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ThemaHessen: Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige16 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Hessen: Kabinett beschließt Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
  • SächsBRKJubZVO
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg687404
    Datum05.07.2011 13:5111622 x gelesen
    hallo,

    find ich gut: Hessen: Kabinett beschließt Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz687407
    Datum05.07.2011 14:077885 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M@yerfind ich gut

    Ich auch !

    Nachahmenswert für ALLE Bundesländer.

    Wenn dann noch die Aufgabenträger was zusätzlich dazu tun wie z.B.

    - kostenlose Bereitstellung der kompletten PSA einschl. Schnürstiefel usw,

    - Übernahme der gesamten Kosten für JF + Bambini,

    - Familien-Jahres-Karte für Schwimmbäder -zumindest für die FÜhrungskräfte als Ausgleich für das Fehlen des Mannes / Vaters durch den FW-Dienst

    - Bevorzugte Einstellung von FW-Leuten in der Stadt / Gde (bei gleicher Qualifikation)

    - usw.

    Das alles kostet jetzt zwar kleines Geld, würde die FW aber durchaus attraktiver machen. und das muss die Feuerwehr der Zukunft sein, wenn diese weiter ehrenamtlich die Aufgaben erfüllen soll.

    Alle anderen Möglichkeiten wie HAW usw. sind deutlich teuerer.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen687408
    Datum05.07.2011 14:097686 x gelesen
    Wenn dann noch die Anerkennung der Dienstjahre in anderen Bundesländern hinzukommt.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorMath8ias8 S.8, Niederau / Sachsen687409
    Datum05.07.2011 14:237464 x gelesen
    Hallo,
    sowas haben wir in Sachsen seit kurzem auch: trägt den schönen Namen SächsBKRJubZVO (siehe TC)


    Gruß Mathias

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz687413
    Datum05.07.2011 14:367401 x gelesen
    Hallo,

    § 3
    Zuwendungsvoraussetzungen
    (1) Die aktive ehrenamtliche Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung erfolgt sein.
    Wehrdienst, Wehrersatzdienst oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung


    So weit, so gut, da fehlt nach meinem Geschmack aber der "Mutterschutz-Urlaub".
    Unsere Frauen sind in dieser Zeit ja nicht krank.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY687423
    Datum05.07.2011 15:297384 x gelesen
    Servus,

    mal blöd gefragt, aber warum machst du das daran fest:
    Geschrieben von Thomas Kleekostenlose Bereitstellung der kompletten PSA einschl. Schnürstiefel usw,

    Ich habe ca. 15 Jahre lang ganz normale Lederstiefel von Haix bei Einsatz und Übungen getragen und war dabei sehr, sehr zufrieden.
    Und normale PSA sollte doch selbstverständlich sein, denn ansonsten rückt man halt nicht aus.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern687542
    Datum06.07.2011 09:147113 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerfind ich gut: Hessen: Kabinett beschließt Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    Hallo zusammen,

    das ist zwar sicherlich gut gemeint, die Frage ist nur ob es viel bringt. Leute die sich ehrenamtlich engagieren motivieren sich meist über andere Dinge wie z.B.: nicht geldliche Anerkennung der Arbeit, sich verwirklichen, akzeptiert werden, Know How aufbauen, etc.

    Von daher würde es dem Ehrenamt wohl mehr bringen, wenn man das Geld in die Förderung der Führungskräfte steckt.


    Schöne Grüße

    Florian


    Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

    Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687588
    Datum06.07.2011 12:286722 x gelesen
    ... zumal die Praemie natuerlich immer nur symbolische Hoehen erreichen kann...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687624
    Datum06.07.2011 17:576502 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer find ich gut: Hessen: Kabinett beschließt Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    Diskussion dazu im letzten Jahr


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorElis8abe8th 8L., Erfurt / Thüringen687826
    Datum07.07.2011 15:266284 x gelesen
    Hier noch ein Ergänzung zu deinem Link aus anderer Quelle.

    Finde, dass man sowas bundesweit auf gleichem Prämienniveau einführen sollte.


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz687828
    Datum07.07.2011 15:336258 x gelesen
    Hallo Elisabeth,

    Geschrieben von Elisabeth Lottebundesweit

    Oh je, da bin ich ja schon froh, dass bundesweit stinknormales Wasser als Löschmittel Nr. 1 akzeptiert wird.

    In unserem föderalen System bundesweit was zu machen, wo die Landesfürsten das letzte Wort haben, ist leider nur sehr, sehr schwer möglich.

    Sinn oder Unsinn spielen dabei so gut wie keine Rolle - eher wollen oder nicht wollen.

    MfG, Thomas


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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen713605
    Datum08.02.2012 22:225661 x gelesen
    Falls der Erlass nicht verlängert wird, tritt er übrigens in 2015 außer Kraft.
    Nun kann jeder selbst mal rechnen....


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
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    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

    http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen713608
    Datum08.02.2012 22:505519 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich W.Falls der Erlass nicht verlängert wird, tritt er übrigens in 2015 außer Kraft. Nun kann jeder selbst mal rechnen....

    ... ich weiss nicht warum man da was rechnen sollte ... Erlasse gelten in Hessen grundsätzlich nur 5 Jahre und müssen dann ggf. verlängert oder neu gefasst werden.
    Auch das HBKG gilt nur 5 Jahre ...

    Gruß
    Gerhard


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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen713610
    Datum08.02.2012 22:575520 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard B.ich weiss nicht warum man da was rechnen sollte
    Bezog sich nur auf den Fall, dass der Erlass nicht verlängert wird.
    Eine begrenzte Laufzeit hat ja auch Sinn.
    Ich glaube halt nicht, dass unbegrenzt Mittel für die Prämie zur Verfügung gestellt werden und es zu keiner Verlängerung kommen könnte....
    Gruß


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP713627
    Datum09.02.2012 08:495432 x gelesen
    Wenn es da Probleme gibt, schicken wir euch unseren LFV rüber. Die machen dann ein bisschen Krawall, ohne Rücksicht auf eigene Verluste...


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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen774515
    Datum09.10.2013 21:413810 x gelesen
    Es wurde bereits viel hierüber im Forum diskutiert.
    In dem entsprechenden Erlass und einer FAQ sind die Bedingungen zum Erhalt der Prämie
    beschrieben.
    Was ich nirgens finden konte, ist eine konkrete Definition über "aktive, pflichtgemäße Dienstzeit".
    Zitat aus dem Erlass:
    "Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist eine aktive pflichttreue Dienstzeit in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Hessen."
    -
    Ist das:
    - die vollständige Teilnahme an allen Übungen, Ausbildungen und Einsätzen innerhalb des Zeitraums von 10, 20, 30 od. 40 Jahren abzüglich der "üblichen" Fehlzeit durch Krankheit oder Urlaub?

    - die regelmäßige Teilnahme am Übungs- u Einsatzdienst? Wobei die Frage wäre, wie man "regelmäßig" bewertet. Z.B. mind. 1 mal pro Monat.

    - die vorgeschlagenen 40h nach FwDV pro Jahr?

    - der Status "Aktiv" in der Kartei, egal wie oft zum Dienst erschienen?

    - ?

    Was meint Ihr? Wie würdet Ihr das definieren, bzw. gibt es schon bereits Regelungen?

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     05.07.2011 13:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.07.2011 14:07 Thom7as 7K., Hermeskeil
     05.07.2011 14:09 ., Frankfurt
     05.07.2011 15:29 Anto7n K7., Mühlhausen
     05.07.2011 14:23 Math7ias7 S.7, Niederau
     05.07.2011 14:36 Thom7as 7K., Hermeskeil
     06.07.2011 09:14 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
     06.07.2011 12:28 Lüde7r P7., Kelkheim
     06.07.2011 17:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.07.2011 15:26 Elis7abe7th 7L., Erfurt
     07.07.2011 15:33 Thom7as 7K., Hermeskeil
     08.02.2012 22:22 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     08.02.2012 22:50 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     08.02.2012 22:57 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     09.02.2012 08:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     09.10.2013 21:41 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
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