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ThemaWenn zwei Polizeiautos über die Kreuzung wollen41 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorAnne8tte8 S.8, Griesheim / Hessen709527
Datum08.01.2012 22:0514614 x gelesen
Wenn zwei Polizeiautos über die Kreuzung wollen, müssten sie sich einigen, wer Vorfahrt hat

Hier waren sie sich uneins


Es ist schon alles gesagt worden. Nur noch nicht von jedem...

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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt709538
Datum08.01.2012 22:5910644 x gelesen
Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. Mein Vorschlag: Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38.

Die österreichische Lösung, dass zuerst RD, dann FW, dann Pol und dann der Rest fahren finde ich zu 'kompliziert' und zudem hätte sie in diesem Fall auch nicht geholfen.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern709539
Datum08.01.2012 23:1110456 x gelesen
Die werden den jeweils anderen sicher nicht bemerkt haben. ich denke nicht, das wir das gesetzlich geregelt brauchen. Das Problem ist hier einfach, man hört nur das eigene Horn und siehts halt blau durch die Nacht blitzen, was man auch für das eigene Horn hält.


Audiatur et altera pars.

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AutorJoch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg709541
Datum08.01.2012 23:2410241 x gelesen
Hallo,
dazu brauchen wir nicht auch noch ein Gesetz.
Der GMV muss da ausreichen.
Beide haben sich vorsichtig in die Kreuzung einzutasten.
Und dann sollte man sich eben mit Gesten oder Handzeichen verständigen.


MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW709542
Datum08.01.2012 23:2510092 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Linus D.Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle.

So schön es auch wäre, wenn es für alle Situationen im Leben eine leicht zu verstehende und einfach anzuwendende Lösung geben würde, die auch nicht viel eigenes Nachdenken erfordert: so einfach geht es in vielen Fällen nicht.

Geschrieben von Linus D.Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38.

Da, wo ohne die §§35 und 38 eine klare Vorrang-Regelung existiert, müsste sie eigentlich auch den Zusammenstoß von SoSi-Fahrzeugen verhindern: Der Fahrer des nachrangigen Fahrzeugs hat ja die besondere Sorgfaltspflicht, keine bevorrechtigten Fahrzeuge zu gefährden, die ihm nicht erkennbar freie Bahn gewähren. Dein Vorschlag bringt also in diesen Fällen keinen großen Sicherheits-Gewinn.

In allen anderen Fällen ist dein Vorschlag aber erst garnicht anwendbar.

Geschrieben von Linus D.Die österreichische Lösung, dass zuerst RD, dann FW, dann Pol und dann der Rest fahren finde ich zu 'kompliziert' und zudem hätte sie in diesem Fall auch nicht geholfen.

Dazu Ack.

Gruß,
Henning


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen709543
Datum08.01.2012 23:279989 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Linus L.:
Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle.
Ja, man sollte gar nicht glauben, daß es für so etwas tatsächlich keine Regelung gibt, wo doch sonst in D alles ordentlich geregelt ist...!

Ernsthaft vermisse ich diese fehlende Regelung übrigens nicht. Es sollte durchaus möglich sein, daß sich die Einsatzkräfte hier im Zweifelsfall z.B. durch (Hand-) Zeichen verständigen. Ist, wenn ich mich aus alten Fahrschulzeiten recht entsinne, im ganz normalen Straßenverkehr sogar für den seltenen Fall, in dem die Vorfahrt einmal nicht geregelt ist (keine Ahnung mehr, wann das so sein kann, und mir fällt auch grade keine Beispielkonstruktion ein) so vorgesehen. Macht auch im Eintrittsfall mehr Sinn, wenn ich z.B. situativ das agilere NEF / den Streifenwagen mit dem RTW / LF vorlassen kann. Und zuletzt - klappt ja offensichtlich ohne Regelung meistens auch ganz gut, denn es ist gar nicht so selten, daß man, je näher an der Einsatzstelle um so wahrscheinlicher, auf andere Sonderrechtsnutzer trifft.


Gruß

Daniel


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW709544
Datum08.01.2012 23:479774 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Daniel R.Es sollte durchaus möglich sein, daß sich die Einsatzkräfte hier im Zweifelsfall z.B. durch (Hand-) Zeichen verständigen. Ist, wenn ich mich aus alten Fahrschulzeiten recht entsinne, im ganz normalen Straßenverkehr sogar für den seltenen Fall, in dem die Vorfahrt einmal nicht geregelt ist (keine Ahnung mehr, wann das so sein kann, und mir fällt auch grade keine Beispielkonstruktion ein) so vorgesehen.

Auch wenn es OT ist:

Grundsätzlich gibt es einige Situationen, in denen auch die bestehenden Vorrang-Regelungen einen "Deadlock" nicht auflösen können.

Einfachstes Beispiel ist eine Kreuzung ohne vorfahrtregelnde Zeichen oder Ampel, bei der aus jedem Ast jemand die Kreuzung überqueren möchte. Anderes (auch durchaus praxisrelevantes) Beispiel ist die Straße, die nicht breit genug ist, um aneinander vorbei zu fahren (in dem Zusammenhang: wem sagt denn die Regel "halbe Sichtweite" tatsächlich noch etwas?!).

Gruß,
Henning


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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt709545
Datum08.01.2012 23:549700 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Ja, man sollte gar nicht glauben, daß es für so etwas tatsächlich keine Regelung gibt, wo doch sonst in D alles ordentlich geregelt ist...!
In anderen Ländern hat man es offenbar für nötig gehalten, das in die StVO mit aufzunehmen. ;-)


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein709549
Datum09.01.2012 07:379822 x gelesen
wie war das mit schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung rein?


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW709558
Datum09.01.2012 09:549535 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von René H.wie war das mit schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung rein?

Aus den Fotos geht jedenfalls nicht hervor, dass der Betreffende gegen diese Regel verstoßen hat...

Gruß,
Henning


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein709563
Datum09.01.2012 10:369376 x gelesen
Geschrieben von Henning K.
Aus den Fotos geht jedenfalls nicht hervor, dass der Betreffende gegen diese Regel verstoßen hat...


nee

Metall verformt sich einfach so in dem Masse kalt wie auf den Bilder... :P


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW709577
Datum09.01.2012 11:519323 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von René H.Metall verformt sich einfach so in dem Masse kalt wie auf den Bilder... :P

Zweifellos ist da einiges an Energie umgesetzt worden.

Welches der beiden Fahrzeuge dabei welche Geschwindigkeit hatte, ist aus den vorliegenden Bildern (die auch nur von recht mäßiger Detailtiefe sind...) schon nur sehr schwer zu erraten.

Welches Fahrzeug aber welche Wartepflichten hatte, das kann nur spekuliert werden.

Selbst wenn ich den ersten Stein werfen wollte, ich wüsste nun wirklich nicht auf wen.

Gruß,
Henning


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein709593
Datum09.01.2012 13:549197 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Selbst wenn ich den ersten Stein werfen wollte, ich wüsste nun wirklich nicht auf wen.

Auf beide!

Dann trifftst du 100% den Richtigen....

SCNR :D


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AutorCars8ten8 L.8, Trier / Rheinland-Pfalz709596
Datum09.01.2012 14:089182 x gelesen
Was du natürlich beurteilen kannst ohne jegliches Hintergundwissen...


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein709598
Datum09.01.2012 14:129135 x gelesen
Geschrieben von Carsten L. Was du natürlich beurteilen kannst ohne jegliches Hintergundwissen...

Klar...

wenn es knallt hat mind einer was verkehrt gemacht....


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AutorCars8ten8 L.8, Trier / Rheinland-Pfalz709601
Datum09.01.2012 14:469124 x gelesen
Geschrieben von René H.hat mind einer

Du wirst aber gleich auf beide weil du weißt dass beide was verkehrt gemacht haben?


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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen709603
Datum09.01.2012 15:069128 x gelesen
Ich glaub er meinte das in etwa so: Eine Lostrommel mit einer Niete und einem Gewinn. Wenn ich 2 Lose ziehe hab ich auf jeden Fall gewonnen;) Ich habe also eine 100% Chance auf einen Gewinn.


MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorRené8 S.8, Fürstenwalde/Spree / Deutschland709604
Datum09.01.2012 15:129059 x gelesen
Polizeibus prallt beim Abbiegen in Straßenbahn.
Fahrer von Straßenbahn leicht verletzt Fahrer von Polizeibus übersah Straßenbahn beim Abbiegen

Auf in die Runde Nr. 2


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein709606
Datum09.01.2012 15:169029 x gelesen
Geschrieben von Carsten L.Du wirst aber gleich auf beide weil du weißt dass beide was verkehrt gemacht haben?

Tja nu.. so wird eben 100% der richtige getroffen....
:P

Wo ist mein Dolmetscher.... :D


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein709607
Datum09.01.2012 15:178976 x gelesen
Juhu!

ich wurde verstanden!


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AutorCars8ten8 L.8, Trier / Rheinland-Pfalz709608
Datum09.01.2012 15:449010 x gelesen
Aha, und dass du dann den "unschuldigen" Fahrer mittriffst vernachlässigen wir dann mal einfach :-D

Der zweite Fall hat nicht so wirklich was mit dem ersten zu tun, hier geht nicht hervor dass jemand mit SoSi unterwegs war.

Runde 2...
klingt so ein bisschen nach kämpfen, das hat aber hier im Forum nichts zu suchen.


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AutorRené8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein709609
Datum09.01.2012 15:569796 x gelesen
Geschrieben von Carsten L.Aha, und dass du dann den "unschuldigen" Fahrer mittriffst vernachlässigen wir dann mal einfach :-D


No nie was von Colateral Damage gehört...

ok nu ist aber schluß... will Jürgen nicht zu doll ärgern


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AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt709622
Datum09.01.2012 18:058795 x gelesen
Geschrieben von René S.Fahrer von Straßenbahn leicht verletzt Fahrer von Polizeibus übersah Straßenbahn beim Abbiegen
Straßenbahnen (und Linksabbieger dazu) sind ohnehin ein heikles Thema. Siehe hier ab 3:00. Das Video ist auch sonst ganz interessant...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW709691
Datum10.01.2012 08:488697 x gelesen
Hallo Linus,

Geschrieben von ---Linus D.--- Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. Mein Vorschlag: Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38.

da stimme ich Dir zu: Das scheint mir wirklich die praktischste Lösung zu sein.

Gibt es den wirklich in ganz Deutschland niemanden, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und sowas wie eine offizielle Lösung erarbeitet hat? Das würde mich doch sehr wundern.


Einen schönen ruhigen Dienstag!

Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg709693
Datum10.01.2012 09:038680 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Carsten S.Gibt es den wirklich in ganz Deutschland niemanden, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und sowas wie eine offizielle Lösung erarbeitet hat? Das würde mich doch sehr wundern.

ist das notwendig?

wenn die zwei Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerechte ( also Blauhorn und Martinlich) zur selben Zeit in eine Kreuzung einfahren und dabei die notwendige Sorgfalt wie z.b. Schrittgeschwindigkeit walten lassen bleibt den zwei Fahrzeugführer doch Zeit genug sich über die Reihenfolge zu einigen.

Ich sehe da jetzt kein zusätzlicher Regelungsbedarf in Form von Vorschriften, Gesetze o.Ä.


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorRalf8 R.8, Reken / NRW709698
Datum10.01.2012 10:158619 x gelesen
Geschrieben von Carsten S.Gibt es den wirklich in ganz Deutschland niemanden, der sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und sowas wie eine offizielle Lösung erarbeitet hat? Das würde mich doch sehr wundern.

... ok, wir sind in Deutschland, und da reicht kein Gesetz, da muss man bitteschön auch noch eine Verordnung zur Durchführung des Gesetzes und eine Durchführungsverordnung zur Anwendung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes haben

... wäre dem nicht so würde ich auf den §35 Abs. 8 der StVO verweisen.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Es gibt also eine ausreichende kurze und knappe Regelung die einfach nur befolgt werden braucht.

Menschen menscheln manchmal und machen Fehler, und da helfen auch keine Gesetze.


Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW709707
Datum10.01.2012 12:198555 x gelesen
Hallo Jürgen,

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ich sehe da jetzt kein zusätzlicher Regelungsbedarf in Form von Vorschriften, Gesetze o.Ä.


Zusätzlichen Reglungsbedarf sehe ich da auch nicht (siehe mein erstes Posting). Ich wollte nur wissen, ob es zu diesem "Problem" nicht schon was gibt (Verordnung des IM, Kommentierung zu §35/38, usw.).

Gerade da ich bald zu diesem Thema vortragen darf (§35/38), hätte ich natürlich gerne etwas womit ich meine Meinung untermauern kann, bzw., wenn ich mich irre, die richtige Handlungsweise.


:-) Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW709722
Datum10.01.2012 14:208503 x gelesen
Hallo Carsten,

aus meiner (leihen) Sicht, hat einer der beiden nen Fehler gemacht. Im Normalfall der, der bei Rot über die Kreuzung ist. Ich kann mich aber noch an eine Unterweisung vor einigen Jahren erinnern, wo auch ganz klar gesagt wurde: Als Führer mit SoSi und grüner Ampelschaltung, sollte man damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich der Lage nicht bewusst sind und deren Handlung eher als Irrational zu bezeichnen ist.

Gruß


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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW709734
Datum10.01.2012 15:328556 x gelesen
Haloo Martin,

auf die konkrete Situation hier will ich ja gar nicht bewerten.

Meine Frage war nur, ob es irgendwelche Regelungen für den Fall gibt, dass sich zwei Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten begegnen. Wer dann halt Vorfahrt hat.

Aufgrund der Postings der anderen Nutzer scheint es wohl zu sein, dass dies eine Situation ist, zu der sich noch kein Jurist o.ä. was seitenfüllendes hat einfallen lassen.


Bis denne,

Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen709737
Datum10.01.2012 15:528485 x gelesen
Japp hab' ich schon zweimal erlebt allerdings aus drei Richtungen Löschzug BF, Löschzug FF + GW- Mess in Stuttgart und einmal Löschzug BF, LF FF + 1x Pol.

Alle vorsichtig rangefahren und sich per Handzeichen geeinigt funktioniert wenn alle die GMV beachten

Hier sollte es darum gehen wer erstmal am wichtigsten. Und jeder sollte bereit sein sich zurückzunehmen und den anderen den Vortritt zu lassen


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen709739
Datum10.01.2012 16:178484 x gelesen
Geschrieben von Carsten S.
Aufgrund der Postings der anderen Nutzer scheint es wohl zu sein, dass dies eine Situation ist, zu der sich noch kein Jurist o.ä. was seitenfüllendes hat einfallen lassen
Also die für mich "sinnvollste" Lösung wäre die von Linus:
Geschrieben von Linus D.
Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. Mein Vorschlag: Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38.
Bei einer Begegnung zweier Fahrzeuge, die Sonder- und Wegerechte beanspruchen, kann es eigentlich keine andere Lösung geben. Zwar sind beide von "den Regelungen der StVO ausgenommen", aber ja beide in gleichem Maße. Und somit dürfte da dann auch wieder rechts vor links gelten, wenn durch entsprechende Verkehrszeichen nichts anderes vorgeben. Wäre auch irgendwie widersinnig, wenn ein Einsatzfahrzeug, das an der Ampel rot hat, Vorrang vor einem aus einer anderen Richtung kommenden Einsatzfahrzeug bekommt, das grün hat...?!

Natürlich kann man auch die Rangfolge ("wer ist wichtiger": Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei) irgendwo dran festmachen, doch welchen Nutzen hat das?! Wenn sich Einsatzfahrzeuge unterschiedlicher BOS an einer Kreuzung treffen und der eine den anderen vor läßt, wie viel später wird der Wartende denn dann an der Einsatzstelle eintreffen, 10sek, 20sek?!
Ich glaube also nicht, daß wir da über eine Rangfolge diskutieren müssen...

Es gab doch mal einen Unfall in Erlangen (Feuerwehr contra Polizei), ist daraus kein zielführendes Urteil bekannt?!


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen709741
Datum10.01.2012 16:268463 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Lars T.Natürlich kann man auch die Rangfolge ("wer ist wichtiger": Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei) irgendwo dran festmachen, doch welchen Nutzen hat das?!

naja, ich denke, so ganz einfach ist das dann doch nicht. Ich meine, dass es schon im einzelfall abzuwägen ist, ob man nun das 14 to-TLF auf der engen Landstraße vor das NEF lässt, weil es ja normal vorfahrt hätte, oder ob man selbiges TLF unbedingt am Stoppschild am Berg ausbremsen muss, nur weil man ja vorfahrtberechtig wären, wenn keiner Sondersignal an hätte. Das sind sicher Sekundenentschiedungen, die auch ein gewisses gegenseitiges Verständnis voraussetzen, aber ob es dafür einer abschließenden gesetzlichen Regelung bedarf? Ich weiß ehrlich gesagt nicht...


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen709744
Datum10.01.2012 16:448469 x gelesen
Geschrieben von Matthias O.
Ich meine, dass es schon im einzelfall abzuwägen ist, ob man nun das 14 to-TLF auf der engen Landstraße vor das NEF lässt, weil es ja normal vorfahrt hätte, oder ob man selbiges TLF unbedingt am Stoppschild am Berg ausbremsen muss, nur weil man ja vorfahrtberechtig wären, wenn keiner Sondersignal an hätte.
Natürlich gibt es solche Einzelfallentscheidungen, nur wer will die in so einer Situation in Bruchteilen von Sekunden "richtig" treffen?!
Dann doch besser: minus (SoSi) mal minus (SoSi) ergibt plus (Aufhebung der Sonderrechte in puncto Vorfahrtsregelung).

Ich war als Fahrer unseres ELW/MTW auch schon in der Situation, daß ich mit SoSi an einer Stopp-Kreuzung auf eine Bundesstraße auffahren wollte und sich von links das LF einer ebenfalls alarmierten Feuerwehr näherte. Abgesehen von den stärkeren Argumenten des LF8 war es für mich gar keine Frage, wer nach der Kreuzung vorne sein würde...

Gegenfrage bzw. andere Situation: mit welcher Berechtigung überholt ein Streifenwagen (ohne SoSi) ein großes, schweres LF8 (mit SoSi)(Beispielfoto) auf einer kleinen, engen Kreisstraße auf dem Weg zu einem Gebäudebrand?!


Gruß
Lars

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben709755
Datum10.01.2012 19:348281 x gelesen
Geschrieben von Matthias O.ob man selbiges TLF unbedingt am Stoppschild am Berg ausbremsen muss, nur weil man ja vorfahrtberechtig wären,

Wenn man an ein Stopschild kommt ist man nicht vorfahrtberechtigt, ob mit oder oder Sonderrechte.

Fährt man ein Fahrzeug unter Nutzung von Sonderrechten, so muss im Falle des Heranfahrens an ein Stopschild abgebremst und vorsichtig in die Kreuzung hineingefahren werden. Das auf der vorfahrtberechtigten Straße befindliche Fahrzeug wird immer vorfahrtberechtigt sein. Das selbe gilt an einer Ampel. Wer grün hat darf fahren, wer rot hat muss stehen bleiben. Egal ob man mit Sonderrechten unterwegs ist oder nicht!

Rechts vor Links gilt ebenfalls auch wenn von links ein Fahrzeug mit Sonderrechten kommt. Vorfahrt hat der von rechts kommende!

Sollte es sich natürlich ereignen, dass das vorfahrtberechtigte Fahrzeug einsieht, dass das nicht vorfahrtberechtigte Fahrzeug vor Ihm die Kreuzung passieren muss (etwa DL vor LF) spricht nichts dagegen. Man ist ja vorfahrtsberechtig nicht vorfahrtsverpflichtet.

Gruß Knut


Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP709756
Datum10.01.2012 19:378390 x gelesen
Geschrieben von Lars T. Gegenfrage bzw. andere Situation: mit welcher Berechtigung überholt ein Streifenwagen (ohne SoSi) ein großes, schweres LF8 (mit SoSi)(Beispielfoto) auf einer kleinen, engen Kreisstraße auf dem Weg zu einem Gebäudebrand?!Hat der Streifenwagenfahrer dadurch irgendwen gefährdet? Waren die vielleicht auf dem Weg zur gleichen Einsatzstelle? (Und hätten mit ihrem Erscheinen einen Feuerwehr-Forums-Thread losgetreten, weil sie außer gucken und falschparken sinnvolle Erstmaßnahmen ergriffen hätten?)

Wir wurden früher mit der Schleuder hier
ex_tlf_bengen.jpg
in Teilen unseres Ausrückebereiches an Steigungen von Mofas überholt, und durch die Drehbewegungen des blauen Lichts wurde die verdammte Kiste da auch nicht schneller. Ich hab jeden verstanden, der uns da noch überholt hat. Im Weg stand uns von denen nachher nie einer.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMarc8el 8B., Schöllkrippen / Bayern709762
Datum10.01.2012 20:018324 x gelesen
Hi,

wie wäre es mit der StVo §1 ?

MfG
Marcel


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen709764
Datum10.01.2012 20:108327 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.
Hat der Streifenwagenfahrer dadurch irgendwen gefährdet?
Auf der engen Kreisstraße war´s für das große, rote Auto kurz davor in den Seitenraum zu geraten, denn der Überholvorgang war kurz vor Vorbeidrängeln. Ok, man könnte dem Fahrer des großen, roten Autos auch (forumskonform) ein fahrerisches Unvermögen unterstellen, weil er sich auf der Straße nicht breit genug gemacht hat...

Geschrieben von Sebastian K.
Waren die vielleicht auf dem Weg zur gleichen Einsatzstelle?
Ja, im Gegensatz zu dem großen, roten Auto allerdings ohne SoSi.

Geschrieben von Sebastian K.
Und hätten mit ihrem Erscheinen einen Feuerwehr-Forums-Thread losgetreten, weil sie außer gucken und falschparken sinnvolle Erstmaßnahmen ergriffen hätten?
Sie haben weder das eine noch das andere geschafft. Sondern waren einfach nur vor dem großen roten Auto da. Nicht daß es meinen Stolz verletzt hätte, aber die Aktion war komplett sinnbefreit.

Aber auch Polizisten sind nur Menschen....


Gruß
Lars

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP709780
Datum10.01.2012 21:398322 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Ja, im Gegensatz zu dem großen, roten Auto allerdings ohne SoSi.Ich stehe kurz davor, zu fragen, ob SoSi eigentlich bedeutet, dass das SoSiFahrzeug nicht überholt werden darf. "Sofort freie Bahn" kann man ja mit dem Gaspedal genauso schaffen, wie mit Blinker und Bremse. Insbesondere, wenn das SoSi-Fahrzeug nicht ganz so flott unterwegs ist.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg709782
Datum10.01.2012 21:428304 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Ich stehe kurz davor, zu fragen, ob SoSi eigentlich bedeutet, dass das SoSiFahrzeug nicht überholt werden darf. "Sofort freie Bahn" kann man ja mit dem Gaspedal genauso schaffen, wie mit Blinker und Bremse. Insbesondere, wenn das SoSi-Fahrzeug nicht ganz so flott unterwegs ist.

dazu auch: 'Urteil zum Thema Überholen von Rettungswagen' von Rene Bonn


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen709789
Datum10.01.2012 22:078240 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.
Ich stehe kurz davor, zu fragen, ob SoSi eigentlich bedeutet, dass das SoSiFahrzeug nicht überholt werden darf.
Ja, das wäre in der Tat auch mal interessant zu wissen. Die Frage frei nach Werner "Tut das not?!" kann ich Dir aber so beantworten: nein! (es sei denn der Überholende will das unter SoSi fahrende Fahrzeug beim Eintreffen an der Einsatzstelle filmen/photographieren...., aber auch das tut nicht not!)


Gruß
Lars

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW709813
Datum11.01.2012 01:258558 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Carsten S.Meine Frage war nur, ob es irgendwelche Regelungen für den Fall gibt, dass sich zwei Fahrzeuge mit Sonder- und Wegerechten begegnen. Wer dann halt Vorfahrt hat.

Aufgrund der Postings der anderen Nutzer scheint es wohl zu sein, dass dies eine Situation ist, zu der sich noch kein Jurist o.ä. was seitenfüllendes hat einfallen lassen.


Oder gefällt dir nur einfach die Lösung nicht?

Es gibt jedenfalls mindestens einen StVO-Kommentar in dem zu der Thematik sinngemäß steht, dass der Vorrang zwischen zwei mit SoSi fahrenden Fahrzeugen sich nicht regeln lässt und man sich im Einzelfall verständigen muss.

Gruß,
Henning


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 08.01.2012 22:05 Anne7tte7 S.7, Griesheim
 08.01.2012 22:59 ., Thierstein und Magdeburg
 08.01.2012 23:11 Adol7f H7., Rosenheim
 08.01.2012 23:24 Joch7en 7W., Leutenbach
 08.01.2012 23:25 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.01.2012 23:27 Dani7el 7R., Peine
 08.01.2012 23:47 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.01.2012 23:54 ., Thierstein und Magdeburg
 10.01.2012 08:48 ., Dinslaken
 10.01.2012 09:03 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.01.2012 12:19 ., Dinslaken
 10.01.2012 14:20 ., Dinslaken
 10.01.2012 15:32 ., Dinslaken
 10.01.2012 16:17 Lars7 T.7, Oerel
 10.01.2012 16:26 Matt7hia7s O7., Waldems
 10.01.2012 16:44 Lars7 T.7, Oerel
 10.01.2012 19:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.01.2012 20:01 Marc7el 7B., Schöllkrippen
 10.01.2012 20:10 Lars7 T.7, Oerel
 10.01.2012 21:39 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.01.2012 21:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.01.2012 22:07 Lars7 T.7, Oerel
 10.01.2012 19:34 Knut7 K.7, Nordendorf
 11.01.2012 01:25 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 10.01.2012 15:52 ., Frankfurt
 10.01.2012 10:15 ., Reken
 09.01.2012 07:37 ., Flensburg
 09.01.2012 09:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 09.01.2012 10:36 ., Flensburg
 09.01.2012 11:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 09.01.2012 13:54 ., Flensburg
 09.01.2012 14:08 Cars7ten7 L.7, Trier
 09.01.2012 14:12 ., Flensburg
 09.01.2012 14:46 Cars7ten7 L.7, Trier
 09.01.2012 15:06 Stef7an 7R., Garnsdorf
 09.01.2012 15:12 René7 S.7, Fürstenwalde/Spree
 09.01.2012 15:44 Cars7ten7 L.7, Trier
 09.01.2012 15:56 ., Flensburg
 09.01.2012 18:05 ., Thierstein und Magdeburg
 09.01.2012 15:17 ., Flensburg
 09.01.2012 15:16 ., Flensburg
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