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Thema | Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 717525 | |||
Datum | 10.03.2012 10:51 | 5254 x gelesen | |||
Hallo, Der Stromunfall bei dem ein Jugendfeuerwehrangehöriger der JF Aspach verletzt wurde hatte nun ein juristisches Nachspiel: Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 717526 | |||
Datum | 10.03.2012 10:57 | 3557 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Der Stromunfall bei dem ein Jugendfeuerwehrangehöriger der JF Aspach verletzt wurde hatte nun ein juristisches Nachspiel: Interessant wäre, wie immer, nicht die absolute Höhe sondern die Höhe in Tagessätzen. Ich stelle bei den "Wir sind ständig mit mindestens einem Bein im Knast!!!1"-Diskussionen den Vergleich mit dem öffentlichen Straßenverkehr an: Beim abbiegen kurz nicht aufgepasst, jemand anderen so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung erforderlich ist und schon ist man mit 30 Tagessätzen (was i.d.R. ja schon vierstellig ist) dabei. Grüße Manuel | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 717527 | |||
Datum | 10.03.2012 10:59 | 3635 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Manuel S. Interessant wäre, wie immer, nicht die absolute Höhe sondern die Höhe in Tagessätzen. Auf diese Frage habe ich, trotz nachbohren, leider keine Antwort bekommen. Das liegt im Wesen des Strafbefehlverfahrens: Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem (insbesondere geständigen) Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen.(Wikipedia) Bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wäre diese Information "frei" verfügbar ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 717680 | |||
Datum | 12.03.2012 14:33 | 2234 x gelesen | |||
Hut ab vor der Führungskraft, die Ihren Fehler erkannt und sofort eingesehen hat. Durch das ausbleiben Jahrelanger Prozesse wird dem Jungen viel Leid erspart und der Haftpflichtversicherung ein deutliches Signal gegeben. Nach eigener Beobachtung muss ich aber sagen, es gibt den Bonus, nur Straffreiheit gibt es nicht. Auch ist der Bonus nicht immer so hoch wie man es wünscht. | |||||
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