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ThemaDrogenskandal bei der BF Lübeck?30 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
Infos:
  • Drogenhandel bei der Lübecker Berufsfeuerwehr?
  • Lübeck: Feuerwehrmann und Justizbeamtin als Dealer vor Gericht
  •  
    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht / Schleswig-Holstein693962
    Datum25.08.2011 20:5619706 x gelesen
    Moin,
    habe grad das gelesen, und bin irgendwie sprachlos.

    Gruß


    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen693965
    Datum25.08.2011 21:2815138 x gelesen
    Ja traurige Geschichte, bevor man hier aber große Schuldzuweisungen startet muss man immer im Hinterkopf haben, dass die Arbeit in der Berufsfuerwehr mit den damit verbundenen seelischen Belastungen immer die Gefahr des Burnout-Syndroms in sich birgt.

    Eine Begleiterscheinung dieser Erkrankung kann zum Beispiel auch die Flucht in Drogen beinhalten, deshalb sollten wir hier erstmal die Bälle flach halten. Sollte dies der Fall sein kann man zum mindesten den Konsum und Besitz begründen und den Kameraden ärztliche Hilfe zukommen lassen.

    Sollte sich dagegen der Fall des Handels mit BTMG-Substanzen bewahrheiten ist das natürlich unentschuldbar.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W693966
    Datum25.08.2011 21:3214389 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit LamadeJa traurige Geschichte, bevor man hier aber große Schuldzuweisungen startet muss man immer im Hinterkopf haben, dass die Arbeit in der Berufsfuerwehr mit den damit verbundenen seelischen Belastungen immer die Gefahr des Burnout-Syndroms in sich birgt.

    Eine Begleiterscheinung dieser Erkrankung kann zum Beispiel auch die Flucht in Drogen beinhalten, deshalb sollten wir hier erstmal die Bälle flach halten. Sollte dies der Fall sein kann man zum mindesten den Konsum und Besitz begründen und den Kameraden ärztliche Hilfe zukommen lassen.


    Ist das dein Ernst?


    Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis!
    Andreas Leutwein

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    AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW693967
    Datum25.08.2011 21:3714024 x gelesen
    ...warum nicht?
    Feuerwehrmänner sind Menschen wie jeder andere auch - manche lebenslang anständig, manche mit Verfehlungen. Manchen macht der Job nichts aus, manch einer hat etwas (privat, dienstlich, was auch immer) was ihn zu berauschenden Mitteln greifen lässt....
    Wir sind einfach auch ein normaler Schnitt durch unsere Gesellschaft.
    Und warum soll ein Dienstherr seinem Alkoholabhängigen Mitarbeiter beim "Ausstieg" helfen? Warum bietet er Programme an, die Rauchern bei der Entwöhnung helfen? Weil er Gesunde und Suchtfreie Mitarbeiter haben möchte. Bei "Drogen" (wobei ich mich frage, was sind Alkohol, Kippen, manch einem der Sport oder was auch immer eigentlich??) sollte er diese Unterstützung nicht bieten????

    Das ist mein Ernst!

    Gruß
    Christian


    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen693969
    Datum25.08.2011 21:4013830 x gelesen
    Ja, das heißt aber nicht dass ich es gut finde. Es ist nur eine mögliche Erklärung

    Burn-out syndrom

    Burnout Feuerwehr


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg693970
    Datum25.08.2011 21:4013764 x gelesen
    Geschrieben von Andreas LeutweinIst das dein Ernst?

    Nun, andere greifen zum legalen Suchtmittel Alkohol. Das Prinzip ist das selbe. Der Unterschied liegt erst mal nur in der besonderen rechtlichen Behandlung der BTM. Dass das eine legal und das andere illegal ist hat aber auf das Grundproblem ggf. keinen Einfluß. Sucht ist Sucht. Und jetzt tun wir nicht so, als ob wir in unserem Bekanntenkreis (egal ob Fw oder nicht) nicht den einen oder anderen Kandidaten haben, den wir (auf Grund seines Umgangs mit dem Suchtmitel Alkohol im gesellschaftlich akzeptierten Rahmen) bei entsprechender Beurteilung als alkoholkrank bezeichnen müßten.

    Und wenn mich nicht alles täuscht gab es in unserer Landeshauptstadt vor ein paar Jahren doch auch denn Fall, dass die Polzei einen Kollegen von der BF vom Einsatzfahrzeug runter wegen BTM festgenommen hat.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen693972
    Datum25.08.2011 21:4813749 x gelesen
    Und ich kann dir sagen, wenn du in dem Teufelskreis drinsteckst erscheint das irgendwann ziemlich verlockend, ich selbst habe den Absprung kurz vor Überschreiten dieser Linie durch einen Berufswechsel geschafft, weil es mir auch von anderen Leuten nahegelegt wurde, heute bin ich dankbar dafür.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern693974
    Datum25.08.2011 21:5713439 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit LamadeUnd ich kann dir sagen, wenn du in dem Teufelskreis drinsteckst erscheint das irgendwann ziemlich verlockend
    Vor allem: Nach überschreiten der Linie, geht der nächste Teufelskreis los. Die Drogen helfen zwar kurzfristig gegen Depressionen o.ä., langfristig verschlechtern sie aber den Zustand, welhalb dann die Dosis erhöht, bzw. das Mittel gewechselt wird. Und da wirds dann schwierig, wieder rauszukommen...


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW693987
    Datum25.08.2011 22:5413630 x gelesen
    Geschrieben von den Lübecker NachrichtenÄhnlich äußert sich Peter Schütt, Geschäftsführer vom Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Drogen haben in der Feuerwehr nichts zu suchen, sagt er. Das ist nicht zu akzeptieren.

    Niedlich, darauf erst mal ein Flens...;-)


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorBenj8ami8n B8., Goslar / Niedersachsen693996
    Datum26.08.2011 00:1213728 x gelesen
    Hallo

    Der Handel mit illegalen Drogen ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, dass man mit fadenscheinigen Argumenten beschönigen kann. Als Beamter hat man geschworen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wo kommen wir denn hin, wenn wir Straftaten unbestraft lassen.

    Das ganze Gefasel von aufreibendem Job und so weiter ist in diesem Fall einfach Blödsinn. Beim Verkauf von Drogen (Drogenhandel) geht es nur um Geld, und dass hat mit Burnout, anspruchsvollem Dienst usw. nicht das geringste zu tun. Wer Drogern verkauft, der nimmt bewusst in Kauf, dass er dem Käufer schadet, seine Abhängigkeit fördert oder ihn gar in Abhängigkeit bringt. Und warum? Weil es auf den ersten Blick schnell verdientes Geld ist. Und die Käufer sind meist auch noch junge Menschen, denen man das ganze Leben aus Geldgier versaut. Drogenhandel ist ein ganz übles Verbrechen.

    Sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten, so müssen die Kollegen selbstverständlich aus dem Dienst entfernt werden.

    Auch ein drogenabhängiger Beamter hat auf einem RTW, wo er tagtäglich mit BTMs zu tun hat, nichts zu suchen. Die Versuchung die BTMs zu verkaufen oder selbst zu konsumieren, ist zu hoch.

    Wer meint, dass illegale Drogen nicht so schlimm sind, der sollte sich mal intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Die physische und psychische Abhängigkeit ist keine Kinderkrankheit, die man eben mal mit einer Gruppentherapie oder in einer Entzugsklinik lösen kann. So ein Entzug ist ein langwieriger Prozess, der meistens von Rückfällen begleitet ist. Und am Ende wird es dann immer noch ein Rückfallrisiko geben. Und sollche Kollegen sind dann im Einsatz ein Risiko für alle.

    Selbstverständlich muss die Schuld im Ermittlungsverfahren bewiesen werden. Den Drogenkonsum kann man durch entsprechende Test schnell beweisen, daher wird schon etwas an der Sache dran sein.

    Gruß

    Benni


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen694011
    Datum26.08.2011 08:5713464 x gelesen
    Geschrieben von Benjamin BockelDer Handel mit illegalen Drogen ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, dass man mit fadenscheinigen Argumenten beschönigen kann. Als Beamter hat man geschworen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wo kommen wir denn hin, wenn wir Straftaten unbestraft lassen.

    Das ganze Gefasel von aufreibendem Job und so weiter ist in diesem Fall einfach Blödsinn. Beim Verkauf von Drogen (Drogenhandel) geht es nur um Geld, und dass hat mit Burnout, anspruchsvollem Dienst usw. nicht das geringste zu tun. Wer Drogern verkauft, der nimmt bewusst in Kauf, dass er dem Käufer schadet, seine Abhängigkeit fördert oder ihn gar in Abhängigkeit bringt. Und warum? Weil es auf den ersten Blick schnell verdientes Geld ist. Und die Käufer sind meist auch noch junge Menschen, denen man das ganze Leben aus Geldgier versaut. Drogenhandel ist ein ganz übles Verbrechen.


    Geschrieben von ---Gerrit Lamade--- Sollte sich dagegen der Fall des Handels mit BTMG-Substanzen bewahrheiten ist das natürlich unentschuldbar.

    Geschrieben von ---Benjamin Bockel--- Wer meint, dass illegale Drogen nicht so schlimm sind, der sollte sich mal intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Die physische und psychische Abhängigkeit ist keine Kinderkrankheit, die man eben mal mit einer Gruppentherapie oder in einer Entzugsklinik lösen kann. So ein Entzug ist ein langwieriger Prozess, der meistens von Rückfällen begleitet ist. Und am Ende wird es dann immer noch ein Rückfallrisiko geben. Und sollche Kollegen sind dann im Einsatz ein Risiko für alle.

    Nur dass hier im Falle des Burnoutsyndroms eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt, bei der Behandlung liegt das Ziel auf der Reintegration ins Berufsleben, inwieweit diese Personen wieder in ihrem alten Job arbeiten können haben dann die behandelnden Ärzte zu entscheiden.

    Was die disziplinarrechtliche und strafverfahrensrechtliche Seite angeht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Geschrieben von ---Benjamin Bockel--- Sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten, so müssen die Kollegen selbstverständlich aus dem Dienst entfernt werden.

    nicht unbedingt, hier kommt es auf den Ausgang des Strafverfahrens an, inwieweit sie disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Hier muss mindestens eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr verhängt werden um die Entfernung vom Dienst zu rechtfertigen.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen694021
    Datum26.08.2011 10:0313030 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit LamadeHier muss mindestens eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr verhängt werden um die Entfernung vom Dienst zu rechtfertigen.

    Dazu muss es nicht kommen! Eine Entfernung aus dem Dienst ist auch ohne rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 11 Monaten zulässig. Es kommt immer auf die Einzelfälle an und vor allem auf die Schwere des Vergehens.

    MfG

    S.Reimer


    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW694023
    Datum26.08.2011 10:1212878 x gelesen
    Geschrieben von Benjamin BockelWer meint, dass illegale Drogen nicht so schlimm sind, der sollte sich mal intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Die physische und psychische Abhängigkeit ist keine Kinderkrankheit, die man eben mal mit einer Gruppentherapie oder in einer Entzugsklinik lösen kann. So ein Entzug ist ein langwieriger Prozess, der meistens von Rückfällen begleitet ist. Und am Ende wird es dann immer noch ein Rückfallrisiko geben. Und sollche Kollegen sind dann im Einsatz ein Risiko für alle.


    Das ist natürlich bei legalen Drogen ganz anders...Selbst schuld, wem die nicht reichen...***Ironie***


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen694031
    Datum26.08.2011 10:5013284 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit LamadeHier muss mindestens eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr verhängt werden um die Entfernung vom Dienst zu rechtfertigen.

    Quatsch, sorry. Die "Rechtfertigung" steht im § 24 BeamtStG. Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als 12 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird (für manche Taten reichen auch 6 Monate), ist dadurch automatisch kein Beamter mehr. Dazu bedarf es keines Disziplinarverfahrens o.ä. Das Beamtenverhältnis endet kraft Gesetzes.

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis als (schärfste) Disziplinarmaßnahme kann immer Ergebnis eines Disziplinarverfahrens sein und hat mit irgendwelchen strafrechtlichen Verurteilungen nicht zu tun.

    § 13 LDG NRW sagt zum Beispiel: "(3) Wer durch ein Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen."

    Das geht grundsätzlich auch ohne Strafverfahren! Natürlich werden an die Maßnahme Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hohe Ansprüche hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit gestellt. Das fängt damit an, dass der (kommunale) Dienstherr das gar nicht selber entscheiden darf.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW694034
    Datum26.08.2011 11:0812971 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas BräutigamNatürlich werden an die Maßnahme Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hohe Ansprüche hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit gestellt.

    bei Bundesbeamten muss darüber das Bundesdisziplinargericht entscheiden, Berufungs- bzw Revisionsinstanz ist in diesem Fall dann das Bundesverwaltungsgericht. Ich weß jetzt nicht genau ob das bei Landes bzw. Kommunalbeamten auch solche Gerichttsverfahren gibt.

    mfG
    Hilmar


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz694039
    Datum26.08.2011 11:2112636 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Hilmar Königob das bei Landes bzw. Kommunalbeamten auch solche Gerichttsverfahren gibt.

    Ja, gibt es.
    Für RLP ist zentral das VerwG in Trier zuständig.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen694047
    Datum26.08.2011 12:2312964 x gelesen
    Moin,

    ich war zunächst auch sprachlos. Das hat sich durch einige Kommentare hier geändert.

    Es muss ja nun nicht jeder ein Vollprofi in der Drogenberatung sein, aber es ist eigentlich doch schon soweit öffentlich bekannt, daß der Handel mit Drogen bei Personen die selber Konsumenten sind eine erweiterte Beschaffungskriminalität ist. Das der Konsum wiederum ein Symtom einer Berufserkrankung ist wurde hier auch schon beschrieben. Und das hier einige schreiben, als ob es möglich ist an einer Berufserkrankung selbst schuld zu sein und das diese Personen wegen dem schuldhaft begangenen Verbrechen aus dem Feuerwehrdienst entfernt werden müssen, ist mit offen gesagt nicht verständlich. Wenn wir so weit gehen wollen müssten wir sagen, daß die Kameraden selbser Schuld sind, weil sie ja schließlich Feuerwehrmänner geworden sind, da muss man mit sowas rechnen. Wären sie Gärtner geworden und hätten deswegen durch den Einsatzstress keinen Burnout, hätten sie die Erkrankung vermieden. DAS kann es ja wohl nicht sein.

    Wenn ein Feuerwehrangehöriger an PTBS oder "Burnout" leidet sind solche Folgen möglich, leider. Dabei sollte aber nicht die Frage sein, ob die Personen noch der Feuerwehr zugemutet werden können, sondern ob den Kameraden der Feuerwehrdienst (Einsatzdienst) noch zugemutet werden sollte. Bei Alkoholmissbrauch wird das so gesehen, es sollte aber bei allen Substanzmissbräuchen so gesehen werden. Ein Entlassen aus dem öffentlichen Dienst bzw. Beamtenverhältniss, am besten noch unter Aberkennung der Altersbezüge ist dabei für die Kameraden genau wie für die Allgemeinheit kontraproduktiv. Was meinen hier denn einige wie die kameraden denn dann künftig ihr Geld verdienen sollen. Bis jetzt haben sie 2 erwerbstätigkeiten erlernt. Ehrliche Arbeit und Drogenhandel. Nun nehmt ihnen mal die Chance, sich mit ehrlicher Arbeit ihr Geld zu verdienen, wohin werden die Kameraden u.U. ausweichen ? Vom sozialen Umkreis mal ganz zu schweigen. Mir wäre da wesendlich wohler, wenn man sich dazu durchringen würde, krankheitsbedingt nicht mehr einsetzbare Kameraden erstmal zu therapieren und dann ggf. Unzuschulen und an verträglicheren Arbeitsplätzen einzusetzen, so wie bei jeder anderen Erkrankung auch.

    Mir ist klar, das keiner von uns mit einem Kameraden in den Einsatz gehen will, der nicht klar im Kopf ist, ich will es auch nicht. Aber wenn ich den Kameraden dann immer wieder vom Drogenkitz abholen muss , weil der nach der Entlassung total abgerutscht ist, ich hätte ein Scheißgefühl im Bauch. Und wenn es eben nicht mehr Feuerwehr ist, dann zur Not halt Hausmeister im Rathaus oder Klärwerker oder Pförtner oder sonst etwas in der Art.

    Ich weis nicht wie der Fall in Lübeck gelagert ist, aber unterstellend, daß es so ist wie von uns vermutet, es wäre unfair, einen Feuerwehrmann deswegen zu bestrafen, weil er sich die falsche Berufkrankheit bekommen hat und nicht einfach nur "Rücken" oder "Knie".

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz694052
    Datum26.08.2011 12:4412639 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lutz RichterPTBS oder "Burnout

    Bin kein Fachmann für derartige Erkrankungen, aber könnte auch die Lokalpolitik einen Anteil daran haben, da ja bei der BF offenbar mehrere Stellen fehlen.

    Und die damit zusammenhängende Mehrarbeit der Einzelnen ist sicher nicht gerade förderlich.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorChri8sti8an 8S., Dietenhofen / Bayern694053
    Datum26.08.2011 12:4612528 x gelesen
    Hallo,

    das Bundesdisziplanrgericht gibt es nicht mehr. An den Verwaltungsgerichten gibt es Kammern für Disziplinarrecht.

    Viele Grüße

    Christian


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY694060
    Datum26.08.2011 14:3412994 x gelesen
    Servus,

    ich habe ja den ganzen Thread verfolgt und bin einigermaßen erstaunt. Da wird über die "armen" Feuerwehrler geredet die unter "PTBS" oder "Burnoutsyndromen" leiden. Dass es da auch ganz einfach kriminelle Energie geben kann, wird nicht einmal ansatzweise erwähnt. Feuerwehrmänner und -frauen sind ein Spiegelbild der Gesellschaft und da gibt´s halt auch solche und solche.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen694061
    Datum26.08.2011 14:3812536 x gelesen
    Geschrieben von Dietmar ReimerNiedlich, darauf erst mal ein Flens...;-)

    ... stört es dich wenn ich dabei Eine rauche? ;-)

    Gruß Jan


    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen694062
    Datum26.08.2011 14:4212663 x gelesen
    Ich bevorzuge eben Jean-Jaques Rousseau und nicht Thomas Hobbes.


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP706004
    Datum10.12.2011 12:4911989 x gelesen
    Die Sache scheint größere Kreise zu ziehen (außerhalb der FW, innerhalb der Gesellschaft...): Wollten die Dealer einen Zeugen töten?


    Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
    ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg711239
    Datum19.01.2012 16:1912078 x gelesen
    hallo,

    aktuelle Stand:

    p.gifLübeck: Feuerwehrmann und Justizbeamtin als Dealer vor Gericht


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein712865
    Datum02.02.2012 16:3411202 x gelesen
    Moin,

    das Urteil ist gesprochen. Sind recht gut weg gekommen.


    MkG Torben

    Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern712866
    Datum02.02.2012 16:4011057 x gelesen
    Die 11 Monate sind wohl nicht ganz ohne Bedeutung und wohl auch in Anbetracht des §45 StGB und dem Beamtenstatus der Angeklagten so festgesetzt worden.


    Audiatur et altera pars.

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern712867
    Datum02.02.2012 16:4311094 x gelesen
    sagen wir so:

    Geschrieben von Adolf H.
    und wohl auch in Anbetracht des §45 StGB und dem Beamtenstatus der Angeklagten so festgesetzt worden.
    damit wird er nicht automatisch aus dem Dienst entfernt. Allerdings wird sich noch ein Disziplinarverfahren gegen die beiden anschließen...


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern730608
    Datum13.07.2012 18:078961 x gelesen
    Nun hat es auch das THW erwischt.
    Natürlich ist hier alles reine Spekulation, da der Pressebericht nicht viel hergibt, der Ruf des THW ist aber sicher jetzt schon beschädigt.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY730614
    Datum13.07.2012 19:028714 x gelesen
    Servus,

    ich will ja auch nicht spekulieren, aber wenn ich einen nicht leiden kann, dann kann ich ihm immer noch was anhängen.;-(

    Hoffen wir, dass der Staatsanwalt da sauber und v.a. schnell ermittelt.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern730616
    Datum13.07.2012 19:058843 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.dass der Staatsanwalt da sauber und v.a. schnell ermittelt.

    das geht nicht miteinander, nur eins von beiden, das hab ich am Mittwoch wieder live erlebt :-)


    Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

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    http://www.facebook.com/gordon.gollob

    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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     25.08.2011 20:56 Step7han7 S.7, Geesthacht
     25.08.2011 21:28 ., Frankfurt
     25.08.2011 21:32 Andr7eas7 L.7, Sindelfingen
     25.08.2011 21:37 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
     25.08.2011 21:40 ., Frankfurt
     25.08.2011 21:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
     25.08.2011 21:48 ., Frankfurt
     25.08.2011 21:57 ., Thierstein
     25.08.2011 22:54 Diet7mar7 R.7, Essen
     26.08.2011 14:38 Jan 7K., Niederlungwitz
     26.08.2011 00:12 Benj7ami7n B7., Goslar
     26.08.2011 08:57 ., Frankfurt
     26.08.2011 10:03 Sven7 R.7, Cuxhaven
     26.08.2011 10:50 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     26.08.2011 11:08 Hilm7ar 7K., Köln
     26.08.2011 11:21 Thom7as 7K., Hermeskeil
     26.08.2011 12:46 Chri7sti7an 7S., Dietenhofen
     26.08.2011 10:12 Diet7mar7 R.7, Essen
     26.08.2011 12:23 Lutz7 R.7, Weener
     26.08.2011 12:44 Thom7as 7K., Hermeskeil
     26.08.2011 14:34 Anto7n K7., Mühlhausen
     26.08.2011 14:42 ., Frankfurt
     10.12.2011 12:49 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     19.01.2012 16:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.02.2012 16:34 ., Kiel
     02.02.2012 16:40 Adol7f H7., Rosenheim
     02.02.2012 16:43 Mark7us 7R., Höhenrain
     13.07.2012 18:07 Adol7f H7., Rosenheim
     13.07.2012 19:02 Anto7n K7., Mühlhausen
     13.07.2012 19:05 ., München
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