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Thema | Urteil zum Thema Überholen von Rettungswagen | 23 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 693623 | |||
Datum | 22.08.2011 15:33 | 14760 x gelesen | |||
Bericht RP-Online Mit kollegialen Grüßen René Bonn BlackBerry Pin 20D1159C | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 693628 | |||
Datum | 22.08.2011 16:40 | 10676 x gelesen | |||
Wenn ich das so richtig interpretiere, darf ich den mit Blaulicht auf der Autobahn fahrenden Kran mit seinen 63km/h Höchstgeschwindigkeit nicht überholen (gibt es die überhaupt noch?), weil er ja plötzlich ausschwenken könnte. Entweder fehlt da was (Einzelfall) oder das Urteil hat keinen großen Bestand. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 693629 | |||
Datum | 22.08.2011 16:43 | 10596 x gelesen | |||
Hi, Du hast aber schon gelesen das die PKW-Fahrerin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritt...? Gruß Andi | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 693636 | |||
Datum | 22.08.2011 17:00 | 10449 x gelesen | |||
Geschrieben von RPEin Einsatzfahrzeug mit Blaulicht darf nicht überholt werden. Erst recht nicht, wenn dazu die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten werden muss. Die Geschwindigkeit hat also nur zusätzlich eine Rolle gespielt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 693637 | |||
Datum | 22.08.2011 17:04 | 10912 x gelesen | |||
hallo, ergänzend zu der Zeitungsmeldung hier mal die Pressemitteilung des Landgericht Magdeburg: Zivil-Urteil: Feuerwehr haftet nicht für Kollision mit anderem PKW bei einer Einsatzfahrt MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 693667 | |||
Datum | 22.08.2011 18:40 | 10082 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerhier mal die Pressemitteilung Was das Urteil .....verständlicher macht. oder anders; Als FW sage ich Danke! Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 693673 | |||
Datum | 22.08.2011 19:13 | 10349 x gelesen | |||
Guten abend. Die Geschichte kann ich, wenn sie so stimmt wie geschildert, nicht nachvollziehen. Folgende selbst erlebte Fallbeispiele: Rettungswagen auf der Autobahn, rechte Spur, Höchstgeschwindigkeit des Rettungswagens ca. 80 - 90 km/h. Sondersignalanlage in Betrieb. Autobahn frei. Kein Unfall voraus, kein Stau, möglicherweise Überführung eines Patienten. Links vorbei - ja oder nein? Nach diesem Urteil keinesfalls! Alle Verkehrsteilnehmer hätten sich hinter dem Rettungswagen an sein Tempo halten müssen, denn aus unerfindlichen Gründen hätte er ja theoretisch mal (sogar ohne zu blinken? Gott bewahre!) nach links ziehen können. Die Realität auf der Autobahn sah Gott sei Dank anders aus. Zweites Beispiel, ist aber schon ein paar Jahrzehnte her: VU, ich selbst hinten im TLF als Indianer. Landstraße vorne frei. Vor uns - ca. 200 Meter entfernt - ein PKW, der beschleunigte und geschätzt mit rund 80 - 100 km/h vor uns her (also und weg-) fuhr, das TLF mit rund 60 hinterher. Der Gruppenführer vorne rechts wurde bald verrückt... sein Kommentar (laut, aufgeregt): "Warum hält der nicht an??? Warum fährt der nicht rechts ran???" Nach kurzer Zeit sah man den PKW nicht mehr.- Ich denke, dieses Urteil kann eigentlich nur diesen speziellen Fall abdecken, und der größte Fehler ist m. M. n. die überhöhte Geschwindigkeit der Überholenden. Abgesehen davon ist es wichtig zu wissen, wie die allgemeine Verkehrslage aussah. War es von der Trallalafraktion nötig, nach links zu ziehen? Wurde der Spurwechsel trotz SoSi angekündigt? Konnte die Autofahrerin damit rechnen? Nur eines ist doch sicher, so wie ich das lese: Wäre die Autofahrerin nicht mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeigefahren, wäre das nicht passiert - wäre dort auf der Straße 100 oder 120 km/h erlaubt gewesen, welcher Paragraf hätte gegen einen Überholvorgang gesprochen? Richtig: Keiner. *grübelnderweise wieder ins Sofa setz* und demnächst mal das ganze Urteil suchen wird, weil ich das Gefühl habe, da fehlen entscheidende Informationen. Schönen Abend noch. Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 693696 | |||
Datum | 22.08.2011 22:46 | 9691 x gelesen | |||
An uns ist schon bei einer Fahrt zur Alarmübung ein 40-Tonner am LF 8 auf der Autobahn vorbeigezogen. Also bei sowas hörts dann bei mir auf! MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 693711 | |||
Datum | 22.08.2011 23:48 | 9506 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherText An uns ist schon bei einer Fahrt zur Alarmübung ein 40-Tonner am LF 8 auf der Autobahn vorbeigezogen. Also bei sowas hörts dann bei mir auf! Wer kennt das nicht? Als unser TLF 16/24 mit SoSi (BJ.81? heute Reserve) Berg auf von einem 50er Moped überholt wurde dachte ich an den Wechsel zum THW. Wir haben dann die SoSi ausgeschaltete bis der Berg erklommen war...und ihm dann aber gezeigt wo der Frosch die Locken hat ;) Nachtrag; Zum Glück war das Feuer beim Eintreffen nicht abgebrannt so das wir (immer) noch effektiv löschen durften. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 693724 | |||
Datum | 23.08.2011 07:26 | 9434 x gelesen | |||
Danke für die Ergänzung. Bei uns gibts eine Regel, dass hinter einem Fahrzeug mit Sondersignal immer ein Abstand von 100 m eingehalten werden muss. Art 16 / Abs. 2 Aber auch wir werden auf der Autobahn überholt etc.... Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 693731 | |||
Datum | 23.08.2011 08:33 | 9049 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Middeke die SoSi ausgeschaltete hmm, die bringt aber mind. 20 PS... MfG, Thomas, der dieses Problem von frührer her auch noch gut kennt... Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 693743 | |||
Datum | 23.08.2011 09:33 | 9126 x gelesen | |||
Mir fällt auf in welch einfach verständlichem Wortlaut die Verordnung verfasst ist ... liest sich wirklich sehr unjuristisch, schön daß es sowas noch gibt. Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Ulri8ch 8M., Recklinghausen / NRW | 693746 | |||
Datum | 23.08.2011 09:57 | 9243 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Middeke Als unser TLF 16/24 mit SoSi (BJ.81? heute Reserve) Berg auf von einem 50er Moped überholt wurde dachte ich an den Wechsel zum THW. Och, das tut nicht Not. Aber wir können das nächste Mal gerne mit unserem alten GKW I kommen und vor euch fahren, damit ihr uns am Berg überholen könnt - das hebt die Stimmung :-) Habe aber kürzlich selbst auch erleben müssen, dass eine mittelalte Dame mit ihrem Stern-Fahrzeug erst den Überholvorgang abschließen mußte (den sie trotz Herannahen anfing), bevor sie unseren unter vollen SoSi fahrenden MTW vorbei lassen wollte. Andersherum aber auch, dass mein Fahrer später meinte: "Schon komisch, wenn du auf der linken Spur trotz Sosi von nem PKW gejagt wirst." Zum Glück mußten wir kurz darauf von der Autobahhn runter, war ihm nicht angenehm. In der Tat verstehe ich das genannte Urteil aber auch so, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung der Dame das Hauptproblem war. Dennoch sagt das Gericht auch, dass das Schaffen von freier Bahn für Fahrzeuge unter Sonder- und Wegerecht erst recht das Überholen dieser Fahrzeuge verbiete. Auf einer Straße mit einer Fahrspur je Fahrtrichtung kann ich das nachvollziehen. Aber auf der BAB ? Sicher grenzwertig bzw. einzelfallabhängig. | |||||
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Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 693755 | |||
Datum | 23.08.2011 13:10 | 8911 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Rosenthal ir fällt auf in welch einfach verständlichem Wortlaut die Verordnung verfasst ist ... liest sich wirklich sehr unjuristisch, schön daß es sowas noch gibt. Wir Schweizer mögen einen schlanken Staatsapparat, wir können uns nicht für jeden Beamten einen Juristen leisten. ;-) Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 693785 | |||
Datum | 23.08.2011 17:21 | 8591 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherAn uns ist schon bei einer Fahrt zur Alarmübung ein 40-Tonner am LF 8 auf der Autobahn vorbeigezogen. Also bei sowas hörts dann bei mir auf! In grauer Vorzeit, als es noch die schönen Magirus 170D11 als TLF 16/24 gab, bin ich mal zu einer Einsatzübung über die Autobahn gefahren, bergab mit 80km/h, da kamen wir uns eher wie eine Wanderbaustelle als ein Einsatzfahrzeug vor. Also nicht alles so eng sehen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 693792 | |||
Datum | 23.08.2011 18:46 | 8583 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeAls unser TLF 16/24 mit SoSi (BJ.81? heute Reserve) Berg auf von einem 50er Moped überholt wurde dachte ich an den Wechsel zum THW. Falls es dich tröstet: Ich bin im THW und fahre mit dem mir zugeteilten Dienstfahrzeug durchaus öfter auf der BAB Geschwindigkeiten unter 30km/h. Diese Geschwindigkeiten ergeben sich halt, wenn man mit einem schweren Gliederzug unterwegs ist, aber weniger PS hat als der private Golf. Ich fände es auch nicht verkehrt, die Bedingung für das Recht zum Befahren der BAB nicht mehr an eine irgendwo aktenkundlich hinterlegte theoretisch mögliche Geschwindigkeit zu koppeln, sondern an die Fähigkeit, diese Geschwindigkeit auch an Steigungen zu halten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 693794 | |||
Datum | 23.08.2011 18:52 | 8566 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Uwe Stegemann Ich fände es auch nicht verkehrt, die Bedingung für das Recht zum Befahren der BAB nicht mehr an eine irgendwo aktenkundlich hinterlegte theoretisch mögliche Geschwindigkeit zu koppeln, sondern an die Fähigkeit, diese Geschwindigkeit auch an Steigungen zu halten. §35 StVZO existiert... (und das nicht nur auf Autobahnen) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 693900 | |||
Datum | 24.08.2011 20:09 | 8354 x gelesen | |||
Bei Einsätzen auf der BAB der Normalfall. Im Stau vor der Einsatzstelle dürfen wir uns dann wieder an denen vorbei quälen. Denn obwohl man uns überholt, denkt keiner an eine Rettungsgasse. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 693905 | |||
Datum | 24.08.2011 21:24 | 8342 x gelesen | |||
Da hilft, wenn man mit mehreren Fz. unterwegs ist, die Autos so auf den Spuren verteilt fahren zu lassen das da Keiner mehr normal überholt. Ist zwar für den zivilen Fahrer in dem Moment doof aber er steht ja eh gleich im Stau. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Gera8ld 8W., Bischofsheim / Hessen | 693912 | |||
Datum | 25.08.2011 02:49 | 8371 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BeckerDa hilft, wenn man mit mehreren Fz. unterwegs ist, die Autos so auf den Spuren verteilt fahren zu lassen das da Keiner mehr normal überholt. Moin, eigentlich reicht es, mit dem Fahrzeug auf die linke Spur zu ziehen. Da Rechtsüberholen so oder so verboten ist, sollte es eigentlich funktionieren. Macht zumindest die Autobahnpol. so. Nächtliche Grüße Gerald Alles was ich hier schreibe, ist weder die Meinung meines Arbeitgebers, noch die meiner Feuerwehr und schon garnicht die meiner Frau, sondern meine EIGENE Meinung, frei nach meinem Motto "Mir doch Egal" Gefundene Rehchtchraipveller dürfen gerne behalten werden :-) | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 693948 | |||
Datum | 25.08.2011 17:05 | 7867 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerald Willbergeigentlich reicht es, mit dem Fahrzeug auf die linke Spur zu ziehen. Da Rechtsüberholen so oder so verboten ist, sollte es eigentlich funktionieren. Wobei die Hemmschwelle des normalen Verkehrsteilnehmer deutlich höher liegen wird, ein Polizeifahrzeug rechts zu überholen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas | |||||
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Autor | Albr8ech8t K8., Ostfildern / BW | 693949 | |||
Datum | 25.08.2011 17:42 | 7838 x gelesen | |||
Hallo Gerald, wie viel Erfahrung hast du mit Einsatzfahrten auf der Autobahn? Mir ist es schon öfters auf der 3spurigen BAB, als wir mit 3 Fahrzeugen nebeneinander fuhren passiert, das PKW-Fahrer zwischen den Feuerwehrautos durch überholen wollten. Viele Autofahrer wollen nur schnell vorwärts kommen, für diese sind wir nur ein Hindernis (auch wenn sie 500m später im Stau stehen und zum Hindernis für uns werden). mfg albrecht Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung Es werden mehr Taten in Worte umgewandelt wie Worte in Taten | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 693952 | |||
Datum | 25.08.2011 19:03 | 7864 x gelesen | |||
Ich habe es auch schon erlebt, dass ein Autofahrer direkt vor dem Löschzug in die Rettungsgasse eingebogen ist. Der hatte dann aber seinen Spaß, er kam nirgends mehr rein wegen Vollsperrrung bei Tunnel- BMA und durfte dann mit dem Löschzug im Nacken bis vor zur Pol fahren. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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