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ThemaMindestausbildung FF61 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern695877
Datum13.09.2011 08:4019217 x gelesen
Hallo zusammen,

wisst Ihr was die Mindestausbildung ist, um an Feuerwehreinsätzen (in Bayern) teilzunehmen, wenn man volljährig ist?

Laut der FwDV 2 wird der Truppmann Teil 1 als Grundausbildung bezeichnet. So wie ich das lese, ist der Geeignet um unter Anleitung zu Arbeiten: "Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung". Das würde ich somit als Voraussetzung sehen.

Ist es auch möglich davor schon an Einsätzen teilzunehmen? (Absperrmaßnahmen, Sandsäcke schaufeln, etc.)


Danke für Eure Hilfe.


Beste Grüße

Florian


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen695880
Datum13.09.2011 08:4915075 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian Fastner
Ist es auch möglich davor schon an Einsätzen teilzunehmen?


Kann theoretisch sogar jeder Zivilist, wenn der EL es für geboten und die Person für geeignet hält. Ob dieser allerdings ohne Not auf diese Option zurückgeifen sollte ist dann eine andere Frage. Wo ist das Problem, wenigstens zum TM1 zu wartern?


Geschrieben von Florian Fastner(Absperrmaßnahmen
Die Autobahmeisterei freut sich bestimmt über jeden Freiwilligen für diese Jobs... Und mit der Unterscheidung Vekehrslenkugn vs Absperrung usw usf ist zumindest etwas Grudnwissen da vielelicht nicht so ganz verkehrt als wem einfach nur 'ne Kelle in die Hand zu drücken.


Gruß,
Thorben


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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern695883
Datum13.09.2011 09:0914688 x gelesen
Hallo Thorben,

danke für die Antworten.

Geschrieben von Thorben GruhlKann theoretisch sogar jeder Zivilist, wenn der EL es für geboten und die Person für geeignet hält. Ob dieser allerdings ohne Not auf diese Option zurückgeifen sollte ist dann eine andere Frage.

Das sind für mich aber zwei getrennte Sachen. Mal ausnahmsweise an der Einsatzstelle auf einen Passanten zurückzugreifen ist was anderes wie organisiert Feuerwehrleute an die Einsatzstelle zu kutschieren und dort auch frei rumlaufen zu lassen.

Ich habe bisher eben nicht die explizite Anforderung gelessen, dass man den Truppmann 1 benötigt um an Einsätzen teilzunehmen. Im BayFwG steht in Art. 6 (2) auch nur "Feuerwehrdienst können alle geeigneten Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 63. Lebensjahr in der Gemeinde leisten, in der sie eine Wohnung haben, ..."

Geschrieben von Thorben GruhlWo ist das Problem, wenigstens zum TM1 zu wartern?


Ach, wenn man sich mit Feuerwehren unterhält bekommt man die unterschiedlichsten Einblicke was man da so darf und wie man da so ausbildet. Daher interessiert mich eben wie es sein sollte.

Geschrieben von Thorben Gruhlals wem einfach nur 'ne Kelle in die Hand zu drücken

Wenn man auf der Autobahn jemanden eine Kelle in die Hand drückt, ist aber ganz was anderes schief gelaufen. Außerdem spielen sich ja nicht alle Verkehrslenkungsmaßnahmen auf der Autobahn ab, so wie nicht alle Brandeinsätze in einem Flash-Over enden.


Schöne Grüße

Florian


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)695885
Datum13.09.2011 09:1215591 x gelesen
Hallo,

der Truppmannlehrgang ist ja eigentlich dafür da, dass die Standarteinsätze zügig und zeitnah ohne gesonderte Einweisung abgearbeitet werden können. In manchen Gegenden langt dafür hochoffiziel sogar ein kastrierter Truppmannlehrgang, weil man den Leuten einen ganzen nicht zumuten kann.

Warum sollte man vorher nicht an Einsätzen teilnehmen können, wenn ein gewisses Maß an Einweisung vorhanden ist? Etwas Rechte und Pflichten und UVV, orientiert am Truppmannlehrgang, dazu noch die einsatzspezifische Kurzausbildung wie "Umgang mit der Winkerkelle", "freihändiges Luftverlegen von Absperrbändern im Straßenkurvenbereich" oder "unfallfreies Verwenden einer Sandschaufel". Der Einsatzteilnehmende sollte in etwa wissen, was er tut. Die 1000en freiwilligen Helfer zu meiner Zeit bei der Oderflut 1997 hatten auch keinen Truppmannlehrgang und haben trotzdem hervorräkelnde Arbeit geleistet. TM-Qualifikation zu verlangen wäre dort ja auch schwierig gewesen, weil die Helfer ja aus verschiedensten Bundesländern waren und bevor man sich trotz FwDV 2 auf eine allgemein anerkannte Truppmannausbildung geeinigt hätte, wäre die Oder wohl ausgetrocknet gewesen.

Wenn jemand nur alle 1-2 Jahre die Möglichkeit hat, am TM teilzunehmen, oder wenn es jemandem z.B. beruflich nicht möglich ist, im Jahr nach dem Wehreintritt am TM teilzunehmen, derjenige vorher aber an Unterrichten und Einweisungen in der Wehr teilnimmt, was sollte dann die Einsatzteilnahme beim Hochwasserschutz verhindern? Etwa der fehlende Unterricht Brennen und Löschen oder der fehlende Blechanstecker fürs unfallfreie (weil wochenlang vorgeübte) Umspritzen eines Eimers?
Da Du "volljährig" erwähnst, könnte man eine gewisse Eigenständigkeit voraussetzen.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH695890
Datum13.09.2011 10:0714115 x gelesen
Geschrieben von Florian FastnerDas sind für mich aber zwei getrennte Sachen. Mal ausnahmsweise an der Einsatzstelle auf einen Passanten zurückzugreifen ist was anderes wie organisiert Feuerwehrleute an die Einsatzstelle zu kutschieren und dort auch frei rumlaufen zu lassen.

Sind Leute ohne minimale Ausbildung wirklich Feuerwehrleute?


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg695891
Datum13.09.2011 10:1714437 x gelesen
hallo,

Diese Frage wird doch schon recht einfach beantwortet. Die Unfallversicherungsträger schreiben doch laut und deutlich das Einsatzkräfte nur dann eingesetzt werden dürfen wenn sie auch entsprechend ausgebildet sind.

Nicht umsonst wird auch der Lehrgang Truppmann 1 auch als Grundausbildung bezeichnet.

Als verantwortliche Führungskraft würde ich sehr ungern in einem Unfallbericht der Versicherung erklären warum der Feuerwehrmann xyz ohne Grundausbildung z.B. bei der Verkehrsabsicherung verunfallt ist.

Ach ja - Verkehrsabsicherung ist ein relativ gefährlicher Job. Da gibt es leider immer mal wieder Unfälle :-(


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY695892
Datum13.09.2011 10:2013809 x gelesen
Servus,

der Artikel ist gut.;-)
So hwollte ich es auch schreiben, kann es leider nur nicht so schön formulieren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorClau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW695896
Datum13.09.2011 10:5813892 x gelesen
Hallo,

die FwDv 2 ist vom AFKzV am 19.02.2003 genehmigtb und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Bayern hat verbindlich die FwDv 2 eingeführt. Hierzu gibt es eine Duchführungserlass.
Heist im Klartext das die FwDv Grundlage der Ausbildung für die FF ist.
Nach meinem Wissen war es eingroßes Bedürfnis diese FwDv bundesweit einzuführen.

mfg


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg695897
Datum13.09.2011 11:0613792 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Claudia Christ

die FwDv 2 ist vom AFKzV am 19.02.2003 genehmigtb und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Bayern hat verbindlich die FwDv 2 eingeführt. Hierzu gibt es eine Duchführungserlass.
Heist im Klartext das die FwDv Grundlage der Ausbildung für die FF ist.


Die Absolvierung des FW-Grundlehrganges als Voraussetzung zur Einsatztätigkeit sah schon die alte FwDV 2/1 ( in Bayern 1983 eingeführt ) vor.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695899
Datum13.09.2011 11:1713694 x gelesen
Hallo Florian

Wenn die Person Mitglied in der Feuerwehr und er 18 Jahre alt ist . darf er im Gefahrenbereich arbeiten , er darf nicht aufgaben machen wo er eine Zusatzausbildung benötigt wie zum Beispiel Atemschutzgeredeträger , wo ich mich nicht fest legen will ist bei dem arbeiten mit einer Kettensäge ( Kettensägenführer ) da man die auch anderweitig im Berufs- , Privatleben besitzen kann aber beim befüllen von Sandsäcken und bei Absperrmaßnahmen soweit es erforderlich ist .

Im Grundsatz legt der EL fest ob und wann die Person eingesetzt wird und .


Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg695901
Datum13.09.2011 11:2713623 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jan Vogler

Wenn die Person Mitglied in der Feuerwehr und er 18 Jahre alt ist . darf er im Gefahrenbereich arbeiten ,

Sofern er zuvor gem. UVV-Feuerwehren § 14 dazu fachlich geeignet ist,

§ 14 Durchführungsbestimmungen

Die fachliche Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen [...]. Zur fachlichen Voraussetzung gehört auch die Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahren des Feuerwehrdienstes.


Nur weil Jemand 18 Jahre ist ohne FW-Grundausbildung in den Einsatz zu schicken ist wohl nicht im Sinne der UVV-Feuerwerhren und FwDV 2.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695903
Datum13.09.2011 11:3113602 x gelesen
Hallo Bernhart

sorry das hab ich total vergessen da hast du recht die UVV muss man natürlich auch mit beachten bei diesem Tehma ...


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz695904
Datum13.09.2011 11:3213542 x gelesen
Geschrieben von Jan Voglersorry das hab ich total vergessen da hast du recht die UVV muss man natürlich auch mit beachten bei diesem Tehma ...
Ach und die FwDV 2 nicht oder wie?!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695905
Datum13.09.2011 11:3713508 x gelesen
hallo Daniel

nicht in dem Sinne da wir ja davon ausgehen das die Person keine Ausbildung bei der Feuerwehr hat.
Ansonsten schon wenn die Peron eine ausbildung hat .

wir gehen ja davon aus das er bislang keinerlei ausbildung bei der feuerwehr hat .


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz695906
Datum13.09.2011 11:4213532 x gelesen
Geschrieben von Jan Voglernicht in dem Sinne da wir ja davon ausgehen das die Person keine Ausbildung bei der Feuerwehr hat.
Du hast doch keine Ahnung, von dem was du da brabbelst oder?


MfG
Daniel

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695907
Datum13.09.2011 11:4913460 x gelesen
Dann erkläre er mir bitte wie eine Person die neu in die Feuerwehr kommt das wissen haben kann wenn sie sich vorher in keinerlei Hinsicht was mit der Feuerwehr was zutun hatte ?

Aber darum ging es ja eigentlich nicht das würdest du verstehen wenn du alles lesen würdest!


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz695908
Datum13.09.2011 11:5913529 x gelesen
Geschrieben von Jan VoglerDann erkläre er mir bitte wie eine Person die neu in die Feuerwehr kommt das wissen haben kann wenn sie sich vorher in keinerlei Hinsicht was mit der Feuerwehr was zutun hatte ?
Indem die Person die erforderliche Grundausbildung nach DV2 durchläuft, aber doch bitte nicht im Einsatzdienst!

Geschrieben von Jan VoglerAber darum ging es ja eigentlich nicht das würdest du verstehen wenn du alles lesen würdest!
Es geht um die Mindestausbildung, und dass ist die Grundausbildung nach DV2. Nicht mehr und vor allem nicht weniger!
Du hast doch recht hahnebüchen das Argument eingebracht, dass man mitspielen darf, wenn man denn das 18. Lebensjahr erreicht hat. Das ist aber nunmal falsch und fertig!

Die DVen gelten für jeden am Feuerwehrdienst teilnehmenden FA, ganz gleich ob Neumitglied oder bestehendes Mitglied.


MfG
Daniel

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695910
Datum13.09.2011 12:0313443 x gelesen
dann habe ich es falsch vestanden bin davon ausgegagen das er keine ausbildung hat


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz695911
Datum13.09.2011 12:0513434 x gelesen
Geschrieben von Jan Voglerdann habe ich es falsch vestanden bin davon ausgegagen das er keine ausbildung hat
Hä?!


MfG
Daniel

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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695913
Datum13.09.2011 12:1313369 x gelesen
hab da hier zwei tehmen im forum durcheinader gebracht .


Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!!

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AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen695917
Datum13.09.2011 12:2213429 x gelesen
Hallo Jan,

auch bei uns in Sachsen gilt folgendes der Unfallkasse Sachsen:

§ 14. Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete
Feuerwehrangehörige eingesetzt werden.
Zu § 14:
Maßgebend für die Forderung sind die landesrechtlichen Bestimmungen.
Entscheidend für die körperliche und fachliche Eignung sind Gesundheitszustand,
Alter und Leistungsfähigkeit. Bei Zweifeln am Gesundheitszustand
soll ein mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauter Arzt den
Feuerwehrangehörigen untersuchen.
nullDie fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet ist und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen und erforderlichenfalls durch zusätzliche Aus- und Fortbildung erweitert. Dies
gilt insbesondere für Atemschutzgeräteträger, Taucher, Maschinisten,
Drehleitermaschinen, Motorkettensägenführer. Zur fachlichen Voraussetzung
gehört auch die Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und der
Gefahren des Feuerwehrdienstes

Dies kannst du auch hier auf Seite 14 durchlesen!

Fett hervorgehoben durch mich.
Fazit: ohne Grundausbildung gibts auch bei uns nichts an die Einsatzstelle!

Gruß Jens


Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich!

Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)695918
Datum13.09.2011 12:2813737 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Fastnerso wie nicht alle Brandeinsätze in einem Flash-Over enden.


Etwa nicht? Für was üben wir denn dann ständig? Es werden doch immer mehr Flash-Over-Einsätze. Zumindest könnten es aufgrund eines gewissen Trends immer mehr werden. Ich bin kürzlich mit folgender Aussage konfrontiert worden: bei den Einsätzen mit Suizid bedingt durch CO durch Grill in dicht verschlossener Wohnung besteht die Gefahr, dass es beim Öffnen der Tür durch plötzliche Sauerstoffzufuhr zu einem Flash-Over kommen kann.

Nachdem ich das gelesen hatte hab ich stark an mir gezweifelt. Habe ich die letzten Jahre bei "Brennen und Löschen" und bei der Atemschutzausbildung völlig falsch ausgebildet? Hab ich etwas verschlafen? Ich war ziemlich sicher, die Bedingungen für einen Flash-Over zu kennen. Die bekannten Konzentrationen und vor allem Temperaturen werden meiner Erfahrung nach beim Grillsuizid nicht erreicht. Sind eigentlich damals, vor langer langer Zeit, als sich die Leute mangels Katalysato noch mit CO im Auto suizidiert haben, massenweise Fahrzeuge explodiert? In manchen Gegenden wohl schon.
Tja, mangels Fachwissen sollte ich mir wohl ein anderes Hobby und vielleicht auch einen anderen Beruf suchen.

ACHTUNG! Jetzt folgt Ironie! (Muss ich leider gesondert für diejenigen erwähnen, die gerne petzen gehen)
Aufgrund mancher Aussagen zweifle ich an, ob der Truppmann für die Teilnahme an Einsätzen als Mindestausbildung erforderlich ist oder bereits war, weil da wäre ja "Brennen und Löschen" enthalten Ein wesentliches Element zur Bewältigung (nicht Verwaltung) großer und kleiner Einsätze ;-))

Grüßla,
FP


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AutorJan 8V., Weißenberg / Sachsen695919
Datum13.09.2011 12:2813373 x gelesen
hallo Jens

danke werde ich mir mal durch lesen ...


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP695929
Datum13.09.2011 13:4813569 x gelesen
Geschrieben von David JohoSind Leute ohne minimale Ausbildung wirklich Feuerwehrleute?Ab wann werden denn aus Menschen "wirklich" Feuerwehrleute?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP695935
Datum13.09.2011 13:5813399 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslZumindest könnten es aufgrund eines gewissen Trends immer mehr werden.Ach, das ist doch eh nur eine vorrübergehende Erscheinung. Diese Suizidform wird schon bald davon abgelöst, dass die Lebensmüden beim jährlichen Hochwasser auf Feuerwehreinsatzstellen stürmen, so tun als ob sie beim Sandsackfüllen anpacken möchten und sich dabei den tapfer die Gefahrenbereichsgrenze verteidigenden wirklichen Feuerwehrleuten entgegenwerfen.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW695936
Datum13.09.2011 14:0413428 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppAch, das ist doch eh nur eine vorrübergehende Erscheinung. Diese Suizidform wird schon bald davon abgelöst, dass die Lebensmüden beim jährlichen Hochwasser auf Feuerwehreinsatzstellen stürmen, so tun als ob sie beim Sandsackfüllen anpacken möchten und sich dabei den tapfer die Gefahrenbereichsgrenze verteidigenden wirklichen Feuerwehrleuten entgegenwerfen.


Deinen Schreibstiel in Ehren aber mir scheint das der Trend doch immer mehr dahin geht das UVV und Ausbildung einfach quatsch ist und ich zur Motivation der Kameraden jeden Hinz und Kunz zur Einsatzstelle mitnehme und dann machen lassen was er für gut hält. Wird ja schon nix passieren ist ja noch nie was passiert . Eigentlich könnten wir uns die ganze Ausbilderei schenken , lassen wir die Leute nur lange genug mitlaufen haben Sie auch Ihre Erfahrung und die zufälligerweise mal Pech habe ist halt Ausschuss. Wo gehobelt wird fallen ja bekanntlich Späne


Gunnar


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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH695955
Datum13.09.2011 16:1513443 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppAb wann werden denn aus Menschen "wirklich" Feuerwehrleute?

Ich hoffe schwer, dass FW-Leute auch Menschen sind ;-)

Feuerwehrleute sind Personen, welche eine feuerwehrtechnische Ausbildung gemäss den rechtlichen Vorgaben ihres Staates erhalten haben und einer entsprechenden Organisation angehören.

Hilfspersonal muss ich nicht auf den Schadenplatz fahren, die kommen automatisch.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH695957
Datum13.09.2011 16:2013364 x gelesen
Geschrieben von Gunnar Kreidl...mir scheint das der Trend doch immer mehr dahin geht das UVV und Ausbildung einfach quatsch ist und ich zur Motivation der Kameraden jeden Hinz und Kunz zur Einsatzstelle mitnehme und dann machen lassen was er für gut hält.

Dazu gibt es auch schon eine taktische Formation. :-)


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland695981
Datum13.09.2011 21:1113202 x gelesen
Also bei mir lief das quasi genau nach Typ "wir gehen nur nach Feuerwehrgesetz".
Donnerstag eingetreten und Samstag als fränkischer Dorf FF'ler eine Wasserleiche geborgen. War für die Beteiligten Kameraden etwas (psychisch) anstrengend, für mich ja (dank des Berufes) schon lange nicht die erste Leiche. Der Weiher war auch nur knietief und mir bekannt (Hund badete dort regelmäßig). Gefahren einschätzbar.

Wie gesagt, Erfahrungen bestanden nur 16 Jahre aus der Fraktion Rot-Weiß - jetzt ganz in Rot war die Situation unterschiedlich. Aber wie Franz-Peter schon schrieb: In den fränkischen Regionen wird teilweise auf Truppmann light gesetzt, da kann auch manch andere Ausbildung für gewisse Feuerwehr Einsätze reichen.
Und bei 9 Leuten auf dem Auto ist man eh nur ein ganz kleines Licht in der großen Dunkelheit des Einsatzes.

Ich denke also, manche Personen können bei manchen Einsätzen auch ohne Truppmann nützlich sein.


Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern695986
Datum13.09.2011 21:5413094 x gelesen
Geschrieben von Frank EisenblaetterIn den fränkischen Regionen wird teilweise auf Truppmann light gesetzt
Bzw. wird tlw. auch generell kein TM2 durchgeführt, gerade weil TM1 als "Grundausbildung" bezeichnet wird.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern695994
Datum13.09.2011 22:1313303 x gelesen
Geschrieben von Florian FastnerLaut der FwDV 2 wird der Truppmann Teil 1 als Grundausbildung bezeichnet. So wie ich das lese, ist der Geeignet um unter Anleitung zu Arbeiten: "Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung". Das würde ich somit als Voraussetzung sehen.
Ich kenne nur sehr wenige Leute, die an einem TM2 teilgenommen haben. Das liegt m.E. daran, dass der TM2 als Ausbildung am Standort stattfinden soll. Das ist für Feuerwehren unterhalb einer gewissen Größe einfach nicht ordentlich darstellbar. Wenn ich meine FW als Beispiel nehme. Wir haben insgesamt ein LF 8/6, ein LF 8, ein TSF und einen MZA. Praktische Einweisung an Sonderfahrzeugen können wir nicht machen. Genauso an allen Geräten, die i.d.R. nur ab LF 16/12 aufwärts vorhanden sind. (Sprungretter, Schiebleiter, Hebekissen, ...) Und jetzt sind wir ja fast schon eine große Wehr. Es gibt tlw. in den Landkreisen zig, wenn nicht hunderte Wehren mit nur TSF oder TSA. Wie sollen die das am Standort durchführen? [1] Geht nicht. Also muss man sich mit anderen zusammentun. Und dann kann man das nicht mehr über 2 Jahre hinweg plätschern lassen, sondern muss es als einen Lehrgang durchziehen. Macht das irgendwo jemand?
Was noch dazukommt: Wenn wir im 2-jährigen Rhythmus alleine einen TM2 durchführen würden, säßen da niemals 7 Leute drin. (Die man ja für eine Gruppe und für halbwegs sinnvolle Unterrichtsgestaltung bräuchte.)

[1]: Gut, für eine TSA-Wehr ist es i.d.R. auch fraglich, ob man unbedingt einen TM2 braucht. Die Möglichkeiten des Tätigwerdens sind ja nun eher eingeschränkt.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP695995
Datum13.09.2011 22:3613200 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherAlso muss man sich mit anderen zusammentun. Und dann kann man das nicht mehr über 2 Jahre hinweg plätschern lassen, sondern muss es als einen Lehrgang durchziehen. Macht das irgendwo jemand?Schau dir mal den Musterausbildungsplan der DV2 für den TM2 an. Alleine 40h sind "praktische Unterweisungen/Einsatzübungen" in den Bereichen Rettung, Löscheinsatz und TH. Lernziel ist, dass die Teilnehmer die Grundlagen der TM1 selbständig und fachlich richtig anwenden können. Das heißt auf Deutsch, da werden keine UFO-Baupläne entwickelt, sondern da geht es um die simpelsten absoluten Basics unserer Arbeit. Deren regelmäßige Wiederholung ist längst nicht nur für den TM2-Kandidaten interessant und sinnvoll. Das ist an und für sich der Stoff, aus dem auch heute wahrscheinlich vielerorts schon ein Großteil der Standortausbildung besteht, oftmals vielleicht sogar ohne dass die Leute wissen, dass sie das unter TM2 abhaken könnten.
Was du dann, wenn die normalen 40h-Jahresstunden absolviert werden, mit den TM2-Kandidaten noch zusätzlich oder standortübergreifend anbieten musst, ist gar nicht mehr soviel. Dementsprechend läuft das auch bei uns, TM2 ist eine Verbindung eines im 2-Jahresrhytmus laufenden Lehrganges auf Gemeindeebene und der normalen Dienstpläne der einzelnen Standorte, die sich der TM2-Verantwortliche (auch) aus diesem Grund jedes Jahr anschaut.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen696007
Datum14.09.2011 06:2613229 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Linus DrescherDas liegt m.E. daran, dass der TM2 als Ausbildung am Standort stattfinden soll. Das ist für Feuerwehren unterhalb einer gewissen Größe einfach nicht ordentlich darstellbar.

da hilft nur eine vernünftige überörtliche Zusammenarbeit.

Geschrieben von Linus DrescherAlso muss man sich mit anderen zusammentun. Und dann kann man das nicht mehr über 2 Jahre hinweg plätschern lassen, sondern muss es als einen Lehrgang durchziehen.

Jein. Du musst das schon über einen gewissen Zeitraum verteilen.
Bei uns wurde festgelegt, was von jedem Standort geleistet werden kann und muss, der Rest wird zentral an verschiedenen Standorten der Gemeinde durchgeführt. Dafür gibts nen eigenen Dienstplan. Diese zentrale Ausbildung wird jährlich, z.T. sogar mehrmals jährlich angeboten.
Hier mal der zentrale Dienstplan

Dass der Rest je nach Wehr mehr oder weniger durchgeführt wird ist (leider) auch klar, hier muss den FüKr aber bewußt werden, welche Verantwortug sie da übernehmen.

Geschrieben von Linus DrescherWas noch dazukommt: Wenn wir im 2-jährigen Rhythmus alleine einen TM2 durchführen würden, säßen da niemals 7 Leute drin. (Die man ja für eine Gruppe und für halbwegs sinnvolle Unterrichtsgestaltung bräuchte.)

Klar, manche Themen, habe ich nun mal hauptsächlich für den TM 2, hier wird allerdings versucht (was auch sehr gut klappt), die TM 2 Termine im normalen Dienstbetrieb der jeweiligen Wehr "mitlaufen" zu lassen. Einfach um sowohl die Termine für die TM2-Teilnehmer als auch für die Ausbilder in Grenzen zu halten. Und somit hast du eigentlich auch sichergestellt, dass eben nicht nur 2/3/4 Mann da sitzen und die Übung quasi für die Katz vorbereitet wird...

Geschrieben von Linus DrescherGut, für eine TSA-Wehr ist es i.d.R. auch fraglich, ob man unbedingt einen TM2 braucht. Die Möglichkeiten des Tätigwerdens sind ja nun eher eingeschränkt.

Dennoch kann man auch bei einer TSA-Wehr weiterführende Lehrgänge besuchen. Und für alles außer AGT und Sprechfunk braucht man nunmal die TM 2 Ausbildung...

Die Themen der TM 2 Ausbildung sind dann doch interessant, so dass ich versuche da durchaus auch dran teilzunehmen, was mir aber leider nicht wirklich oft gelingt...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696029
Datum14.09.2011 08:3113119 x gelesen
Geschrieben von Gunnar Kreidl.. das UVV und Ausbildung einfach quatsch ist ..

Danke! Vergiss nicht das es doch in der Praxis eh anders läuft ..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696032
Datum14.09.2011 09:2813112 x gelesen
Ach Florian, schau dir den ersten Beitrag an. Da steht, ein paar Absätze hinter dem Hinweis auf die Volljährigkeit, als Tätigkeitsbeispiel die hochprofessionelle Feuerwehrspezialität "Sandsäcke schaufeln".
Wenn du (oder andere) in deiner (ihrer) Truppe als zwingende Voraussetzung für eine solche Tätigkeit den TM1 ansehen, bitte sehr. Wenn du (oder andere) die UVV so verstehen (wollen), dass jeder, der nicht 100%ig für jede noch so alltägliche Tätigkeit eine dokumentierte Unterweisung genossen hat, beschränkt lebensfähig ist, ist mir auch recht. Und wenn du (oder andere) interpretieren wollen, dass UVV und Ausbildung für jemanden gleich grundsätzlich Quatsch ist, der dies nicht so sieht, juckt mich das auch nicht besonders. Aber ich verspreche dir, wenn ich irgendwann mein Haus verliere, weil sich einer meiner Anwärter beim Hochwassereinsatz mit der Schaufel gevierteilt hat, stelle ich mich drei Tage auf den Völklinger Rathausplatz, und du darfst mit dem Finger (oder einer schwarz-weiß-karierten Schaufel) auf mich zeigen.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW696039
Datum14.09.2011 09:5012972 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslWarum sollte man vorher nicht an Einsätzen teilnehmen können, wenn ein gewisses Maß an Einweisung vorhanden ist?

Ich oute mich mal, ich hab in fast 25 Jahren Feuerwehr noch nie einen TM1 oder 2 gemacht:-) Ich durfte gleich zum TF. Darf ich jetzt auch keine Einsätze mehr fahren?
:-)

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY696044
Datum14.09.2011 10:2013112 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Thomas EdelmannIch oute mich mal, ich hab in fast 25 Jahren Feuerwehr noch nie einen TM1 oder 2 gemacht:-) Ich durfte gleich zum TF.

ist ja bei mir noch viel schlimmer. Ich ging nach einigen Jahren Tätigkeiten in der FF und einigen Leistungsabzeichen gleich zum GF-Lehrgang. Aber bei uns gab´s noch keinen Grundlehrgang und das Bestehen des Leistungsabzeichen "Löschen" der Stufe 1 (bronze) zählte als Grundlage der Ausbildung. Bei meinem ersten Einsatz, ca. 2 Wochen nachdem ich in die FF aufgenommen wurde, war ich dann z.B. ohne ausreichende Schutzkleidung als Strahlrohrführer bei einem Scheunenbrand eingesetzt. Es ging auch gut. Aber wenn ich heute so zurückdenke, würde ich das auch nicht mehr machen. Und mittlerweile ist es ja auch, zumindest bei uns, sehr viel besser geworden. Wobei ich nicht für alle FA (SB) in BY oder D die Hand ins Feuer legen möchte.
Wie gesagt, etwas theoretische und praktische Ausbildung schadet auf keinen Fall.;-)


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg696054
Datum14.09.2011 11:0313093 x gelesen
hallo,

schreib doch noch dazu wann das war ;-)

Als ich 1979 zur Feuerwehr gekommen bin gab es noch keine Grundausbildung. Da stieg man mit dem Leistungsabzeichen Bronze ein.

Hat mir nicht geschadet. Das Saugschlauchkuppeln steckt mir noch im Blut ;-)

Die verbindliche Grundausbildung wurde in BaWü dann Anfang der 80iger Jahre eingeführt. In "meiner" Feuerwehr haben dann alle nach dem Stichtag eingetretenen Mitglieder eine Grundausbildung absolviert. Und die entspricht bei uns den Vorgaben die die Landesfeuerwehrschule vorgibt.

Mein Gruppenführerlehrgang den ich dann Mitte der 80iger besucht habt konnte ich "altersbedingt" auch noch ohne Truppmannlehrgang besuchen.

Heute ist die Ausbildung geregelt und der klassische Weg "Grundausbildung / Truppmann 1+2 -> Truppführer -> Gruppenführer -> Zugführer" wird bei uns schon seit vielen vielen Jahren entsprechend den Vorschriften eingehalten.

Wenn ich dann lese das in Deutschland immer noch Feuerwehrleute ohne Grundsausbildung eingesetzt werden fällt mir immer noch die Kinnlade runter :-(


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorRein8hol8d B8., Kirchenpingarten / Bayern696056
Datum14.09.2011 11:0512973 x gelesen
Hallo zusammen,

da grad eh´ das große "Coming- Out" stattfindet: ich habe auch nie einen formalen TM/TF- Lehrgang besucht. Wurde bei uns zwar angedacht (1990/´91) und wir hatten auch schon die ersten UE hinter uns, verlief dann aber aus uns nicht bekannten Gründen im Sande. Ergebnis: 2001 wurde ich zum GF geschickt (und zwar erfolgreich- wer hätte das gedacht) und seit 2004 bilde ich TM1 aus...

Ach ja, während der Zeit ohne "amtliche" TM - Ausbildung hat unser Kdt. halt mitgepinnt, wer auf welcher Übung war und verglichen, wie sich das mit den Inhalten des Lehrgangs deckt. Und wenn mal 100% erreicht waren, dann hatte man halt den TM. Die offizielle Variante des Lehrgangs, wie sie nun schon seit einigen Jahren läuft, finde ich natürlich besser, allerdings könnte man, da die TN meistens aus der JF kommen, Synergieeffekte nutzen. soll heissen, Inhalte, welche in der JF- Ausbildung rauf und runter durchgekaut werden, könnte man evtl. wegkürzen.

mkg

Reinhold Bauer


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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz696069
Datum14.09.2011 12:3512972 x gelesen
So, jetzt hat sich ja jeder mal geoutet ;-)

Aber mal im Ernst, in jedem 2. Beitrag im Forum geht es darum, dass die Anforderungen an den Standard-Feuerwehrmann stetig steigen. Vieles von dem, was früher einfach so gemacht wurde, ist heute nur bedingt umsetzbar. Früher gab es auch keinen AGT-Lehrgang, die Geräte wurden teilweise selbst im Innenangriff nicht angezogen. An die Schutzkleidung will ich nicht erinnern müssen.

Das alles hat sich in den letzten Jahren geändert. Zunehmend werden wir alle mit immer komplexeren Anforderungen konfrontiert. Wie heute im Forum gelesen, kann sogar die Übergabe der Unfallstelle an Polizei oder die SM Schwierigkeiten bereiten.

Mal ganz ehrlich: Wir brauchen GUT ausgebildete Feuerwehrleute!
Da sollte doch TM1 wirklich ganz unzweifelhaft Grundvoraussetzung für den Einsatzdienst sein!

Ja, ich weiß, der Lehrgang ist nur einmal im Jahr, die Wartezeit scheint manchem Anwärter zu lang usw. ...

Aber es geht doch auch um die eigene Sicherheit der Einsatzkräfte. Bitte, allein schon deshalb sollten wir an unstreitig definierten Mindestanforderungen festhalten!

VG
Marco


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696076
Datum14.09.2011 13:1512955 x gelesen
Geschrieben von Marco IhrlichBitte, allein schon deshalb sollten wir an unstreitig definierten Mindestanforderungen festhalten!Zu diesen Definitionen zähle ich auch einfach mal unser LBKG, und siehe da:
§ 27 LBKG(1) Jede über 18 Jahre alte Person ist auf Anordnung des Einsatzleiters, in den Fällen des § 24 Abs. 4 des Bürgermeisters, im Rahmen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hilfeleistung verpflichtet, um von dem einzelnen oder der Allgemeinheit unmittelbare Gefahren abzuwenden oder um erhebliche Schäden zu beseitigen. Die Hilfeleistung kann nur verweigern, wer durch sie eine erhebliche eigene Gefahr befürchten oder andere wichtige Pflichten verletzen müsste.

(2) Personen, die zur Hilfeleistung verpflichtet werden oder freiwillig mit Zustimmung des Einsatzleiters bei der Gefahrenbekämpfung oder der unmittelbar anschließenden Beseitigung erheblicher Schäden Hilfe leisten, haben für die Dauer ihrer Hilfeleistung die Rechtsstellung von Helfern der anderen Hilfsorganisationen (§ 18). § 13 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.
...


Geschrieben von Marco IhrlichDa sollte doch TM1 wirklich ganz unzweifelhaft Grundvoraussetzung für den Einsatzdienst sein!Fazit: Bei Zivilisten gibt mir unser Landesrecht o.g. Möglichkeiten an die Hand, aber sobald ich einen Feuerwehranwärter draus mache, ist sein Einsatz gar niemals nie und keinesfalls forumskonform gut?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY696078
Datum14.09.2011 13:1812876 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen M@yerschreib doch noch dazu wann das war ;-)

naja, das war 1985.

Geschrieben von Jürgen M@yerHat mir nicht geschadet. Das Saugschlauchkuppeln steckt mir noch im Blut ;-)

O ja, mir auch.;-)

Geschrieben von Jürgen M@yerDie verbindliche Grundausbildung wurde in BaWü dann Anfang der 80iger Jahre eingeführt.

Bei uns in der Gemeinde gab´s den ersten Lehrgang 1992. Und der folgt, und folgte, auch den Vorgaben des IM.

Geschrieben von Jürgen M@yerMein Gruppenführerlehrgang den ich dann Mitte der 80iger besucht habt konnte ich "altersbedingt" auch noch ohne Truppmannlehrgang besuchen.

Ich war 1993 auf dem GF-Lehrgang. Da fragte damals keiner an der FSF-R nach der Grundausbildung.

Geschrieben von Jürgen M@yerWenn ich dann lese das in Deutschland immer noch Feuerwehrleute ohne Grundsausbildung eingesetzt werden fällt mir immer noch die Kinnlade runter :-(

Da geht´s aber mir genau so.;-(


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg696091
Datum14.09.2011 14:2112963 x gelesen
Guten nTag

Geschrieben von Jürgen M@yer

Als ich 1979 zur Feuerwehr gekommen bin gab es noch keine Grundausbildung.

Als ich 1970 von der JF zur Einsatzabteilung überwechselte gab es auch noch keine GA nach einer FwDV, wir jungen FW-Leute wurden aber anfangs in einer Ausbildungsgruppe 1 x pro Woche nach der damals im Ländle geldenden "Ausbildungsvorschrift Nr. 1 Die Löschgruppe mit Grundausbildung" Ausg. 1965 und "Die Löschgruppe" Schriftenreihe der LFS BaqWü, ausg. 1967, ausgebildet; hab die Heftchen noch. Den Rest lernte man in den regulären Aktivenübungen.

Die verbindliche Grundausbildung wurde in BaWü dann Anfang der 80iger Jahre eingeführt. In "meiner" Feuerwehr haben dann alle nach dem Stichtag eingetretenen Mitglieder eine Grundausbildung absolviert. Und die entspricht bei uns den Vorgaben die die Landesfeuerwehrschule vorgibt.

Hier im Unterkreis wird seit 30 Jahren die TM-1 + TF-Ausbildung auf Unterkreisebene für 11 Wehren strikt durchgeführt, seit dieser Zeit absolviert auch jeder neue FW-Angehörige, ob aus der JF oder sonst wie zur FF geraten die Ausbildungen nach den jeweils gültigen FwDVen und der "Verwaltungsvorschrift FW-Ausb. für BaWü".

Mein Gruppenführerlehrgang den ich dann Mitte der 80iger besucht habt konnte ich "altersbedingt" auch noch ohne Truppmannlehrgang besuchen.

Ich durfte damals den GF-Lehrgang auch nach der bis 1984/85 (?) in BaWü güldigen Ausnahmeregelung für Altfälle mit LAZ-Bronze und paar Dienstjahre besuchen.

Heute ist die Ausbildung geregelt und der klassische Weg "Grundausbildung / Truppmann 1+2 -> Truppführer -> Gruppenführer -> Zugführer" wird bei uns schon seit vielen vielen Jahren entsprechend den Vorschriften eingehalten.

Dito, hier Jahrzehnte schon.

Wenn ich dann lese das in Deutschland immer noch Feuerwehrleute ohne Grundsausbildung eingesetzt werden fällt mir immer noch die Kinnlade runter :-(


Mir auch ! Dass das überhaupt noch zur Diskussion steht; hier im Kreis kommt ohne TM-1 und 18 Jahre keiner zum Einsatz.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz696098
Datum14.09.2011 15:0513108 x gelesen
Hallo Sebastian!

Der herangezogene Vergleich und das Bemühen von § 27 LBKG RLP hinkt und ist nicht sachdienlich.

§ 27 LBKG RLP ist eine Regelung des siebenten Abschnitts des Landesgesetzes und regelt somit systematisch die Pflichten der Bevölkerung und die daraus resultierenden Entschädigungen.
In diesem Abschnitt finden sich neben der von dir erwähnten Norm noch Regelungen zur Gefahrenmeldungspflicht und zur Duldungspflicht des Grundstücksbesitzers.
§ 27 regelt demgemäß eine Hilfeleistungspflicht für den Fall, dass die vorangestellt getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen um adäquat Hilfe leiten zu können. Mithin eine Sonder-(Fall)Vorschrift.

Für die Angehörigen der Gemeindefeuerwehren, also den Standard-Feuerwehrmann RLP, gelten hier aber insbesondere die Normen des zweiten Abschnitts des Landesgesetzes, wobei hier §§ 10,13 LBKG RLP für Freiwillige Feuerwehren einschlägig sind.

Demnach werden die Grundvoraussetzungen zur Aufnahme in den Dienst mit Erreichen des 16. Lebensjahres und dem Nachweis über die körperliche und geistige Eignung erfüllt. Die Aufnahme erfolgt durch förmliche Verpflichtung des Bürgermeisters, zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben (§ 13 Abs. 3 LBKG).
Ordnungsgemäß erscheint die Erfüllung der übertragenen Aufgaben dann, wenn die grundsätzlichen Aufgaben erfüllt werden können.

Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen in RLP richtet sich dann weiter nach der FwVO RLP, die im dritten Abschnitt unter § 9 Allgemeines, Ausbildungsinhalte, Anerkennung folgende Regelung trifft: (1) Die Ausbildung besteht aus 1. der Truppausbildung, 2. der technischen Ausbildung und 3. der Führungsausbildung.

Die numerische Listung macht eine Stufung der Ausbildung deutlich, wobei die Truppausbildung die Grundstufe darstellt. Hierzu regelt § 10
Ausbildung zum Truppmann dann folgendermaßen: (1) Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.

Weiter heißt es dort: (2) Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung Standort bezogener Kenntnisse.

Mithin sind im Sinn dieser Verordnung Feuerwehrleute erst dann zu eigenständigem Handeln befähigt, wenn sie beide Stufen der TM-Ausbildung durchlaufen haben. Teilnahme am und Abschluss des 1. Teils der TM-Ausbildung dienen im Sinne der Verordnung nur zur Arbeit unter Anleitung.


So, jetzt aber auch genug mit §§.
Mal im Ernst: Wenn ich an der Einsatzstelle nicht genügend Kräfte habe, um Leib, Leben und Gesundheit von gefährdeten Personen zu schützen, kann ich mich im äußersten Notfall auf § 27 LBKG RLP berufen und hoffen, dass dem Herangezogenen nichts passiert. Der ist dann aber kein Feuerwehrmann, sondern immer noch eine Zivilperson. Das muss man halt abwägen und rechtfertigen.

Wer als "richtiger" Feuerwehrmann/-frau tätig werden will, unterliegt nunmal auch den landesrechtlichen Vorschriften zum Feuerwehrdienst.

Wir sollten uns doch hier auch über den Regelfall unterhalten und nicht über die 0,5-2% der Einsätze, die als Ausnahme zur Regel zu sehen sind.

VG
Marco


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696135
Datum14.09.2011 20:3912839 x gelesen
Geschrieben von Marco IhrlichWir sollten uns doch hier auch über den Regelfall unterhalten und nicht über die 0,5-2% der Einsätze, die als Ausnahme zur Regel zu sehen sind.Wir sollten schon versuchen, möglichst viele Fälle abzudecken, auch die Ausnahmen. Flash-Over und TH-Crashrettung sind auch Ausnahmen...

Geschrieben von Marco IhrlichWenn ich an der Einsatzstelle nicht genügend Kräfte habe, um Leib, Leben und Gesundheit von gefährdeten Personen zu schützen, kann ich mich im äußersten Notfall auf § 27 LBKG RLP berufen und hoffen, dass dem Herangezogenen nichts passiert. Der ist dann aber kein Feuerwehrmann, sondern immer noch eine Zivilperson.Siehe 27 Abs. 2 i.V.m. 18 Abs. 1 Satz 2...
Und nicht nur beim "Schutz von Leib, Leben und Gesundheit von gefährdeten Personen", sondern schon bei reiner Schadensbeseitigung.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg696152
Datum14.09.2011 23:3512811 x gelesen
Hallo Jürgen, Hallo Forum,

Geschrieben von Jürgen M@yerAls ich 1979 zur Feuerwehr gekommen bin gab es noch keine Grundausbildung. In Hessen war der Grundlehrgang mit 40h schon in den 70er des letzten Jahrhunderts Thema. Ich konnte ihn aber erst nach meinem Studium machen, und war daher 1979 im letzten Jahrgang die den 40h Grundlehrgang genoss: Themen überwiegend Brandbekämpfung mit 4 Samstagen Hofballet. Thema Leitern: es wurde die 2- teilige Steckleiter gestellt, aber da zu Gefährlich, nicht bestiegen. Ich habe dann freiwillig 1986 bei der 2. hiesigen Grundausbildung, die Themen ergänzt die mir fehlten (incl. DL steigen). Hat großes Erstaunen hervorgerufen.

Meinen ersten Einsatz bin ich ca. 1971/72 gefahren Schlammschaufeln (auf den Gummiwagen eines Bauern) nachdem Teile des Dorfkerns überflutet wurden.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 696160
Datum15.09.2011 06:4812752 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer
Wenn ich dann lese das in Deutschland immer noch Feuerwehrleute ohne Grundsausbildung eingesetzt werden fällt mir immer noch die Kinnlade runter :-(


Ich ergänze den Satz jetzt mal um die Worte "regelmäßig" und "geplant"..

Ansonsten gab es in einer mir gut bekannten Feuerwehr die GA seit Anfang der 80er, um 96 wurde dann auf TM + TF umgestellt. Und zwar 1:1 nach den Vorgaben! (Und das ist auch gut so)


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern696177
Datum15.09.2011 10:5712781 x gelesen
Hallo zuammen,

vielen Dank für Eure Antworten.

Dann fasse ich zusammen:

- Es steht niergends explizit drin, welche Voraussetzungen ein Feuerwehrangehöriger haben muss um in den Einsatz zu gehen

Aus diesem Grund beziehen wir uns auf folgende Quellen:

- FwDV 2: Da der TM1 auch als Grundausbildung bezeichnet wird, ist er Voraussetzung für den Einsatzdienst (lt. Jürgen Mayer)
- UVV-Feuerwehren § 14: Die fachliche Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen [...]. Zur fachlichen Voraussetzung gehört auch die Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahren des Feuerwehrdienstes. (lt. Bernhard Deimann)

Ergebnis:

Um in den Einsatz zu gehen ist der TM 1 erforderlich.


Schöne Grüße

Florian


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg696179
Datum15.09.2011 11:0512812 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sebastian KruppWenn du (oder andere) in deiner (ihrer) Truppe als zwingende Voraussetzung für eine solche Tätigkeit den TM1 ansehen, bitte sehr. Wenn du (oder andere) die UVV so verstehen (wollen), dass jeder, der nicht 100%ig für jede noch so alltägliche Tätigkeit eine dokumentierte Unterweisung genossen hat, beschränkt lebensfähig ist, ist mir auch recht. Und wenn du (oder andere) interpretieren wollen, dass UVV und Ausbildung für jemanden gleich grundsätzlich Quatsch ist, der dies nicht so sieht, juckt mich das auch nicht besonders. Aber ich verspreche dir, wenn ich irgendwann mein Haus verliere, weil sich einer meiner Anwärter beim Hochwassereinsatz mit der Schaufel gevierteilt hat, stelle ich mich drei Tage auf den Völklinger Rathausplatz, und du darfst mit dem Finger (oder einer schwarz-weiß-karierten Schaufel) auf mich zeigen.

Wenn ich man sich als Führungskraft in seiner Wehr (oder anderen HO) rechtzeitig und nachhaltig darum kümmert, dass man ausreichend Personal mit einer vernünftigen Ausbildung und Ausrüstung hat, dann muss man gar nicht darüber diskutieren, wen ich als Hilfskraft in welcher auch immer konstruierten gefährlichen oder ungefährlichen Situation einsetze.
Wenn ich das trotz Anstrenungen nicht schaffe, muss ich mir dies eingestehen und die Alarmpläne anpassen, dass ich mein entsprechendes Personal von einer anderen Organisation/ einem anderen Ort bekomme.

Wenn ich natürlich geplant JF'ler, nicht ausgebildete Mitglieder, Passanten, ... etc. einsetzen will. Warum mache ich das dann?
- Weil es einfacher ist als vernünftig auszubilden?
- Weil es einfacher ist, als einen Personalmangel einzugestehen?
- Weil ich die Nachbahrwehr, die andere HO nicht bei mir haben will?

Diese Punkte sollte man sich bei der ganzen Diskussion mal durch den Kopf gehen lassen.
Wenn man dies ehrlich und selbstkritisch macht, sollte sich die Frage nach dem Einsatz von wie auch immer gearteten "Hilfskräften" erübrigen.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg696182
Datum15.09.2011 11:2112774 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppFazit: Bei Zivilisten gibt mir unser Landesrecht o.g. Möglichkeiten an die Hand, aber sobald ich einen Feuerwehranwärter draus mache, ist sein Einsatz gar niemals nie und keinesfalls forumskonform gut?

Bei wieviel Prozent der Einsätze in Deutschland wurden schon Zivilisten zur Mithilfe verpflichtet? (< 1 Promille schätze ich mal)
Bei wieviel Prozent dieser Einsätze wäre das überflüssig gewesen, wenn durch einen vernünftigen Alarplam ausreichend Einsatzkräfte (ohne Kirchturmdenken) von Anfang an alarmiert worden wären? (> 50 % schätze ich)

Des weiteren geht es nicht darum, was "forumskonform gut" ist, wie Du so süffisant schreibst, sondern was rechtskonform ist!

Die gesetzliche Regelung wurde übrigens für Ausnahmefälle getroffen, und nicht um das schon fest einzuplanen. Ansonsten verweise ich auf meinen anderen Beitrag zu diesem Thema.

Gruss Thorsten
P.S. wenn wir als Freiwillige Feuerwehren in Zukunft ernst genommen werden wollen, müssen wir professioneller agieren, als uns immer Gedanken drüber zu machen, wofür wir unausgebildete Leute und Kinder einsetzen können.


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg696221
Datum15.09.2011 15:4412742 x gelesen
Gutenn Tag

Geschrieben von Florian Fastner

Ergebnis:

Um in den Einsatz zu gehen ist der TM 1 erforderlich.


So sehe das. auf jeden Fall. Wenn ich mit einem Kfz am öffentlichen Sraßenverkehr teilnehmen will muß ich einen Führerschein und eine anschliesender Prüfung machen, wenn ich im Rhein angeln will muß ich eine Ausbildung samt Prüfung machen, wenn ich als Schiedsrichter Fußballsapielöe pfeifen will muss ich dafür ausgebildet und geprüft sein; und wenn ich aber in den Feuerwehreinsatz will dann muss ich......?!


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696238
Datum15.09.2011 18:4212650 x gelesen
Geschrieben von Thorsten HermesWenn ich man sich als Führungskraft in seiner Wehr (oder anderen HO) rechtzeitig und nachhaltig darum kümmert, dass man ausreichend Personal mit einer vernünftigen Ausbildung und Ausrüstung hat, dann muss man gar nicht darüber diskutieren, wen ich als Hilfskraft in welcher auch immer konstruierten gefährlichen oder ungefährlichen Situation einsetze.
Wenn ich das trotz Anstrenungen nicht schaffe, muss ich mir dies eingestehen und die Alarmpläne anpassen, dass ich mein entsprechendes Personal von einer anderen Organisation/ einem anderen Ort bekomme.
Du willst mir doch nicht erzählen, dass du eine 100%ige Einsatzabarbeitung ohne jegliche Hilfskräfte erreichst? Nimm die viel zitierten Hochwassereinsätze, nimm die stinknormale Nachbarschaftshilfe in kleineren Gemeinden, die du als Feuerwehr niemals unterbinden können wirst. Selbst wenn ich jeden Treckerfahrerposten, jede Sandschaufelfachkraft, jede helfende Hand beim Aufbau einer Wasserleitung im TSF-Ort Dienstags morgens organisationsintern stelle, ist es schlichtweg Realität, du wirst es nicht ausschließen können.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP696239
Datum15.09.2011 18:4412629 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Hermes Bei wieviel Prozent der Einsätze in Deutschland wurden schon Zivilisten zur Mithilfe verpflichtet? (< 1 Promille schätze ich mal)Wenn ich nur an Landwirte denke, oder Bauunternehmen, die mir Unterstützung leisten und bereits geleistet haben, wirds mit der Promille schon eng. Teils verpflichtet, teils bereits in Alarmpläne eingebunden, teils freiwillig, und das alles völlig rechtskonform!

Geschrieben von Thorsten HermesDie gesetzliche Regelung wurde übrigens für Ausnahmefälle getroffen, und nicht um das schon fest einzuplanen.Ach, deswegen gibts da auch den § 27 Absatz 4 in unserem hübschen Gesetz, der da lautet:
(4) Die Aufgabenträger sind berechtigt, Personen mit besonderen Kenntnissen oder Fähigkeiten zur Hilfeleistung sowie Sachen nach Absatz 3 vorher zu erfassen; die betreffenden Personen sowie die Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die notwendigen Auskünfte zu geben und Änderungen zu melden.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg696304
Datum16.09.2011 07:3012675 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppSelbst wenn ich jeden Treckerfahrerposten, jede Sandschaufelfachkraft, jede helfende Hand beim Aufbau einer Wasserleitung im TSF-Ort Dienstags morgens organisationsintern stelle, ist es schlichtweg Realität, du wirst es nicht ausschließen können.

Nachbarschaftshilfe wird man nie ausschliessen können, hat IMO aber dann nichts mit nem Feuerwehreinsatz zu tun. Da wird die FW dann nicht gerufen.

Wenn ich als verantwortlicher Kommandant schon weis, dass ich Dienstags morgens nicht genügend Leute habe, muss die Alarmierung so erfolgen, dass ich schnell ausreichend Kräfte von Nachbarwehren da habe. Und das geht nicht mit hinfahren, mal gucken und dann nachalarmieren, sondern nur durch gezieltes und geplantes MITalarmieren anderer Wehrern.

Ansonsten muss ich nicht alles Organisationsintern stellen.
Ich kann (so wie ich geschrieben habe) als Feuerwehr auch Hilfe z.B. vom THW anfordern (wenn es z.B. um Unwetter/ Überschwemmung geht), wenn es nicht genügend FW-Kräfte gibt.

Gruss Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg696307
Datum16.09.2011 07:4412577 x gelesen
Hallo,

man kann auch alles aus dem Zusammenhang reisen und dann was anderes behaupten.
Es ging hier darum, unausgebildete Leute im Feuerwehreinsatz einzusetzen.

Das Leute/Firmen mit besonderen Geräten beim Einsatz hinzugezogen werden oder Personen mit besonderen Fachkentnissen in beratender Funktion eingesetz werden können, hat nichts damit zu tun, eine Passanten zu verpflichten mitzuhelfen oder einen FA ohne Ausbildung einzusetzen, weil ich nicht genügend ausgebildete FA vorhalte/habe bzw. Alarmiere.

Gruss Thorsten
P.S. ansonsten für mich hier EOT, da sinnlos :-(


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW696810
Datum21.09.2011 20:1312602 x gelesen
Geschrieben von Florian FastnerIst es auch möglich davor schon an Einsätzen teilzunehmen? (Absperrmaßnahmen, Sandsäcke schaufeln, etc.)

ganz offensichtlich... - oder was glaubst Du was passiert, wenn Du in Bayern an Einsatzstellen diverser Landkreise rufst, Personal ohne FwDV2-Ausbildung wegtreten...?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern696820
Datum21.09.2011 20:3512454 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinooder was glaubst Du was passiert, wenn Du in Bayern an Einsatzstellen diverser Landkreise rufst, Personal ohne FwDV2-Ausbildung wegtreten...?
Kommt - zumindest bei uns hier - ganz klar auf die Altersstruktur der Einsatzkräfte an. Alle, älter als so 25 Jahre (grob geschätzt) dürften sich zurückziehen. Bei den jüngeren kommt es ein wenig auf die einzelne Wehr an. Wird aber immer besser.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen696829
Datum21.09.2011 21:2612449 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherWird aber immer besser.

Aber etwa 25-30 Jahre zu spät...

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW696886
Datum22.09.2011 12:5612405 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyAber etwa 25-30 Jahre zu spät..

Also ich kenne einen Landkreis in Bayern da war z. B. der erste TF Lehrgang 1986 und im Nachbarlandkreis 1987. Die Atemschutzstrecke der Kreisstadt stammt so aus dem Jahr 76-77. Wer kennt denn eine frühere?
Übrigens mein Funklehrgang wurde noch nach PDV 100 durchgeführt.

Also nicht sofort in Bayernreflexe verfallen.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg697096
Datum26.09.2011 08:1312332 x gelesen
Guten Morgen

Geschrieben von Florian Fastner

Laut der FwDV 2 wird der Truppmann Teil 1 als Grundausbildung bezeichnet. So wie ich das lese, ist der Geeignet um unter Anleitung zu Arbeiten: "Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung". Das würde ich somit als Voraussetzung sehen.

Intewressant der Absatz "2.1 Truppmannausbildung Teil 1" dieser Erläuterungen zur " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausabildung" in BaWü:

-> "Erläuterungen zur VwV Feuerwehr-Ausbildung"

Sie sieht nicht nur die Absolvierung des TM-1 Lehrganges sondern die gesamte Ausbildung zum Truppmann als Voraussetzung zur Einsatztätrigkeit vor,


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg697178
Datum26.09.2011 21:2212237 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Ulrich Cimolino

oder was glaubst Du was passiert, wenn Du in Bayern an Einsatzstellen diverser Landkreise rufst, Personal ohne FwDV2-Ausbildung wegtreten...?

Rein aus Neugierte, wieso gibt es anscheinend in Bayern ( oder anderswo auch ? ) rund dreißig Jahre nach Einführung einer verbindlichen FwDV 2/1 über die FW-Ausbildung noch so viele FW-Angehörige ohne eine TM-Ausbildung. Welche nachvollziehbaren Gründe (Zeitmangel, Desinteresse, zu wenig Lehrgangskapazität, Nichteinsich der Notwendigkeit, u.a. ?) gibt es dafür ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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