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Thema | Hessen: Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige | 16 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 687404 | |||
Datum | 05.07.2011 13:51 | 11622 x gelesen | |||
hallo, find ich gut: Hessen: Kabinett beschließt Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 687407 | |||
Datum | 05.07.2011 14:07 | 7885 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer find ich gut Ich auch ! Nachahmenswert für ALLE Bundesländer. Wenn dann noch die Aufgabenträger was zusätzlich dazu tun wie z.B. - kostenlose Bereitstellung der kompletten PSA einschl. Schnürstiefel usw, - Übernahme der gesamten Kosten für JF + Bambini, - Familien-Jahres-Karte für Schwimmbäder -zumindest für die FÜhrungskräfte als Ausgleich für das Fehlen des Mannes / Vaters durch den FW-Dienst - Bevorzugte Einstellung von FW-Leuten in der Stadt / Gde (bei gleicher Qualifikation) - usw. Das alles kostet jetzt zwar kleines Geld, würde die FW aber durchaus attraktiver machen. und das muss die Feuerwehr der Zukunft sein, wenn diese weiter ehrenamtlich die Aufgaben erfüllen soll. Alle anderen Möglichkeiten wie HAW usw. sind deutlich teuerer. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 687408 | |||
Datum | 05.07.2011 14:09 | 7686 x gelesen | |||
Wenn dann noch die Anerkennung der Dienstjahre in anderen Bundesländern hinzukommt. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 687409 | |||
Datum | 05.07.2011 14:23 | 7464 x gelesen | |||
Hallo, sowas haben wir in Sachsen seit kurzem auch: trägt den schönen Namen SächsBKRJubZVO (siehe TC) Gruß Mathias | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 687413 | |||
Datum | 05.07.2011 14:36 | 7401 x gelesen | |||
Hallo, § 3 Zuwendungsvoraussetzungen (1) Die aktive ehrenamtliche Dienstzeit muss ohne wesentliche Unterbrechung erfolgt sein. Wehrdienst, Wehrersatzdienst oder eine nachgewiesene Krankheit gelten nicht als Unterbrechung So weit, so gut, da fehlt nach meinem Geschmack aber der "Mutterschutz-Urlaub". Unsere Frauen sind in dieser Zeit ja nicht krank. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 687423 | |||
Datum | 05.07.2011 15:29 | 7384 x gelesen | |||
Servus, mal blöd gefragt, aber warum machst du das daran fest: Geschrieben von Thomas Klee kostenlose Bereitstellung der kompletten PSA einschl. Schnürstiefel usw, Ich habe ca. 15 Jahre lang ganz normale Lederstiefel von Haix bei Einsatz und Übungen getragen und war dabei sehr, sehr zufrieden. Und normale PSA sollte doch selbstverständlich sein, denn ansonsten rückt man halt nicht aus. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 687542 | |||
Datum | 06.07.2011 09:14 | 7113 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerfind ich gut: Hessen: Kabinett beschließt Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige Hallo zusammen, das ist zwar sicherlich gut gemeint, die Frage ist nur ob es viel bringt. Leute die sich ehrenamtlich engagieren motivieren sich meist über andere Dinge wie z.B.: nicht geldliche Anerkennung der Arbeit, sich verwirklichen, akzeptiert werden, Know How aufbauen, etc. Von daher würde es dem Ehrenamt wohl mehr bringen, wenn man das Geld in die Förderung der Führungskräfte steckt. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 687588 | |||
Datum | 06.07.2011 12:28 | 6722 x gelesen | |||
... zumal die Praemie natuerlich immer nur symbolische Hoehen erreichen kann... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 687624 | |||
Datum | 06.07.2011 17:57 | 6502 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerfind ich gut: Hessen: Kabinett beschließt Anerkennungsprämie für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige Diskussion dazu im letzten Jahr ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Elis8abe8th 8L., Erfurt / Thüringen | 687826 | |||
Datum | 07.07.2011 15:26 | 6284 x gelesen | |||
Hier noch ein Ergänzung zu deinem Link aus anderer Quelle. Finde, dass man sowas bundesweit auf gleichem Prämienniveau einführen sollte. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 687828 | |||
Datum | 07.07.2011 15:33 | 6258 x gelesen | |||
Hallo Elisabeth, Geschrieben von Elisabeth Lotte bundesweit Oh je, da bin ich ja schon froh, dass bundesweit stinknormales Wasser als Löschmittel Nr. 1 akzeptiert wird. In unserem föderalen System bundesweit was zu machen, wo die Landesfürsten das letzte Wort haben, ist leider nur sehr, sehr schwer möglich. Sinn oder Unsinn spielen dabei so gut wie keine Rolle - eher wollen oder nicht wollen. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 713605 | |||
Datum | 08.02.2012 22:22 | 5661 x gelesen | |||
Falls der Erlass nicht verlängert wird, tritt er übrigens in 2015 außer Kraft. Nun kann jeder selbst mal rechnen.... Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 713608 | |||
Datum | 08.02.2012 22:50 | 5519 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich W. Falls der Erlass nicht verlängert wird, tritt er übrigens in 2015 außer Kraft. Nun kann jeder selbst mal rechnen.... ... ich weiss nicht warum man da was rechnen sollte ... Erlasse gelten in Hessen grundsätzlich nur 5 Jahre und müssen dann ggf. verlängert oder neu gefasst werden. Auch das HBKG gilt nur 5 Jahre ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 713610 | |||
Datum | 08.02.2012 22:57 | 5520 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.ich weiss nicht warum man da was rechnen sollte Bezog sich nur auf den Fall, dass der Erlass nicht verlängert wird. Eine begrenzte Laufzeit hat ja auch Sinn. Ich glaube halt nicht, dass unbegrenzt Mittel für die Prämie zur Verfügung gestellt werden und es zu keiner Verlängerung kommen könnte.... Gruß Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 713627 | |||
Datum | 09.02.2012 08:49 | 5432 x gelesen | |||
Wenn es da Probleme gibt, schicken wir euch unseren LFV rüber. Die machen dann ein bisschen Krawall, ohne Rücksicht auf eigene Verluste... Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 774515 | |||
Datum | 09.10.2013 21:41 | 3810 x gelesen | |||
Es wurde bereits viel hierüber im Forum diskutiert. In dem entsprechenden Erlass und einer FAQ sind die Bedingungen zum Erhalt der Prämie beschrieben. Was ich nirgens finden konte, ist eine konkrete Definition über "aktive, pflichtgemäße Dienstzeit". Zitat aus dem Erlass: "Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist eine aktive pflichttreue Dienstzeit in der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr in Hessen." - Ist das: - die vollständige Teilnahme an allen Übungen, Ausbildungen und Einsätzen innerhalb des Zeitraums von 10, 20, 30 od. 40 Jahren abzüglich der "üblichen" Fehlzeit durch Krankheit oder Urlaub? - die regelmäßige Teilnahme am Übungs- u Einsatzdienst? Wobei die Frage wäre, wie man "regelmäßig" bewertet. Z.B. mind. 1 mal pro Monat. - die vorgeschlagenen 40h nach FwDV pro Jahr? - der Status "Aktiv" in der Kartei, egal wie oft zum Dienst erschienen? - ? Was meint Ihr? Wie würdet Ihr das definieren, bzw. gibt es schon bereits Regelungen? Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! - http://pvsafety.de - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
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