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ThemaVorgaben zur Personalsollstärke einer FF in RLP9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP700149
Datum25.10.2011 20:246771 x gelesen
Nachdem die aktuelle Rechtslage (LBKG, FwVO) in RLP zu Personalstärken mal gerade gar nichts sagt, frage ich mich, ob es in früheren Versionen entsprechende Vorgaben gab.

Aus einer Wehr ist mir bekannt, dass man in den 80ern die "gerätebezogene Mannschaftsstärke + 20%" als personelle Mindestgröße einer örtlichen Einheit angenommen hat. Ob das allerdings eine örtliche Festlegung war, oder übergeordnetem Recht entsprach, weiß ich nicht. Zumindest taucht der Begriff der "gerätebezogenen Mannschaftsstärke" in der aktuellen FwVO auf.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz700154
Datum25.10.2011 20:295312 x gelesen
Ich meine mich ganz ganz düster erinnern zu können, das ich im Truppmann- oder Truppführer-Lehrgang mal was von "gerätebezogener Mannschaftsstärke + 200 % Reserve" gehört zu haben.

Das war allerdings Anfang der 90er, also geradezu ewig her.....

Ich vermute mal, dir gehts nicht um zu starke Einheiten (wo gibts die noch?), von daher wird bei vielen die "gerätebezogene Stärke" wohl so gerade erreicht werden, wenn überhaupt.


Besucht unsere ganz neue Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de ES LOHNT SICH!!!!


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorAndr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz700160
Datum25.10.2011 20:465324 x gelesen
Hallo Sebastian, hallo Ralf,

dazu steht aktuell beim Thema Rechtsgrundlagen im Teilnehmerheft Truppführer für die Kreisausbildung folgender Passus:

Geschrieben von ---Teilnehmerheft RLP Truppführerlehrgang--- Erforderliche Personalstärke einer Feuerwehr
Über die Personalstärke der Feuerwehr entscheidet jede Gemeinde im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der Vorgaben. Die tatsächlich
erforderliche Personalstärke richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen
(Tagesalarmsicherheit, Ausrückebereiche).

Gerätebezogene Mannschaftsstärke
Gerätebezogene Mannschaftsstärke ist die Personalstärke, die erforderlich ist, um alle
fahrbaren Geräte, insbesondere diejenigen, die sich aus der Einstufung nach Risikoklassen
ergeben, zu selben Zeit ordnungsgemäß einsetzen zu können.
Die gerätebezogene Mannschaft richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der in dem
Fahrzeug vorhandenen Sitzplätze bzw. der zur sachgerechten Bedienung des Fahrzeuges
erforderlichen Mannschaftsstärke.


Ist halt nicht unbedingt eine belastbare Aussage, lässt aber zumindest die Vermutung nahe liegen, dass es keine konkrete Vorgabe (mehr) gibt.

Gruß Andreas


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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP700161
Datum25.10.2011 20:535034 x gelesen
Du hats eine PN dazu!


MkG
Alex

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP700162
Datum25.10.2011 20:565093 x gelesen
Geschrieben von Andreas TrogÜber die Personalstärke der Feuerwehr entscheidet jede Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der Vorgaben.Ach, wie lieb ich dieses Land. Hier dürfen die Kommunen ja grundsätzlich erstmal alles, und das dann aber bitte "unter Berücksichtigung der Vorgaben", die es gar nicht gibt. ;-)

Geschrieben von Andreas TrogDie gerätebezogene Mannschaft richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der in dem Fahrzeug vorhandenen Sitzplätze bzw. der zur sachgerechten Bedienung des Fahrzeuges erforderlichen Mannschaftsstärke.Auch clever umschrieben:
TSF = 6 Sitzplätze = Gerätebezogene Mannschaftsstärke = 6
oder
TSF = Gruppenbeladung = sachgerechte Bedienung durch Gruppe = Gerätebezogene Mannschaftsstärke = 9
oder doch
TSF = trotz Gruppenbeladung sachgerechte Bedienung schon durch Staffel möglich = Gerätebezogene Mannschaftsstärke = 6...

Geschrieben von Andreas Troglässt aber zumindest die Vermutung nahe liegen, dass es keine konkrete Vorgabe (mehr) gibt.Tja, das befürchte ich auch.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional700164
Datum25.10.2011 21:135057 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alex LoskyllDu hats eine PN dazu!

:-)


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP700165
Datum25.10.2011 21:205012 x gelesen
Ohne diesen Hinweis im Thema hätte ich diese, im übrigen sehr hilfreiche, PN noch nicht bemerkt.
Daher: Danke für den Hinweis.


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz700167
Datum25.10.2011 21:264994 x gelesen
Hallop Sebastian,

wenn das so ist, ich hatte dir neulich auch ne PN zum Thema "Führungsstaffel" gesendet, hast du den bemerkt?

Gruss
Ralf


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP700169
Datum25.10.2011 22:234937 x gelesen
Hier in meiner schönen Heimat ist/war die Vorgabe der Verwaltung das sie die "gerätebezogene Mannschaftsstärke plus 50%" PSA-mäßig finanziert. Alles was darüber hinaus geht müssen/sollen die Fördervereine tragen. Das bedeutet für uns TSF = 9 Mann plus 5 Mann (man hat aufgerundet) ergibt 14 Mann. Ausbildung, etc. ist davon aber unberührt.


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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 25.10.2011 20:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 25.10.2011 20:29 Ralf7 R.7, Kirchen
 25.10.2011 20:46 Andr7eas7 T.7, Sinzig
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