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ThemaAuswahl 7 Zulassungen von CSA Anzüge nach VFDB Richtlinie5 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorEser8 R.8, Wertingen / Bayern701541
Datum08.11.2011 09:306040 x gelesen
Hallo Kollegen,
unser Landkreis (Sammelbestellung) ist gerade in der Beschaffungsphase von CSA Anzügen.
Wir haben uns mehrere Hersteller angesehen und schwanken jetzt zwischen dem Dräger CPS 7900 und dem Auer Vautex Elite ET.
Bei der Durchsicht der Produktinformationen ist uns aufgefallen, dass der

Dräger CPS 7900 die Zulassungen nach VFDB 08/02:2002-11 & GUV-I 8671 beantragt hat,

der Auer Vautex Elite ET die Zulassung nach VFDB Richtlinie 0801 hat.

Deshalb meine Fragen:

1.) Kann mir bitte jemand von Euch den Unterschied der beiden VFDB Zulassungen erklären?

2.) Der Vertreter der Fa. D. hat uns erklärt, dass die ATEX Zulassung nur bei Geräten gilt und nicht bei CSA Anzügen. Ihren Anzug muss man nur vorher ``einmal Nass`` machen.
Sind diese Aussagen richtig?

3.) Welche Erfahrungen habt Ihr mit einem der beiden Anzüge gemacht?

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Ustg.

Grüße

Rudi
Dräger CPS 7900Auer Vautex Elite ETnullbeantragt hathat


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AutorAndr8eas8 F.8, Gifhorn / Niedersachsen701575
Datum08.11.2011 13:304066 x gelesen
Hallo,

nach meine Informationen unterscheiden sich die Durchbruchszeiten, die die Hersteller für ihre Produkte angeben, teilweise recht deutlich. Der Anzug von D. scheint hier "besser" zu sein. Auch die Nutzungsdauer ist bei D. zur Zeit länger.

Gruß
A. Franke


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AutorEser8 R.8, Wertingen / Bayern701593
Datum08.11.2011 14:444028 x gelesen
Hallo Andreas,

dass ist leider nicht ganz richtig.

D sagt:

15 Jahre Nutzungszeit - > davon 5 Jahre in seinem Sack gelagert / ab dem öffnen der Versiegelung Einsatzzeitraum 10 Jahre.
z.B.: CSA Anzug liegt drei Jahre auf der Wache / Einsatz / dann nach 10 Jahren Aussonderung - Sprich Einsatzverwendbarkeit sind dann 13 Jahre

A sagt:
Sie haben diverse Anzügen von Ihnen überprüft und sind kurz davor Ihre Anzüge auf 15 Jahre Einsatzzeitraum zu geben - OHNE das ich Ihn 5 Jahre ``Lagern`` darf

Grüße
Rudi


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AutorAndr8eas8 F.8, Gifhorn / Niedersachsen701610
Datum08.11.2011 15:283956 x gelesen
Dann ist es zur Zeit ja doch noch richtig, da A bis jetzt nur 10 Jahre sagt und D ja mindestens 10 Jahre hat.

Gruß
Andreas


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AutorAndr8é S8., Essen / NRW701624
Datum08.11.2011 17:143938 x gelesen
Hallo Rudi,

Geschrieben von Rudi E.1.) Kann mir bitte jemand von Euch den Unterschied der beiden VFDB Zulassungen erklären?

Nein, dann nur Dräger. Wenn man in die Liste der vfdb Richtlinien schaut. Aber warum bescahft ihr nach vfdb-RL, die EN-Norm ist viel wichtiger.

Grundsätzlich empfehle ich einen Blick in die BGI/GUV-I 8675 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren"

D steht zwar auch etwas von RL 0802 drin. Aber ich empfehle die EN 943-2:2002 "Schutzkleidung für den Gebrauch gegen flüssige und gasförmige Chemikalien, einschließlich Flüssigkeitsaerosole und feste Partikeln Leistungsanforderungen für "gasdichte" (Typ 1) Chemikalienschutzanzüge für Notfallteams (ET)" einfach mal daneben zu legen.

Geschrieben von Eser R.2.) Der Vertreter der Fa. D. hat uns erklärt, dass die ATEX Zulassung nur bei Geräten gilt und nicht bei CSA Anzügen.

Da hat er Recht.

Geschrieben von Eser R.Ihren Anzug muss man nur vorher ``einmal Nass`` machen.

Wenn er das als Hersteller genau so gesagt hat. Was ich aber nicht glaube. In der Anleitung steht dies in der Regel als Maßnahme zum Schutz vor statischer Aufladung.


Gruß
André


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Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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 08.11.2011 09:30 Eser7 R.7, Wertingen
 08.11.2011 13:30 Andr7eas7 F.7, Gifhorn
 08.11.2011 14:44 Eser7 R.7, Wertingen
 08.11.2011 15:28 Andr7eas7 F.7, Gifhorn
 08.11.2011 17:14 Andr7é S7., Essen
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