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ThemaRadler beleidigt Feuerwehrler: 10000 Euro Strafe9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717351
Datum08.03.2012 18:288011 x gelesen
hallo,

schon ne deftige Strafe:

Brandschützer sperrte nach Unfall Straße ab. Radfahrer beschimpft Helfer auf der Hin- und Rückfahrt

Einen Strafbefehl über knapp 10000 Euro bekommt demnächst ein Radler zugestellt. Der Mann hatte im August vergangenen Jahres einen Feuerwehrler beschimpft, als dieser an der Kreisstraße zwischen Kissing und Mering nach einem Unfall eine Sperrung einrichtete. Und das gleich zweifach: einmal auf der Hinfahrt und einmal auf dem Rückweg. ...

Amtsgericht Aichach: Radler beleidigt Feuerwehrler: 10000 Euro Strafe

bin gespannt ob das nun rechtkräftig wird ...


MkG Jürgen Mayer

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AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern717355
Datum08.03.2012 18:397074 x gelesen
240 Tagessätze ist natürlich schon eine Hausnummer... Aber da es für Beleidigungen gegenüber Polizisten auch mal schnell 70-80 Tagessätze gibt, halte ich das schon - je nachdem was geäußert wurde - für angemessen.
Dann gleich zwei mal, da wird der Richter auch sagen: Ok, das war nicht mehr einfach nur "zur falschen Zeit am falschen Ort".
Ohne Kenntnis vom Sachverhalt und eventuellen "Vorstrafen" ist sowas halt schwierig einzuschätzen.
Am "unaussagekräftigsten" sind allerdings immer diese Angaben: 10000 Euro Geldstrafe. Liebe ich in der Presse immer.


Alles meine private und persönliche Meinung!

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AutorLars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen717369
Datum08.03.2012 20:475843 x gelesen
Hi,

das ist ja ganz klar, dass dagegen Einspruch eingelegt werden wird. Ist doch wohl auch ungewöhnlich, dass die Schwelle von 90 Tagessätzen für eine/zwei Beleidigungen überschritten wird (= Eintrag pol. Führungszeugnis). Der Strafrichter war sicher etwas sehr ungehalten darüber, dass der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist...

Grüße


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AutorThom8as 8H., Gräfelfing / Bayern717372
Datum08.03.2012 21:065520 x gelesen
Bei mir führt die Verlinkung dieses Themas in den News auf eine andere Forendiskussion (CDU will BF abschaffen)? Jürgen prüf doch mal bitte die Links (der von der Augsburger Allgemeinen führ zur CDU Herten) im entsprechenden News-Eintrag...


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg717374
Datum08.03.2012 21:275263 x gelesen
hallo,

danke für den Hinweis. Der Link ist jetzt geändert


MkG Jürgen Mayer

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen717398
Datum08.03.2012 23:505130 x gelesen
Zwar fehlen mir Informationen über die Art der Beleidigung, dennoch ist das meines Erachtens auf den ersten Blicke eine ungewöhnlich hohe Strafe. (Insbesondere wenn man kurz davor sowas gelesen hat).

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz717406
Datum09.03.2012 08:064472 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Radfahrer beschimpft Helfer auf der Hin- und Rückfahrt

Das Urteil finde ich Klasse, es wird aber wohl keinen Bestand haben, schade.

Der Radler hat da wohl was von Mengenrabatt falsch verstanden...

MfG, Thomas

PS: Ich wünsche mir eine "schwarze" Liste, auf der all die Personen stehen, die sich in einer Notsituation selbst helfen müssen

**Ironie aus** -->leider<--


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY717407
Datum09.03.2012 08:114535 x gelesen
Servus,

das von dir verlinkte Urteil hat zwar nichts mit dem o.g. Fall zu tun, sagt aber Einiges über das Rechtssystem in D aus. Da ja bekanntlich die Richter unabhängig sind und auch danach urteilen sollen, wird zwangsläufig jedes Urteil etwas anders ausfallen, zumindest in den diversen Bundesländern. Und hier in Bayern urteilen die Richter doch etwas strenger als im Rest von D. Ein mir ekannter Polizist sagte da mal was zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wenn einer in HH mit einer kleineren Menge einer Droge "erwischt" wird, dann passiert nicht viel. In Bayern "wandert" er dafür in den Knast.

Aber trotzdem finde ich das Urteil gut, da ich weiß wie es da manchmal bei Straßensperrungen zugeht.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg717411
Datum09.03.2012 08:344740 x gelesen
Geschrieben von Lars W.Der Strafrichter war sicher etwas sehr ungehalten darüber, dass der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist...

Das jemand nicht kommt sind die gewohnt. Das Höchstmaß sind 1 Jahr Freiheitsstrafe, wenn nicht zudem noch eine Tätlichkeit begangen wurde. Da es zwei Taten waren, wird eine Gesamtstrafe gebildet. Eine Rolle spielt dabei zum einen die schwere der Beleidigung. Eine andere Rolle spielt auch, ob derjenige bereits Vorstrafen oder gar noch eine laufende Bewährungsstrafe hat.

Kurzum: Aus dem Zeitungsartikel lässt sich nicht entnehmen, ob die Strafzumessung bestand haben wird.

Gruß
Sven


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 08.03.2012 18:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.03.2012 18:39 Joac7him7 G.7, Streitberg/Franken
 08.03.2012 20:47 Lars7 W.7, Osnabrück
 09.03.2012 08:34 Sven7 T.7, Hamburg
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 08.03.2012 23:50 ., Bad Hersfeld
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 09.03.2012 08:06 Thom7as 7K., Hermeskeil
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