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ThemaKosten für THW Einsatz151 Beträge
RubrikKatastrophenschutz
 
AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen686359
Datum26.06.2011 14:53182473 x gelesen
Hab gerade diesen Artikel in unserer Tageszeitung gelesen.

Wie wohl zukünftig bei entsprechenden Einsätzen verfahren bzw alarmiert wird?




MkG

Daniel


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW686360
Datum26.06.2011 14:59176972 x gelesen
Ganze einfach!

Wer bestellt der zahlt und bestellt wird dann eben nur noch im absoluten Notfall oder man wartet, bis sich der Bund eben entsprechend als Helfer anbietet. Für mich auch nicht wirklich nachvollziehbar, wenn man im Ausland das THW kostenfrei einsetzt und im Inland die Länder dann zur Kasse bittet.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen686361
Datum26.06.2011 15:05176849 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Ringhoferwenn man im Ausland das THW kostenfrei einsetzt und im Inland die Länder dann zur Kasse bittet.

Ja das passt irgendwie nicht zusammen!

Ich glaube aber auch, dass das bei den Kameraden vom THW in den Ortsverbänden auch eher wenig auf Begeisterung stößt.


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW686363
Datum26.06.2011 15:12175544 x gelesen
Verständniss habe ich für diese Rechnungsstellung auch nicht.
Hiermit gibt der Bund nur einmal mehr zu dass er mit nichts etwas zu tun haben will und alles auf Länder und Landkreise übertragen will.
Gleichzeitig unterhält er aber eine der größten "Hilfsorganisationen". Preist diese im In und Ausland an und wird sich irgendwann wundern, warum genau diese Organisation im Innland nicht mehr zum Zug kommt.
A) Sind die Feuerwehren überwiegend gut genug aufgestellt, so dass die meisten Lagen allein bewältigt werden können.
B) Gibt es immer noch genug Fürsten die das THW aus Prinzip nicht alarmieren, da es ihr Einsatz ist und die Feuerwehr das schon allein schafft
und
C) Werden es immer mehr werden, die lieber mehr Feuerwehr von überall anrücken lassen bevor sie das örtlich zuständige THW alarmieren lassen. Zumindest, wenn die Geschichte mit den Rechnungen von seiten des THW weiter forciert wird. Übrigens wurde bei uns im Landkreis auch schon eine riesen rechnung gestellt nach einem großen Einsatz im Rahmen der Schweinegrippe.

Aber: Die Feuerwehren dürfen hier nicht zu laut aufschreien, schliesslich können diese auch (zumindest hier in NRW) im Rahmen der überörtlichen Hilfeleistung gewisse Aufwendungen geltend machen. Und genau das werden sicherlich die Kommunen bei immer knapperen Kassen in Zukunft auch machen.

Wer eine Rechtsgrundlage hat (OK, dem THW fehlte sie diesesmal laut dem Urteil) wird sie auch nutzen um seine Auslagen erstattet zu bekommen.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen686364
Datum26.06.2011 15:14175381 x gelesen
Hallo,

so wie ich das sehe, ist es doch jetzt klar geregelt.

Das Problem hier ist, dass der Einsatz im Jahr 2006 war und die Neuregelung, dass das THW die Kosten erstattet bekommt, erst seit Juni 2009 besteht.

THW-Gesetz

Demnach sehe ich jetzt kein Problem, was Einsätzen/Alarmierungen im Wege stehen sollte.

Ich hab jetzt zum Vergleich keine alte Fassung des THW-Gesetzes gefunden :(


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW686365
Datum26.06.2011 15:18175320 x gelesen
...ein Problem wäre für manch einen EL die Gewissheit, dass für die erbrachten Leistungen des THW eine nicht unerhebliche Summe anfallen kann.
Was evtl. wiederrum gegenüber der Verwaltung einiges an Erklärungen nach sich zieht.
Zum anderen wirft es kein gutes Licht auf eine Organisation (zumindest deren Verwaltung) die Sachen in Rechnung stellt, gleichzeitig dazu aber keine Legitimation besitzt. Zumindest wenn man dem Zweitungsartikel glauben schenken darf....

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen686367
Datum26.06.2011 15:30175291 x gelesen
Geschrieben von Christian Trachternach...ein Problem wäre für manch einen EL die Gewissheit, dass für die erbrachten Leistungen des THW eine nicht unerhebliche Summe anfallen kann.

Dafür gibt es z.B. einen Abrechnungskatalog des THW z.B. hier

Dann dürfte jede EL nie Spezialeinheiten der Feuerwehr (z.B. die Drehleiter der Nachbargemeinde) oder ähnliche Organisationen nachalarmieren / bestellen.


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen686368
Datum26.06.2011 15:47175424 x gelesen
Geschrieben von Johannes MartinDann dürfte jede EL nie Spezialeinheiten der Feuerwehr (z.B. die Drehleiter der Nachbargemeinde) oder ähnliche Organisationen nachalarmieren / bestellen.


Warum?

gem. HBKG erfolgt das ganze unentgeldlich...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW686369
Datum26.06.2011 16:17175135 x gelesen
Geschrieben von Johannes MartinDann dürfte jede EL nie Spezialeinheiten der Feuerwehr (z.B. die Drehleiter der Nachbargemeinde) oder ähnliche Organisationen nachalarmieren / bestellen.

Hallo
evt etwas unglücklich gewähltes Beispiel mit der Nachbarfeuerwehr aber wenn die FW einen privaten Kran oder einen Radlader oder Bagger benötigt wird der Unternehmer auch seine Kosten geltend gegenüber der Gemeinde machen und das ist im Prinzip ja auch beim THW nicht anders.


Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW686370
Datum26.06.2011 16:20175101 x gelesen
Na ja, unglücklich gewählt?
In NRW kannst Du meine ich ab 20Km Fahrstrecke Kosten geltend machen - die erreicht man hier (Ruhrgebiet, große Städte) schonmal recht flott.
Aber gut, einigen wir uns auf Gemeinde X fordert aus Gemeinde Z nach......

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW686372
Datum26.06.2011 16:36175092 x gelesen
Ich finde es belustigend das gerade immer mehr Gemeinden gegen Kostenbescheide beim THW Einspruch erheben aber anderen Hilfsorganisationen beim gleichen Einsatz die Kosten erstatten

Wohin das führt, wir werden weniger eingesetzt und die Feuerwehr freut sich in vielen Landkreisen das der unliebsame Partner nicht zum Zuge kommt . Geht dann bis zu solchen Irrsinn das eine Feuerwehr drei Tage mit Ihre Minipumpe versucht etwas leer zu pumpe obwohl daneben eine leistungsstarke Pumpe im THW Ortsverband gammelt.


Ob es zum wohle des Kunden ist bezweifle ich.


Ändern werde ich das nicht mehr, ich komme aus einen Landkreis wo der oberste Feuerwehr Fürst, lieber den letzten Bauernhof Mobilisieren lässt als das ein blauer Helfer in den Einsatz kommt

Was mich belustigt wenn so abfragen aus dem Landkreis kommen, wie wer hat Sandsäcke. Dann zeigen alle geschlossen mit dem Finger aufs THW


Gunnar


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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen686373
Datum26.06.2011 16:38175250 x gelesen
Naja, es gibt doch auch kostenpflichtige Einsätze, bei denen eine Gemeinde nach eigenem Ermessen einen Anspruch auf Kostenersatz hat, muss diesen aber nicht geltend machen, oder hab ich da was falsch verstanden?

Natürlich wäre in dem Fall, wie er hier diskutiert wird, der Einsatz nach §61 (1) HBKG nicht kostenersatzpflichtig.


MkG
Johannes

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen686374
Datum26.06.2011 16:42174919 x gelesen
Geschrieben von Johannes Martin Naja, es gibt doch auch kostenpflichtige Einsätze, bei denen eine Gemeinde nach eigenem Ermessen einen Anspruch auf Kostenersatz hat, muss diesen aber nicht geltend machen, oder hab ich da was falsch verstanden?


§ 22 spricht von "grundsätzlich kostenfrei".
Auf Antrag können dann "persönliche Kosten" erstattet werden, ob es jemand macht, k.A....


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW686375
Datum26.06.2011 16:56174923 x gelesen
Hallo Gunnar,

diese Fürsten findest Du leider überall.
...wie viele Einsätze sind noch in der Warteschleife? 45? Von uns alle im Einsatz? ...na ja, Unwetter, da dauerts halt was. Hallo, THW? Ne wir brauchen euch nicht, das schaffen wir selber, vielen Dank, dass ihr euch anbietet, aber ihr könnt wieder die Unterkunft verlassen und Heim fahren...... :-(

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern686378
Datum26.06.2011 17:59174974 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Gunnar Kreidl ich komme aus einen Landkreis wo der oberste Feuerwehr Fürst, lieber den letzten Bauernhof Mobilisieren lässt als das ein blauer Helfer in den Einsatz kommt


abwarten.... :-)
Löst sich irgendwann durch Wahl / Ernennung oder biologisch....


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW686379
Datum26.06.2011 18:08174851 x gelesen
Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo das THW bei Behörden vorstellig geworden ist und angepriesen hat, was man leisten kann. Hinsichtlich der Kosten wurde damals gesagt, dass man viel als Übung deklarieren könne u.s.w.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen686382
Datum26.06.2011 19:00174662 x gelesen
Geschrieben von Sven RienasHallo
evt etwas unglücklich gewähltes Beispiel mit der Nachbarfeuerwehr aber wenn die FW einen privaten Kran oder einen Radlader oder Bagger benötigt wird der Unternehmer auch seine Kosten geltend gegenüber der Gemeinde machen und das ist im Prinzip ja auch beim THW nicht anders.


Ich wette, dass bei einem normalen Feuerwehreinsatz, wo ein Kran o.ä. benötigt wird, immer ein Kostenträger (Verursacher, Betreiber, usw.) vorhanden ist. Bei einer Katastrophe ist das schwieriger.


--

MfG

Stefan

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW686383
Datum26.06.2011 19:01174608 x gelesen
...mit der alten Abrechnungsrichtlinie gab es da auch so gut wie keine Probleme. Soweit ich weiß sieht das aber
a) bei der neuen Regelung anders aus
und
b) kann man so "Kleinigkeiten" wie nen vor Flut geretten Landkreis schlecht als Übung laufen lassen :-)

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen686384
Datum26.06.2011 19:01174652 x gelesen
Das mag jetzt ein sehr subjektiver Eindruck sein, aber das THW ist für mich schon seit je her mit einer völlig undefinierten Kostenregelung verbunden.
Das konnte selbst durch den mutigen Vortrag eines Landesgeschäftsführers(?) nicht ausgeräumt werden, da der Konsens auch hier "Eigentlich, aber..." lautete.

Erleichtert wird die Anforderung aber meist dadurch, daß das THW Einsatzmittel (Radlader, Bus) oder Fachdienste vorhält, die anderswo nicht so einfach und/oder so schnell zu bekommen sind.

MfG

Frank


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AutorRain8er 8S., Kreuztal / NRW686386
Datum26.06.2011 19:08174621 x gelesen
Hallo,
hoffe die Gemeinde/Stadt Bad Oldeslohe, schreibt jetzt keine Rechnung an den BUND (THW).
mfg
Rainer


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AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V686389
Datum26.06.2011 19:29174965 x gelesen
Einige Bemerkungen aufgrund eigener Erfahrungen zum Thema: Ich selbst war, bevor ich zur FFW wechselte, einige Jahre in einem OV des THW tätig und weiß, wie sehr seitens der Leitungsebene im THW darauf gedrängt wird, dass Kosten für Einsätze erstattet werden. Ich halte das gesamte Vorgehen für ziemlich kontraproduktiv, denn die Ortsbeauftragten des THW sind oft froh, in mühevoller Kleinarbeit einen guten Kontakt zu den anderen HiOrg vor Ort aufgebaut zu haben. Solche Kosterstattungsforderungen rufen bei den anderen HiOrg dann in der Regel nur Kopfschütteln hervor. Einsatzfall sollte Einsatzfall bleiben und Kostenforderungen sollte es m.E. nur gegenüber Versicherungen geben, soweit das im konkreten Fall sinnvoll ist. Forderungen des Bundes gegenüber Landkreisen oder Kommunen halte ich dagegen für das Ansehen des THW in der Gesellschaft für schädlich.


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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW686392
Datum26.06.2011 19:43174685 x gelesen
100% Zustimmung


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg686394
Datum26.06.2011 19:56175554 x gelesen
Geschrieben von Daniel RosenbergerJa das passt irgendwie nicht zusammen!


Warumn nicht? ANdere Behörden verlangen ja auch gegenseitig Kostenersatz wie im Rahmen der Amtshilfe zulässig.
Auch wenn ich hier eine NAchbarwehr alarmiere mit DLK, RW, Löschzug,... bekomme ich als anfordernde Gemeinde danach eine Rechnung, die ich zu bezahlen habe.

Das hat dann in der Vergangenheit bei den in der breiten Öffentlichkeit bekannt gewordenen Lagen wie z.B. dem mehrtägigen Brand eines Schrottplatzes mit massivem Einsatz von Personal, Sonderfahrzeuge, PA, Schaummittel auch mal zu einer hohen fünfstelligen oder gar sechsstellugen Kostenbelastung für die anfordernde Gemeinde geführt. Und dies ohne dass nach damaligem Recht diese Kosten an irgend wen weiter belastet werden konnten.

Warum sollte also das THW nicht das machen, was jede andere Behörde auch machen kann?

Wir reden hier ja nicht von einer Kleinigkeit wie einem GKM ind einer HAnd voll Helfer, sondern von einem richtig teuren Einsatz.

Und wenn ich einen Radlader, einen Kran,... von einem Privatunternehmen hole, kommt auch eine Rechnung.

Auch die Bundeswehr berechnet Flugstunden, wenn ich einen LTH oder MTH für die Waldbrandbekämpfung anfordere.

Leistung kostet eben. Die Alternative ist nicht anfordern oder alles selbst vorhalten. Oder eben "outsourcen" und dann wissen, dass ich alle X Jahre mal bei einer entsprechenden Lage einen größeren Betrag hinlegen muß, dafür in den Jahren dazwiischen keine Kosten habe.

Und ich erinnere mich noch gut an eine Planung für einen Hochwassereinsatz im Beitrittsgebiet (weiß nicht mehr ob Elbe oder Oder). Da war auch in Ba-Wü schon alles mögliche geplant (oder auch eher nicht oder sinnbefreit geplant). Dann kam die grundsätzliche (schwäbische) Frage an die hilfebedüftigen Länder "ach ja, an wen dürfen wir eigentlich danach die Rechnung schicken", dann hatte sich das Thema mit dem Einsatz dort schnell erledigt (und man hat statt dessen Kräfte aus Ländern geholt, die diese Frage nicht gestellt haben).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW686397
Datum26.06.2011 20:14175076 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWarumn nicht?

Weil es eine erklärter Katastrophenalarm war, für welche das THW innerhalb Deutschlands kostenfrei zur Verfügung stehen sollte. So zumindest mein Denken. Dafür ist es eben eine Bundeseinheit!

Wenn ich deren Radlader brauche o. ä. habe ich nichts gegen eine Kostenrechnung. Aber bitte nicht bei derartigen Lagen für die man über Steuergelder das THW ja auch eingerichtet hat.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW686399
Datum26.06.2011 20:58175046 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWeil es eine erklärter Katastrophenalarm war, für welche das THW innerhalb Deutschlands kostenfrei zur Verfügung stehen sollte. So zumindest mein Denken. Dafür ist es eben eine Bundeseinheit!

Wenn ich deren Radlader brauche o. ä. habe ich nichts gegen eine Kostenrechnung. Aber bitte nicht bei derartigen Lagen für die man über Steuergelder das THW ja auch eingerichtet hat.

Ack.
Die meisten Feuerwehren werden auf die Anforderung des THW leider verzichten wenn das Stellen einer Rechnung dann sicher ist. Dann müssen die eigenen Kräfte halt länger im Einsatz bleiben und der Bürger länger warten.

Es führt halt zu Diskussionen mit der Verwaltung warum man "Andere" bezahlt, wo doch "Eigene" fast für Nüsse den Einsatz fahren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686400
Datum26.06.2011 21:08174312 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian FischerWarumn nicht? ANdere Behörden verlangen ja auch gegenseitig Kostenersatz wie im Rahmen der Amtshilfe zulässig.
Auch wenn ich hier eine NAchbarwehr alarmiere mit DLK, RW, Löschzug,... bekomme ich als anfordernde Gemeinde danach eine Rechnung, die ich zu bezahlen habe.
........................ usw .....................................

Du sprichst mir aus der Seele.

Es wird hier immer gern so getan, als ob der Einsatz einer Feuerwehr keine Kosten verursachen würde. Verschwiegen wird dabei aber auch, dass die Einsatzkosten der Feuerwehr z. T. sogar höher sind als die des THW.
Und ja, das und auch die kleinen Nebenleistungen, die mal so auf freundschaftlicher Ebene anfallen, bezahllt denn eben nur der Steuerzahler, zu dem auch THW-Angehörige zählen. Für einige scheint das also schon "kostenlos" zu sein, wenn man nicht selbst mit seinem eigenen Haushalt dafür gerade stehen muss.
An dieser Stelle verweise ich auch gern nocheinmal auf meine Beiträge in diesen Thread.

Geschrieben von Jürgen RinghoferWeil es eine erklärter Katastrophenalarm war, für welche das THW innerhalb Deutschlands kostenfrei zur Verfügung stehen sollte. So zumindest mein Denken. Dafür ist es eben eine Bundeseinheit!
Ebend, eine Bundeseinheit, die nichts mit dem Länderrecht zu tun hat. Warum sollte das also so sein, wenn hier doch immer wehement darauf hingewiesen wird, dass der Katastrophenschutz Ländersache ist und das THW hier doch nur durch die Gnade eines Anforderers geduldet ist. Nach diesen hier immer wieder zu lesenden Deutungen sind wir Außenstehende, die sich nicht in die Landesangelegenheiten einmischen sollten.

Nun denn, die Zeiten, in denen wir uns wie Sauerbier und kostenlos angeboten haben, sind vorbei, denn wir haben ein eigenes Leben und Selbstwertgefühl entwickelt.
Seid also auch so konsequent und betrachtet uns als angeforderte Unterstützung mit fremden und unabhängigem Haushalt. Man kann sich selbst als Feuerwehr nicht alles so hinbiegen, wie es gerade gut in die Landschafft passt.

Zu den angeblich kostenlosen Auslandseinsätzen sollte sich der Schreiber vielleicht auch mal über die Anforderungswege und Kostenträger informieren, bevor hier solche Schoten gepostet werden.
Eingestehen muß man dennoch, daß das THW auch schon auf Kosten sitzen geblieben ist. Die Ursachen liegen aber nicht im freiwilligen Verzicht durch das THW, sondern sind auf der politischen Ebene zu suchen.

Damit habe ich aber auch alles zu der endlosen Neiddebatte geschrieben, da hier wieder nur aus dem Hut gezaubert wird, was gerade so passt, ohne den eigenen Laden mal etwas mehr zu durchleuchten und die echten Zahlen der eigenen Leistungen auf den Tisch zu bringen.


Gruss
Jürgen Wenzel


Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen
und Das THW in Google Earth

Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686404
Datum26.06.2011 21:49174294 x gelesen
Hallo Frank,

die Argumentation kann ich so nicht stehen lassen, es gibt jemanden im THW OV der dir relativ genau die etwaigen Kosten einer Anforderung ausrechnen kann.
Wenn es vlt. doch etwas größer wird kann es die zuständige Geschäftsstelle.
Nur mal so als Tipp am Rande.
Gruß
Sven


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686414
Datum26.06.2011 22:17174220 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferFür mich auch nicht wirklich nachvollziehbar, wenn man im Ausland das THW kostenfrei einsetzt (...)

Auch für die Auslandseinsätze gibt es fast immer einen Kostenträger.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686415
Datum26.06.2011 22:20174847 x gelesen
Geschrieben von Andreas BeckerDie meisten Feuerwehren werden auf die Anforderung des THW leider verzichten wenn das Stellen einer Rechnung dann sicher ist.

Die Kostenrechungen der Nachbargemeinden deren Fw man anfordert sowie die Kosten für das eigene Personal und Material müssen auch getragen werden. Kommt also letztendlich auf das selbe hinaus.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW686416
Datum26.06.2011 22:36174534 x gelesen
Geschrieben von FSHG NRW §25 Abs 2 Mit Ausnahme der Kosten für besondere Sachaufwendungen haben die Feuerwehren unmittelbar aneinandergrenzender Gemeinden bei Schadfeuer unentgeldlich Hilfe zu leisten
Inwieweit dies dann auch auf Einsätze außerhalb der o.g. ausgeweitet wird liegt dann im Ermessen der Sachbearbeiter. Die Hemmschwelle benachbartet FWen hinzuzuziehen liegt m.E. deutlich unter der das THW zu alarmieren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686417
Datum26.06.2011 22:39174603 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDie Kostenrechungen der Nachbargemeinden deren Fw man anfordert sowie die Kosten für das eigene Personal und Material müssen auch getragen werden.

Wobei man gerne auch mal Abkommen in den Wehren trifft das der gegenseitige Einsatz nicht großartig in Rechnung gestellt wird.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorJoha8nne8s M8., Marburg / Hessen686418
Datum26.06.2011 22:44174419 x gelesen
Deswegen heißt es auch in fast jedem Feuerwehr-Gesetz der Bundesländer, dass die Kosten geltend gemacht werden können und es jeder Gemeinde selbst überlassen ist, ob diese die Kosten auch tatsächlich einfordert.


MkG
Johannes

Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686421
Datum26.06.2011 22:47174159 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWer bestellt der zahlt und bestellt wird dann eben nur noch im absoluten Notfall oder man wartet, bis sich der Bund eben entsprechend als Helfer anbietet.

Was faktisch vieler Orts gelebte Realität ist... ob das immer so richig ist und auch entsprechend rechtens, aus der Sichtweise des betroffenen, sei einmal da hin gestellt.

Problem ist nur, so lange sich einige nicht bewust werden was Sie selber für Kosten produzieren und andere da drauf ein Auge werfen, wird sich an dieser Situation nichts ändern.
Gruß
Sven


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686422
Datum26.06.2011 22:49174568 x gelesen
Dann warte mal bis die ersten Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept von oben aufdiktiert bekommen diese Kosten weiter zu berechnen sind!
Gruß
Sven


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686423
Datum26.06.2011 22:56174378 x gelesen
Im ungünstigsten Fall will dann der der nix hat Geld von dem der auch nix hat..

Und dann kommen die ersten Dienstanweisungen das bei ungeklärter Haftungsfragen eher abwartende Maßnahmen zu ergreifen sind ..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686424
Datum26.06.2011 23:12174033 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWobei man gerne auch mal Abkommen in den Wehren trifft das der gegenseitige Einsatz nicht großartig in Rechnung gestellt wird.
Gegen diese Abkommen ist nichts einzuwenden, so lange sich die gegenseitige Hilfe in etwa ausgleicht. Andererseits gibt es eine Verliehrergemeinde, deren Kosten nicht gedeckt werden.
Genau das wäre aber beim THW immer so, da das THW fast ausschließlich von einer Feuerwehr angefordert wird, obwohl es seitens der Feuerwehr keine Gegenleistung geben kann.
Sollte sich aber herausstellen, daß das THW, trotz besserer Optionen in einem speziellen Fall, aus Kostengründen nicht angefordert wurde, wie es hier in einem anderen Beitrag angedeutet wurde, möchte ich nicht in der Haut des EL stecken, wenn das öffentlich oder bei den Geschädigten publik würde.
Den Geschädigten interessiert diese selbst konstruierte Zweckkrämerwitschaft, bei der es um das Wohl und Wehe des Bürgers geht, nämlich gar nicht.


Gruss
Jürgen Wenzel


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Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen686427
Datum26.06.2011 23:24174096 x gelesen
Geschrieben von Christian Trachternachb) kann man so "Kleinigkeiten" wie nen vor Flut geretten Landkreis schlecht als Übung laufen lassen :-)

Hm, bei so manchem Großeinsatz läuft hinter den Kulissen so viel schief, dass man das Desaster besser nur als Übung bezeichen sollte. Danach wusste man, wie es in Wirklichkeit funktioniert ...

SNCR ;-)


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686430
Datum26.06.2011 23:39174155 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWer bestellt der zahlt und bestellt wird dann eben nur noch im absoluten Notfall oder man wartet, bis sich der Bund eben entsprechend als Helfer anbietet.
Da ihr ja unsere von Ort zu Ort unterschiedlichen Verfügbarkeitsfaktoren kennt, bzw. zu kennen habt, kann es da bei der Sichtweise nach Abwarten und Eintritt des absoluten Notfalles, schon zu spät sein.
Und ja, Einheiten, die sich ungefragt selbst anbieten oder in den Einsatz bringen mag es geben. Ich habe da absolut kein Verständnis für, würde mich nicht zur Hure machen wollen und sehe auch keinen Grund dafür. Warum sollte ich auch, wenn ich sehe, dass einige FF ihre Fensterplätze kaum besetzt kriegen, bei der möglichen Unterstützung aber erst die möglichen Kosten errechnen.
Einen zu erwartenden Schaden wegen der zu erwartenden Kosten in Kauf zu nehmen und hier öffentlich eine solche Sichtweise zu posten ist schon sehr gewöhnungsbedürftig oder zeugt von Unerfahrenheit.
Nach deiner Aussage werden die erforderlichen Rettungsmittel erst auf Rentabilität geprüft, bevor der Mensch in den Focus rückt.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686434
Datum26.06.2011 23:56174147 x gelesen
Fürs Saarland:
Überörtliche Hilfe
§15 Abs. 3 SBKG
Mit Ausnahme der Kosten für besondere Sachaufwendungen
haben die kommunalen Feuerwehren
die überörtliche Hilfe grundsätzlich unentgeltlich
zu leisten. Besondere Sachaufwendungen sind auf
Antrag zu erstatten.

Da hätte ich kaum Angst, dass mir die Nachbargemeinde ihr TLF oder den RW in Rechnung stellt.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686435
Datum27.06.2011 00:02174288 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen
Da hätte ich kaum Angst, dass mir die Nachbargemeinde ihr TLF oder den RW in Rechnung stellt.


Es soll Gemeinden geben die Schaummittel erst nach unterschreiben des Lieferscheines abgeladen haben :-) Hab ich so gehört aus dem südöstlichen LK SLS...


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW686437
Datum27.06.2011 00:10174090 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelNach deiner Aussage werden die erforderlichen Rettungsmittel erst auf Rentabilität geprüft, bevor der Mensch in den Focus rückt.

Natürlich, das ist immer so.

Wenn wir mehr Geld hätten, hätten wir mehr Feuerwehr (und würden nicht öfter das THW rufen).

Mit vier zusätzlichen Feuerwachen könnten wir geschätzt 5 % mehr Erreichungsgrad bei den Schutzzielen schaffen. Kostet dann halt auch geschätzt 30 Mio. EUR mehr im Jahr (*). Die haben wir nicht. Obwohl wir wissen, dass man dadurch bestimmt sogar alle x-Jahre ein Menschenleben retten könnte.

(*) beides nur grob aus der Hüfte geschossen und vor allem keine offizielle Zahl!!


Ich glaube, dass sich die Sache mit dem THW irgendwo einpendeln wird.

In früheren Jahren angepriesen wie sauer Bier und vor allem immer mit dem "bei den Kosten finden wir schon eine Lösung"-Argument, hat man sich bestimmt mancherorts oft etwas zu entspannt zurückgelegt und einfach mal angefordert. Jetzt wo sich das etabliert hat ändert das THW nunmal in der Kostenfrage seine Linie (**) (mal ehrlich, wen überrascht das denn?), und man muss halt vorher mal kurz überlegen, was man wirklich braucht. Genau wie bei der Fw-Überlandhilfe oder dem privaten Unternehmer. Oder wie bei teurem Verbrauchsmaterial aus dem eigenen Lager. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Das sollte eine Führungskraft doch hinbekommen.

(**) ist das BTW wirklich so, oder sorgt jetzt nicht einfach nur die THW-Führung dafür, dass man vor Ort die eigentlich schon immer geltenden Spielregeln auch mal einhält?

Man darf halt nicht vergessen, dass das THW primär eine Organisation für den Verteidigungsfall und für die Hilfe im Ausland ist. Alles andere ist eine Unterstützung der eigentlich zuständigen Behörden und kostet Geld.

Insofern sehe ich auch für ein Fachforum keinen Grund für großartige Empörung.

(Bestenfalls über den Versuch, einen Einsatz aus 2006 nach den Regeln von 2009 abzurechnen. Aber da gehe ich erstmal von einem Versehen aus und weiss ja auch noch nichtmals, ob das auch wirklich so gewesen ist...)

Gruß,
Henning


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686438
Datum27.06.2011 00:15174331 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschEs soll Gemeinden geben die Schaummittel erst nach unterschreiben des Lieferscheines abgeladen haben :-) Hab ich so gehört aus dem südöstlichen LK SLS...

Hab ich noch nix von gehört. Gerücht oder live und in Farbe erlebt ? -> PN

Wobei bei größeren Mengen Verbrauchsmaterial (Schaummittel, Ölbindemittel, usw.) sehe ich dass auch noch ein (steht ja so auch im Gesetz drin "Sachausaufwendungen"). Aber Mannstunden, Kosten fürs TLF, 4 B-Schläuche und 6 C-Schläuche fallen da wohl nicht drunter.

Das scheint bei den Kameraden mit den blauen Autos nun anders zu laufen, da wird dann auch der Radlader und die Kosten fürs Personal in Rechnung gestellt. Wobei ich mich frage wieweit der OV da selbst Einfluss drauf nehmen kann ob oder wie hoch die Rechnung ausfällt?


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686439
Datum27.06.2011 00:20174353 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen
Das scheint bei den Kameraden mit den blauen Autos nun anders zu laufen, da wird dann auch der Radlader und die Kosten fürs Personal in Rechnung gestellt.


Gerüchteweise sind gerade die Personalkosten ein teurer Spaß - für das THW. Somit ist es nur recht und billig, wenn die Kosten von dem originär Zuständigen erstattet werden.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686440
Datum27.06.2011 00:25174080 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen
Das scheint bei den Kameraden mit den blauen Autos nun anders zu laufen, da wird dann auch der Radlader und die Kosten fürs Personal in Rechnung gestellt. Wobei ich mich frage wieweit der OV da selbst Einfluss drauf nehmen kann ob oder wie hoch die Rechnung ausfällt?


Das Problem ist der der OV aber auch Kosten hat die er decken muss.

Wobei ich das Problem nicht verstehe.

THW Helfer sind Spezialisten mit Spezialgerät und Spezialkenntnissen. Das kostet nun mal Geld.

Der Radlader vom Bauhof kostet mittlerweile auch Geld, wobei dort das Geld nicht wirklich gesehen wird und ggf eher mal was getrickst werden kann.
Der freundliche Bauunternehmer hat auch Kosten. Nur kann der eher mal ein Auge zudrücken, insbesondere dann wenn Fritz Feuer eh in der Firma arbeitet und er so keine Personalkosten hat. Wenn dann die Feuerwehr den verbrauchten Sprit unbürokratisch aus Kanisterbeständen auffüllt ist die Welt fast in Ordnung.

Der THW OV hat aber nicht so viel Kohle und - was man immer so hört - wird wenn keine Extra Geldquellen sprudeln das Toilettenpapier spätestens im August mehr als knapp.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686441
Datum27.06.2011 00:27174024 x gelesen
Hallo Henning,

Geschrieben von Jürgen WenzelNach deiner Aussage werden die erforderlichen Rettungsmittel erst auf Rentabilität geprüft, bevor der Mensch in den Focus rückt.
Geschrieben von Henning KochNatürlich, das ist immer so.
Da habe ich wohl etwas falsch formuliert, denn ich meinte nicht die Neubeschaffung von Rettungsmitteln. Hier hätte es also richtig lauten müssen:
Nach deiner Aussage werden die vorhandenen und im Einsatz erforderlichen Rettungsmittel erst auf Rentabilität geprüft, bevor der Mensch in den Focus rückt.
Ansonsten kann ich mich aber mit deinem Beitrag anfreunden. ;)


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen686442
Datum27.06.2011 00:29174011 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Jürgen Wenzel:
Einen zu erwartenden Schaden wegen der zu erwartenden Kosten in Kauf zu nehmen und hier öffentlich eine solche Sichtweise zu posten ist schon sehr gewöhnungsbedürftig oder zeugt von Unerfahrenheit.
Oder wohl eher von Realismus. Schon mal die "Begeisterung" der Verwaltung erlebt *), bei der auf einmal Kosten im fünf, sechstelligen Rahmen auflaufen? Natürlich kann und muß man da dann abwägen!


Nach deiner Aussage werden die erforderlichen Rettungsmittel erst auf Rentabilität geprüft, bevor der Mensch in den Focus rückt.
Unter anderem ganz normale Realität im Rettungsdienst im Spannungsfeld (wünschenswerte) Vorhaltung vs. Kostenträger.


*) Die kommunale Verwaltung sieht das genau so "eng" wie die Bundesverwaltung, die (grade) ihre Kosten erstattet haben möchte (und klagt).


Gruß

Daniel


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686443
Datum27.06.2011 00:35174275 x gelesen
Den Verdienstausfall muss die Gemeinde X ihren FA auch zahlen, wenn sie in Gemeinde Y zur überörtlichen Hilfe waren. Die fallen wohl nicht unter Sachkosten und sind demnach nicht in Rechnung zu stellen.

Wenn das THW nun (immer) eine Rechnung schickt nach einer Anforderung durch die örtliche FW werden die Alarmiereungen des THW bei Einsätzen wohl zurück gehen.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686444
Datum27.06.2011 00:36173771 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferHinsichtlich der Kosten wurde damals gesagt, dass man viel als Übung deklarieren könne u.s.w.

Stand sogar sinngemäß in der FW Bravo, das es in erster Line den Begünstigten (Eigentümer) trifft und für den Rest hätte man die Möglichkeit auf die Kosten auch mal zu verzichten wenn doch ein aussergewöhnlicher Übungscharakter vorläge.

Sei es drum ob das nur ein Missverständniss war oder sich mittlerweile die Denke geändert hat.


Grüße, BeschFl

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen686445
Datum27.06.2011 00:37173751 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Jürgen Wenzel:
Da habe ich wohl etwas falsch formuliert, denn ich meinte nicht die Neubeschaffung von Rettungsmitteln.
Henning wohl auch kaum, sondern um die Systemkosten.


Nach deiner Aussage werden die vorhandenen und im Einsatz erforderlichen Rettungsmittel erst auf Rentabilität geprüft, bevor der Mensch in den Focus rückt.
Ja, und das wird sonst auch gemacht und ist legitim.


Gruß

Daniel


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686446
Datum27.06.2011 00:40173953 x gelesen
Dann überlegt sich der Einsatzleiter beim Großbrand:
Radlader THW kostet Geld.
Bauhof hat Radlader und der Hänschen Klein aus dem LBZ yx kann den auch fahren, also nehm ich den.
Genau so mit GKW vom THW. Der RW 2 ober RW groß (oder AB Rüst) kommt halt von weiter her, aber der Kostet halt nix.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686447
Datum27.06.2011 00:48173929 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschDer Radlader vom Bauhof kostet mittlerweile auch Geld, wobei dort das Geld nicht wirklich gesehen wird .......................................
Das glaubst Du doch nicht im Ernst. Auch diese endlose Güte hat letztlich das €-Zeichen im Hinterkopf.
Geschrieben von Florian Besch........... und ggf eher mal was getrickst werden kann.
Da ist es wieder, denn genau das meine ich.
Vielleich beschleunigt man damit denn ja auch die Bewilligung des neuen Sozialraumes o. ä.
Und ja, auch Tiefbauunternehmen mit Radlader zeigen sich vielleicht auch mal voller Güte.
Da wird denn vielleicht doch schon mal, moralisch fast schon verpflichtet, das eine oder andere Bauvorhaben in Kleinstlose unterteilt und unter der Hand freundlichst vergeben.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen686448
Datum27.06.2011 00:48173696 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Florian Besch:
THW Helfer sind Spezialisten mit Spezialgerät und Spezialkenntnissen. Das kostet nun mal Geld.
Wenn es um die Personalkosten - Lohnfortzahlung usw. - geht, gibt es die bei Feuerwehren genau so.


Der Radlader vom Bauhof kostet mittlerweile auch Geld, wobei dort das Geld nicht wirklich gesehen wird und ggf eher mal was getrickst werden kann.
Nicht getrickst. Die Verwaltung wird sich letztlich nicht selber eine Rechnung schreiben und sich dann darüber aufregen, weil das Geld weg, aus dem Stadtsäckel, ist; das ist es dann nämlich nicht, auch wenn im Zweifelsfall zwischen Haushaltsstellen oder Budgets geschoben wird.


Der THW OV hat aber nicht so viel Kohle und - was man immer so hört - wird wenn keine Extra Geldquellen sprudeln das Toilettenpapier spätestens im August mehr als knapp.
Mal im Ernst, was soll ich dazu jetzt bitte sagen?! Einmal aus der abstrackten Sichtweise einer Verwaltung aber vor allem auch ganz persönlich als FA und als Bürger dieses schönen Landes?


Gruß

Daniel


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686449
Datum27.06.2011 01:03173926 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenWenn das THW nun (immer) eine Rechnung schickt nach einer Anforderung durch die örtliche FW werden die Alarmiereungen des THW bei Einsätzen wohl zurück gehen.
Wenn ich mir aus Sicht des THW-OV da auch etwas mehr Flexibilität gewünscht hätte, muß ich damit dennoch leben und die Lücken nutzen.
Ob die FF sich das aber auf lange Sicht und bei besonderen Lagen erlauben können, stelle ich hier mal aus bekannten Gründen in Frage.
Bei kleineren Einsätzen ist es so oder so noch die Frage, in wie weit sich das für unsere Leute, und die sehe ich da erst einmal im Vordergrund, lohnt, wenn man Anfahrt, Einsatz und Nacharbeiten betrachtet.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686450
Datum27.06.2011 01:08173991 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenDen Verdienstausfall muss die Gemeinde X ihren FA auch zahlen, wenn sie in Gemeinde Y zur überörtlichen Hilfe waren. Die fallen wohl nicht unter Sachkosten und sind demnach nicht in Rechnung zu stellen.

Schön* wenn das der Gesetzgeber in einigen Bundesländern zwischen benachbarten Gemeinden so vorgesehen hat - aber das ist in diesem Fall nunmal scheißegal. Jemandem Externen sind Kosten entstanden und die müssen nunmal bezahlt werden.


Geschrieben von Daniel GehlenWenn das THW nun (immer) eine Rechnung schickt nach einer Anforderung durch die örtliche FW werden die Alarmiereungen des THW bei Einsätzen wohl zurück gehen.

Pack die Gebetsmühle ein. Wenn man keinen Bock hat das THW zu rufen, dann wird man sehen müssen wie man die Leistung anderweitig erbringt. Entweder durch andere Dienstleister (und die sind i.d.R. auch nicht kostenlos) oder man macht das selbst. Und wer meint dies würde kostenneutral erfolgen, der lebt offenkundig auf dem Mond.



MkG
Marc



* Um ehrlich zu sein ist das absoluter Sch...
Nur in den seltensten Fällen dürfte das bei benachbarten Kommunen mittel- und langfristig betrachtet +/- = ausgehen. Eine Kommune dürfte da der dumme sein. Dies führt dann in Folge unter Umständen dazu, daß man seinen Feuerwehr auf das absolute Minimum (oder gar darunter) runterfahren und dabei gleichzeitig die Nachbarkommunen ausnutzen kann - sofern die nicht versuchen das gleiche zu tun.


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686451
Datum27.06.2011 01:11173771 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen(...) aber der Kostet halt nix.

Doch irgendjemandem fallen Kosten an. Und wenn es nicht bei der anfordernden Kommune ist, dann bei der angeforderten.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen686452
Datum27.06.2011 01:15174123 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Besch
Der Radlader vom Bauhof kostet mittlerweile auch Geld, wobei dort das Geld nicht wirklich gesehen wird
Geantwortet von Jürgen Wenzel:
Das glaubst Du doch nicht im Ernst.
Ich glaube das völlig im ernst. Denn selbst wenn innerhalb der Verwaltung das eine Amt (Städt. Betriebe - die mit dem Radlader) dem anderen Amt (Ordnung / Recht, die mit der Feuerwehr) tatsächlich eine Rechnung schriebe, würde der Rechnungsbetrag den städtischen Haushalt nicht verlassen. Ganz im Gegensatz zur Rechnung der Bundesanstalt THW.


Und ja, auch Tiefbauunternehmen mit Radlader zeigen sich vielleicht auch mal voller Güte.
Da wird denn vielleicht doch schon mal, moralisch fast schon verpflichtet, das eine oder andere Bauvorhaben in Kleinstlose unterteilt und unter der Hand freundlichst vergeben.

Ähem... Das meinst Du jetzt nicht ernst.


Gruß

Daniel


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686453
Datum27.06.2011 01:18173763 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandIch glaube das völlig im ernst. Denn selbst wenn innerhalb der Verwaltung das eine Amt (Städt. Betriebe - die mit dem Radlader) dem anderen Amt (Ordnung / Recht, die mit der Feuerwehr) tatsächlich eine Rechnung schriebe, würde der Rechnungsbetrag den städtischen Haushalt nicht verlassen.

DAS meinte ich mit "nicht wirklich gesehen"..

Es wird zwar Geld hin und her geschoben aber nur auf dem Papier. Mit entsprechendem Spielraum..


Grüße, BeschFl

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Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686455
Datum27.06.2011 01:37173839 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandOder wohl eher von Realismus. Schon mal die "Begeisterung" der Verwaltung erlebt *), bei der auf einmal Kosten im fünf, sechstelligen Rahmen auflaufen? Natürlich kann und muß man da dann abwägen!
Da muß ja richtig was los sein bei euch. Warum höre ich 30km weiter nie etwas davon?
Wie oft im Jahr kommt das mit solchen Summen denn vor?
Hast Du eine Vorstellung, von welchen Einsatzdimensionen Du da sprichst, wenn Du dir mal unsere Kostenliste zu Gemüte führst?
Und ja, holt euch doch, wen ihr wollt wenn es dem Einsatz- Ablauf und Erfolg nicht schadet. Da hat doch niemand etwas dagegen und wie ich zu den Kleinst- und Allerweltseinsätzen stehe hatte ich ja schon geschrieben. Ich will gar nicht überall dabei sein und mir das WE versauen lassen, weil es für andere doch so schön preiswert und bequem ist.
Mir geht es um die Einsatzoptionen, welche die FF nicht vorhält und daher von weit her andere FF anfordert um das THW nicht anfordern zu müssen.
Wenn eine solche Entscheidung denn nachweislich zu Folge- oder größeren Schäden geführt hat, wird der Realismus diese Entscheider schnell einholen, wenn es nicht rechtzeitig vertuscht wird.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686456
Datum27.06.2011 01:38173657 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandIch glaube das völlig im ernst. Denn selbst wenn innerhalb der Verwaltung das eine Amt (Städt. Betriebe - die mit dem Radlader) dem anderen Amt (Ordnung / Recht, die mit der Feuerwehr) tatsächlich eine Rechnung schriebe, würde der Rechnungsbetrag den städtischen Haushalt nicht verlassen. Ganz im Gegensatz zur Rechnung der Bundesanstalt THW.
Möchtest Du jetzt Sachgüter schützen und dem Menschen Helfen oder ihn gar retten, oder willst Du die kommunalen Kassen retten?
Wenn es um den akuten Schutz des Bürgers bei einem Schadensereignis geht, kann der Kämmerer seine Kasse wohl kaum verrammeln.

Geschrieben von Daniel RuhlandÄhem... Das meinst Du jetzt nicht ernst.
Erzähle mir nicht, was ich zu glauben habe. Ja -, ich meine das im Ernst.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen686459
Datum27.06.2011 01:59173984 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Jürgen Wenzel:
Da muß ja richtig was los sein bei euch. Warum höre ich 30km weiter nie etwas davon?
Einfach Zeitung lesen, ist schon ein bißchen her, sollte aber auch 30 km entfernt berichtenswert gewesen sein (online finde ich grade nichts dazu). War übrigens völlig ohne Beteiligung des THW.


Wie oft im Jahr kommt das mit solchen Summen denn vor?
Ein Mal, aber das auch hat gereicht.


Und ja, holt euch doch, wen ihr wollt wenn es dem Einsatz- Ablauf und Erfolg nicht schadet. Da hat doch niemand etwas dagegen und wie ich zu den Kleinst- und Allerweltseinsätzen stehe hatte ich ja schon geschrieben. Ich will gar nicht überall dabei sein und mir das WE versauen lassen, weil es für andere doch so schön preiswert und bequem ist.
Alles klar. Kindergarten, Schmollecke? Wie übrigens auch das Niveau der beiden oben zitierten Sätze. Viel Spaß dann noch dabei.


Gruß

Daniel


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686460
Datum27.06.2011 02:22173770 x gelesen
Geschrieben von Daniel RuhlandEin Mal, aber das auch hat gereicht.
Kannst Du mir das Jahr und die geschätzte Erstattungssumme nennen, wenn sie sich denn auch im mindestens fünf stelligen Bereich befindet? Zur Not würde aber auch nur das Jahr reichen, da soetwas bei uns intern leicht nachvollziehbar ist. Gern auch per PN.
Ich bin einfach nur neugierig, was da so bei uns in der Nachbarschaft alles so geschieht.

Geschrieben von Daniel RuhlandAlles klar. Kindergarten, Schmollecke? Wie übrigens auch das Niveau der beiden oben zitierten Sätze. Viel Spaß dann noch dabei.
Ich glaube Du begreifst gar nichts oder?
Mein Anliegen habe ich doch in mehreren Beiträgen deutlich zum Ausdruck gebracht. Wo schmolle ich denn, wenn ich nicht auf jede Ölspur scharf bin?
Vielleicht hast Du dich mit den Summen ja nur etwas übernommen. Wenn Du dich nun, angesichts fehlender Argumente und Fakten vom Acker machen möchtest, geht das doch auch mit Anstand.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP686464
Datum27.06.2011 07:04173751 x gelesen
Geschrieben von Johannes MartinDeswegen heißt es auch in fast jedem Feuerwehr-Gesetz der Bundesländer, dass die Kosten geltend gemacht werden können und es jeder Gemeinde selbst überlassen ist, ob diese die Kosten auch tatsächlich einfordert.Haushaltsrechtlich ist ein Verzicht auf eine solche Kostenanforderung eigentlich nicht möglich, es sei denn die Brunnen der Kommune sind schon alle vergoldet. Eigentlich...


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW686469
Datum27.06.2011 08:52173806 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey* Um ehrlich zu sein ist das absoluter Sch...
Nur in den seltensten Fällen dürfte das bei benachbarten Kommunen mittel- und langfristig betrachtet +/- = ausgehen. Eine Kommune dürfte da der dumme sein. Dies führt dann in Folge unter Umständen dazu, daß man seinen Feuerwehr auf das absolute Minimum (oder gar darunter) runterfahren und dabei gleichzeitig die Nachbarkommunen ausnutzen kann - sofern die nicht versuchen das gleiche zu tun.


Um ehrlich zu sein, nachbarliche Löschhilfe ist in den meisten Ländern schon sehr sehr lange geregelt und bis auf wenige Ausnahmen kostenlos. Mir ist jetzt keine Gemeinde bekannt, die ein Fahrzeug abgeschafft hat, weil es nur in der nachbarlichen Löschhilfe tätig ist.
Es soll allerdings eine Gemeinde in BW geben, die verläßt sich ganz auf nachbarliche Löschhilfe und zahlt auch dafür.
Hier bei uns gibt es Gemeinden die haben über Kreisgrenzen weg Verträge, weil die eigene FF in der AAO der benachbarten BF drin steht.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen686473
Datum27.06.2011 10:14173589 x gelesen
Geschrieben von Florian Besch
Wobei man gerne auch mal Abkommen in den Wehren trifft das der gegenseitige Einsatz nicht großartig in Rechnung gestellt wird.
Dadurch finanziert Gemeinde A der Gemeinde B den Einsatz aber vor.... Wenn Gemeinde A aber statt auf die Rechnung zu verzichten sofort eine solche schreibt, bekommt sie die Kosten ja gleich erstattet. Kommt dann ein halbes Jahr später eine Rechnung von Gemeinde B an Gemeinde A hebt sich das Ganze ggf. +/- 0 auf.
Dann dürften auch alle glücklich sein, jeder bekommt die Kosten sofort erstattet und finanziert keinem anderen den Einsatz....


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorClau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW686474
Datum27.06.2011 10:22173748 x gelesen
Bitte nicht die Nachbarschaftshilfe ---> die überörtliche Hilfe im Kat-Fall durcheinander werfen. Es bestehen erhebliche Unterschiede bei der Kostenerstattung!

Mfg


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686477
Datum27.06.2011 11:25173527 x gelesen
Wo sind denn da genau die Unterschiede? Ich sehe nach 25 FSHG hier keinen Unterschied und finde dort auch keinen Passus Kat-Fall.
Was darf eine Feuerwehr wo und vor allem wann an Rechnung schreiben?
Gruß
Sven


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen686488
Datum27.06.2011 12:41173418 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschEs soll Gemeinden geben die Schaummittel erst nach unterschreiben des Lieferscheines abgeladen haben :-) Hab ich so gehört aus dem südöstlichen LK SLS...

Was soll eigentlich falsch daran sein, den Materialfluss während eines Einsatzes nachvollziehbar zu machen?

Dass ein Lieferschein unterschrieben wurde, bedeutet nicht zwingend, dass auch eine Rechnung geschrieben wurde.

Andererseits kenne ich das schöne Beispiel Elbehochwasser und THW. Da wurde aus dem Zentrallager in Heiligenhaus so ziemlich alles herangekarrt, was noch an Uniformen oder Gerät in Reserve lag, teilweise wurden sogar neue Pumpen beschafft und direkt zur Einsatzstelle geliefert. Große Teile dieser Lieferungen sind dann vor Ort "verdunstet", weil die THW-Ortsverbände lieber heimlich das Gerät mit nach hause genommen haben, als es brav zurückzugeben.


[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg686492
Datum27.06.2011 13:43173525 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelEinen zu erwartenden Schaden wegen der zu erwartenden Kosten in Kauf zu nehmen und hier öffentlich eine solche Sichtweise zu posten ist schon sehr gewöhnungsbedürftig oder zeugt von Unerfahrenheit.

Warum?
Dies ist ganz normal. Deshalb werden für FW und RD gewisse Ziele (z.B. 10 Minuten Eintreffzeit in 95% der Fälle) vorgeschrieben. Wenn wir genügend Geld einsetzen würden, dann könnten alle Einsatzstellen mit ausreichenden Mitteln innerhalb 10 Minuten erreichbar sein. Da dies aber viel zu teuer ist, werden hier Abstriche gemacht.

Geschrieben von Jürgen WenzelNach deiner Aussage werden die erforderlichen Rettungsmittel erst auf Rentabilität geprüft, bevor der Mensch in den Focus rückt.

Dies ist IMNSHO auch nicht falsch. Wenn ich mir die Gedanken im Vorfeld mache wo ich welches Einsatzmittel bei welchen Kosten herbekomme. Dann unterscheide ich noch zwischen Zeitkritisch und nicht. Dann ist das Legitim und im Interesse des Steuerzahlers bzw. desjenigen der nach dem Einsatz die Rechnung bekommt.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorClau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW686494
Datum27.06.2011 14:02173508 x gelesen
Den Passus Kat-Fall gibt es im FSHG nicht. Da ist es die Großschadenslage. Aber zum Beispiel die Niedersachsen beschreiben den Kat Fall und wie damit zu verfahren ist. Wer ihn ausrufen darf/kann und wie dann über welchen Weg Hilfe anzufordern ist usw.

Du siehst es ist im Prinzip von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden. Da lobt man den Förderalismus und die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Wohnst Du im Bereich Osnabrück / Münster wo zwei Bundesländer mit unterschiedlichen Feuerwehrgesetzen beieinanderliegen ist es mit überörtlicher Hilfe und deren Kostenerstattung ziemlich Problematisch. Der Kat Fall August 2010 in Osnabrück hat dies hervoragend bewiesen. Da ist die "Katastrophe" erst nach der eigentlichen Katastrophe eingetreten ;-)

mfg


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686498
Datum27.06.2011 14:13173494 x gelesen
Hallo Thorsten,

Ich schriebEinen zu erwartenden Schaden wegen der zu erwartenden Kosten in Kauf zu nehmen und hier öffentlich eine solche Sichtweise zu posten ist schon sehr gewöhnungsbedürftig oder zeugt von Unerfahrenheit.
Hierbei ging es mir nicht um die haushaltsrechtlichen Sachverhalte, sondern um die Außenwirkung dem Bürger gegenüber, weshalb ich ja auch extra "öffentlich" schrieb. Der unbedarfte Bürger könnte das sehr schnell in den falschen Hals bekommen, wenn er es so deutet, dass der Einsatz zu seiner Rettung vorher erst durchkalkuliert würde.
Hier wird oft vergessen, dass hier jeder mitlesen kann.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg686500
Datum27.06.2011 14:18173551 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen WenzelHier wird oft vergessen, dass hier jeder mitlesen kann.

Ich vergesse das nicht. Das sind keine Geheimnisse und jeder Bürger den so etwas interessiert kann das herausfinden/ nachvollziehen.
Ich wüsste also keinen Grund, warum man hier nicht drüber schreiben sollte.

Schlimm wird es IMO erst, wenn man versucht solche Tatsachen (die auch völlig logisch nachvollziehbar sind) vor dem Bürger zu vertuschen.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686501
Datum27.06.2011 14:31173335 x gelesen
Hallo Thorsten,

Geschrieben von Thorsten HermesSchlimm wird es IMO erst, wenn man versucht solche Tatsachen (die auch völlig logisch nachvollziehbar sind) vor dem Bürger zu vertuschen.
Wenn man nicht verstehen will, was da u. U. vom Sinn her beim Bürger hängen bleibt, dann helfen auch keine weiteren Erklärungen.
Schade eigentlich.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686506
Datum27.06.2011 15:06173441 x gelesen
Hallo Claudia,

mir sind die beiden Situationen doch recht bekannt da wir bei dem besagten Einsatz auf beiden Seiten im Einsatz waren...

Für NRW gibt es aber meines erachtens und nach meiner Lesart nur den unterschied in der Abrechnung in unmittelbar angrenzenden Gemeinden oder ebend nicht.
Bei unmittelbar angrenzenden Gemeinden ist nur der besagte besondere Sachaufwand abrechenbar, bei allen anderen kann voll abgerechnet werden. Was ebend z.B. bei der vorgeplanten überörtlichen Hilfe der Bezirksregierungen bedeutet das diese abgerechnet werden.

Falls ich hier etwas übersehe bitte ich drum mich zu korregieren.
Gruß
Sven


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AutorJan 8S., Wallenhorst / 686518
Datum27.06.2011 17:47173289 x gelesen
Geschrieben von Claudia ChristDa ist die "Katastrophe" erst nach der eigentlichen Katastrophe eingetreten ;-)

Inwiefern?


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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW686524
Datum27.06.2011 19:12174061 x gelesen
Hallo Namensvetter

Es ist richtig das es eine Mühevolle Kleinarbeit ist, Kontakte die es nie gab oder die eingeschlafen sind zu pflegen. Und das ich als THW Ortsbeauftragter da mehr in der Pflicht bin die Klinken zu putzen als ein Feuerwehrkommandant ist auch klar.

Aber da ich voll Kosten verantwortlich für meinen Ortsverband bin, ist es das dümmste hier etwas kostenlos an zu preisen . Das ist schon eine Dummheit

Damit Ihr mal einige Zahlen habt wie so ein Ortsverband finanziert wird

Aktive Helfer 44, Jugend 32 , Reserve Helfer 10 und 4 Althelfer
Fahrzeuge : KAT mit Anbaukran ( 85l auf 100km ) GKW1, GKW2 Kipper , MLW, MTW OV. Zugtrupp MTW, Gabelstappler, zwei Hänger 24t und 12t

Selbtbewirtschaftungsmittel zugeteilt im Jahr ca 12000

Davon werden fix abgezogen

140 Euro pro Monat Putzfirma
29 Euro Telefon
Sprit pro Monat im schnitt 400 Euro
Fahrgeld der Helfer ca 2800 Euro, langt das Geld am Jahresende nicht nicht bekommen die Helfer eine tolle Spendenbescheinigung
Einmalige Kosten Kaminfeger ca 100 Euro im Jahr
Rolltorwartung ca 200 Euro im Jahr
Nebenkosten gebäude, ca 200 Euro im Monat ( Gas Wasser Strom )

Rechne mal zusammen

Sprit ca 4800
Nebenkosten 2400
Telefon 350
Putzfirma 1680
------------------------------

Nur das sind schon 8550

Jetzt das Fahrgeld dazu was den Helfern zusteht

2400

-------------------------------
10950 Eurp bei einen Jahretittel von 12 000 Euro


Von dem Rest darf ich die Leute verpflegen , muss Ausbildungsmaterial besorgen, kleiner Reparaturen unter 100 Euro davon tragen


Und es sieht bei keinen anderen OV besser aus , daher wer hier irgendwann erzählt wir machen irgend etwas mal so, hat keine Ahnung vom Haushalt des THW oder ist ein Dummschwätzer

Gehen meine Helfer in den Einsatz und ich muss Verdienstausfall bezahlen gehen die von meinen S Mittel ab, weigert sich eine Gemeinde das zu erstatten dann kann ich den Laden wenn es dumm läuft im Juli zu machen.

Durchschnittlicher Wert pro Mann Tag 190 Euro bei mir OV, abrechnen kann ich aber nur 186 pro Helfer und Tag . Schon hier mache ich Minus wenn die Leute im Einsatz sind

Aber ich habe den Eindruck Feuerwehr ist ja kostenlos da ihr alle euer Geld mitbringt eure Fahrzeuge aus der Vereinskasse bezahlt und Ausbildung an Spezialgerät völlig für lau gibt
Willkommen in der Märchenwelt

Gunnar


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AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V686549
Datum27.06.2011 20:21173229 x gelesen
Lieber Namensvetter,

nun bin ich also der, der keine Ahnung vom Hasushalt eines THW-OV hat oder ein "Dummschwätzer" ist. Auch wenn ich inzwischen schon einige Zeit nicht mehr beim THW bin, sondern bei den "roten" Kameraden, wollte ich doch gerade Verständnis für die Probleme der OB's im THW deutlich machen. Es ist nämlich letztlich ein THW-internes Problem, dass die Orstverbände nicht über genügend Eigenmittel verfügen und jeder Einsatzfall zu einem finanziellen Desaster führt, wenn es dem OB nicht gelingt, entsprechende Kostenerstattungen einzutreiben. In einem Einsatzfall sollte sich ein OB des THW darauf verlassen können, dass die dazu erforderlichen Mittel, wenn andere Kostenpflichtige (z.B. Versicherungen der Geschädigten etc.) nicht festzustellen sind, durch Mehrbedarfszuweisungen gedeckt werden. Nur, und diese Beobachtung lasse ich mir nicht kleinreden, auch wenn ich dann als "Dummschwätzer" bezeichnet werde, dürfte es für das Verhältnis zwischen den HiOrg nicht förderlich sein, wenn eine staatliche Ebene zur anderen läuft, um dort Aufwendungen der eigenen HiOrg in Rechnung zu stellen. Wenn dann ein Bürgermeister seiner FW sagt, dass sie das mal in Zukunft alles allein machen soll - wer kann es verdenken. Die Leidtragenden sind dann aber in der Regel die KameradInnen des THW.


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686570
Datum27.06.2011 21:35173472 x gelesen
Um bei dem schönen Bsp mit dem Radlader zu bleiben:

Habe ich dann als anfordernder EL folgende Optionen:

A)THW wird bestellt und stellt Rechnung
B)Bauunternehmer XY wird bestellt und stellt Rechnung (Wobei zB die Gas-/Wasserversorger kleinerer Gemeinden oft schon Verträge mit einem Bauunternehmer haben, der eine Rufbereitschaf zB für eine Wasserrohrbruch am WE bereit stellt)

Da sagt sich der EL:"Dann nehme ich doch B)."


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg686571
Datum27.06.2011 21:37173446 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenDa sagt sich der EL:"Dann nehme ich doch B)."


Wenn Du dann bei Brandeinsätzen noch einen AGT als Fahrer hast und eine PA in die Kabine packst vielleicht.
Das bekommst Du beim THW m.W. mitgeliefert.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686575
Datum27.06.2011 21:44173194 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn Du dann bei Brandeinsätzen noch einen AGT als Fahrer hast und eine PA in die Kabine packst vielleicht.
Das bekommst Du beim THW m.W. mitgeliefert.


Oder habe die FA XY und XZ die das machen können oder .......
.....gib den Fahrer ne Maske und einen Filter (nein würde ich natürlich nicht verantworten, gabs aber auch schon).


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686578
Datum27.06.2011 21:49173422 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenGas-/Wasserversorger kleinerer Gemeinden oft schon Verträge mit einem Bauunternehmer haben, der eine Rufbereitschaf zB für eine Wasserrohrbruch am WE bereit stellt)
Eine Rufbereitschaft sicher zu stellen heißt nicht dass die aukommenden Leistungen kostenlos sind.
Auch die per Zeitvertrag verpflichteten Tiefbauunternehmen kassieren dafür und oftmals sogar mit Wochenendzuschlag.
Geschrieben von Daniel GehlenDa sagt sich der EL:"Dann nehme ich doch B).
Und das, obwohl der Stundenlohn und die Maschienenstunden deutlich höher liegen als beim THW?

Langsam wird mir klar, warum das THW hier nur verlieren kann.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686581
Datum27.06.2011 22:15173194 x gelesen
Wobei man das aufpassen muss Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen.

Bei manchen Sachen kann und muss ich das THW wie eine Firma betrachten, bei anderen komme ich nicht darum und muss halt Geld in die Hand nehmen.

Wenn ich nur einen Radlader brauche für Aufräumarbeiten kann der Bauunternehmer billiger sein.
Brauche ich aber deutlich mehr Personal, vielleicht einen Kipper etc wird das THW wohl billiger.

Man muss sich halt in einer ruhigen Minute zusammensetzen und zusammenrechnen.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686582
Datum27.06.2011 22:23173335 x gelesen
Versteh mich bitte nicht falsch Jürgen, wenn ich als EL das THW vor Ort haben will, dann ruf ich euch auch. Mein Beispiel bezog sich jetzt auf den Einsatz eines Radladers. Die gibt es halt öfters und wenn der EL den Bauunternehmer persönlich kennt oder dieser oder einer der Mitarbeiter selbst FA ist, fordert er (mit ziemlicher Sicherheit) den an und nicht den Radlader in Blau. Weil eine Rechnung kommt ja bei beiden bestimmt.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen686583
Datum27.06.2011 22:26173201 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen
Um bei dem schönen Bsp mit dem Radlader zu bleiben:

Habe ich dann als anfordernder EL folgende Optionen:

A)THW wird bestellt und stellt Rechnung
B)Bauunternehmer XY wird bestellt und stellt Rechnung (Wobei zB die Gas-/Wasserversorger kleinerer Gemeinden oft schon Verträge mit einem Bauunternehmer haben, der eine Rufbereitschaf zB für eine Wasserrohrbruch am WE bereit stellt)

Da sagt sich der EL:"Dann nehme ich doch B)."

Dazu müßte ich als EL aber wissen, mit wem "meine" Stadt/Gemeinde da so ihre Verträge hat. Allein das halte ich für utopisch.
Und wenn ich bei einem Einsatz das Bedürfnis habe mir einen Radlader zu bestellen, dann mache ich das da, wo ich schnell und unkompliziert einen herbekomme. Alles andere wäre mir persönlich ehrlich gesagt schnurzpiepegal....


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686585
Datum27.06.2011 22:40173337 x gelesen
Ich geh von meiner Situation vor Ort aus. Kein THW OV im direkten Ortsbereich, daher auch kaum Berührungspunkte mit den Kameraden in Blau. Die Bauunternehmer kenn ich. Von beiden kommt eine Rechnung. Und im Einsatzfall kann ich nicht erst noch Angebote einholen und die prüfen. Für wen würde ich mich wohl entscheiden?
Und um es noch mal deutlich zu machen: Ich habe absolut nichts gegen das THW, kann aber in Ermangelung eines OV in unserem direkten Einzugsgebiet keine Berührungspunkte (und somit auch keine Konkurenz wenns sowas überhaupt geben dürfte) zum THW finden. Die Bauunternehmer in der Gemeinde kenne ich hingegen. Wobei wir uns mitlterweile wohl zu sehr an Radlader und Kipper aufhängen. Es gibt noch viel mehr Einsätze wo das THW durch Gewerbliche nicht zu ersetzen ist.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686586
Datum27.06.2011 22:40173038 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenDa sagt sich der EL:"Dann nehme ich doch B)."

Kann er machen. So what?
Man nimmt letztendlich den günstigsten Anbieter. Nur sollte man nicht den Fehler machen günstig und billig zu verwechseln.


Wobei ich ja mal erleben hab dürfen, daß man auf der BAB statt dem THW mit Bergeräumgerät und einer regulären Fahrzeit von < 15 Min. lieber zu einem Privatunternehmen gegriffen hat (das war aber die Idee der Autobahnmeisterei), daß eine reine Fahrzeit von 3 Stunden hatte. Hinzu kam die Anforderung des Personals in der Nacht sowie dann Probleme bei der Anfahrt durch den Stau.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686587
Datum27.06.2011 22:42173187 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenVersteh mich bitte nicht falsch Jürgen, wenn ich als EL das THW vor Ort haben will, dann ruf ich euch auch.
Ok Daniel, denn habe ich da bei deinem Beitrag wohl etwas falsches hinein interprätiert. ;)

Dein Bsp mit dem Radlader eines befreundeten Unternehmers, besetzt mit einem Kameraden der FF kann aber nicht Grundlage für diese Diskussion sein, da es eine Ausnahme darstellt und die Rechnung warscheinlich auch sehr moderat ausfallen wird.

Ich kenne aber auch die offiziellen Rechnungsaufmaße und Maschinenstunden der Tiefbauunternehmen. Das ist denn eine ganz andere Liga. Und wenn der denn auch noch am WE angefordert wird, wird es wirklich eng.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686589
Datum27.06.2011 22:48172985 x gelesen
Ich rede ja nicht für Feuerwehrdeutschland, sonder nur aus meinem bescheidenen örtlichen Umfeld und wenn ich da mal von 10 möglichen EL ausgehe und frage die wo ich schnellstmöglich einen Radlader her bekomme, dann nennen 5 den Gemeindebauhof, zwei den Bauunternehmer XY, zwei den Bauunternehmer AB und evtl. einer das THW.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686590
Datum27.06.2011 22:56173144 x gelesen
Soweit ist VK jetzt auch nicht weg ;-)

Deshalb sollte man sich in einer RUHIGEN Stunde zusammensetzen und sich überlegen:

Was kann passieren?
Welches Sondergerät kann erforderlich sein ?
Wer hat das? Was kostet das? Wie bekomme ich die samstags nachts um 3?

Dann gilt es zu vergleichen und das was man möchte aufzuschreiben.

Ansprechpartner ist der freundlich THW Fachberater des Vertrauens. (Dillingen, Saarwellingen oder VK) ..


Grüße, BeschFl

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686591
Datum27.06.2011 22:57173235 x gelesen
Geh bitte nicht vom EL Forumsuser, sondern vom "normalsterblichen" EL der Fw auf dem Lande aus:
-nächser THW OV Kilometer entfernt
-Bauunternehmer um die Ecke
-EL hat auf der letzten Komandobesprechung gehört, dass das THW auch nicht mehr für umsonst kommt

Mit diesem Wissen, wie würdest du entscheiden?

Ich will damit nur sagen, dass sich das THW als mögliche Option für den kleien EL vor Ort mit diesem "Gebührenstreit" noch weiter entfernt hat.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorAxel8 U.8, Bergkamen (NRW) / NRW686592
Datum27.06.2011 23:02173404 x gelesen
Gibt es sowas wie eine Kostenaufstellung vom THW? Mit welchem Kosten hat man überhaupt zu rechnen?


MkG Axel


____________________________________________

Hier handelt es sich nur um MEINE Meinung !!!


ICQ: 84523418

____________________________________________
Es handelt sich hier im meine private Meinung, und nicht die meiner Feuerwehr oder sonst wem!!!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686593
Datum27.06.2011 23:02173157 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenMit diesem Wissen, wie würdest du entscheiden?

Würde u.a. davon abhängen wie schnell ich die Dienstleistung meiner Begierde erhalten kann. Zumeist dürfte da das THW siegen, wenn nicht gerade einer der Entscheider des Bauunternehmens in meinen Reihen ist.

Und in den Fällen in denen Zeit keine Rolle spielt, kann man (nachdem man geprüft hat ob denn da überhaupt ein Einsatz der Fw erforderlich ist) den Telefonhörer in die Hand nehmen und die günstigste Lösung wählen.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg686594
Datum27.06.2011 23:03173183 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen-Bauunternehmer um die Ecke

Wieviele Bauunternehmen haben noch eigenes Gerät (bei uns im Ort kein einziger)? Oder leihen die das bei Bedarf nur bei einem Maschinenverleiher in der Region aus? Wenn ich schaue wie oft auf Baustellen das Material mit den Aufklebern der einschlägigen Verleihfirmen aus der Region hier versehen ist,

Und selbst wenn Du weist, dass er eigenes Gerät hat ist die Frage, ob das Gerät dann auch an deren Heimatstandort den Du kennst ist, oder irgend wo weiter weg auf der Baustelle?

Dann muß ich nachts oder am WE noch jemanden erreichen. Der muß dann einen Fahrer erreichen der einsatzfähig ist und zeitnah da sein kann.


Beim THW kostet mich das eine NAchforderung auf der Leitstelle, dann weiß ich dass da nach ein paar Minuten was vom Hof rollt.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686595
Datum27.06.2011 23:05173078 x gelesen
Nur mal eine Frage:"Welche überörtlichen Planungen (organisationsübergreifend/landkreisübergreifend/länderübergreifend) kennst du?"

Waldbrandkonzept Warndt? :-(

Was bei Feuerwehrs nicht geht soll plötzlich mit anderen Organisationen funzen.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 686596
Datum27.06.2011 23:09173113 x gelesen
Waldbrandkonzept Warndt? Hör ich das erste Mal.

Ansonsten gibt es genau 2 Optionen. Die andere ist sich im Vorfeld Gedanken zu machen..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg686597
Datum27.06.2011 23:10172886 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenWas bei Feuerwehrs nicht geht soll plötzlich mit anderen Organisationen funzen.


Ja. Mit dem THW klappt das. Denn die Jungs sind um Lichjahre professioneller als die normale deutsche (Freiwillige) Feuerwehr. EInheitlich gegliedert, einheitlich ausgestattet, einheitlich ausgebildet, führbar und führungsfähig.

Wenn ich die Wahl habe, bei einer größeren Schadenslage für eine Aufgabe die eine Feuerwehreinheit oder eine THW-Einheit gleichermaßen erledigen könnte nachfordern zu müssen, ich würde im Zweifel immer das THW nehmen...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern686598
Datum27.06.2011 23:12173226 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWürde u.a. davon abhängen wie schnell ich die Dienstleistung meiner Begierde erhalten kann. Zumeist dürfte da das THW siegen, wenn nicht gerade einer der Entscheider des Bauunternehmens in meinen Reihen ist.Im Beispiel Radlader: Der nächste OV mit Radlader ist m.W. in meinem Fall Kulmbach. Fahrstrecke gut und gerne 70km. Wenn es um einen Radlader, Bagger o.ä. geht, dürfte hier niemand auf das THW kommen.

Aber ich finde das Beispiel relativ ungeschickt gewählt, weil es Dinge gibt, die die andere Einrichtungen nicht haben. (Ausleuchtungsmaterial im Größeren Umfang z.B.) Und für den Fall kommt bei uns das THW. Ob das verrechnet wird weiß ich nicht.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686599
Datum27.06.2011 23:12172962 x gelesen
Servus Gunnar,

ich hätte hierzu mal ein paar Fragen:

Geschrieben von Gunnar Kreidl
10950 Eurp bei einen Jahretittel von 12 000 Euro
werden die "erwirtschafteten" Geldmittel wenigstens dann wieder dem jeweiligen OV gutgeschrieben? Ich bekomme (dienstlich) auch immer wieder Rechnungen vom THW für erbrachte Leistungen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, und Frage mich schon ab und an, wohin diese Gelder eigentlich wirklich fließen?

Müssen durch den THW-OV eigentlich die Schulungen, die auf GFB-Ebene angeboten werden (Atemschutzgeräteträger, Basisausbildung etc.) bezahlt werden? Wie sieht das bei Lehrgängen an den Bundesschulen aus?

Sorry für die vielen Fragen, aber das interessiert mich jetzt einfach...

Geschrieben von Gunnar Kreidl
Aber ich habe den Eindruck Feuerwehr ist ja kostenlos da ihr alle euer Geld mitbringt eure Fahrzeuge aus der Vereinskasse bezahlt und Ausbildung an Spezialgerät völlig für lau gibt
Keine Angst, da ist auch nichts kostenlos... und unser Geld bringen wir (zumindest in der Regel) auch nicht mit, auch wenn ich persönlich einige Feuerwehren kenne, die einen Teil ihrer Fahrzeuge über die Vereinskasse finanziert haben. Allerdings kenne ich da auch einige THW-OV's, die Fahrzeuge über die jeweiligen Fördervereine finanziert haben...

Ach ja, und es soll auch bei Feuerwehrs noch Realisten geben :-) *nichtbösegemeint!*g*

Gruß

Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686600
Datum27.06.2011 23:15172930 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Marc Dickey
Gerüchteweise sind gerade die Personalkosten ein teurer Spaß - für das THW.
kann ich so bestätigen, habe dienstlich schon einige Rechnungen vom THW erhalten. Die verrechneten Kostensätze pro Mannstunde sind - im Vergleich zu Feuerwehrs - sagen wir mal "lächerlich". Da können leicht ein paar Kameraden vom THW eingesetzt werden...

Gruß
Markus


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686601
Datum27.06.2011 23:15173184 x gelesen
Ja gibt es, da ist jedes Gerät mit entsprechenden Stunden und Tagessätzen versehen....
Das als allumfassende Excelliste oder Word-Dokument gibt es nicht, wenigstens mir nicht bekannt.
Aber, jeder OB kann dir auf die schnelle aus der Unterkunft eine Schnellabrechnung erstellen. Wenn es etwas mehr an Gerät ist bzw. was der OV nicht vorhällt kann dir aber der Sachbearbeiter Einsatz der Geschäftsstelle das ausrechnen. Seit dem pro OV min. 2 x ein Remotezugang existiert muss die entsprechende Person nicht einmal mehr im OV sein.
Einfacher wäre es aber den nächsten Fachberater THW kommen zu lassen und ihm vlt. kurz vorher telefonisch deine Anfrage erklären, dann hat er die Zeit bis zu seinen Eintreffen die benötigten Infos einzuholen....
Gruß
Sven


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686602
Datum27.06.2011 23:17173058 x gelesen
Bei uns läuft das folgender Maßen (natürlich nicht überall aber eher öfters erlebt als nicht):

"Wir brauchen einer Muldenkipper an der E-Stelle!"

Möglichkeiten:

"Du der YX (von Beruf Kraftfahrer bei Bauunternehmer X) vom LBZ A-Dorf ist doch da hinten, der soll mal seien Chef anrufen ob wir den Kipper bekommen."
oder
"Warte mal kurz ich ruf den Bauunternehmer YZ an, der ist doch mein Nachbar (wahlweise: der Schwager von ...)."

Auf die Idee THW kommt da fast keiner und wenn jetzt noch publik wird, dass die ja auch was Kosten fallen die dann auch ganz raus.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686603
Datum27.06.2011 23:20173095 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenAuf die Idee THW kommt da fast keiner und wenn jetzt noch publik wird, dass die ja auch was Kosten fallen die dann auch ganz raus.

Wie oft möchtest du das eigentlich noch wiederholen?

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686604
Datum27.06.2011 23:21172834 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschWaldbrandkonzept Warndt? Hör ich das erste Mal.

Habs ja auch gerade erst erfunden! :-)


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686606
Datum27.06.2011 23:24173160 x gelesen
Hallo Jürgen,

Frage hierzu:

Geschrieben von Jürgen Wenzel
Und das, obwohl der Stundenlohn und die Maschienenstunden deutlich höher liegen als beim THW?
inwieweit muss denn im Einsatzfall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen, bezüglich wirtschaftlicher Betätigung? Wir fordern sie derzeit nicht, im Allgemeinen kommen bei uns aber THW (mit LKW bzw. Selbstlader) und bestimmte Firmen (mit 24h-Erreichbarkeit, z.B. mit Container) oftmals gemeinsam zum Einsatz...

Gruß
Markus


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686607
Datum27.06.2011 23:27172974 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherIm Beispiel Radlader: Der nächste OV mit Radlader ist m.W. in meinem Fall Kulmbach. Fahrstrecke gut und gerne 70km. Wenn es um einen Radlader, Bagger o.ä. geht, dürfte hier niemand auf das THW kommen.

Naja, den hast du aber dann nach etwa 90 Minuten recht sicher vor Ort. Nachts um 2 Uhr könnte es beim Bauunternehmer mitunter länger dauern.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686608
Datum27.06.2011 23:27172979 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Würde u.a. davon abhängen wie schnell ich die Dienstleistung meiner Begierde erhalten kann. Zumeist dürfte da das THW siegen, wenn nicht gerade einer der Entscheider des Bauunternehmens in meinen Reihen ist.
Kommt drauf an, wir hatten auch schon Fälle, da hat des Nächtens der Privatunternehmer mit Container noch ca. 30 Minuten auf das THW gewartet, bei etwa gleicher Anfahrt zum Einsatzort und zeitgleicher Alarmierung.

Gruß
Markus


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686609
Datum27.06.2011 23:27173110 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWie oft möchtest du das eigentlich noch wiederholen?

Evtl. noch öfters.

Weil leider hier wieder viele Forumswissen und -entscheidungen voraussetzen. Ich geh halt von meiner (zugegeben) bescheidenen Sicht aus, die aber wohl eher die Sicht der "Normalfeuerwehr" ist.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686610
Datum27.06.2011 23:32173008 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenEvtl. noch öfters.

Und was erreichst du damit, daß du es öfters erwähnst? Die Bundesanstalt THW wird deshalb nicht aufhören Rechnungen zu schreiben.

Geschrieben von Daniel GehlenWeil leider hier wieder viele Forumswissen und -entscheidungen voraussetzen. Ich geh halt von meiner (zugegeben) bescheidenen Sicht aus, die aber wohl eher die Sicht der "Normalfeuerwehr" ist.

Mag sein. Nur wäre es dann nicht ein Ansatz um den allgemeinen Schulungsbedarf in diesem Punkt festzustellen?


MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686611
Datum27.06.2011 23:36173144 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartKommt drauf an, wir hatten auch schon Fälle, da hat des Nächtens der Privatunternehmer mit Container noch ca. 30 Minuten auf das THW gewartet, bei etwa gleicher Anfahrt zum Einsatzort und zeitgleicher Alarmierung.

Kann es natürlich auch geben. Aber meine Erfahrung ist, daß es i.d.R. länger dauert wenn man im Bereich der freien Wirtschaft anfragt - insbesondere zu ungünstigen Zeiten.

MkG
Marc


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686612
Datum27.06.2011 23:40172894 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Kann es natürlich auch geben.
Wie gesagt, es gab (Einzel-)Fälle. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Geschrieben von Marc Dickey
Aber meine Erfahrung ist, daß es i.d.R. länger dauert wenn man im Bereich der freien Wirtschaft anfragt - insbesondere zu ungünstigen Zeiten.
Deshalb verständigen wir bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen und zu veranlassenden Folgemaßnahmen auch immer den Fachberater unseres THV-OV. Damit haben wir immer eine Redundanz...

Gruß
Markus


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686613
Datum27.06.2011 23:46172973 x gelesen
Geschrieben von Markus Reichartinwieweit muss denn im Einsatzfall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen, bezüglich wirtschaftlicher Betätigung?
Haaaalt stop, hier darf man den Begriff "Einsatz" nicht falsch anwenden oder deuten.

1.) Ein Einsatz ist z.B. ein echter Einsatz bei einer unvorhergesehenen Schadenslage.
Hier bedarf es keiner Unbedenklichkeitsbescheinigung, da es sich hier nicht um wirtschaftliche Leistungen handelt.

2.) Der geplante Einsatz zum Zwecke der Unterstützung bei irgendwelchen Leistungen ist eine wirtschaftliche Leistung , die auch ein Handwerksbetrieb übernehmen könnte. Hier bedarf es allerdings zum Schutz des Gewerbes einer Freistellungserklärung der Industrie- und Handelskammer.
Streng genommen könnte hierzu sogar schon das Räumen umgestürzter Bäume nach einem vorhergegangenen Sturm zählen, wenn diese keine unmittelbare Gefahr mehr darstellen.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686614
Datum27.06.2011 23:49173353 x gelesen
Für mich rückt mit dem Wissen dass auf jeden Fall eine Rechnung ins Haus flattert das THW noch weiter ins Fabelreich (sorry ein besserers Wort ist mir für mein Nichtwissen i.S. THW nicht eingefallen).

Eine Bessere Werbung war da der Radiomitschnitt von Arno Dittmann (WF Henkel) in Sachen TUIS: Sinngemäß wiedergegeben von mir:" ....und wenn dann doch mal kein Verursacher (Versicherung) den Einsatz zahlt, haben wir für die anfordernde FW auch noch nie eine Rechnung geschrieben, sondern das ganze als Übung Kostenfrei gehalten."

Fazit für mich als (bescheidenen) Anwender:

TWH anfordern = ich (Gemeinde) muss Zahlen
TUIS anfordern = wir werden uns mit den Kosten schon einig

Was ist denn Wohl die bessere Werbung?


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686615
Datum27.06.2011 23:54173027 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenWas ist denn Wohl die bessere Werbung?

Werbung bezahlt keine Rechnungen.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686616
Datum27.06.2011 23:54172963 x gelesen
Danke Jürgen für die Erklärung, da habe ich wieder was gelernt :-)

Geschrieben von Jürgen Wenzel1.) Ein Einsatz ist z.B. ein echter Einsatz bei einer unvorhergesehenen Schadenslage.
Hier bedarf es keiner Unbedenklichkeitsbescheinigung, da es sich hier nicht um wirtschaftliche Leistungen handelt.

Soweit klar. Wenn der "Einsatz" jetzt aber während des Tages (Wochen-/ Arbeitstag) stattfindet, dann kenne ich das eigentlich nur so, dass da vorrangig auf Gewerbebetriebe zurückgegriffen wird (wir verständigen aber - wegen der persönlichen Kontakte mit mir - trotzdem immer unseren THW-FB). Zum sehr großen Teil sind die Firmen schneller verfügbar (wir haben da entsprechende Listen seitens der Behörde mit Firmen, die ihre Zusammenarbeit angeboten haben), zum anderen dauert auch die Arbeit selbst in der Regel nicht so lang (speziell beim Einsatz von Kran bzw. Selbstlader), weil die Mitarbeiter der Firmen mit den Geräten weitaus besser umgehen können. Oder könnte das schlichtweg einfach nur an der Ausbildung unserer THW-Helfer liegen?

Bei der Gelegenheit noch eine weitere Frage: uns wurde mal vom GFB gesagt, auf Kosten würde seitens des THW verzichtet, wenn die Feuerwehr für den Einsatz auch keine Rechnung stellt? Ist das eine "örtliche Sonderlösung", oder steht das so beim THW in den Abrechnungsrichtlinien (oder wie die auch immer heißen mögen)?

Danke schon mal.

Gruß
Markus


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686617
Datum27.06.2011 23:56173026 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWerbung bezahlt keine Rechnungen.


Besser gefragt:

Was bleibt dem gemeinen Anwender positiver in Erinnerung?


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686618
Datum28.06.2011 00:00173212 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenWas bleibt dem gemeinen Anwender positiver in Erinnerung?

Vielleicht wäre es einfach sinnvoller der gemeine Anwender würde seine Aufgabe in der Gefahrenabwehr erledigen und die Gedanken um die Abrechnerei Leuten überlassen, die davon Ahnung haben.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW686619
Datum28.06.2011 00:05172947 x gelesen
Ich wollte mich eigentlich aus diesem Fred heraushalten weil sich alles nur im Kreis dreht.

Aber das:Geschrieben von Markus ReichartOder könnte das schlichtweg einfach nur an der Ausbildung unserer THW-Helfer liegen?geht wirklich zu weit.

Da kannst Du auch ne Fw mit ihrem Kran mit ner Kranfirma vergleichen. Der Kranfahrer der das jeden Tag 8 Stunden lang macht kann das einfach besser als der FA der auf dem Kran sitzt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland686620
Datum28.06.2011 00:09173002 x gelesen
Wenn ich den Artikel im Anfangsthread einem beliebigen Feuerwehr-Sachbearbeiter in der Gemeinde-/Stadtverwaltung vorlege was wird bei dem wohl hängen bleiben?

Wie wird ein EL vor Ort nachfordern mit dem Artikel im Hinterkopf.

Ganz ehrlich, das bliebt bei mir hängen:
THW stellt Rechnung,
300.000,-€ und 600.000,-€,
Klage vor VerwGericht

Ohne weiteres Forumsschreiben hätte ich auch nur das behalten.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686621
Datum28.06.2011 00:29172824 x gelesen
Genau da liegt aber meines Erachtens der Punkt:

Geschrieben von Andreas Becker
Da kannst Du auch ne Fw mit ihrem Kran mit ner Kranfirma vergleichen. Der Kranfahrer der das jeden Tag 8 Stunden lang macht kann das einfach besser als der FA der auf dem Kran sitzt.
Wir haben bei uns im Landkreis sogar bei der Feuerwehr zwei Fahrzeuge mit Kran und Anbauten (bei einem Fahrzeug inkl. Baggerschaufel). Die werden aber bei etwaigen Einsätzen, wenn es um den Aushub von Boden geht, gerade nicht geholt, sondern in der Regel das THW oder eine Privatfirma. Hierfür wurde der THW-Anbaukran mit Baggerschaufel ja auch vom Landratsamt gesponsort, schließlich hat sich ja unser OV angeboten diese Aufgabe unbedingt übernehmen zu wollen. Wenn man aber sieht, wie lange die Kameraden dann im Einsatz brauchen ein Loch mit 25 cm auszuheben, weil sie schlichtweg den Kran nicht sicher bedienen können (Ausleger wird gesenkt, obwohl man ihn ausfahren wollte etc.)... die Feuerwehren wären wahrscheinlich nicht schneller, ob sie sehr viel langsamer wären kann ich mangels eigener Erfahrung und mangels gleichartiger Einsätze nicht sagen. Aber wie gesagt: die werden derzeit für diese Aufgaben auch nicht alarmiert!

Und da wir hier von Gefahrenabwehr sprechen, spielt die Zeit der Abarbeitung meines Erachtens durchaus eine entscheidende Rolle (unter anderem im Hinblick auf Ausbreitung, "Folgeschäden", Kontaminationsverschleppung - z.B. durch das Vorhandensein von Kiesboden, Lage der Einsatzstelle in einem Wasserschutzgebiet etc.) für die weitere Behandlung des Einsatzes/ Schadens.

Im Übrigen finde ich das

Geschrieben von Andreas Becker
geht wirklich zu weit.
eben genau nicht. Ich wollte hier - von einem aus meiner Sicht ausgewiesenen THW-Fachmann, wie ich ihn anhand seiner Beiträge hier kennen lernen durfte - eine fachliche Einschätzung, ob es auch daran liegen könnte! Sollte es tatsächlich an der Ausbildung liegen, wäre das meines Erachtens erstmal nichts verwerfliches, im Gegenteil: dann wird eben Ausbildungsbedarf erkannt, man kann entsprechend darauf reagieren und es hoffentlich abstellen. Ich kenne THW-OVs (aus diversen - auch überörtlichen - Einsätzen), die beherrschen ihre Sondergerätschaften aus dem effeff.

Und fragen wird hier ja wohl noch erlaubt sein? Oder habe ich behauptet, die THW-Helfer wären unfähig? Ich glaube nicht...

Gruß
Markus


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686622
Datum28.06.2011 00:32173074 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenTWH anfordern = ich (Gemeinde) muss Zahlen
TUIS anfordern = wir werden uns mit den Kosten schon einig

Was ist denn Wohl die bessere Werbung?


Ich Stelle mal richtig:

1.) TWH anfordern = wir werden uns mit den Kosten schon einig
Unterliegt der Kontrolle des Bundesrechnungshofes und müsste diesen, würde es kostenlos arbeiten und soll es nicht auffallen, besch....

2.) TUIS anfordern = wir werden uns mit den Kosten schon einig
TUIS verbucht den Aufwand versteckt unter was auch immer oder unter Sonstiges.
Bezahlen muss es das Firmenkonsortium und letztlich dann der jeweilige Konsument/Kunde.

Bei wem möchtest Du zum Mittäter werden?

oder

1.) TWH anfordern = TWH anfordern = ich (Gemeinde) muss Zahlen
Unterliegt der Kontrolle des Bundesrechnungshofes und rechnet seine Einsätze dem Steuerzahler gegenüber verantwortlich und ehrlich ab.

2.) TUIS anfordern = wir werden uns mit den Kosten schon einig
TUIS verbucht den Aufwand versteckt unter was auch immer oder unter Sonstiges.
Bezahlen muss es das Firmenkonsortium und letztlich dann der jeweilige Konsument/Kunde.

Was ist denn wohl die bessere Werbung?


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686624
Datum28.06.2011 00:42172929 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenWenn ich den Artikel im Anfangsthread einem beliebigen Feuerwehr-Sachbearbeiter in der Gemeinde-/Stadtverwaltung vorlege was wird bei dem wohl hängen bleiben?

Ist aber letztlich egal was beim Sachbearbeiter hängenbleibt. Die Entscheidung trifft nämlich der EL vor Ort.

Geschrieben von Daniel GehlenWie wird ein EL vor Ort nachfordern mit dem Artikel im Hinterkopf.

Hoffentlich das was er braucht und zeitnah erhalten kann.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW686625
Datum28.06.2011 00:42172989 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartWenn man aber sieht, wie lange die Kameraden dann im Einsatz brauchen ein Loch mit 25 cm auszuheben, weil sie schlichtweg den Kran nicht sicher bedienen können
Wenn Man diesen Eindruck/Erfahrung hat muss das mit den betreffenden Vorgesetzten besprochen werden. Um eine Verbesserung solcher Zustände zu erreichen muss auch mal eine unangenehme Ansicht ausgesprochen werden.

Geschrieben von Markus ReichartUnd fragen wird hier ja wohl noch erlaubt sein? Oder habe ich behauptet, die THW-Helfer wären unfähig? Ich glaube nicht..Ich habe das aber so aufgefasst. Ich will jetzt nicht auf die Ehrenamtsschiene verfallen, aber keiner kann verlangen das der gewöhnliche FF-FA oder THW-Helfer solche Technik wie einen Bagger so bedienen kann wie jemand der damit sein Geld verdient.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW686627
Datum28.06.2011 01:04172788 x gelesen
Prost Mahlzeit.

TWH ...
1.) TWH ...

1.) TWH ... TWH


Schreibt die hier diskutierte Bundesanstalt jetzt schon Rechnungen für die Verwendung der ihren Namen abkürzenden Buchstabenkombination oder habe ich da irgendeinen Witz nicht verstanden?

*grübelnd*
Henning


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686628
Datum28.06.2011 01:07172939 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartBei der Gelegenheit noch eine weitere Frage: uns wurde mal vom GFB gesagt, auf Kosten würde seitens des THW verzichtet, wenn die Feuerwehr für den Einsatz auch keine Rechnung stellt? Ist das eine "örtliche Sonderlösung", oder steht das so beim THW in den Abrechnungsrichtlinien (oder wie die auch immer heißen mögen)?
Hierzu steht in der Abrechnungsrichtlinie z.B.
§5 (3) Soweit der zuständigen Stelle kein Kostenersatzanspruch gegenüber einem Begünstigten zusteht, kann das THW auf die Geltendmachung seines Anspruchs gegenüber der zuständigen Stelle ganz oder teilweise verzichten.

Das ist aber nur einer von mehreren Punkten, bei denen die Kosten gesenkt oder erlassen werden können.
Die Abrechnungsrichtlinie mit dem Gebührenkatalog ist aber zu umfangreich, um sie hier wieder zu geben.
Wer den Bedarf daran hat kann sich dazu bei seinem jeweiligen THW-OV erkundigen.

Zu dem anderen Bereich, was alles so vor Ort, oft auch halblegal unter dem Deckmantel der THL oder ÖGA, getrieben wird, werde ich mich hier nicht äußern. Wäre das Gewerbe da ernsthaft hinterher, würde warscheinlich so manch einem der Ar..... hochgebunden werden und er würde sich in der Realität der freien Wirtschaft wiederfinden.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686629
Datum28.06.2011 01:09172735 x gelesen
Geschrieben von Andreas Becker
Wenn Man diesen Eindruck/Erfahrung hat muss das mit den betreffenden Vorgesetzten besprochen werden. Um eine Verbesserung solcher Zustände zu erreichen muss auch mal eine unangenehme Ansicht ausgesprochen werden.
Wurde bereits von meinem damaligen Chef... und zwar sowohl indirekt (also durch die Blume) als auch direkt (sowohl gegenüber den Helfern wie auch der OV-Führung). Ich selbst kenne aber noch Zeiten, da standen wirklich fitte Kranführer zur Verfügung. Und die waren da beruflich nicht wirklich vorbelastet... Das nächste Gespräch wird wahrscheinlich kommen, allerdings fallen derzeit Gott sein Dank selten Einsätze an.

Geschrieben von Andreas Becker
Ich habe das aber so aufgefasst.
So war es aber nicht gemeint, und wer mein Post aufmerksam liest, kann das glaube ich auch erkennen.

Geschrieben von Andreas Becker
Ich will jetzt nicht auf die Ehrenamtsschiene verfallen, aber keiner kann verlangen das der gewöhnliche FF-FA oder THW-Helfer solche Technik wie einen Bagger so bedienen kann wie jemand der damit sein Geld verdient.
Warum müssen diese Geräte, oder generell Spezialgeräte, dann an diesen Standorten vorgehalten werden? Auch die Feuerwehren haben teilweise mehr als genug Sonderausstattung an den Standorten. Ich finde schon, dass diese Einheiten dann mit den dort vorhandenen Geräten auch umgehen können müssen. Sonst kann ich mir das sparen!

Ich kenne übrigens genügend ehrenamtliche Einheiten, da wollen die Mitglieder wie Profis behandelt werden. Wer aber als Profi behandelt werden will, muss meines Erachtens auch auftreten wie ein Profi.

Gruß
Markus


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686630
Datum28.06.2011 01:15172838 x gelesen
Geschrieben von Jürgen Wenzel
Hierzu steht in der Abrechnungsrichtlinie z.B.
§5 (3) Soweit der zuständigen Stelle kein Kostenersatzanspruch gegenüber einem Begünstigten zusteht, kann das THW auf die Geltendmachung seines Anspruchs gegenüber der zuständigen Stelle ganz oder teilweise verzichten.

Das bedeutet dann aber, dass das THW hier Ermessen hat, und durchaus Kosten erheben könnte. Ich sehe schon, das nächste Gespräch mit unserem OB wird umfangreich werden. :-) Danke jedenfalls für den Hinweis!

Geschrieben von Jürgen Wenzel
Zu dem anderen Bereich, was alles so vor Ort, oft auch halblegal unter dem Deckmantel der THL oder ÖGA, getrieben wird, werde ich mich hier nicht äußern. Wäre das Gewerbe da ernsthaft hinterher, würde warscheinlich so manch einem der Ar..... hochgebunden werden und er würde sich in der Realität der freien Wirtschaft wiederfinden.
Das reicht mir, danke für Deine Einschätzung!

Gruß aus dem Süden
Markus


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686631
Datum28.06.2011 01:28172897 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenWenn ich den Artikel im Anfangsthread einem beliebigen Feuerwehr-Sachbearbeiter in der Gemeinde-/Stadtverwaltung vorlege was wird bei dem wohl hängen bleiben?
Wenn er Sachkundig ist, braucht er dieses Forum nicht.
Bildet er sich dagegen doch eine Meinung aus diesem Forum, zeigt das nur dass er überbezahlt ist weil er sein Handwerk nicht versteht.
Er wird für seine Sachkundigkeit bezahlt und nicht dafür, dass er aus der Glaskugel liest.
Diese Sachkunde beinhaltet denn auch, das er die THW-Abrechnungsrichtlinie und deren mögliche Löcher kennt.

Geschrieben von Daniel GehlenGanz ehrlich, das bliebt bei mir hängen:
THW stellt Rechnung,
300.000,-€ und 600.000,-€,

Wo habt ihr nur immer diese Summen her? Hat jedes Dorf jetzt schon jährlich ein Elbe- oder Oderhochwasser zu beklagen?
Nehmt mal ganz realistisch eure Alltagseinsätze, betrachtet dabei den THW-Anteil, wenn das THW denn überhaupt mal daran beteiligt ist, und legt den Betrag bei der Betrachtung zu Grunde.
Das ist dann auch ehrlich und bedarf keiner an den Haren herbeigezogener Argumentationsverstärker.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686632
Datum28.06.2011 03:04172857 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartDas bedeutet dann aber, dass das THW hier Ermessen hat, und durchaus Kosten erheben könnte.
Wieso nur erheben? Senken könnte man sie bei entsprechender Sichtweise, Gestaltung oder Auslegung doch genau so, da wir ja nicht, wie ein Unternehmen, auf Gewinnoptimierung getrimmt sind, sondern nur, wie Gunnar K. es ja auch schon schrieb, unseren OV-Haushalt im Auge behalten müssen.


Gruss
Jürgen Wenzel


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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg686636
Datum28.06.2011 07:57172738 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyKann es natürlich auch geben. Aber meine Erfahrung ist, daß es i.d.R. länger dauert wenn man im Bereich der freien Wirtschaft anfragt - insbesondere zu ungünstigen Zeiten.

Wobei es grundsätzlich gut ist, zu wissen, wo ich welches Material herbekomme. Das kann eben die Private Firma, der Bauhof, das THW oder die benachbarte BF sein.
Und wenn man die entsprechenden Kontakte hat und pflegt, kann man so ziemlich alles zeitnah organisieren.
Es kommt eben vor allem darauf an, wie lange ich warten will/ kann und was ich genau benötige.
Wobei es klar sein sollte, dass im Akutfall (wenn es um Menschenleben/ große Sachwerte geht) die Kosten das letzte Entscheidungskriterium sein sollten.

Gruß Thorsten


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen686641
Datum28.06.2011 08:37172788 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlen
Geh bitte nicht vom EL Forumsuser, sondern vom "normalsterblichen" EL der Fw auf dem Lande aus:
-nächser THW OV Kilometer entfernt
-Bauunternehmer um die Ecke
-EL hat auf der letzten Komandobesprechung gehört, dass das THW auch nicht mehr für umsonst kommt

Mit diesem Wissen, wie würdest du entscheiden?

Ich will damit nur sagen, dass sich das THW als mögliche Option für den kleien EL vor Ort mit diesem "Gebührenstreit" noch weiter entfernt hat.

Nicht erst jetzt. Ich weiß von einem Einsatz des THW vor einigen Jahren bei einer Hochwasserlage, bei dem das THW mit einer DIA-Pumpe angefordert wurde. Die entsprechende Stromversorgung für die DIA-Pumpe stellte allerdings eine benachbarte FF, nicht etwa das THW selbst.... Den Gerüchten zu Folge angeblich aus Kostengründen....
Wer das allerdings entschieden hat (EL oder Bgm) ist nicht überliefert...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686642
Datum28.06.2011 08:44172639 x gelesen
Hallo marc,

Geschrieben von Marc DickeyIst aber letztlich egal was beim Sachbearbeiter hängenbleibt. Die Entscheidung trifft nämlich der EL vor Ort.

Tatsächlich ??
Oder gibt es da aus dem Rathaus oder der Amtsleitung "Wünsche", das THW wegen der Kosten nicht mehr zu alarmieren ?

Ich verweise auf die parallel laufende Diskussion "Mein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ?"

Im Prinzip genau die gleiche Prolematik.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern686643
Datum28.06.2011 08:52172759 x gelesen
Geschrieben von Lars TiedemannNicht erst jetzt. Ich weiß von einem Einsatz des THW vor einigen Jahren bei einer Hochwasserlage, bei dem das THW mit einer DIA-Pumpe angefordert wurde. Die entsprechende Stromversorgung für die DIA-Pumpe stellte allerdings eine benachbarte FF, nicht etwa das THW selbst....

Ähem, wozu braucht die Pumpe Strom? Oder meinst du das ausleuchten der Einsatzstelle bei NAcht? Wenn das die FF selber kann wozu sollte sie da auch jemanden anders holen?


Gruß
CS





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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686645
Datum28.06.2011 08:58172601 x gelesen
Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen Wenzeleure Alltagseinsätze, betrachtet dabei den THW-Anteil

Ich will jetzt doch mal einen Stab für das THW brechen.

Wir haben hier bei uns in Hermeskeil den THW-OV in unmitelbarer Nachbarschaft.

Sehr häufig sind wir nicht zusammen im Einsatz, hat wohl auch damit zu tun, dass wir (zusammen mit den Nachbarfeuerwehren) die Schadenslagen immer noch gut im Griff hatten.

Ich erinnere mich aber schon an mehrere Großeinsätze (Feuer, Unwetter, Personensuche etc), wo wir mit dem "Blauen" gut zusammengearbeitet haben.

Auch einen Radlader (?) hatten wir schon im Einsatz.

Ist beim THW halt einfacher als bei ner Privatfirma, denn der Kamerad vom THW war PA-Träger und von uns war niemand in die Bedienung eines solchen Gerätes eingewiesen.

Kosten für die THW-Einsätze wurden uns - zumindest soweit mir bekannt ist - noch nicht berechnet.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686648
Datum28.06.2011 09:30172813 x gelesen
Die Pumpe nicht, aber meinst du eine FGr. WP hat nur die eine? ;-)
Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern686649
Datum28.06.2011 09:36172669 x gelesen
Geschrieben von Sven HildebrandtDie Pumpe nicht, aber meinst du eine FGr. WP hat nur die eine? ;-)

Er spricht aber von der DIA Pumpe. Und wenns da ums ausleuchten geht warum sollte das nicht die örtlich zuständige FF machen wenn sie Kapazitäten dazu hat?

Da ich selber aktiv das THW anfordere (letztmals vor 10 Tagen) weiß ich durchaus was sie können und haben, aber auch was sie nicht können.


Gruß
Christian





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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland686651
Datum28.06.2011 10:00172683 x gelesen
Hallo,

ich versuche mal deine Fragen zu beantworten :

Geschrieben von Markus Reichart werden die "erwirtschafteten" Geldmittel wenigstens dann wieder dem jeweiligen OV gutgeschrieben? Ich bekomme (dienstlich) auch immer wieder Rechnungen vom THW für erbrachte Leistungen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, und Frage mich schon ab und an, wohin diese Gelder eigentlich wirklich fließen?


Die Mittel die vom THW in Rechnung gestellt werden , geht alle bis auf eine kleine Verwaltungskostenpauschale auf den Einnahmentitel des Ortsverbandes. Diese Mittel stehen dann dem OV für das laufende Jahr zur Verfügung. Ende des Jahres müssen die finanziellen Mittel aufgebraucht sein. Sind die entstandenen Kosten durch den Einsatz bezahlt und es bleibt noch etwas über, kann ich damit dann Ausbildung bezahlen, oder ich kann fehlende, oder defekte Ausstattung Kaufen bzw ersetzen.


Geschrieben von Markus Reichart Müssen durch den THW-OV eigentlich die Schulungen, die auf GFB-Ebene angeboten werden (Atemschutzgeräteträger, Basisausbildung etc.) bezahlt werden? Wie sieht das bei Lehrgängen an den Bundesschulen aus?

Für die Bereichsausbildungen gibt es einen Titel in der Geschäftsstelle. Damit werden z.b. folgende Ausbildungen finanziert : Atemschutzgeräteträger, Funker, Kraftfahrer, Sanitätshelfer ( zur Erstversorgung und Eigenschutz) Motorsägenführer, ...

Die Basisausbildung , die jetzt wieder Grundausbildung und Fachausbildung heißt, obliegt dem Ortsverband. Wenn hier Material benötigt wird für Unterlagen, oder an Verbrauchsmaterial, geht das zu Lasten des Ortsverbandes. Das kann z.b. bei den Bootsführern oder den Kraftfahrern ins Geld gehen, bei den heutigen Spritpreisen.

Die Lehrgänge an den Schulen werden aus dem Etat der Schulen getragen. Allerdings gibt es hier eine Quotenvergabe und es ist die Regel, dass ich nicht für jeden Lehrgang den ich beantrage auch eine Quote zugeteilt bekomme.

Gruß Philip


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686652
Datum28.06.2011 10:00172551 x gelesen
Hi Christian,

Geschrieben von Christian SchorerEr spricht aber von der DIA Pumpe.

und ich gehe davon aus das halt mehr als nur die DIA-Pumpe im Einsatz war...

Geschrieben von Christian Schorerwenns da ums ausleuchten geht warum sollte das nicht die örtlich zuständige FF machen wenn sie Kapazitäten dazu hat?

Das steht ja wohl ausser Frage...

Geschrieben von Christian Schorerweiß ich durchaus was sie können und haben, aber auch was sie nicht können.

Das ist etwas, was ich von einen EL erwarte, aber auch von mir...
Gruß
Sven


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686653
Datum28.06.2011 10:11172501 x gelesen
Hallo Jürgen,

Geschrieben von Jürgen Wenzel
Wieso nur erheben?
Das bezog sich auf die von mir zitierte Aussage mit dem angekündigten Kostenverzicht, wenn die Feuerwehr einen Einsatz auch nicht abrechnet. Das hörte sich damals so an, als sei dies Fakt (ist ja auch vielleicht eine verbindliche interne Regelung im GFB?). Natürlich bedeutet dieses Ermessen im Umkehrschluss auch, dass eine Reduzierung bis hin zum Erlass möglich ist. Nicht falsch verstehen, ich kenne die Tarife des THW aus diversen Rechnungen, die ich erhalten erhabe: das sind im Vergleich zu den "roten" Kosten Peanuts... :-)

Geschrieben von Jürgen Wenzel
da wir ja nicht, wie ein Unternehmen, auf Gewinnoptimierung getrimmt sind
Spätestens dann wäre das aus meiner Sicht der Anfang vom Ende. Gilt übrigens für alle HiOrgs, nicht nur für das THW!

Geschrieben von Jürgen Wenzelwie Gunnar K. es ja auch schon schrieb, unseren OV-Haushalt im Auge behalten müssen.
Geht jedem Verantwortlichen in der Feuerwehr letztlich genauso. Deshalb kann ich auch gut nachvollziehen, dass möglichst viel abgerechnet wird, wenn das möglich ist. Und warum auch nicht, es wurde ja schließlich dafür auch eine Leistung erbracht.

Gruß
Markus


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen686654
Datum28.06.2011 10:25172648 x gelesen
Geschrieben von Christian Schorer
Ähem, wozu braucht die Pumpe Strom?
Ok, mein Fehler. Das war dann wohl nicht DIE Pumpe, sondern eine andere (möglicherweise hatte der Ortsvebrand seinerzeit eine andere...). Die FF war jedenfalls expliziert angefordert/eingesetzt, um die Pumpe des THW mit Strom zu versorgen.

Geschrieben von Christian Schorer
Oder meinst du das ausleuchten der Einsatzstelle bei NAcht? Wenn das die FF selber kann wozu sollte sie da auch jemanden anders holen?
Es war zwar nachts, aber die FF hat (wie bereits geschrieben) ausschließlich die Pumpe des THW mit Strom versorgt.

Grundsätzlich würde ich als EL davon ausgehen, daß das THW seine Pumpen ohne weitere Unterstützung autark betreiben kann. Wäre hier sich auch gegangen, aber wie geschrieben, wollte man wohl angeblich seitens der Kommune/Stadt Geld sparen...


Gruß
Lars

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW686673
Datum28.06.2011 14:06172584 x gelesen
Geschrieben von Thorsten HermesWobei es grundsätzlich gut ist, zu wissen, wo ich welches Material herbekomme. Das kann eben die Private Firma, der Bauhof, das THW oder die benachbarte BF sein.

Wobei mindestens eine BF in NRW ihren KW nicht zu Einsätzen (z.B. ohne Menschenrettung) in die Nachbarlandschaft lässt. Andererseits gibt es dort auch mehr wie eine Firma die diese Dienstleistung erbringen.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW686684
Datum28.06.2011 17:43172660 x gelesen
Geschrieben von Daniel Gehlenine Bessere Werbung war da der Radiomitschnitt von Arno Dittmann (WF Henkel) in Sachen TUIS: Sinngemäß wiedergegeben von mir:" ....und wenn dann doch mal kein Verursacher (Versicherung) den Einsatz zahlt, haben wir für die anfordernde FW auch noch nie eine Rechnung geschrieben, sondern das ganze als Übung Kostenfrei gehalten."

Genau die Möglichkeiten habe ich auch, nur zum Unterschied ich werde eine Rechnung auf jedenfall stellen und dann werden wir uns darüber unterhalten ob ich ganz oder teilweise verzichte, denn bei Einsätzen wo die Feuerwehr nicht Verechnen kann werden wir uns auch zurück nehmen. Ich sehe in der Diskussion das die wenigsten sich nur Ansatzweise über die Anforderung des THW Gedanken gemacht haben . Aber Reflexartig bei dem Thema Kosten, jeder darauf verweist das es doch unmöglich ist , hier etwas zu verrechnen

Schade drumm

Gunnar


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686687
Datum28.06.2011 17:52172428 x gelesen
Hi Gunnar,

viel schlimmer noch, das einige ihre eigenen Brandschutzgesetze nicht kennen und wissen was hier für Kosten auflaufen bzw. können und es ist egal ob es das THW oder TUIS ist, die überörtliche Hilfe auch unter den Feuerwehren, denn auch die werden bei einer entsprechenden Summe auch Ihre Kosten gedekt haben wollen.
Gruß
Sven


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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen686887
Datum30.06.2011 12:20172596 x gelesen
Geschrieben von Daniel RosenbergerWie wohl zukünftig bei entsprechenden Einsätzen verfahren bzw alarmiert wird?
Man denkt wohl darüber nach, wie hier zu lesen ist.

Auszug aus thw.deDie Abrechnungsverordnung von Einsatzkosten stand außerdem auf der Agenda der Gesprächsrunde. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörterten dabei, wie Erstattungen von Einsatzkosten des THW mit einer neuen Abrechnungsvorlage verbessert werden können. Für die Abrechnung von Einsätzen im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr soll eine pragmatische Verfahrensweise erarbeitet werden.


Gruss
Jürgen Wenzel


Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen
und Das THW in Google Earth

Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen718186
Datum16.03.2012 10:39171631 x gelesen
...hier was aktuelles!

Na was das wohl nach sich zieht?


MkG

Daniel


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern718187
Datum16.03.2012 10:48171538 x gelesen
Geschrieben von Der Kreisbote Seit dem Urteil werden wir weniger angefordert als zuvor.

Wo ist hier der Zusammenhang? Ich hätte das eher bei einem anders lautendem Urteil erwartet.


Audiatur et altera pars.

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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen718190
Datum16.03.2012 11:03171371 x gelesen
Geschrieben von Adolf H.Wo ist hier der Zusammenhang?

...hab ich auch nicht so wirklich verstanden!?
Hab schon nach anderen Pressemeldungen zu diesem Thema geschaut um zu prüfen ob sich dort wer vertan hat, hab leider nichts gefunden.


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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW718199
Datum16.03.2012 12:08171215 x gelesen
Hallo Adolf,

Geschrieben von ---Adolf H.--- Wo ist hier der Zusammenhang? Ich hätte das eher bei einem anders lautendem Urteil erwartet.


Das macht auch für mich keinen Sinn:
Wenn ich als anforderdende Stelle die Kosten eines Einsatzes nicht tragen muss, würde ich das THW anfordern so oft ich nur kann. Immerhin kann ich so eigenes Personal und Gerät schonen und eine Notlage so billig wie möglich abarbeiten...

Ich vermute aber, dass bei vielen Einsatzleitern nur in Erinnerung geblieben ist, dass das THW jetzt Rechnungen schreibt und sie die weitere Entwicklung gar nicht verfolgt haben.


Ein schönes Wochenende!

Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW718202
Datum16.03.2012 12:15171230 x gelesen
Geschrieben von Carsten S.Ich vermute aber, dass bei vielen Einsatzleitern nur in Erinnerung geblieben ist, dass das THW jetzt Rechnungen schreibt und sie die weitere Entwicklung gar nicht verfolgt haben.


Provokant in den Raum

Zahlen Einsatzleiter die Kosten des Einsatzes eigentlich selber?

Ja ich kenne die Antwort....


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AutorDomi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen718211
Datum16.03.2012 12:51171429 x gelesen
Leider ist der Artikel nicht mehr lesbar.

Soweit ich von einen führenden THWler gehört habe, bleibt alles was im Rahmen eines Katschutzeinsatzes passiert kostenfrei bzw. trägt weiter das Land und der Bund.

Wenn zum Beispiel das THW zur Gefahrenabwehr durch die Feuwehr alarmiert wird, z.B. bei Einstutzgefahr eines Gebäudes werden die Entstehenden Kosten auf den Besitzer / Eigentümer umgelegt. Das ist aber nicht neu.
Im Januar ist im Nachbarort ein LKw in ein Wohnhaus gefahren und das THW hat dort das Gebäude gesichert, die Einsatzkosten für das THW wurde genauso von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen wie die der Feuerwehr.

Wenn das THW nun versucht alle Einsätze im Inland kostenpflichtig zu machen bzw. die Kosten versucht von den Komunen rückzuerstatten dann können sie ihre Tore zuschliessen.
Dann werden die in manchen Regionen wenigen THW Einsätze noch weniger.

Wenn der Bund sich eine Katastrophenschutz leistet mit dem THW dann sollte er es auch weiterhin so anbieten wie bisher.


Mit kameradschaftlichen Gruß

Dominic Wenkel

FFw Bad Berka, FFw Nohra

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW718222
Datum16.03.2012 14:04171089 x gelesen
Geschrieben von Dominic W.Soweit ich von einen führenden THWler gehört habe, bleibt alles was im Rahmen eines Katschutzeinsatzes passiert kostenfrei bzw. trägt weiter das Land und der Bund.

Wenn zum Beispiel das THW zur Gefahrenabwehr durch die Feuwehr alarmiert wird, z.B. bei Einstutzgefahr eines Gebäudes werden die Entstehenden Kosten auf den Besitzer / Eigentümer umgelegt. Das ist aber nicht neu.
Im Januar ist im Nachbarort ein LKw in ein Wohnhaus gefahren und das THW hat dort das Gebäude gesichert, die Einsatzkosten für das THW wurde genauso von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen wie die der Feuerwehr.


Endlich schreibt es mal jemand.


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AutorDani8el 8R., Reppenstedt / Niedersachsen718224
Datum16.03.2012 14:07171067 x gelesen
Geschrieben von Dominic W.Leider ist der Artikel nicht mehr lesbar.

...es geht aktuell auch um den hier!

Und was deine führenden THWler gesagt haben mag seit dem Urteil ja vielleicht auch stimmen.


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW718256
Datum16.03.2012 17:13171832 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Carsten S.Das macht auch für mich keinen Sinn:
Wenn ich als anforderdende Stelle die Kosten eines Einsatzes nicht tragen muss, würde ich das THW anfordern so oft ich nur kann. Immerhin kann ich so eigenes Personal und Gerät schonen und eine Notlage so billig wie möglich abarbeiten...

Ich vermute aber, dass bei vielen Einsatzleitern nur in Erinnerung geblieben ist, dass das THW jetzt Rechnungen schreibt und sie die weitere Entwicklung gar nicht verfolgt haben.


Wenn ich die Diskussion in diesem Thread noch richtig in Erinnerung habe, wurde im strittigen Fall ein Einsatz aus dem Jahr 2006 nach den Abrechnungsregeln des Jahres 2009 (oder war es 2008?) berechnet. Diese Regeln hatten sich zwischenzeitlich geändert. Das Gericht hat nun entschieden, dass eine rückwirkende Anwendung nicht zulässig ist.

Die neuen Abrechnungsregeln sind dann durch diesen Rechtsstreit in die Fachöffentlichkeit getragen worden, vermutlich mit den beschriebenen (und insofern auch nachvollziehbaren) Folgen.

Gruß,
Henning


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 26.06.2011 14:53 Dani7el 7R., Reppenstedt
 26.06.2011 14:59 ., Kirchheim unter Teck
 26.06.2011 15:05 Dani7el 7R., Reppenstedt
 26.06.2011 19:56 Chri7sti7an 7F., Wernau
 26.06.2011 20:14 ., Kirchheim unter Teck
 26.06.2011 20:58 ., Haan / Rhld
 26.06.2011 22:20 ., Bad Hersfeld
 26.06.2011 22:36 ., Haan / Rhld
 26.06.2011 22:39 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.06.2011 22:44 ., Marburg
 26.06.2011 22:49 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 26.06.2011 22:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.06.2011 23:56 Dani7el 7G., Überherrn
 27.06.2011 00:02 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.06.2011 00:15 Dani7el 7G., Überherrn
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 27.06.2011 00:35 Dani7el 7G., Überherrn
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 27.06.2011 21:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 27.06.2011 21:49 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 22:23 Dani7el 7G., Überherrn
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 27.06.2011 23:49 Dani7el 7G., Überherrn
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 27.06.2011 23:56 Dani7el 7G., Überherrn
 28.06.2011 00:00 ., Bad Hersfeld
 28.06.2011 00:09 Dani7el 7G., Überherrn
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 28.06.2011 08:44 Thom7as 7K., Hermeskeil
 28.06.2011 01:28 Jürg7en 7W., Gifhorn
 28.06.2011 08:58 Thom7as 7K., Hermeskeil
 28.06.2011 00:32 Jürg7en 7W., Gifhorn
 28.06.2011 01:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 28.06.2011 17:43 ., Wüstenrot
 28.06.2011 17:52 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 28.06.2011 08:37 Lars7 T.7, Oerel
 28.06.2011 08:52 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 28.06.2011 09:30 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 28.06.2011 09:36 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 28.06.2011 10:00 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 28.06.2011 10:25 Lars7 T.7, Oerel
 27.06.2011 23:02 Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
 27.06.2011 23:15 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 27.06.2011 23:24 Mark7us 7R., Höhenrain
 27.06.2011 23:46 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 23:54 Mark7us 7R., Höhenrain
 28.06.2011 00:05 ., Haan / Rhld
 28.06.2011 00:29 Mark7us 7R., Höhenrain
 28.06.2011 00:42 ., Haan / Rhld
 28.06.2011 01:09 Mark7us 7R., Höhenrain
 28.06.2011 01:07 Jürg7en 7W., Gifhorn
 28.06.2011 01:15 Mark7us 7R., Höhenrain
 28.06.2011 03:04 Jürg7en 7W., Gifhorn
 28.06.2011 10:11 Mark7us 7R., Höhenrain
 27.06.2011 22:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.06.2011 22:40 Dani7el 7G., Überherrn
 27.06.2011 22:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.06.2011 23:05 Dani7el 7G., Überherrn
 27.06.2011 23:09 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.06.2011 23:21 Dani7el 7G., Überherrn
 27.06.2011 23:10 Chri7sti7an 7F., Wernau
 27.06.2011 22:26 Lars7 T.7, Oerel
 27.06.2011 22:48 Dani7el 7G., Überherrn
 27.06.2011 22:40 ., Bad Hersfeld
 27.06.2011 23:15 Mark7us 7R., Höhenrain
 27.06.2011 00:25 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.06.2011 00:40 Dani7el 7G., Überherrn
 27.06.2011 01:11 ., Bad Hersfeld
 27.06.2011 00:48 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 01:15 Dani7el 7R., Peine
 27.06.2011 01:18 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 27.06.2011 01:38 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 00:48 Dani7el 7R., Peine
 27.06.2011 12:41 Uwe 7S., Bürstadt
 27.06.2011 07:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.06.2011 23:12 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 10:14 Lars7 T.7, Oerel
 26.06.2011 21:08 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 10:22 ., Mönchengladbach
 27.06.2011 11:25 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 27.06.2011 14:02 ., Mönchengladbach
 27.06.2011 15:06 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 27.06.2011 17:47 Jan 7S., Wallenhorst
 26.06.2011 22:17 ., Bad Hersfeld
 26.06.2011 22:47 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 26.06.2011 23:39 Jürg7en 7W., Gifhorn
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 27.06.2011 00:29 Dani7el 7R., Peine
 27.06.2011 01:37 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 01:59 Dani7el 7R., Peine
 27.06.2011 02:22 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 13:43 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 27.06.2011 14:13 Jürg7en 7W., Gifhorn
 27.06.2011 14:18 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 27.06.2011 14:31 Jürg7en 7W., Gifhorn
 26.06.2011 15:12 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 26.06.2011 15:14 ., Marburg
 26.06.2011 15:18 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 26.06.2011 15:30 ., Marburg
 26.06.2011 15:47 Chri7sti7an 7F., Fürth
 26.06.2011 16:38 ., Marburg
 26.06.2011 16:42 Chri7sti7an 7F., Fürth
 26.06.2011 16:17 Sven7 R.7, Brakel
 26.06.2011 16:20 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 26.06.2011 16:36 ., Wüstenrot
 26.06.2011 16:56 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 26.06.2011 17:59 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 26.06.2011 18:08 ., Kirchheim unter Teck
 26.06.2011 19:01 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 26.06.2011 23:24 Uwe 7S., Bürstadt
 26.06.2011 19:01 Fran7k S7., Nossen
 26.06.2011 21:49 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 27.06.2011 00:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 26.06.2011 19:00 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 26.06.2011 19:08 Rain7er 7S., Kreuztal
 26.06.2011 19:29 Gunn7ar 7F., Altefähr
 26.06.2011 19:43 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 27.06.2011 19:12 ., Wüstenrot
 27.06.2011 20:21 Gunn7ar 7F., Altefähr
 27.06.2011 23:12 Mark7us 7R., Höhenrain
 28.06.2011 10:00 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 30.06.2011 12:20 Jürg7en 7W., Gifhorn
 16.03.2012 10:39 Dani7el 7R., Reppenstedt
 16.03.2012 10:48 Adol7f H7., Rosenheim
 16.03.2012 11:03 Dani7el 7R., Reppenstedt
 16.03.2012 12:08 ., Dinslaken
 16.03.2012 12:15 ., Dortmund
 16.03.2012 17:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.03.2012 12:51 Domi7nic7 W.7, Bad Berka, 99735 Nohra
 16.03.2012 14:04 ., Dortmund
 16.03.2012 14:07 Dani7el 7R., Reppenstedt
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