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Thema | Online Petition, die Nächste! ...psst! Ein 'Kunde' möchte schlafen! | 48 Beträge | |||
Rubrik | Jux + Tollerei | ||||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 712198 | |||
Datum | 27.01.2012 17:38 | 25213 x gelesen | |||
N´abend! Soeben gefunden: Petition Weiß jemand ob die ersten Hersteller es schon geschafft haben, SoSi-Anlagen zu bauen, die leiser als das Fahrzeug sind, das darunter geschraubt wurde? Gruß Jan PS: Verschwendet die BW eigentlich noch mein Steuergeld damit, das sie auf Blechscheiben schießt? ;-) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 712200 | |||
Datum | 27.01.2012 18:02 | 18630 x gelesen | |||
Wenn man es nicht besser wüsste, könnte man meinen, das wäre ein Scherz. Zwei Dinge sind unendlich... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 712207 | |||
Datum | 27.01.2012 19:25 | 18472 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.Soeben gefunden: Geschrieben in der Petition Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 55 Abs. 3 StVZO wie folgt zu ergänzen: Wir sollten drüber schmunzeln, mehr nicht. Eben weil wir das doch gut kennen: §35 StVO §35 (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Also => Ablage P Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 712208 | |||
Datum | 27.01.2012 19:34 | 18023 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Petitio N. § 55 Abs. 3 StVZO Geschrieben von Lars T. §35 StVO und was möchtest du uns nun damit sagen? grübelnd, Henning | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 712209 | |||
Datum | 27.01.2012 19:35 | 17867 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Lars T. Wir sollten drüber schmunzeln, mehr nicht Deshalb hab ichs auch unter J&T eingestellt. Die Dummheit beginnt m.E. mit der Forderung von 80 dB(A)! Ich geh mal davon aus das das Fahrgeräusch von dem LF auf Single-AT-Bereifung schon lauter ist! Und der LuftOtto ist bei mehr als Standgas definitiv lauter als die dann erlaubte SoSi-Anlage! :-) Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 712211 | |||
Datum | 27.01.2012 19:44 | 17828 x gelesen | |||
Ach Scheibenkleister, ich hab das blöde "Z" in der StVZO übersehen... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 712216 | |||
Datum | 27.01.2012 20:15 | 22059 x gelesen | |||
Mal rein politisch-philosophisch-poetisch betrachtet: Der Hauptpetent regt also an, die Rechtsnorm § 55 Abs. 3 StVZO: Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein. wie folgt zu ergänzen: Zur Begrenzung der Lautstärke gilt Abs. 2 S. 2 bis 3. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt in entsprechender Anwendung eine Begrenzung auf 80dB (A). Zur Abgrenzung der Lautstärke würden somit § 55 Abs. 2 S. 2 bis 3 StVZO gelten: Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Windhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.(Mit dieser Schallquelle ist die Einrichtung für Schallzeichen gemeint, "deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen", die i.d.R. als Hupe ausgeführt ist, aber das wisst ihr ja sicher schon, daher zurück zum Unwesentlichen) Folgt man nun dem Ansinnen des Hauptpetenten, würde das bedeuten: Die Tröte darf von 6 bis 22 Uhr so hupen wie die Tröte trötet. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr aber muss die Tröte leiser tröten wie die Hupe hupen darf. Dies wäre aber ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Alle Kraftfahrzeugseinrichtung für Schallzeichen sind gleich) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wonach eine Kraftfahrzeugseinrichtung für Schallzeichen wegen ihrer Rasse nicht benachteiligt werden darf. So wie die Hupe hupen darf, muss die Tröte tröten dürfen. Alles andere ist nicht akzeptabel. Es ist vielmehr dringendst darauf hinzuwirken, dass sich die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für die weitere Gleichstellung von Hupe und Tröte einsetzt. Die Tatsache, das Hupen nur hupen und Tröten nur tröten, wirft diese Kraftfahrzeugsschallzeicheneinrichtungsgesellschaft doch ins Mittelalter zurück. Dieses Land braucht Stellen, die sich dafür einsetzen, dass auch Hupen Tröten lernen können, und Tröten Hupen. Und auch die Anzahl gleichzeitig erklingender Tröten und/oder Hupen an einem Kraftfahrzeug muss unbegrenzt sein, bei allem Respekt für die katholische Kirche. Erst, wenn diese Gleichstellung erreicht und die Diskriminierung besiegt ist, darf man sich mit solchen leisen Details wie der Lautstärke beschäftigen. Bis dahin bleiben maximal die Fragen zu klären, ob bei einer Tröte mit zwei Hupen als Gleichstellungsbeauftragte Korruptionsverdacht besteht, und was sich manche Hauptpetenten morgens in den Kaffee tröten. Die Lautstärke, mit der diese Frage, besonders die erste, gestellt werden, sollte zumindest bei Anwesenheit der Tröte aber 80db(A) echt nicht überschreiten, denn sonst gibt's vermutlich Ärger. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 712217 | |||
Datum | 27.01.2012 20:29 | 17787 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Jan K. Deshalb hab ichs auch unter J&T eingestellt. Da ist es auch gut aufgehoben. Geschrieben von Jan K. Die Dummheit beginnt m.E. mit der Forderung von 80 dB(A)! Auf die Schnelle nur herauszufinden: Atego 1325 Allrad/Single: 82 dB(A) Fahrgeräusch... Aber grundsätzlich finde ich die Idee der begrenzten Lautstärke für nächtliche Einsätze nicht schlecht. Die Sache ist nur nicht konsequent zu Ende gedacht: Auch mit einer nächtlichen Lautstärke von maximal 80 dB(A) kann das Rettungswesen ohne Einschränkungen funktionieren! Es muss jedoch unbedingt gleichzeitig für alle Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben werden, dass zu den fraglichen Zeiten der Betrieb von Autoradios usw. verboten wird und nur mit geöffneten Fenstern gefahren werden darf. (Verstoß mindestens 40 EUR und zwei Punkte). Dann würde das wohl so gehen. kann man die Petition irgendwie erweitern? ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 712218 | |||
Datum | 27.01.2012 20:32 | 17532 x gelesen | |||
ROFL, wo nimmst Du die nur immer her? :-D | |||||
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Autor | Dirk8 H.8, Schlotheim / Thüringen | 712220 | |||
Datum | 27.01.2012 20:36 | 17483 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Krupp Die Tröte darf von 6 bis 22 Uhr so hupen wie die Tröte trötet. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr aber muss die Tröte leiser tröten wie die Hupe hupen darf. Dies sicherzustellen ist natürlich ganz einfach. Er wird eine Euronorm geben, in der festgelegt wird das die Sondersignalanlage über einen DCF77-Empfänger jeweils die aktuelle Uhrzeit empfängt und darüber den jeweiligen maximalen Schalldruck erzeugt. Die Funktionsfähigkeit dieser Anlage muss natürlich regelmäßig überprüft werden, weshalb auch in der Zeit von 22 - 6 Probefahrten mit Sondersignal durchzuführen sind. Gruss aus Thüringen | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 712221 | |||
Datum | 27.01.2012 20:49 | 17414 x gelesen | |||
Noch mal alle zusammen und ganz laut: So wie die Hupe hupen darf, muss die Tröte tröten | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 712222 | |||
Datum | 27.01.2012 20:52 | 17591 x gelesen | |||
Ich bin für ein generelles Verbot von Elektrohörnern! Presslufthörner hören sich viel besser an. ;-) Meine HP: OT112.de Neu: jetzt auch mit Newsfeed. | |||||
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Autor | Fran8k S8., Nossen / Sachsen | 712223 | |||
Datum | 27.01.2012 20:54 | 17520 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.
Zumindest von der WA-50 weiß ich, daß es einen Schalteingang für Tag/Nacht gab, mit dem der Signalpegel um 10(?) dB abgesenkt werden konnte. Grundsätzlich ist das erstmal nicht verkehrt, zumal die Sichtbarkeit der RKL bei Dunkelheit deutlich besser ist und das SoSi-FZG schon rein optisch wesentlich früher wahrgenommen werden kann. MfG Frank | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 712225 | |||
Datum | 27.01.2012 21:18 | 17468 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sebastian K. Dies wäre aber ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes (Alle Kraftfahrzeugseinrichtung für Schallzeichen sind gleich) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wonach eine Kraftfahrzeugseinrichtung für Schallzeichen wegen ihrer Rasse nicht benachteiligt werden darf. So wie die Hupe hupen darf, muss die Tröte tröten dürfen. Alles andere ist nicht akzeptabel. Genau. In dem Fall sofort vorm Europäischen Gerichtshof für Maschinenrechte klagen! MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 712227 | |||
Datum | 27.01.2012 22:33 | 17330 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank S.Grundsätzlich ist das erstmal nicht verkehrt, zumal die Sichtbarkeit der RKL bei Dunkelheit deutlich besser ist und das SoSi-FZG schon rein optisch wesentlich früher wahrgenommen werden kann. Es würde ja schon reichen Nachts auf Pressluft zu verzichten! | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 712228 | |||
Datum | 27.01.2012 22:54 | 17262 x gelesen | |||
Aber Presslufttröten haben eine Richtwirkung, das macht nur Sinn (äh Spaß) wenn man auf einen Häuserblock zufährt. Tomy | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 712229 | |||
Datum | 27.01.2012 23:04 | 17198 x gelesen | |||
oder hinter einem Geländewagen Cabrio, innerorts, kurz vor Mitternacht..... statt Elektro, gleich Pressluft..... | |||||
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Autor | Tim 8R., Hof / Bayern | 712230 | |||
Datum | 28.01.2012 00:02 | 17241 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.oder hinter einem Geländewagen Cabrio, innerorts, kurz vor Mitternacht..... Ich hab schon von Fahrzeugen gehört, die haben nur Pressluft...da kann man gar nicht wählen ;-) P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 712233 | |||
Datum | 28.01.2012 08:38 | 17268 x gelesen | |||
Hallo eine starke Demokratie kann auch solche Dummheiten ertragen ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 712234 | |||
Datum | 28.01.2012 08:44 | 17095 x gelesen | |||
Hi, gibt es eigentlich in der StVZO Vorgaben, wie laut das Sondersignal mindestens sein muss? Oder steht da nur so ein Gummi wie 'deutlich wahrnehmbar' o.ä.? Tomy | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 712235 | |||
Datum | 28.01.2012 09:04 | 17177 x gelesen | |||
Servus Jürgen, bist du jetzt durch deinen Besuch in unserer Hauptstadt neu gestählt für die Demokratie? ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 712237 | |||
Datum | 28.01.2012 09:29 | 17162 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Frank S. ... daß es einen Schalteingang für Tag/Nacht gab, mit dem der Signalpegel um 10(?) dB abgesenkt werden konnte. Ich seh es schon ganz deutlich vor mir .....! Feuerwehr-Markt 2017: "Verkaufe SoSi Hella RTK 13 S/L - T/N - H/D/B - J/C/M/B/A - H/T/F/V/AM! Zustand wie neu!" Zur Erklärung: S/L Schallausbreitung für Stadt/Land T/N Lautstärke Tag/Nacht H/D/B Blitz in Hell/Dunkel/Blindenschrift J/C/M/B/A Tonfolge für Juden/Christen/Moslems/Buhddisten/Atheisten H/T/F/V/AM Design der Bedienelemente für Homosexuelle/Transsexuelle/Frauen/Vegetarier/andere Minderheiten als ausklappbares Sonderbedienteil ;-) Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 712245 | |||
Datum | 28.01.2012 14:29 | 16603 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Neumann T. gibt es eigentlich in der StVZO Vorgaben, wie laut das Sondersignal mindestens sein muss? Oder steht da nur so ein Gummi wie 'deutlich wahrnehmbar' o.ä.? In der StVZO steht erstmal, dass so ein Einsatzhorn bauartgenehmigt sein muss. In der Fahrzeugteileverordnung steht, wie man an so eine Bauartgenehmigung kommt. In den technischen Anforderungen zur Fahrzeugteileverordnung ist dann endlich erläutert, welche Anforderungen einzuhalten sind. Im Fall des Einsatzhornes verweisen die TA Nr. 32 zur FzTV auf die DIN 14610; zur Lautstärke wird weiterhin festgelegt: (11) Der A-bewertete Schallpegel muss in der Richtung der größten Schallabstrahlung in 3,5 m Abstand im reflexionsfreien Raum für jeden der beiden Einzelklänge mindestens 110 dB(A) betragen. Hierauf wird eine Toleranz von 3 dB(A) für solche Warneinrichtungen zugelassen, die mindestens 10 Komponenten haben, deren Amplituden die stärkste Komponente um weniger als 10 dB unterschreiten. Im Bereich von 1000 Hz bis 4000 Hz soll mindestens einer der harmonischen Obertöne jedes Klanges den Schallpegel von 104 dB (bezogen auf P0 = 20 Nm2) überschreiten. Also eigentlich alles ganz einfach, oder? ;-) Gruß, Henning BTW: die TOPAS-Balken können tatsächlich eine Nachtabsenkung von -6 dB(A)... | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 712246 | |||
Datum | 28.01.2012 14:37 | 16457 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim R.Ich hab schon von Fahrzeugen gehört, die haben nur Pressluft...da kann man gar nicht wählen ;-) Aber nicht die RTW unserer BF.... | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Haard / Bayern | 712248 | |||
Datum | 28.01.2012 14:45 | 16576 x gelesen | |||
Etwas ähnliches führte neulich bei uns in der Nachbargemeinde auch zu Diskussionen. Gab es aber scheinbar schon öfter hat mir Google gesagt. Gruß, Johannes Nein, ich bin nicht die Signatur, ich mach hier nur sauber! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 712252 | |||
Datum | 28.01.2012 15:38 | 16477 x gelesen | |||
Nachdem ich gestern mal wieder mit unserem TSF-W mit E-Horn durchs Dorf gefahren bin unterschreibe ich dir das gerne. Ich hab zuerst gedacht da ist was kaputt... Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 712258 | |||
Datum | 28.01.2012 19:44 | 16265 x gelesen | |||
Dein Post ist mal wieder ein Hammer! Aber beim Satz, geschrieben von Sebastian K. Bis dahin bleiben maximal die Fragen zu klären, ob bei einer Tröte mit zwei Hupen als Gleichstellungsbeauftragte Korruptionsverdacht besteht,, tut mir der Bauch weh vor lachen!!! :D ROFL! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Nico8 K.8, röllbach / bayern | 712276 | |||
Datum | 29.01.2012 00:51 | 16162 x gelesen | |||
Naja, wenn sie also schon mit dem lauten Horn ein Problem haben, kommen sie auch mit Sicherheit bald auf die Idee, damit das Blaulicht nachts zu Blau ist. Die alten Blaulichter drehen sich zu schnell und die neuen Blitzer blitzen viel zu schnell. Meiner Meinung nach ist das "A B M" auf höchstem Maße. Alles was ich hier schreibe ist und bleibt meine eigene Meinung! | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 712280 | |||
Datum | 29.01.2012 09:07 | 16140 x gelesen | |||
......oder der der ein neues Eigenheim direkt neben eine Mühle baut die dort schon seit 18XY steht und sich dann über den Lärm beschwert. ......oder diejenigen die ein Haus direkt neben dem Sportplatz kaufen der dort seit 40 Jahren ist und sich dann über den Trainings- und Spielbetrieb aufregt. ......oder die die direkt neben eine Kindergarten/Spielplatz bauen und sich dann wegen der Kinder beschweren. Mündige Bürger die sich beschweren und Klagen findest du immer. Die machen mir keine Angst, was mich da eher erschreckt sind die Entscheidungen mancher Richter......... ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 712476 | |||
Datum | 30.01.2012 11:03 | 16069 x gelesen | |||
So als jemand dessen letzte Blaulichtfahrt nun 12 Jahre her ist. Wenn ich das noch richtig im Schädel habe, muss die Feuerwehr Blaulicht und Sirene einschalten um sich "freie Bahn zu verschaffen. fehlt die Sirene, hat der Fahrer bei einem Unfall ein Problem mehr. Ich meine, das uns gesagt wurde, das wir nur auf der Sicheren seite wären, wenn wir das Horn durchlaufen lassen, aber wer hält das schon aus? Wenn das so (noch) richtig ist, was wäre dann zu einem Freibrief für die Fahrer zu sagen. Das Horn ist einzuschalten, wenn der Fahrer es für notwendig hält, wenn nicht ist das halt beim Unfall Pech für alle. Ach so: ich weiß auch um die Ignoranz einiger Autofahrer, nach dem Motto, "ich zuerst" | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 712479 | |||
Datum | 30.01.2012 11:53 | 15813 x gelesen | |||
Daumen hoch und eindeutig wieder ein Beitrag für die Frequently asked Stories oder für Fabians Blog Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 712491 | |||
Datum | 30.01.2012 14:39 | 15794 x gelesen | |||
Na ich möchte kurz anmerken, dass viele Bürger auch sagen, die Polizei kann das doch auch ohne oder warum fährt die Polizei mit Blaulicht und ohne Horn. Waurm die Ploizei das tut frage ich mich auch....laut Gesetzteslage gibt es mir keinen bekannten Grund das DIE das dürfen, schliesslich meine ich ohne jetzt hier jeden § zu nennen, besagt das Gestz doch, dass man nur mit Blauchlicht und Martinshorn rumfahren darf. | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 712493 | |||
Datum | 30.01.2012 15:00 | 15689 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian S.Na ich möchte kurz anmerken, dass viele Bürger auch sagen, die Polizei kann das doch auch ohne oder warum fährt die Polizei mit Blaulicht und ohne Horn. Das hatte ich damals auch so verstanden, die Unterweisung wurde von einem Polizisten gemacht. Geschrieben von Sebastian S. besagt das Gestz doch, dass man nur mit Blauchlicht und Martinshorn rumfahren darf. Genau da ansetzen, Blaulicht besagt freie Bahn und der Fahrer darf zusätzlich nach Lage Martinshorn einsetzen. Bei einem Unfall ist das dann halt auch mal ein eingegangenes Risiko für alle. PS: Ich bin mit Blaulicht auch in meiner heißesten Zeit niemals in eine Kreuzung einfach rein gefahren, sondern habe immer schön abgebremst. Ging auch. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 712495 | |||
Datum | 30.01.2012 15:12 | 15595 x gelesen | |||
Also ich meine freie Bahn gibt es nur wenn das blaue Licht blinkt und das Martinshorn singt. Da isstes (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 712505 | |||
Datum | 30.01.2012 16:49 | 15518 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian S.Na ich möchte kurz anmerken, dass viele Bürger auch sagen, die Polizei kann das doch auch ohne oder warum fährt die Polizei mit Blaulicht und ohne Horn.Die Kundschaft von uns freut sich i.d.R., wenn sie näher kommendes SoSi hört. Die Kundschaft der Polizei reagiert da zuweilen aber etwas anders. Ich meine mich erinnern zu können, dass in irgendwelchen Hinterstubenerlassen deshalb die Vorschriften Polizeieinsätze betreffend schon etwas "lockerer" angesetzt wurden. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 712506 | |||
Datum | 30.01.2012 16:51 | 15416 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian S.laut Gesetzteslage gibt es mir keinen bekannten Grund das DIE das dürfen, schliesslich meine ich ohne jetzt hier jeden § zu nennen, besagt das Gestz doch, dass man nur mit Blauchlicht und Martinshorn rumfahren darf. Siehe dazu §38 (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. (Hervorhebung durch mich) Sowie: Sonderrechte im Straßenverkehr Insbesondere Seite 6, letzter Absatz und Seite 7. Das bei ausschließlicher Nutzung von blauem Blinklich das sofortige freie Bahn schaffen nicht angeordnet wird sollte klar sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 712511 | |||
Datum | 30.01.2012 17:26 | 15425 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Die Kundschaft von uns freut sich i.d.R., wenn sie näher kommendes SoSi hört. Tut sie. Wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall bei dem sich eine Anwohnerin über Sirene + Sondersignal nachts um 0330 beschwert hat. Da war sogar einer der vom Brand betroffenen bereit, in einem Zeitungsartikel entsprechend Stellung "pro Feuerwehr" zu beziehen: http://www.feuerwehr-elmstein.de/html/aktuelles.html Also wenn man solche "Probleme" im eigenen Bereich hat, sollte man entsprechend offensiv kommunizieren, warum diese "Ruhestörung" manchmal sein muss. Denn die wenigsten Mitbürger wissen um z.B. die rechtlichen Hintergründe von "Wegerechten" in §38 StVO. | |||||
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Autor | Step8han8 R.8, Querfurt/OS / Sachsen-Anhalt | 712518 | |||
Datum | 30.01.2012 18:01 | 15579 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian S.die Polizei kann das doch auch ohne Da fallen mir doch spontan 2 selbsterlebte Ereignisse ein: 1. Ich auf dem Linksabbiegestreifen in einer Reihe abbiegender Fahrzeuge. Vor mir wird Rot, ich bleibe stehen. Ein StW auf der rechteren der beiden Geradeausstreifen (die noch grün hatten, aber in die Richtung fuhr sonst keiner) zieht nach links (Rot) und fährt den Abbiegern hinterher. Wenig später sehe ich den StW mit einem Kunden am Straßenrand. 2. Ich auf Rechtsabbiegespur stehe an Roter Ampel. Beobacht, wie Geradeausspur Rot wird, jemand meint noch drüber fahren zu müssen. Dummerweise war 20 m hinter ihm ein StW der dann natürlich auch noch hinterher musste. Ich will die Pol-Kollegen nicht anprangern, sicher hatte deren Handlung ihren Grund, allerdings geschahen beide Aktionen ohne blau, ohne Horn, und ziemlich zügig. Direkt an der Kreuzung Tröte anmachen, 10sec warten, dass es ja alle mitbekommen haben, und dann fahren wäre auch sicher nicht zweckmäßig, Aber ganz ohne, dürfen die denn das? Oder ist das ein weiterer Fall von solange nix passiert ist alles io? Grüße SR | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 712533 | |||
Datum | 30.01.2012 19:52 | 15504 x gelesen | |||
Der Unterschied zwischen § 35 Abs. 1 StVO und § 38 Abs. 1 StVO ist dir bekannt und bewusst? § 35 Abs. 1 StVO befreit "die Polizei" bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Vorschriften der StVO, wenn dies geboten und erforderlich ist; § 38 Abs 1 StVO fordert, das beim Einsatz von Blaulicht und Signalhorn die anderen Verkehrsteilnehmer unverzüglich Platz schaffen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 712546 | |||
Datum | 30.01.2012 21:45 | 15425 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Udo B. Der Unterschied zwischen § 35 Abs. 1 StVO und § 38 Abs. 1 StVO ist dir bekannt und bewusst? Die Verbindung der beiden ist dir bekannt? Geschrieben von Udo B. § 35 Abs. 1 StVO befreit "die Polizei" bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Vorschriften der StVO, wenn dies geboten und erforderlich ist; Die StVO-VwV fordert, dass die Inanspruchname von Sonderrechten wenn möglich und zulässig durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn anzuzeigen ist. Ganz so einfach ist es also nicht mit der Trennung von beidem, jedenfalls nicht für Behörden! Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 712561 | |||
Datum | 31.01.2012 01:06 | 15303 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Harald S. Blaulicht besagt freie Bahn das bezweifle ich stark! Blaulich alleine gibt keine freie Bahn! MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 712564 | |||
Datum | 31.01.2012 07:01 | 15222 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Die Verbindung der beiden ist dir bekannt?Sicherlich. Geschrieben von Henning K. Die StVO-VwV fordert, ..."... sollte, wenn möglich und zulässig, ... ". Der Streifenführer im genannten Beispiel wird mit Sicherheit sehr sorgfältig abgewogen haben, ob die plötzliche und unerwartete Zuschaltung im Kreuzungsberich nicht eher eine Gefährdung darstellt und die Kreuzungsdurchfahrt ohne Signal sicher und ohne Gefährdung Dritter möglich ist. Das Thema "polizeiliche Einsatztaktik" lassen wir jetzt mal bewusst außen vor (mögliche Flucht der Zielperson durch zu frühe Zuschaltung des Einsatzhorns). Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 712566 | |||
Datum | 31.01.2012 07:29 | 15305 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo B. Das Thema "polizeiliche Einsatztaktik" lassen wir jetzt mal bewusst außen vor gerne. Weil solche (oder ähnliche) Gründe für die nicht-polizeilichen Einsatzfahrer nur in den seltensten Fällen zutreffen (klassisches Beispiel: der angedrohte Suizid), hängen gerade für diese die Sonderrechte und das Sondersignal noch enger zusammen als für die Polizei... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 712578 | |||
Datum | 31.01.2012 09:22 | 15190 x gelesen | |||
Ich denke, wir sind uns einig ... :) Die Schwierigkeit ist häufig genug, genau DAS den HiOrg/FW-Fahrern, und letztendlich auch der Bevölkerung zu vermitteln. "Grantler", denen es keiner Recht machen kann, wird es immer und überall geben ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 712617 | |||
Datum | 31.01.2012 16:50 | 15096 x gelesen | |||
Moin! Einfach köstlich! Noch eine Frage hierzu: Geschrieben von Sebastian K. Bis dahin bleiben maximal die Fragen zu klären, ob bei einer Tröte mit zwei Hupen als Gleichstellungsbeauftragte Korruptionsverdacht besteht, Ist jetzt eine Tröte mit nur einer Hupe eine Halbe Tröte oder doch schon eine ganze Hupe? Letzterer Fall würde ja die Hupe voll diskriminieren, da eine Tröte doppelt soviel wert wäre wie eine Hupe und damit nicht gleichberechtigt, äh.. gleichgestellt! Fragen über Fragen! Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 712680 | |||
Datum | 31.01.2012 23:48 | 14990 x gelesen | |||
Prost. Geschrieben von Dirk W. Ist jetzt eine Tröte mit nur einer Hupe eine Halbe Tröte oder doch schon eine ganze Hupe? eine Amazone. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 713349 | |||
Datum | 07.02.2012 12:10 | 15531 x gelesen | |||
Guter Beitrag vom "Firefox"-Blogger: http://firefox05c.wordpress.com/2012/02/06/lautstarkebegrenzung-fur-martinhorner/#more-2596 Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 718918 | |||
Datum | 25.03.2012 11:05 | 14724 x gelesen | |||
Morgääähn! Gottseidank gibt es noch verantwortungsvolle Bürger die ihren GMV nutzen und dem Bundestagspetitionsauschuß eine Petition gegen die obige Petition einreichen! Deutschland wird gerettet werden! Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die StVZO hinsichtlich dem Schalldruck von Sondersignalanlagen für Einsatzfahrzeuge ("Martinshorn") nicht zu ändern und damit die entsprechende Petition (Weiland, Martin) mit negativem Ergebnis zu prüfen. Wer war nochmal gegen großkalibrige Dienstwaffen für FM? ;-) Gruß und ruhiges Rest-WE Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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