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ThemaProjektvorstellung18 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHans8 Pe8ter8 P.8, Pulheim / NRW708995
Datum05.01.2012 11:435282 x gelesen
Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
ich möchte die Gelegeheit nutzen, Euch den neuen Internetauftritt der Feuerwehren im Rhein - Erft - Kreis vorzustellen und bitte an dieser Stelle um Mithilfe durch Feedback. Wie gefällt Euch der neue Auftritt, was können wir noch besser machen oder was fehlt Euch auf den Seiten.

Ihr findet die Seite unter www.feuerwehren-rhein-erft.de

mit herzlichem Gruß
Hans Peter Porschen


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen709013
Datum05.01.2012 13:163184 x gelesen
Geschrieben von Hans Peter P.Wie gefällt Euch der neue Auftritt, was können wir noch besser machen oder was fehlt Euch auf den Seiten.

Bei der Anbieterkennzeichnung wäre es sinnvoll folgende Angeben zu machen:

- Registernummer
- Registergericht
- Vorstand i.S.v. §26 BGB als Vertreter des Betreibers
- ladungsfähige Anschrift


MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS709021
Datum05.01.2012 13:443045 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hans Peter P. Sehr geehrte Kameradinnen und Kameraden,
ich möchte die Gelegeheit nutzen, Euch den neuen Internetauftritt der Feuerwehren im Rhein - Erft - Kreis vorzustellen und bitte an dieser Stelle um Mithilfe durch Feedback. Wie gefällt Euch der neue Auftritt, was können wir noch besser machen oder was fehlt Euch auf den Seiten.


Was mich direkt verwirrt ist das Logo des Rhein-Erft-Kreises. Ist dies eine offizielle Seite des Rhein-Erft Kreises? Desweiteren verwirrt mich die Vermischung von Funktionären der Feuerwehren und dem KFV. Sind die LdF und KBM per Satzung Vorstandsmitglieder oder gewählt?

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)709023
Datum05.01.2012 13:473012 x gelesen
Geschrieben von Julian H.Was mich direkt verwirrt ist das Logo des Rhein-Erft-Kreises. Ist dies eine offizielle Seite des Rhein-Erft Kreises?

Domaininhaber ist der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Erft.


Liebe Grüße

Klaus

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional709030
Datum05.01.2012 14:142977 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus D.Domaininhaber ist der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Erft.

Es geht um die Anbieterkennzeichnung. Das muß nicht notwendigerweise der Domaininhaber sein.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)709032
Datum05.01.2012 14:242874 x gelesen
Das war auch nicht die Frage.

Ich zitiere nochmal die Frage:

Geschrieben von Julian H. Was mich direkt verwirrt ist das Logo des Rhein-Erft-Kreises. Ist dies eine offizielle Seite des Rhein-Erft Kreises?

Meine Antwort:

Domaininhaber ist der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Erft.

Damit ist die Frage beantwortet:

Nein, es ist m. M. n. keine offizielle Seite des Rhein-Erft-Kreises, sondern die Seite des KFV des Kreises.
Ob der Kreis die Erlaubnis zur Nutzung des Logos erteilt hast, ist nicht unser Problem.


Liebe Grüße

Klaus

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)709033
Datum05.01.2012 14:312770 x gelesen
Nachtrag: Desweiteren ist ein m. M. n. korrektes Impressum vorhanden.

Anschrift, Ansprechpartner, alles vorhanden.

Erster Eindruck: Nicht schlecht.

Nähere Angaben zum e. V. wären nicht schlecht.


Liebe Grüße

Klaus

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional709034
Datum05.01.2012 14:352826 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus D.Damit ist die Frage beantwortet:

Nein, ist sie nicht. Weil der Domaininhaber rein gar nichts damit zu tun hat.
Wenn in einem Gebäude eine Post untergebracht ist, dass ist die Deutsche Post nicht notwendigerweise Eigentümer dieses Gebäudes. Same ist here.


MkG,
Christi@n

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)709036
Datum05.01.2012 14:522740 x gelesen
Nix same is here. :o)

Wer sich mit den Domains beschäftigt, weiß:

DOMAININHABER: Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

Dieserjenige bekommt auch die Rechnung als Inhaber der Domain (ggf. via Hoster). In diesem Fall ist der Domaininhaber der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Erft.

Als Beauftragter des KFV ist der "Administrative Ansprechpartner" benannt:

Administrativer Ansprechpartner: Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain feuerwehren-rhein-erft.de betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden.

Zum Schluß gibts es noch den techn. Ansprechpartner und sowie den Zonenverwalter. Diese werden in der Regel durch den Hoster benannt und sind nicht unbedingt Eigentümer der Domain, denn dann ständen sie unter DOMAININHABER. ;o)

So, und jetzt wieder btT. :o)


Liebe Grüße

Klaus

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen709039
Datum05.01.2012 15:222688 x gelesen
Geschrieben von Klaus D.Desweiteren ist ein m. M. n. korrektes Impressum vorhanden.

Nee, da fehlen schon einige Angaben. (s. hier)


MkG
Marc


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(2) ...

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)709042
Datum05.01.2012 15:502642 x gelesen
Vereinsregister und Registernummer laut §5 TMG, aber das schrieb ich ja bereits (der Teil wurde aber unterschlagen):

Geschrieben von Klaus D. Nähere Angaben zum e. V. wären nicht schlecht.

Steht im gleichen Beitrag, wäre als Zitat nicht fern gewesen. Außerdem ists natürlich stets von Vorteil, eine Forderung auch zu belegen. Ich machs jetzt mal hier:

Bundesministerium der Justiz - TMG §5

;o)


Liebe Grüße

Klaus

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS709044
Datum05.01.2012 15:592586 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus D.Dieserjenige bekommt auch die Rechnung als Inhaber der Domain (ggf. via Hoster). In diesem Fall ist der Domaininhaber der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Erft.


Der Domaininhaber muss aber nicht gleich der Seitenbetreiber sein. Die Domain ist doch einfach nur eine Weiterleitung zur exakten Adresse und Unterverzeichnis in dem die Seite abgelegt ist.

Grüße,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

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Thomas Morus

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)709049
Datum05.01.2012 16:302553 x gelesen
Geschrieben von Julian H.Der Domaininhaber muss aber nicht gleich der Seitenbetreiber sein. Die Domain ist doch einfach nur eine Weiterleitung zur exakten Adresse und Unterverzeichnis in dem die Seite abgelegt ist.

Hallo Julian,

grundsätzlich hast Du recht. Eine Weiterleitung auf andere Seiten ohne Änderung der URL in der Eingabezeile ist auf mehrfache Art möglich.

Dennoch ist der KFV als Betreiber der Ursprungsdomain in diesem Fall der Domaininhaber und damit auch der Zahlungspflichtige.
Handelt es sich um eine Weiterleitung, so kann diese nur mit und durch den Domaininhaber - den KFV - eingestellt werden (Hacker mal ausgenommen).

Ohne (zahlenden) Domaininhaber gibt es keine Domain.

Das heißt: Ich unterstelle dem KFV, daß die Verantwortlichen des KFV von den Seiten wissen und das Betreiben billigen.

Im Übrigen kann jeder, der möchte, meine Angaben zur Domain durchaus nachprüfen. Tools dafür gibt es ja nun zuhauf im Web.


Liebe Grüße

Klaus

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional709053
Datum05.01.2012 16:552595 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus D.Wer sich mit den Domains beschäftigt, weiß:

Und wer sich mit dem Internet, dem Telemediengesetz (spez. §§ 2, 5) und dem Rundfunkstaatsvertrag (spez. § 55) berschäftigt weiß, dass dort klar geregelt ist, wer Anbieter ist und dass das mit Domains nun mal rein gar nichts zu tun hat.
Vielleicht erklärst du mal folgendes:

- Blog, gehostet auf einer Blogseite wie blogger.com oder wordpress.com. Wer ist denn deiner Meinung nach Anbieter i.S. der o.a. Regelungen?
- Inhalte im Internet, die nicht über eine Domain, sondern nur direkt über Eingabe der IP erreicht werden. Wer ist deiner Meinung nach Anbieter i.S. der o.a. Regelungen, wenn es hier doch gar keine Domain gibt?

Geschrieben von Klaus D.Dieserjenige bekommt auch die Rechnung als Inhaber der Domain (ggf. via Hoster). In diesem Fall ist der Domaininhaber der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Erft.

Das ist völlig belanglos. Die Anbieterkennzeichnung bezieht sich auf Inhalte, nicht auf eine Adresse. Domaininhaber könnte auch das Sandmännchen oder der Mann im Mond sein, es ist völlig wurscht, weil der Domaininhaber gerade nicht der Normadressat der o.a. Regelungen ist.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)709076
Datum05.01.2012 18:102547 x gelesen
Guten abend!

Rollen wir das ganze mal von hinten auf.

Der von Dir angesprochene Rundfunkstaatsvertrag - hier §55 - wird bei dem und durch den Anbieter der Seite voll erfüllt. - Abgehakt.

Das Telemediengesetz spricht von "Diensteanbieter".

Ich (und wie ich Dich verstehe auch Du) unterscheide hier zwei Diensteanbieter, nämlich den Dienstanbieter KFV, welcher die Informationen sich betreffend im Web zum Abruf bereitstellt und nach wie vor Inhaber der Domain ist und den zweiten Diensteanbieter, den Hoster, der die Voraussetzungen zum Betrieb der Website technisch erfüllt.

Darum ist der Besitzer einer Domain auch verpflichtet, einen Verantwortlichen zu benennen.

Die Verantwortung liegt demnach - so wie ich es lese - beim jeweilig zuständigen Diensteanbieter.
Der Inhalt der Seite des KFV liegt demnach in der Verantwortung des Diensteanbieters des Seiteninhaltes, nicht des Hosters (siehe auch Deinen eigenen letzten Absatz). Gleichwohl könnte der Hoster aufgefordert werden, in begründeten Fällen den Zugriff auf die Seite abzuschalten.

Wäre dies nicht so, wäre für jede Seite außer den Werbeseiten der Hoster keinerlei Impressum erforderlich, denn dann stände ja per se der Hoster als Diensteanbieter fest.

Blogs, ebenso wie Foren, betrachte ich gesondert, weil hier Inhalte eingeschrieben werden können, die schon Gerichte massig beschäftigt haben.
Allerdings: Wird das Forum als eigene Domain betrieben - siehe oben. Wird das Forum als Subdomain betrieben, gelten nach meiner Meinung die Bestimmungen der Hauptdomain, denn deren Inhaber ist zwangsläufig auch der Inhaber der Subdomain, auch wenn ein Vierter Zugriff haben könnte (der Blogger, oder der Nutzer einer zugeteilten Subdomain).
Als Verantwortlicher der DENIC gegenüber tritt ausschließlich der Domaininhaber sowie dessen benannter Vertreter auf. Die DENIC interessiert sich recht wenig für den Nutzer einer Subdomain.-

Grundsätzlich ist eine URL nichts anderes als eine Art Telefonbuch im Web. Die Domain Name Server (DNS) setzen die URL in IP's um. Daraus folgt, daß jede URL über eine IP direkt erreichbar ist. Manchmal kann das Wissen darum vorteilhaft sein. Andersherum mag es durchaus IP's geben, welche keine URL besitzen - mir ist keine bekannt (Ausnahme: vServer. Dafür hat man auf den vServer jedoch nur Zugriff, falls der Besitzer dies gestattet - und man muß dem vServer genau mitteilen, wo man hin möchte. Nur eine IP genügt da nicht.). Das muß aber nichts heißen. Nobody is perfect.

Der umgekehrte Fall ist mir jedoch durchaus bekannt, nämlich daß sich mehrere URL's eine IP teilen. Wer ist denn dann der Verantwortliche? Genau - da kommt wieder der Domaininhaber ins Spiel (so hoste ich auf meinem Server unter einer IP mehrere Domains).

Ebenso ist mir bekannt, daß man sich eine feste IP-Verbindung holen kann, wenn man auf dem eigenen PC hosten möchte (Bsp.: domain.dyndns.org). Aber auch hier sieht man: Da steht eine Subdomain...

So sich also - wie Du ja dann im letzten Absatz selbst schreibst - die Anbieterkennzeichnung auf den Inhalt einer Seite bezieht, sehe ich das oben geschriebene als zutreffend und der Domaininhaber ist der Inhaber und bleibt der Inhaber.
Und wenn es ein Problem mit der Domain gibt, so wendet man sich bekanntermaßen an den Domaininhaber. Nicht an das Sandmännchen und nicht an den Mann im Mond.

Daß der Domaininhaber auf seiner Seite z. B. auf den Pressesprecher verweisen und bei der DENIC einen völlig anderen Ansprechpartner nennen kann, bleibt davon unbenommen. Hauptsache, der Inhaber ist erreichbar und der, der erreichbar ist, ist auch entscheidungsbefugt - zumindest verlangt die DENIC das so.

Ich habe fertig.


Liebe Grüße

Klaus

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen709077
Datum05.01.2012 18:102512 x gelesen
Geschrieben von Klaus D.Außerdem ists natürlich stets von Vorteil, eine Forderung auch zu belegen.

Nach dem die Arbeit für mich abgenommen hast, brauche ich das ja nun nicht mehr. Ich untermauere nur sehr ungern meine Aussagen von vornherein mit juristischen Normen. Das mache ich nur wen mein Gegenüber das unbedingt braucht.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional709081
Datum05.01.2012 18:372545 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus D.Ich (und wie ich Dich verstehe auch Du) unterscheide hier zwei Diensteanbieter, nämlich den Dienstanbieter KFV, welcher die Informationen sich betreffend im Web zum Abruf bereitstellt und nach wie vor Inhaber der Domain ist und den zweiten Diensteanbieter, den Hoster, der die Voraussetzungen zum Betrieb der Website technisch erfüllt.

Ich verstehe unter Diensteanbieter denjenigen, der eine Webseite im Internet betreibt. Und das hat mit der Domain und dem Domaininhaber zunächst mal nichts zu tun. Der Domaininhaber kann identisch mit dem Diensteanbieter sein, muss es aber nicht.

Geschrieben von Klaus D.Darum ist der Besitzer einer Domain auch verpflichtet, einen Verantwortlichen zu benennen.

Unsinn, weil die Domain damit zunächst mal nichts zu tun hat. Was machst du denn bei einem reinen Domaindienstleister, d.h. weder Hoster noch Anbieter von Inhalten?

Geschrieben von Klaus D.Der Inhalt der Seite des KFV liegt demnach in der Verantwortung des Diensteanbieters des Seiteninhaltes, nicht des Hosters (siehe auch Deinen eigenen letzten Absatz).

und

Geschrieben von Klaus D.Grundsätzlich ist eine URL nichts anderes als eine Art Telefonbuch im Web.

Ebend! Genau das ist der Punkt! Eine URL ist nichts anderes als eine Adresse im Web und besagt zunächst mal rein gar nichts über den Inhalt aus. Da aber der Anbieter des Inhaltes kennzeichnungspflichtig ist macht es rein gar keinen Sinn nach dem Inhaber der Domain zu suchen, eben weil eine Adresse und Inhalt zwei unterschiedliche Dinge sind. Praktisches Beispiel:
http://www.wirsinddiefeuerwehr.de
Hier sind Domaininhaber und Diensteanbieter unterschiedliche Personen. Der Domaininhaber hat rein gar nichts mit der Seite zu tun (das weiß ich zufällig, weil ich ihn ganz gut kenne), außer dass er seine Domain auf einen x-beliebigen Content im Internet geleitet hat. Der Domaininhaber kann die genannte Domain innerhalb von Sekunden auf irgendeinen anderen Inhalt im Web zeigen lassen, das ändert rein gar nichts am Inhalt und Anbieter der Webseite selbst. Und aus genau diesem Grund ist hinsichtlich einer Anbieterkennzeichnung jeder Verweis auf den Domaininhaber Blödsinn.
Ist ähnlich wie zwischen Bewohnern und Inhaber eines Gebäudes: Wenn ich wissen will, wer in einem Haus wohnt, dann sollte ich aufs Klingelschild gucken. Das ist aussagekräftiger als der Grundbucheintrag, weil der, der im Grundbuch für eine bestimmte Adresse eingetragen ist, nicht notwendigerweise in diesem Haus auch wohnen muß. Der Besitzer eines Hauses lt. Grundbucheintrag kann natürlich auch in jeweiligen Haus wohnen, muss es aber nicht. Und jetzt ersetze Grundbucheintrag mit DENIC-Eintrag und Haus mit Webseite.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorHans8 Pe8ter8 P.8, Pulheim / NRW709199
Datum06.01.2012 19:332432 x gelesen
Einen schönen guten Abend zusammen. Lach da haben wir ja mit dem Impressum schöne Verwirrung ausgelöst.
Also kurz erst einmal vielen Dank für Infos und Hinweise zum Impressum

Der Kreisfeuerwehrverband ist vollumfänglich über die Seite informiert, diese wird durch einen offiziellen Arbeitskreis Internet
der dem Vorstand des KFV untersteht betrieben.

herzliche Grüße aus dem Erftkreis
Hans Peter


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 05.01.2012 11:43 Hans7 Pe7ter7 P.7, Pulheim
 05.01.2012 13:16 ., Bad Hersfeld
 05.01.2012 13:44 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 05.01.2012 13:47 ., Nürnberg
 05.01.2012 14:14 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2012 14:24 ., Nürnberg
 05.01.2012 14:31 ., Nürnberg
 05.01.2012 15:22 ., Bad Hersfeld
 05.01.2012 15:50 ., Nürnberg
 05.01.2012 18:10 ., Bad Hersfeld
 05.01.2012 14:35 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2012 14:52 ., Nürnberg
 05.01.2012 15:59 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 05.01.2012 16:30 ., Nürnberg
 06.01.2012 19:33 Hans7 Pe7ter7 P.7, Pulheim
 05.01.2012 16:55 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2012 18:10 ., Nürnberg
 05.01.2012 18:37 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
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