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ThemaÜbergabe von Einsatzstellen an Besitzer/Betreiber/Straßenbaulastträger23 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorChri8sti8an 8M., Oberraden / RLP690307
Datum28.07.2011 16:139394 x gelesen
Hallo Forumsmitglieder.

Ich habe mal eine Frage:
Wie geht ihr vor, bei der Übergabe von Einsatzstellen?
Bisher ist das bei uns so:
Nach der Einsatzmaßnahme, ist im Beisein von Zeugen, meist Angehörige der Feuerwehr,
die Einsatzstelle mündlich übergeben worden. Dieses wurde dann per Funk an die FEZ mitgeteilt, wo es dann auf Band mitgeschnitten wurde und zusätzlich im Funkprotokoll vermerkt wurde.

Meine Frage jetzt, reicht diese Dokumentation, oder wäre es besser dieses schriftlich festzuhalten und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen?

Sollte man dann hierzu Formblätter mitzuführen, um alle Rechtlich relevanten Punkte einzutragen um nichts zu vergessen?


Es ist wichtig Träume zu haben!
Noch wichtiger ist, dafür zu Kämpfen!!!!!

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen690311
Datum28.07.2011 16:357031 x gelesen
Geschrieben von Christian MerkelbachDieses wurde dann per Funk an die FEZ mitgeteilt, wo es dann auf Band mitgeschnitten wurde und zusätzlich im Funkprotokoll vermerkt wurde.

Meine Frage jetzt, reicht diese Dokumentation


Das ist keine Dokumentation, das ist weniger als nichts.
Übergabe auf dem Einsatzprotokoll dokumentieren und unterschreiben(lassen).

MfG

Frank


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen690335
Datum28.07.2011 19:226774 x gelesen
Geschrieben von Frank ScheffskiDas ist keine Dokumentation, das ist weniger als nichts.

??? Wo ist das denn keine Dokumentation? Hast Du dir mal Gedanken gemacht wie lange diese Bänder aufbewahrt werden müssen?

Meines Erachtens ist das vollkommen ausreichend, dem betreffenden Mitarbeiter, Hausmeister, Liegenschaftsverwalter oder wasauchimmer die EST mündlich zu übergeben mit den ja nach Lage üblichen Hinweisen. Von mir aus auch mit den genauen Worten: "Hiermit übergebe ich Ihnen die Einsatzstelle." Das ganze dann noch im Beisein eines weiteren Mitgliedes der Einsatzleitung und gut...
Ich persönlich habe noch nie ein Einsatzprotokoll gesehen, wo solch ein vorgefertigtes Feld EST an XXX übergeben, Name, Datum, Unterschrift drauf ist.


Gruß

Flo

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen690347
Datum28.07.2011 20:116566 x gelesen
Geschrieben von Florian Schultheis??? Wo ist das denn keine Dokumentation?

Du kannst nachweisen, daß irgenwann irgendwer irgendwas gesagt hat. Das war's. Ob es auch gemacht wurde, weist Du dann wie nach?

Hast Du dir mal Gedanken gemacht wie lange diese Bänder aufbewahrt werden müssen?

Warum soll ich mir darüber Gedanken machen müssen? Das hat der Gesetzgeber doch schon alles für uns erledigt. Nach spätestens 90 Tagen sind die Bänder zu löschen.

Ich persönlich habe noch nie ein Einsatzprotokoll gesehen, wo solch ein vorgefertigtes Feld EST an XXX übergeben, Name, Datum, Unterschrift drauf ist.

Und daraus kann man schließen, daß es a.) nicht notwendig ist und b.) nirgendwo anders existiert?

MfG

Frank


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP690350
Datum28.07.2011 20:236507 x gelesen
Geschrieben von Frank ScheffskiUnd daraus kann man schließen, daß es a.) nicht notwendig ist und b.) nirgendwo anders existiert?Wäre mal interessant, wo es überall bei jedem Einsatz mit Unterschrift und Einsatzprotokoll gemacht wird.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW690356
Datum28.07.2011 20:416352 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWäre mal interessant, wo es überall bei jedem Einsatz mit Unterschrift und Einsatzprotokoll gemacht wird.

Ich kenne es bislang von nirgnds so.

Aus dem Rettungsdienst kenne ich auch keine Patientenübergabe mit Unterschrift.
"Hiermit versichere ich den Patienten gemäß dem Notfallprotokoll übernommen zu haben. Es liegen keine Erkrankungen oder Verletzungen vor, die nicht auf dem Notfallprotokoll vermerkt sind. Für Verletzungen, die nach dem Übergabezeitpunkt auftreten oder entdeckt werden ist aussschlieslich der übernehmende Verantwortlich."


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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW690357
Datum28.07.2011 20:436425 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWäre mal interessant, wo es überall bei jedem Einsatz mit Unterschrift und Einsatzprotokoll gemacht wird.
Mich würde mal interessieren, wo ihr den Hausmeister oder Eigentümer oder Streifenbeamten oder Mitarbeiter des Bauhofes oder sonstwen findet, der Euch überhaupt irgendwas unterschreibt...

Grüße vom Niederrhein

Mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW690358
Datum28.07.2011 20:496508 x gelesen
Geschrieben von Mario DollMich würde mal interessieren, wo ihr den Hausmeister oder Eigentümer oder Streifenbeamten oder Mitarbeiter des Bauhofes oder sonstwen findet, der Euch überhaupt irgendwas unterschreibt...


Und ich möchte mal den Hausmeister oder Pförtner sehen, der das auch noch rechtsverbindlich unterschreiben darf.
:-)

Zusätzlich wäre dann noch die Frage, wo man denn die vielen Formulare am Besten mit Durchschlag unterbringen will?

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen690360
Datum28.07.2011 20:566368 x gelesen
Und ich möchte mal den Hausmeister oder Pförtner sehen, der das auch noch rechtsverbindlich unterschreiben darf.

Wenn er das nicht rechtsverbindlich unterschreiben darf, kann er offensichtlich auch nicht rechtsverbindlich übernehmen.
Das war jetzt einfach...


MfG

Frank


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen690362
Datum28.07.2011 21:076232 x gelesen
Geschrieben von Frank ScheffskiDu kannst nachweisen, daß irgenwann irgendwer irgendwas gesagt hat. Das war's. Ob es auch gemacht wurde, weist Du dann wie nach?Natürlich setz mich jetzt nicht an den Funk und erzähle lang und breit, dass der Herr X von der Feuerwehr Kleinposemuckel die Einsatzstelle an den Herrn Y von der Hausverwaltung übergeben hat. Ein normales "Einsatzstelle an Hausmeister" (wenn dann noch herr Müller oder was auch immer hinterherkommt isses halt ne Eins mit Sternchen) oder "...an Polizei" (dann evtl. mit Funkrufname), "...an Wohnungseigentümer" etc. reicht doch vollkommen aus, oder wovor hast Du Angst?

Geschrieben von Frank ScheffskiNach spätestens 90 Tagen sind die Bänder zu löschen.Siehste, wenn das dann nicht reicht... bis dahin sollte dein Einsatzbericht geschrieben sein, in dem das alles nochmal drinsteht (wer da was an wen übergeben hat).

Geschrieben von Frank ScheffskiUnd daraus kann man schließen, daß es a.) nicht notwendig ist und b.) nirgendwo anders existiert?Hab ich das gesagt? Ich kenne es so nicht und halte es zumindest für meinen Teil auch nicht für nötig. Für unsere FF hab ich mal ein Einsatzschnellprotokoll entworfen, einfach um beim Einsatz dem Fahrzeugführer ne Arbeitshilfe zu geben. Da habe ich das Feld "Einsatzstelle übergeben an: Uhrzeit:" mit drin, aber mehr damit es nicht vergessen wird, und nicht weil es unbedingt nötig wäre.


Gruß

Flo

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP690367
Datum28.07.2011 21:266215 x gelesen
Geschrieben von Frank Scheffski Wenn er das nicht rechtsverbindlich unterschreiben darf, kann er offensichtlich auch nicht rechtsverbindlich übernehmen.
Das war jetzt einfach...
Machen wir es doch noch was schwieriger: Wie lange warte ich an der Einsatzstelle, bis der Einsatzstellenübernahmebefugte eintrudelt, und was mache ich, wenn gar nicht?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW690369
Datum28.07.2011 21:296159 x gelesen
hmmm Zelt aufbauen, Versorgung anfordern und mal schauen, ob auf dem GW-Wartezeit beim letzten Einsatz die Bierzeltgarnituren auch sauber gemacht wurden......


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg690425
Datum29.07.2011 08:186276 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank ScheffskiWenn er das nicht rechtsverbindlich unterschreiben darf, kann er offensichtlich auch nicht rechtsverbindlich übernehmen.
Das war jetzt einfach...


Genau. Und wir führen noch den GW-Recht ein, mit Fachberater Anwalt. Darauf mindestens 164 verschiedene Formulare mit bis zu 7 Durchschlägen. Und an der Einsatzstelle wird kein Finger krum gemacht, bis nicht durch mindestens zwei Fachanwälte unser richtiges Handeln bewertet und genehmigt wurde.

... Kopfschüttel

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 690426
Datum29.07.2011 08:256096 x gelesen
Geschrieben von Frank Scheffski Wenn er das nicht rechtsverbindlich unterschreiben darf, kann er offensichtlich auch nicht rechtsverbindlich übernehmen.

Spätestens wenn ich die Einsatzstelle an die Polizei turfe sollte es nicht mehr mein Problem sein.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen690444
Datum29.07.2011 10:286220 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Hermes ... Kopfschüttel

Da kannst Du dich jetzt lange schütteln.
Eine Übergabe der Einsatzstelle ist ein Verwaltungsakt und daran ist nun mal mindestens geknüpft, daß diese Übergabe rechtswirksam erfolgt. Wenn der Pförtner keine rechtswirksamen Erklärungen für das Objekt abgeben darf (daß er das manchmal aus verschiedenen Gründen nicht will, sei mal dahingestellt), ist die Übergabe nicht wirksam erfolgt. Punkt.
Daß es manchmal etwas dauert, bis ein Objektverantwortlicher vor Ort ist, ist nichts neues. Aber spätestens wenn das öfter passiert und die Gebührensatzung entsprechend gestaltet ist, wird man sich um zügiges Erscheinen bemühen...

MfG

Frank


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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen690452
Datum29.07.2011 12:176233 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank ScheffskiEine Übergabe der Einsatzstelle ist ein Verwaltungsakt und daran ist nun mal mindestens geknüpft, daß diese Übergabe rechtswirksam erfolgt. Wenn der Pförtner keine rechtswirksamen Erklärungen für das Objekt abgeben darf (daß er das manchmal aus verschiedenen Gründen nicht will, sei mal dahingestellt), ist die Übergabe nicht wirksam erfolgt.

... welche rechtswirksame Erklärung soll denn der Pförtner in dem Zusammenhang abgeben ? Die Übergabe ist ein ziemlich einseitiger Verwaltungsakt.

Beispiel:
Was machen wir denn mit den brennenden Lkw aus "Ganzweitimosten" ? Ist dessen Fahrer zur Abgabe rechtswirksamer Erklärungen für seine Fa. berechtigt ? Wohl kaum. Warten wir jetzt auf den Prokuristen aus "Ganzweitimosten".
Nicht wirklich ...

Gruß
Gerhard


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AutorMike8 B.8, Helmstedt / Niedersachsen690454
Datum29.07.2011 12:276025 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard BayerBeispiel:
Was machen wir denn mit den brennenden Lkw aus "Ganzweitimosten" ? Ist dessen Fahrer zur Abgabe rechtswirksamer Erklärungen für seine Fa. berechtigt ? Wohl kaum. Warten wir jetzt auf den Prokuristen aus "Ganzweitimosten".
Nicht wirklich ...


also meine Antwort wäre gewesen, Einsatzstelle an die Polizei übergeben? Zumindest kenne ich das so...

Gruß


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP690456
Datum29.07.2011 12:316100 x gelesen
Geschrieben von Frank ScheffskiEine Übergabe der Einsatzstelle ist ein Verwaltungsakt und daran ist nun mal mindestens geknüpft, daß diese Übergabe rechtswirksam erfolgt.Ein Glück, dass ich nicht bei jedem Verwaltungsakt die Mitwirkung oder Bestätigung von irgendwem benötige.
Wieso sollte ich das bei der Übergabe der Einsatzstelle brauchen?

(Und auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Wer macht das denn generell immer und bei jedem Einsatz? Das hier 99,99% der Einsatzleiter rechtswidrig handeln, mag ich noch nicht so recht glauben)

Geschrieben von Frank ScheffskiDaß es manchmal etwas dauert, bis ein Objektverantwortlicher vor Ort ist, ist nichts neues. Aber spätestens wenn das öfter passiert und die Gebührensatzung entsprechend gestaltet ist, wird man sich um zügiges Erscheinen bemühen...Oder sich freuen, dass der Einsatz nicht unter die Gebührenpflicht fällt...


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP690460
Datum29.07.2011 13:135913 x gelesen
Klar. Allerdings werden die dich bei der Frage nach einer Unterschrift zur Einsatzstellenübergabe u.U. genauso schräg anschauen, wie der Firmeninhaber aus Ganzweitimosten.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen690462
Datum29.07.2011 13:215958 x gelesen
Geschrieben von Gerhard BayerDie Übergabe ist ein ziemlich einseitiger Verwaltungsakt.

Das heißt, man hat rechtswirksam übergeben, auch wenn niemand übernommen hat?
Das glaubst Du doch selbst nicht.

Ist dessen Fahrer zur Abgabe rechtswirksamer Erklärungen für seine Fa. berechtigt ?

Als Fahrzeugführer gem. StVO hat er die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug (wir gehen davon aus, daß das FZG nicht gestohlen ist) und die bekommt er nach Einsatzende zurück.
Wäre es z.B. ein Bus und der Fahrer ist verletzt ins KH unterwegs, kannst Du den Bus nicht wirksam an irgendeinen beliebigen Businsassen übergeben. Hier helfen dann die Kollegen in den Autos, die früher mal grün-weß waren, aus.

Den Pförtner, der nicht unterschreiben darf, habe ich nicht ins Spiel gebracht, aber das ist durchaus ein praktikables Beispiel. Es existieren genug Gewerbeparks, die von einem Wachschutzdienst bewacht werden, der ggf. rund um die Uhr einen Pförtner stellt. Wenn nun in irgendeinem Betrieb die BMA auslöst, wer bekommt das Objekt nach Kontrolle und Rücksetzen übergeben? Der Pförtner der Fremdfirma? Die Polizei, die garnicht vor Ort ist?

MfG

Farnk


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.690463
Datum29.07.2011 13:355924 x gelesen
Geschrieben von Frank ScheffskiDas heißt, man hat rechtswirksam übergeben, auch wenn niemand übernommen hat?
Das glaubst Du doch selbst nicht.

Passiert tagtäglich mit Bußgeldern. Wenn ich beim nächsten Mal beim falsch parken ein Knöllchen kriege, kann ich ja mal versuchen abzulehnen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW690546
Datum30.07.2011 12:425914 x gelesen
Geschrieben von Frank ScheffskiDen Pförtner, der nicht unterschreiben darf, habe ich nicht ins Spiel gebracht, aber das ist durchaus ein praktikables Beispiel. Es existieren genug Gewerbeparks, die von einem Wachschutzdienst bewacht werden, der ggf. rund um die Uhr einen Pförtner stellt.

Ich weiß ja noch wo oder was du arbeitest, aber frag doch mal in deiner Firma wer bei euch rechtsverbindlich etwas unterschreiben darf?
Dann wirst du feststellen, dass das nur Leute dürfen die dafür ermächtigt werden, die unterschreiben dann mit i. V. oder sogar mit ppa.
Ich habe noch keinen Pförtner kennengelernt der sowas hatte.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg690547
Datum30.07.2011 12:455951 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannIch habe noch keinen Pförtner kennengelernt der sowas hatte.


Doch. Gibt es. Das wird dann aber gesondert geregelt und dann gibt es z.B. eine Dienstweisung wie beim Eingang von entsprechenden Schriftstücken (z.B. gerichtliche Verfügungen) zu verfahren ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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 28.07.2011 16:13 Chri7sti7an 7M., Oberraden
 28.07.2011 16:35 Fran7k S7., Nossen
 28.07.2011 19:22 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
 28.07.2011 20:11 Fran7k S7., Nossen
 28.07.2011 20:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.07.2011 20:41 ., Dortmund
 28.07.2011 20:43 Mari7o D7., Nettetal
 28.07.2011 20:49 Thom7as 7E., Nettetal
 28.07.2011 20:56 Fran7k S7., Nossen
 28.07.2011 21:26 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 28.07.2011 21:29 ., Dinslaken
 29.07.2011 08:18 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 29.07.2011 10:28 Fran7k S7., Nossen
 29.07.2011 12:17 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 29.07.2011 12:27 Mike7 B.7, Helmstedt
 29.07.2011 13:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.07.2011 13:21 Fran7k S7., Nossen
 29.07.2011 13:35 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 30.07.2011 12:42 Thom7as 7E., Nettetal
 30.07.2011 12:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
 29.07.2011 12:31 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 29.07.2011 08:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.07.2011 21:07 Flor7ian7 S.7, Hasselroth
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