alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für Übungsleiter4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Stromunfall bei Übung: 15-jähriger Jugendfeuerwehrangehöriger schwer verletzt (Bericht vom 15.10.2012)
  • Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717525
    Datum10.03.2012 10:515254 x gelesen
    Hallo,

    Der Stromunfall bei dem ein Jugendfeuerwehrangehöriger der JF Aspach verletzt wurde hatte nun ein juristisches Nachspiel:

    p.gifFahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW717526
    Datum10.03.2012 10:573557 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Der Stromunfall bei dem ein Jugendfeuerwehrangehöriger der JF Aspach verletzt wurde hatte nun ein juristisches Nachspiel:

    Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel


    Interessant wäre, wie immer, nicht die absolute Höhe sondern die Höhe in Tagessätzen.

    Ich stelle bei den "Wir sind ständig mit mindestens einem Bein im Knast!!!1"-Diskussionen den Vergleich mit dem öffentlichen Straßenverkehr an:

    Beim abbiegen kurz nicht aufgepasst, jemand anderen so schwer verletzt, dass eine stationäre Behandlung erforderlich ist und schon ist man mit 30 Tagessätzen (was i.d.R. ja schon vierstellig ist) dabei.


    Grüße

    Manuel


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717527
    Datum10.03.2012 10:593635 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Manuel S.Interessant wäre, wie immer, nicht die absolute Höhe sondern die Höhe in Tagessätzen.
    Auf diese Frage habe ich, trotz nachbohren, leider keine Antwort bekommen.

    Das liegt im Wesen des Strafbefehlverfahrens:

    Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann. Dies entlastet Gericht und Staatsanwaltschaft und kann dem (insbesondere geständigen) Angeschuldigten die Bloßstellung durch eine öffentliche Hauptverhandlung ersparen. (Wikipedia)

    Bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung wäre diese Information "frei" verfügbar ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW717680
    Datum12.03.2012 14:332234 x gelesen
    Hut ab vor der Führungskraft, die Ihren Fehler erkannt und sofort eingesehen hat. Durch das ausbleiben Jahrelanger Prozesse wird dem Jungen viel Leid erspart und der Haftpflichtversicherung ein deutliches Signal gegeben.
    Nach eigener Beobachtung muss ich aber sagen, es gibt den Bonus, nur Straffreiheit gibt es nicht. Auch ist der Bonus nicht immer so hoch wie man es wünscht.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    xxx

     10.03.2012 10:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.03.2012 10:57 ., Dortmund
     10.03.2012 10:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     12.03.2012 14:33 Hara7ld 7S., Köln
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt