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Thema | Sicherheitsbestimmungen zu Veranstaltungen in geschlossenen Zelten | 9 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Flor8ian8 G.8, Sangerhausen - Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 715331 | |||
Datum | 23.02.2012 15:58 | 3686 x gelesen | |||
Hallo, ich bin auf der Suche nach dem oben genannten in Form von Verordnungen, Richtlinien oder Gesetzen etc. Mich interessiert also, woher ein Veranstalter (speziell in Sachsen-Anhalt, gerne aber auch deutschlandweit) Richtwerte über maximale Besucherzahlen pro Fläche, Anzahl und Art der vorzuhaltenden Feuerlöschgeräte usw. entnehmen kann. Einzelne Informationen konnte ich schon der Versammlungsstättenverordnung entnehmen, jedoch ist diese bei manchen Angaben sehr freizügig bzw. nennt überhaupt keine konkreten Zahlen (wie eben maximale Besucherzahlen). Außerdem ist die VStättVO eher für feste Versammlungsstätten und nicht für kurzzeitige, wie eben Zelte, ausgelegt. Vorrangig suche ich nach Infos für Zeltflächen unter 1000m² und Besucherzahlen unter 1000, also keine Großveranstaltungen. Vielen Dank im Voraus! Ich äußere hier nur meine eigene Meinung. http://www.feuerwehroberroeblingen.net/ | |||||
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Autor | Ansg8ar 8S., Bad Bentheim / Niedersachsen | 715332 | |||
Datum | 23.02.2012 16:13 | 2413 x gelesen | |||
Hallo! Die Richtlinie für den Bau und Betrieb fliegender Bauten ist bekannt?: http://www.dthg.de/service/mvstaettv/dokumente/fibaur_s-a.pdf Gruß Ansgar Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 715333 | |||
Datum | 23.02.2012 16:14 | 2288 x gelesen | |||
Moin, in Teilen bzw. zu den Grundlagen sicher hier - Versammlungsstättenverordnung, Verordnung über fliegende Bauten usw. Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Flor8ian8 G.8, Sangerhausen - Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 715334 | |||
Datum | 23.02.2012 16:25 | 2257 x gelesen | |||
Danke, das ist schon einmal eine große Hilfe. Wer kann mir aber genau sagen, wie viele Besucher pro Fläche zulässig sind? Die Zeltbauer? Der TÜV - wohl eher nicht!? Ich äußere hier nur meine eigene Meinung. http://www.feuerwehroberroeblingen.net/ | |||||
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Autor | Dany8el 8R., Hilden / NRW | 715337 | |||
Datum | 23.02.2012 16:44 | 2194 x gelesen | |||
Sprich doch einmal eine größere Firma für Veranstaltungstechnik bei euch in der Gegend an, der dortige Meister für Veranstaltungstechnik kann dir sicher weiterhelfen. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 715339 | |||
Datum | 23.02.2012 16:53 | 2293 x gelesen | |||
Hallo, ich nehme mal an, dass Ihr das Zelt nicht mal eben aus alten Steck- und Schiebleiterteilen, Sprungtüchern und Siloplanen selbst zusammenstopselt sondern dass es sich um ein Zelt im Sinne eines fliegenden Baus, quasi wie Festzelt, handelt. Diese Zelte haben in der Regel ein Prüfbuch, in dem die wesentlichen Angaben zu finden sein sollten. Absolut deppert (SCNR!) im Sinne von verwirrend und fehlinformationenverbreitend ist es natürlich, wenn hier eine veraltete FlBauR verlinkt wird! :-( Deshalb immer auf den Seiten der jeweiligen Landesbauministerien oder jeweiligen obersten Baubehörden nach den aktuell gültigen Vorschriften suchen, dann kommt man z.B. auf z.B. die § 75 BauO LSA, Fliegende Bauten und ggf. auf die aktuelle FlBau LSA. --> Prüfbuch gugge! Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Andr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg | 715341 | |||
Datum | 23.02.2012 16:55 | 2118 x gelesen | |||
Für Sachsen-Anhalt kannst du auch gern mal den Prof. Rost der Hochschule Magdeburg-Stendal kontaktieren. Er ist da sehr bewandert und auch u.a. für die Obere Bauaufsichtsbehörde als Prüfer für Brandschutz im Land unterwegs: Kontaktdaten Prof. Dr.-Ing. Michael Rost Ja, ich bin einer von den Verrückten, die häufig mit einer Kamera rumrennen: www.bos-fahrzeuge.info Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung! Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr! | |||||
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Autor | Flor8ian8 G.8, Sangerhausen - Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 715342 | |||
Datum | 23.02.2012 17:02 | 2128 x gelesen | |||
Besten Dank, wäre mir nicht aufgefallen! Ich äußere hier nur meine eigene Meinung. http://www.feuerwehroberroeblingen.net/ | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 715348 | |||
Datum | 23.02.2012 19:06 | 2328 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.Diese Zelte haben in der Regel ein Prüfbuch, in dem die wesentlichen Angaben zu finden sein sollten. Wenn es das dazu gibt... (Ich habe keine Ahnung mit Verleihern, da wir ein eigenes Zelt mit Prüfbuch und den entsprechenden Prüfungen haben) Und mal ganz ehrlich: Wollen wir mal wetten, wie viele dieser Zelte OHNE abschließende Prüfung aufgebaut und betrieben werden!? Bei wie vielen wird das Prüfbuch abgelaufen sein? Fragen über Fragen ;-) Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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