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Thema | Werden die LFKatS eigentlich in den Grundschutz einbezogen? | 21 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 713474 | |||
Datum | 08.02.2012 11:54 | 9891 x gelesen | |||
Diese Frage hab ich mir gestellt, da ich einige Wehren kenne, die dieses neue LFKatS als einzigstes fahrzeug haben und die vorherigen an andere Abteilungen verteilt wurden. Meines Wissens kommt der Bund ja für die Unterhaltskosten auf. Kann das die jeweilige Feuerwehr dann als vollwertiges Einsatzfahrzeug nutzen? Gibts da keine Einschränkungen? Meldet sich die FW in einem Großschadensfall komplett ab, falls das LF mal irgendwo eingesetzt werden sollte? Ich gestehe ich hab jetzt keine Suche hier genutzt und hab auch so verschiedene Aussagen mitbekommen, daher meine Frage. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 713478 | |||
Datum | 08.02.2012 12:02 | 7129 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Grundschutz einbezogen Bei uns - Nein. Dia Anzahl und Art der vorzuhaltende Fahrzeuge ergibt sich im Großen und Ganzen aus der FwOVo. Bundes KatS LF werden nicht eingerechnet, da sie zu überörtlichen Einsätzen herangezogen werden können oder von der KatS-Behörde auch versetzt werden können. Grüße Lüder Pott ...nur weil es juristisch akzeptabel ist, muß es lange noch nicht moralisch in Ordnung sein... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 713484 | |||
Datum | 08.02.2012 12:45 | 6840 x gelesen | |||
Servus, das mit den Bund-Fahrzeuge weiß ich jetzt nicht, da wir keins haben. Aber wir haben Geräte vom Freistaat Bayern und vom Landkreis. Hier mußte die Gemeinde einen Vertrag für den Unterhalt unterschreiben. Den "normalen" Unterhalt für unser MZB übernimmt die Gemeinde, Nachrüstungen oder Verbesserungen in Vertretung des Staats der Landkreis. Das war z.B. ein "großer Kampf", bis die neuen Schwimmwesten bezahlt wurden. Aber im Großen und Ganzen läuft das ohne große Probleme. Wir müssen halt diese Fahrzeige und Gerätschaften für überörtliche Einsätze bereit stellen. Passiert ist das aber bisher nie. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 713486 | |||
Datum | 08.02.2012 12:52 | 6478 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.Das war z.B. ein "großer Kampf", bis die neuen Schwimmwesten bezahlt wurden. Wieso das? Rettungswesten sind nach 10 Jahren auszusondern! Also Verschleißmaterial | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 713492 | |||
Datum | 08.02.2012 13:33 | 6407 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von René H. Rettungswesten sind nach 10 Jahren auszusondern! wo steht das? Das war nämlich das größte Problem. Bis man da was belastungsfähiges findet, dass die Schwimmwesten ausgesondert werden müssen, das dauert ganz, ganz lange.;-( Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 713496 | |||
Datum | 08.02.2012 13:39 | 6330 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.wo steht das? Das war nämlich das größte Problem. Bis man da was belastungsfähiges findet, dass die Schwimmwesten ausgesondert werden müssen, das dauert ganz, ganz lange.;-( In der Bedienungsanleitung der Weste steht die Verwendungsdauer, das kann durchaus individuell sein was da drin steht. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 713498 | |||
Datum | 08.02.2012 13:47 | 6403 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Anton K. wo steht das? Das bekommst du mündlich oder schriftlich spätestens vom Hersteller, wenn er die Westen nicht mehr prüft. Längste Lebensdauer beträgt 15 Jahre Klick Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 713510 | |||
Datum | 08.02.2012 14:43 | 6310 x gelesen | |||
Ich zitiere hier mal aus der Präsentation des Rhein-Neckar-Kreises, mit der die Verteilung der LF-KatS bekanntgegeben wurde : Leistungen der Standortgemeinde : - Stellplatz in Fahrzeughalle mit direkter Ausfahrt - Reparaturen und Ersatzbeschaffungen nur in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt - Keine Veränderung an Fahrzeug und Aufbau - Sicherstellung der doppelten Besetzung (mind. 18 Personen) - Sicherstellung der notwendigen Fahrer und Maschinisten - Vollkaskoversicherung für kommunale Verwendung - Mitwirkung im Kreiskonzept Wasserförderung - Nutzung Fahrzeug außerhalb des Standortes nur in Absprache mit dem Landratsamt (Standortverlagerte Ausbildung) Leistungen des Bundes : - Bereitstellung des Fahrzeuges für kommunale Z.wecke - Kosten für Reparatur und Unterhaltung von Fahrzeug und Gerät - Kosten für 2 Erweiterungen der Fahrerlaubnis - Kosten für die ABC-Schutzausstattung für 18 Personen - Kosten für Verbrauchsmaterial im Rahmen der Nutzung für den Katastrophenschutz - Kosten für die notwendigen laufenden Überprüfungen - Nutzung freier Geräteräume im Fahrzeugaufbau für örtliche Belange (keine Umbauten im Fahrzeug) - Grundsätzliche Nutzung des Fahrzeuges für kommunale Zwecke (incl. kreisweiter Nutzung, Kostenersatz nach FwG) Die kursiven Teile betreffen Deine Fragestellung. Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 713521 | |||
Datum | 08.02.2012 16:08 | 5857 x gelesen | |||
Geschrieben von Hauck D.Diese Frage hab ich mir gestellt, da ich einige Wehren kenne, die dieses neue LFKatS als einzigstes fahrzeug haben und die vorherigen an andere Abteilungen verteilt wurden. Kommt darauf an: Beispiel A: Gemeinde Musterhausen Abteilung A-Dorf: LF-KatS Gemeinde Musterhausen Abteilung B-Dorf: LF 10, LF 20 Wird das LF-KatS z.B. vom Bund abgezogen, dann wird eines der LF'S aus Abteilung B-Dorf in die Abteilung A-Dorf überstellt und der Grundschutz ist wieder hergestellt Beispiel B: Gemeinde Musterhausen Abteilung A-Dorf: LF-KatS Gemeinde Musterhausen Abteilung B-Dorf: LF 10 Wird hier das LF-KatS abgezogen, dann hat die Gemeinde Musterhausen ein Problem, da sie den Grundschutz nicht mehr leisten kann. Abzug (auch temporär) kann sich mal schnell haben, z.B. durch Fahrzeugausfälle-/unfälle bei einer Nachbarwehr. Auszug FwG Ba-Wü: Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Das kann IMHO mit einem Bund-Fahrzeug def. nicht erfüllt werden. Wenn das bei euch so akzeptiert wird, dann OK. Evtl. hat ja auch irgendjemand einen Plan B in der Schublade. Geschrieben von Hauck D. Kann das die jeweilige Feuerwehr dann als vollwertiges Einsatzfahrzeug nutzen? Das ist so sogar gewollt, damit das Fahrzeug sich nicht "kaputt steht" Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg | 713524 | |||
Datum | 08.02.2012 16:18 | 5822 x gelesen | |||
Nach Aussage des KBM in dem Kreis wo ich in der FW arbeite (weißt ja wo), wird dieses nicht in den Grundschutz eingerechnet, aus den Gründen, welche Christoph Schöntaler auch genannt hat. Also klares NEIN. Gruß Michl Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat NICHTS mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Gemmingen / Baden-Württemberg | 713527 | |||
Datum | 08.02.2012 16:28 | 5726 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Christoph Schöntaler Sorry, Ich meine Schönthaler. Gruß Ich gebe hier nur meine private Meinung wieder und diese hat NICHTS mit meiner dienstlichen/geschäftlichen Meinung zu tun! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 713529 | |||
Datum | 08.02.2012 16:34 | 5631 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael B.Sorry, Ich meine Schönthaler Passt schon, bist nicht der Erste - man gewöhnt sich im Laufe der Jahre daran ;-) Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Baden-Baden / BaWü | 713543 | |||
Datum | 08.02.2012 17:12 | 5661 x gelesen | |||
Hi, mir ist mal gesagt worden, das die Bundfahrzeuge nicht als Erstausrückendes Fahrzeug dienen darf. Bin ich da falsch informiert worden oder ist das Bundesland abhängig ? Gruß Florian mfg Florian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 713570 | |||
Datum | 08.02.2012 18:09 | 5627 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian F.mir ist mal gesagt worden, das die Bundfahrzeuge nicht als Erstausrückendes Fahrzeug dienen darf. Warum nicht? Wenn es da ist und sinnvoller ist, als ein weiteres verfübares Fahrzeug? Nur muß eben auch klar sein, das man kein Konzept das nur auf diesem Fahrzeug als Erstausrücker basiert stricken darf und zusammen bricht wenn es mal nicht da ist (und was sich dann z.B. an der AAO und an meinen möglichkeiten ändert; das gilt aber auch in jeder anderen Fahrzeugkombination mit nur kommunalen Fahrzeugen). Wenn ich eine Wehr wäre die neben dem neuen KatS LF nur noch ein älteres LF 8 stehen hätte, dann würde ich selbstverständlich mit dem KatS LF mit PA im Innenraum, 1000l Löschwassertank,... den Erstangriff fahren und nicht mit dem LF 8 bei dem die PA noch im Geräteraum sind und Wasser nicht vorhanden ist und ich dann auf der Landstraße beim PKW-Brand stehe und warte bis das KatS LF mit Tank pro forma als nachrückendes Fahrzeug kommt. Sollte es so eine Regelung geben ist sie wegen bewiesenen Unsinns zu ignorieren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 713576 | |||
Datum | 08.02.2012 18:46 | 5505 x gelesen | |||
Ich find es halt ein bisschen, naja wie soll ich sagen, unüberlegt, so ein Fahrzeug in Abteilungen zu stellen und das bisherige abziehen, den Standort wechseln, oder was auch immer. Zudem wage ich es zu bezweifeln, daß angesichts der Tageserfügbarkeit die vom Bund geforderte, doppelte Besetzung (18 Mann) wie oben beschrieben, eingehaltet werden kann. Oder betrifft das nur den Rhein-Neckar-Kreis? Ist doch sicher einheitlich geregelt, oder? Da würden mir jetzt spontan mindestens drei Wehren die eins im Stall stehn haben einfallen, ie zumindest diese Anforderung nicht erfüllen können... Und somit kann dieses Konzept schon mal nicht aufgehn... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 713595 | |||
Datum | 08.02.2012 20:33 | 5363 x gelesen | |||
Hallo, wieso, das Fahrzeug muß wenns vom Bund angefordert wird ja nicht innerhalb von 5 Minuten marschieren. Und oft können kleinere Abteilungen das Personal noch eher stellen als große Wehren die schon zig Sonderfahrzeuge im Stall haben. Das kommt letztlich immer auf den Ort an, aber pauschal ist es falsch kleinere Wehren auszuschließen, im Gegenteil es macht Sinn Sonderaufgaben besser zu verteilen. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Hauc8k D8., Gemmingen / BW | 713597 | |||
Datum | 08.02.2012 20:41 | 5219 x gelesen | |||
Ja das kann man von zwei Blickwinkeln sehn... Wenn der Bund das Fahrzeug irendwohin abzieht, dann fehlen unter Umständen aber auch mal neun Leut, was unter möglicherweise fatal sein kann, sollte die Wehr eh mit der Verfügbarkeit der Kräfte zu kämpfen haben ... Und das dann mit anderen, ebenfalls kleineren Abteilungen/Nachbarorten aufzufangen ist irgendwie auch nicht der richtige Weg. Ich denke wir haben beide ein bisschen recht... Trotzdem kommt es mir so vor, daß den Kommunen nicht wirklich klar ist, was Sache ist und die nur froh sind, wenn ein neues Fahrzeug da steht, wofür sie nur mit einem kleinen Teil der kosten aufkommen müßen. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 713599 | |||
Datum | 08.02.2012 20:56 | 5270 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian S. wieso, das Fahrzeug muß wenns vom Bund angefordert wird ja nicht innerhalb von 5 Minuten marschieren. ... für was sollte der Bund die LF KatS für anfordern? Auf welcher Rechtsgrundlage ? Welche Zuständigkeit (und Einheiten) hat der Bund denn im KatS ? ... ansonsten verweise ich in Sachen "anfordern" auf die Ländergesetzgebungen. Da steht z.B. im HBKG §5 (3): "Das Land kann erforderlichenfalls den Einsatz der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (...) anordnen." Beschränkt sich also nicht auf irgendein Bund-LF mit irgendwelche vorbestimmten 18 Mann, sondern auf "die Feuerwehr", also Material und Personal in Gänze. Wozu auch § 22 (1) passt "(...) Bei Großschadenslagen ordnen die Aufsichtsbehörden die Hilfeleistung nach pflichtgemäßem Ermessen an, auch wenn die Sicherheit in den hilfeleistenden Gemeinden vorübergehend nicht gewährleistet ist." Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 713604 | |||
Datum | 08.02.2012 22:08 | 5488 x gelesen | |||
Also bei uns hieß es, dass das LF-KatS nur in einer Abteilung stehen darf, in der noch ein 2. LF vorhanden ist. Deshalb steht das LF-KatS jetzt auch bei uns und unser LF10/6 wurde in eine andere Abteilung versetzt, deren LF8 schon sehr betagt ist. Woher das allerdings kommt, kann ich nicht sagen. Macht für mich aber auf jeden Fall Sinn, da das Fahrzeug ja jederzeit zum Katastropheneinsatz abgezogen werden kann. Wenn dann deswegen die ganze Abteilung abgemeldet werden muss, dann ist das ja auch eher doof. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 713628 | |||
Datum | 09.02.2012 08:53 | 5013 x gelesen | |||
Und die Verwendbarkeit von Feststoffwesten ist 10 Jahre! | |||||
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Autor | Jens8 C.8, Remscheid / NRW | 713633 | |||
Datum | 09.02.2012 09:33 | 5168 x gelesen | |||
Hallo, das Problem ist weniger, dass das Fahrzeug zum Einsatz abgezogen wird. Das fällt unter überörtliche Hilfe und muss jederzeit leistbar und kompensierbar sein. Bei uns ist es aber schon mehrfach vorgekommen, dass Katastrophenschutzfahrzeuge umverteilt worden sind - Anfang der 90ziger durch den Bund zur Bedarfsdeckung in den neuen Ländern; letztes Jahr durch die Bezirksregierung (die die Fahrzeuge in ihrem Bereich verteilt) zur Anpassung an die neuen Konzepte von Bund und Land. Wenn dann eine Gemeinde das Fahrzeug als Ersatz für ein betagtes kommunales LF bei einer Einheit stationiert hat, die kein zweites Fahrzeug hat, kann das ein riesen Problem werden, wenn es auf einmal weg ist. Gruß, Jens | |||||
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