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Thema | Entwurf des Nieders. Brandschutzgesetzes eingebracht | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 717110 | |||
Datum | 06.03.2012 16:50 | 3503 x gelesen | |||
Hallo Forumsteilnehmer, im neuen Entwurf des nieders. Brandschutzgesetzes sind offensichtlich Zuständigkeiten neu geregelt. Zum Beispiel Aufsicht über die Werkfeuerwehren. Man könnte den Eindruck bekommen es wird bei der Mittelbehoerde Umstrukturierungen geben da diese namentlich nicht erwähnt werden. Weiß da jemand genaueres? Im Gegensatz werden im Betriebskonzept zum Digitalfunk expliziet die Dezernate 23 (Brand- und Katastrophenschutz) bei Zuständigkeiten benannt?! Mfg | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hansestadt Lüneburg / Deutschland | 717126 | |||
Datum | 06.03.2012 18:40 | 2155 x gelesen | |||
Hallo, wo kann man diesen Neuentwurf sehen? Grüße, Christian. | |||||
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Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 717149 | |||
Datum | 06.03.2012 20:13 | 1945 x gelesen | |||
Ich weiß nicht wo oder ob er offiziell abgelegt wurde. Er wurde als PDF an verschiedene Verbände gestreut. Darüber hab ich ihn erhalten. Mfg | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 717158 | |||
Datum | 06.03.2012 20:56 | 2095 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian B. wo kann man diesen Neuentwurf sehen? Hier Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 717865 | |||
Datum | 13.03.2012 21:51 | 1809 x gelesen | |||
Erste Reaktionen auf den Neuentwurf kommen aus DAN: http://www.retter.tv/de/feuerwehr.html?ereig=-Niedersachsen-Hoehere-Altersgrenze-bei-der-Feuerwehr-&ereignis=11752 Ich bin auch der Meinung:Wenn der deutsche Arbeitnehmer sich zukünftig im Schneegriesel bis zum 67 Geburtstag an die Werkbank schleppen muss, dann sollte man ihm auch zugestehen solange sein geliebtes Ehrenamt in der FF ausüben zu dürfen. Im ELW, als Maschinisten oder in der Einsatzstellenlogistik können auch ältere Kameraden sehr wertvolle Dienste leisten. Der Übertritt in die Altersabteilung vor dem Ende des Erwerbslebens sollte freiwillig sein. Warum traut sich der LFV nicht dafür einzutreten? Ich bin mir sicher, dass ich vielen älteren Kameraden aus der Seele spreche, denn ich kenne auch einige die noch könnten und wollten wenn man sie denn ließe. ich kenne einen, der war bis zum 62. Lebensjahr sogar AGT und fit wie ein Turnschuh. Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 717876 | |||
Datum | 13.03.2012 23:07 | 1718 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten K.Wenn der deutsche Arbeitnehmer sich zukünftig im Schneegriesel bis zum 67 Geburtstag an die Werkbank schleppen muss, dann sollte man ihm auch zugestehen solange sein geliebtes Ehrenamt in der FF ausüben zu dürfen. An und für sich ist die Angleichung des Eintrittes in der Altersabteilung der Feuerwehr an das Renteneintrittsalter der Arbeitswelt eine logische Konsequenz. Die Frage ist nur: wer macht das in beiden Welten wirklich bis zum Schluß bzw. kann es wirklich?! M.E. führt das nur dazu, daß die "Eh-da-Feuerwehrangehörigen" (also jene die jetzt eh schon da sind...) nur länger bleiben dürfen. Unsere Probleme löst das jedoch nicht, denn neue FA werden dadurch auch nicht aus dem Hut gezaubert.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Hans8-Jo8ach8im 8M., Wietze / Niedersachsen | 717878 | |||
Datum | 13.03.2012 23:32 | 1625 x gelesen | |||
Seit einer Woche bin ich nun in der Altersabteilung, leider. Es fiel schwer. Ich war bis zum letzten Tag Gruppenführer in unserer Ortsfeuerwehr. Arbeiten darf ich noch, um keinen Rentenverlust zuhaben, muss ich noch arbeiten. Helfen, da wo ich gebraucht wurde, darf ich nicht mehr. Viele Grüße aus dem Cellerland Hajo | |||||
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Autor | Jörg8 G.8, Zernien / Niedersachsen | 717885 | |||
Datum | 14.03.2012 04:33 | 1684 x gelesen | |||
Guten Morgen, hier kann man die Stellungnahme des KFV - Lüchow-Dannenberg lesen. KFV-DAN Ob die Erhöhung der Altersgrenze alle Personalprobleme in der Feuerwehr lösen kann bezweifel auch ich, aber als eine Möglichkeit sollte man diese Option in das Brandschutzgesetz einfliessen lassen! Mit kameradschaftlichen Grüssen Jörg Gleitze | |||||
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