News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Die Verursacher des Feuers ließen Ihren Unmut am Einsatzleiter aus ... | 18 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 693390 | |||
Datum | 20.08.2011 18:58 | 13376 x gelesen | |||
Hallo,Die Verursacher des Feuers ließen Ihren Unmut am Einsatzleiter der Feuerwehr aus und hatten kein Verständnis für den Einsatz der Feuerwehr. ... Manche Leute sind doch nur dumm! siehe dieser Einsatzbericht: Düsseldorf: Aktenvernichtung in Badewanne ich hoffe die zuständigen Düsseldorfer Behörden ziehen sämtliche Register um dem Verursacher klarzumachen das das keine gute Idee war. Kann in einem solchen Fall eine Rechnung für die Einsatzkosten gestellt werden? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8W., Edewecht / Niedersachsen | 693397 | |||
Datum | 20.08.2011 20:44 | 9817 x gelesen | |||
Da kann ich nur einen bekannten Comic-Helden zitieren: Die spinnen die .... Ich denke es hängt von der Satzung der Kommune ab, ob Kosten für einen Feuerwehreinsatz dem Verursacher in Rechnung gestellt werden können. MkG Stefan | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 693400 | |||
Datum | 20.08.2011 21:08 | 9986 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerKann in einem solchen Fall eine Rechnung für die Einsatzkosten gestellt werden? Ich denke schon, siehe § 41 Abs. 2 Nr. 1 FSHG i.V.m. der Kostensatzung der Feuerwehr Düsseldorf. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 693404 | |||
Datum | 20.08.2011 21:25 | 9593 x gelesen | |||
Moin, da es sich um ein vorsätzlich gelegtes Schadfeuer (Brandstiftung) handelt: Ja, ich meine schon. Obwohl ich mir nicht zu 100% sicher bin. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 693405 | |||
Datum | 20.08.2011 21:33 | 9541 x gelesen | |||
Hallo, Feuer in der Badewanne ist sicher keine bestimmungsgemäße Nutzung. Falls nicht vorsätzlich, dann aber zumindest grob fahrlässig - hat im Hiblick auf die Kostenpflicht die gleiche Wirkung. Sicher kommt auch noch eine Anzeige der Polizei wegen Brandstiftung. Die könnte in einem bewohnten Gebäude allerdings "heftig" werden. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 693418 | |||
Datum | 20.08.2011 22:43 | 9413 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Thomas Klee Feuer in der Badewanne ist sicher keine bestimmungsgemäße Nutzung.Wenn ich das Feuer entfache (egal wie bescheuert der Grund ist), weil ich das so will, und das Feuer sich nicht unerwünscht ausbreitet, ist das erstmal (m)ein Nutzfeuer. Den nicht bestimmungsgemäßen Herd aus der Definition mag ich noch bejahen wollen, aber wenn sie die Akten nicht gerade regalweise aufgelegt haben, seh ich den "Brand" schon an der Ausbreitungsgefahr scheitern. Geschrieben von Thomas Klee Falls nicht vorsätzlich, dann aber zumindest grob fahrlässigist damit schon unerheblich. Geschrieben von Thomas Klee Sicher kommt auch noch eine Anzeige der Polizei wegen Brandstiftung.Sicher nicht. Für § 305 StGB mangelt es an der Fremdheit der Sache (hier der Akten), und für § 306 StGB mangelt es an dem Inbrandsetzen des Wohngebäudes, da ich mal annehme, dass die Badewanne nicht aktiv am Verbrennungsprozess teilgenommen haben wird. Geschrieben von Thomas Klee Die könnte in einem bewohnten Gebäude allerdings "heftig" werden.Aber halt nur, wenn das Gebäude auch brennt... Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 693420 | |||
Datum | 20.08.2011 22:46 | 9127 x gelesen | |||
Ich nochmal... Geschrieben von Sebastian Weiß § 305 StGBGeschrieben von Sebastian Weiß § 306 StGBwar freilich Schwachsinn. Richtig ist § 306 StGB und § 306a StGB... Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 693432 | |||
Datum | 21.08.2011 00:46 | 8981 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas Klee Falls nicht vorsätzlich, dann aber zumindest grob fahrlässig - hat im Hiblick auf die Kostenpflicht die gleiche Wirkung. Woraus leitest du diese Gleichstellung ab, wenn ausdrücklich (und ausschließlich) "vorsätzlich" im Gesetz steht? grübelnd, Henning | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 693433 | |||
Datum | 21.08.2011 00:50 | 9554 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam § 41 Abs. 2 Nr. 1 FSHG Ihr glaubt also, den (bedingten) Vorsatz bezüglich der Gefahr bzw. des Schadens (welche überhaupt, Verrauchung des Treppenraumes?) beweisen zu können? zweifelnd, Henning | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 693438 | |||
Datum | 21.08.2011 08:30 | 8831 x gelesen | |||
hmmm, Lernen durch (finanzielle) Schmerzen ... macht hier wirklich Sinn. Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 693447 | |||
Datum | 21.08.2011 09:40 | 9635 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIhr glaubt also, den (bedingten) Vorsatz bezüglich der Gefahr bzw. des Schadens (welche überhaupt, Verrauchung des Treppenraumes?) beweisen zu können? das werden wir sehen, aber ein offenes Feuer mit mehrere (vielen?) Aktenordnern in einer Badewanne IN einer Wohnung dürfe als Schadenfeuer (Ein selbständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb einer Feuerstätte, das nicht zum Verbrennen bestimmte oder nicht wertlose Gegenstände vernichtet.) gesehen werden. Die Kontrollierung durch Leute ohne Atemschutz halte ich als nicht für gegeben, die Eigengefährdung ist erheblich. Dass man damit nebenbei auch noch jede Menge andere Personen gefährden kann ist offensichtlich. (Verrauchung Wohnung, Treppenraum, ggf. über die Lüftung des Bades (so vorhanden) auch andere Wohnungen. Usw. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 693455 | |||
Datum | 21.08.2011 10:23 | 8826 x gelesen | |||
Die Verursacher ... hatten kein Verständnis für den Einsatz der Feuerwehr. Das ist uns alleine diese Woche gleich zweimal passiert. Bei beiden Bränden handelte es sich um Schadensfeuer, zwar im kleineren Umfang, jedoch in beiden Fällen mit der Gefahr der Ausbreitung auf Gebäude. Bei beiden Bränden zeigten die Geschädigten Unverständnis über das Verhalten von Passanten, weil sie die Feuerwehr benachrichtigt hatten. Beim zweiten Fall wurde die Anruferin, eine Nachbarin, sogar von einer der Geschädigten beschimpft. Solche Fälle registrieren wir immer häufiger, teilweise mit sehr starken Emotionen verbunden. Sehr fragwürdig wie ich finde. Die Gründe hierfür sind aber wohl vielfältig. Einige Leute wollen halt nicht, dass die Nachbarn was zu reden haben (Hast gehört? Bei Meyers war gestern die Feuerwehr...) oder sie am nächsten Tag in der Zeitung stehen, andere haben Angst vor Strafen oder möglichen Kosten für den Einsatz, andere wiederum fürchten sich vor Feuerwehr und Polizei, weil sie irgendwelche anderen "Leichen" im Keller liegen haben, die niemand entdecken soll. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 693462 | |||
Datum | 21.08.2011 11:20 | 8766 x gelesen | |||
Grund der Alarmierung war der verrauchte Treppenraum. Ob das abgerechnet wird oder nicht brauche ich nicht glauben oder nicht glauben, weil es "wir" in diesem Zusammenhang nicht gibt und ich weder vor Ort war noch für Abrechnungsfragen (die bekanntlich immer auch Ermessensangelegenheiten sind) sowas von nicht zuständig bin. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 693465 | |||
Datum | 21.08.2011 11:38 | 9075 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Ulrich Cimolino das werden wir sehen, aber ein offenes Feuer mit mehrere (vielen?) Aktenordnern in einer Badewanne IN einer Wohnung dürfe als Schadenfeuer (Ein selbständig fortschreitendes, unkontrollierbares Feuer außerhalb einer Feuerstätte, das nicht zum Verbrennen bestimmte oder nicht wertlose Gegenstände vernichtet.) gesehen werden. An der Einstufung als Schadenfeuer habe ich keine Zweifel, damit ist die Feuerwehr zuständig, Ack. Geschrieben von Ulrich Cimolino Dass man damit nebenbei auch noch jede Menge andere Personen gefährden kann ist offensichtlich. (Verrauchung Wohnung, Treppenraum, ggf. über die Lüftung des Bades (so vorhanden) auch andere Wohnungen. Genau das ist der springende Punkt: War das wirklich für den Betreiber des Feuers (der aus welchem Kulturkreis stammt?) so offensichtlich, dass er diese Folgen billigend in Kauf genommen hat? IMHO: Wenn ja -> kostenpflichtig Wenn nein -> nicht kostenpflichtig Um den Kostenersatz durchzusetzen müsste man das Ganze dann auch noch beweisen können. Wie gesagt: ich zweifle. Ich glaube auch tatsächlich, dass solche Kunden i.d.R. wirklich glauben, dass das schon so klappen wird wie sie es machen und dabei nichts passiert. Schon bleiben wir im Bereich der Fahrlässigkeit und es gibt kein Geld vom Kunden. Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 693476 | |||
Datum | 21.08.2011 12:51 | 9013 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochUm den Kostenersatz durchzusetzen müsste man das Ganze dann auch noch beweisen können. Nö. Man schreibt im Zweifel erstmal eine Bescheid. Und nur, wenn statt Geld Post vom Anwalt oder vom Sozialamt kommt, DANN wirds ggf. kompliziert (oder auch nicht, weil man die Sache DANN niederschlägt). Woraus ist bei Dir eigentlich die Grundeinstellung entstanden, dass, wenn überhaupt Schlaumeier im öffentlichen Dienst sind, diese maximal ehrenamtlich tätig ein können? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 693479 | |||
Datum | 21.08.2011 13:34 | 8658 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamNö. Man schreibt im Zweifel erstmal eine Bescheid. Und nur, wenn statt Geld Post vom Anwalt oder vom Sozialamt kommt, DANN wirds ggf. kompliziert (oder auch nicht, weil man die Sache DANN niederschlägt). ja, dann versucht man halt nicht, die Sache auch durchzusetzen. Geschrieben von Andreas Bräutigam Woraus ist bei Dir eigentlich die Grundeinstellung entstanden, dass, wenn überhaupt Schlaumeier im öffentlichen Dienst sind, diese maximal ehrenamtlich tätig ein können? Vielleicht magst du nochmal drüber nachdenken, was ich geschrieben habe und was du geantwortet hast... | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 693488 | |||
Datum | 21.08.2011 14:40 | 8416 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamWoraus ist bei Dir eigentlich die Grundeinstellung entstanden, dass, wenn überhaupt Schlaumeier im öffentlichen Dienst sind, diese maximal ehrenamtlich tätig ein können? Darf man den Spruch eventuell auch weiter verwerten? :-)) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
| |||||
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 693508 | |||
Datum | 21.08.2011 15:45 | 8453 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißGeschrieben von Thomas Klee Selbst der §306f StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr) greift hier nicht. Lt. Landesimmissionsschutzgesetz NRW sind zwar derartige Verbrennungen im Freien verboten, von der eigenen Wohnung steht dort jedoch nichts. Da es hier nicht zu einem Schaden, sondern lediglich zu einer Belästigung gekommen ist, scheint hier tatsächlich keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorzuliegen. Auf betreffende Wohnungsinhaber kann also nur über den Vermieter oder durch eine Unterlassungsklage durch die Nachbarn eingewirkt werden. | |||||
| |||||
|