alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Sortierung umschalten zurück

ThemaELW 14 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorTimm8 J.8, Rosdorf / Niedersachsen706108
Datum11.12.2011 14:424043 x gelesen
Hallo zusammen ,

mir sind bei einer Ausarbeitung eines Dienstabends zum Thema Einsatzleitwagen einige Fragen aufgekommen auf die ich noch eine Antwort gefunden habe.
Vielleicht kann mir wer weiterhelfen.

Darf ein ELW 1 nach Norm 14507-2 nur maximal 3,49 Tonnen wiegen?
Ab wann (z.B. Einwohneranzahl) sollte ein Gemeinde einen ELW 1 vorhalten?
Muss ein ELW 1 nach Norm über zwei Kommunikationsarbeitsplätze verfügen?
Existieren vielleicht im Internet öffentliche Vorträge/Präsentationen zu diesem Thema?

MFG Timm


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen706138
Datum11.12.2011 17:452410 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Timm J.
Darf ein ELW 1 nach Norm 14507-2 nur maximal 3,49 Tonnen wiegen?
Im Prinzip ja, d.h. er darf nicht über 3,5t zGM haben.

Ab wann (z.B. Einwohneranzahl) sollte ein Gemeinde einen ELW 1 vorhalten?
Das ist sicher eine Ermessensfrage, ob es nicht auch überörtlich zu Regeln wäre. Heute geht es zu der Tendenz, das man wohl ab 2 TSF so ein Ding für unabdinglich hält (Kirchturmproblematik).

Muss ein ELW 1 nach Norm über zwei Kommunikationsarbeitsplätze verfügen?
Ja, wobei hier 4m-BOS gemeint ist und das 2. auch eine 2.-Besprechung des im Fahrer/Beifahrerbereich geforderten sein darf.


mkg hwk

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen706150
Datum11.12.2011 18:152301 x gelesen
Geschrieben von Timm J.Ab wann (z.B. Einwohneranzahl) sollte ein Gemeinde einen ELW 1 vorhalten?

M.W. gibts dazu in Niedersachsen keine Vorschrift (mehr).

In der ersten Fassung der FwVO wurde in dieser im §4 Abs. 5 noch ein ELW für jede Gemeinde gefordert.
Dieser Absatz wurde jedoch am 17. Mai 2011 wie folgt geändert: "Gemeinden ohne Schwerpunktfeuerwehren können zur Unterstützung der Einsatzleitung außerdem ein Einsatzleitfahrzeug (Typ 1) vorhalten."


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen706217
Datum11.12.2011 23:102078 x gelesen
Geschrieben von Timm J.Darf ein ELW 1 nach Norm 14507-2 nur maximal 3,49 Tonnen wiegen?
Ja, ist auch für den Zweck vollkommen ausreichend, selbst mit Allrad und Zusatzbeladung (splange ihr keine Hochdrucklöscheinrichtung und Hydrauliksatz mit unterbringen wollt).
Geschrieben von Timm J.Ab wann (z.B. Einwohneranzahl) sollte ein Gemeinde einen ELW 1 vorhalten? Das hängt weniger von der Einwohnerzahl ab als vielmehr von den zu führenden Einheiten. Der ELW1 ist in erster Linie zur Führung von Einheiten ab einem Zug gedacht. Darunter macht er kaum Sinn. Er sollte also innerhalb der Gemeinde oder des Landkreises in einen Zug eingeplant sein (z.B. im Rahmen der Feuerwehrbereitschaft, wenn die Gemeinde zu klein ist)

Geschrieben von Timm J.Muss ein ELW 1 nach Norm über zwei Kommunikationsarbeitsplätze verfügen?
Soweit ich weis, ja. Es gibt aber durchaus einen Spielraum, wie dieser Arbeitsplatz aussehen kann. Mit ist ein abgenommener ELW bekannt, der über einen handelsüblichen Tisch auf einer Mittelschiene verfügt, der bei Bedarf mit einer zusätzlichen Platte vergrößert werden kann, um die Norm-Werte zu erfüllen. Ohne die Platte kann er auch normal als 6-Sitzer genutzt werden. Zusätzlich sind im Fond Funkhörer verbaut, um die Arbeitsplätze entspechend als Funkarbeitsplätze zu nutzen.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 11.12.2011 14:42 Timm7 J.7, Rosdorf
 11.12.2011 17:45 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 11.12.2011 18:15 ., Moringen
 11.12.2011 23:10 Joha7nne7s K7., Sömmerda
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt