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ThemaIntegrationswahn im DFV / DJF war: Körperbehinderung im Einsatzdienst58 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • DJF: Arbeitsheft "Inklusion... "
  • Meinungen einiger Unfallversicherer
  •  
    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 692535
    Datum15.08.2011 09:5016257 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch Demnächst will dann ein Blinder integriert werden, der kann ganz doll Schadstoffe erschnüffeln ...

    Soweit so gut. Ein launiger Beitrag von mir, fast 4 Jahre alt.

    Gestern die FW Bravo 6 /11 gelesen. Auf Seite 40 dann ein Bericht über Behinderte und JF.

    Auf Seite 42 unten dann die Aussage von Herr Donath, Integrationsbeauftragter DJF

    ... Sehbehinderte können als Funker eingesetzt werden,...

    Kröger dazu:

    Menschen mit Behinderungen sollen auch in der Feuerwehr eine Heimat finden können, davon bin ich überzeugt.

    Weiter hinten hat er die Aussage in Richtung Einzelfallentscheidung relativiert.
    Trotzdem zeigt es mir wie weit sich der DFV in einer Wolke aus Gutmenschentum von der wirklichen Arbeit der Basis entfernt hat..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692538
    Datum15.08.2011 10:1512906 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch ... Sehbehinderte können als Funker eingesetzt werden,...

    Was ist das Problem? Ging doch hier auch ganz gut. ;-)

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692540
    Datum15.08.2011 10:3412784 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch ... Sehbehinderte können als Funker eingesetzt werden,...

    Jetzt mal eine ernst gemeinte Antwort darauf, die jedoch gleich in Fragen mündet:

    1. Welchen Kommunikationsbedarf im Bereich Funk haben die Feuerwehren?
    2. In welchem Umfeld tritt dieser Bedarf auf?
    3. Sind diese Bereiche so ausgestattet, daß Sehbehinderte dort arbeiten können?
    4. Wenn 3. mit "nein" beantworten wurde: Welcher Aufwand ist nötig um diese Bereiche so auszustatten, daß man diese mit einer Sehbehinderung nutzen kann?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen692541
    Datum15.08.2011 10:4812632 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyJetzt mal eine ernst gemeinte Antwort darauf, die jedoch gleich in Fragen mündet:

    1. Welchen Kommunikationsbedarf im Bereich Funk haben die Feuerwehren?
    2. In welchem Umfeld tritt dieser Bedarf auf?
    3. Sind diese Bereiche so ausgestattet, daß Sehbehinderte dort arbeiten können?
    4. Wenn 3. mit "nein" beantworten wurde: Welcher Aufwand ist nötig um diese Bereiche so auszustatten, daß man diese mit einer Sehbehinderung nutzen kann?


    5. Und wie schnell kann ein Sehbehinderter im Ernstfall ein Einsatzfahrzeug besetzen?


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW692543
    Datum15.08.2011 11:4412658 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyWas ist das Problem? Ging doch hier auch ganz gut. ;-)

    Ich wollte es auch gerade schreiben: Link


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW692551
    Datum15.08.2011 12:1412346 x gelesen
    Geschrieben von Gerrit Lamade
    5. Und wie schnell kann ein Sehbehinderter im Ernstfall ein Einsatzfahrzeug besetzen?


    Genau so schnell wie jeder andere auch, also entweder schnell genug oder er kann wie die anderen 2/3 Planstellen wieder nach Hause/Arbeit gehen.

    Wesentlich problematischer sehen ich mögliche Übergaben, vor und zurück, zumindest wenn ich davon ausgehe das "er" mit Blindenschrift arbeiten muß
    ...gibt es "Rommel & Stadtplan & Hydrantenplan ect.pp" in Blindenschrift ?


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg692553
    Datum15.08.2011 12:1912485 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Fio,

    Geschrieben von Florian BeschKröger dazu:
    Menschen mit Behinderungen sollen auch in der Feuerwehr eine Heimat finden können, davon bin ich überzeugt.
    Ich will dann mal relativieren: Bei uns in der Gemeinde war der Fall, das ein stv, Abt.Kdt. (Ausbildung meines Wissens GF) durch einen Arbeitsunfall an den Rollstuhl gefesselt wurde. Hier sage ich, warum sein Wissen nicht Nutzen und den Kameraden im Rückwärtigen Bereich einsetzen.

    Aber sonst sehe ich auch die FWG: Gesundheitliche- und Körperliche- Eignung!

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen692565
    Datum15.08.2011 14:3612151 x gelesen
    Moin,

    ich finde die überlegungen des DFV auch sehr hoch gegriffen und die dazu gefallenen Aussagen absolut realitätsfern. Es gibt nur wenige Arbeitsbereiche bei der Feuerwehr, die auch durch körperlich eingeschränkte Personen belegt werden können. Und die liegen zu 99% NICHT im Einsatzdienst.

    Bereiche , wo ich mir entsprechendes vorstellen kann:

    Funk: Gerätewartung in der Werkstatt duch Rollifahrer oder Taubstumme. Mitarbeit im Einsatzstab durch Rollifahrer (E-Dienst).

    Adminitration: Schreiberling, Zeugwart, unterstützend Schlauch und Gerätewart, Festausschuss.

    Jugendarbeit, aber auch das bestimmt nicht alleine.

    Berater, sollte derjenige über entsprechende Erfahrungen aus früheren Zeiten verfügen.

    Das wars eigentlich auch schon.

    Aber einen Blinden als Funker, sorry, da sind Taubstumme ja noch besser geeignet. Da gibt es wenigstens "relativ" einfach technische Lösungen, um die Sprache zu ersetzen/umzusetzen. Aber der DFV scheint sich da etwas viel vor genommen zu haben. Bis wir in der Medizintechnik so weit sind einen "Robo-firefighter" oder einen "Sechs-Millionen-Dollar-Feuerwehrmann" zu basten, werden wohl noch viel Wasser die Ems runter fließen. Und ob die Haushaltsmittel für eine derartige PSA jemals zu Verfügung stehen zweifle ich auch erstmal an.

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern692568
    Datum15.08.2011 15:1911908 x gelesen
    Geschrieben von Lutz RichterAber einen Blinden als Funker, sorry
    Ich hatte bei diesem Gedanken wieder meinen SF-Lehrgang vom letzten Jahr im Kopf. Als Sprechfunker muss man mitschreiben, evtl Nachrichten ablesen, Nachschlagewerke bedienen, das FuG bedienen, evtl. Handzeichen deuten usw.
    Nein, das sehe ich nicht als gegeben.
    Geschrieben von Lutz Richterda sind Taubstumme ja noch besser geeignet. Da gibt es wenigstens "relativ" einfach technische Lösungen, um die Sprache zu ersetzen/umzusetzen.
    Naja. Das glaube ich weniger. Eine Kommunikation ist zwar im direkten Gespräch auch ohne Gebärdensprache in gewissem Rahmen möglich, aber einen Taubstummen als Funker (Funken ist ja doch zum größten Teil Hören und Sprechen...) kann ich mir nicht wirklich vorstellen. Da gehts auch darum, dass von 2m auf 4m "übertragen" wird ("Harry, sag mal der Leitstelle bescheid, dass wir nen RTW brauchen.") o.ä. Das geht halt einfach nicht. (Oder zumindest rechtfertigt der Erfolg einer technischen Umrüstung nicht den Aufwand, will heißen: Wegen einem [oder zwei] Taubstummen, die gern was im Einsatz tun würden, stelle ich nicht alle mögliche Technik kostspielig um. Außerdem gibt es ja auch andere Feuerwehren/Funkstellen.

    Ich finde vor allem, dass man DFV und DJF in dieser Hinsicht trennen muss. Ich kann jemanden mit einer gewissen Behinderung schon in die JF aufnehmen und ihn/sie evtl. auch in die Gruppe integrieren und eine attraktive Freizeitgestaltung bieten. Aber dann muss klar sein, dass mit Stichtag 18. Geburtstag Ende ist. Und das ist dann ein harter Schritt.

    Der Integrierungswille in den Feuerwehren ist immer zuerst unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der Einsatzfähigkeit zu betrachten. Integration darf nicht zum modischen Selbstzweck werden.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz692570
    Datum15.08.2011 15:2511773 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lutz Richterich finde die überlegungen des DFV auch sehr hoch gegriffen und die dazu gefallenen Aussagen absolut realitätsfern. Es gibt nur wenige Arbeitsbereiche bei der Feuerwehr, die auch durch körperlich eingeschränkte Personen belegt werden können.

    Grundsätzlich bin ich dafür, dass Behinderte so gut es geht in den Alltag integriert werden.
    Bei der Feuerwehr ist dies alleine schon deshalb sehr schwierig bis fast unmöglich, weil in aller Regel die FW-Häuser nicht behindertengerecht gebaut sind.

    Aufwändige Umbauten quer durch die Republik würde ich unserer Politik ja vielleicht noch zutrauen - allerdings dürfte dazu das Geld fehlen. Sicher gibt es bei den FW-Häusern auch vordringlichere Umbaumöglichkeiten etc.

    Geschrieben von Lutz RichterUnd die liegen zu 99% NICHT im Einsatzdienst.

    Das sehe ich genau so. An Einsätzen können nur Personen teilnehmen, die gesund und fit sind. Alles andere ist Schönfärberei und wird nicht funktionieren.
    Damit ist keinem geholfen - und wenn's schief geht, ist die Enttäuschung bei allen Beteiligten riesengroß.

    MfG, Thomas


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW692572
    Datum15.08.2011 15:4011783 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Thomas Klee
    Aufwändige Umbauten quer durch die Republik würde ich unserer Politik ja vielleicht noch zutrauen - allerdings dürfte dazu das Geld fehlen. Sicher gibt es bei den FW-Häusern auch vordringlichere Umbaumöglichkeiten etc.

    gehe mal davon aus, dass wenn der Fall X Eintritt der Umbau schneller bewilligt wird, wie eine eventuell notwendige Ersatzbeschaffung von technischem Gerät. Zum einen, weil diese Kosten zum Teil oder auch ganz (je nach Aufgabe usw.) an entsprechende Träger weitergeleitet werden kann und zum anderen sich so ein Photo in der Zeitung 2 Monate vor der Bürgermeisterwahl hervorragen macht.

    Ansonsten sehe ich das Thema etwas anders hier, wie einige Schreiberlinge vor mir. Ich halte eine pauschale Ablehnung für falsch.

    Zum einen ist die Behinderung als solches zu bewerten. Habe ich jemand der körperlich behindert, blind oder Taubstumm ist, wird es schwer diesen in den Dienst zu integrieren und mit Sicherheit auch nicht möglich.

    Anders sehe ich den Fall, wie hier schon geschrieben, dass ein aktiver Kamerad durch Unfall/Krankheit eine Behinderung erleidet. Sicherlich muss man ganz klare Grenzen ziehen, was den Einsatzdienst betrifft. Aber warum sein Wissen / Temfähigkeit / organisationstalent nicht nutzen. Immer unter der Betrachtung, welche Arbeiten durch die Behinderung noch durchzuführen sind. (Als Beispiel: Gehunfähig - Besetzt als Nachrücker die Einsatzzentrale)

    Das sich der DFV so dazu äussert mag auch dem Druck politischer Stellen etc. geschuldet sein.

    Gruß
    Martin


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    AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern692574
    Datum15.08.2011 15:5111622 x gelesen
    Geschrieben von Martin Drechslergehe mal davon aus, dass wenn der Fall X Eintritt der Umbau schneller bewilligt wird, wie eine eventuell notwendige Ersatzbeschaffung von technischem Gerät. Zum einen, weil diese Kosten zum Teil oder auch ganz (je nach Aufgabe usw.) an entsprechende Träger weitergeleitet werden kann und zum anderen sich so ein Photo in der Zeitung 2 Monate vor der Bürgermeisterwahl hervorragen macht.
    Wenn ich mir mal so unser Gerätehaus vorstelle und dazu unsere Gemeindegröße, dann glaube ich kaum, dass jemand da etwas wegen einem schönen Pressefoto umrüstet. Und wir sind ja nun so kein Einzelfall.

    Ich lehne eine Mitgliedschaft auch nicht pauschal ab. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Und gerade deswegen frage ich mich, was genau DFV und DJF damit zu tun haben. Die Verantwortlichen vor Ort müssen im speziellen Fall abwägen, ob es vertretbar/wünschenswert/notwendig ist.


    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen692575
    Datum15.08.2011 15:5611784 x gelesen
    Tach!

    Nach paar Jahren Forum muss das jetzt mal raus.

    Geschrieben von Florian BeschTrotzdem zeigt es mir wie weit sich der DFV in einer Wolke aus Gutmenschentum von der wirklichen Arbeit der Basis entfernt hat..

    Da bin ich nicht weit weg von dir!

    Aber
    Zitiert von Florian Besch... Sehbehinderte können als Funker eingesetzt werden,...
    dich daran aufzuhängen, zeigt schon das du in Richtung DFV immer mal ein ganz klein bissel Überreagierst (aus gegebenen Anlaß politisch korrekt ausgedrückt)!

    Da steht Sehbehindert.! Das bin ich (Rot-Grün-Schwäche), der Kam. dessen Brille sich mit zunehmenden Alter in Richtung Aschenbecherboden entwickelt, der Kam. der (vlt. sogar im Einsatz) was ins Auge gekriegt hat und jetzt auf einem blind oder sehschwach ist .... ! Willst du all die aus der FW schmeißen, und mit denen einiges an Wissen und Ausbildung? Oder dann sicherheitshalber Brillenträger nicht mehr in die FW aufnehmen! Könnte ja schlimmer werden mit der Sehschwäche! Dann nehmen wir aber bitte auch keine "Nicht-Brillenträger" mehr auf, weil da einer vergessen könnte eine Schutzbrille bei entsprechenden Arbeiten aufzusetzen, Brillenträger hätten ja einen "Grundschutz" sichergestellt!

    Irgendwie sollte ja auch mal bei irgendjemand der GMV einsetzen. Und das ich Blinde nicht in den CSA stecke, und den Einäugigen mangels stereotypischen Sehen nicht zum Schornsteinbrand aufs Dach stelle muss man halt beachten.

    Auch wenn alle Welt den "Muss-Alles-Können-FM(SB)", wie ihn CF oder MD bevorzugen (aber bestimmt einsehen das der Seltenheitswert hat), haben will, sollte man bedenken das es einfacher ist mit jemand zu arbeiten der will,bei dem ich aber kleine Abstriche machen muss (FF), als mit welchen die müssen (PF), und deshalb auch nicht leistungsfähiger sind.

    So Feuer frei auf mich!

    Gruß Jan


    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern692576
    Datum15.08.2011 16:0911721 x gelesen
    Nix feuer frei, bin da aus eigener Erfahrung voll bei dir,man muss auch die Sehbehinderung differenzieren.
    Ich habe auf dem linken Auge eine Sehstärke von 13 % also sehbehindert,hatte aus schon anderem geschilderten Grund einen Behindertenausweis mit 40 % für 5 jahre, bin aber seit 32 Jahren mehr oder weniger erfolgreich im Einsatzdienst.
    Laut einem Gutachten wegen einem auswärts schielen am linken Auge, was aber im Einsatzdienst kein Problem ist, mich aber die G26 Hürde nie überspringen lassen würde.
    Kurzum wenn wir hier von Integration von Behinderten reden müssen wir wohl oder übel noch genauer differenzieren, was wir Anhand der fehlenden Anatomiekenntnisse nicht hinbekommen ausser wir reden offensichtlich über Krüppel, welche Begriffsbestimmung der eine oder andere durcheinanderbringt oder nicht differenzieren kann.
    Es ist meine Meinung das wir die Behinderten nicht pauschalieren und der DFV ohne nähere Kenntnisse die Finger davon lassen sollte, bzw. differenzierter betrachten und falls er dies schon tut, einfach transparenter zu Tage bringt um solche Verirrungen zu vermeiden,
    Gruß Klaus


    Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.)
    Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen692580
    Datum15.08.2011 16:2111585 x gelesen
    Ich denke, daß ist aber auch eine Frage, wie schwer die Behinderung ist. Brille und rot-grün Schwäche sind keine Behinderungen, sondern bedingte Gesundheit. Wennn an einer Hand vier Finger sind, ist das sicher kein Problem, wenn an einer Hand 4 Finger fehlen schon eher.

    Und eine Sehbehinderung ist eine dauerhafte MASSIVE Einschränkung der Sehfähigkeit, also nicht etwas rot-grün-Schwäche oder Brille tragen müssen. Das ist schon massiver. Und wenn derjenige auch nur kleine Fehler macht , z.B. aus der 2 eine 7 macht, dann ist das bei Kartenlesen oder Atemschutzüberwachung schon einsatzgefährdend. Und mir ist es schon wichtig zu wissen, ob der Trupp einen Restdruck von 73 oder 23 Bar hat. Und im UTM machen sich solche Fehler auch nicht so gut.

    Irgendwann ich halt mit Integration schluss, egal in welchem Bereich.


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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen692583
    Datum15.08.2011 16:3111543 x gelesen
    Geschrieben von Lutz RichterUnd wenn derjenige auch nur kleine Fehler macht , z.B. aus der 2 eine 7 macht, dann ist das bei Kartenlesen oder Atemschutzüberwachung schon einsatzgefährdend. Und mir ist es schon wichtig zu wissen, ob der Trupp einen Restdruck von 73 oder 23 Bar hat. Und im UTM machen sich solche Fehler auch nicht so gut.

    Im RealLife ist das Problem wohl eher das der Kam. 3 Blatt Papier mehr braucht, weil er die Koordinaten größer schreibt.
    Und mit 73 Bar hol ich den Trupp idR. raus bzw. sollte der Trupp von selber langsam auf die Idee kommen! Und wenn mir ein Trupp durchgibt das er mit 23 bar noch nicht auf dem Weg nach "draußen" ist, könnte es sein das es gesünder für ihn ist drinnen zu bleiben oder wenigstens die Einsatzstelle in eine Richtung zu verlassen die ich nicht einsehen kann! ;-)


    Bitte besseres Gegenbeispiel! - lach

    Gruß Jan


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen692585
    Datum15.08.2011 16:4911422 x gelesen
    ok,

    setzte eine 1 davor. 173 und 123 sind da nicht so krass und trotzdem relevant für mich, ob sich der nächste Trupp schon konkret fertig macht, oder noch ein paar Minuten Zeit hat. Die Frage ist für mich eher ob ich einen Trupp mit 73 bar noch 2 min selber laufen lasse oder ob ich ihn mit 23 bar in jedem Fall von Sicherungstrupp holen lasse.

    Ist letztenendes auch egal, ich denke es ist klar was gemeint ist.


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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen692589
    Datum15.08.2011 17:0211406 x gelesen
    Ja is klar! Aber wie gesagt dann schreibt er bissel größer und es geht.

    Was hättste den lieber als AS-Helfer?
    Einen erfahrenen Gruppenführer der die Mammute in seiner Jugend noch ohne Brille an der Elbmündung hat grasen sehen, dafür jetzt in sein persönliches Büchlein eine gescheite AS-Überwachung malt ?
    Oder einen Jungdachs, frisch vom AGT- Lehrgang, der gestochen scharf auf 3 km erkennt das Rettungshubschrauber "ADHF" am Bug stehen hat, der grad deinen AS-Trupp ins nächste Krankenhaus bringt weil er dir nicht gesagt hat das die eigentlich bissel lang drin sind, und du grade mal 3 min von so was nebensächlichem wie einer Rauchdurchzündung im nächsten Geschoss beschäftigt warst? ;-)

    Gruß Jan


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692591
    Datum15.08.2011 17:0911527 x gelesen
    Geschrieben von Klaus SchillerNix feuer frei, bin da aus eigener Erfahrung voll bei dir,man muss auch die Sehbehinderung differenzieren.

    Behinderung ist nicht gleich Behinderung - ich glaube da sind wir uns einig. Genau betrachtet hat jeder Brillenträger schon eine Sehbehinderung.

    Bis zu einem gewissen Grad ist eine Behinderung (selbst eine mit GdB versehene) für mich auch kein direkter Hinderungsgrund im Feuerwehrdienst mitzuwirken. Haben doch schon seit Jahrzehnten Diejenigen mit leichteren Behinderungen fast überall den Weg zu den Feuerwehren gefunden.

    Die Integrationsforderungen, die aber in den letzten Jahren aufgestellt werden sind jedoch viel weiter gehender. Da geht es schon nicht mehr nur um reine Integration in vorhandene Bereiche (das ist bei den in den letzten Jahren angesprochenen Zielgruppen meist gar nicht möglich), sondern die Schaffung und (finanzielle) Gestaltung von Bereichen die wir nicht oder nicht in dem Umfang brauchen und in der geeigneten Ausführung nicht finanzieren können ohne Anstriche in anderen vitalen Bereichen zu machen. Und damit habe ich ein Problem.

    Sicher, im gewissen Umfang können und müssen die Feuerwehren dieses leisten. Doch behaupte ich, daß man diesen Umfang schon erreicht, wenn man Möglichkeiten schafft möglichst viele FA, die während ihrer Dienstjahre im oder außerhalb des Dienstes körperliche Einschränkungen erleiden, weiterhin einzubinden. Und selbst das ist mitunter nicht einfach.

    MkG
    Marc


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern692595
    Datum15.08.2011 17:1411476 x gelesen
    Bin ich wie schon besprochen bei dir besonders hier
    Geschrieben von Marc DickeyDie Integrationsforderungen, die aber in den letzten Jahren aufgestellt werden sind jedoch viel weiter gehender. Da geht es schon nicht mehr nur um reine Integration in vorhandene Bereiche (das ist bei den in den letzten Jahren angesprochenen Zielgruppen meist gar nicht möglich), sondern die Schaffung und (finanzielle) Gestaltung von Bereichen die wir nicht oder nicht in dem Umfang brauchen und in der geeigneten Ausführung nicht finanzieren können ohne Anstriche in anderen vitalen Bereichen zu machen. Und damit habe ich ein Problem.


    und nicht nur wegen dem finanziellen Umfang, sondern auch wegen der persönlichkeit des Betreffenden, aber das seelisch ,moralische mit den psychischen Folgen würden zu weit führen, deswegen sehe ich es bessonders skeptisch, weil ich auch ehrenamtlich damit zu tun habe und weiss wohin falsch interpretierte Hoffnung führt.

    Geschrieben von Marc DickeyUnd selbst das ist mitunter nicht einfach.

    nein ganz bestimmt nicht, schon gar nicht in einem Sozialstaat :-)


    Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.)
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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692596
    Datum15.08.2011 17:1411565 x gelesen
    Geschrieben von Linus DrescherIch finde vor allem, dass man DFV und DJF in dieser Hinsicht trennen muss. Ich kann jemanden mit einer gewissen Behinderung schon in die JF aufnehmen und ihn/sie evtl. auch in die Gruppe integrieren und eine attraktive Freizeitgestaltung bieten. Aber dann muss klar sein, dass mit Stichtag 18. Geburtstag Ende ist. Und das ist dann ein harter Schritt.

    Jetzt muß man sich die Frage stellen warum man in den Feuerwehren eine Jugendfeuerwehr unterhält und dafür Ressourcen aufwendet. Primärgrund ist nicht die Durchführung von Jugendarbeit sondern die Nachwuchsgewinnung auch wenn das der ein oder andere anders sieht (insbesondere Mitarbeiter der Landesjugendfeuerwehren, deren Stelle über Jugenfördermittel finanziert sind).

    Klar, daß man um in dieser Altersgruppe überhaupt Nachwuchsarbeit betreiben zu können, zwingend auf Methoden der freien Jugendarbeit zurückgreifen muß, d.h. aber noch lange noch nicht das dies das Ziel ist.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692597
    Datum15.08.2011 17:1811423 x gelesen
    Geschrieben von Martin Drechsler Das sich der DFV so dazu äussert mag auch dem Druck politischer Stellen etc. geschuldet sein.

    Nee, daß ist einer der vielen Facetten des um sich greifenden politisch korrekten Gutmenschentums.

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen692598
    Datum15.08.2011 17:2811355 x gelesen
    Tach!

    Ich zitiere jetzt nicht alles, aber das was du schreibst ist in meinen Augen ganz nah an DER Wahrheit.
    Ich mag nur lieber mit "körperlichen Behinderungen" leben, als mit "Geistigen" im Sinne von mangelnder persönlicher Hirnnutzung.
    Du kannst das nur "schöner" oder verständlicher schreiben ;-)


    Gruß Jan

    PS: Mich hat heute auf Arbeit der ein oder andere Kunde zu viel genervt, glaub ich. Hab bissel nen Hals dran.


    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern692600
    Datum15.08.2011 17:3711376 x gelesen
    Geschrieben von Jan KunigPS: Mich hat heute auf Arbeit der ein oder andere Kunde zu viel genervt, glaub ich. Hab bissel nen Hals dran.


    jetzt weisst warum bei uns Feiertag ist .-)


    Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich Recht habe. (M.A.)
    Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick. Alexander Woollcott
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY692605
    Datum15.08.2011 17:5711475 x gelesen
    Servus,

    seit meinem Unfall vor über zwei Jahren bin ich körperlich behindert und nicht mehr feuerwehrdiensttauglich. Ich möchte zwar noch ab und zu gerne (natürlich ausrücken, was sonst?), aber es geht halt nicht. Ich habe mich damit abgefunden, dass das so ist.
    Ich kann zwar sehen, sprechen und auch noch etwas laufen. Aber es wäre unsinnig, wenn ich bei einem Einsatz was machen würde. Wie das ein Blinder oder Taubstummer machen soll, erschließt sich mir nicht.

    Mir kommt so was vor, wie die Aufstellung des Volkssturms zu unseligen Zeiten. Hapert´s wirklich so am Personal?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692606
    Datum15.08.2011 18:0111420 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerMir kommt so was vor, wie die Aufstellung des Volkssturms zu unseligen Zeiten.

    Dann wäre aber das was jetzt gefordert wird irgendwo im Bereich des Aufgebots V zu finden.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen692607
    Datum15.08.2011 18:1211300 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Schillerjetzt weisst warum bei uns Feiertag ist .-)

    Achso? Du warst das?

    Ich dachte bisher immer, ihr würdet das feiern, weil Erzbischof Richulf das 813 auf der Mainzer Synode dem Generalkalender hinzugefügt hat.

    Man lernt nie aus!
    (Und zu wem du alles Beziehungen hast!)

    ;-)

    Gruß Jan


    ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

    ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen692608
    Datum15.08.2011 18:1311360 x gelesen
    Moin,

    für mich klingt das ggf. nach Stabsarbeit bei der TEL. Und ja, da sind wir in der Tat etwas klamm.

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen692609
    Datum15.08.2011 18:1511404 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerHapert´s wirklich so am Personal?

    Diese tolle "Idee" ist m.E. eher im Gutmenschentum oder vergleichbaren Ideologien begründet.
    Besonders peinlich finde ich die frisch erfundene Funktion des "Funkers" bei der Feuerwehr.
    Auf die Bahn übertragen, könnte man ja auch vorschlagen, bei entsprechender Behinderung nicht mehr als Triebfahrzeugführer, sondern als Heizer tätig zu werden...

    MfG

    Frank


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen692611
    Datum15.08.2011 18:2311366 x gelesen
    Geschrieben von Frank Scheffskibei entsprechender Behinderung nicht mehr als Triebfahrzeugführer, sondern als Heizer tätig zu werden...

    Was nicht geht, weil der Heizer auf Dampfloks dem Lokführer die Signale bestätigen muss. Und da gibt es akustische Singale und halt optische ( und auch davon zig mal mehr wie der Laie vermutet ).


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW692612
    Datum15.08.2011 18:3411421 x gelesen
    Geschrieben von Lutz RichterBereiche , wo ich mir entsprechendes vorstellen kann:

    Funk: Gerätewartung in der Werkstatt duch Rollifahrer oder Taubstumme. Mitarbeit im Einsatzstab durch Rollifahrer (E-Dienst).

    Adminitration: Schreiberling, Zeugwart, unterstützend Schlauch und Gerätewart, Festausschuss.

    Jugendarbeit, aber auch das bestimmt nicht alleine.

    Berater, sollte derjenige über entsprechende Erfahrungen aus früheren Zeiten verfügen.


    Diese Diskussionen hatten wir hier im Forum doch schon öfter.
    Wenngleich ich der Meinung bin, dass man Personen für bestimmte Tätigkeitsbereiche auch gezielt schulen kann, war die Forumsmeinung dass die Absolvierung der Feuerwehrgrundausbildung immer mindestvorraussetzung sei, und diese Möglichkeit somit zumindest für Quereinsteiger hier nicht akzeptiert wird.

    Ich habe dazu eine durchaus andere, persönliche Meinung und kenne das eine oder andere praktische Beispiel [1], dass ich hier im Forum jedoch nicht erläutern möchte, wo jemand ohne Feuerwehrgrundausbildung, weil ihm das aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht möglich ist, der Feuerwehr in einem engen, aber wichtigen Betriebsfeld wertvolle Dienste leistet.
    Man muss sich halt Gedanken machen, "was für ein Feuerwehr-Fachwissen braucht diese Person? Kann ich ihm das mit seinen Einschränkungen ausreichend vermitteln? Wirklich? Besteht bei seiner vorgesehenen Tätigkeit eine unvertretbare Gefährdung? Wirklich nicht?". Das ist Aufwand.
    Den machen nicht alle. weiß ich...


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg692613
    Datum15.08.2011 18:5411514 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerIch will dann mal relativieren: Bei uns in der Gemeinde war der Fall, das ein stv, Abt.Kdt. (Ausbildung meines Wissens GF) durch einen Arbeitsunfall an den Rollstuhl gefesselt wurde. Hier sage ich, warum sein Wissen nicht Nutzen und den Kameraden im Rückwärtigen Bereich einsetzen.

    Und das sind die Fälle (es muß nicht mal unbedingt so drastisch sein wie in dem von Dir geschilderten Fall, es reicht auch der Bandscheibenvorfall oder schlicht "alt und müde", und das kommt von alleine), für die wir dann die wenigen sinnvollen Möglichkeiten der Verwendung dieses Personals offen halten sollten.

    das kann in die Richtung gehen die das THW z.B. als Verwaltungshelfer beim OB hat, bei der Ausbildungsplanung, Ausbildungsunterstützung,... Und ggf. auch rückwärtiger Dienst in Funkbuden, wenn baulich sinnvoll möglich und wenn da nicht auch regelmäßig andere Aufgaben mit verbunden sind (Nachschub vorbereiten, Versorgung/ Verpflegung vorbereiten,...).

    Das sind aber alles Fälle, in denen bereits vorher eine entsprechende Ausbildung bestanden hat und auf dieser ausgebaut werden kann.
    Für diese wenigen Positionen aber mit großem Tamtam von vorhneherein (für andere Dienste) nur bedingt geeignetes Personal zu suchen und auszubilden ist m.E. maximal sinnbefreit. Denn wie gesagt. Die "Anwärter" auf diese Funktionen haben wir eigentlich in Form der älteren Kameraden die zu recht irgend wann sagen "laß mich mal einen Schritt kürzer treten, aber in die AH möchte ich auch noch nicht".

    Eine weitere Möglichkeit sehe ich auch im Bereich komplett außerhalb des Einsatzdienstes z.B. als Systemadministrator für das IT-Netzwerk in entsprechenden Feuerwehrhäusern, Techniker in der Funkwerkstatt (so man sowas noch hat),... Das hat aber mit dem eigentlichen Aufgabenfeld "Feuerwehr" und allem was mit Einsatzdienst (auch rückwärtig) zu tun hat nur wenig bis überhaupt nichts zu tun und darf auch nicht anders verkauft werden.
    Von der rechtlichen Fragestellung welchen Status der Betreffende dann hat und ob man ihn je nach Landesrecht überhaupt in die Einsatzabteilung aufnehmen kann mal ganz abgesehen.

    Das wären aber in der Tat Einzelfälle, für deren Lösung sich eine Kampagne wie sie der DFV losgetreten hat nicht im geringsten eignet...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg692615
    Datum15.08.2011 19:0611417 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian FischerDas wären aber in der Tat Einzelfälle, für deren Lösung sich eine Kampagne wie sie der DFV losgetreten hat nicht im geringsten eignet...

    Solche Fälle waren bzw. sind doch kein Problem. Dafür brauch ich doch keine Aktion ins Leben rufen ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg692625
    Datum15.08.2011 21:0811276 x gelesen
    HalloChristian,

    Geschrieben von Christian FischerUnd das sind die Fälle (es muß nicht mal unbedingt so drastisch sein wie in dem von Dir geschilderten Fall, es reicht auch der Bandscheibenvorfall oder schlicht "alt und müde", und das kommt von alleine), für die wir dann die wenigen sinnvollen Möglichkeiten der Verwendung dieses Personals offen halten sollten.Das sehen wir ähnlich. Ich habe das Beispiel ja bewust gebracht.

    Geschrieben von Christian FischerDas wären aber in der Tat Einzelfälle, für deren Lösung sich eine Kampagne wie sie der DFV losgetreten hat nicht im geringsten eignet...Daher mei verweis auf die FWG.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW692633
    Datum15.08.2011 22:1111278 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey

    Nee, daß ist einer der vielen Facetten des um sich greifenden politisch korrekten Gutmenschentums.


    Wenn ich mir hier die letzten Beiträge durchlese in denen festgestellt wird das alles unter 100% bereits eine Behinderung ist hat der DFV wohl recht.

    und sonst?
    kommt mir der Beitrag "Wie man mit politischer Korrektheit ein Forum zerstört" in den Sinn


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692634
    Datum15.08.2011 22:2511240 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeWenn ich mir hier die letzten Beiträge durchlese in denen festgestellt wird das alles unter 100% bereits eine Behinderung ist hat der DFV wohl recht.

    Sobald der Grad der Behinderung >0 ist, ist es ja auch eine Behinderung (sagt ja schon der Name). Alles davor fällt für mich allenfalls unter den Begriff Einschränkung. Aber selbst in diesem Bereich kann es Kontraindikationen zum Feuerwehrdienst im Allgemeinen oder oder besonderen Bereichen geben.

    Jedoch meint der DFV mit seinen Aussagen garantiert nicht denjenigen, der einen GdB von 10% wegen Verlust eines Fingers o.vgl. hat sondern Fälle bei denen die Zahl deutlich höher ist und man sich schon was einfallen lassen muß um die Person sinnvoll zu beschäftigen (wenn es überhaupt geht).

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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    (2) ...

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland692670
    Datum16.08.2011 12:4811068 x gelesen
    Hallo,


    also das Themengebiet ist sehr anspruchsvoll, hier kann auch leicht eine gut gemeinte Formulierung falsch wirken und zu schnell zu Schubladendenken führen, nach dem Motto: "mit Behinderten wollen wir nix zu tun haben" - leider vergessen viele dabei die Rahmenbedingungen , unter denen i.d.R. die Feuerwehren tätig werden.


    Wobei ich den Satz:

    Geschrieben von Manuel SchmidtMan muss sich halt Gedanken machen, "was für ein Feuerwehr-Fachwissen braucht diese Person? Kann ich ihm das mit seinen Einschränkungen ausreichend vermitteln? Wirklich? Besteht bei seiner vorgesehenen Tätigkeit eine unvertretbare Gefährdung? Wirklich nicht?". Das ist Aufwand.
    Den machen nicht alle. weiß ich...
    auch aufbohren kann: ersetzen wir mal "diese Person" durch "FA", dann haben wir halt unser allgemeines Problem oder?

    ansonsten sehe ich das Thema recht entspannt:

    -wenn es wirklich einen Anwärter/ Anwärterin gibt, der/die trotz einer körperlichen Behinderung eine Feuerwehr "bereichern" kann, dann wird diese Feuerwehr auch ganz pragmatisch und ohne großen Rummel den "Aufwand" betreiben, den/diejenige zu integrieren und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alles soweit funktionieren kann oder?

    so denn,
    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg692673
    Datum16.08.2011 13:0611077 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Florian Besch

    Weiter hinten hat er die Aussage in Richtung Einzelfallentscheidung relativiert.
    Trotzdem zeigt es mir wie weit sich der DFV in einer Wolke aus Gutmenschentum von der wirklichen Arbeit der Basis entfernt hat..


    Hier ein Absatz aus einem Artikel aus der Zeitschrift der DJF" Lauffeuer " vom Mai 2011 "Alle inklusive -Jugendfeuerwehr und Behinderung ":

    "Um es gleich vorweg zu nehmen: Die Jugendfeuerwehren in Deutschland sollen nicht verpflichtet werden, Jugendliche mit Behinderung aufzunehmen oder gezielt anzuwerben. Die Deutsche Jugendfeuerwehr möchte aber die Notwendige Hilfestellung und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch bieten."

    Mit dieser Formulierung kann ich leben, so auch die Meinung von vielen Verantwortlichen aus JF/FF die ich bei Diskussionen zur Thematik heraushöre. Im Einzelfall kann es positiv sein junge Menschen mit einer Behinderung in die Jugendfeuerwehr zu integrieren. Aber verpflichtend aufzunehmen oder gar gezielt zu bewerben ?! Unser Augenmerk sollte eine andere Zielgruppe sein.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 692675
    Datum16.08.2011 13:2211026 x gelesen
    Hallo!

    Ich weiß garnicht, was es da zu diskutieren gibt.


    Das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz von Rheinland-Pfalz schreibt im Absatz vier:

    Die für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind.

    Wenn also jemand nach ärztlicher Maßgabe nicht Tauglich ist, dann hat er (politisch unkorrekt ausgedrückt) eben Pech gehabt.

    Gleiches gilt für die Jugend.
    Auch wenn es wirklich sehr politisch Korrekt und Werbewirksam ist Rollifahrer (zum Beiepiel) in der Jugend zu haben, muss man sich doch (wieder politisch nicht Korrekt) fragen, was bringt das für später.
    Denn Irgendwann ist ja Schluss.

    Nur verstehe ich jetzt nicht, warum sich sich bei der Feuerwehr darüber aufregt, es bei den Fußballern aber als Selbstverständlich empfindet das man in der Jugend keine Rollifahrer aufnimmt.

    Also bleibt mal ein wenig auf dem Boden.

    Wer Feuerwehrdiensttauglich ist oder nicht, entscheidet nicht der Einheitsführer, sondern in erster Linie der Arzt. Ob dann die betreffende Person doch noch "mitspielen" darf, ist immer eine Einzelfallentscheidung die man gut überdenken sollte.

    Gruß vom BErg

    Jakob


    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen692677
    Datum16.08.2011 13:5411041 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeWenn ich mir hier die letzten Beiträge durchlese in denen festgestellt wird das alles unter 100% bereits eine Behinderung ist hat der DFV wohl recht.

    und sonst?
    kommt mir der Beitrag "Wie man mit politischer Korrektheit ein Forum zerstört" in den Sinn


    100% Zustimmung.
    Die, die hier schreiben, dass es zu 100% nicht möglich sei Körperbehinderte in den Einsatzdienst zu integrieren, gehören wahrscheinlich auch zu den Personen, die ungefragt einen Rollstuhlfahrer über die Straße schieben, weil dieser dort steht, und denken, sie haben dabei was gutes getan, aber 1. wollte das der Rollstuhlfahrer nicht und 2. kann der sowas auch alleine (glaubt mir, das kommt öfter vor als ihr denkt). Versteht mich nicht falsch, aber ich denke viele unterschätzen hier einfach, wozu man in der Lage sein kann, wenn man in irgendeiner Form behindert ist. Ich finde es einfach falsch jemanden abzustempeln und in eine Schublade zu stecken, weil er sehbehindert, gehbehindert oder sonst was ist. Zudem glaube ich kaum, dass der DFV von Menschen mit Gehbehinderung spricht, die im E-Rolli sitzen müssen. Da ist eben auch die Einzelfallentscheidung zu beachten. Wieso soll ich jemanden den Eintritt in die Einsatzabteilung verweigern, wenn sich in der Zeit als Jugendfeuerwehrmann/frau herausgestellt hat, dass dieser durchaus im Einsatzdienst gebraucht werden kann...?


    MkG
    Johannes

    Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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    AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen692679
    Datum16.08.2011 13:5910915 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jakob TheobaldDie für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind.

    wo ist das denn bitte eine Barriere dafür, das Menschen mit Behinderung Feuerwehrdienstuntauglich sind? Es geht nicht darum, ob jemand mit dem Rollstuhl in den IA darf oder nicht. Ein Arzt kann auch durchaus der Meinung sein, dass jemand mit Gehbehinderung einen ELW besetzen kann und als Meldekopf dient. Ich sehe da überhaupt kein Problem.


    MkG
    Johannes

    Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen692680
    Datum16.08.2011 14:0210916 x gelesen
    Geschrieben von Johannes MartinEin Arzt kann auch durchaus der Meinung sein, dass jemand mit Gehbehinderung einen ELW besetzen kann und als Meldekopf dient. Ich sehe da überhaupt kein Problem.

    Ich im Grundsatz auch nicht. Zu beachten sind dabei jedoch auch die Ansichten der Unfallversicherungsträger (s. Threadcontainer insb. für Bayern) und die Tatsache, daß auch dann mindestens die Truppmannausbildung zu absolvieren ist.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 692682
    Datum16.08.2011 14:2510896 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marc Dickeydaß auch dann mindestens die Truppmannausbildung zu absolvieren ist.

    Und diese Ausbildung halte ich für alle FA (SB) als absolutes Minimum für erforderlich.

    Gruß

    Jakob


    "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
    >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW692683
    Datum16.08.2011 14:3110928 x gelesen
    Geschrieben von Jakob Theobald
    Ich weiß garnicht, was es da zu diskutieren gibt.


    Das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz von Rheinland-Pfalz schreibt im Absatz vier:



    Weil man befürchten könnte das solche -in meinen Augen guten- Gesetzte im nächsten Zug politisch "angepasst" werden.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW692690
    Datum16.08.2011 15:1010933 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Martin
    100% Zustimmung.


    Danke,
    blöd nur das ich es ganz anders meinte :(

    Geschrieben von Johannes MartinWieso soll ich jemanden den Eintritt in die Einsatzabteilung verweigern, wenn sich in der Zeit als Jugendfeuerwehrmann/frau herausgestellt hat, dass dieser durchaus im Einsatzdienst gebraucht werden kann...?

    Weil der FM/SB wie ein Schweizer Taschenmesser sein muß und je kleiner der Dienstgrad ist, je mehr Funktionen muß er zudem erfüllen.
    Anders kann es aussehen wenn eine (singular) Position besetzt werden soll, aber auch hier gilt das diese Person problemlos , zB bei langer Einsatzzeit, ausgewechselt werden muß.

    Einen FM/SB kann ich am Standrohr abstellen in den DLK-Korb stecken oder auf den ELW setzten, je nach Einsatz und Personalstärke auch gerne mal im Wechsel und sei es nur zum trocknen, aufwärmen ausruhen oder Essen aufnehmen.
    Besetzte ich den ELW mit dem "Holzbeinigen" beraube ich mich und jede andere Einsatzkraft um diese Möglichkeit, in der Folge wird die Leistungsfähigkeit der gesamten Truppe geschwächt....
    denn eines ist sicher;
    Einsatzkräfte mit eingeschränkter Einsatzfähigkeit (fehlende Lehrgänge/G.26.3 usw.) hat sowieso jede Feuerwehr.


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen692715
    Datum16.08.2011 17:4610835 x gelesen
    Geschrieben von Thomas MiddekeDanke,
    blöd nur das ich es ganz anders meinte :(


    Dann hab ich wohl die Ironie nich gesehn ;)

    Geschrieben von Thomas MiddekeWeil der FM/SB wie ein Schweizer Taschenmesser sein muß und je kleiner der Dienstgrad ist, je mehr Funktionen muß er zudem erfüllen.
    Anders kann es aussehen wenn eine (singular) Position besetzt werden soll, aber auch hier gilt das diese Person problemlos , zB bei langer Einsatzzeit, ausgewechselt werden muß.


    Prinzipiell würde ich dir ja zustimmen, aber:

    i) Darf jeder in deiner Wehr einen AGT-Platz besetzen?

    ii) Darf jeder von euch Funk besetzen?

    iii) Darf jeder von euch ein LF fahrn?

    iv) Darf jeder bei euch eine Gruppe leiten?

    Die Liste könnte ich jetzt beliebig weiterführen.
    Als ich angefangen habe mit der Feuerwehr, da war es eben auch so, dass ich nicht immer auf dem ersten Fahrzeug mitfahren durfte und dann bin ich eben nach Hause gegangen, wenn kein weiteres ausgerückt ist. Heute ist es so, dass ich, wenn ich zu langsam bin, auch kein Fahrzeug erwische. Dann geh ich eben auch wieder Heim. Wenn jetzt ein FA mit Handicap es rechtzeitig zum Alarm schafft und er den ELW besetzen kann, dann kann er dies auch tun. Es ist schließlich nicht die Rede davon, dass bei einem Alarm der ELW entweder auf den Behinderten wartet oder diesen mit Sonderrechten abholt. Wenn er zu spät ist und die Funktion nicht mehr besetzen kann, fährt er eben mit seinem Rollstuhl wieder nach Hause, so wie jeder andere FA, der das letzte Fahrzeug verpasst hat...


    MkG
    Johannes

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    AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen692717
    Datum16.08.2011 17:4810748 x gelesen
    In der damaligen Diskussion über das gleiche Thema hatte ich ein Beispiel für jemanden gebracht, der trotz GdB von 100% leistungsfähig sein kann: Es ging um einen Bekannten von mir, der aufgrund einer Krebserkrankung beide Hoden verloren hat. Ihm wurde damals ein GdB von 100% zuerkannt, da er aufgrund der Erkrankung einen "dauernden und nicht zu heilenden Verlust der Funktion eines Organs" erlitten hat. Ansonsten ist er (bis auf eine Brille) gesund...

    Seine Erkrankung ist nun mittlerweile etwa 6 Jahre her, es ist kein Rezidiv der Erkrankung (in Form einer neuen Krebserkrankung irgendwo im Körper durch Metastasenbildung) aufgetreten - warum ist er also nicht trotz Schwerbehinderung feuerwehrdiensttauglich?

    In der damaligen Diskussion hieß es lapidar "statistischer Verlierer, leider Pech gehabt"; anscheinend hat sich diese Meinung allerdings scheinbar geändert, so dass man auch in Einzelfällen solche Leute integrieren kann. Eine positive Entwicklung, wie ich meine...

    Das wäre natürlich ein Paradebeispiel für eine Einzelfallentscheidung und hat sicher nichts mit einem Blinden als Fernmelder oder einem Rollstuhlfahrer als ELW-Besatzung zu tun, das ist mir auch klar...


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen692720
    Datum16.08.2011 17:5610754 x gelesen
    Geschrieben von Jan KunigJa is klar! Aber wie gesagt dann schreibt er bissel größer und es geht.

    Ja, aber er muß es vielleicht nicht nur schreiben, sondern auch von z.B. einer Anzeige ablesen, das bei schlechtem Licht usw.
    Ich merke es ja schon bei mir, wenn ich Medikamentennahmen oder Beipackzettel Nachts lesen muß, wie schwierig das sein kann.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW692727
    Datum16.08.2011 18:3010760 x gelesen
    Geschrieben von Johannes MartinDie Liste könnte ich jetzt beliebig weiterführen.

    Dann schreib die von mir bereits genannten nicht doppelt, wäre schade um deine Arbeit ;)
    Geschrieben von Thomas Middekedenn eines ist sicher;
    Einsatzkräfte mit eingeschränkter Einsatzfähigkeit (fehlende Lehrgänge/G.26.3 usw.) hat sowieso jede Feuerwehr.



    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg692736
    Datum16.08.2011 19:0910864 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldDie für den Feuerwehrdienst erforderliche geistige und körperliche Einsatzfähigkeit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen nur Einsatzdienst leisten, wenn sie hierzu geistig und körperlich in der Lage sind.

    Un da waren sie dann wieder, unsere 16 Probleme. Oder zumindest 13. Denn mindestens in den Flächenländern ist in keinem Feuerwehrgesetzt genau geregelt, was unter körperlicher und geistiger Eignung zu verstehen ist.
    Es gibt keine standardisierten Untersuchungen, eine standardisierten Bewertungssystematiken für die festgestellte Befunde,... Was also erwartest Du vom Arzt? Soll er Glaskugel lesen?

    Das ist eben der Unterschied zu arbeitsmedizinischen untersuchungen, die standardisiert vorgegeben sind und wo es Kriterien gibt wie im einen oder aneren Fall zu verfahren ist. Das hat aber bisher noch kein Landesfeuerwehrverband für eine Novellierung der jeweiligen Gesetze gefordert. komisch aber auch.
    Vielleicht deshalb, weil dann von den (schöngerechneten) 1,X Mio. FM m.E. mindestens mal 30% rausfallen würden (zumindest wenn man einigermaßen brauchbare Kriterien alleine an die körperliche Leistungsfähigkeit anlegen würde)?

    In sofern kommst Du mit dem Verweis auf das FwG und den Arzt nicht wirklich weiter. Denn der operiert (zumindest landesgesetzlich) im luftleeren Raum. Natürlich kann jede Wehr für sich bestimmte Kriterien festlegen, die der Arzt zu untersuchen und zu werten hat und dann der Gemeinde mitteilt: Taugliche oder nicht tauglich.
    Ich kenne auch eine Wehr, da steigt jeder FF-Bewerber (natürlich gesichert) die DLK. Auch eine Form der Auswahl. Der hat zumindest keine Höhenangst und die grundlegende motorische Fähigkeiten funktionieren ;-)

    Und das ist eben ein Kritikpunkt. Formal reicht es im Zweifel aus, dass sich jemand halbwegs aufrecht zum Feuerwehrhaus schleppen kann und die Worte hervorbringt "Ich will da mitmachen".
    Und es wird auch nicht viele Feuerwehren geben die wenn es sich um den Nachwuchs von einem FM handelt sagen: "Sorry Karl, aber Dein Nachwuchs ist zu doof, zu fett, zu blind,... oder schlicht anderweitig körperlich nicht für unsere Aufgabe geeignet".


    Das alles könnte man umgehen durch klare landesrechtliche Regelungen und eine einheitliche Untersuchung auf Feuerwehtauglichkeit durch bestimmte benannte (Amts-)Ärzte. Aber dass das kommt werden wir beide vermutlich nicht mehr erleben. Schon weil dann wieder jeder mindestens einen Grenzfall aus seinem Umfeld raussuchen wird wo er "beweisen" kann, dass der doch einen ganz tollen Job macht aber bei schärferen Regeln nie dabei hätte sein dürfen. Und dann wird über Einzelschicksale ein grundsätzliches System torpediert.


    Wer übrigens ein recht umfangreiches System an Tauglichkeitsuntersuchungen hat ist die Bundeswehr.
    Jeder Soldat wird komplett durchbefundet. Jede körperliche Veränderung, Einschränkung,... wird mit eine Fehlerziffer und einem Schweregrad versehen.

    Für jede Tätigkeit gibt es dann einen Katalog an Fehlerziffern, die (grundsätzlich) zum Ausschluß führen. Für die feststellung der Tauglichkeit für eine bestimmte Tätigkeit muß der Arzt dann nur noch Fehlerziffern mit Katalog abgleichen und weiß: Tauglich/ nicht tauglich.
    Für bestimmte Tauglichkeiten und Fehlerziffern ist ggf. noch eine Möglichkeit über ein fachärztliches Gutachten möglich, wo dann ein Spezialist (z.B. der Augenarzt bei Kraftfahrtauglichkeit) nochmal prüft, ob die pauschal festgestellte Fehlerziffer (z.B. fehlendes Stereosehen am Rodenstock-Sehtestgerät) auch bei anderen (feineren) Untersuchungsmethoden gegeben ist, oder ob es eigentlich doch ausreichend vorhanden ist und dann per Ausnahme die Tauglichkeit dennoch mit Facharztattest gegeben ist.

    Das ist dann aber ein vergleichsweise komplexes System. Und die Frage ist, ob wir so viele verschiedene Tätigkeitsmuster und das entsprechend zu spezialisierende Personal im System FF überhaupt haben, dass es Sinn machen würde wahnsinnig viele verschiedene Tauglichkeiten zu definieren.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen692753
    Datum16.08.2011 20:2410798 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWer übrigens ein recht umfangreiches System an Tauglichkeitsuntersuchungen hat ist die Bundeswehr.
    Jeder Soldat wird komplett durchbefundet. Jede körperliche Veränderung, Einschränkung,... wird mit eine Fehlerziffer und einem Schweregrad versehen.

    Für jede Tätigkeit gibt es dann einen Katalog an Fehlerziffern, die (grundsätzlich) zum Ausschluß führen. Für die feststellung der Tauglichkeit für eine bestimmte Tätigkeit muß der Arzt dann nur noch Fehlerziffern mit Katalog abgleichen und weiß: Tauglich/ nicht tauglich.
    Für bestimmte Tauglichkeiten und Fehlerziffern ist ggf. noch eine Möglichkeit über ein fachärztliches Gutachten möglich, wo dann ein Spezialist (z.B. der Augenarzt bei Kraftfahrtauglichkeit) nochmal prüft, ob die pauschal festgestellte Fehlerziffer (z.B. fehlendes Stereosehen am Rodenstock-Sehtestgerät) auch bei anderen (feineren) Untersuchungsmethoden gegeben ist, oder ob es eigentlich doch ausreichend vorhanden ist und dann per Ausnahme die Tauglichkeit dennoch mit Facharztattest gegeben ist.

    Das ist dann aber ein vergleichsweise komplexes System. Und die Frage ist, ob wir so viele verschiedene Tätigkeitsmuster und das entsprechend zu spezialisierende Personal im System FF überhaupt haben, dass es Sinn machen würde wahnsinnig viele verschiedene Tauglichkeiten zu definieren.


    Das wäre sicherlich das Optimum, aber wie du schon festgestellt hast, wird die Aufteilung der Tätigkeiten wohl das Problem werden. IMO lassen sich von den Tätigkeiten einer HLF, RW oder DL-Besatzung nur die auf dem ELW oder im Stab differentieren. Bleibt also nur noch eine Kennziffer, die mir sagt "nicht voll körperlich einsatzfähig" und nur wenige Bereiche in denen diese Kennziffer kein Auschlussgrund ist.
    Dann muss man wohl gleich bei der Einzelfallentscheidung bleiben, da der Aufwand für das System sonst zu groß wäre.

    Gruß
    Alex


    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW692757
    Datum16.08.2011 20:2710720 x gelesen
    Hallo!

    Was aus meiner Sicht auch bei der ganzen Diskussion viel zu kurz kommt, dass die FF vor Ort den Kameraden einbinden muss. Wenn die Mannschaft sich dagegen wehrt, nützt das ganze Geschwafel der Verbände nix. Gibt es aber vor Ort eine Einheit, die sich dieser Aufgabe stellt und die damit enstehenden Probleme löst, dann sollen sie es doch machen.

    Gruß


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg692765
    Datum16.08.2011 20:4110828 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Weiß IMO lassen sich von den Tätigkeiten einer HLF, RW oder DL-Besatzung nur die auf dem ELW oder im Stab differentieren.

    m.E. nicht mal der ELW. Denn der Melder (einer der Melder/ Funker/ Fahrer) auf dem ELW muß ggf. mit mir zur Erkundung vor. Oder mir etwas bringen oder etwas von mir abholen oder woanders etwas holen oder auch mal eine Meldung mündlich überbringen.

    Das ist sicherlich nicht vergleichbar mit der Fitness eines AGT, schränkt aber die Verwendung von nicht voll einsetzbaren Personen bereits bei bestimmten körperlichen Mängeln wieder ein.

    Und das ist z.B. einer der Posten, auf die ich auch einen erfahrenen FM der in den 50ern sagt "ich muß nicht mehr ganz vorne mitkämpfen" setzen möchte. Und diese bekomme ich durch die reine Alterung von alleine. Also brauche ich auch da niemanden extra dafür einstellen.

    Stab hingegen wäre sicherlich möglich, hat aber m.E. mit dem was man sich gemeinhin unter der Feuerwehrtätigkeit vorstellt nicht mehr so wahnsinnig viel zu tun und geht auch in die Richtung "Verwaltungshelfer". Denn die meisten Stabspositionen wiederum setzen entsprechende Führungsausbildungen und m.E. auch Einsatzerfahrung voraus.


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    Christian Fischer
    Wernau

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    AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen692773
    Datum16.08.2011 21:3910786 x gelesen
    N´Abend

    Abgesehen davon wären solche Tätigkeiten doch so begrenzt in der Anzahl und nur in großen Fw noch "relativ" häufig, so dass sich meiner Ansicht solch eine Verwendung ohnehin nicht lohnt. Bei uns in einer relativ kleinen Wehr würde mir auf Anhieb gar kein Einsatz der letzten Jahre einfallen, wo so jemand einsetzbar gewesen wäre.


    Gruß,
    Volker

    Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 693085
    Datum19.08.2011 07:3010738 x gelesen
    Geschrieben von Jan Kunig(aus gegebenen Anlaß politisch korrekt ausgedrückt)!

    Viel Feind, viel Ehr, ich bin da eher flexibel..

    Geschrieben von Jan KunigDa steht Sehbehindert.!

    Richtig. SehBEHINDERT. Muss man differenzieren von Sehfehler.
    Und wenn man sich den Kontext des gesamten Artikels ansieht so geht die Intention IMO klar eher Richtung 13 Dioptrie statt 1,3 dpt.

    Da wir ja keine allgemeine Feuerwehrtauglichkeit haben würde ich die FeVo zu Rate ziehen. Wer einen LKW fahren darf (und das können u.U. auch Einäugige) kann auch Feuerwehrdienst machen!

    Geschrieben von Jan KunigWillst du all die aus der FW schmeißen, und mit denen einiges an Wissen und Ausbildung?
    Hab ich wo geschrieben? Wir müssen 2 Fälle klar trennen:

    a) Reintegration eines Feuerwehrkameraden der eine Behinderung erlitten hat
    b) Integration eines externen Behinderten


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 693087
    Datum19.08.2011 07:4710641 x gelesen
    Geschrieben von Manuel Schmidt wo jemand ohne Feuerwehrgrundausbildung, weil ihm das aufgrund einer körperlichen Behinderung nicht möglich ist, der Feuerwehr in einem engen, aber wichtigen Betriebsfeld wertvolle Dienste leistet.

    Richtig. In einem ganz engen Betriebsfeld. Und je nach Tätigkeit (z.B. Schriftführer) brauch man dafür weder Feuerwehrtauglichkeit noch Mitgliedschaft.

    Ähnliches läuft doch schon auf anderer Schiene. Die Ehefrauen (SB) die Brote bei längeren Einsätzen Brote machen sind auch nicht Mitglied der Feuerwehr..

    Doll wäre es wenn diese "Helfer der Feuerwehr" auch einen Rechtsstatus hätten.

    Nur sind diese Unterstützerdienstposten nicht unbegrenzt gibt.


    Grüße, BeschFl

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    AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen693173
    Datum19.08.2011 14:3510629 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschDoll wäre es wenn diese "Helfer der Feuerwehr" auch einen Rechtsstatus hätten.

    Beim DRK gibt es die Form der Mitarbeit als "freier Mitarbeiter", d.h., der- oder diejenige, die sich für eine bestimmte Tätigkeit für den Ortsverein engagiert (Helfer bei Blutspenden, Kleidersammlung etc) ist für diese Tätigkeit über das DRK bzw. die Unfallkasse des Bundes abgesichert.

    Jetzt haben wir halt das Problem, dass die Feuerwehr Teil der Kommune ist und es sich beim DRK um einen privatrechtlich organisierten Verein handelt. Gibt es denn - im Sinne von Florians Frage nach dem Rechtsstatus - eine Absicherung für die Helfer, wenigstens in Bezug auf eine Unfallversicherung? Ist ja eben doch was anderes, als vor Ort für eine Hilfeleistung durch die Feuerwehr verpflichtet zu werden....


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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg693186
    Datum19.08.2011 15:0310616 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Marc DickeyJetzt muß man sich die Frage stellen warum man in den Feuerwehren eine Jugendfeuerwehr unterhält und dafür Ressourcen aufwendet. Primärgrund ist nicht die Durchführung von Jugendarbeit sondern die Nachwuchsgewinnung auch wenn das der ein oder andere anders sieht (insbesondere Mitarbeiter der Landesjugendfeuerwehren, deren Stelle über Jugenfördermittel finanziert sind).

    Danke.
    Genau damit eckt man aber immer wieder an.

    Gruß Thorsten


    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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     19.10.2007 16:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen Mit Körperbehinderung im Einsatzdienst
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