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Thema | Wenn zwei Polizeiautos über die Kreuzung wollen | 41 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Anne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen | 709527 | |||
Datum | 08.01.2012 22:05 | 14614 x gelesen | |||
Wenn zwei Polizeiautos über die Kreuzung wollen, müssten sie sich einigen, wer Vorfahrt hat Hier waren sie sich uneins Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem... | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 709538 | |||
Datum | 08.01.2012 22:59 | 10644 x gelesen | |||
Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. Mein Vorschlag: Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38. Die österreichische Lösung, dass zuerst RD, dann FW, dann Pol und dann der Rest fahren finde ich zu 'kompliziert' und zudem hätte sie in diesem Fall auch nicht geholfen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 709539 | |||
Datum | 08.01.2012 23:11 | 10456 x gelesen | |||
Die werden den jeweils anderen sicher nicht bemerkt haben. ich denke nicht, das wir das gesetzlich geregelt brauchen. Das Problem ist hier einfach, man hört nur das eigene Horn und siehts halt blau durch die Nacht blitzen, was man auch für das eigene Horn hält. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Joch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg | 709541 | |||
Datum | 08.01.2012 23:24 | 10241 x gelesen | |||
Hallo, dazu brauchen wir nicht auch noch ein Gesetz. Der GMV muss da ausreichen. Beide haben sich vorsichtig in die Kreuzung einzutasten. Und dann sollte man sich eben mit Gesten oder Handzeichen verständigen. MkG Jochen http://feuerwehr.leutenbach.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 709542 | |||
Datum | 08.01.2012 23:25 | 10092 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Linus D. Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. So schön es auch wäre, wenn es für alle Situationen im Leben eine leicht zu verstehende und einfach anzuwendende Lösung geben würde, die auch nicht viel eigenes Nachdenken erfordert: so einfach geht es in vielen Fällen nicht. Geschrieben von Linus D. Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38. Da, wo ohne die §§35 und 38 eine klare Vorrang-Regelung existiert, müsste sie eigentlich auch den Zusammenstoß von SoSi-Fahrzeugen verhindern: Der Fahrer des nachrangigen Fahrzeugs hat ja die besondere Sorgfaltspflicht, keine bevorrechtigten Fahrzeuge zu gefährden, die ihm nicht erkennbar freie Bahn gewähren. Dein Vorschlag bringt also in diesen Fällen keinen großen Sicherheits-Gewinn. In allen anderen Fällen ist dein Vorschlag aber erst garnicht anwendbar. Geschrieben von Linus D. Die österreichische Lösung, dass zuerst RD, dann FW, dann Pol und dann der Rest fahren finde ich zu 'kompliziert' und zudem hätte sie in diesem Fall auch nicht geholfen. Dazu Ack. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 709543 | |||
Datum | 08.01.2012 23:27 | 9989 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Linus L.: Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. Ja, man sollte gar nicht glauben, daß es für so etwas tatsächlich keine Regelung gibt, wo doch sonst in D alles ordentlich geregelt ist...! Ernsthaft vermisse ich diese fehlende Regelung übrigens nicht. Es sollte durchaus möglich sein, daß sich die Einsatzkräfte hier im Zweifelsfall z.B. durch (Hand-) Zeichen verständigen. Ist, wenn ich mich aus alten Fahrschulzeiten recht entsinne, im ganz normalen Straßenverkehr sogar für den seltenen Fall, in dem die Vorfahrt einmal nicht geregelt ist (keine Ahnung mehr, wann das so sein kann, und mir fällt auch grade keine Beispielkonstruktion ein) so vorgesehen. Macht auch im Eintrittsfall mehr Sinn, wenn ich z.B. situativ das agilere NEF / den Streifenwagen mit dem RTW / LF vorlassen kann. Und zuletzt - klappt ja offensichtlich ohne Regelung meistens auch ganz gut, denn es ist gar nicht so selten, daß man, je näher an der Einsatzstelle um so wahrscheinlicher, auf andere Sonderrechtsnutzer trifft. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 709544 | |||
Datum | 08.01.2012 23:47 | 9774 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Daniel R. Es sollte durchaus möglich sein, daß sich die Einsatzkräfte hier im Zweifelsfall z.B. durch (Hand-) Zeichen verständigen. Ist, wenn ich mich aus alten Fahrschulzeiten recht entsinne, im ganz normalen Straßenverkehr sogar für den seltenen Fall, in dem die Vorfahrt einmal nicht geregelt ist (keine Ahnung mehr, wann das so sein kann, und mir fällt auch grade keine Beispielkonstruktion ein) so vorgesehen. Auch wenn es OT ist: Grundsätzlich gibt es einige Situationen, in denen auch die bestehenden Vorrang-Regelungen einen "Deadlock" nicht auflösen können. Einfachstes Beispiel ist eine Kreuzung ohne vorfahrtregelnde Zeichen oder Ampel, bei der aus jedem Ast jemand die Kreuzung überqueren möchte. Anderes (auch durchaus praxisrelevantes) Beispiel ist die Straße, die nicht breit genug ist, um aneinander vorbei zu fahren (in dem Zusammenhang: wem sagt denn die Regel "halbe Sichtweite" tatsächlich noch etwas?!). Gruß, Henning | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 709545 | |||
Datum | 08.01.2012 23:54 | 9700 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Ja, man sollte gar nicht glauben, daß es für so etwas tatsächlich keine Regelung gibt, wo doch sonst in D alles ordentlich geregelt ist...! In anderen Ländern hat man es offenbar für nötig gehalten, das in die StVO mit aufzunehmen. ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 709549 | |||
Datum | 09.01.2012 07:37 | 9822 x gelesen | |||
wie war das mit schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung rein? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 709558 | |||
Datum | 09.01.2012 09:54 | 9535 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von René H. wie war das mit schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung rein? Aus den Fotos geht jedenfalls nicht hervor, dass der Betreffende gegen diese Regel verstoßen hat... Gruß, Henning | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 709563 | |||
Datum | 09.01.2012 10:36 | 9376 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.
nee Metall verformt sich einfach so in dem Masse kalt wie auf den Bilder... :P | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 709577 | |||
Datum | 09.01.2012 11:51 | 9323 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von René H. Metall verformt sich einfach so in dem Masse kalt wie auf den Bilder... :P Zweifellos ist da einiges an Energie umgesetzt worden. Welches der beiden Fahrzeuge dabei welche Geschwindigkeit hatte, ist aus den vorliegenden Bildern (die auch nur von recht mäßiger Detailtiefe sind...) schon nur sehr schwer zu erraten. Welches Fahrzeug aber welche Wartepflichten hatte, das kann nur spekuliert werden. Selbst wenn ich den ersten Stein werfen wollte, ich wüsste nun wirklich nicht auf wen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 709593 | |||
Datum | 09.01.2012 13:54 | 9197 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Selbst wenn ich den ersten Stein werfen wollte, ich wüsste nun wirklich nicht auf wen. Auf beide! Dann trifftst du 100% den Richtigen.... SCNR :D | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Trier / Rheinland-Pfalz | 709596 | |||
Datum | 09.01.2012 14:08 | 9182 x gelesen | |||
Was du natürlich beurteilen kannst ohne jegliches Hintergundwissen... | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 709598 | |||
Datum | 09.01.2012 14:12 | 9135 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten L.Was du natürlich beurteilen kannst ohne jegliches Hintergundwissen... Klar... wenn es knallt hat mind einer was verkehrt gemacht.... | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Trier / Rheinland-Pfalz | 709601 | |||
Datum | 09.01.2012 14:46 | 9124 x gelesen | |||
Geschrieben von René H.hat mind einer Du wirst aber gleich auf beide weil du weißt dass beide was verkehrt gemacht haben? | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 709603 | |||
Datum | 09.01.2012 15:06 | 9128 x gelesen | |||
Ich glaub er meinte das in etwa so: Eine Lostrommel mit einer Niete und einem Gewinn. Wenn ich 2 Lose ziehe hab ich auf jeden Fall gewonnen;) Ich habe also eine 100% Chance auf einen Gewinn. MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | René8 S.8, Fürstenwalde/Spree / Deutschland | 709604 | |||
Datum | 09.01.2012 15:12 | 9059 x gelesen | |||
Polizeibus prallt beim Abbiegen in Straßenbahn. Fahrer von Straßenbahn leicht verletzt Fahrer von Polizeibus übersah Straßenbahn beim Abbiegen Auf in die Runde Nr. 2 | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 709606 | |||
Datum | 09.01.2012 15:16 | 9029 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten L.Du wirst aber gleich auf beide weil du weißt dass beide was verkehrt gemacht haben? Tja nu.. so wird eben 100% der richtige getroffen.... :P Wo ist mein Dolmetscher.... :D | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 709607 | |||
Datum | 09.01.2012 15:17 | 8976 x gelesen | |||
Juhu! ich wurde verstanden! | |||||
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Autor | Cars8ten8 L.8, Trier / Rheinland-Pfalz | 709608 | |||
Datum | 09.01.2012 15:44 | 9010 x gelesen | |||
Aha, und dass du dann den "unschuldigen" Fahrer mittriffst vernachlässigen wir dann mal einfach :-D Der zweite Fall hat nicht so wirklich was mit dem ersten zu tun, hier geht nicht hervor dass jemand mit SoSi unterwegs war. Runde 2... klingt so ein bisschen nach kämpfen, das hat aber hier im Forum nichts zu suchen. | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 709609 | |||
Datum | 09.01.2012 15:56 | 9796 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten L.Aha, und dass du dann den "unschuldigen" Fahrer mittriffst vernachlässigen wir dann mal einfach :-D No nie was von Colateral Damage gehört... ok nu ist aber schluß... will Jürgen nicht zu doll ärgern | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 709622 | |||
Datum | 09.01.2012 18:05 | 8795 x gelesen | |||
Geschrieben von René S.Fahrer von Straßenbahn leicht verletzt Fahrer von Polizeibus übersah Straßenbahn beim Abbiegen Straßenbahnen (und Linksabbieger dazu) sind ohnehin ein heikles Thema. Siehe hier ab 3:00. Das Video ist auch sonst ganz interessant... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 709691 | |||
Datum | 10.01.2012 08:48 | 8697 x gelesen | |||
Hallo Linus, Geschrieben von ---Linus D.--- Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. Mein Vorschlag: Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38. da stimme ich Dir zu: Das scheint mir wirklich die praktischste Lösung zu sein. Gibt es den wirklich in ganz Deutschland niemanden, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und sowas wie eine offizielle Lösung erarbeitet hat? Das würde mich doch sehr wundern. Einen schönen ruhigen Dienstag! Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 709693 | |||
Datum | 10.01.2012 09:03 | 8680 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Carsten S. Gibt es den wirklich in ganz Deutschland niemanden, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und sowas wie eine offizielle Lösung erarbeitet hat? Das würde mich doch sehr wundern. ist das notwendig? wenn die zwei Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerechte ( also Blauhorn und Martinlich) zur selben Zeit in eine Kreuzung einfahren und dabei die notwendige Sorgfalt wie z.b. Schrittgeschwindigkeit walten lassen bleibt den zwei Fahrzeugführer doch Zeit genug sich über die Reihenfolge zu einigen. Ich sehe da jetzt kein zusätzlicher Regelungsbedarf in Form von Vorschriften, Gesetze o.Ä. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 709698 | |||
Datum | 10.01.2012 10:15 | 8619 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten S.Gibt es den wirklich in ganz Deutschland niemanden, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und sowas wie eine offizielle Lösung erarbeitet hat? Das würde mich doch sehr wundern. ... ok, wir sind in Deutschland, und da reicht kein Gesetz, da muss man bitteschön auch noch eine Verordnung zur Durchführung des Gesetzes und eine Durchführungsverordnung zur Anwendung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes haben ... wäre dem nicht so würde ich auf den §35 Abs. 8 der StVO verweisen. (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Es gibt also eine ausreichende kurze und knappe Regelung die einfach nur befolgt werden braucht. Menschen menscheln manchmal und machen Fehler, und da helfen auch keine Gesetze. Freundliche Grüße Ralf Röhling | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 709707 | |||
Datum | 10.01.2012 12:19 | 8555 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ich sehe da jetzt kein zusätzlicher Regelungsbedarf in Form von Vorschriften, Gesetze o.Ä. Zusätzlichen Reglungsbedarf sehe ich da auch nicht (siehe mein erstes Posting). Ich wollte nur wissen, ob es zu diesem "Problem" nicht schon was gibt (Verordnung des IM, Kommentierung zu §35/38, usw.). Gerade da ich bald zu diesem Thema vortragen darf (§35/38), hätte ich natürlich gerne etwas womit ich meine Meinung untermauern kann, bzw., wenn ich mich irre, die richtige Handlungsweise. :-) Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 709722 | |||
Datum | 10.01.2012 14:20 | 8503 x gelesen | |||
Hallo Carsten, aus meiner (leihen) Sicht, hat einer der beiden nen Fehler gemacht. Im Normalfall der, der bei Rot über die Kreuzung ist. Ich kann mich aber noch an eine Unterweisung vor einigen Jahren erinnern, wo auch ganz klar gesagt wurde: Als Führer mit SoSi und grüner Ampelschaltung, sollte man damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich der Lage nicht bewusst sind und deren Handlung eher als Irrational zu bezeichnen ist. Gruß | |||||
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Autor | Cars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW | 709734 | |||
Datum | 10.01.2012 15:32 | 8556 x gelesen | |||
Haloo Martin, auf die konkrete Situation hier will ich ja gar nicht bewerten. Meine Frage war nur, ob es irgendwelche Regelungen für den Fall gibt, dass sich zwei Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten begegnen. Wer dann halt Vorfahrt hat. Aufgrund der Postings der anderen Nutzer scheint es wohl zu sein, dass dies eine Situation ist, zu der sich noch kein Jurist o.ä. was seitenfüllendes hat einfallen lassen. Bis denne, Carsten Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 709737 | |||
Datum | 10.01.2012 15:52 | 8485 x gelesen | |||
Japp hab' ich schon zweimal erlebt allerdings aus drei Richtungen Löschzug BF, Löschzug FF + GW- Mess in Stuttgart und einmal Löschzug BF, LF FF + 1x Pol. Alle vorsichtig rangefahren und sich per Handzeichen geeinigt funktioniert wenn alle die GMV beachten Hier sollte es darum gehen wer erstmal am wichtigsten. Und jeder sollte bereit sein sich zurückzunehmen und den anderen den Vortritt zu lassen Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 709739 | |||
Datum | 10.01.2012 16:17 | 8484 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten S.Aufgrund der Postings der anderen Nutzer scheint es wohl zu sein, dass dies eine Situation ist, zu der sich noch kein Jurist o.ä. was seitenfüllendes hat einfallen lassen Also die für mich "sinnvollste" Lösung wäre die von Linus: Geschrieben von Linus D. Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. Mein Vorschlag: Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38. Bei einer Begegnung zweier Fahrzeuge, die Sonder- und Wegerechte beanspruchen, kann es eigentlich keine andere Lösung geben. Zwar sind beide von "den Regelungen der StVO ausgenommen", aber ja beide in gleichem Maße. Und somit dürfte da dann auch wieder rechts vor links gelten, wenn durch entsprechende Verkehrszeichen nichts anderes vorgeben. Wäre auch irgendwie widersinnig, wenn ein Einsatzfahrzeug, das an der Ampel rot hat, Vorrang vor einem aus einer anderen Richtung kommenden Einsatzfahrzeug bekommt, das grün hat...?! Natürlich kann man auch die Rangfolge ("wer ist wichtiger": Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei) irgendwo dran festmachen, doch welchen Nutzen hat das?! Wenn sich Einsatzfahrzeuge unterschiedlicher BOS an einer Kreuzung treffen und der eine den anderen vor läßt, wie viel später wird der Wartende denn dann an der Einsatzstelle eintreffen, 10sek, 20sek?! Ich glaube also nicht, daß wir da über eine Rangfolge diskutieren müssen... Es gab doch mal einen Unfall in Erlangen (Feuerwehr contra Polizei), ist daraus kein zielführendes Urteil bekannt?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 709741 | |||
Datum | 10.01.2012 16:26 | 8463 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lars T. Natürlich kann man auch die Rangfolge ("wer ist wichtiger": Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei) irgendwo dran festmachen, doch welchen Nutzen hat das?! naja, ich denke, so ganz einfach ist das dann doch nicht. Ich meine, dass es schon im einzelfall abzuwägen ist, ob man nun das 14 to-TLF auf der engen Landstraße vor das NEF lässt, weil es ja normal vorfahrt hätte, oder ob man selbiges TLF unbedingt am Stoppschild am Berg ausbremsen muss, nur weil man ja vorfahrtberechtig wären, wenn keiner Sondersignal an hätte. Das sind sicher Sekundenentschiedungen, die auch ein gewisses gegenseitiges Verständnis voraussetzen, aber ob es dafür einer abschließenden gesetzlichen Regelung bedarf? Ich weiß ehrlich gesagt nicht... "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 709744 | |||
Datum | 10.01.2012 16:44 | 8469 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.Ich meine, dass es schon im einzelfall abzuwägen ist, ob man nun das 14 to-TLF auf der engen Landstraße vor das NEF lässt, weil es ja normal vorfahrt hätte, oder ob man selbiges TLF unbedingt am Stoppschild am Berg ausbremsen muss, nur weil man ja vorfahrtberechtig wären, wenn keiner Sondersignal an hätte. Natürlich gibt es solche Einzelfallentscheidungen, nur wer will die in so einer Situation in Bruchteilen von Sekunden "richtig" treffen?! Dann doch besser: minus (SoSi) mal minus (SoSi) ergibt plus (Aufhebung der Sonderrechte in puncto Vorfahrtsregelung). Ich war als Fahrer unseres ELW/MTW auch schon in der Situation, daß ich mit SoSi an einer Stopp-Kreuzung auf eine Bundesstraße auffahren wollte und sich von links das LF einer ebenfalls alarmierten Feuerwehr näherte. Abgesehen von den stärkeren Argumenten des LF8 war es für mich gar keine Frage, wer nach der Kreuzung vorne sein würde... Gegenfrage bzw. andere Situation: mit welcher Berechtigung überholt ein Streifenwagen (ohne SoSi) ein großes, schweres LF8 (mit SoSi)(Beispielfoto) auf einer kleinen, engen Kreisstraße auf dem Weg zu einem Gebäudebrand?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 709755 | |||
Datum | 10.01.2012 19:34 | 8281 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias O.ob man selbiges TLF unbedingt am Stoppschild am Berg ausbremsen muss, nur weil man ja vorfahrtberechtig wären, Wenn man an ein Stopschild kommt ist man nicht vorfahrtberechtigt, ob mit oder oder Sonderrechte. Fährt man ein Fahrzeug unter Nutzung von Sonderrechten, so muss im Falle des Heranfahrens an ein Stopschild abgebremst und vorsichtig in die Kreuzung hineingefahren werden. Das auf der vorfahrtberechtigten Straße befindliche Fahrzeug wird immer vorfahrtberechtigt sein. Das selbe gilt an einer Ampel. Wer grün hat darf fahren, wer rot hat muss stehen bleiben. Egal ob man mit Sonderrechten unterwegs ist oder nicht! Rechts vor Links gilt ebenfalls auch wenn von links ein Fahrzeug mit Sonderrechten kommt. Vorfahrt hat der von rechts kommende! Sollte es sich natürlich ereignen, dass das vorfahrtberechtigte Fahrzeug einsieht, dass das nicht vorfahrtberechtigte Fahrzeug vor Ihm die Kreuzung passieren muss (etwa DL vor LF) spricht nichts dagegen. Man ist ja vorfahrtsberechtig nicht vorfahrtsverpflichtet. Gruß Knut Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 709756 | |||
Datum | 10.01.2012 19:37 | 8390 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Gegenfrage bzw. andere Situation: mit welcher Berechtigung überholt ein Streifenwagen (ohne SoSi) ein großes, schweres LF8 (mit SoSi)(Beispielfoto) auf einer kleinen, engen Kreisstraße auf dem Weg zu einem Gebäudebrand?!Hat der Streifenwagenfahrer dadurch irgendwen gefährdet? Waren die vielleicht auf dem Weg zur gleichen Einsatzstelle? (Und hätten mit ihrem Erscheinen einen Feuerwehr-Forums-Thread losgetreten, weil sie außer gucken und falschparken sinnvolle Erstmaßnahmen ergriffen hätten?) Wir wurden früher mit der Schleuder hier ![]() in Teilen unseres Ausrückebereiches an Steigungen von Mofas überholt, und durch die Drehbewegungen des blauen Lichts wurde die verdammte Kiste da auch nicht schneller. Ich hab jeden verstanden, der uns da noch überholt hat. Im Weg stand uns von denen nachher nie einer. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Marc8el 8B., Schöllkrippen / Bayern | 709762 | |||
Datum | 10.01.2012 20:01 | 8324 x gelesen | |||
Hi, wie wäre es mit der StVo §1 ? MfG Marcel | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 709764 | |||
Datum | 10.01.2012 20:10 | 8327 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Hat der Streifenwagenfahrer dadurch irgendwen gefährdet? Auf der engen Kreisstraße war´s für das große, rote Auto kurz davor in den Seitenraum zu geraten, denn der Überholvorgang war kurz vor Vorbeidrängeln. Ok, man könnte dem Fahrer des großen, roten Autos auch (forumskonform) ein fahrerisches Unvermögen unterstellen, weil er sich auf der Straße nicht breit genug gemacht hat... Geschrieben von Sebastian K. Waren die vielleicht auf dem Weg zur gleichen Einsatzstelle? Ja, im Gegensatz zu dem großen, roten Auto allerdings ohne SoSi. Geschrieben von Sebastian K. Und hätten mit ihrem Erscheinen einen Feuerwehr-Forums-Thread losgetreten, weil sie außer gucken und falschparken sinnvolle Erstmaßnahmen ergriffen hätten? Sie haben weder das eine noch das andere geschafft. Sondern waren einfach nur vor dem großen roten Auto da. Nicht daß es meinen Stolz verletzt hätte, aber die Aktion war komplett sinnbefreit. Aber auch Polizisten sind nur Menschen.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 709780 | |||
Datum | 10.01.2012 21:39 | 8322 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.Ja, im Gegensatz zu dem großen, roten Auto allerdings ohne SoSi.Ich stehe kurz davor, zu fragen, ob SoSi eigentlich bedeutet, dass das SoSiFahrzeug nicht überholt werden darf. "Sofort freie Bahn" kann man ja mit dem Gaspedal genauso schaffen, wie mit Blinker und Bremse. Insbesondere, wenn das SoSi-Fahrzeug nicht ganz so flott unterwegs ist. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 709782 | |||
Datum | 10.01.2012 21:42 | 8304 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Sebastian K. Ich stehe kurz davor, zu fragen, ob SoSi eigentlich bedeutet, dass das SoSiFahrzeug nicht überholt werden darf. "Sofort freie Bahn" kann man ja mit dem Gaspedal genauso schaffen, wie mit Blinker und Bremse. Insbesondere, wenn das SoSi-Fahrzeug nicht ganz so flott unterwegs ist. dazu auch: 'Urteil zum Thema Überholen von Rettungswagen' von Rene Bonn MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 709789 | |||
Datum | 10.01.2012 22:07 | 8240 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ich stehe kurz davor, zu fragen, ob SoSi eigentlich bedeutet, dass das SoSiFahrzeug nicht überholt werden darf. Ja, das wäre in der Tat auch mal interessant zu wissen. Die Frage frei nach Werner "Tut das not?!" kann ich Dir aber so beantworten: nein! (es sei denn der Überholende will das unter SoSi fahrende Fahrzeug beim Eintreffen an der Einsatzstelle filmen/photographieren...., aber auch das tut nicht not!) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 709813 | |||
Datum | 11.01.2012 01:25 | 8558 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Carsten S. Meine Frage war nur, ob es irgendwelche Regelungen für den Fall gibt, dass sich zwei Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten begegnen. Wer dann halt Vorfahrt hat. Oder gefällt dir nur einfach die Lösung nicht? Es gibt jedenfalls mindestens einen StVO-Kommentar in dem zu der Thematik sinngemäß steht, dass der Vorrang zwischen zwei mit SoSi fahrenden Fahrzeugen sich nicht regeln lässt und man sich im Einzelfall verständigen muss. Gruß, Henning | |||||
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