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Thema | Drogenskandal bei der BF Lübeck? | 30 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Step8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein | 693962 | |||
Datum | 25.08.2011 20:56 | 19706 x gelesen | |||
Moin, habe grad das gelesen, und bin irgendwie sprachlos. Gruß Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 693965 | |||
Datum | 25.08.2011 21:28 | 15138 x gelesen | |||
Ja traurige Geschichte, bevor man hier aber große Schuldzuweisungen startet muss man immer im Hinterkopf haben, dass die Arbeit in der Berufsfuerwehr mit den damit verbundenen seelischen Belastungen immer die Gefahr des Burnout-Syndroms in sich birgt. Eine Begleiterscheinung dieser Erkrankung kann zum Beispiel auch die Flucht in Drogen beinhalten, deshalb sollten wir hier erstmal die Bälle flach halten. Sollte dies der Fall sein kann man zum mindesten den Konsum und Besitz begründen und den Kameraden ärztliche Hilfe zukommen lassen. Sollte sich dagegen der Fall des Handels mit BTMG-Substanzen bewahrheiten ist das natürlich unentschuldbar. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 693966 | |||
Datum | 25.08.2011 21:32 | 14389 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit LamadeJa traurige Geschichte, bevor man hier aber große Schuldzuweisungen startet muss man immer im Hinterkopf haben, dass die Arbeit in der Berufsfuerwehr mit den damit verbundenen seelischen Belastungen immer die Gefahr des Burnout-Syndroms in sich birgt. Ist das dein Ernst? Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 693967 | |||
Datum | 25.08.2011 21:37 | 14024 x gelesen | |||
...warum nicht? Feuerwehrmänner sind Menschen wie jeder andere auch - manche lebenslang anständig, manche mit Verfehlungen. Manchen macht der Job nichts aus, manch einer hat etwas (privat, dienstlich, was auch immer) was ihn zu berauschenden Mitteln greifen lässt.... Wir sind einfach auch ein normaler Schnitt durch unsere Gesellschaft. Und warum soll ein Dienstherr seinem Alkoholabhängigen Mitarbeiter beim "Ausstieg" helfen? Warum bietet er Programme an, die Rauchern bei der Entwöhnung helfen? Weil er Gesunde und Suchtfreie Mitarbeiter haben möchte. Bei "Drogen" (wobei ich mich frage, was sind Alkohol, Kippen, manch einem der Sport oder was auch immer eigentlich??) sollte er diese Unterstützung nicht bieten???? Das ist mein Ernst! Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 693969 | |||
Datum | 25.08.2011 21:40 | 13830 x gelesen | |||
Ja, das heißt aber nicht dass ich es gut finde. Es ist nur eine mögliche Erklärung Burn-out syndrom Burnout Feuerwehr Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 693970 | |||
Datum | 25.08.2011 21:40 | 13764 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas LeutweinIst das dein Ernst? Nun, andere greifen zum legalen Suchtmittel Alkohol. Das Prinzip ist das selbe. Der Unterschied liegt erst mal nur in der besonderen rechtlichen Behandlung der BTM. Dass das eine legal und das andere illegal ist hat aber auf das Grundproblem ggf. keinen Einfluß. Sucht ist Sucht. Und jetzt tun wir nicht so, als ob wir in unserem Bekanntenkreis (egal ob Fw oder nicht) nicht den einen oder anderen Kandidaten haben, den wir (auf Grund seines Umgangs mit dem Suchtmitel Alkohol im gesellschaftlich akzeptierten Rahmen) bei entsprechender Beurteilung als alkoholkrank bezeichnen müßten. Und wenn mich nicht alles täuscht gab es in unserer Landeshauptstadt vor ein paar Jahren doch auch denn Fall, dass die Polzei einen Kollegen von der BF vom Einsatzfahrzeug runter wegen BTM festgenommen hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 693972 | |||
Datum | 25.08.2011 21:48 | 13749 x gelesen | |||
Und ich kann dir sagen, wenn du in dem Teufelskreis drinsteckst erscheint das irgendwann ziemlich verlockend, ich selbst habe den Absprung kurz vor Überschreiten dieser Linie durch einen Berufswechsel geschafft, weil es mir auch von anderen Leuten nahegelegt wurde, heute bin ich dankbar dafür. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 693974 | |||
Datum | 25.08.2011 21:57 | 13439 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit LamadeUnd ich kann dir sagen, wenn du in dem Teufelskreis drinsteckst erscheint das irgendwann ziemlich verlockend Vor allem: Nach überschreiten der Linie, geht der nächste Teufelskreis los. Die Drogen helfen zwar kurzfristig gegen Depressionen o.ä., langfristig verschlechtern sie aber den Zustand, welhalb dann die Dosis erhöht, bzw. das Mittel gewechselt wird. Und da wirds dann schwierig, wieder rauszukommen... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 693987 | |||
Datum | 25.08.2011 22:54 | 13630 x gelesen | |||
Geschrieben von den Lübecker NachrichtenÄhnlich äußert sich Peter Schütt, Geschäftsführer vom Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Drogen haben in der Feuerwehr nichts zu suchen, sagt er. Das ist nicht zu akzeptieren. Niedlich, darauf erst mal ein Flens...;-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Benj8ami8n B8., Goslar / Niedersachsen | 693996 | |||
Datum | 26.08.2011 00:12 | 13728 x gelesen | |||
Hallo Der Handel mit illegalen Drogen ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, dass man mit fadenscheinigen Argumenten beschönigen kann. Als Beamter hat man geschworen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wo kommen wir denn hin, wenn wir Straftaten unbestraft lassen. Das ganze Gefasel von aufreibendem Job und so weiter ist in diesem Fall einfach Blödsinn. Beim Verkauf von Drogen (Drogenhandel) geht es nur um Geld, und dass hat mit Burnout, anspruchsvollem Dienst usw. nicht das geringste zu tun. Wer Drogern verkauft, der nimmt bewusst in Kauf, dass er dem Käufer schadet, seine Abhängigkeit fördert oder ihn gar in Abhängigkeit bringt. Und warum? Weil es auf den ersten Blick schnell verdientes Geld ist. Und die Käufer sind meist auch noch junge Menschen, denen man das ganze Leben aus Geldgier versaut. Drogenhandel ist ein ganz übles Verbrechen. Sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten, so müssen die Kollegen selbstverständlich aus dem Dienst entfernt werden. Auch ein drogenabhängiger Beamter hat auf einem RTW, wo er tagtäglich mit BTMs zu tun hat, nichts zu suchen. Die Versuchung die BTMs zu verkaufen oder selbst zu konsumieren, ist zu hoch. Wer meint, dass illegale Drogen nicht so schlimm sind, der sollte sich mal intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Die physische und psychische Abhängigkeit ist keine Kinderkrankheit, die man eben mal mit einer Gruppentherapie oder in einer Entzugsklinik lösen kann. So ein Entzug ist ein langwieriger Prozess, der meistens von Rückfällen begleitet ist. Und am Ende wird es dann immer noch ein Rückfallrisiko geben. Und sollche Kollegen sind dann im Einsatz ein Risiko für alle. Selbstverständlich muss die Schuld im Ermittlungsverfahren bewiesen werden. Den Drogenkonsum kann man durch entsprechende Test schnell beweisen, daher wird schon etwas an der Sache dran sein. Gruß Benni | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 694011 | |||
Datum | 26.08.2011 08:57 | 13464 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin BockelDer Handel mit illegalen Drogen ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, dass man mit fadenscheinigen Argumenten beschönigen kann. Als Beamter hat man geschworen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wo kommen wir denn hin, wenn wir Straftaten unbestraft lassen. Geschrieben von ---Gerrit Lamade--- Sollte sich dagegen der Fall des Handels mit BTMG-Substanzen bewahrheiten ist das natürlich unentschuldbar. Geschrieben von ---Benjamin Bockel--- Wer meint, dass illegale Drogen nicht so schlimm sind, der sollte sich mal intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Die physische und psychische Abhängigkeit ist keine Kinderkrankheit, die man eben mal mit einer Gruppentherapie oder in einer Entzugsklinik lösen kann. So ein Entzug ist ein langwieriger Prozess, der meistens von Rückfällen begleitet ist. Und am Ende wird es dann immer noch ein Rückfallrisiko geben. Und sollche Kollegen sind dann im Einsatz ein Risiko für alle. Nur dass hier im Falle des Burnoutsyndroms eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt, bei der Behandlung liegt das Ziel auf der Reintegration ins Berufsleben, inwieweit diese Personen wieder in ihrem alten Job arbeiten können haben dann die behandelnden Ärzte zu entscheiden. Was die disziplinarrechtliche und strafverfahrensrechtliche Seite angeht, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Geschrieben von ---Benjamin Bockel--- Sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten, so müssen die Kollegen selbstverständlich aus dem Dienst entfernt werden. nicht unbedingt, hier kommt es auf den Ausgang des Strafverfahrens an, inwieweit sie disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Hier muss mindestens eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr verhängt werden um die Entfernung vom Dienst zu rechtfertigen. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 694021 | |||
Datum | 26.08.2011 10:03 | 13030 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit LamadeHier muss mindestens eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr verhängt werden um die Entfernung vom Dienst zu rechtfertigen. Dazu muss es nicht kommen! Eine Entfernung aus dem Dienst ist auch ohne rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 11 Monaten zulässig. Es kommt immer auf die Einzelfälle an und vor allem auf die Schwere des Vergehens. MfG S.Reimer Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 694023 | |||
Datum | 26.08.2011 10:12 | 12878 x gelesen | |||
Geschrieben von Benjamin BockelWer meint, dass illegale Drogen nicht so schlimm sind, der sollte sich mal intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Die physische und psychische Abhängigkeit ist keine Kinderkrankheit, die man eben mal mit einer Gruppentherapie oder in einer Entzugsklinik lösen kann. So ein Entzug ist ein langwieriger Prozess, der meistens von Rückfällen begleitet ist. Und am Ende wird es dann immer noch ein Rückfallrisiko geben. Und sollche Kollegen sind dann im Einsatz ein Risiko für alle. Das ist natürlich bei legalen Drogen ganz anders...Selbst schuld, wem die nicht reichen...***Ironie*** Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 694031 | |||
Datum | 26.08.2011 10:50 | 13284 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit LamadeHier muss mindestens eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr verhängt werden um die Entfernung vom Dienst zu rechtfertigen. Quatsch, sorry. Die "Rechtfertigung" steht im § 24 BeamtStG. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird (für manche Taten reichen auch 6 Monate), ist dadurch automatisch kein Beamter mehr. Dazu bedarf es keines Disziplinarverfahrens o.ä. Das Beamtenverhältnis endet kraft Gesetzes. Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als (schärfste) Disziplinarmaßnahme kann immer Ergebnis eines Disziplinarverfahrens sein und hat mit irgendwelchen strafrechtlichen Verurteilungen nicht zu tun. § 13 LDG NRW sagt zum Beispiel: "(3) Wer durch ein Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen." Das geht grundsätzlich auch ohne Strafverfahren! Natürlich werden an die Maßnahme Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hohe Ansprüche hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit gestellt. Das fängt damit an, dass der (kommunale) Dienstherr das gar nicht selber entscheiden darf. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Hilm8ar 8K., Köln / NRW | 694034 | |||
Datum | 26.08.2011 11:08 | 12971 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Natürlich werden an die Maßnahme Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hohe Ansprüche hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit gestellt. bei Bundesbeamten muss darüber das Bundesdisziplinargericht entscheiden, Berufungs- bzw Revisionsinstanz ist in diesem Fall dann das Bundesverwaltungsgericht. Ich weß jetzt nicht genau ob das bei Landes bzw. Kommunalbeamten auch solche Gerichttsverfahren gibt. mfG Hilmar | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 694039 | |||
Datum | 26.08.2011 11:21 | 12636 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Hilmar König ob das bei Landes bzw. Kommunalbeamten auch solche Gerichttsverfahren gibt. Ja, gibt es. Für RLP ist zentral das VerwG in Trier zuständig. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 694047 | |||
Datum | 26.08.2011 12:23 | 12964 x gelesen | |||
Moin, ich war zunächst auch sprachlos. Das hat sich durch einige Kommentare hier geändert. Es muss ja nun nicht jeder ein Vollprofi in der Drogenberatung sein, aber es ist eigentlich doch schon soweit öffentlich bekannt, daß der Handel mit Drogen bei Personen die selber Konsumenten sind eine erweiterte Beschaffungskriminalität ist. Das der Konsum wiederum ein Symtom einer Berufserkrankung ist wurde hier auch schon beschrieben. Und das hier einige schreiben, als ob es möglich ist an einer Berufserkrankung selbst schuld zu sein und das diese Personen wegen dem schuldhaft begangenen Verbrechen aus dem Feuerwehrdienst entfernt werden müssen, ist mit offen gesagt nicht verständlich. Wenn wir so weit gehen wollen müssten wir sagen, daß die Kameraden selbser Schuld sind, weil sie ja schließlich Feuerwehrmänner geworden sind, da muss man mit sowas rechnen. Wären sie Gärtner geworden und hätten deswegen durch den Einsatzstress keinen Burnout, hätten sie die Erkrankung vermieden. DAS kann es ja wohl nicht sein. Wenn ein Feuerwehrangehöriger an PTBS oder "Burnout" leidet sind solche Folgen möglich, leider. Dabei sollte aber nicht die Frage sein, ob die Personen noch der Feuerwehr zugemutet werden können, sondern ob den Kameraden der Feuerwehrdienst (Einsatzdienst) noch zugemutet werden sollte. Bei Alkoholmissbrauch wird das so gesehen, es sollte aber bei allen Substanzmissbräuchen so gesehen werden. Ein Entlassen aus dem öffentlichen Dienst bzw. Beamtenverhältniss, am besten noch unter Aberkennung der Altersbezüge ist dabei für die Kameraden genau wie für die Allgemeinheit kontraproduktiv. Was meinen hier denn einige wie die kameraden denn dann künftig ihr Geld verdienen sollen. Bis jetzt haben sie 2 erwerbstätigkeiten erlernt. Ehrliche Arbeit und Drogenhandel. Nun nehmt ihnen mal die Chance, sich mit ehrlicher Arbeit ihr Geld zu verdienen, wohin werden die Kameraden u.U. ausweichen ? Vom sozialen Umkreis mal ganz zu schweigen. Mir wäre da wesendlich wohler, wenn man sich dazu durchringen würde, krankheitsbedingt nicht mehr einsetzbare Kameraden erstmal zu therapieren und dann ggf. Unzuschulen und an verträglicheren Arbeitsplätzen einzusetzen, so wie bei jeder anderen Erkrankung auch. Mir ist klar, das keiner von uns mit einem Kameraden in den Einsatz gehen will, der nicht klar im Kopf ist, ich will es auch nicht. Aber wenn ich den Kameraden dann immer wieder vom Drogenkitz abholen muss , weil der nach der Entlassung total abgerutscht ist, ich hätte ein Scheißgefühl im Bauch. Und wenn es eben nicht mehr Feuerwehr ist, dann zur Not halt Hausmeister im Rathaus oder Klärwerker oder Pförtner oder sonst etwas in der Art. Ich weis nicht wie der Fall in Lübeck gelagert ist, aber unterstellend, daß es so ist wie von uns vermutet, es wäre unfair, einen Feuerwehrmann deswegen zu bestrafen, weil er sich die falsche Berufkrankheit bekommen hat und nicht einfach nur "Rücken" oder "Knie". Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 694052 | |||
Datum | 26.08.2011 12:44 | 12639 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lutz Richter PTBS oder "Burnout Bin kein Fachmann für derartige Erkrankungen, aber könnte auch die Lokalpolitik einen Anteil daran haben, da ja bei der BF offenbar mehrere Stellen fehlen. Und die damit zusammenhängende Mehrarbeit der Einzelnen ist sicher nicht gerade förderlich. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern | 694053 | |||
Datum | 26.08.2011 12:46 | 12528 x gelesen | |||
Hallo, das Bundesdisziplanrgericht gibt es nicht mehr. An den Verwaltungsgerichten gibt es Kammern für Disziplinarrecht. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 694060 | |||
Datum | 26.08.2011 14:34 | 12994 x gelesen | |||
Servus, ich habe ja den ganzen Thread verfolgt und bin einigermaßen erstaunt. Da wird über die "armen" Feuerwehrler geredet die unter "PTBS" oder "Burnoutsyndromen" leiden. Dass es da auch ganz einfach kriminelle Energie geben kann, wird nicht einmal ansatzweise erwähnt. Feuerwehrmänner und -frauen sind ein Spiegelbild der Gesellschaft und da gibt´s halt auch solche und solche. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 694061 | |||
Datum | 26.08.2011 14:38 | 12536 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerNiedlich, darauf erst mal ein Flens...;-) ... stört es dich wenn ich dabei Eine rauche? ;-) Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 694062 | |||
Datum | 26.08.2011 14:42 | 12663 x gelesen | |||
Ich bevorzuge eben Jean-Jaques Rousseau und nicht Thomas Hobbes. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 706004 | |||
Datum | 10.12.2011 12:49 | 11989 x gelesen | |||
Die Sache scheint größere Kreise zu ziehen (außerhalb der FW, innerhalb der Gesellschaft...): Wollten die Dealer einen Zeugen töten? Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 711239 | |||
Datum | 19.01.2012 16:19 | 12078 x gelesen | |||
hallo, aktuelle Stand: Lübeck: Feuerwehrmann und Justizbeamtin als Dealer vor Gericht MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 712865 | |||
Datum | 02.02.2012 16:34 | 11202 x gelesen | |||
Moin, das Urteil ist gesprochen. Sind recht gut weg gekommen. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 712866 | |||
Datum | 02.02.2012 16:40 | 11057 x gelesen | |||
Die 11 Monate sind wohl nicht ganz ohne Bedeutung und wohl auch in Anbetracht des §45 StGB und dem Beamtenstatus der Angeklagten so festgesetzt worden. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 712867 | |||
Datum | 02.02.2012 16:43 | 11094 x gelesen | |||
sagen wir so: Geschrieben von Adolf H. und wohl auch in Anbetracht des §45 StGB und dem Beamtenstatus der Angeklagten so festgesetzt worden. damit wird er nicht automatisch aus dem Dienst entfernt. Allerdings wird sich noch ein Disziplinarverfahren gegen die beiden anschließen... | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 730608 | |||
Datum | 13.07.2012 18:07 | 8961 x gelesen | |||
Nun hat es auch das THW erwischt. Natürlich ist hier alles reine Spekulation, da der Pressebericht nicht viel hergibt, der Ruf des THW ist aber sicher jetzt schon beschädigt. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 730614 | |||
Datum | 13.07.2012 19:02 | 8714 x gelesen | |||
Servus, ich will ja auch nicht spekulieren, aber wenn ich einen nicht leiden kann, dann kann ich ihm immer noch was anhängen.;-( Hoffen wir, dass der Staatsanwalt da sauber und v.a. schnell ermittelt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 730616 | |||
Datum | 13.07.2012 19:05 | 8843 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton K.dass der Staatsanwalt da sauber und v.a. schnell ermittelt. das geht nicht miteinander, nur eins von beiden, das hab ich am Mittwoch wieder live erlebt :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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