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ThemaHelmkennzeichnung in RLP2 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorMarc8o S8., Frankfurt / Hessen700281
Datum26.10.2011 19:184537 x gelesen
Hallo Forum,

Ich habe mal eine Frage bezüglich des roten Ringes am Helm.

Wer darf ihn tragen? (Anfrage bezieht sich auf RLP)

a) nur der Wehrleiter
b) der Wehrleiter und sein(e) Stellvertreter
c) ernannte Verbandführer

MfG


Gruß Marco
____________________________
Meine Persönliche Meinung !!! !!!

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AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz700284
Datum26.10.2011 19:313152 x gelesen
Hallo Marco,

Wenn man sich den entsprechenden Abschnitt in der Führungsdienst-Richtlinie anschaut lese ich daraus, dass ihn ernannte Verbandsführer und Wehrleiter tragen dürfen. Diese Regelung finde ich auch besser, weil man sonst den Bruch zwischen Zugführer und Verbandsführer im Bezug auf Qualifikationskennzeichnung hat.

Geschrieben von ---Führungsdienst-Richtlinie RLP--- III. 4.1 Helmkennzeichnung
Auf der Basis der bisherigen bewährten bundeseinheitlichen Regelung erfolgt die Kennzeichnung von Führungskräften der Feuerwehr durch rote [...] Streifen bzw. Ringe am Schutzhelm.
Hierbei werden unterschieden: [...] Verbandsführer, Wehrleiter [...]


Weiterhin findet man in der Tabelle der Anlage 2 unter Freiwillige Feuerwehr bei einem Ring auch explizit "Führer von Verbänden" und "Wehrleiter" aufgeführt.

Aus der Erfahrung heraus habe ich aber überwiegend die Variante kennengelernt, dass nur der Wehrleiter und vielleicht noch sein Stellvertreter diese Kennzeichnung tragen.

Gruß Andreas


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 26.10.2011 19:18 Marc7o S7., Frankfurt
 26.10.2011 19:31 Andr7eas7 T.7, Sinzig
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