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Thema | Helmkennzeichnung in RLP | 2 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8o S8., Frankfurt / Hessen | 700281 | |||
Datum | 26.10.2011 19:18 | 4537 x gelesen | |||
Hallo Forum, Ich habe mal eine Frage bezüglich des roten Ringes am Helm. Wer darf ihn tragen? (Anfrage bezieht sich auf RLP) a) nur der Wehrleiter b) der Wehrleiter und sein(e) Stellvertreter c) ernannte Verbandführer MfG Gruß Marco ____________________________ Meine Persönliche Meinung !!! !!! | |||||
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Autor | Andr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz | 700284 | |||
Datum | 26.10.2011 19:31 | 3152 x gelesen | |||
Hallo Marco, Wenn man sich den entsprechenden Abschnitt in der Führungsdienst-Richtlinie anschaut lese ich daraus, dass ihn ernannte Verbandsführer und Wehrleiter tragen dürfen. Diese Regelung finde ich auch besser, weil man sonst den Bruch zwischen Zugführer und Verbandsführer im Bezug auf Qualifikationskennzeichnung hat. Geschrieben von ---Führungsdienst-Richtlinie RLP--- III. 4.1 Helmkennzeichnung Weiterhin findet man in der Tabelle der Anlage 2 unter Freiwillige Feuerwehr bei einem Ring auch explizit "Führer von Verbänden" und "Wehrleiter" aufgeführt. Aus der Erfahrung heraus habe ich aber überwiegend die Variante kennengelernt, dass nur der Wehrleiter und vielleicht noch sein Stellvertreter diese Kennzeichnung tragen. Gruß Andreas | |||||
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