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ThemaMarkenanmeldung der Berliner Feuerwehr23 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorStep8han8 F.8, Lörrach / Ba-Wü716350
Datum01.03.2012 16:1011362 x gelesen
Hallo,

gerade drüber gestolpert: Markenanmeldung Berliner Feuerwehr: Reflexstreifenanordnung (?) (via). Klasse 25 ist Bekleidung, 9 u.a. Rettungsapparate und -instrumente (http://de.wikipedia.org/wiki/Markenklassifikation)

Nun hab ich vom Markenrecht nicht viel Ahnung, kann mir wer erklären, was das für nen Hintergrund haben könnte?

Symbadische Grüße,
Stephan


»Bei der DLRG lernt man: "Gerät einer in Todesangst, laber nicht, hau ihm auf die Fresse! Nur so kannst du ihn vielleicht retten!"«
Aus: Dieter Bohlen, 'Nichts als die Wahrheit'.

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern716718
Datum03.03.2012 14:326769 x gelesen
Hi Stephan,

danke für den Link.

Ich möchte nochmal gerne dieses Thema ausgraben, da es sich nach meinem laienhaften Markenverständnis, nicht ohne anhört. Bedeutet dies, dass zukünftig die Feuerwehr Berlin, gegen Kleidungsstücke vorgehen kann, die ihre Marke verwenden? Wenn die Marke allein schon durch die Beispielabbildung geschaffen wird (also ohne Aufdruck Berliner Feuerwehr), ist es aus meiner Sicht schon sehr weit gefasst und etliche aktuelle Feuerwehr- und Rettungsdienstbekleidungen würden darunter fallen.


Danke fürs Licht ins Dunkle bringen und schöne Grüße

Flo


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin716904
Datum05.03.2012 09:556911 x gelesen
Hallo,

der Markenschutz bezieht sich auf die Wort-Bild-Marke (Corporate Design) der Berliner Feuerwehr, also den Schriftzug in Kombination mit dem Logo.


Gruß
OS

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg716905
Datum05.03.2012 09:576555 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Oliver S.der Markenschutz bezieht sich auf die Wort-Bild-Marke (Corporate Design) der Berliner Feuerwehr, also den Schriftzug in Kombination mit dem Logo.

ich interpretiere die Veröffentlichung der Markenanmeldung daß sich diese nur auf die Annordung und Gestaltung der Reflexstreifen bezieht. Da ist das Logo bzw. der Schriftzug gar nicht erwähnt.


MkG Jürgen Mayer

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin716906
Datum05.03.2012 09:596473 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.daß sich diese nur auf die Annordung und Gestaltung der Reflexstreifen bezieht. Da ist das Logo bzw. der Schriftzug gar nicht erwähnt.
Glaub mir. ;-)


Gruß
OS

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg716907
Datum05.03.2012 10:016535 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Oliver S.Glaub mir. ;-)

tue ich ja - aber ich wundere mich warum das in der Veröffentlichung auf der Webseite des DPMA aber so nicht beschrieben ist ...

da bin ich schon etwas verwundert.


MkG Jürgen Mayer

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin716908
Datum05.03.2012 10:046394 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.tue ich ja - aber ich wundere mich warum das in der Veröffentlichung auf der Webseite des DPMA aber so nicht beschrieben ist ...

da bin ich schon etwas verwundert.

Dito.
Ich habe das so mal weitergeleitet.


Gruß
OS

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional716911
Datum05.03.2012 10:326491 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Oliver S.der Markenschutz bezieht sich auf die Wort-Bild-Marke (Corporate Design) der Berliner Feuerwehr

Nein, denn sonst würde die Markenform auf "Wort-/Bildmarke" lauten, wie dies beispielsweise hier der Fall ist.. Sie lautet aber "Sonstige Marke", wie z.B. auch die drei Streifen von Adidas.
Nach meinem Verständnis versucht sich hier eine einzelne Behörde eine nicht unübliche Anordnung von Warn- und Reflexstreifen als Marke schützen zu lassen. Kann man gut finden oder nicht. Ich finds nicht gut.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin716912
Datum05.03.2012 10:356354 x gelesen
Geschrieben von Christi@n P.Nein, denn sonst würde die Markenform auf "Wort-/Bildmarke" lauten
Ich kanns Dir nur so sagen, wie es hier propagiert wird.
Mail ist unterwegs.


Gruß
OS

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin716913
Datum05.03.2012 10:456296 x gelesen
Geschrieben von Christi@n P.wie dies beispielsweise hier der Fall ist..
"Marke gelöscht"... -?-


Gruß
OS

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg716915
Datum05.03.2012 10:556154 x gelesen
hallo,

Rechtsgrund: Löschung nach § 48

ich interpretiere: Der Inhaber hat keine Lust mehr ...


MkG Jürgen Mayer

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional716916
Datum05.03.2012 10:576171 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Oliver S.Ich kanns Dir nur so sagen, wie es hier propagiert wird.

Ich halte mich an das, was in der Markenanmeldung steht. Und da ist die Markenform nunmal nicht "Wort-/Bildmarke" sondern "Sonstige Marke" mit den Bildklassen 26.03.23, 26.11.08, 26.11.02, 26.11.07, 29.01.12 gem. Wiener Klassifikation:
26.11.2: Zwei Linien oder Bänder
26.11.7: Senkrechte Linien oder Bänder
26.11.8: Waagerechte Linien oder Bänder
29.1.12: Zwei vorherrschende Farben
Siehe hier


MkG,
Christi@n

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg716917
Datum05.03.2012 10:576152 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Oliver S.Ich kanns Dir nur so sagen, wie es hier propagiert wird.

im Zweifel muss man sich aber an das halten was als Marke eingetragen ist.

Und da fehlt beim Antrag in der Beschreibung der Schriftzug bzw. das Logo. Da sind nur die Streifen eingezeichnet.

=> Wiedergabe der Marke


MkG Jürgen Mayer

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional716920
Datum05.03.2012 10:596238 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen M.Rechtsgrund: Löschung nach § 48

ich interpretiere: Der Inhaber hat keine Lust mehr ...


Doch, hat er. Und dieses mal mit zehn statt drei Nizza-Klassen.


MkG,
Christi@n

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin716921
Datum05.03.2012 11:026072 x gelesen
Was soll ich sagen?


Gruß
OS

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg716922
Datum05.03.2012 11:026128 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Christi@n P.Doch, hat er. Und dieses mal mit zehn statt drei Nizza-Klassen.

oha - dann wurde nur der 1. Anlauf gecancelt ;-)


MkG Jürgen Mayer

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin716923
Datum05.03.2012 11:046349 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.im Zweifel muss man sich aber an das halten was als Marke eingetragen ist.
Nicht nur im Zweifel...!
Na, da bin ich jetzt mal gespannt.
Fettnäpfchen ... ich sehe dich.


Gruß
OS

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional717032
Datum05.03.2012 19:185715 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Oliver S.Nicht nur im Zweifel...!
Na, da bin ich jetzt mal gespannt.
Fettnäpfchen ... ich sehe dich.


Ich stelle mir gerade die Frage, ob diese Marke überhaupt eingetragen werden darf. Das Markengesetz besagt in § 3 Abs. 2:

(2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
1.
die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
2.
die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
3.
die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.


Nach meinem Verständnis kann also nicht eine Form als Marke geschützt werden, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist. Eine technische Wirkung ist IMO die Anordnung von Warn- und Reflexstreifen in einer Art, die lt. DGUV-Rundschreiben 271/2008 vom Tragen einer Warnweste befreit. Schaut man sich die beiden Designbeispiele in der Anlage zu diesem Schreiben an so stellt man fest, dass eine Anordnung gem. Rundschreiben nicht erfolgen kann, ohne - zumindest teilweise - gegen die beabsichtigte Marke zu verstoßen bzw. diese zu verwenden.
Ich hatte nun überlegt das DPMA mittels Widerspruch auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, werde es aber nicht tun, da ich keine Lust habe privat die 120 Euro Widerspruchsgebühr zu bezahlen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt720922
Datum10.04.2012 02:465605 x gelesen
Ein interessanter Grund, warum man sowas macht. (Video anschauen.)


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen720923
Datum10.04.2012 03:355363 x gelesen
Hi Christi@n,

Geschrieben von Christi@n P.Nach meinem Verständnis versucht sich hier eine einzelne Behörde eine nicht unübliche Anordnung von Warn- und Reflexstreifen als Marke schützen zu lassen. Kann man gut finden oder nicht. Ich finds nicht gut.

Mir erschließt sich irgendwie der tiefere Sinn dieser Aktion nicht. Welche Interessenslage soll da geschützt werden?

Als Steuerzahler frage ich mich ob diese doch auch kostenträchtige Aktion wirklich sein musste.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg721104
Datum10.04.2012 23:575045 x gelesen
Geschrieben von Linus D. Ein interessanter Grund, warum man sowas macht. (Video anschauen.)

Na ja. Nur weil die Amis dumm, prüde und spaßbefreit sind muß man so einen Blödsinn ja nicht ernst nehmen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY721116
Datum11.04.2012 08:324797 x gelesen
Servus,

prüde mögen sie ja sein, aber irgendwo habe ich mal gelesen, dass in "Amiland" die meisten Haedcore-Pornos gedreht werden.
Irgendwie sind sie halt schizophren, unsere großen Vorbilder. Siehe ja auch Präsidentenwahlen, wo nur der was wird, der die meiste "Kohle" hat. Und dann über andere Demokratien lästern.;-(


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin739799
Datum25.09.2012 20:504061 x gelesen
Das war wohl nix.
"Die Markenanmeldung der Berliner Feuerwehr zur Anordnung von Reflexstreifen ist vom Deutschen Patent- und Markenamt aufgrund von § 8 Abs. 2 Satz 1 MarkenG (Fehlende Unterscheidungskraft) zurückgewiesen worden."

Gruß
OS

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 01.03.2012 16:10 Step7han7 F.7, Lörrach
 03.03.2012 14:32 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 05.03.2012 09:55 ., Berlin
 05.03.2012 09:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.03.2012 09:59 ., Berlin
 05.03.2012 10:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.03.2012 10:04 ., Berlin
 05.03.2012 10:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.03.2012 10:35 ., Berlin
 05.03.2012 10:57 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.03.2012 11:02 ., Berlin
 05.03.2012 10:57 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.03.2012 11:04 ., Berlin
 05.03.2012 19:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.03.2012 10:45 ., Berlin
 05.03.2012 10:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
 05.03.2012 10:59 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.03.2012 11:02 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.04.2012 03:35 Mich7ael7 B.7, Freigericht
 10.04.2012 02:46 ., Thierstein und Magdeburg
 10.04.2012 23:57 Chri7sti7an 7F., Wernau
 11.04.2012 08:32 Anto7n K7., Mühlhausen
 25.09.2012 20:50 ., Berlin
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