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Thema | Sind rechtskräftige Urteile gegen FM bekannt? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 690237 | |||
Datum | 28.07.2011 10:13 | 5320 x gelesen | |||
In Ergänzung zum Orginalthread habe ich hier abgespalten, weil es thematisch in eine andere Richtung geht. Sind jemandem rechtskräftige Urteile gegen FM (inbes. Führungskräfte) bekannt, die aus Fehlverhalten in Einsätzen resultieren? Dabei meine ich explizit nicht Unfälle auf der Fahrt vom/zum Gerätehaus oder Einsatzstelle, auch nicht solche Fälle, bei denen die Kommune verurteilt wurde, sondern der FM persönlich. Mir geht es um Fälle, wie z.B. BMA nach x Fehlalarmen abgeschaltet, mangelhafte Erkundung, Verstöße gegen UVV, FWDV und andere Vorschriften, etc. Also alles was unter "Tätigkeiten im Einsatz" fällt. Wird in der Rechtssprechung hier zwischen FF und BF unterschieden? Gibt es für dazu eine Liste mit Urteilen und Begründungen? Falls nicht, wäre es sinnvoll, das zu sammeln? Danke, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 690378 | |||
Datum | 28.07.2011 21:46 | 3410 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan ArmbrusterGibt es für dazu eine Liste mit Urteilen und Begründungen? Falls nicht, wäre es sinnvoll, das zu sammeln? immer wieder gut... Sammlung gerichtlicher Entscheidungen von Dr. hc Klaus Schneider ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Stef8an 8A., Poing / Bayern | 690533 | |||
Datum | 29.07.2011 22:58 | 3064 x gelesen | |||
Danke dafür - ist mir für den Privatgebrauch aber etwas zu teuer. Falls Du das Werk kennst, wieviele der ca 5000 Entscheidungen betreffen die im Rahmen dieses Threads genannten Punkte? Grobe Schätzung wäre hier völlig ausreichend. Danke, Stefan Aus Umweltschutzgründen: Dieser Beitrag besteht zu 100% aus recycleten Bytes. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 690540 | |||
Datum | 30.07.2011 08:40 | 3126 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan ArmbrusterFalls Du das Werk kennst, wieviele der ca 5000 Entscheidungen betreffen die im Rahmen dieses Threads genannten Punkte? Grobe Schätzung wäre hier völlig ausreichend. Kann ich nicht schätzen, aber sind etliche! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 690880 | |||
Datum | 03.08.2011 00:10 | 2918 x gelesen | |||
Moin! Aus meiner Schätzung heraus, wenn ich die letzten Jahr zwischendurch mal versucht habe etwas zu finden, sind es eher sehr wenige, insebsondere wenn man die Zahl der Einsatzkräfte und Einsätze pro Jahr bundesweit betrachtet. Vergleichsweise sehr viele Entscheidungen (auch bei SgEFeu) befassen sich mit dem Straßenverkehr und Sonderrechten. Da gibt es viel auch zur persönlichen strafrechtlichen Verantwortung bzw. Bußgeldsachen. Ansonsten wird es sicherlich etliche Ermittlungsvefahren geben, die in der Regel eingestellt werden und selbst wenn es vor Gericht geht (z.B. nach dem Atemschutzunfall in Tübingen) folgte in den mir bekannten Fällen ein Freispruch. Oft stehen andere im Fokus der Strafverfolgung, wie zum Beispiel in Tübingen Mieter und Vermieter oder beim Einsturz der Eislaufhalle Bauingenieure und Prüfer. Was eher mal vorkommt sind Schadensersatzklage gegen die Gemeinde. Das trifft den FA in der Regel auch erstmal nicht persönlich, weil der Anspruch gegen den FA auf die Gemeinde übergeleitet wird (Amtshaftung). Da bedarfs es aber der groben Fahrlässigkeit, damit eine Haftung der Gemeinde in betracht kommt und die wird häufig verneint (z.B. Oberlandesgericht Oldenburg Urteil vom: 18.11.2005 Aktenzeichen: 6 U 231/04 zur Anforderung wann eine Einsatzstelle verlassen werden darf, mit etwas fragwürdiger Begründung). Anders aber zum Beispiel LG Chemnitz, Urteil vom 11. 9. 2002 - 5 O 545/02 mit folgenden interessanten Aussagen (bei einer Übung war der Boden des OG einsturzgefährdet und ein FA stürzte ab): "Der Bürgermeister der Gemeinde W. handelte bei der Leitung der Feuerwehrübung in seiner Funktion als Leiter der freiwilligen Feuerwehr W., mithin in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Indem er die Absperrung oder Markierung des oberen Stockwerkes des Übungsobjektes unterließ, verletzte er eine ihm gegenüber dem verunfallten H obliegende Amtspflicht. Während der Leitung einer Feuerwehrübung obliegt es dem jeweiligen Einsatzleiter, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verletzung der eingesetzten Feuerwehrleute verhindern. ... Aus der Vernehmung des Zeugen T konnte die Einsatzanweisung des Übungsleiters zumindest insoweit zur Überzeugung des Gerichtes rekonstruiert werden, dass sie keine ausdrückliche Warnung vor der Einsturzgefahr enthielt. Auch eine bloße Beschränkung der Suche auf einen Teil der Scheune, ohne einer damit verbundenen Warnung, kommt einer Absperrung nicht gleich." Ob das dann zum Regress der Gemeinde bei dem Einsatzleiter führt ist fraglich und vermutlich noch seltener vor Gericht. Viele Grüße Sven | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 693793 | |||
Datum | 23.08.2011 18:48 | 2136 x gelesen | |||
Hallo, für die Teilnehmer aus NRW zu diesem Thema vielleicht interessant: der aktuelle Newsletter des IdF vermeldet 20 freie Plätze für Termin: 15.09.2011 S F 15/2011 - Seminar für Führungskräfte - Der Einsatzleiter im Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen Vermutlich können endgültig nicht aus NRW zu besetzende Plätze auch an Teilnehmer aus anderen Bundesländern 'verkauft' werden. Gruß, Henning | |||||
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