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ThemaMildere verurteilung durch Feuerwehreinsatz!36 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen690107
Datum26.07.2011 23:0011331 x gelesen
Link zum HR

"Dass der übermüdete Unfallverursacher einen Feuerwehreinsatz hinter sich hatte und nicht etwa von einem nächtlichen Diskothekenbesuch gekommen war, habe sich strafmildernd ausgewirkt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. "


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg690121
Datum27.07.2011 07:107816 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhut

"Dass der übermüdete Unfallverursacher einen Feuerwehreinsatz hinter sich hatte und nicht etwa von einem nächtlichen Diskothekenbesuch gekommen war, habe sich strafmildernd ausgewirkt, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit."
Ehrenamtsbonus?
Mir stellt sich die Frage: auf dem Weg von der Feuerwehr heim ins Bett oder von daheim, ohne ausreichendem Schlaf zur Arbeit?

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP690125
Datum 27.07.2011 08:048643 x gelesen
Mir stellt sich die Frage, wo doch sowas wie ein "Ehrenamtsbonus" niemals nie und gar nicht sein darf, wie könnte man denn sicherstellen, dass keine übermüdeten und dann auch noch ehrenamtlichen Feuerwehrleute vom Gerätehaus nach Hause fahren?
Jedem ein Taxi rufen (und bezahlen, oder wäre das wieder Ehrenamtsbonus, der HA muss ja auch mit eigenen Mitteln heim?)? Sie dann später auch wieder zurückholen, damit sie ihr Auto heim holen können?
Sammeltaxi gleich nach Alarmierung (weiterer Vorteil: man könnte die Parkplätze am Gerätehaus anderweitig vermieten, Hilfsfristen wären natürlich anzupassen)?
Sie nach noch festzulegender Einsatzdauer X einen Zeitraum Y in dem dafür natürlich extra hergerichteten und von Arbeitsschützern regelmäßig probebeschlafenem Schlafraum im Gerätehaus zwangsunterbringen, damit sie ja nicht müde auf die Menschheit losgelassen werden?

Mir scheint, als wäre die Einzelfallabwägung eines Richters, dass eine Feuerwehrtätigkeit einen doch etwas anderen Beigeschmack in einem solchen Unfallgeschehen hat wie ein Discobesuch, vielleicht doch gar nicht mal so die schlechteste Variante.
Und ich gehe mal davon aus, dass der Unfallfahrer (oder andere Feuerwehrleute) sich nicht das Wort Ehrenamtsbonus auf A3 ausgedruckt und eingerahmt ins Wohnzimmer hängen und weiter reihenweise Unfälle bauen wird, sondern dass ihn die ganze Angelegenheit auch so noch genügend beschäftigen wird. Nein, das ist kein genereller Strafersatz in allen vergangenen, aktuellen und zuküftigen Verfahren dieser Welt, sondern nur meine ganz eigene persönliche Ansicht in diesem einen Einzelfall. Ich wünsche dem Jungen auf jeden Fall, dass diese Angelegenheit sein weiteres Leben nicht zu sehr beeinflusst, und dass er in den nächsten Tagen nicht zufällig in einem Internetforum landet, wo Schreibtischjuristen die Unmöglichkeit dieses ach so grausamen Ehrenamtsbonus in allen Facetten auseinandernehmen.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern690126
Datum27.07.2011 08:126535 x gelesen
Finde ich aber in diesem Zusammenhang für angebracht.


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz690127
Datum27.07.2011 08:286834 x gelesen
Das verdient ein


***Sternchen***


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz690129
Datum27.07.2011 08:446481 x gelesen
Sorry Jörg,

aber ich kann das bald nicht mehr hören.

Da ist ein junger Kamerad, der sich tagein und tagaus "den Arsch aufreißt" um anderen zu helfen.

Dann verursacht er, übermüdet von einem FW-Einsatz einen tödlichen VU.

Würden wir, würdest Du, mit dieser Schuld klarkommen ?

Du rackerst dich ab um anderen zu helfen und indirekt verliert dadurch ein Mensch sein Leben.

Sorry, aber da kann ich über Ehrenamtsbonus nun wirklich nicht diskutieren.

Ich finde es richtig, dass der Kamerad milde bestraft wurde, ich wünsche mir mehr Richter mit Augenmaß.

Und ich wünsche dem Kameraden, dass er irgendwann mal das Geschehene hinter sich lassen kann.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen690132
Datum27.07.2011 09:056712 x gelesen
Moin,

ein Sternchen auch von mir und doch...

Wir haben es hier mit einem sehr schwierigen Thema zu tun, einerseits ziehe ich den Hut vor dem Richter das so zu entscheiden und vor allem so zu begründen. (Vergleiche hinken ja bekanntlich immer)
Andererseits ist die Bevölkerung in unserem Land, wie wir alle wissen, durchaus schnell geneigt neidisch auf den Nebenmann zu sehen und sich übervorteilt zu sehen. Deshalb denke ich sollten wir das als das sehen was es ist, eine Einzelfallentscheidung. Die Geschichte mit dem "Ehrenamtsbonus" versenken wir lieber dort wo sie keiner findet, das weckt wie gesagt nur Neider.

Geschrieben von Sebastian KruppIch wünsche dem Jungen auf jeden Fall, dass diese Angelegenheit sein weiteres Leben nicht zu sehr beeinflusst,

das wiederum ist für mich der Knackpunkt, denn für den Verletzten und die Angehörigen des Toden hat das mit Sicherheit Konsequenzen und es beeinflusst Ihr weiteres Leben wie kaum sonst etwas denkbares.

Ich habe manchmal bei solchen Sachen das Gefühl, wir vergessen das Schicksal und den Schmerz des Gegenüber über unserem eigenen Unglück.

Geschrieben von Sebastian Kruppdass er in den nächsten Tagen nicht zufällig in einem Internetforum landet, wo Schreibtischjuristen die Unmöglichkeit dieses ach so grausamen Ehrenamtsbonus in allen Facetten auseinandernehmen.

die Gefahr besteht natürlich schon, hier ist es ja auch gelandet. ;-)

Ansonsten sollten wir wohl damit umzugehen wissen, der Bürger ist nun mal so, solange er uns nicht braucht gilt das was Klaus im Nachbarthread geschrieben hat, auch wenn es nach meinem Geschmack etwas zu finster daherkommt.

Gruß
Olf


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen690136
Datum27.07.2011 09:336465 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Jörg AndersMir stellt sich die Frage: auf dem Weg von der Feuerwehr heim ins Bett oder von daheim, ohne ausreichendem Schlaf zur Arbeit?

Wie auch immer... schlimm genug, dass sowas passiert. Ich finde es angebracht, dass hier die Umstände entsprechend gewertet wurden.

Deine Frage ist eigentlich relativ egal. Wer zu müde zum Autofahren ist, sollte sich nicht mehr hinters Steuer setzen. Vom Feuerwehrhaus heim gibt es Möglichkeiten (Taxi) und zur Arbeit gehts dann halt nicht. Und ja, ich weiß, dass sich das verdammt leicht daher sagt und in der heutigen Arbeitswelt oftmals mehr als schwer realisierbar ist. Ist ja erstmal nur ein "eigentlich müsste man". Dass das so nicht immer einzuhalten ist, wurde offensichtlich ja vom Gericht entsprechend gewürdigt. Wowereit...

Und wehe ich erwische einen, der den oberen Absatz unvollständig zitiert, um mir eine undifferenzierte Kritik an dem Kameraden vorzuwerfen...

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz690157
Datum27.07.2011 12:536131 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornWer zu müde zum Autofahren ist, sollte sich nicht mehr hinters Steuer setzen.

Kein Unfallverursacher durch Sekundenschlaf wird ins Auto einsteigen mit dem Gedanken:"Ich bin zu müde zum fahren, ich werde definitiv einschlafen." Also so richtig deine Aussage ist, so unmöglich ist sie in ihrer perfekten Umsetzung. Die Grenze zwischen "müde" und "zu müde" muß erstmal jeder selbst beurteilen, das sieht man jemandem erst dann an, wenn er wirklich Sekundenschlaf hat.


Geschrieben von Ingo HornVom Feuerwehrhaus heim gibt es Möglichkeiten (Taxi) und zur Arbeit gehts dann halt nicht.

Für ein Taxi würde ich so ~50 zahlen durch die weite Anfahrt, ganz zu schweigen von der Wartezeit. Man könnte sich natürlich auf dem "platten Land" von einem Kameraden heimfahren lassen, der sich weniger müde fühlt. Nur, kann dieser auf dem weiteren Heimweg alleine im Auto nicht auch einschlafen, da er sich selbst falsch eingeschätzt hat?

Die Aussage "zur Arbeit gehts dann halt nicht" wiederrum ist vollkommen an der Realität vorbei. Es gibt viele, die sich das ohne explizite Freistellung nicht erlauben können und selbst da gibt es genug, die trotzdem noch zur Arbeit gehen einfach weil ihr Chef sie dazu zwingt.


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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg690159
Datum27.07.2011 12:586174 x gelesen
Moin, moin,

Geschrieben von Sebastian KruppMir stellt sich die Frage, wo doch sowas wie ein "Ehrenamtsbonus" niemals nie und gar nicht sein darf

wenn man sich die Studien zur Motivation von Ehrenamtlern ins Gedächtnis ruft, dann kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass kein Weg an einem gewissen Ehrenamtsbonus vorbei führt.

Die Motivation bewegt sich immer mehr vom "selbstlosen Ehrenamt" weg, hin zur Selbstverwirklichung für einen begrenzten Zeitraum. Es liegt an jeder Feuerwehr, sich darauf einzustellen.


Beste Grüße Sven

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen690173
Datum27.07.2011 14:456126 x gelesen
Geschrieben von Sven Koopmann
wenn man sich die Studien zur Motivation von Ehrenamtlern ins Gedächtnis ruft, dann kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen, dass kein Weg an einem gewissen Ehrenamtsbonus vorbei führt.
Daß die Motivation ein besonderer "Ehrenamtsbonus" bzw. ein Vorteil gegenüber anderen Mitmenschen ist, um sich bei Feuerwehrs zu engagieren, wage ich mal zu bezweifeln. Daß es allerdings nicht mehr ganz ohne einen Bonus (z.B. Eintritt Schwimmbad o.ä.) zu funktionieren scheint, dürfte allerdings Fakt sein.

Auch wenn dieses Urteil allen freiwilligen FA (hü) schmeicheln dürfte (und es z.B. im NBrandSchG und anderen Ländergesetzen wohl auch sogar verankert ist, daß dem FA (hü) keine Nachteile durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen dürfen), stellt sich die Frage wo die Grenze für diesen "Ehrenamtsbonus" ist, gerade auch in diesem Fall.

Man stelle sich die gleiche Situation unter dem Aspekt "Promibonus" vor...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg690174
Datum27.07.2011 15:295870 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jörg AndersEhrenamtsbonus?

glaube ich nicht.
Mir sind Urteile bekannt, bei denen nach einem Unfall mit Todesopfer geringere Strafen verhängt wurden.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen690178
Datum27.07.2011 16:115926 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Lars Tiedemann
Man stelle sich die gleiche Situation unter dem Aspekt "Promibonus" vor...


Der Promi hat sich wohl kaum die Nacht um die Ohren geschlagen, weil ein Mitbürger in eine Notlage geraten ist. Vergleicht doch bitte nicht Äpfel mit Birnen...

MfG

Ingo


--

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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg690179
Datum27.07.2011 16:235786 x gelesen
Moin, moin,

Geschrieben von Lars TiedemannDaß die Motivation ein besonderer "Ehrenamtsbonus" bzw. ein Vorteil gegenüber anderen Mitmenschen ist, um sich bei Feuerwehrs zu engagieren, wage ich mal zu bezweifeln. Daß es allerdings nicht mehr ganz ohne einen Bonus (z.B. Eintritt Schwimmbad o.ä.) zu funktionieren scheint, dürfte allerdings Fakt sein.

darauf will ich nicht hinaus.

Das Ehrenamtliche Engagement in Deutschland nimmt zu. Allerdings gestaltet es sich anders. Es ist nur noch selten der Fall, dass jemand mit 18 ein Amt übernimmt und es dann 40 Jahre lang ausüben wird. Sprich, die Feuerwehr sollte Wege finden, diese Leute zu integrieren, muss aber damit rechnen, dass man nicht dauerhaft etwas von ihnen hat.

Und zweitens ändern sich die Motive, ein Ehrenamt auszuüben. Solche Begriffe wie Selbstverwirklichung stehen dann ganz oben an.


Beste Grüße Sven

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen690180
Datum27.07.2011 16:295935 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horn
Der Promi hat sich wohl kaum die Nacht um die Ohren geschlagen, weil ein Mitbürger in eine Notlage geraten ist. Vergleicht doch bitte nicht Äpfel mit Birnen...
Ich bin ja vollkommen auf der Seite des verurteilten FA (hü) und sicherlich ist der Vergleich nicht der Beste, immerhin vergleiche ich (bewußt) eine ehrenamtliche und "hoheitliche Aufgabe im Sinne der Allgemeinheit" mit dem Job einer Person von öffentlichem Interesse, um Geld zu verdienen und die Allgemeinheit einfach nur zu unterhalten.

Nur regt sich hier beim "Ehrenamtsbonus" in unserem Sinne kaum jemand auf bzw. widerspricht. Beim "Promibonus" ist das jedoch anders und dabei geht es nur um den Bonus an sich.
Der Promi hat vielleicht einfach nur eine Nacht durchzecht. Der FA (hü) war in diesem Fall unterwegs um anderen zu helfen, war danach übermüdet und war in einen Unfall verwickelt. Doch wie wirkt das Urteil nach außen?!
Nicht daß das gerade von der Allgemeinheit als Freibrief für "Feierwehr & Co." verstanden wird...


Gruß
Lars

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW690211
Datum27.07.2011 22:055800 x gelesen
Hi,

Genau diese Betrachtung des Einzelfalls ist in unserem Strafrecht vorgesehen 46 StGB

Vor diesem Hintergrund zeugt dass Urteil von einem Fingerspitzengefühl des Richters. Im Fall von fahrlässige Tötung ist es immer schwer ein angemessenes Strafmaß zu finden. letztlich macht keine Strafe der Welt den Menschen wieder lebendig und der Täter muss damit leben, jemanden getötet zu haben.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen690212
Datum27.07.2011 22:155608 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Lars Tiedemann
Nicht daß das gerade von der Allgemeinheit als Freibrief für "Feierwehr & Co." verstanden wird...


Was soll ich sagen... ich kann Deine Bedenken weder nachvollziehen noch teilen...

MfG

Ingo


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen690213
Datum27.07.2011 22:195635 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Steffen WenzFür ein Taxi würde ich so ~50 zahlen durch die weite Anfahrt, ganz zu schweigen von der Wartezeit. Man könnte sich natürlich auf dem "platten Land" von einem Kameraden heimfahren lassen, der sich weniger müde fühlt. Nur, kann dieser auf dem weiteren Heimweg alleine im Auto nicht auch einschlafen, da er sich selbst falsch eingeschätzt hat?

Die Kosten hat gefälligst die Gemeinde zu tragen. Aber 50,--?? Über welche Strecke reden wir hier denn?

Geschrieben von Steffen WenzDie Aussage "zur Arbeit gehts dann halt nicht" wiederrum ist vollkommen an der Realität vorbei. Es gibt viele, die sich das ohne explizite Freistellung nicht erlauben können und selbst da gibt es genug, die trotzdem noch zur Arbeit gehen einfach weil ihr Chef sie dazu zwingt.


Tjoa.. hätteste meinen Beitrag komplett zitiert, würde da von meiner Seite aus mehr oder weniger das gleiche stehen... Zumindest habe ich die schwere bis unmögliche Umsetzbarkeit durchaus auch so gesehen. Aus dem Zusammenhang heraus zitieren ist kein wirklich guter Stil.

MfG

Ingo


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen690214
Datum27.07.2011 22:215585 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Steffen WenzDie Aussage "zur Arbeit gehts dann halt nicht" wiederrum ist vollkommen an der Realität vorbei.

Eben vergessen: So ganz an der Realität vorbei ist das nicht. Ich kenne mindestens einen Arbeitgeber, wo das durchaus akzeptiert würde. Und ja, ich weiß, dass das nicht überall die Regel ist. Leider...

MfG

Ingo


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz690217
Datum27.07.2011 22:495690 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornDie Kosten hat gefälligst die Gemeinde zu tragen. Aber 50,--?? Über welche Strecke reden wir hier denn?

Meinen Heimatort kannst du ja sehen. Das nächste auch sicher nachts verfügbare Taxi käme aus Kaiserslautern oder Neustadt an der Weinstraße: also Anfahrtszeit ~20-30min, Anfahrtsstrecke ~25km. Auf dem "platten Land" ist ein Taxi nun wahrlich keine Option, dann eher noch sich von einem Kameraden heimfahren lassen. Aber deswegen habe ich ja geschrieben, wie will man sichergehen, daß dieser nicht auch einschlafen kann auf dem Heimweg? Sekundenschlaf ist etwas, das immer passieren wird. Man kann mit Präventionskampagnen oder elektronischen Helfern im Auto dagegen angehen, ganz auszuschließen ist es nie.



Geschrieben von Ingo HornTjoa.. hätteste meinen Beitrag komplett zitiert, würde da von meiner Seite aus mehr oder weniger das gleiche stehen... Zumindest habe ich die schwere bis unmögliche Umsetzbarkeit durchaus auch so gesehen.

Du hast es eingeschränkt, ja. Meiner Meinung nach muß man aber so ehrlich sein und direkt sagen, daß "Nicht zur Arbeit gehen" heutzutage keine immer mögliche Option ist. Erst dann kommt die genauere Darstellung, daß wem es möglich ist zuhause zu bleiben bzw. später zur Arbeit zu kommen wenn man sich nach dem Einsatz zu müde fühlt, dies auch nutzen sollte.


Geschrieben von Ingo HornAus dem Zusammenhang heraus zitieren ist kein wirklich guter Stil.

Tut mir leid, so war es von mir nicht beabsichtigt. Ich wollte einfach nochmal klarstellen, daß der eigentlich gesetzlich vorgesehene "Schutz" einfach nicht (mehr) umsetzbar ist. Wenn der Arbeitgeber es nicht aktzeptiert, daß ein Mitarbeiter aufgrund von Feuerwehreinsätzen fehlt, wird er auch immer Mittel und Wege finden auf diesen Druck auszuüben.
Außerdem kann man auch keinen Feuerwehrmann dazu zwingen, nicht zur Arbeit zu gehen. Es kann ja auch Gründe geben, daß man von sich aus nach einem Nachteinsatz auf die zustehende Ruhezeit verzichtet.


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen690234
Datum28.07.2011 09:565491 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Steffen WenzMeiner Meinung nach muß man aber so ehrlich sein und direkt sagen, daß "Nicht zur Arbeit gehen" heutzutage keine immer mögliche Option ist. Erst dann kommt die genauere Darstellung, daß wem es möglich ist zuhause zu bleiben bzw. später zur Arbeit zu kommen wenn man sich nach dem Einsatz zu müde fühlt, dies auch nutzen sollte.

Eben nicht. Die Gesetzeslage bzgl. Ruhezeiten etc ist eigentlich eindeutig. Insofern muss eigentlich(!) zuerst die Option "zu Hause bleiben" betrachtet werden. Ich für meinen Teil habe einen Arbeitgeber, wo ich mir das bei Bedarf leisten kann. Natürlich gibt es dann immer noch dringende Dienstreisen/Inbetriebnahmen/sonstige Termine, wo dann die Abwägung auch mal das Ergebnis "ich muss zur Arbeit" liefert. Wenn alles richtig und normal läuft, ist das eigentlich der Weg, der gegangen werden muss. Dass das Verhältnis Arbeitswelt <-> soziales Engagement mittlerweile nicht mehr richtig und normal ist, ist eine leidige Tatsache. Ich weigere mich aber, meine Rechte als Ausnahme anzusehen...

MfG

Ingo


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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg690337
Datum28.07.2011 19:315470 x gelesen
Eigentlich eine Unverschämtheit.
Jeder Fahrer ist für sich selbst verantwortlich. Wenn er nicht im
Stande ist sein Auto zu beherrschen, muß er es stehen lassen.
Klingt hart? Ist aber so!
Freilich haben meine Vorredner recht, daß egal welches Urteil, es
den Verunglückten nicht mehr lebendig macht, und der Kamerad
mit der Schuld leben muß, doch einen Bonus zu verteilen und für
künftige Unfallverursacher "Freibriefe" zu verteilen halte ich für
Falsch.
Wie sagt schon der Volksmund: Ein bischen schwanger gibt es nicht!


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW690338
Datum28.07.2011 19:345414 x gelesen
Hallo Jürgen,

was ist dein Alternativvorschlag wie ein FM sich in einer solchen Situation verhalten soll?

Alos nicht beim Unfall sondern, wenn er nach dem Einsatz hundemüde am Gerätehaus steht?

Gruß


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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg690341
Datum28.07.2011 19:365408 x gelesen
Ach,
da gibts mehrere Lösungen :
a) heimlaufen
b) sich abholen lassen
c) sich von einem nicht ganz so müden Kameraden heimfahren lassen
d) Taxi
e) Bus
usw.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP690372
Datum28.07.2011 21:305391 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Mosteinen Bonus zu verteilen und für
künftige Unfallverursacher "Freibriefe" zu verteilen halte ich für
Falsch.
Freibriefe?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern690384
Datum28.07.2011 22:105341 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Mosta) heimlaufen
Da gibt es durchaus Fälle, in denen das nicht so prickelnd ist. (Ich laufe vom GH nach hause ca. 45 Min. Und bei uns sind die Winter kalt...)

Geschrieben von Jürgen Mostb) sich abholen lassen
Am besten, wenn der Einsatz um 03:00 Uhr zuende ist. Da schläft der/die abholende wahrscheinlich auch unterwegs ein.

Geschrieben von Jürgen Mostc) sich von einem nicht ganz so müden Kameraden heimfahren lassen
Die dürften/könnten bei solchen Einsätzen dann auch selten sein.

Geschrieben von Jürgen Mostd) Taxi
e) Bus

Kosten? Verfügbarkeit?

Ich finde es gut, wenn Richter in solchen Einzelfällen (=|= Freibrief) Augenmaß zeigen.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorOlf 8R., Hilbersdorf / Sachsen690385
Datum28.07.2011 22:145316 x gelesen
Geschrieben von Linus Drescher Geschrieben von Jürgen Most"a) heimlaufen"
Da gibt es durchaus Fälle, in denen das nicht so prickelnd ist. (Ich laufe vom GH nach hause ca. 45 Min. Und bei uns sind die Winter kalt...)


wie schaffst Du in dem Fall die Ausrückezeiten?

Geschrieben von Linus DrescherGeschrieben von Jürgen Most"c) sich von einem nicht ganz so müden Kameraden heimfahren lassen"
Die dürften/könnten bei solchen Einsätzen dann auch selten sein.


Stimmt!Geschrieben von Linus DrescherIch finde es gut, wenn Richter in solchen Einzelfällen (=|= Freibrief) Augenmaß zeigen.

Das sollten sie eigentlich immer tun :-)


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern690389
Datum28.07.2011 22:255309 x gelesen
Geschrieben von Olf Richterwie schaffst Du in dem Fall die Ausrückezeiten?
Ich habe ein Auto und die Strecke geht ganz viel über Land. Mehr als 4 Minuten brauche ich definitiv nicht. (Ohne wie ein Blöder zu fahren.) (Gut, im Winter bei Straßenglätte bräuchte ich evtl. etwas länger.)

Und die 45 Minuten waren SEHR gemütlich gelaufen. :-)

Hier ist es normal, dass man etwas länger zum GH unterwegs ist. Und es ist auch normal, dass das erste Fahrzeug nicht nach 2 Minuten fährt. M.E. frühestens nach 4 Minuten. Muss man nicht gut finden, ist aber nicht zu ändern.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg690405
Datum28.07.2011 23:445389 x gelesen
Freibriefe!
Dieses Urteil als Grundsatz anzusehen, daß der nächste Übermüdete,
wenn er in sein Auto steigt genau weiß:"Wenn ich jetzt einen Totfahre,
krieg ich nur 3 Monate meinen Lappen weg und ne Geldstrafe, und muß
nicht in den Knast".
Klingt doof...totfahren...okok, es muß ja nicht immer gleich einer
sterben, aber es reicht ja schon, wenn er selbst in Graben fährt. Unfall ist
Unfall.


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AutorJürg8en 8M., Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg690407
Datum29.07.2011 00:085340 x gelesen
Meine Gedanken hierzu sind:
a) sind echt sooooo viele Einsätze, die nachts um 3Uhr aus sind, wo es
dann zu Engpässen bei Taxis und Abholservicen kommt?
b) wenn ich nach einem Feuerwehreinsatz übermüdet heimfahre, dann war ich
30min vorher noch IM EINSATZ, definitiv auch schon übermüdet, dann trägt
ja schon der Einsatzleiter eine Mitverantwortung, und er hat sich auch um eine
gewisse Einsatznachsorge zu kümmern. Hier fallen zB auch Getränkeversorgung
für Atemschutzler usw darunter, und möglicherweise auch ein Heimfahrdienst
für übermüdete Einsatzkräfte?!?
c) war der übermüdete Kamerad vielleicht Maschinst und saß übermüdet am
Steuer eines LF´s und hat 8 Insassen dabei gehabt?
d) Beispiel: Feierabend, nettes Feierabendbier, dann piept der Melder, was nun?
Bin ich nach einem Bier noch Einsatztauglich, bin ichs nach zweien oder dreien?
Ab wann bin ich nicht mehr Einsatztauglich??? Wer sagt mir das?
Muß das nicht jeder für sich selbst entscheiden? Ist da nicht jeder für sich
selbst verantwortlich? Bzw. ist mit klar, daß ich evtl zuviel Alkohol im Blut habe,
dann LFmaschinist bin und Verantwortung für mich, meine Kameraden, das Fahrzeug
und mein Umfeld habe??? Und wir sprechen hier von Alkohol!!! Im diesem Fall
gehts aber "nur" um Müdigkeit...die Fehlentscheidung des Kamderaden, sich
ans Steuer zu setzen, obwohl er nicht mehr Fahrtüchtig war, zog den Tod eines
unschuldigen nach sich...und dafür nun mildernde Umstände?

Aber:
Lassen wir die Kirche mal im Dorf. Ich bleib bei meiner Meinung, daß das Urteil
so nicht richtig war. Und es gibt bestimmt IMMER ein Lösung, wie man heimkommt
wenn man übermüdet ist, auch wenns etwas Geld kostet o.ä.
Was sind schon 20Euro Taxikosten im Vergleich zu einem Menschenleben?


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz690409
Datum29.07.2011 00:225249 x gelesen
Geschrieben von Jürgen MostWas sind schon 20Euro Taxikosten im Vergleich zu einem Menschenleben?

Und damit wäre mal wieder eine Diskussion auf "Stammtischniveau" angelangt. Viel Spaß beim weiterdiskutieren, bei solchen Argumenten steige ich aber aus.


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AutorMart8in 8H., Ebsdorfergrund-Ebsdorf / Hessen690413
Datum29.07.2011 01:365264 x gelesen
Hinterher lässt es sich leicht darüber reden. Was man sagen muss, ist das einige Beiträge eine gute Lösung darstellen.

Ich bin der Meinung, wenn jemand den unentgeltlichen Dienst für die Allgemeinheit leistet und dann so ein tragischer Unfall passiert ( der ja nicht beabsichtigt war ) ist eine geringe Strafe angemessen. Finde aber sollte die Strafe noch höher ausfallen, würde ich persönlich den Dienst bei den Hilfsorganisationen quitieren. Denn man macht den Dienst ja nicht aus wirtschaftlichem Interesse, Beruf, Familie und Privatleben stehen meist an 2. Stelle beim Einsatz. Als Angehöriger der Feuerwehr habe ich keinerlei Vergünstigungen gegenüber anderen Mitbürgern und deshalb finde ich es nicht mehr als Richtig bei dieser "besonderen Lage" mehr Augenmass anzu wenden.

Einen Bonus von vornherein soll es nicht geben, die Lage genau Erkunden, aber wir leister noch mehr als andere Mitbürger.

Stellt sich noch die Frage: War er auf dem Weg nach Hause oder zur Arbeit???


!!!!! Dies ist meine persönliche Meinung und nicht meiner Feuerwehr !!!!!


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern690415
Datum29.07.2011 01:425309 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Mostdaß der nächste Übermüdete,
wenn er in sein Auto steigt genau weiß:"Wenn ich jetzt einen Totfahre,
krieg ich nur 3 Monate meinen Lappen weg und ne Geldstrafe, und muß
nicht in den Knast".
Klingt doof...totfahren...okok, es muß ja nicht immer gleich einer
sterben, aber es reicht ja schon, wenn er selbst in Graben fährt. Unfall ist
Unfall.

Das haben ja auch so viele Leute vor...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP690420
Datum29.07.2011 06:145294 x gelesen
Geschrieben von Jürgen MostFreibriefe!
Dieses Urteil als Grundsatz anzusehen
Ich weiß was ein Freibrief ist. Ich rechne nur im Leben nicht damit, dass irgendwer ein solches Urteil so ansieht.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg690428
Datum29.07.2011 08:335296 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Jürgen MostEigentlich eine Unverschämtheit.

Eigentlich ein ganz normales Urteil, dass sich komplett im normalen Rahmen bewegt:

§ 222 StGB "Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Geschrieben von Jürgen MostWie sagt schon der Volksmund: Ein bischen schwanger gibt es nicht!

Das gilt nur hinsichtlich der Frage, ob jemand eine Straftat begangen hat, nicht hinsichtlich der Frage wie er zu bestrafen ist.

Der Täter einer Straftat kann ein bißchen mehr oder weniger Schuld auf sich geladen habe. Das wird im deutschen Strafrecht völlig zu recht individuell für jeden Täter bestimmt. Wer besonders rücksichtslos war und nur seine Interessen zu seinem persönlichen Vorteil verfolgt, muss anders beurteilt werden, als derjenige der einem Augenblicksversagen unterliegt oder zum Beispiel moralisch wertvolle Ziele verfolgt. Es macht bei der Bestimmung des Strafmaßes einen Unterschied, ob man sich in fahruntauglichen Zustand ins Auto setzt, um seinem kranken Kind zu hause zur Hilfe zu eilen oder um noch schnell zur Disko zu fahren.

Schließlich handelt es sich auch nicht um einen "Freibrief", denn er ist ja nicht freigesprochen sondern verurteilt worden. Bei 120 Tagessätzen ist er damit vorbestraft und drei Monate Führerscheinverlust kann auch schon mal den Arbeitsplatzverlust bedeuten. Ich glaube auch nicht, dass jemand bewußt riskant fährt, weil er mit einem solchen Urteil rechnet. Das passt schon nicht richtig zur "Fahrlässigkeit" und würde bei der Strafmaßbestimmung eher zu seinem Nachteil sein und ein höheres Strafmaß bedeuten, weil er sich rücksichtslos verhält.

Wer mit dem Auto unterwegs ist, kann durch einen unscheinbaren Fehler - den jeder Autofahrer jeden Tag macht - relativ schnell einen anderen Menschen töten, wenn die Umstände entsprechend sind. Wenn nicht, hat er zwar den Fehler gemacht, fährt aber ganz normal nach hause und keinen kümmert es.

Die Entscheidung hat insofern eigentlich nicht wirklich was mit Feuerwehr zu tun, es hätte auch die kranke Frau zu hause sein können, oder ...

Gruß
Sven


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg690437
Datum29.07.2011 08:565256 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen MostFreibriefe!
Dieses Urteil als Grundsatz anzusehen, daß der nächste Übermüdete,
wenn er in sein Auto steigt genau weiß:"Wenn ich jetzt einen Totfahre,
krieg ich nur 3 Monate meinen Lappen weg und ne Geldstrafe, und muß
nicht in den Knast".
Klingt doof...totfahren...okok, es muß ja nicht immer gleich einer
sterben, aber es reicht ja schon, wenn er selbst in Graben fährt. Unfall ist
Unfall.


Schwachsinn (und ich meine das so wie ich es schreibe!).
Ich behaupte keiner ist davor gefeit einen Unfall zu bauen oder einen schweren Unfall zu verursachen. Wer das behauptet leidet an absoluter Selbstüberschätzung.
Natürlich ist so ein Unfall je nach Ausgang schrecklich. Bei der Bestrafung muss trotz allem die Verhältnissmässigkeit gewahrt bleiben. Und wegen diesem Urteil steigt keiner in sein Auto und denkt "Na heute riskieren wir mal jemanden totzufahren, wollte schon immer mal wissen wie das ist". Ich denke für einen normalen Menschen ist die Tatsache dass ein solcher Unfall passiert ist schon schlimm genug. Das ist es oftmals sogar für Menschen, die sich nicht schuldhaft verhalten haben.
Gründe für Unfälle die jedem passieren können:
- Übermüdet/ Müde (nicht undbedingt nach dem FW-Einsatz, kann auch nach einer guten Mahlzeit sein)
- abgelenkt durch
> Kind auf der Rückbank schreit
> Im Radio kommt was interesantes, schockierendes
> Bedienung von Radio, Navi
> Wechsel von CD, Kassette
> Kurz auf das Navi geschaut
> Handy klingelt (auch wenn man nicht dran geht)
> Gespräch mit Beifahrer
> Verfahren
> Insekt (Spinne, Wespe, ...) im Fahrzeug
- von der Sonne geblendet
- Niesen/ Husten/ etc.
- technische Probleme am KFZ
- to be continued.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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