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ThemaAusgleich Mehrarbeit9 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorFran8k B8., Detmold / NRW703874
Datum23.11.2011 22:457179 x gelesen
Hallo in die Runde,
in diesem Forum ist schon viel diskutiert worden zum Thema Arbeitszeit etc. Hier möchte ich keine neue Diskussion lostreten. Es würde mich viel mehr interessieren, wie die jeweiligen Dienststellen mit dem Urteil des BVG vom 29.09.2011 nun umgehen. In der täglichen Praxis habe ich verschiedenste Kommentare dazu gehört. Diese begannen von"ja, nun werden wir die entsprechenden Ausgleiche zahlen" bis hin zur Variante "Wir warten ersteinmal auf die schriftliche Urteilsbegründung ab, werden diese dann lesen, dann werden wir noch abwarten, was der Landkreistag NRW uns als Handlungsempfehlung dazu beschreibt". Leider ist das Urteil nebst Begründung immer noch nicht öffentlich, aber vielleicht kann ja hier mal der eine oder andere beschreiben, welche Varianten jeweils zur Anwendung kommen. Ich meine damit von Freizeitausgleich, Vergütung bis hin zur Variante es gibt nix. Es handelt sich hierbei auch um eine sehr emotionale Sache. Ich würde mich daher freuen, wenn es doch etwas sachlich bleibt. Viele Grüße


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen703883
Datum24.11.2011 06:115195 x gelesen
Es fehlen noch zwei wichtige Aussagen des BVG, nämlich zur Verjährung und zur Höhe eines evtl. finanziellen Ausgleichs der Stunden. Beide wurden für das Frühjahr 2012 angekündigt. Vorher werden viele gar nichts tun.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

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AutorFran8k K8., Oberhausen / NRW706263
Datum12.12.2011 12:464761 x gelesen
Hier ein Auszug aus der schriftlichen Urteilsbegründung des BVG:

"Ein Ausgleich kommt nur für Zuvielarbeit in Betracht, die der Beamte nach Antragstellung leisten muss."

Wer also keinen, oder wie ich zu spät Einspruch eingelegt hat, geht komplett leer aus!

Ich werde mir dann demnächst mal beim OB nen "feuchten Händedruck" für meine Arbeit abholen...


Die vollständige Urteilsbegründung unter:
http://www.bverwg.de/enid/311?e_view=detail&meta_nr=2751


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional706268
Datum12.12.2011 13:274324 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Frank K.Ich werde mir dann demnächst mal beim OB nen "feuchten Händedruck" für meine Arbeit abholen...

Ich fürchte der wird keine(n) Esmeralda Esmeraldo auf seiner Mitarbeiterliste finden. Nicht wahr, Herr König....


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorMich8ael8 B.8, Freigericht / Hessen706272
Datum12.12.2011 13:364298 x gelesen
Hallo,

was ist denn das wieder mal für ein Affentheater? Esmeralda Esmeraldo in der Überschrift, Frank König in der Visitenkarte.

Kannst Du Dich nicht an die Forumsregeln - mit denen Du Dich einverstanden erklärt hast - halten und den Realnamen angeben?

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

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AutorKlau8s S8., München / Bayern706273
Datum12.12.2011 13:464325 x gelesen
hier gucken bitte



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorFran8k K8., Oberhausen / NRW706292
Datum12.12.2011 15:494296 x gelesen
Ich habe meinen Forumsnamen bereits vor der ersten Beschwerde in meinen Realname geändert. Dieser wurde allerdings nicht in meinem Beitrag geändert, daher das Durcheinander.

Die letzten 3 Beiträge wären daher entbehrlich gewesen!

Vielleicht hat ja jetzt noch mal jemand was zum eigentlichen Thema zu sagen?!


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AutorKlau8s S8., München / Bayern706294
Datum12.12.2011 15:554468 x gelesen
Na hier ist doch alles mit aller Deutlischkeit gesagt, was erwartest du ? das er feucht zurück drückt ?



Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot. (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorKevi8n 8K., Cottbus / BB706632
Datum15.12.2011 17:284707 x gelesen
@Klaus

Kannst du mir sagen wie es in München aussieht zwecks dem Stand Ausgleich Mehrarbeit?

Ich habe 7 Jahre in München bei der BF gearbeitet 2002-2008
Mein jetziger Dienstherr hat den betreffenden die Mehrarbeit vergütet in Freizeit und finanziellen Ausgleich. Wäre interessant zu wissen was sich in München tut.
Lg nach Bayern


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 23.11.2011 22:45 Fran7k B7., Detmold
 24.11.2011 06:11 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 12.12.2011 12:46 ., Oberhausen
 12.12.2011 13:27 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 12.12.2011 13:36 Mich7ael7 B.7, Freigericht
 12.12.2011 13:46 ., München
 12.12.2011 15:49 ., Oberhausen
 12.12.2011 15:55 ., München
 15.12.2011 17:28 Kevi7n 7K., Cottbus
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