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ThemaJährliche Pflichtveranstaltungen5 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorDenn8is 8E., Menden / NW699955
Datum23.10.2011 21:295305 x gelesen
Für die Erstellung eines neuen Dienstplanes möchte ich aufstellen was zunächst an Bedarf an "Pflichtveranstaltungen" für einen durchschnittleichen FA aus verschiedenen gesetzlichen Vorgaben bestehen. Basierend darauf kann man dann abhängig von der Anzahl der Mitgleider festlagen wi viele Dienste man für die jeweilige Veranstaltung überhaupt einplanen muss, damit jeder einmal im Jahr die Möglichkeit hat, daran teilzunehmen.

Beispiele:
- Unterweisung §§ 35/38, ist was für einen theoretischen Dienst, hier müssen die FA "nur zuhören", deswegen ist die max. Teilnehmerzahl eher durch die Räumlichkeiten beschränkt
- Beispiel Pflichtübung nach FwDV 7: da das etwas praktisches ist, braucht man ausreichende PAs, außerdem müssen die FA hintereinander die Übung absolvieren, je nachdem wie viele man davon an einem Tag schafft, muss man entsprechend viele Tage im Jahr für diese Übungen einplanen.

Bis jetzt habe ich folgende Vorgaben zusammen, fällt euch noch etwas ein:
- Unterweisung §§ 35/38
- Unterweisung UVV
- Einsatzübung nach FwDV 7
- Atemschutzstrecke nach FwDV 7
- Einsatzübung nach FwDV 7/500 (falls man CSA-Träger hat)
- Drehleiter ???

Klar kann man noch zusätzliche Sachen machen (machen wir auch) wie Fahrerausbildung, Maschinistenübungen usw, es interessieren mich an dieser Stelle erstmal die Sachen, die irgendwo vorgeschrieben sind.


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP699958
Datum23.10.2011 21:343045 x gelesen
Geschrieben von Dennis Edner - Unterweisung UVVUVV-Elemente in alle bzw. möglichst viele Dienste einbauen, dann dürfte das "mind. 1x jährlich" erfüllt sein.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW699983
Datum24.10.2011 08:182869 x gelesen
Hallo,

dann aber bitte auch dringend darauf achten, dass das für jede Übung, bzw. jeden Dienst entsprechend dokumentiert wird. Außerdem sollte es eine Matrix geben, aus der hervorgeht, welches Unterweisungselement in welchem Übungsdienst enthalten ist.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.699994
Datum24.10.2011 10:312793 x gelesen
Geschrieben von Dennis EdnerBis jetzt habe ich folgende Vorgaben zusammen, fällt euch noch etwas ein:
- Unterweisung §§ 35/38
- Unterweisung UVV
- Einsatzübung nach FwDV 7
- Atemschutzstrecke nach FwDV 7
- Einsatzübung nach FwDV 7/500 (falls man CSA-Träger hat)
- Drehleiter ???


AbStuSi (BGR 198 7.2)

Motorsäge (BGU GUV A1 VSG 1.1)
Ansonsten würde ich alle motorbetriebenen Geräte (z.B. Rescue Cut, Trennschleifer, usw.) mindestens einmal im Jahr unterweisen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg700642
Datum30.10.2011 15:052411 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Dennis Edner- Drehleiter ???

Hier kann die AGBF-Empfehlung als Vorgabe genommen werden.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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 23.10.2011 21:29 Denn7is 7E., Menden
 23.10.2011 21:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.10.2011 08:18 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 24.10.2011 10:31 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 30.10.2011 15:05 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
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