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ThemaSchon mal nach CSA in ebay gesucht?8 Beträge
RubrikJux + Tollerei
 
AutorMark8us 8T., Köln / NRW701227
Datum04.11.2011 22:457521 x gelesen
Irgendwie schaltet sich beim stöbern in ebay nach dem Stichwort "Chemikalienschutzanzug" immer das Kopfkino mit befremdlichen Szenen ein, wenn der Titel des Artikels folgendes beinhaltet:

Feuerwehr CSA Chemikalienschutzanzug Schwitzanzug Gay Fetisch Gummi - sehr schön

Jeder so wie er es mag. Auf jeden Topf passt ein Deckel und in jeden Gummistiefel ein Fuß :-)

Gruß

Markus


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AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V701235
Datum05.11.2011 07:064858 x gelesen
Leider ist das Ganze eben wegen der auch damit verbundene Gefahren (ggf. keine selbständige Befreiung für den Laien möglich) kein Jux mehr.


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AutorRalf8 R.8, Reken / NRW701236
Datum05.11.2011 07:164448 x gelesen
Geschrieben von Gunnar F.Leider ist das Ganze eben wegen der auch damit verbundene Gefahren (ggf. keine selbständige Befreiung für den Laien möglich) kein Jux mehr.

... wenn wir bei Prüfungen Ausstattung ausgesondert haben, so haben wir diese vor dem entsorgen unbrauchbar gemacht.

Mein hauptamtlicher Ausstatter hat's mir damals so erklärt das er verpflichtet ist Ausstattung die er aussondert nicht wieder in Umlauf gelangen zu lassen.

... gleiches sollte für solche Anzüge auch gelten.


Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen701239
Datum05.11.2011 07:554360 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Mein hauptamtlicher Ausstatter hat's mir damals so erklärt das er verpflichtet ist Ausstattung die er aussondert nicht wieder in Umlauf gelangen zu lassen.

Hm, da stellt sich mir schon die Frage, wie dieser Ausstatter diese Vorgehensweise begründet. (Anmerkung: Dass für Waffen und Kriegsgerät bei der Bundeswehr da spezielle Restriktionen gelten kann ich natürlich akzeptieren.) Wenn eine Gemeinde, ein Bundesland oder der Bund selbst nun einen Ausstattungsgegenstand nicht mehr benötigt und in einem internen Verfahren zunächst dem weiteren Gebrauch entzieht (den Gegenstand also aussondert), dann kann er den Gegenstand doch weiterverkaufen. Das sieht man doch bei den Fahrgestellen beispielsweise recht häufig. Wenn der zitierte Ausstatter nun ein KFZ aussondert, will er dann erst mit Schere und Spreizer das Fahrzeug in Trümmer legen?

Ich könnte mir bestenfalls vorstellen, dass der Ausstatter einen ausgesonderten Gegenstand nicht der erneuten Verwendung in der eigenen Organisation zukommen lassen darf - warum ist der Gegenstand denn vorher ausgesondert worden.

Aber vom Gundsatz her, warum sollte nun ein Gegenstand zerstört werden (es kostet Arbeitszeit den Gegenstand zu zerstören und mindert den Restwert)? Bei Übergabe an den Wertstoffkreis wird der Gegenstand sowieso zerstört und bei Abgabe zur weiteren Verwendung könnte man den neuen Besitzer auf mögliche Gefahren aufmerksam machen.

Geschrieben von Ralf R.... wenn wir bei Prüfungen Ausstattung ausgesondert haben, so haben wir diese vor dem entsorgen unbrauchbar gemacht.

Hm, ihr (ich gehe mal von einem THW OV aus) habt also der zuständigen Geschäftsstelle nicht die Gelegenheit gegeben, die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur zu prüfen? In meinen Augen ist als Folge einer nicht bestandenen Sicherheitsprüfung der Gegenstand nur vorläufig dem Gebrauch zu entziehen, mehr nicht.


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorRalf8 R.8, Reken / NRW701241
Datum05.11.2011 08:144159 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Hm, da stellt sich mir schon die Frage, wie dieser Ausstatter diese Vorgehensweise begründet. (Anmerkung: Dass für Waffen und Kriegsgerät bei der Bundeswehr da spezielle Restriktionen gelten kann ich natürlich akzeptieren.) Wenn eine Gemeinde, ein Bundesland oder der Bund selbst nun einen Ausstattungsgegenstand nicht mehr benötigt und in einem internen Verfahren zunächst dem weiteren Gebrauch entzieht (den Gegenstand also aussondert), dann kann er den Gegenstand doch weiterverkaufen. Das sieht man doch bei den Fahrgestellen beispielsweise recht häufig. Wenn der zitierte Ausstatter nun ein KFZ aussondert, will er dann erst mit Schere und Spreizer das Fahrzeug in Trümmer legen?

... ich hätte nicht gedacht das ich ausgerechnet Dir zu dem Thema ausführlich antworten muss, aber gut:

Ich sprach vom Entsorgen. Wenn ich von entsorgen rede, dann darfst Du getrost annehmen das ich mir im Vorfeld zusammen mit dem Ausstatter meines Vertrauens Gedanken darüber gemacht habe ob sich eine Instandsetzung des besagten Gegenstandes lohnt. Lohnt sich die Instandsetzung nicht steht natürlich wie von Dir beschrieben die Verwertung als nächstes an. Ich brauche Dir aber nicht zu erklären das Verwertung vor 15-20 Jahren noch sehr klein geschrieben wurde. Wird heute sehr viel über den Zoll oder die Vebeg ausgeschrieben, so ist früher mehr entsorgt worden.

Das Beispiel des "unbrauchbar machens" bezog sich zum Beispiel auf Auffanggurte oder Sicherungsseile. Wenn die ihre vom Hersteller angegebene Höchstnutzungsdauer erreicht hatten oder beschädigt waren und nicht wieder wirtschaftlich instand zu setzen oder durch eine erneute Prüfung einer längeren Verwendungsdauer zugeführt werden konnten, dann wurden sie in der Tat zur zerstören unbrauchbar gemacht.

Geschrieben von Uwe S.Hm, ihr (ich gehe mal von einem THW OV aus) habt also der zuständigen Geschäftsstelle nicht die Gelegenheit gegeben, die Wirtschaftlichkeit einer Reparatur zu prüfen? In meinen Augen ist als Folge einer nicht bestandenen Sicherheitsprüfung der Gegenstand nur vorläufig dem Gebrauch zu entziehen, mehr nicht.

... da gehst Du falsch, Uwe. Wenn ich als ehrenamtlicher Helfer von meinem hauptamtlichen Ausstatter rede, dann muss ich Dir als ehemaligem oder jetzt wieder THWler und ehenmaligem Schirrmeister doch nicht erklären das ich damit den hauptamtlichen Ausstatter meines Vertrauens in meiner zuständigen Geschäftsstelle meine.

Wie oben schon beschrieben steht vor dem unbrauchbar machen incl. entsorgen bzw. dem verwerten natürlich die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung, die, wenn sie denn negativ ausfällt mit einem Aussonderungsantrag und dem ganzen dazugehörigen Brembosel dokumentiert wird. Das inszeniere ich dann zum Bleistift als Schirrmeister für meinen Beritt, stelle die Unterlagen zusammen, und leite sie zwecks Prüfung/Entscheidung an meinen hauptamtlichen Aussttatter weiter, der dies ggfs. selbst entscheidet bzw. je nach Ausstattungsgegenstand noch die Ausstatter von Land und Bund kontaktiert.

... nicht bestandene Sicherheitsprüfung bedingt das ein Gegenstand dem Gebrauch zu entziehen ist auch da sind wir uns einig. Kann er repariert werden folgt eine erneute Sicherheitsprüfung. Wenn nicht wird der Gegenstand ausgesondert und verwertet oder entsorgt. Wird er verwertet ist wie von Dir beschrieben der Käufer auf den Zustand aufmerksam zu machen; wird er entsorgt ist er vor weiterer Verwendung zu schützen, und das geht am besten durch zerstören.

... und das muss ich Dir erklären?

Langeweile Uwe?


Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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AutorRalf8 R.8, Reken / NRW701242
Datum05.11.2011 08:223888 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Ich könnte mir bestenfalls vorstellen, dass der Ausstatter einen ausgesonderten Gegenstand nicht der erneuten Verwendung in der eigenen Organisation zukommen lassen darf - warum ist der Gegenstand denn vorher ausgesondert worden.

... natürlich gehört auch das zu den Aufgaben eines Ausstatters.

Beispiel:
Auffanggurt wird aufgrund Ablauf der Verwendungsdauer ausgesondert, aber nicht zerstört. Irgendein Helfer denkt sich, der ist doch noch garnicht so schlecht.

Monate später wird bei einem Ortsverband XY eine Bestandsüberprüfung durchgeführt. Dabei fällt ein Auffanggurt auf der nicht in den Bestandslisten steht. Das System THW gestattet hier den Gurt nach Hersteller-Ident-Nr. zu suchen.

Samstagsabend spät zurück in der Geschäftsstelle hat der Ausstatter dann der Neugierde halber noch den Rechner angeschmissen. Siehe da, der Gurt war einige Monate vorher in einem ganz anderen OV ausgesondert worden, und hatte dann auf unerklärliche Wege Heimat in dem OV XY gefunden.

Gibt's nicht sagst Du? Haste Recht, rein zufällige Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen oder Ortsverbänden sind rein zufällig ;-)


Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen701244
Datum05.11.2011 08:354165 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Langeweile Uwe?

Freischicht :-)

Gegenbeispiel: Ich habe mal einen Ausstatter erlebt, der hat die Meinung vertreten, dass eine Leiter mit einer herausgebrochen Sprosse zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur zunächst dem zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen ist. Die Lehrmeinung von den Schulen, dass beschädigte Leitern sofort komplett zu zerstören sind, um Gefahren durch weitere Benutzung zu unterbinden, hat dieser Mann abgelehnt. Alles eine Frage der Betrachtungsweise.

Geschrieben von Ralf R.... und das muss ich Dir erklären?

Na ja, das ursprüngliche Posting war halt eswas knapp, ich zitiere mal:

Geschrieben von Ralf R.... wenn wir bei Prüfungen Ausstattung ausgesondert haben, so haben wir diese vor dem entsorgen unbrauchbar gemacht.

Mein hauptamtlicher Ausstatter hat's mir damals so erklärt das er verpflichtet ist Ausstattung die er aussondert nicht wieder in Umlauf gelangen zu lassen.



[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorRalf8 R.8, Reken / NRW701245
Datum05.11.2011 08:434048 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Gegenbeispiel: Ich habe mal einen Ausstatter erlebt, der hat die Meinung vertreten, dass eine Leiter mit einer herausgebrochen Sprosse zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur zunächst dem zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen ist. Die Lehrmeinung von den Schulen, dass beschädigte Leitern sofort komplett zu zerstören sind, um Gefahren durch weitere Benutzung zu unterbinden, hat dieser Mann abgelehnt. Alles eine Frage der Betrachtungsweise.

... wichtig ist das man als Verantwortlicher

- sauber arbeitet
- das auch dokumentiert

Dies "sofort zerstören" ist natürlich eine krasse Ansicht, und so ist das in der Tat an der THW-Schule früher auf den SK-Lehrgängen gelehrt worden. Mir reicht es wenn ich einen Raum habe zu dem der Zugang bergrenzt ist, und in dem ich derartige Ausstattung erstmal sichern kann; dann kann ich mit dem hauptamtlichen Ausstatter bereden was weiter zu tun ist und gut.

Für das Beispiel mit dem "Fetisch-Anzug" bleibt als Resümee das zu hoffen ist, das der Verantwortliche beim aussondern, verwerten oder entsorgen auch sauber gearbeitet und dokumentiert hat; dann pinkelt ihm auch im Falle eines Falles niemand an's Bein.


Freundliche Grüße
Ralf Röhling

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 04.11.2011 22:45 Mark7us 7T., Köln
 05.11.2011 07:06 Gunn7ar 7F., Altefähr
 05.11.2011 07:16 ., Reken
 05.11.2011 07:55 Uwe 7S., Bürstadt
 05.11.2011 08:14 ., Reken
 05.11.2011 08:35 Uwe 7S., Bürstadt
 05.11.2011 08:43 ., Reken
 05.11.2011 08:22 ., Reken
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