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ThemaGröße des Ortskommandos91 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorStev8e S8., Munster / Niedersachsen687472
Datum05.07.2011 21:4126599 x gelesen
Hallo,
Eine Frage, die vielleicht banal klingen mag, aber wie groß sind eure Ortskommandos? Wenn ich mal eine Standard-OrtsFF nehme in Niedersachsen, dann besteht das Ortskommando aus
OrtsBM+Stv, JugendFW, GF, SichBA,GeräteW,AGT-Wart,Zeugwart,Schriftführer, wenn jeder noch mit stv kommt, dann sind wir bei 12 Leuten. Wenn eine FF nur 22 Mitglieder hat, dann kann man das auch gleich beim Dienst besprechen. Wie groß sind eure Kommandoversammlungen in der Regel und wie sind die personell besetzt?

MkG
Steve Sahm


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz687476
Datum05.07.2011 21:4722860 x gelesen
Hallo,

hmm, was meinst du jetzt mit Ortskommando?

Bei uns gibt es da viele Möglichkeiten:

- Auf VG-Ebene besteht die Führungsebene aus dem Wehrleiter und seinem Stellvertreter
- Auf LZ-Ebene besteht das Ortskommando aus dem Wehrführer (unser LZ hat momentan keinen Stellv.)
- Auf Zugebene besteht die Führung in erster Linie aus dem Zugführer und seinem Stellvertreter ergänzt um die Gruppenführer (bei uns momentan 7 GF).

Kannst es dir also aussuchen....;-)

Oder erklär mal genauer, was Ortskommando ist.....

Gruss
Ralf


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Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP687483
Datum05.07.2011 21:5122127 x gelesen
RLP kennt so etwas wie ein Ortskommando nicht. Die Ortsfeuerwehr wird vom Wehrführer (Qualifikation je nach Größe der Wehr) geführt, darüber steht der Verbandsgemeinde oder Stadtwehrleiter.
Das sich der Wehrführer mit seinem Stellvertreter und ggf. Gerätewart bespricht ist logisch, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Willkommen im Land der flachen Hierarchien. ;-)


Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz687485
Datum05.07.2011 21:5221937 x gelesen
Hallo Michael,

danke für die Info.

Ok, dann besteht das Ortskommando bei uns nur aus einem Wehrführer......

Gruss
Ralf


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687487
Datum05.07.2011 21:5921832 x gelesen
Geschrieben von Steve SahmOrtsBM+Stv, JugendFW, GF, SichBA,GeräteW,AGT-Wart,Zeugwart,Schriftführer, wenn jeder noch mit stv kommt, dann sind wir bei 12 Leuten.
Wieso kommen denn die Stellvertreter, wenn der erste Mann/die erste Frau da ist?

Geschrieben von Steve SahmWie groß sind eure Kommandoversammlungen in der Regel und wie sind die personell besetzt?
OrtsBM und Stellv.
Zwei GF
zwei Beisitzer
Schriftführer
Kassenführer
JFW

Ansonsten gibt es im NBrandSchG in den Anhängen "Dienstanweisung für OrtsBM" AFAIK auch noch Hinweise zum Ortskommando und wer drin sein soll. Kann ich morgen mal reinschauen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorStev8e S8., Munster / Niedersachsen687488
Datum05.07.2011 22:0121933 x gelesen
Spannend, so sieht ein Ortskommando in Niedersachsen aus:
2. Das Ortskommando besteht aus
a) dem Ortsbrandmeister als Leiter,

b) dem Stellvertretenden Ortsbrandmeister, den Führern der taktischen Feuerwehreinheiten (§ 4) und dem Jugendfeuerwehrwart als Beisitzer kraft Amtes,

c) dem Schriftwart, dem Gerätewart und dem Sicherheitsbeauftragten wie dem Gemeindejugendfeuerwehrwart, dem Atemschutzgerätewart, dem Zeugwart und dem Pressewart als bestellte Beisitzer.

Die Beisitzer gemäß Satz 1 Buchstabe c werden von dem Ortsbrandmeister aus den aktiven Mitgliedern der Ortsfeuerwehr auf Vorschlag der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren bestellt. § 5 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.

Das ist das Gremium, was entscheidet, wer welche Beförderung bekommt, wer auf welche Lehrgänge geht etc. Wird das bei euch "nur" vom Wehrführer allein entschieden?

Steve


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687489
Datum05.07.2011 22:0222303 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterOder erklär mal genauer, was Ortskommando ist.....
Das Ortskommando ist ein Führungsgemium einer Ortsfeuerwehr in Niedersachsen. Es trifft sich regelmäßig um die Belange der Wehr zu besprechen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorStev8e S8., Munster / Niedersachsen687490
Datum05.07.2011 22:0422226 x gelesen
Z.B. Wer auf welchen Lehrgang gehen soll, wer welche Beförderung bekommen soll oder welche Beschaffungsanträge für das kommede Haushaltsjahr gestellt werden sollen.
Tätigkeitsberichte der Abteilungen JF, KiFF, Seniorengruppe etc...


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern687491
Datum05.07.2011 22:0821750 x gelesen
Also bei uns gibt es einen Verwaltungsrat. Da werden wichtige Sachen aus aktiver und passiver Wehr besprochen. (Ja, wir wissen hier Feuerwehr und Feuerwehrverein entsprechend zu trennen. Nur sind zwei einzelne Sitzungen dann doch zu viel des Guten.) Da sind drin:
- Kommandant
- Stv. Kommandant
- Gerätewart
- A-Gerätewart
- Jugendwart (und/oder Stv. Jugendwart)
- Jugendgruppensprecher
- Aktivensprecher
- Passivensprecher
- FW-Vereinsvorsitzender
- Stv. FW-Vereinsvorsitzender
- Kassier
- Schriftführer

Dabei sind aber tlw. Posten in Personalunion besetzt.

Im Grunde ist das Ganze v.a. die Vorstandssitzung des Feuerwehrvereins. Entscheidungen für die aktive Wehr werden hier i.d.R. nicht abgestimmt, höchstens im Einzelfall beraten.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern687493
Datum05.07.2011 22:1222387 x gelesen
Ach so. Sowas:

Geschrieben von Steve SahmWer auf welchen Lehrgang gehen soll, wer welche Beförderung bekommen soll
Entscheidet der Kommandant.

Das hier:

Geschrieben von Steve Sahmwelche Beschaffungsanträge für das kommede Haushaltsjahr gestellt werden sollen.
Tätigkeitsberichte der Abteilungen JF, KiFF, Seniorengruppe etc...

Wird nur in sofern beraten, so weit es den Verein wirklich betrifft oder es größere Vorhaben sind, bei denen es besser ist, wenn mehrere Köpfe mal darüber nachgedacht haben, bzw. die Meinung verschiedener Leute gefragt ist.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW687498
Datum05.07.2011 22:2121796 x gelesen
Bei uns wird das
Geschrieben von Steve Sahmwer welche Beförderung bekommt, wer auf welche Lehrgänge geht etc
tatsächlich vom Wehrführer entschieden.
Er hat seine Zugführer, die schlagen Kollegen für Lehrgänge vor und der WF trifft offiziell die letzte Entscheidung. Und was Beförderungen angeht: Das ist ganz klar in der Laufbahnverordnung FF in NRW geregelt. Die muss man nur lesen, mit den "Personalakten" vergleichen und schon weiß man, wer welche Beförderung erhält :-)

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorStev8e S8., Munster / Niedersachsen687501
Datum05.07.2011 22:3621730 x gelesen
Uii..
In Niedersachsen ist das geregelt was das Kommando zu entscheiden hat, hier gibt es keine Alleingänge des Wehrführers :
a) Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen zum Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren innerhalb der Kommune und zur Leistung von Nachbarschaftshilfe,

b) Mitwirkung bei der Feststellung des Bedarfs an Geräten und technischen Einrichtungen für die Brandbekämpfung und die Durchführung von Hilfeleistungen,

d) Mitwirkung bei der Aufstellung von örtlichen Alarm- und Einsatzplänen und Plänen für die Löschwasserversorgung sowie deren laufende Ergänzung,

e) Überwachung der laufenden Schulung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie Beratung bei deren Entsendung zu Lehrgängen.

f) Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Übungen,

g) Überwachung der Durchsetzung der Unfallverhütungsvorschriften und sonstiger Sicherheitsbestimmungen.

Geschrieben von Christian TrachternachUnd was Beförderungen angeht: Das ist ganz klar in der Laufbahnverordnung FF
Nun ja, aber wer nur seine Pflichtstunden ableistet wird nicht befördert, dass ist nicht fair den anderen gegenüber bei gleicher Quali aber regelmäßiger Dienstbeteiligung


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687502
Datum05.07.2011 22:5121636 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann Kassenführer

Hat man in Niedersachsen neuerdings auch vergl. mit BaWü Sondervermögen o.ä. eingerichtet?

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687503
Datum05.07.2011 22:5421641 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherJa, wir wissen hier Feuerwehr und Feuerwehrverein entsprechend zu trennen. Nur sind zwei einzelne Sitzungen dann doch zu viel des Guten.)

Ich hoffe ihr sprecht dann nicht über z.B. Personalangelegenheiten der Feuerwehr - oder doch?

MkG
Marc


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AutorKlau8s S8., München / Bayern687504
Datum05.07.2011 22:5521451 x gelesen
Na, wer zahlt schafft an , altes ortsfestes Sprichwort.:-)


Achtung: Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein entgegenkommender Zug sein.

„Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW687506
Datum05.07.2011 23:0621663 x gelesen
Geschrieben von Steve SahmNun ja, aber wer nur seine Pflichtstunden ableistet wird nicht befördert, dass ist nicht fair den anderen gegenüber bei gleicher Quali aber regelmäßiger Dienstbeteiligung
Nun ja, ich weiß in der Tat nicht, wie es genau gehandhabt wird. Aber m.M. nach: Wenn mir entsprechend einer VO eine Beförderung zusteht und ich alles notwendige dafür getan habe, dann steht sie mir auch zu. Ob derjenige, der "mehr" dafür getan nun damit ein Problem hat oder nicht ist egal. Er hätte ja nicht mehr machen müssen - was nicht heissen soll, das ich diese Verdienste schmälern will. Aber Grenze ist Grenze bei solchen Angelegenheiten.

Christian


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AutorHolg8er 8M., Maintal / Hessen687507
Datum05.07.2011 23:1021590 x gelesen
Befördeurngen stehen nicht zu, bzw. man hat kein Anrecht darauf. Somit kann da jede Führung machen was sie möchte.


Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr.

Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal
Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687508
Datum05.07.2011 23:1121506 x gelesen
Geschrieben von Christian TrachternachAber m.M. nach: Wenn mir entsprechend einer VO eine Beförderung zusteht und ich alles notwendige dafür getan habe, dann steht sie mir auch zu.

In NRW ist die Beförderung auch primär an die Ausbildung gekoppelt. In anderen Bundesländern spielen in viel größerem Maße, Stärkeverordnungen, Wahlämter, Dienstjahre und nicht zuletzt auch der Nasenfaktor in den Beförderungsbereich rein.

MkG
Marc


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern687509
Datum05.07.2011 23:1421364 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIch hoffe ihr sprecht dann nicht über z.B. Personalangelegenheiten der Feuerwehr - oder doch?
Bei den Sitzungen, bei denen ich dabei war, war das bisher nicht der Fall.
Solche Sachen macht der Kommandant schon selber. Hatte ich aber hier auch schon angedeutet.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW687510
Datum05.07.2011 23:1721500 x gelesen
Hallo Marc,

darum schrieb ich ja extra, das man in die Personalakte sehen muss. Da steht nicht nur drin "Kamerad XY ist seit 1989 in der Wehr als vorbildlicher Löschgehilfe tätig".
Lehrgänge etc. hatte ich damit vorausgesetzt ( das steht da halt drin wer was gelernt hat)......
Aber ich denke, wir zwei verstehen uns da :-)

Christian


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687535
Datum06.07.2011 09:0021370 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyHat man in Niedersachsen neuerdings auch vergl. mit BaWü Sondervermögen o.ä. eingerichtet?
Nein, aber die Gemeinschaft der FA hat wie jede Sportmannschaft, jeder Kegelclub, viele Cliquen oder sonstiger Zusammenschluß von Personen eine Kasse. Oder wird zum Beispiel bei euch für eine Radtour der FA und deren Familien eigens eine GbR gegründet? Habt ihr den Getränkeverkauf im Feuerwehrhaus an ein Unternehmen abgegeben oder läuft es über eine Unterabteilung des Ordnungsamtes/des Kämmerers?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687540
Datum06.07.2011 09:1021343 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannNein, aber die Gemeinschaft der FA hat wie jede Sportmannschaft, jeder Kegelclub, viele Cliquen oder sonstiger Zusammenschluß von Personen eine Kasse. Oder wird zum Beispiel bei euch für eine Radtour der FA und deren Familien eigens eine GbR gegründet?

Auch an meiner Arbeitsstätte gibt es sowas wie eine Kaffeekasse - sogar mehrere. Nur sind die Verwalter dieser Kassen nicht dadurch automatisch in der Leitungsebene meines Dienstherren zu finden.

Was also hat diese Kameradschaftskasse mit der Leitung der kommunalen Feuerwehr zu tun?


Geschrieben von Christian BergmannHabt ihr den Getränkeverkauf im Feuerwehrhaus an ein Unternehmen abgegeben oder läuft es über eine Unterabteilung des Ordnungsamtes/des Kämmerers?

Wird in vielen mir bekannten Fällen durch den Feuerwehrverein betrieben. Und auch der hat nichts mit der Leitung der kommunalen Gefahrenabwehreinrichtung zu tun.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687543
Datum06.07.2011 09:3321297 x gelesen
Geschrieben von Michael Linkenbach RLP kennt so etwas wie ein Ortskommando nicht. Die Ortsfeuerwehr wird vom Wehrführer (Qualifikation je nach Größe der Wehr) geführt, darüber steht der Verbandsgemeinde oder Stadtwehrleiter.
Das sich der Wehrführer mit seinem Stellvertreter und ggf. Gerätewart bespricht ist logisch, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Aha, und der Wehrführer macht:
- Auswahl und Beschaffung PSA
- Festlegen der AAO
- Auseinandersetzung mit dem BSBP
- Konzepte zur Fahrzeugneubeschaffung
- Ausbildungspläne
- Einführung neuer Dinge wie digtialer Alarmierung
- Ersatzbeschaffungen
- Neubeschaffungen
- Budgetverteilung
- Analyse von Einsätzen
- usw, usf. ...
Das wird von einer oder maximal drei Personen geleistet wird. Respekt! Aus unserem Kommando haben sich zum Beispiel die Arbeitsgruppen "PSA" und "Technik" gebildet. Bei beiden ist der OrtsBM nicht dabei, hat aber das letzte Wort. Die Folge ist zum Beispiel bei PSA, dass sich da Leute intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. So wurden für alle FA Handschuhe für TH-Einsätze beschafft. Schutzbrillen folgen.

Über ein halbes Jahr lang wurden verschiedene Hersteller von Überjacken und Handschuhen für Brandbekämpfung vorstellig. Mit der Folge das auch weitere Wehren der Samtgemeinde sich dafür interssierten und wir zum Schluß über 70 Jacken nach EN 469 LK II bei S-Gard bestellen konnten. Das das natürlich preislich was ausgemacht hat, als wenn wir als einzelne Wehr "nur" zwanzig bestellt haben, ist ja auch klar.

Die Gruppe "Technik" hat ein Fahrzeugkonzept für Ersatzbeschaffungen erstellt. Und das ganze auch in nachvollziehbarer Form und stichhaltiger Argumentation zu Papier gebracht. Allein in der 18 Folien umfassenden Präsentation stecken über zwanzig Stunden Arbeit.

Feuerwehr ist keine One-Man-Show. Kann es gar nicht, bei so viel Wissen, welches man haben muss. Das der Vordere immer das letzte Wort hat, ist klar. Das sollte ihn aber nicht daran hindern, dass er sich um Zuträger für Informationen kümmern sollte. Allein neben der normalen Verwaltungsarbeit einer durchschnittlichen Feuerwehr ist das Thema PSA schon viel zu Komplex, als das es einer mal eben nebenbei machen kann. Von Fahrzeugbeschaffungen mal ganz zu schweigen.

Bei uns heißt es nun einmal Ortskommando und findet als basisdemokratisches Gremium statt. Wonders treffen sich die Leute der erste und zweiten Führungsriege und machen das gleiche. Schlimm wird es nur, wenn ein oder zwei Leute meine das alleinige Wissen für sich zu beanspruchen.

Geschrieben von Michael LinkenbachWillkommen im Land der flachen Hierarchien. ;-)
Willkommen im Land der Aufgabendelegation und Teamarbeit. ;-)


Gruß
Christian Bergmann
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AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein687545
Datum06.07.2011 09:4121308 x gelesen
Moin,

wenn man das niedersächsische "Ortskommando" dem schleswig-holsteinischen Wehrvorstand gleichsetzt, dann laut
§10 BrSchG:
(1) Organe der freiwilligen Feuerwehr sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Wehrvorstand.

[...]

(3) Dem Wehrvorstand einer freiwilligen Feuerwehr gehören mindestens die Gemeindewehrführung (Gemeindewehrführerin oder Gemeindewehrführer) oder die Ortswehrführung (Ortswehrführerin oder Ortswehrführer), deren Stellvertretung, die Kassenverwaltung (Kassenwartin oder Kassenwart), die Schriftführung (Schriftführerin oder Schriftführer) und die Gruppenführungen (Gruppenführerin oder Gruppenführer) und, soweit vorhanden, auch Zugführungen (Zugführerin oder Zugführer) an. Die Gemeindewehrführung ist Mitglied in den Wehrvorständen der Ortswehren. Die Satzung der freiwilligen Feuerwehr kann weitere Mitglieder bestimmen.


Die Mustersatzung für freiwillige Feuerwehren in Schleswig-Holstein, die beinahe von allen Wehren übernommen worden ist, ergänzt in §11 die Liste des BrSchG explizit noch um die Gerätewartung sowie, sofern vorhanden, um die Führung der Reserveabteilung, den/die Jugendfeuerwehrwart/in und die Musikzugführung.

Die Größe des Wehrvorstandes variiert also je nach Wehr und hängt u.a. von der Anzahl der vorhandenen Züge und Gruppen sowie Abteilungen (JF, Musikzug, Reserve...) ab


Bei uns in der Wehr ist es allerdings Usus, dass auch die weiteren Fachwarte (beratend) zu den regelmäßigen Vorstandssitzungen geladen werden. Damit sind dann theoretisch 15 von 47 aktiven Mitgliedern bei den Vorstandssitzungen anwesend, tatsächlich sind es allerdings weniger, da einige Personen Doppelfunktionen haben.
Bei Bedarf und Notwendigkeit trifft sich allerdings der stimmberechtigte Wehrvorstand auch mal alleine, um bestimmte Entscheidungen und Beschlüsse zu fassen.



.


MkG
Kay


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Feuerwehr Seester
Gemeinde Seester

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687546
Datum06.07.2011 09:4121215 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Was also hat diese Kameradschaftskasse mit der Leitung der kommunalen Feuerwehr zu tun?

und
Geschrieben von Marc Dickey
Wird in vielen mir bekannten Fällen durch den Feuerwehrverein betrieben. Und auch der hat nichts mit der Leitung der kommunalen Gefahrenabwehreinrichtung zu tun.

Die Frage war nicht wie es bei Arbeitsstätten ist oder "in vielen bekannten Fällen", sondern wie Ihr eine Radtour oder zum Beispiel Weihnachtsfeier oder den Getränkeverkauf regelt.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz687547
Datum06.07.2011 09:5521084 x gelesen
Hallo zusammen,

unser (RLP) "Kommando" für 37 Männer/Frauen besteht derzeit aus:
- WF
- stv. WF
- JFW
- Gerätewart
- Aktivenvertreter
- Kassierer (siehe unten)
- Schriftführer

Offiziell nach aussen und oben hin wird die Wehr durch den WF vertreten und von ciesem auch geführt.

Dass er sich dennoch aus seiner Mannschaft Personen sucht, um Entscheidungen zu diskutieren und Meinungen einzuholen sollte klar sein.
"Formalisiert" wird dies in Form eines "Kommandos" - bewusst in "" geschrieben.

Rechtlich AFAIK nirgendwo geregelt, aus guter Erfahrung der Vergangenheit einfach genutzt.
Über die Zusammensetzung kann man theoretisch gerne trefflich streiten, für die praktische Arbeit ist dies bis dato das Beste, was wir finden konnten.

Ob nun JF-Zeltlager, Tag der offenen Tür Planung, Ausbildungsplan erstellen (und mit Verantwortlichen für die einzelnen Unterrichtsabende füllen), etc... bei 7 Personen ist der Arbeitsaufwand/Person überschaubarer als wenn das alles beim WF hängen bleibt.

Geschrieben von Marc DickeyAuch an meiner Arbeitsstätte gibt es sowas wie eine Kaffeekasse - sogar mehrere. Nur sind die Verwalter dieser Kassen nicht dadurch automatisch in der Leitungsebene meines Dienstherren zu finden.

Sind aber sicherlich daran beteiligt, um zu entscheiden, welche neue Kaffeemaschine gekauft wird, oder?
Und wenn die Kaffeemannschaft neue einheitliche Kaffeetassen haben will damit endlich die Diddl-Tassen ausgemustert werden können ist ein Koordinator auch hilfreich, oder?

angenehmer Nebeneffekt: Wenn ich Reinigungsmittel für den Unterrichtsraum kaufe freu ich mich, wenn ich das Geld schnell von der Kameradschaftskasse wiederbekomme und meine Rechnung gebündelt mit anderen ähnlich gelagerten Kleinbetragsrechnungen dann gesammelt an die VG zwecks Erstattung gegeben wird. Macht das Leben aller Beteiligten einfacher.

Oder wie handhabt ihr das?

So long,
Bjorn


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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP687549
Datum06.07.2011 09:5721203 x gelesen
- Auswahl und Beschaffung PSA <-- Wehrleiter und Verwaltung
- Festlegen der AAO <-- Wehrleiter mit Beauftragtem für AEP
- Auseinandersetzung mit dem BSBP <-- Gibt´s nicht
- Konzepte zur Fahrzeugneubeschaffung <--Wehrleiter mit der Verwaltung
- Ausbildungspläne <-- Leiter Ausbildung auf VG Ebene
- Einführung neuer Dinge wie digtialer Alarmierung <-- Wehrleitung mit S6 und Verwaltung
- Ersatzbeschaffungen <-- Wehrleiter mit Verwaltung
- Neubeschaffungen <-- Wehrleiter mit Verwaltung
- Budgetverteilung <-- Wehrleiter mit Verwaltung
- Analyse von Einsätzen <-- Wehrführer mit GF oder ZF, ggf. Wehrleiter
- usw, usf. ...

Ich habe nie behauptet das der Wehrführer alles alleine macht, ich habe nur dargelegt, das er das alles nicht MUSS.
Ein guter Wehrführer bzw. Wehrleiter wird Aufgaben natürlich deligieren, ein schlechter nicht. Und damit scheitern.
Es gibt natürlich auch so Gebilde wie "Vorstände", aber die sind in keinem Gesetz und keiner Verordnung legitimiert.


Geschrieben von Christian BergmannSchlimm wird es nur, wenn ein oder zwei Leute meine das alleinige Wissen für sich zu beanspruchen.

Richtig, daher ist auch hier Führung Teamarbeit, nur artet das nicht aus...


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687551
Datum06.07.2011 10:0921135 x gelesen
Geschrieben von Michael Linkenbach - Auswahl und Beschaffung PSA <-- Wehrleiter und Verwaltung
- Festlegen der AAO <-- Wehrleiter mit Beauftragtem für AEP
- Auseinandersetzung mit dem BSBP <-- Gibt´s nicht
- Konzepte zur Fahrzeugneubeschaffung <--Wehrleiter mit der Verwaltung
[...]

Hat der Wehrleiter oder sonst jemand bei euch eine Planstelle? Bei uns ist inklusive KBM alles ehrenamtlich.

Geschrieben von Michael LinkenbachEs gibt natürlich auch so Gebilde wie "Vorstände", aber die sind in keinem Gesetz und keiner Verordnung legitimiert.
Lies doch noch mal bitte im Thread hier nach. Es gibt im NBrandSchG in den Anhängen eine Musterdienstanweisung. Aus Bequemlichkeit oder Mangels der Bereitschaft sich damit auseinander zu setzen, wird diese dann einfach übernommen. Und gerade da steht das Ortskommando drin. Es mag für RLP zutreffen, aber für Nds. ist Deine Aussage schlicht falsch.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz687552
Datum06.07.2011 10:1320996 x gelesen
Hallo,

so ähnlich wie von Michael beschrieben läuft es bei uns auch.

Mit einer (soweit ich weiß) rheinland-pfälzischen Besonderheit:

Mein Löschzug setzt sich zusammen aus 4 früher eigenständigen Feuerwehren, wobei 3 Feuerwehren als Löschgruppen (1 LG mit TSF-W, 1 LG mit MLF, 1 LG mit TSF-W, MTW und GW-L2) und eine (meiner) Feuerwehr als Zug (ELW 1, MTW, TLF 20/40, DLK 18/12, LF 8, RW 1, SW 1000) geführt wird.
Alle zusammen sind wir aber ein Löschzug unter dem Kommando eines Wehrführers.

Die Sache ist noch ein Überbleibsel der Kommunalreform aus den 1970er Jahren.

Hört sich erstmal komplizierter an wie es ist, klappt aber sehr gut mit der Zusammenarbeit. Und somit hat unser Wehrführer zwar momenatn keinen Stellvertreter, wird aber von den jeweiligen Löschgruppenführern und unserem Zugführer bei seinen Führungsaufgaben unterstützt und entlastet. Also quasi ein "Ortskommando".

Und bevor es jetzt einen Aufschrei gibt:
Ja, wir schauen auch auf das Geld. Ursprünglich hatten wir sogar noch 3 Löschgruppem (jeweils mit TSF) mehr, die zwischenzeitlich jedoch mit anderen fusioniert wurden. Aufgrund unserer Topographie werden wir aber nicht weiter zusammenlegen können, weil wir sonst die Einsatzgrundzeit in manchen Ortsteilen einfach nicht mehr einhalten können.

Und noch ein weiterer Vorteil:
Aufgrund dieser Struktur und häufiger gemeinsamer Ausbildung des ganezn Löschzuges haben wir auch Dienstag morgens um 10 Uhr ausreichend Personal zur Verfügung.

Und das beruhigt ungemein.....

Gruss
Ralf


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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz687554
Datum06.07.2011 10:2021067 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann
Hat der Wehrleiter oder sonst jemand bei euch eine Planstelle? Bei uns ist inklusive KBM alles ehrenamtlich.

Also, auch in RLP ist der Wehrleiter in der Regel Ehrenamtler......

Wobei es allerdings bei uns im Kreis so ist, das alle im öffentlichen Dienst arbeiten und ihre Dienststellen auch das Engagement unterstützen... Mein Wehrleiter ist zum Beispiel unser Bauhofleiter (also gleiche Gemeinde).
Meines Erachtens ist der Job inzwischen aber auch nicht mehr anders auszuüben.....


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Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687556
Datum06.07.2011 10:3321012 x gelesen
Geschrieben von Bjoern RobbelSind aber sicherlich daran beteiligt, um zu entscheiden, welche neue Kaffeemaschine gekauft wird, oder?
Und wenn die Kaffeemannschaft neue einheitliche Kaffeetassen haben will damit endlich die Diddl-Tassen ausgemustert werden können ist ein Koordinator auch hilfreich, oder?


Stimmt. Das ist aber letztendlich eine Privatangelegenheit der Beteiligten und keine der Aufgaben der Dienststelle.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687557
Datum06.07.2011 10:3720984 x gelesen
Geschrieben von Ralf Rötter
Wobei es allerdings bei uns im Kreis so ist, das alle im öffentlichen Dienst arbeiten und ihre Dienststellen auch das Engagement unterstützen... Mein Wehrleiter ist zum Beispiel unser Bauhofleiter (also gleiche Gemeinde).
Meines Erachtens ist der Job inzwischen aber auch nicht mehr anders auszuüben.....

Unser OrtsBM ist Personaler in einem Industriebetrieb und hat dort auch ein entsprechendes Arbeitspensum.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz687558
Datum06.07.2011 10:3921038 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann
Unser OrtsBM ist Personaler in einem Industriebetrieb und hat dort auch ein entsprechendes Arbeitspensum.

Moment!
Ich sage ja nicht, dass die im öffentlichen Dienst nichts arbeiten. Da haben die schon auch ihre Aufgaben.
Aber sie haben halt die gute Möglichkeit, auch mal während der Arbeitszeit Termine wahrzunehmen, weil ihr Arbeitgeber halt kleinere Probleme damit hat wie ein Privatunternehmen.....


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen687559
Datum06.07.2011 10:4420831 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannWieso kommen denn die Stellvertreter, wenn der erste Mann/die erste Frau da ist?

z.B. aus Informationsgründen, wenn die Nr. 1 irgendwann mal verhindert ist müssen sie ja auch wissen worum es geht, sie haben dann aber kein Stimmrecht etc. sondern sind nur Beisitzer.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687560
Datum06.07.2011 10:4420984 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDie Frage war nicht wie es bei Arbeitsstätten ist oder "in vielen bekannten Fällen", sondern wie Ihr eine Radtour oder zum Beispiel Weihnachtsfeier oder den Getränkeverkauf regelt.

Die Weihnachtsfeier wird in "meinem" Fall durch den Regionalverband durchgeführt. Da ich aber in der JUH und nicht der Feuerwehr bin ist das nicht vergleichbar.


Aber du kriegst von mir dennoch eine klaren Umsetzungsvorschlag zu den o.g. Themen.

Weihnachtsfeier: analog anderer kommunaler Einrichtungen. (i.d.R. eine von drei Varianten: Dienstherr lädt gesamten Personalbestand ein und zahlt, Dienstherr läßt Abteilungen einladen und stellt Etatmittel zur Verfügung, es ist eine Privatangelegenheit der Mitarbeiter)

Radtour/Getränkeverkauf: Gemäß der gesetzlichen Vorgaben keine Aufgabe der kommunalen Einrichtung Feuerwehr. Wenn es der Dienstherr als Kannaufgabe bieten will, so wird er wohl Etatmittel dafür freigeben müssen, wenn es die Mitarbeiter (=FA wollen), dan werden sie es wohl privat organisieren müssen - dann hat es aber formal nichts mehr mit der kommunalen Einrichtung Feuerwehr zu tun. Für die private Umsetzung empfiehlt sich evtl. die Gründung eines Vereins.

MkG
Marc


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687562
Datum06.07.2011 10:4620977 x gelesen
Geschrieben von Kay StielerDie Mustersatzung für freiwillige Feuerwehren in Schleswig-Holstein, die beinahe von allen Wehren übernommen worden ist, (...)

Genau genommen mußte sie ja laut Vorgabe des Brandschutzgesetzes/IM zwingend von allen übernommen werden (Ausnahmen konnten beantragt werden). So viel zu kommunalen Selbstverwaltung...

MkG
Marc


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687564
Datum06.07.2011 10:4720953 x gelesen
Geschrieben von Ralf RötterIch sage ja nicht, dass die im öffentlichen Dienst nichts arbeiten. Da haben die schon auch ihre Aufgaben.
Tschuldigung, dass war jetzt auch ehrlich nicht meine Absicht das zu behaupten! Unser wird auch von seinem Arbeitgeber unterstützt und vom einem der Chefs oder dem Prokuristen im Falle eines Einsatzes zur Feuerwehr gebracht. Ist dann aber auch häufiger der Fall, dass er vom Arbeitsplatz direkt zu Sitzungen geht, weil er vorher nicht aus der Firma kommt.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687568
Datum06.07.2011 11:0221027 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmannwie Ihr eine Radtour oder zum Beispiel Weihnachtsfeier

Die staedtische Dienststelle Feuerwehr macht weder eine Weihnachtsfeier noch Getraenkeverkauf.

Das scheitert allein schon daran, dass im staedtischen Etat keine Position fuer die Weihnachtsfeier vorgesehen ist.
D.h. alles Vereinssache, zu entscheiden von der Vereinsfuehrung.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz687570
Datum06.07.2011 11:1820869 x gelesen
Aber für das Funktionieren derselbigen von ungemeiner Bedeutung. :-)

MMn passt die Analogie zum "FW-Kassierer".


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687571
Datum06.07.2011 11:2820886 x gelesen
Geschrieben von Bjoern RobbelAber für das Funktionieren derselbigen von ungemeiner Bedeutung. :-)

Mag sein. Ist aber irrelevant.

Geschrieben von Bjoern Robbel MMn passt die Analogie zum "FW-Kassierer".

Nö, das eine ist nämlich privat und das andere dienstlich.

MkG
Marc


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AutorBjor8n R8., Mommenheim / Rheinland-Pfalz687579
Datum06.07.2011 12:0420771 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyNö, das eine ist nämlich privat und das andere dienstlich.


OK, dann dröseln wir es haarklein auf.
Wenn es für Dich von essentieller Bedeutung ist, dass die Dienststelle FW keine Kaffeekasse hat.

Wir 37 Personen, die wir uns als Mitglieder der Ortsfeuerwehr bezeichnen und dazu auch vom VG-Bgm per Handschlag verpflichtet wurden haben aus unserer Mitte einen bestimmt, der unsere Handkasse verwalten soll.
Auf ihn persönlich läuft sogar auch ein Bankkonto, damit heutzutage Rechnungen für Cola oder Kaffeetassen auch überwiesen werden können.

Offizielles FW-Geld gibt es bei der Verbandsgemeinde.
Diese beschafft von der PSA bis zur WC-Reiniger alles, ab und an auch ein Auto.
Sie erstattet auch Lehrgangsgelder, Aufwandsentschädigungen etc. und wird von einer Sachbearbeiterin gegenüber den einzelnen FW-Mitgliedern vertreten.

Im Innenverhältnis der örtlichen Feuerwehr treffen sich ausgewählte Kameraden nicht offiziell autorisiert in regelmässigen Abständen um gemeinsame Aktivitäten zu planen.
Dabei kann der WF Teile seiner ihm vom Dienstherren übertragenen Aufgaben delegieren, behält aber natürlich die ihm eigene Verantwortung.
Ultimativ trägt die Verantwortung in RLP allerdings eh der Wehrleiter als Führer der Feuerwehr der VG.

Ist dies nun hinreichend verkompliziert dargestellt?
Ansonsten würde ich im nächsten Post noch ein paar §§ einfliessen lassen.


So long,
Björn


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687580
Datum06.07.2011 12:0720951 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyAber du kriegst von mir dennoch eine klaren Umsetzungsvorschlag zu den o.g. Themen.
Man stellt also jetzt fest, dass es durchaus Radtouren, Weihnachtsfeiern und Getränkeverkäufe gibt. Nun sind das ja Dinge die sicherlich formal der Institution Feuerwehr nicht als gesetzliche Aufgabe zuzuteilen sind, sehr wohl aber der personellen Vereinigung Feuerwehr. Jetzt kann ich mir den Spaß machen und treffe mich mit dem Ortskommando um die Sachen der Institution Feuerwehr zu besprechen und treffe mich mit einer ähnlichen Konstellation eine Woche später um dann mit einer Person mehr die personelle Gemeinschaft Feuerwehr zu besprechend. Das ist ja ein echter Fortschritt zum Bürokratiabbau.

Geschrieben von Marc DickeyFür die private Umsetzung empfiehlt sich evtl. die Gründung eines Vereins.
Da wäre dann auch erst einmal zu klären, ob denn einfach so Getränke von Dritten verkauft werden dürfen. Eventuell mit Gewinnabsicht oder ob eine Pacht zu entrichten ist. Einfach mal einen Verein gründen der wirtschaftliche Dinge in öffentlichen Einrichtungen übernimmt ist auch nicht das Allheilmittel.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687582
Datum06.07.2011 12:1920801 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pott
Die staedtische Dienststelle Feuerwehr macht weder eine Weihnachtsfeier noch Getraenkeverkauf.

Die kommunale Dienststelle Feuerwehr benötigt aber zum Beispiel Wassser für Leute die aus einem AGT-Einsatz kommen. Oder muss vielleicht auch mal Kaffee kochen nach einem nächtlichen Einsatz. Wird jedes Pfund Kaffee oder vier Flaschen Wasser á 0,2 Liter von der Gemeinde bezahlt?

Geschrieben von Lüder PottDas scheitert allein schon daran, dass im staedtischen Etat keine Position fuer die Weihnachtsfeier vorgesehen ist.
??? Im unseren Haushalt gibt es auch keine Position PSA, Reifen für Einsatzfahrzeuge oder Diesel. Meinst Du jetzt, dass wir in Jeans und T-Shirt die Fahrzeuge zum Einsatz tragen? Es gibt ein Budget mit dem Haushaltstitel "OF Neuenhaus". Bevor aber jetzt der Aufschrei kommt, da wir natürlich kein Geld für Feierlichkeiten draus verwendet.

Geschrieben von Lüder PottD.h. alles Vereinssache, zu entscheiden von der Vereinsfuehrung.
Selbst wenn sich der Verein Feuerwehrverein oder Floriansjünger XY nennt, ist es ein Dritter neben der Gemeinde und deren Dienststelle Feuerwehr. Hat bei euch jeder Dritte, zum Beispiel auch Gastwirt oder Lebensmittelhändler, die Chance diese Aufgaben wahr zu nehmen?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687587
Datum06.07.2011 12:2620856 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannWird jedes Pfund Kaffee oder vier Flaschen Wasser á 0,2 Liter von der Gemeinde bezahlt?

Stimmt, das macht der Verein stillschweigend. Es sei denn, dass es grosse Summen werden, weil ganze Armeen zu versorgen sind.

Geschrieben von Christian BergmannIm unseren Haushalt gibt es auch keine Position PSA, Reifen für Einsatzfahrzeuge oder Diesel.

Gibt es im Etat - PSA und KFZ. Es darf im Gesegensatz zu frueher leichter quer ausgeglichen werden...

Geschrieben von Christian Bergmannist es ein Dritter neben der Gemeinde und deren Dienststelle Feuerwehr.

Genau genommen waere das kein Dritter, weil Feuerwehr = Stadtverwaltung ist.

Geschrieben von Christian Bergmanndie Chance diese Aufgaben wahr zu nehmen?
Welche Aufgabe?


Grüße

Lüder Pott

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen687590
Datum06.07.2011 12:3320838 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmann(...) und treffe mich mit einer ähnlichen Konstellation eine Woche später um dann mit einer Person mehr die personelle Gemeinschaft Feuerwehr zu besprechend. Das ist ja ein echter Fortschritt zum Bürokratiabbau

Das böse Stichwort zu diesem Thema hab ich oben mal markiert. Und genau da ist das Problem.

Geschrieben von Christian BergmannDa wäre dann auch erst einmal zu klären, ob denn einfach so Getränke von Dritten verkauft werden dürfen. Eventuell mit Gewinnabsicht oder ob eine Pacht zu entrichten ist. Einfach mal einen Verein gründen der wirtschaftliche Dinge in öffentlichen Einrichtungen übernimmt ist auch nicht das Allheilmittel.

Das sehe ich übrigens grundsätzlich ähnlich.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687591
Datum06.07.2011 12:3320836 x gelesen
Geschrieben von Ralf Rötterweil ihr Arbeitgeber halt kleinere Probleme damit hat wie ein Privatunternehmen.....

Kenne ich genau andersrum... Gerade weil derjenige beim gleichen oeffentlichen Arbeitgeber beschaeftigt ist, gibt es keine Lohnfortzahlung oder anderen Ausgleich. D.h. eine Dienststelle hat in ihrem Budget ein Loch. Gerne wuerde man das aus dem Feuerwehrtetat nehmen, nur ist der von der Hoehe fuer solche Zahlungen nie vorgesehen gewesen.


Grüße

Lüder Pott

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687595
Datum06.07.2011 13:0820965 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottStimmt, das macht der Verein stillschweigend. Es sei denn, dass es grosse Summen werden, weil ganze Armeen zu versorgen sind.
und
Geschrieben von Lüder PottWelche Aufgabe?
Wer hat denn den Verein damit beauftragt? Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der AG (hier Kommune) seinen AN (hier FA) bei Hitze am Arbeitsplatz entsprechend Maßnahmen zu treffen. Konkreter zum Beispiel in der FwDV 7, 7.1 "Einsatzgrundsätze" "mit geeigneten Getränken". Hat der Verein denn da irgendwie ein Ausschreibung gewonnen, dass er die Feuerwehr versorgen darf? Nutzen die dafür vielleicht sogar wettbewerbsverzerrend auch noch kommunale Fahrzeuge für den Transport?

Geschrieben von Lüder Pott
Gibt es im Etat - PSA und KFZ. Es darf im Gesegensatz zu frueher leichter quer ausgeglichen werden...

Wir haben ein Budget als laufenden Haushalt und einen Vermögenshaushalt für große Dinge. Im Vermögenshaushalt sind meist auch einzelne Titel eingestellt, während im laufenden Haushalt alles ohne genauere Titulierung bezahlt wird.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg687598
Datum06.07.2011 13:5720838 x gelesen
Moin, moin!

Geschrieben von Christian BergmannHat der Verein denn da irgendwie ein Ausschreibung gewonnen, dass er die Feuerwehr versorgen darf? Nutzen die dafür vielleicht sogar wettbewerbsverzerrend auch noch kommunale Fahrzeuge für den Transport?


Solche Passagen sind immer wieder erheiternd. Realität trifft auf die reine Lehre des Feuerwehrforums.

In meiner Ursprungswehr war es Brauch, dass sich die Frauen der Dorfgemeinschaft bei einem größeren Feuer getroffen haben und Kaffee gekocht und Brötchen geschmiert haben. Ich warte bis jetzt noch auf den Willi Deutschmann, der nach einer Hygieneunterweisung fragt. Oder muss diese Dienstleistung sogar vielleicht ausgeschrieben werden? Darf man die Lose Brötchen und Wurstbelag teilen? *rotfl*


Beste Grüße Sven

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687600
Datum06.07.2011 14:1720796 x gelesen
Geschrieben von Sven Koopmann
Solche Passagen sind immer wieder erheiternd. Realität trifft auf die reine Lehre des Feuerwehrforums.

Tja, ich wurde für meinen Kassenführer angezählt. Daraus haben sich dann ein paar Haarspaltereien ergeben, die dann im obigen geendet sind. Zeigt aber, dass gerne reflexartig der Finger gehoben wird, aber die eigene Lösung dann vielleicht auch nicht der Weisheit letzter Schluß ist.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg687601
Datum06.07.2011 14:2520718 x gelesen
Moin, moin,

Geschrieben von Christian BergmannTja, ich wurde für meinen Kassenführer angezählt.

ich habe den Kontext schon verstanden und mein Spott hat vielleicht den Falschen getroffen. Gewisse Beiträge nimmt man aber am besten schmunzelnd zur Kenntnis und behält im Hinterkopf aus welcher Richtung sie kommen.


Beste Grüße Sven

Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz687606
Datum06.07.2011 15:2520548 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lüder Pott
Kenne ich genau andersrum... Gerade weil derjenige beim gleichen oeffentlichen Arbeitgeber beschaeftigt ist, gibt es keine Lohnfortzahlung oder anderen Ausgleich. D.h. eine Dienststelle hat in ihrem Budget ein Loch.

DAS kenne ich leider auch persönlich, bin beim Eigenbetrieb der Gemeinde beschäftigt, in deren Feuerwehr ich auch bin.

Freistellung ist zwar keine Diskussion, allerdings ist mein Chef (der Werkleiter des Eigenbetriebs) nicht gerade begeistert, wenn wir mit mehreren Leuten zur Feuerwehr sind. Einfach aus dem Grund, dass Arbeitskräfte fehlen, vor allem aber auch, weil seit der Novellierung des LBKG RLP eine Kostenerstattung innerhalb des öffentlichen Dienstes nicht erlaubt ist.

Halte ich persönlich einerseits zwar nachvollziehbar, ABER gerade für Eigenbetriebe, die ja die Personalkosten über öffentliche Gebühren erwirtschaften, für äußerst schlecht. Wenn wir jetzt sehr viele Einsätze haben, finanziert der Bürger über seine Wasser- und Abwassergebühren quasi meinen Einsatz.....

Gruss
Ralf


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687622
Datum06.07.2011 17:4420487 x gelesen
Geschrieben von Ralf Rötter Halte ich persönlich einerseits zwar nachvollziehbar, ABER gerade für Eigenbetriebe, die ja die Personalkosten über öffentliche Gebühren erwirtschaften, für äußerst schlecht. Wenn wir jetzt sehr viele Einsätze haben, finanziert der Bürger über seine Wasser- und Abwassergebühren quasi meinen Einsatz.....Und wenn ich gehe, mit seinen Steuern. Er wirds verkraften. Nur die, die mit dem Taschenrechner am Jahresende verzweifelt nach Erfolgen suchen, die ärgern sich.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW687626
Datum06.07.2011 18:0820603 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannWer hat denn den Verein damit beauftragt? Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der AG (hier Kommune) seinen AN (hier FA) bei Hitze am Arbeitsplatz entsprechend Maßnahmen zu treffen. Konkreter zum Beispiel in der FwDV 7, 7.1 "Einsatzgrundsätze" "mit geeigneten Getränken". Hat der Verein denn da irgendwie ein Ausschreibung gewonnen, dass er die Feuerwehr versorgen darf? Nutzen die dafür vielleicht sogar wettbewerbsverzerrend auch noch kommunale Fahrzeuge für den Transport?

Ich liebe solche netten Diskussionen und mache mal deshalb eine andere Frage auf: Wie willst du denn den Bedarf regeln und abrechnen? Um es mal an unserer FF festzumachen, mit 6 Standorten und 12 Fahrzeugen mit Atemschutzgeräten, wieviele und welche Getränke hälst du denn vor? Und wer bezahlt die wie, kriegt die Verwaltung jetzt 4x6 Kassenzettel pro Jahr jeweils mit 8,95€? Da kostet alleine schon die Buchführung mehr wie die ganzen Getränke.

Also alles nicht so einfach.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen687628
Datum06.07.2011 18:3220467 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Lüder Pott:
Die staedtische Dienststelle Feuerwehr macht weder eine Weihnachtsfeier noch Getraenkeverkauf.
Getränke nicht, das läuft so nebenher (...!), aber (z.B.) eine Weihnachtsfeier macht meine "städtische Dienststelle (Orts-) Feuerwehr" ohne jeden Zweifel - wüßte nicht, wo ich sonst immer Anfang Dezember hingehe.

Umgekehrt: Bin zwar zweifelsohne bei der "städtischen Dienstelle Feuerwehr", habe aber nie einen Arbeitsvertrag oder ähnliches unterschrieben bzw. bekommen. Irgendwas muß da anders sein.



Weiter - Auszug aus der (hochoffiziellen und vom Rat beschlossenen) Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Peine:

(2) Das Ortskommando besteht aus
a) der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister als Leiterin oder Leiter,
b) der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin oder dem stellvertretenden Ortsbrand-meister, den Führerinnen und Führern der taktischen Feuerwehreinheiten (§ 4) und der Jugendfeuerwehrwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart als Beisitzerinnen oder Beisitzer kraft Amtes,
c) der Schriftwartin oder dem Schriftwart, der Kassenwartin oder dem Kassenwart, der Gerätewartin oder dem Gerätewart, der oder dem Sicherheitsbeauftragten, der oder dem Sprechfunkbeauftragten und der oder dem Atemschutzbeauftragten als bestellte Beisitzerinnen oder Beisitzer.



Geschrieben von Lüder Pott:
Das scheitert allein schon daran, dass im staedtischen Etat keine Position fuer die Weihnachtsfeier vorgesehen ist.
Och... Aber nein, die Position im Haushaltsplan ist nicht ausdrücklich für die Weihnachtsfeier ausgewiesen, aber sie ist (ebenfalls hochoffiziell) existent.

Hmm.


Ebenfalls mit amüsierten Grüßen,

Daniel


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY687637
Datum06.07.2011 19:3420429 x gelesen
Servus,

mei, wenn man keine Probleme hat, dann macht man sich halt welche. Ich verstehe da die ganze Diskussion wg. einer Kaffee- oder irgendeiner Getränkekasse so mal nicht. So was gibt´s zuhauf in Firmen, Schulen usw. Da macht sich doch auch keine(r) groß Gedanken, wer da "Kassier" ist und auch ordnungsgemäß Steuern abgeführt werden. Es könnte ja einer einen Gewinn erzielen wollen.
Armes Deutschland;-)

P.S.: Schade um München 2018, jetzt halt München 2022


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS687638
Datum06.07.2011 19:3720436 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton Kastnermei, wenn man keine Probleme hat, dann macht man sich halt welche. Ich verstehe da die ganze Diskussion wg. einer Kaffee- oder irgendeiner Getränkekasse so mal nicht. So was gibt´s zuhauf in Firmen, Schulen usw. Da macht sich doch auch keine(r) groß Gedanken, wer da "Kassier" ist und auch ordnungsgemäß Steuern abgeführt werden. Es könnte ja einer einen Gewinn erzielen wollen.
Armes Deutschland;-)


Es geht auch darum, dass dieser Kassierer dann weder in der Schulleitung noch in der Geschäftsführung was mitzureden hat. Bei Feuerwehrs sitzt dieser dann aber anscheinend Mancherorts in Führungsversammlungen.

Grüße,

Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern687639
Datum06.07.2011 20:0420381 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingEs geht auch darum, dass dieser Kassierer dann weder in der Schulleitung noch in der Geschäftsführung was mitzureden hat. Bei Feuerwehrs sitzt dieser dann aber anscheinend Mancherorts in Führungsversammlungen.
Um das mal zu klären: der Kassier sitzt da (bei uns) drin, um seiner Vorstandschaft bei Bedarf zu berichten (z.B. nach Festen etc.) und um Möglichkeiten zu geben/evtl. etwas abzulehnen. Der Verein tätigt ja hin und wieder Anschaffungen (z.B. Überjacken für die JF). Sowas klärt man dann eben ab. Bei Entscheidungen, die ihn nicht betreffen hält er sich vornehm zurück. Ist das andernorts so schwierig? Führen wir hier ein so besonders harmonisches Leben, dass uns sowas nie Probleme bereitet hat???


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687640
Datum06.07.2011 20:0820324 x gelesen
Geschrieben von Julian HolsingBei Feuerwehrs sitzt dieser dann aber anscheinend Mancherorts in Führungsversammlungen.Oh wie weit könnte die Entwicklung Feuerwehrdeutschlands schon fortgeschritten sein, wenn nicht dauernd diese Kassierer in Führungsversammlungen sitzen würden...


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY687646
Datum06.07.2011 20:5120333 x gelesen
Servus,

das Kassier ist bei uns Kraft seines Amtes Vorstandsmitglied im Verein mit den gleichen Rechten und Pflichten wie jedes andere Vorstandsmitglied.
In den Sitzungen, die die Kommandanten und GF, Gerätewart usw. abhalten ist dieser normalerweise nicht dabei, es sei denn, er wäre GF o.ä..
Warum also so schwierig?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS687649
Datum06.07.2011 20:5620276 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton Kastnerdas Kassier ist bei uns Kraft seines Amtes Vorstandsmitglied im Verein mit den gleichen Rechten und Pflichten wie jedes andere Vorstandsmitglied.

Hier wurde nicht von einem Verein gesprochen.

Geschrieben von Anton KastnerIn den Sitzungen, die die Kommandanten und GF, Gerätewart usw. abhalten ist dieser normalerweise nicht dabei, es sei denn, er wäre GF o.ä..
Warum also so schwierig?


Genau das scheint anderswo anders gehandhabt zu werden.

Grüße,
Julian


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Thomas Morus

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen687652
Datum06.07.2011 21:0020287 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannAha, und der Wehrführer macht:
- Auswahl und Beschaffung PSA
- Festlegen der AAO
- Auseinandersetzung mit dem BSBP
- Konzepte zur Fahrzeugneubeschaffung
- Ausbildungspläne
- Einführung neuer Dinge wie digtialer Alarmierung
- Ersatzbeschaffungen
- Neubeschaffungen
- Budgetverteilung
- Analyse von Einsätzen
- usw, usf. ...


Ist immer die Frage, spricht man hier nur von einer Orts- oder Stadtteilwehr oder von einer kompletten Kommune.

Um mal unser beispiel zu nennen:

Geschrieben von Christian Bergmann- Auswahl und Beschaffung PSA
- Festlegen der AAO
- Auseinandersetzung mit dem BSBP
- Ausbildungspläne
- Einführung neuer Dinge wie digtialer Alarmierung
- Ersatzbeschaffungen
- Neubeschaffungen
- Budgetverteilung


Bei uns erfolgt sowas i.d.R. zentral für die komplette Gemeinde.
Dafür gibt es dann auch entsprechende Arbeitsgruppen.

Organisation

Der Rest erfolgt lokal oder eben in Zusammenarbeit in der "Alarmierungsgruppe".
Einsatzanalysen erfolgen mit den eingesetzten FüKr, gab es Besonderheiten (positiv wie negativ) etc. werden diese dann allen zugänglich gemacht.

Bei uns in der Wehr selbst gibt es einmal den Vorstand des Vereins für alles was nicht die "Einsatzorganisation" betrifft, für die Einsatzorganisation gibt es ein entsprechendes Gremium, dass sich aus Angehörigen der Einsatzorganisation zusammensetzt. Und das ist grundsätzlich nicht an Funktionen gebunden...

Geschrieben von Christian BergmannFeuerwehr ist keine One-Man-Show. Kann es gar nicht, bei so viel Wissen, welches man haben muss.

Wird von vielen aber nicht verstanden. Auch mit den "Stabsstellen" bei uns ist die Leitung einer Feuerwehr unserer Größe (284 FA) eigentlich ein Vollzeitjob...
HA-Kräfte gibt es hier genau.....................................................................keine!


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg687667
Datum06.07.2011 22:1720378 x gelesen
mann Sollte zwischen Feuerwehrausschuss und Führung unterscheiden

Ausschuss sind der Kommandant (oder Abteilungskommandant)

und entsprechend gewählte Beisitzer
+ Schriftführer
+ Kassier
die aber Auch als Beisitzer gewählt sein können

die Gruppen und Zugführer gehören nicht zum Ausschuss, es sei den Sie wären als Beisitzer Gewählt.

Eine Führungskräftesitzung ist ein anderes Thema

Ausschuss: Beschaffungen aus der Kameradschaftskasse, Feste, Ausflug, Weihnachtsfeier usw

Führungskräfte: Ausbildung und Dienstplan

wie immer meine private Meinung


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen687684
Datum06.07.2011 23:5220292 x gelesen
Hallo,

geshrieben von :
Es geht auch darum, dass dieser Kassierer dann weder in der Schulleitung noch in der Geschäftsführung was mitzureden hat. Bei Feuerwehrs sitzt dieser dann aber anscheinend Mancherorts in Führungsversammlungen.
1. Wir reden hier aber weder von einer Schule, noch von einer Firma.
2. Wir reden hier auch nicht von irgendeiner Kaffee- oder Lottokasse. Mal ganz offen gesagt: Bei den allermeisten Wehren wird es da auch um ganz andere Summen gehen. Mag / wird den ein oder anderen jetzt "erschüttern", ist aber so.

Hier wurde nicht von einem Verein gesprochen.
Jetzt wird es noch schlimmer: Ja, Feuerwehren sind (in der Regel) kein Verein usw. usf. etc. pp. In jedem Verein gehört der Kassierer resp. Kassenwart (o.ä.) aber natürlich und völlig selbstverständlich zum Vorstand. Schlicht, weil das liebe Geld eine wesentliche Rolle spielt. Wo ist also das Problem?

Und mal abgesehen davon: Auch wenn die Vergleiche m.E. etwas hinken, siehe oben 1. und 2., sind natürlich auch in Behörden und Firmen diejenigen, die für die Finanzen zuständig sind, regelmäßig in absolut herausgehobener Position. Oder seit wann gehören Finanzvorstände nicht mehr zur Geschäftsführung oder Kämmerer nicht mehr zur Behördenleitung?


Genau das scheint anderswo anders gehandhabt zu werden.
Exakt. In weiten Teilen von Nds. z.B., denn dort ist der Kassenwart oft, oder ich würde schon sagen in der Regel, ganz offiziell satzungsgemäß Mitglied des Kommandos. Und jetzt?

Aber wenn es beruhigt: Unser Kassenwart z.B. ist außerdem auch noch Führer einer taktischen Einheit gemäß § 4 Nds. Brandschutzgesetz und BvD.

Wieder mal eine seltsame Diskussion. Wie war das: Die reine Lehre trifft die Realität...


Gruß

Daniel


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen687685
Datum06.07.2011 23:5920252 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Peter Lipp:
mann Sollte zwischen Feuerwehrausschuss und Führung unterscheiden [...]
Eine Führungskräftesitzung ist ein anderes Thema

Aber unter anderem nicht in Niedersachsen, das wurde inzwischen auch schon mehrfach erläutert und der Threadstarter fragte nach einem Ortskommando. In Niedersachsen sind per Gesetz und kommunaler Feuerwehrsatzung die Orts- und Stadt- bzw. Gemeindekommandos als Gremiem zuständig.


Gruß

Daniel


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687686
Datum07.07.2011 00:0520232 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmannich wurde für meinen Kassenführer angezählt.

Ja, beim Geld hört die Freundschaft auf und das Finanzamt beginnt...

Unklar war welches Geld der Kassenführer verwaltet, bzw. wo das her kommt Daraus ergibt sich nämlich die Frage ob sich da verschiedene Strukturen vermischen...?


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687687
Datum07.07.2011 00:1020221 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannWer hat denn den Verein damit beauftragt?

Der Wehrführer hat akut ein Problem und der Vereinsvorsitzende ist eingesprungen, analog den Anwohnern einer Einsatzstelle, die einfach einen Kasten Wasser reichen. Es hat sich quasi ein wohlhabender Entscheidungsträger erbarmt einer darbenden Behörde unter die Arme zu greifen...

Geschrieben von Christian BergmannIm Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der AG (hier Kommune) seinen AN (hier FA) bei Hitze am Arbeitsplatz entsprechend Maßnahmen zu treffe

Ja

Geschrieben von Christian BergmannHat der Verein denn da irgendwie ein Ausschreibung gewonnen, dass er die Feuerwehr versorgen darf?

Wer schreibt vor, dass alle Leistungen ausgeschrieben werden müssen?


Grüße

Lüder Pott

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS687688
Datum07.07.2011 00:1220286 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel Ruhland1. Wir reden hier aber weder von einer Schule, noch von einer Firma.

Ich habe damit auf einen Satz von Anton geantwortet wie unschwer am Zitat darüber zu erkennen ist. Ich bitte doch darum meine Posts nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.

Geschrieben von Daniel Ruhland2. Wir reden hier auch nicht von irgendeiner Kaffee- oder Lottokasse. Mal ganz offen gesagt: Bei den allermeisten Wehren wird es da auch um ganz andere Summen gehen. Mag / wird den ein oder anderen jetzt "erschüttern", ist aber so.


Es wurde doch mehrfach in diesem Thread betont, dass es sich um Kaffee- bzw. Kameradschaftskassen handelt, die mehr oder weniger von einer Privatperson geführt werden. Unabhängig davon ist natürlich der Kassenbestand eines Fördervereines, dessen Kassierer natürlich auch zum Vorstand gehört, da das Vereinsvermögen essentieller Bestandteil der Vereinsführung ist. Bei der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr sehe ich das nicht gegeben. Die Einrichtung hat kein eigenes Vermögen [1] und wird durch den Träger finanziert.

Geschrieben von Daniel RuhlandExakt. In weiten Teilen von Nds. z.B., denn dort ist der Kassenwart oft, oder ich würde schon sagen in der Regel, ganz offiziell satzungsgemäß Mitglied des Kommandos. Und jetzt?


Es glaube es scheitert grade auch am unterschiedlichen Verständnis einer Kasse bei einer Feuerwehr.

Grüße,
Julian

[1] von Sondervermögen wie in BaWü mal abgesehen


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen687690
Datum07.07.2011 00:4320269 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Julian Holsing:
Ich habe damit auf einen Satz von Anton geantwortet wie unschwer am Zitat darüber zu erkennen ist. Ich bitte doch darum meine Posts nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
Ich habe Dich wortgetreu zitiert. Weiterhin war der Vergleich Schule / Firma / Kaffeekasse hier über weite Strecken in diesem Teil der Diskussion Gegenstand. Weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, wo Dein Problem ist - resp.: Wirst Du damit leben müssen. Sehe nichts aus dem Zusammenhang gerissen.


Bei der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr sehe ich das nicht gegeben. Die Einrichtung hat kein eigenes Vermögen [1] und wird durch den Träger finanziert.
Gut, Du siehst das so, "mein" Träger und diverse andere niedersächsische Träger sehen das ganz offensichtlich anders. Die diesbezüglichen Satzungen, die z.B. / u.a. einen "Kassenwart" kennen, sind keine unter der Hand verhandelten oder fixierten "Zettel", sondern ordentlich durch den Rat beschlossenes Ortsrecht - ?


Es glaube es scheitert grade auch am unterschiedlichen Verständnis einer Kasse bei einer Feuerwehr.
Was soll denn (dann) wohl eine "Kasse" bei Feuerwehrs sein?


Gruß

Daniel


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687711
Datum07.07.2011 08:1120206 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannWie willst du denn den Bedarf regeln und abrechnen?
Ist mir völlig egal, wie man das berechnet. Wir haben eine Gemeinschaftskasse die so etwas regelt. Und deren Verwalter sitzt im Ortskommando, was für einige dem Untergang des Abendlandes gleicht. Und wenn wirklich was größeres ist oder es muss Essen für einen Einsatz beschafft werden, geht die Rechnung direkt vom Lieferanten zur Verwaltung.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687712
Datum07.07.2011 08:1720158 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottDer Wehrführer hat akut ein Problem und der Vereinsvorsitzende ist eingesprungen, [...]Es hat sich quasi ein wohlhabender Entscheidungsträger erbarmt einer darbenden Behörde unter die Arme zu greifen...
Kann man ja nur hoffen das transparency.org hier nicht mitliest.

Geschrieben von Lüder PottWer schreibt vor, dass alle Leistungen ausgeschrieben werden müssen?
Vielleicht das nicht unbedingt, aber wahrscheinlich wird ja auf kommunale Infrastruktur zurück gegriffen. Darf jeder Fußballverein zum Beispiel bei euch im Feuerwehrhaus die Getränke kühlen? Oder Kegelclub XY mit einem aus Steuergeldern finanzierten Fahrzeug befördern?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687716
Datum07.07.2011 08:5720158 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottJa, beim Geld hört die Freundschaft auf und das Finanzamt beginnt...
Das Finanzamt beginnt bei 17.500 EUR Bruttoumsatz/a. Ansonsten kann natürlich noch Körperschaftssteuer notwendig sein. Da wird bei einer Cola im Einkauf für 45 Cent und im Verkauf für 50 Cent bei einem monatlichen Gesamtvolumen der Gemeinschaftskasse von < 100,00 EUR natürlich die Steuerfahndung mit den Hufen scharen lassen.

Und selbst wenn man vielleicht sogar Rücklagen bildet, bei 0,5 % Zinsen für ein normales Sparbuch dürfte der Freibetrag des Kontoinhabers nicht all zu sehr geschmälert werden.

Geschrieben von Lüder Pott
Unklar war welches Geld der Kassenführer verwaltet, bzw. wo das her kommt Daraus ergibt sich nämlich die Frage ob sich da verschiedene Strukturen vermischen...?

Wieso ist das unklar? Der Kassenführer verwaltet das Geld der personellen Gemeinschaft Feuerwehr. Wenn es eine Radtour gibt, kostet die 22,50 EUR. Die sammelt er ein und gut ist es. Die gehen ja auch dafür wieder drauf. Eine Vermischung gibt es bei uns nicht. Alle externen Zuwendungen landen beim Förderverein oder bei der Samtgemeinde und werden dort ordnungsgemäß verbucht, da auch nur von denen eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt werden kann.

Ich weiß ja nicht, welche Vorstellungen oder Erfahrungen mit den Kassen und vor allem deren Volumen haben. Aber wenn ich sehe, dass Kegelclubs mit zwanzig Leuten alle zwei Jahre für 7.000 EUR nach Malle oder zum Oktoberfest fliegen, sind wir mit unserer Kasse eher arme Schlucker. Aber der Kassenführer ist ja auch eine Vertrauensperson und so ganz unerheblich ist sein Job nicht. Von daher sitzt er mit bei uns im Ortskommando.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687745
Datum07.07.2011 10:2520163 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Christian BergmannDa wäre dann auch erst einmal zu klären, ob denn einfach so Getränke von Dritten verkauft werden dürfen. Eventuell mit Gewinnabsicht oder ob eine Pacht zu entrichten ist. Einfach mal einen Verein gründen der wirtschaftliche Dinge in öffentlichen Einrichtungen übernimmt ist auch nicht das Allheilmittel.

Die Feuerwehr als kommunale Einrichtung kann/ darf aber nicht einfach eine eigene Kasse einrichten. Das darf der Bauhof oder das Bürgeramt auch nicht.
In Baden-Württemberg wurde dafür die gesetzliche Grundlage des "Sondervemögens für die Kameradschaftspflege" geschaffen. In anderen Bundesländern wird dies über Feuerwehrvereine abgewickelt.

Geschrieben von FWG Baden-Württemberg § 18
Sondervermögen für die Kameradschaftspflege
(1) Die Gemeinden können durch Satzung für die Gemeindefeuerwehr, für deren Einsatzabteilungen und für die Jugendfeuerwehr Sondervermögen für die Kameradschaftspflege und die Durchführung von Veranstaltungen bilden. Die Vorschriften über die Gemeindewirtschaft sind auf die Sondervermögen nicht anzuwenden.

(2) Für jedes Sondervermögen wird
vom Feuerwehrausschuss oder vom Abteilungsausschuss mit Zustimmung des Bürgermeisters ein Wirtschaftsplan aufgestellt, der alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält,
eine Sonderkasse eingerichtet und
eine Sonderrechnung geführt.

(3) Über die Verwendung der Mittel des Sondervermögens entscheidet der Feuerwehrausschuss oder der Abteilungsausschuss. Zur Ausführung des Wirtschaftsplans kann der Feuerwehrkommandant oder der Abteilungskommandant Erklärungen abgeben, durch welche die Gemeinde verpflichtet werden kann; er handelt insoweit in Vertretung des Bürgermeisters. Wird eine Veranstaltung nach Maßgabe des Wirtschaftsplans über das Sondervermögen abgewickelt, ist die Gemeinde Veranstalter.

(4) Das Nähere über
den Inhalt und die Ausführung des Wirtschaftsplans,
die Führung und Beaufsichtigung der Sonderkasse und
die Führung der Sonderrechnung
wird durch Satzung geregelt.


Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687746
Datum07.07.2011 10:3520036 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven KoopmannSolche Passagen sind immer wieder erheiternd. Realität
trifft auf die reine Lehre des Feuerwehrforums.


Ohne das jetzt auf den Punkt "Versorgung bei Einsätzen" beziehen zu wollen.
Ob das jetzt allen passt oder nicht, wir leben in einem Rechtsstatt und haben uns an Gesetze zu halten.
- Die Feuerwehr ist kein Verein sondern eine Einrichtung der Kommune und hat sich an die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu halten. Schwarze Kassen können hier zur Strafverfolgung führen.
- Die Ausrichtung von Festen oder sonstigen Aktivitäten mit Gewinnerzieklungsabsicht durch Feuerwehrvereine (oder einfach nur so) wird sicher auch das Finanzamt (und z.B. GEMA?, Gewerbeaufsicht) interessieren, auch wenn wir das alles ehrenamtlich machen. So wie bei jedem anderen Verein auch.

Blöd wird es dann, für alle Beteiligten, wenn die Realität nicht nur auf "die reine Lehre des Feuerwehrforums" trifft, sondern auf den Staatsanwalt, den Richter und die daraus folgenden Konsequenzen.
Dann geht das Geheule wieder los, dass wir doch alle ehrenamtlich sind (und das ist in Feuerwehrdeutschland schon oft genug passiert wenn Leute denken, man darf dass alles nicht so eng sehen).

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687748
Datum07.07.2011 10:3920034 x gelesen
Geschrieben von Thorsten HermesDie Feuerwehr als kommunale Einrichtung kann/ darf aber nicht einfach eine eigene Kasse einrichten. Das darf der Bauhof oder das Bürgeramt auch nicht.Die Feuerwehr als Gruppierung im Durchschnitt halbwegs normaler Menschen macht das genauso, wie Bauhofmitarbeiter, Bürgeramtsmitarbeiter und was sich sonst noch so an im Durchschnitt halbwegs normalen Menschen neben einer gemeinsamen Berufs- oder Ehrenamtsausübung noch so zusammengruppiert.
Aber halt, einen Unterschied gibt es dann doch: Beim Bürgeramt, beim Bauhof, selbst beim Finanzamt wird man eine solche Diskussion vermutlich so nicht finden.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687749
Datum07.07.2011 10:3920110 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannVerkauf für 50 Cent bei einem monatlichen Gesamtvolumen der Gemeinschaftskasse von < 100,00 EUR natürlich die Steuerfahndung mit den Hufen scharen lassen

Da haben wir irgendwie andere Verhaeltnisse. Es soll Vereine geben, die 6 stellige Betraege in der Hosentasche haben. Da fragt das FA schon mal, ob es nicht was davon abbekommt.

Geschrieben von Christian Bergmann Eine Vermischung gibt es bei uns nicht.
Hm, das sieht fuer uns nach einer Vermischung der Strukturen aus. Allerdings ueben wir die Trennung auch seit der Einfuehrung des BrSHG in den 70 Jahren und die Trennung ist natuerlich auch noch nicht im letzten Winkel in Hessen angekommen.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687752
Datum07.07.2011 10:4420129 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppAber halt, einen Unterschied gibt es dann doch: Beim Bürgeramt, beim Bauhof, selbst beim Finanzamt wird man eine solche Diskussion vermutlich so nicht finden


Das trifft nicht den Kern. Wenn die Kasse nur fuer Kaffe und Blumen zum Geburtstag reicht, entsteht das Problem nicht. Wenn ein Kasse aber MTWs oder gar Loeschfahrzeuge kaufen kann oder mal schnell eben eine Einsatzabteilung mit neuen Helmen versieht, dann sollte sich das rechtlich in einem ordentlichen Rahmen bewegen.


Grüße

Lüder Pott

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687753
Datum07.07.2011 10:4820002 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppDie Feuerwehr als Gruppierung im Durchschnitt halbwegs normaler Menschen macht das genauso, wie Bauhofmitarbeiter, Bürgeramtsmitarbeiter und was sich sonst noch so an im Durchschnitt halbwegs normalen Menschen neben einer gemeinsamen Berufs- oder Ehrenamtsausübung noch so zusammengruppiert.
Aber halt, einen Unterschied gibt es dann doch: Beim Bürgeramt, beim Bauhof, selbst beim Finanzamt wird man eine solche Diskussion vermutlich so nicht finden.


Wenn es eine Kaffeekasse oder Getränkekasse gibt, wird das privatrechtlich unter den Mitarbeitern ausgemacht. Da kann sich dann jeder beteiligen oder auch nicht, wie er möchte. Mit dieser Kasse wird auch kein Gewinn erwirtschaftet oder ähnliches.
Wenn aber, wie in diesem Thread beschrieben, ein Kassenverwalter existiert, der dann noch dem Kommando angehört, muss die dazugehörige Kasse natürlich auf rechtlich einwandfreien Füssen stehen.
Wenn es eine Kaffee-/ Getränkeversorgung auf privater Basis gibt, muss man natürlich jedem, der da nicht mitmachen will auch die Möglichkeit geben, selbst eigene Getränke mitzubringen und entsprechend zu lagern.

Und wenn ich mir dann anschaue, welche Umsätze manche Feuerwehren über das Jahr gesehen mit Festen oder so machen (es kommen hier tatsächlich Summen zustande, die für das Finanzamt interessant sind), dann sollte die Kase natürlich auf rechtlich einwandfreiem Boden stehen.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687755
Datum07.07.2011 10:5120188 x gelesen
Geschrieben von Thorsten HermesDie Feuerwehr als kommunale Einrichtung kann/ darf aber nicht einfach eine eigene Kasse einrichten.
Lesen eigentlich auch mal Leute durch, was man vorher alles geschrieben hat? Institution Feuerwehr vs. Gemeinschaft Feuerwehr - soweit dazu.

Geschrieben von Thorsten HermesIn anderen Bundesländern wird dies über Feuerwehrvereine abgewickelt.
Und das ist jetzt die optimale Lösung? Zumal wir einen Förderverein habe, der per Satzung schon mal nicht die Aufgabe der Verpflegung von Einsatzkräften hat. Den hat die Kommune. Und da sollte sich der ein oder andere seine Satzung noch einmal durchlesen, ob so etwas dem Vereinszweck überhaupt zuträglich ist.

Zum anderen wird der Verein durch einen Getränkeverkauf wirtschaftlich tätig. Da ist dann schon einmal ein abgetrennter Bereich zum ideellen Bereich des Vereins zu errichten. Wird es überall gemacht? Wird die Steuerpflichtigkeit überprüft und auch angezeigt?

Der Verein ist erst einmal ein Dritter, auch wenn er personell meist sehr eng mit der Einrichtung Feuerwehr verpflochten ist. In vielen Fällen wird die Infrastruktur der Feuerwehr genutzt. Gibt es Nutzungsvereinbarungen oder Entgelte?

Zu guter Letzt, wenn die Kontobewegungen eines Vereins zu 80% aus den Ein- und Verkauf von Getränken und Lebensmitteln bestehen, ist das für eine Gemeinnützigkeit nicht unbedingt zuträglich.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687757
Datum07.07.2011 10:5420007 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmannmit einem aus Steuergeldern finanzierten Fahrzeug befördern?

Das aus Steuergeldern finanzierte Fahrzeuge wird ja zweckgemaess eingesetzt, z.B. zur Versorgung von Einsatzkraeften im Einsatz.
Es koennte sogar sein, dass das Fahrzeg gar nicht vom Steuerzahler, sondern vom Verein beschafft wurde und der Gemeinde uebereignet wurde um den Zwecken des Brandscutzgesetzes zu dienen.

Wenn der Kegelclub eine anerkennungsfaehige Jugendarbeit leistet, waere sogar eine Unterstuetzung durch die Gemeinde vorstellbar.

Geschrieben von Christian BergmannKann man ja nur hoffen das transparency.org hier nicht mitliest.

Auch die sind nicht der Massstab der Welt. Es duerfte nach GMV ein Unterschied bestehen, ob ein Verein Kaffee bezahlt, oder ein Verein / Interessierter einem gemeindlichen Entscheidungstraeger den Urlaub ...


Grüße

Lüder Pott

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687761
Datum07.07.2011 11:1120135 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannLesen eigentlich auch mal Leute durch, was man vorher alles geschrieben hat? Institution Feuerwehr vs. Gemeinschaft Feuerwehr - soweit dazu.

Doch! Ich kann schon recht gut lesen. Und das schon recht lange.

Es gibt eben keine "Gemeinschaft Feuerwehr" im juristischen Sinne. Es gibt höchstens Privatpersonen deren gemeinsame Eigenschaft es ist Mitglied in der Feuerwehr zu sein, die sich privat zusammenschliesssen, um z.B. Getränke zu beschaffen (aber rein privat). Da muss dann aber nicht jeder mitmachen. Derjenige dieser Gemeinschaft, der die Kasse (bzw. das Geld)verwaltet hat damit aber nichts mit der Führung der Feuerwehr zu tun. Derjenige der die Kaffekasse im Bauamt verwaltet, sitzt auch nicht in der Amtsleiterbesprechung. Und es kann kein Mitarbeiter gezwungen werden seine Getränke über diesen privaten Kreis zu beziehen.

Wenn das ganze natürlich offiziell per Satzung oder Gesetz geregelt ist, sieht das ganze anders aus. Dann kann der Kassiere natürlich im Vorstand/ im Ausschuss oder so sein. Die Kasse ist dann aber auch eine Kasse in kommunaler Hand (wenn auch durch die Fw verwaltet) so wie es in Ba-Wü geregelt ist.

Wenn das ganze ein Feuerwehrverein, oder ein Föderverein für die Feuerwehr ist, dann hat der Kassierer natürlich auch nichts in der Feuerwehr (als kommunale Einrichtung) zu melden.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687762
Datum07.07.2011 11:1320088 x gelesen
In diesem Ast des Themas geht es um die Kasse der Größenordnung Getränke, Radtour, Weihnachtsfeier. Frag mich nicht, wieso hier mehrere gleich wieder auf die Kasse springen, die MTWs oder gar Loeschfahrzeuge kaufen kann oder mal schnell eben eine Einsatzabteilung mit neuen Helmen versieht.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP687765
Datum07.07.2011 11:1620027 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannLesen eigentlich auch mal Leute durch, was man vorher alles geschrieben hat?Ach, wieso denn? Feuerwehr+Kasse=Weltuntergang ist doch viel einfacher?


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687771
Datum07.07.2011 11:3420006 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian KruppAch, wieso denn? Feuerwehr+Kasse=Weltuntergang ist doch viel einfacher?

Das hängt jetzt wieder mit dem lesen zusammen.
Das ist kein Weltuntergang (habe zumindest ich nie behauptet). Wenn das alles rechtlich einwandfrei geregelt ist ist das alles kein Problem und eine gute Sache (auch wir haben eine Kasse, vgl. Sondervermögen zur Kameradschaftspflege).
Ich habe manche Beiträge hier eben so verstanden, dass manche Feuerwehren einfach eine Kasse haben, aus der gewisse Ausgabe für den Feuerwehrdienst bestritten werden. Diese Kasse taucht aber offiziell nirgends auf. Ich weis auch das manche Feuerwehren tatsächlich solche "schwarzen Kassen" hatten (oder noch haben).

Ein Weltuntergang ist es wahrscheinlich für denjenigen persönlich, der plötzlich eine Ermittlung wegen einer "schwarzen Kasse" oder Steuervergehen am Hals hat. Und das ist in FW-Deutschland schon vorgekommen. Deshalb wurde ja in Ba-Wü vor vielen Jahren der rechtliche Ramen für solche Kassen geschaffen (ich kenne leider nicht die Situation in anderen BL).

Gruß Thorsten
P.S. es ist natürlich viel einfacher einfach eine solche Kasse einzurichten, und wenn dann jemand genauer darauf schaut wieder zu jammern: "Aber wir sind doch ehrenamtlich!".


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen687772
Datum07.07.2011 11:3520036 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppFrag mich nicht, wieso hier mehrere gleich wieder auf die Kasse springen, die

Ganz einfach: Wir (Verein) kennen nur eine Kasse und die macht genau sowas und/oder anderes...allerdings nicht jedes Jahr :)

Alles andere Geld kommt von der Stadt und liegt im OA bzw. beim SBI.


Grüße

Lüder Pott

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687774
Datum07.07.2011 11:3520047 x gelesen
Geschrieben von Thorsten HermesDerjenige dieser Gemeinschaft, der die Kasse (bzw. das Geld)verwaltet hat damit aber nichts mit der Führung der Feuerwehr zu tun.
Radtour, Weihnachtsfeier oder zum Beispiel im letzten Jahr ein Fahrt zur Interschutz wird dort auch besprochen. Alles Dinge, die nichts mit der Feuerwehr als kommunale Einrichtung zu tun haben. Geht ihr dafür dann extra aus dem Feuerwehrhaus, wenn solche Dinge angesprochen werden?

Geschrieben von Thorsten Hermes Derjenige der die Kaffekasse im Bauamt verwaltet, sitzt auch nicht in der Amtsleiterbesprechung.
Amtsleiterebene wäre bei uns vergleichbar OrtsBM-Ebene. Die treffen sich in auch im Samtgemeindekommando nicht im Ortskommando. Dort ist auch kein Kassenführer in der Funktion dabei. Das ist richtig.

Geschrieben von Thorsten HermesWenn das ganze ein Feuerwehrverein, oder ein Föderverein für die Feuerwehr ist, dann hat der Kassierer natürlich auch nichts in der Feuerwehr (als kommunale Einrichtung) zu melden.
Ist das schon mal prophylaktisch ein Hinweis? Was hat denn jetzt der Kassierer von einem Verein hier auf einmal verloren?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687775
Datum07.07.2011 11:4219981 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannRadtour, Weihnachtsfeier oder zum Beispiel im letzten Jahr ein Fahrt zur Interschutz wird dort auch besprochen. Alles Dinge, die nichts mit der Feuerwehr als kommunale Einrichtung zu tun haben. Geht ihr dafür dann extra aus dem Feuerwehrhaus, wenn solche Dinge angesprochen werden?

In Baden-Württemberg gibt es ja eine gesetzliche Regelung zu einer solchen Kasse. Deshalb spricht natürlich der Feuerwehr-Ausschuss über die verschiedenen Veranstaltungen, die im Jahr durchgeführt werden.
Es wurde hier nur immer der Vergleich zu einem Betrieb herangezogen, der eine Kaffeekasse hat. Und darauf bezog sich meine Äußerung.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687780
Datum07.07.2011 12:0120040 x gelesen
Geschrieben von Thorsten Hermes
In Baden-Württemberg gibt es ja eine gesetzliche Regelung zu einer solchen Kasse. Deshalb spricht natürlich der Feuerwehr-Ausschuss über die verschiedenen Veranstaltungen, die im Jahr durchgeführt werden.

Zum x-ten Mal: Es ging um Niedersachsen! In Bayern darf die Feuerwehr den Verkehr regeln, es ist dann aber als Beispiel für eine Antwort auf das BL BaWü nicht sehr produktiv.

Geschrieben von Thorsten HermesEs wurde hier nur immer der Vergleich zu einem Betrieb herangezogen, der eine Kaffeekasse hat. Und darauf bezog sich meine Äußerung.
Ich habe immer Manschaftskassen, Kegelclubs und Cliquen als Beispiel genommen. Eben personelle Gemeinschaften, ähnlich (!) denen die sich als Feuerwehr menschlich zusammenfinden.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg687781
Datum07.07.2011 12:1019983 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian BergmannZum x-ten Mal: Es ging um Niedersachsen!

Ja ich weis.
Ich kenne aber nicht die gesetzlichen Regelungen dazu in Niedersachsen und ich wurde nach der Situation bei uns gefragt. Vielleicht kannst Du mal einfach die rechtliche Grundlage für eine solche Kasse für Niedersachsen hier veröffentlichen. Dann können wir uns die Diskussion villeicht sparen, wenn das alles geregelt ist.
Und ich bleibe dabei, dass es problematisch ist, einfach eine Kasse ohne Rechtsgrundlage einzurichten, die dann für die ganze Feuerwehr zuständig ist.
Wenn ein Teil der FA sich privat zusammenschließt, ist das wahrscheinlich eher kein Problem, wenn die Ausgaben/ Einnahmen (z.B. Spenden) nichts mit den tatsächlichen Aufgaben der Feuerwehr zu tun haben.

Alles andere ist natürlich das eigene Riskio, nach dem Motto: Wo kein Kläger da kein Richter. Das ist aber schon schief gegangen.

Gruß


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687786
Datum07.07.2011 12:2119976 x gelesen
Geschrieben von Lüder PottWenn ein Kasse aber MTWs oder gar Loeschfahrzeuge kaufen kann oder mal schnell eben eine Einsatzabteilung mit neuen Helmen versieht, dann sollte sich das rechtlich in einem ordentlichen Rahmen bewegen.
Wenn ein Kasse schon Dinge beschafft, die eigentlich Pflichtaufgaben der Kommune sind, dürfte das geringste Problem sein, dass ein Kassenführer in einem Gremium sitzt.

Ansonsten glaube ich fast nicht dran, dass eine "schwarze Kasse" eine solches Projekt vollziehen kann. Je nach Ausprägung reden wir dann ja von Summen zwischen 10.000 bis über 50.000 EUR. Wobei ich nicht davon ausgehe, dass komplett neuer Löschfahrzeuge so beschafft werden, sonder nur gebrauchte.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY687790
Datum07.07.2011 12:3319928 x gelesen
Servus,

hat da schon einer mal "gechecked", dass sich die Diskussion im Kreis bewegt und sich auch langsam dem Kindergarteniveau annähert. Fehlt jetzt nur noch der Stuhlkreis.;-(

Irgendwann sollte man den hier oft zitierten "GMV" einschalten.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.687799
Datum07.07.2011 13:0620014 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastner
hat da schon einer mal "gechecked", dass sich die Diskussion im Kreis bewegt und sich auch langsam dem Kindergarteniveau annähert.

Naja, ich wollte nicht einen schmollenden Eindruck erwecken und auf Antworten auf meine Postings eben nicht antworten.

Geschrieben von Anton KastnerIrgendwann sollte man den hier oft zitierten "GMV" einschalten.
Auf die ursprüngliche Fragestellung gab es nur zwei oder drei Antworten. Hätte ich den Kassenführer bei mir weggelassen und von drei Beisitzern geschrieben, wäre das hier nicht so ausgeartet. ;-)

Geschrieben von Anton KastnerFehlt jetzt nur noch der Stuhlkreis.;-(
Ich gehe bezüglich dieses Threads dann mal auf die stille Treppe.


Gruß
Christian Bergmann
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