News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Radler beleidigt Feuerwehrler: 10000 Euro Strafe | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 717351 | |||
Datum | 08.03.2012 18:28 | 8011 x gelesen | |||
hallo, schon ne deftige Strafe: Brandschützer sperrte nach Unfall Straße ab. Radfahrer beschimpft Helfer auf der Hin- und Rückfahrt Amtsgericht Aichach: Radler beleidigt Feuerwehrler: 10000 Euro Strafe bin gespannt ob das nun rechtkräftig wird ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 717355 | |||
Datum | 08.03.2012 18:39 | 7074 x gelesen | |||
240 Tagessätze ist natürlich schon eine Hausnummer... Aber da es für Beleidigungen gegenüber Polizisten auch mal schnell 70-80 Tagessätze gibt, halte ich das schon - je nachdem was geäußert wurde - für angemessen. Dann gleich zwei mal, da wird der Richter auch sagen: Ok, das war nicht mehr einfach nur "zur falschen Zeit am falschen Ort". Ohne Kenntnis vom Sachverhalt und eventuellen "Vorstrafen" ist sowas halt schwierig einzuschätzen. Am "unaussagekräftigsten" sind allerdings immer diese Angaben: 10000 Euro Geldstrafe. Liebe ich in der Presse immer. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
| |||||
Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 717369 | |||
Datum | 08.03.2012 20:47 | 5843 x gelesen | |||
Hi, das ist ja ganz klar, dass dagegen Einspruch eingelegt werden wird. Ist doch wohl auch ungewöhnlich, dass die Schwelle von 90 Tagessätzen für eine/zwei Beleidigungen überschritten wird (= Eintrag pol. Führungszeugnis). Der Strafrichter war sicher etwas sehr ungehalten darüber, dass der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist... Grüße | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8H., Gräfelfing / Bayern | 717372 | |||
Datum | 08.03.2012 21:06 | 5520 x gelesen | |||
Bei mir führt die Verlinkung dieses Themas in den News auf eine andere Forendiskussion (CDU will BF abschaffen)? Jürgen prüf doch mal bitte die Links (der von der Augsburger Allgemeinen führ zur CDU Herten) im entsprechenden News-Eintrag... | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 717374 | |||
Datum | 08.03.2012 21:27 | 5263 x gelesen | |||
hallo, danke für den Hinweis. Der Link ist jetzt geändert MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 717398 | |||
Datum | 08.03.2012 23:50 | 5130 x gelesen | |||
Zwar fehlen mir Informationen über die Art der Beleidigung, dennoch ist das meines Erachtens auf den ersten Blicke eine ungewöhnlich hohe Strafe. (Insbesondere wenn man kurz davor sowas gelesen hat). MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 717406 | |||
Datum | 09.03.2012 08:06 | 4472 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Radfahrer beschimpft Helfer auf der Hin- und Rückfahrt Das Urteil finde ich Klasse, es wird aber wohl keinen Bestand haben, schade. Der Radler hat da wohl was von Mengenrabatt falsch verstanden... MfG, Thomas PS: Ich wünsche mir eine "schwarze" Liste, auf der all die Personen stehen, die sich in einer Notsituation selbst helfen müssen **Ironie aus** -->leider<-- Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
| |||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 717407 | |||
Datum | 09.03.2012 08:11 | 4535 x gelesen | |||
Servus, das von dir verlinkte Urteil hat zwar nichts mit dem o.g. Fall zu tun, sagt aber Einiges über das Rechtssystem in D aus. Da ja bekanntlich die Richter unabhängig sind und auch danach urteilen sollen, wird zwangsläufig jedes Urteil etwas anders ausfallen, zumindest in den diversen Bundesländern. Und hier in Bayern urteilen die Richter doch etwas strenger als im Rest von D. Ein mir ekannter Polizist sagte da mal was zum Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wenn einer in HH mit einer kleineren Menge einer Droge "erwischt" wird, dann passiert nicht viel. In Bayern "wandert" er dafür in den Knast. Aber trotzdem finde ich das Urteil gut, da ich weiß wie es da manchmal bei Straßensperrungen zugeht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
| |||||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 717411 | |||
Datum | 09.03.2012 08:34 | 4740 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars W.Der Strafrichter war sicher etwas sehr ungehalten darüber, dass der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist... Das jemand nicht kommt sind die gewohnt. Das Höchstmaß sind 1 Jahr Freiheitsstrafe, wenn nicht zudem noch eine Tätlichkeit begangen wurde. Da es zwei Taten waren, wird eine Gesamtstrafe gebildet. Eine Rolle spielt dabei zum einen die schwere der Beleidigung. Eine andere Rolle spielt auch, ob derjenige bereits Vorstrafen oder gar noch eine laufende Bewährungsstrafe hat. Kurzum: Aus dem Zeitungsartikel lässt sich nicht entnehmen, ob die Strafzumessung bestand haben wird. Gruß Sven | |||||
| |||||
|