News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Freiwillige Feuerwehr findet evtl. keinen Wehrführer mehr, was nun? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Hans8 W.8, Mittenaar / Hessen | 701626 | |||
Datum | 08.11.2011 17:34 | 10997 x gelesen | |||
Hallo! Wir haben in einer Nachbar Gemeinde eine kleine Ortsteil-Feuerwehr mit ca. 15 Aktiven Mitgliedern. Der jetzige Wehrführer darf sein Amt bald nicht mehr ausführen ( aus Altersgründen). Leider erfüllt niemand der anderen Mitglieder die Voraussetzungen um sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Was kann man jetzt tun? Die Feuerwehr schließen?, einer anderen unterstellen? oder welche Möglichkeiten gibt es noch? Achso, der Stellv. Wefü ist auch schon komisarisch eingesetzt. | |||||
| |||||
Autor | Jens8 N.8, Ohorn / Sachsen | 701629 | |||
Datum | 08.11.2011 17:43 | 8384 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, also bei uns in Sachsen ist das so, das man komisarisch für so einen Posten eingesetzt wird(so man denn will), und man dann die entprechende Qualifikation innerhalb von zwei Jahren nachweisen muß(so man denn einen Lehrgang auf der LFS bekommt). Die Feuerwehr schließen werden sicher einige Forumsianer befürworten, allerdings halte ich das persönlich für nicht angebracht. Einer anderen unterstellen? Wie soll das gehen? Bei uns ist zumindest bei jeder kleinen Ortswehr ein Ortswehrleiter vorhanden, welcher wiederum dem Gemeinde(Stadt)wehrleiter untersteht. Gruß Jens Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 701630 | |||
Datum | 08.11.2011 17:49 | 7922 x gelesen | |||
In Hessen hird erstmal gem. § 12 III HBKG ein neuer Wehrführer eingesetzt. Langfristig bietet sich die Möglichkeit mittels Änderung der Kommunalen Satzung aus der Ortsteilwehr einfach den zweiten Standort einer anderen Ortsteilwehr zu machen. Schon bedarf es keinen Wehrführer mehr. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 701648 | |||
Datum | 08.11.2011 19:14 | 7512 x gelesen | |||
"Es braucht dann keinen Wehrführer mehr", Aber irgend einen Zugführer oder Gruppenführer für diese Teileinheit ist aber immer noch erforderlich und natürlich mind. einen stellvertretenden Einheitsführer. Also kann gleich einer den Posten des Ortswehrführers übernehmen. wie immer meine Private Meinung mfg Peter | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 701653 | |||
Datum | 08.11.2011 19:28 | 7443 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Aber irgend einen Zugführer oder Gruppenführer Jo, wäre natürlich nicht schlecht wenn es dort ausgebildete GF gibt. Weitergehende Tätigkeiten außerhalb des Einsatzdienstes sind jedoch nicht zwingend notwendig. Geschrieben von Peter L. Also kann gleich einer den Posten des Ortswehrführers übernehmen. Nö. Weil dann müßte er noch ein wenig mehr an Ausbildung mitnehmen, hätte weitergehende Aufgaben und würde zudem Ehrenbeamter werden müssen. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 701654 | |||
Datum | 08.11.2011 19:37 | 7202 x gelesen | |||
Bei uns in Baden Württemberg haben viele Abteilungkommandanten kleiner Abteilungen nur den Gruppenführerlehrgang mfg Peter | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 701655 | |||
Datum | 08.11.2011 19:41 | 7139 x gelesen | |||
In bezug auf Ehrenbeamter hast Du Natürlich vollkommen recht Wünsche Dir noch einen schönen Abend Marc mfg Peter | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 701657 | |||
Datum | 08.11.2011 19:53 | 7239 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter L.Bei uns in Baden Württemberg haben viele Abteilungkommandanten kleiner Abteilungen nur den Gruppenführerlehrgang In Hessen sollte dann noch mindestens die Lehrgänge "Leiter einer Feuerwehr" sowie TH-VU und GABC-Einsatz hinzukommen. Wobei auf die beiden Letztgenannten auf Antrag bei der Aufsichtsbehörde verzichtet werden kann "(...) sofern die erforderlichen Fachkenntnisse entweder durch langjährige Funktionsausübung oder auf andere Weise (z. B. durch einschlägige berufliche Kenntnisse oder Erfahrungen) erworben worden sind." MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 701663 | |||
Datum | 08.11.2011 21:21 | 7003 x gelesen | |||
Bei uns hat den Lehrgang Leiter einer Feuerwehr im Regelfall der Gesamtkommandant und desen Stellvertreter. die Abteilungen sind diesem Unterstellt. mfg Peter Lipp | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 701692 | |||
Datum | 09.11.2011 07:17 | 7312 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans W.Was kann man jetzt tun? Relativ wenig. Nur muss man ganz klar sagen das hier gepennt wurde. Denn plötzlich und unerwartet nähert sich kein Wehrführer der Altersgrenze. Man hätte sich spätestens mit Beginn der letzten Amtszeit Gedanken machen müssen "Was kommt ab dem Tag X?" ggf einen oder mehrere Kandidanten als Nachfolger ausguggen und die dann vorbereitend auf Lehrgänge schicken. Hat man aber nicht -> zumachen / zusammenlegen / unterstellen bevor die nächste Zombiewehr entsteht. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit: Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 701752 | |||
Datum | 09.11.2011 11:35 | 7984 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hans W. Was kann man jetzt tun? Gesetze und Verordnungen lesen, z.B. HBKG § 12 Leitung der Gemeindefeuerwehr (2) Die Gemeindebrandinspektorin oder der Gemeindebrandinspektor wird von den aktiven Feuerwehrangehörigen der Gemeinde, die Wehrführerin oder der Wehrführer wird von den aktiven Feuerwehrangehörigen der Orts- oder Stadtteilfeuerwehr nach Maßgabe der jeweiligen Satzung gewählt. Gewählt werden kann nur, wer persönlich geeignet ist, die erforderlichen Fachkenntnisse besitzt und der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr angehört. Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmeregelungen im Einzelfall hinsichtlich der erforderlichen Fachkenntnisse zulassen. (3) Kommt binnen zwei Monaten nach Freiwerden der Stelle eine Wahl nach Abs. 2 Satz 1 nicht zustande oder kann die Stelle aus sonstigen Gründen nicht besetzt werden, so hat der Gemeindevorstand im Benehmen mit der Kreisbrandinspektorin oder dem Kreisbrandinspektor unverzüglich eine Gemeindebrandinspektorin oder einen Gemeindebrandinspektor oder eine Wehrführerin oder einen Wehrführer zu bestellen. FwOVO § 7 Ernennungs- und Bestellungsvoraussetzungen für Feuerwehrführungskräfte (1) Zur Stadtbrandinspektorin oder zum Stadtbrandinspektor, zur Gemeindebrandinspektorin oder zum Gemeindebrandinspektor sowie zur Wehrführerin oder zum Wehrführer darf nur gewählt oder bestellt werden, wer die von dem für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministerium bestimmte Ausbildung abgeschlossen hat. Gleiches gilt für die jeweilige Vertretungsperson. Die erforderliche Ausbildung ergibt sich aus dem Dienstgraderlass (Ziffer 10), für WeFü also Gruppenführerlehrgang, Lehrgang Leiter einer Feuerwehr*, Atemschutzgeräteträgerlehrgang*, Lehrgang Technische Hilfeleistung - VU*, GABC-Einsatz*. Bei den mit * gekennzeichnet Lehrgängen sind Ausnahmen zulässig. Also braucht ihr mindestens jemand mit Gruppenführerlehrgang und für die fehlenden Lehrgänge eine Ausnahmeregelung vom KBI, ansonsten muss die Gemeinde einen WeFü bestellen, ggfs. aus einem anderen Ortsteil. Geschrieben von Hans W. Achso, der Stellv. Wefü ist auch schon komisarisch eingesetzt. Wie das? Das HBKG sieht die Bestellung eines Funktionsträgers nur für GBI/StBI und Wehrführer vor. Wenn die Gemeinde trotzdem jemanden bestellt haben sollte, müsste der auch die Anforderungen an den WeFü genügen, die Voraussetzungen für den Stellvertreter sind ja die gleichen... MkG, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." (unbekannt) "Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx) | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8W., Nonnweiler / Saarland | 716122 | |||
Datum | 28.02.2012 22:34 | 6218 x gelesen | |||
Wie ist den nun das Ergebnis ausgefallen? Wurde jemand gefunden oder wurde jemand "bestellt" ? | |||||
| |||||
|