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ThemaBerechnungsgrundlage Bedarf an Löschpulver15 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen698495
Datum11.10.2011 14:336313 x gelesen
Hallo,

ich habe folgende Frage zur Bedarfsermittlung von Löschpulver:

Gibt es eine Rechengrundlage anhand derer der Bedarf an Löschpulver (Auswurfrate, Pulvervorrat) aufgrund der Brandgutmenge bzw deren Lagerfläche ermittelt werden kann?

Gibt vielleicht die DIN EN 12416-1:2007-09 hierzu eine Aussage?
(liegt mir zur Zeit nicht vor)

Für Anwendungshinweise aus der "Praxis" bin ich ebenso dankbar.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

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AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü698496
Datum11.10.2011 14:485001 x gelesen
HiHi,

auf was bezogen?
Für die FW oder Gewerblich?

Gewerblich müßtest du dich an die BGR 133 halten. Hier müßtest du
erst einmal schauen was du vorliegen hast. (Seite 12 + 13)

Dann auf Seite 17 in er Liste deine Gefährdung und Fläche anschauen.

Demtenstprechend müßtest du bei deinen gewählten Feuerlöschern (wichtig: richtige Löschmittelwahl) schauen was für Löschmitteleinheiten
die haben. Dann weißt du wieviele du benötigst.

BGR133

Oder eventuell in der Baugenehmigung schauen, hier steht gelegentlich auch eine Anforderung drin. Hatte ich schon erlebt.
Aber wenn du dich an die BGR haltest machste nichts falsch. Ist eventuell manchmal etwas überzogen, aber sicher kein Fehler.

Gruß


Dies ist alles meine private und persönliche Meinung.
PS: Wer RechtsschreibFehler FindeT durF diesE beHeben :-)
Homepage: http://www.Feuerwehr-Bischweier.de

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen698544
Datum12.10.2011 08:154657 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Armin Besendörfer
Für die FW oder Gewerblich?

Beides ;-) ... Werkfeuerwehr

Geschrieben von Armin Besendörfer
Gewerblich müßtest du dich an die BGR 133 halten. Hier müßtest du
erst einmal schauen was du vorliegen hast. (Seite 12 + 13)

Dann auf Seite 17 in er Liste deine Gefährdung und Fläche anschauen.


Die BGR 133 ist bekannt. Leider reden wir hier nicht mehr über die Vorhaltung von Feuerlöschern sondern über die Vorhaltung von Trockenlöschmittel für einen neu ein zu lagernden Gefahrstoff der Trockenlöschmittel erfordert.

Jetzt stellt sich die Frage ob die Bevorratung zentral (Werkfeuerwehr) auf Fahrzeug bzw Anhänger oder eben dezentral (am Lagerort) sinnvoll ist.
Um dies abschätzen zu können muss ich aber erst einmal ermitteln von welcher Menge Löschpulver wir reden bzw welche Ausstossraten benötigt werden.

Leider kann ich über das Lagergut bzw die Menge keine genauen Aussagen treffen, da ich ansonsten in den Bereich der Betriebsgeheimnisse komme.
Aber mit 1 oder 2 Feuerlöschern komme ich eben nicht mehr hin ;-)


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW698545
Datum12.10.2011 08:384490 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Oliver RolandJetzt stellt sich die Frage ob die Bevorratung zentral (Werkfeuerwehr) auf Fahrzeug bzw Anhänger oder eben dezentral (am Lagerort) sinnvoll ist.
Um dies abschätzen zu können muss ich aber erst einmal ermitteln von welcher Menge Löschpulver wir reden bzw welche Ausstossraten benötigt werden.


Zäumen wir das Pferd mal von hinten auf:

Welche Möglichkeiten von Löschgeräten hast du:

- Handfeuerlöscher (fällt aus, denke ich, da zum wenig wurfweite und zu Personalintensiv

- 50 KG Löschgeräte ( Alternative 1, da weniger Personal und höhere Löschleistung)

-250 KG Löschgerät ( Alternative 2, Kostenintensiv, Löscheffektiv(Ausstoß 2kg/sek), als Anhänger im Werk universell einsetzbar, als Tragrahmengestell auch vor Ort zu stellen,

Jetzt du *gg*


mkG
Jörg Wißmann
___________________________________________________

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen698546
Datum12.10.2011 08:414407 x gelesen
Evtl. wäre die Vorhaltung eines 50kg oder 250kg Gerätes je nach Menge der brennbaren Stoffe anzuraten oder eben direkt eine Löschanlage.

Die Einlagerung eines neuen Gefahrstoffes mit zusätzlicher Gefährdung erfordert eine komplette überarbeitung des Brandschutzplanes der Firma hierbei muss dann eben auch die Bevorratung von geeigneten Mengen an Löschmitteln direkt vor Ort geschaffen werden.

Die Bevorratung des Löschmittels alleine bei der WF ist nicht zulässig


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen698547
Datum12.10.2011 08:514403 x gelesen
Hier gibt es eine Reihe von weiteren Fragen die geklärt werden müssen:

-umfasst die Betriebsgenehmigung der Anlage die Einlagerung dieses Stoffes
-muss eventuell eine neue Gefährdungsanalyse durchgeführt werden
- entspricht die Anlage dann noch dem BImSchG
- entspricht die WGK Ausführung des Lagers dem Gefahrstoff
- da du hier ausschließlich von Pulver als Löschmittel sprichst nehme ich an, dass der Stoff mit Wasser reagiert, d.h. welche Schutzmassnahmen werden über die Vorhaltung von geeignetem Löschmittel hinaus getroffen um einen Kontakt mit wasser auch im Brandfall zu vermeiden
- Das Brandschutzamt muss in die Planung mit einbezogen werden
...


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen698548
Datum12.10.2011 08:584375 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jörg Wißmann
Welche Möglichkeiten von Löschgeräten hast du

Die Möglichkeiten sind alle bekannt.
Das Problem ist ja weiterhin die Frage: Wieviel brauche ich?

Wenn das klar ist, ist die technische Umsetzung der "einfache" Teil.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen698550
Datum12.10.2011 09:024350 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerrit Lamade
Die Einlagerung eines neuen Gefahrstoffes mit zusätzlicher Gefährdung erfordert eine komplette überarbeitung des Brandschutzplanes

Das ist mir neu. Woraus sollte dies resultieren?

Geschrieben von Gerrit Lamade
Die Bevorratung des Löschmittels alleine bei der WF ist nicht zulässig

Auch das ist mir neu.
Der "Grundschutz" im Lagerbereich ist ja über die BGR 133 abgedeckt. Wir möchten nur als Ergänzung bei größeren Ereignissen eine zentrale und ggf an anderer Stelle ebenfalls einsätzbare Variante prüfen.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW698552
Datum12.10.2011 09:044384 x gelesen
Das was er sucht ist wohl eine Zuordnung zwischen vorhandener Brandlast im Bereich der Gefahrgutlagerung und benötigter Löschleistung in kg und kg/s.
Das habe ich bisher im kleinsten Maßstab nur ein Mal gemacht und habe es mir vom Brandschutzgutachter geben lassen (im Industrieumfeld).


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen698553
Datum12.10.2011 09:114343 x gelesen
Geschrieben von Oliver RolandDas ist mir neu. Woraus sollte dies resultieren?

Weil sich die Brandlast ändert !?! und damit auch die erforderliche Anzahl an LE, Verhalten im Brandfall, Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen durch neue Stoffe die im bisherigen Brandschutzplan nicht enthalten sind(R- und S- Sätze). Gebäudepläne mit Hinweise auf Gefährdungen. Reicht der Ex-schutz noch aus...



Geschrieben von Oliver RolandDer "Grundschutz" im Lagerbereich ist ja über die BGR 133 abgedeckt. Wir möchten nur als Ergänzung bei größeren Ereignissen eine zentrale und ggf an anderer Stelle ebenfalls einsätzbare Variante prüfen.

Das ging aus deinen Posts bisher nicht hervor, die sich ausschließlich auf das Lager, und die dortige Brandlast bezogen


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen698554
Datum12.10.2011 09:144352 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerrit Lamade
umfasst die Betriebsgenehmigung der Anlage die Einlagerung dieses Stoffes
- Ja

Geschrieben von Gerrit Lamade
muss eventuell eine neue Gefährdungsanalyse durchgeführt werden
- Sind wir daran (TRGS 400 und 800) und daher auch die Betrachtung der Brandgefahr und ggf ergänzender Brandschutzmaßnahmen.

Geschrieben von Gerrit Lamade
entspricht die Anlage dann noch dem BImSchG
- Ja, Tagesverbrauchsmenge im Arbeitsbereich und Bevorratung im Lager sind abgedeckt.

Geschrieben von Gerrit Lamade
entspricht die WGK Ausführung des Lagers dem Gefahrstoff
- Ja

Geschrieben von Gerrit Lamade
da du hier ausschließlich von Pulver als Löschmittel sprichst nehme ich an, dass der Stoff mit Wasser reagiert, d.h. welche Schutzmassnahmen werden über die Vorhaltung von geeignetem Löschmittel hinaus getroffen um einen Kontakt mit wasser auch im Brandfall zu vermeiden
- Richtig, der Stoff reagiert mit Wasser. Daher Lagerung in festen, spritzwassergeschützten Behältern (Stahlfässern), Lagerbereich weißt keine wasserführenden Leitungen auf.
Der Stoff ist in seiner "trockenen" Form auch nicht selbst brennbar ;-)


Aber all dies hilft mir leider noch nicht dahingehend weiter, das ich abschätzen kann wie viel Löschmittel ich benötige.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen698556
Datum12.10.2011 09:174359 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerrit Lamade
Weil sich die Brandlast ändert !?! und damit auch die erforderliche Anzahl an LE, Verhalten im Brandfall, Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen durch neue Stoffe die im bisherigen Brandschutzplan nicht enthalten sind(R- und S- Sätze). Gebäudepläne mit Hinweise auf Gefährdungen. Reicht der Ex-schutz noch aus...

Ah jetzt.... Das ist klar. Ich hatte gerade einen geistigen Wortverdreher. Der Brandschutzplan und der Brandschutzbedarfsplan (Bedarfs- und Entwicklungsplan WF).

Geschrieben von Gerrit Lamade
Das ging aus deinen Posts bisher nicht hervor, die sich ausschließlich auf das Lager, und die dortige Brandlast bezogen

Sorry, da hab ich mich dann wohl falsch ausgedrückt... bzw einfach zu ungenau beschrieben.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen698557
Datum12.10.2011 09:214434 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Harald Schramke
Das was er sucht ist wohl eine Zuordnung zwischen vorhandener Brandlast im Bereich der Gefahrgutlagerung und benötigter Löschleistung in kg und kg/s.

Genau dies suche ich!

Geschrieben von Harald Schramke
Das habe ich bisher im kleinsten Maßstab nur ein Mal gemacht und habe es mir vom Brandschutzgutachter geben lassen (im Industrieumfeld).

Also nehme ich an das es keine Faustformel gibt, sondern das ganze berechnet werden muss.
Dies hilft ja auch schon mal weiter :-) DANKE!


Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen698558
Datum12.10.2011 09:304387 x gelesen
Geschrieben von Oliver Roland- Richtig, der Stoff reagiert mit Wasser. Daher Lagerung in festen, spritzwassergeschützten Behältern (Stahlfässern), Lagerbereich weißt keine wasserführenden Leitungen auf.
Der Stoff ist in seiner "trockenen" Form auch nicht selbst brennbar ;-)


Der stoff wird also erst bei Wasserkontakt gefährlich, dann vermute ich mal, das sich bei kontakt mit Wasser ein brennbares Gas evtl. H2 bildet, schon mal über eine Anlage zur Explosionsunterdrückung nachgedacht. Eventuell hilft es weiter auszurechnen, wieviel brennbares Gas sich im Worst Case scenario bildet?


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorJörg8 S.8, Grünberg / Hessen698575
Datum12.10.2011 13:084301 x gelesen
Geschrieben von Oliver RolandGibt vielleicht die DIN EN 12416-1:2007-09 hierzu eine Aussage?

Nein, in der Norm geht es nur um Anforderungen und Prüfverfahren für Bauteile von ortsfesten Anlagen.


Gruß, Jörg


--
Dieser Beitrag gibt nur meine eigene, persönliche Meinung wieder !

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 11.10.2011 14:33 Oliv7er 7R., Wettenberg
 11.10.2011 14:48 Armi7n B7., Bischweier
 12.10.2011 08:15 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.10.2011 08:38 ., Dortmund
 12.10.2011 08:58 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.10.2011 09:04 Hara7ld 7S., Köln
 12.10.2011 09:21 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.10.2011 08:41 ., Frankfurt
 12.10.2011 09:02 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.10.2011 09:11 ., Frankfurt
 12.10.2011 09:17 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.10.2011 08:51 ., Frankfurt
 12.10.2011 09:14 Oliv7er 7R., Wettenberg
 12.10.2011 09:30 ., Frankfurt
 12.10.2011 13:08 Jörg7 S.7, Grünberg
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