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Thema | Verantwortlichkeit d. Führungskräfte bei Lagen ohne tatssächl. Einsatz | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 690192 | |||
Datum | 27.07.2011 19:31 | 4797 x gelesen | |||
Hallo Leute, sorry für den holprigen Threadtitel aber mir ist nix besseres eingefallen. Um was gehts mir? Jeder kennt die Lagen ohne tatsächlichen Einsatz der Feuerwehr. BMA, Brand-/ Gasgeruch, komisches Flackern am Horizont, etc. Sowas kommt in Deutschland sicherlich 10.000fach vor. Die Frage ist nur, wie geht man als Führungskraft hierbei vor, um guten Gewissens die Einsatzstelle wieder zu verlassen wenn man nichts findet? Was ist wenn 3 Stunden nach der BMA die Lagerhalle doch in Flammen steht, woran wird die Führungskraft ggf. vor Gericht gemessen? Danke für Eure Antworten. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 690197 | |||
Datum | 27.07.2011 20:13 | 2711 x gelesen | |||
Moin Florian! Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass du nach bestem Gewissen vorgehst und erkundest. Erkunde niemals alleine (sollte eigentlich klar sein) und nehme dir jemanden mit, der das NICHTS bezeugen kann, dies kann zusätzlich auch gerne die Polizei sein. Dokumentiere dies entsprechend im Einsatzprotokoll und per Funk zur Leitstelle. Übergebe die Einsatzstelle an einen Objektverantwortlichen und mach ggf. die Auflage, dass der nach einer Stunde nochmal alles kontrollieren soll. Wenn dieser meint, dass er die BMA teilweise oder gar komplett deaktivieren kann, dann dokumentier unbedingt auch dies. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 690225 | |||
Datum | 28.07.2011 06:54 | 2381 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian FastnerWas ist wenn 3 Stunden nach der BMA die Lagerhalle doch in Flammen steht, woran wird die Führungskraft ggf. vor Gericht gemessen? Das gleiche Problem hat der Rettungsdienst ja auch zu Hauf: Rettungsdienst wird wegen Lapalie gerufen, kommt und schaut. Alles ist gut, Patient muss nicht mit, will auch nicht. Am nächsten morgen ist die Person tot. Die Frage vor Gericht ist, ob "der Verantwortliche" die übliche und in der Situation angemessene Sorgfaltspflicht hat walten lassen, ob er dieses auch beweisen kann, sprich ob das entsprechend dokumentiert ist. Selbst schon erlebt: BMA, hingefahren, Bereich kontrolliert, alles gut. Kaum wieder eingerückt, erneuter Alarm BMA und direkt nach dem Ausrücken die Meldung über die Leitstelle: "Feuer bestätigt. Weitere Kräfte werden alarmiert." Grüße Manuel | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 690258 | |||
Datum | 28.07.2011 12:08 | 1906 x gelesen | |||
Hallo wir haben in unserem Stadtteil mehrere Objekte mit BMA mit entsprechender Anzahl an Fehlalarmen. Letztendlich bleibt einem nur eine sorgfältige Erkundung durch den AT und die entsprechende Dokumentation im Betriebsbuch der BMA und an die Leitstelle. Das kann auch mal bedeuten das man aufs Baugerüst steigt und an den murrenden Bauarbeitern vorbei sich sehr sorgfältig die offene Zwischendecke anschaut in deren Nähe geflext wurde. Eine Garantie das anschließend nichts passiert hat man nicht, auch wenn die BMA mit dem gleichen Melder Abends um 10Uhr auslöst und morgens um 6 Uhr wieder. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 690355 | |||
Datum | 28.07.2011 20:40 | 1458 x gelesen | |||
Danke für Eure Antworten. Wo ich mich noch etwas schwer tue, jeder Feuerwehr macht es anders, und innerhalb der Feuerwehr gibts auch noch mal die unterschiedlichen Herangehensweisen. Daher hätte mich interessiert was dann im Zweifelsfall vor Gericht als Referenz herangezogen wird, bzw. was die Taktikvorgabe ist. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | |||||
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