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ThemaMein Feuer --> Muss die Nachbar-FW bezahlt werden ?46 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686516
Datum27.06.2011 16:3418029 x gelesen
Hallo zusammen,

die Frage des Kostenersatzes für den THW-Einsatz, zu dem ich meine eigene Meinung habe, hat in mir folgende Fragen aufgeworfen, auf die ich jetzt so auf die Schnelle keine Antwort finde, deshalb stelle ich diese hier einfach mal zur Diskussion.

Gab es nach dem Kostenbescheid einer Nachbarkommune für den Einsatz deren FW "Knatsch" aus dem Rathaus wegen der angefallenen Kosten ?

Gab bzw. gibt es Anweisungen, künftig anders zu verfahren ? >> Wenn ja, von wem ?
-- z.B. diese FW nicht mehr zu alarmieren, sondern die FW, die "kostenlos" arbeitet ?
-- z.B. keine (kostenpflichtige) Unterstützung mehr anzufordern ?
-- z.B. den Einsatz alleine mit eigenen Mitteln zu bewältigen ? (Koste es was es wolle, vor allem Zeit)
-- Welche andere Anweisung die Kosten betreffend ?

Schmälern die anfallenden Einsatzkosten das eigene FW-Budget für Sachausgaben ?


>>>Mein Feuer<<< könnte auch bedeuten, dass jeder versucht, eigene EINSÄTZE selbst abzuarbeiten, damit er Nachbar’s FW-Kosten nicht zahlen muss ?


MfG, Thomas

PS: Die (zumind. in RLP kostenlose) "gegenseitige Nachbarschaftshilfe" ist damit natürlich nicht gemeint.


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686523
Datum27.06.2011 18:5613487 x gelesen
Hallo Thomas,

ich glaube hierzu wirst du nicht allzu viele öffentliche Meinungen bekommen.
Wenn dann PN oder auf anderen Wege.

Wärst du so lieb, das Ergebniss deiner Frage, natürlich anonymisiert, hier zu präsentieren?
Gruß
Sven


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern686526
Datum27.06.2011 19:1713317 x gelesen
Ich entschuldige mich jetzt mal - ich verstehe die Frage nicht wirklich.

Wenn ich eine weitere Wehr zur Unterstützung anfordere entstehen mir doch keine Kosten. Wenn die ILS nach Stichwort die umliegenden Wehren zusammentrommelt, dann ist das doch kostenlose Amtshilfe beim Brandeinsatz. Anders wäre es bei THL-Einsätzen - doch die Kosten landen in letzter Konsequenz beim Einsatzverursacher.

Verwirrte Grüße


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg686528
Datum27.06.2011 19:2813291 x gelesen
Geschrieben von Volker Leiste

Wenn ich eine weitere Wehr zur Unterstützung anfordere entstehen mir doch keine Kosten.
Also ich lese dies z.B. anders: StZ vom 22.11.2010

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686530
Datum27.06.2011 19:4513193 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sven HildebrandtErgebniss deiner Frage, natürlich anonymisiert, hier zu präsentieren?

Gerne.

Bis jetzt aber nur Schweigen.

Ich kann mir natürlich vorstellen, dass dies ein heißes Eisen ist.

Vor allem, wenn aus dem Rathaus heraus aus Kostengründen Vorgaben gemacht werden (sollten).

Warten wirs mal ab, was noch kommt.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686531
Datum27.06.2011 19:4912773 x gelesen
Hallo Volker,

es geht nicht um die gegenseitige Nachbarschaftshilfe.

Es geht um richtige Großeinsätze, wo schon mal mehrere Zehn- oder Hunderttausend Euro für Personal, PSA, Löschmittel usw. anfallen können.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686533
Datum27.06.2011 19:5412960 x gelesen
Hallo Jörg,

Geschrieben von Jörg AndersAlso ich lese dies z.B. anders: StZ vom 22.11.2010

Richtig, diese Art von Großeinsätzen meine ich.

Ich kann durchaus die Träger verstehen, die sich die Kosten zurückholen wollen, war ja nicht IHR Feuer.

Mich interessiert, ob es von politischer Seite eine Reaktion auf diese Kostenpflicht gibt.

Heißes Eisen, ist mir klar, da wird es sicher auch keine schritlichen Anweisen zu geben.

Es geht mir auch nicht darum, hier jetzt einzelne FWen oder Träger "bloßzustellen".

Mich interessiert nur, ob und welche Reaktionen hinsichtlich der Kosten erfolgt sind.

Ich glaube nicht, dass dies hier schon mal Thema war.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorPatr8ick8 S.8, Offenbach / Hessen686534
Datum27.06.2011 19:5612731 x gelesen
Moin, das habe ich so auch noch nicht gehört. Kenne zwar die Gebührenordnung, dachte aber auch immer das die nur den direkten Verursacher betrifft.

Kenne wiederum bei uns den Vorgang, dass für jeden Einsatz pro Kopf eine Pauschale in die Kasse fließt. Wenn ich das nun wiederum umlege, würde es bedeuten das die Kosten immer da sind, sich in dem Fall nur auf die Nachbargemeinde verlagern


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686536
Datum27.06.2011 19:5812554 x gelesen
Hallo,

wenn Kameraden hier nicht über ihre eigene Feuerwehren namentlich posten wollen, ist klar.

Namen interessieren mich auch überhaupt nicht.

Mich treibt die Frage um, ob die (O)Bgm dies Kosten einfach zahlen und den FW-Chef weiter machen lassen wie bisher, oder ob dieser "gewisse Vorgaben" bekommt.

Wer davon was (aber bitte gesichert) aus der Nachbarschaft weiß, bitte auch posten, natürlich ohne Namen der Stadt etc.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686537
Datum27.06.2011 20:0412605 x gelesen
Hallo Patrick,

Geschrieben von Patrick Schließmannnur den direkten Verursacher betrifft.

Das sind die "normalen" kostenpflichtigen Einsätze (VU usw), die meine ich nicht.

Ich meine auch nicht die "normalen" Einsätze in der Nachbarstadt, wo deren Feuerwehr unterstützt wird. Die sind wohl überall kostenfrei - da gegenseitig.

Ich meine richtige Großeinsätze mit hunderten von FW.Kräften und vor allem einer richtigen Materialschlacht meist von Sonderlöschmitteln.
Dafür gibt es m.W. auch keine einheitlichen Abrechnungsrichtlinien.
Da geht es von "kostenlos" über "nur die Sachkosten" bis zu "allem inkl. Personal- + Fzg-Kosten".

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorMarc8 V.8, Speyer / Rheinland-Pfalz686540
Datum27.06.2011 20:0912516 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas KleeIch meine auch nicht die "normalen" Einsätze in der Nachbarstadt, wo deren Feuerwehr unterstützt wird. Die sind wohl überall kostenfrei - da gegenseitig.

Wohl nicht in jedem Bundesland...

Geschrieben von Thomas KleeIch meine richtige Großeinsätze mit hunderten von FW.Kräften und vor allem einer richtigen Materialschlacht meist von Sonderlöschmitteln.

Da hast Du doch einen Verursacher, dem Du dann die Rechnung schicken darfst.


Gruß, Marc Vidmayer

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686543
Datum27.06.2011 20:1612438 x gelesen
Hallo Marc,

Geschrieben von Marc VidmayerWohl nicht in jedem Bundesland...

Das mag wohl so sein.

Geschrieben von Marc VidmayerDa hast Du doch einen Verursacher, dem Du dann die Rechnung schicken darfst.

Bei einem Brandeinsatz z.B. in RLP (keine Brandstiftung) ist grundsätzlich KEIN Kostenersatz möglich.

MfG, Thomas

PS: In meiner privaten Brand-Vers-Police steht ein Betrag (X) für Feuerlöschkosten drin, allerdings nicht für die öffentliche Feuerwehr, sondern für Private, wenn z.B. der Nachbar mit dem Feuerlöscher kommt.


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg686544
Datum27.06.2011 20:1612778 x gelesen
Geschrieben von Volker LeisteWenn ich eine weitere Wehr zur Unterstützung anfordere entstehen mir doch keine Kosten.

Doch. In Ba-Wü schon. Bei uns gibt es grundsätzlich keine kostenlose überörtliche Hilfe. Die nachgeforderte Wehr (bzw. deren Gemeinde) wird das mit der anfordernden Gemeinde abrechnen.
Und das kann ins Geld gehen. Das fängt beim (in Ba-WÜ pauschalierten) Lohnausfall an.

Geschrieben von Volker LeisteWenn die ILS nach Stichwort die umliegenden Wehren zusammentrommelt, dann ist das doch kostenlose Amtshilfe beim Brandeinsatz.

Haben wir hier nicht. Ich zahle hier als anforedernden Gemeinde grundsätzlich für alles, was ich bestelle.


Ich schreibe deshalb immer grundsätzlich weil es den Gemeinden hatürlich unbenommen ist, untereinander Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen die einen gegenseitigen (teilweisen) Kostenverzicht zur Folge haben.

Nur das ist nicht die Regel. Die Regel ist, dass jede Nachforderung die ich nach außerhalb meiner eigenen Gemeindegrenzen tätige (egal ob LF, TLF, DLK, RW, Kranwagen, WLF,...) eine Rechnung zur Folge hat.
Und zwar unabhängig davon, ob die anfordernde Gemeinde das selbst zahlt oder einen Verursacher/ Kostenpflichtigen hat.


Und bei einem Löschzug über mehrere Stunden kann da schon mal ein netter vierstelliger Betrag zu Stande kommen. So von wegen Lohnausfall, Prüfungs-/ Reinigungskosten Schläuche (IIRC derzeit bei 10-15 € für einen B20K, d.h. ein SW 2000 komplett auspacken lassen kostet Dich irgend was zwischen 2.000 und 3.000 € nur für die Schläuche), Wartungskosten PA, Fahrzeugnutzungskosten,...


Ach ja. Nett ist auch, wenn ich gar nicht nachfordere, sondern z.B. die Einsatzörtlichkeit beim Notruf nicht klar zu definieren war und eine Nachbarwehr auf meinem örtlichen Zuständigkeitsgebiet tätig wird (egal ob BRand oder Ölspur). Auch da wird dann i.d.R. eine Rechnung geschrieben, wie wenn ich die andere Wehr nachgefordert hätte.
d.h. ich als örtlich zuständige Wehr bin gar nicht vor Ort, die Nachbarwehr erledigt den Einsatz und es kommt eine Rechnung. Natürlich gilt in diesem Fall, dass sobald man die örtliche Nicht-Zuständigkeit feststellt den örtlich zuständige Kommandanten informiert (der dann natürlich die EL übernehmen kann so er vor Ort kommen will). Und natürlich wenn weitere Kräfte erforderlich sind alarmiert man dann die örtlich zuständige Wehr nach und nicht "Fremdkräfte" die dann wieder kosten.


Vielleicht sehe ich das deshalb alles etwas entspannter, da für mich als Ba-Wüler es seit jeher normal ist, für die Überlandhilfe zu bezahlen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern686545
Datum27.06.2011 20:1712475 x gelesen
Wie schon Marc sagte. Dann hast Du bei solchen "Monstereinsätzen" einen Verursacher, der die Rechnung zugeschickt bekommt. Z,B. bei einem Gefahrgutunfall. Aber nochmals nachgefragt: bei normalen Brandeinsatz (gerne auch richtig groß) ist doch die Kommune zum Einsatz verpflichtet. Demnach gehe ich davon aus, dass eben keine Kosten weiterverrechnet werden können.

Habe ich einen Brand in einem Großbetrieb der riesige Menegen von Sonderlöschmitteln benötigt, dann hat dieser Betrieb ja zuvor auch Steuern und kommunale Abgaben bezahlt. Hieraus hätte die Kommune Geld für solche Einsätze zurückstellen müssen (machen sie aber nicht, weil so weit selten gedacht wird)


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg686548
Datum27.06.2011 20:2012483 x gelesen
Geschrieben von Marc VidmayerDa hast Du doch einen Verursacher, dem Du dann die Rechnung schicken darfst.

Kommt immer drauf an. Wenn es sich um eine kostenfreie Pflichtaufgabe = Brandeinsatz handelt an einem Objekt das nicht nach den Vorschriften des FwG eine besondere Kostentragungspflicht hat, dann hast Du keinen Verursacher.

s. das Beispiel in Ba-Wü mit dem Schrottplatz. Nachdem dort keine Fahrlässigkeit nachgewiesen war, war es nicht möglich dem Betreiber bzw. seiner Versicherung die Kosten weiter zu belasten. Erst mit der Novelle des FwG mit §34 Abs. 1 Nr. 3 hat man jetzt die Möglichkeit wenigstens die Kosten für Sonderlöschmittel (damals ging einines an Schaummittel drauf) in bestimmten Fällen weiter zu belasten.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686550
Datum27.06.2011 20:2212494 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker LeisteHieraus hätte die Kommune Geld für solche Einsätze zurückstellen müssen

Richtig.

Aber nur die "Heimatstadt" des Betriebes.
Die Nachbarstadt, die Feuerwehr und Sonderlöschmittel stellt und deren PSA kaputt ist, die will doch ihre Kosten haben.
Vom Betrieb >> nein, dann halt von der Gemeinde / Stadt.

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW686552
Datum27.06.2011 20:2812451 x gelesen
Hallo Volker

Geschrieben von ---Volker--- Verwirrte Grüße


ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

Baden-Württemberg
Bei überörtlicher Hilfe sind der helfenden Feuerwehr die Kosten von der anfordernden Gemeinde zu ersetzen (§27 FwG BW)

Bayern
Bei Einsätzen in Nachbargemeinden, die nicht weiter als 15 km von der eigenen Gemeinde entfernt liegen, müssen Feuerwehren kostenfrei helfen. Bei weiter entfernt liegenden Gemeinden kann sie sich auf Antrag die Kosten ersetzen lassen. (Art17 BayFwG)

NRW
Bei einem Schadenfeuer ist die überörtliche Hilfe für die anfordernde Feuerwehr kostenlos, Ausnahme: Bestimmte Sachaufwendungen sind zu ersetzen. (§25 FSHG NW)

usw.

Eigentlich mag ich unsere föderale Struktur, aber gerade fand ich sie etw. hinderlich...

:-) Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Ich bin aber gerne bereit zu teilen.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP686554
Datum27.06.2011 20:3412351 x gelesen
Geschrieben von Carsten Schwark Eigentlich mag ich unsere föderale Struktur, aber gerade fand ich sie etw. hinderlich...Interessant wird es da, wo die Nachbarschaftshilfe aus einem anderen Land kommt.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686558
Datum27.06.2011 20:3712394 x gelesen
Geschrieben von Carsten SchwarkNRW
Bei einem Schadenfeuer ist die überörtliche Hilfe für die anfordernde Feuerwehr kostenlos, Ausnahme: Bestimmte Sachaufwendungen sind zu ersetzen. (§25 FSHG NW)


Achtung, auf die Feinheiten achten!
§25 (2) Mit Ausnahme der Kosten für besondere Sachaufwendungen haben die Feuerweuren unmittelbar aneinandergrenzender Gemeinden bei Schadenfeuer unentgeltlich Hilfe zu leisten.

Und unmittelbar aneinandergrenzender ist ja wohl unmissverständlich...
Gruß
Sven


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686561
Datum27.06.2011 20:4112386 x gelesen
Geschrieben von Volker LeisteHieraus hätte die Kommune Geld für solche Einsätze zurückstellen müssen (machen sie aber nicht, weil so weit selten gedacht wird)

Genau. Und von solchen dafür zu bildenden Rückstellungen könnte man dann auch eventuell notwendige Kosten anderer Feuerwehren, HiOrg oder des THW begleichen. Eigentlich ist die Kostenfreiheit der nachbarlichen Löschhilfe in einigen Bundesländern ein Unding.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY686565
Datum27.06.2011 20:5912410 x gelesen
Servus,

wie schaut´s dann eigentlich aus, wenn eine Feuerwehr aus dem "Grenzgebiet" zum Einsatz in Bayern kommt. Wie wird dann abgerechnet?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern686573
Datum27.06.2011 21:4012348 x gelesen
Geschrieben von Volker LeisteAnders wäre es bei THL-Einsätzen - doch die Kosten landen in letzter Konsequenz beim Einsatzverursacher.
Kleiner Abschweif: Wo steht denn das geschrieben, dass THL-Einsätze kostenpflichtig und Brandeinsätze (für den [nicht mut- oder böswilligen] Verursacher) kostenlos sind? Ich höre/lese das immer wieder, habe aber dazu noch nichts schriftliches gefunden. Wenn mir das mal jemand kurz zeigen könnte...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern686574
Datum27.06.2011 21:4312414 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerwie schaut´s dann eigentlich aus, wenn eine Feuerwehr aus dem "Grenzgebiet" zum Einsatz in Bayern kommt. Wie wird dann abgerechnet?

Wir haben eine Vereinbarung, hat man geregelt nachdem irgendwann mal ne Rechnung kam und alle überrascht waren. Wir fahren seit diesem Frühjahr aber auch geplant "rüber", natürlich kostenlos.

Im übrigen gibts auch in BaWü Kommunen die untereinander kostenlose Übelandhilfe vereinbart haben.


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW686577
Datum27.06.2011 21:4812276 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEigentlich ist die Kostenfreiheit der nachbarlichen Löschhilfe in einigen Bundesländern ein Unding.

Warum?
Ich kenne eigentlich nur ein Land wo das nicht so ist.

Gruß
Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen686580
Datum27.06.2011 22:1312334 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Linus DrescherKleiner Abschweif: Wo steht denn das geschrieben, dass THL-Einsätze kostenpflichtig und Brandeinsätze (für den [nicht mut- oder böswilligen] Verursacher) kostenlos sind? Ich höre/lese das immer wieder, habe aber dazu noch nichts schriftliches gefunden. Wenn mir das mal jemand kurz zeigen könnte...


... für Hessen: § 61 HBKG:

(1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist bei Bränden und im Falle einer Katastrophe
infolge von Naturereignissen für den Geschädigten gebührenfrei. Dies gilt nicht in den Fällen
des Abs. 2.

(...)

(3) Für alle übrigen Leistungen, insbesondere in Fällen der Allgemeinen Hilfe, sind die
Kosten nach allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen oder nach örtlichen
Gebührenordnungen zu erstatten. Kostenpflichtig ist (...)


Gruß
Gerhard


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AutorJoch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg686588
Datum27.06.2011 22:4312275 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch schreibe deshalb immer grundsätzlich weil es den Gemeinden hatürlich unbenommen ist, untereinander Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen die einen gegenseitigen (teilweisen) Kostenverzicht zur Folge haben.
Bei uns im Rems-Murr-Kreis gibt es einen Katalogersatzkatalog, dem alle Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis zugestimmt haben, in dem neben Stundensatz pro FA/h auch die Stundensätze von Fahrzeugen aller Art geregelt ist. Somit wird zumindest kreisweit gleich abgerechnet. In wieweit einzelne Kommunen untereinander Kostenverzicht vereinbart haben entzieht sich meiner Kenntnis.


MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern686623
Datum28.06.2011 00:3912299 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Linus Drescher
Wo steht denn das geschrieben, dass THL-Einsätze kostenpflichtig und Brandeinsätze (für den [nicht mut- oder böswilligen] Verursacher) kostenlos sind?
steht im BayFwG, ich meine in Art. 28. Allerdings sind Einsätze (bzw. Maßnahmen) zur Menschenrettung erstmal kostenfrei! Aber die weiteren Tätigkeiten an der Einsatzstelle (Absicherung, Ölbindemittel etc.) sind dann aber abrechnungsfähig.

Gruß
Markus


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW686626
Datum28.06.2011 00:4512276 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Sven Hildebrandt§25 (2) Mit Ausnahme der Kosten für besondere Sachaufwendungen haben die Feuerweuren unmittelbar aneinandergrenzender Gemeinden bei Schadenfeuer unentgeltlich Hilfe zu leisten.

Mit anderen Worten:
Fordere ich hier in DO ein TLF aus Schwerte zum Brandeinsatz an, kann das nicht berechnet werden.
Fordert Schwerte bei uns eine Hochleistungspumpe zum Hochwassereinsatz an, können wir eine Rechnung schreiben.

Geschrieben von Sven HildebrandtUnd unmittelbar aneinandergrenzender ist ja wohl unmissverständlich...

naja, "unmittelbar aneinandergrenzende Gemeinden" sind IMNSHO Gemeinden, die mindestens ein kleines Stück gemeinsame Grenze haben. (oder??)

Mit anderen Worten:
brauche ich hier noch ein TLF und noch ein TLF, muss ich fein aufpassen: Das aus Herdecke (10 km Entfernung) ist noch kostenlos, das aus Wetter (17 km) aber schon nicht mehr! Also lieber eins aus Waltrop (35 km) anfordern, mit denen haben wir rund 4km gemeinsame Grenze.

Gruß,
Henning

P.S.: vor der Entscheidung werde ich nie stehen, weil bei uns überörtliche Hilfe nur von den höchsten Führungsebenen angefordert werden darf. Die dürfen dann auch entscheiden, was es kosten darf ;-)

P.P.S.: ja, wir haben eigentlich selber genug Tank-Kapazitäten...


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW686633
Datum28.06.2011 04:4612344 x gelesen
Geschrieben von Henning KochMit anderen Worten:
Fordere ich hier in DO ein TLF aus Schwerte zum Brandeinsatz an, kann das nicht berechnet werden.
Fordert Schwerte bei uns eine Hochleistungspumpe zum Hochwassereinsatz an, können wir eine Rechnung schreiben.


So verstehe ich es auch!

Geschrieben von Henning Kochnaja, "unmittelbar aneinandergrenzende Gemeinden" sind IMNSHO Gemeinden, die mindestens ein kleines Stück gemeinsame Grenze haben. (oder??)

Für mich lässt die Aussage da nur das zu...

Geschrieben von Henning KochMit anderen Worten:
brauche ich hier noch ein TLF und noch ein TLF, muss ich fein aufpassen: Das aus Herdecke (10 km Entfernung) ist noch kostenlos, das aus Wetter (17 km) aber schon nicht mehr! Also lieber eins aus Waltrop (35 km) anfordern, mit denen haben wir rund 4km gemeinsame Grenze.


... was für das Schadenereigniss nicht immer die sinnigste kostenneutrale und schon gar nicht für den Betroffenen schnellst mögliche Hilfe bedeuten muss.
Eigentlich ein NoGo von da her hätte ich lieber eine ganz andere Lösung... nänlich eine pro Betroffenen....
Gruß
Sven


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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW686637
Datum28.06.2011 08:2312115 x gelesen
Geschrieben von Henning KochP.P.S.: ja, wir haben eigentlich selber genug Tank-Kapazitäten...

Bestell´ doch dieses Auto. Da können Schwerte, Waltrop und Herdecke nicht mit halten.


Meine HP: OT112.de Neu: jetzt auch mit Newsfeed.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz686639
Datum28.06.2011 08:3312045 x gelesen
Hallo Sven,

Geschrieben von Sven HildebrandtSchadenereigniss nicht immer die sinnigste kostenneutrale und schon gar nicht für den Betroffenen schnellst mögliche Hilfe bedeuten muss.

Genau da will ich hin !

Stehen bei Großeinsätzen die (zu erwartenden) Einsatzkosten der Nachbar-FW im Vordergrund oder orientieren sich die Alarmierungen alleine an Einsatztaktik und Erforderlichkeit.

Gab oder gibt es dazu "Wünsche" des Rathauses bzw. der Amtsleitung ?

MfG, Thomas


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorUlri8ch 8B., Feuchtwangen / Bayern686640
Datum28.06.2011 08:3412267 x gelesen
Hallo!

Eine Frage zu den bayerischen Verhältnissen:

Wie verhält sich jetzt eigentlich das hier:

Geschrieben von Carsten SchwarkBayern
Bei Einsätzen in Nachbargemeinden, die nicht weiter als 15 km von der eigenen Gemeinde entfernt liegen, müssen Feuerwehren kostenfrei helfen. Bei weiter entfernt liegenden Gemeinden kann sie sich auf Antrag die Kosten ersetzen lassen. (Art17 BayFwG)


mit dem Art. 28 BayFwG zur Kostenerstattung?

Bedeutet das, dass in den Fällen der überörtlichen Hilfe innerhalb der 15 km, in denen ein Verursacher, Brandstifter,böswilliger Alarmierer, Kraftfahrzeughalter usw. ausgemacht werden kann, dieser dann auch von der zur nachbarschaftlichen Hilfe hinzugeeilten Feuerwehr eine Rechnung bekommen kann, wie es bei einem Einsatz auf dem Gebiet der eigenen Gemeinde auch wäre? So würde ich das zumindest verstehen.

Und wenn aus dem oben genannten Personenkreis keiner haftbar gemacht werden kann, müsste die Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Schadensereignis zugetragen hat, für die evtl. Kosten der Nachbarfeuerwehr aufkommen?

Gut, dieser letzte Fall erscheint etwas konstruiert, aber wie kann man sonst den 2. Halbsatz im Passus des Art 28 BayFwG
"Zum Ersatz der Kosten ist verpflichtet, wer [...] die Gefahr, die zu dem Einsatz der Feuerwehr geführt hat, verursacht hat oder sonst zur Beseitigung der von der Feuerwehr behobenen Gefahr verpflichtet war, ..."
verstehen?

Gruß Uli


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AutorThom8as 8S., Ainring / BY686661
Datum28.06.2011 11:5112372 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Ulrich BrügerBedeutet das, dass in den Fällen der überörtlichen Hilfe innerhalb der 15 km, in denen ein Verursacher, Brandstifter,böswilliger Alarmierer, Kraftfahrzeughalter usw. ausgemacht werden kann, dieser dann auch von der zur nachbarschaftlichen Hilfe hinzugeeilten Feuerwehr eine Rechnung bekommen kann, wie es bei einem Einsatz auf dem Gebiet der eigenen Gemeinde auch wäre? So würde ich das zumindest verstehen.

ja.

Geschrieben von Ulrich BrügerUnd wenn aus dem oben genannten Personenkreis keiner haftbar gemacht werden kann, müsste die Gemeinde, auf deren Gebiet sich das Schadensereignis zugetragen hat, für die evtl. Kosten der Nachbarfeuerwehr aufkommen?

m. E. nein.

Geschrieben von Ulrich BrügerGut, dieser letzte Fall erscheint etwas konstruiert, aber wie kann man sonst den 2. Halbsatz im Passus des Art 28 BayFwG
"Zum Ersatz der Kosten ist verpflichtet, wer [...] die Gefahr, die zu dem Einsatz der Feuerwehr geführt hat, verursacht hat oder sonst zur Beseitigung der von der Feuerwehr behobenen Gefahr verpflichtet war, ..."
verstehen?


Bezieht sich m. E. auf den Kostenpflichtigen. Dies kann im Einzelfall natürlich die Nachbarkommune sein, wenn auf deren Liegenschaft z. B. ein grundsätzlich abrechnungsfähiger Einsatz stattfand (z. B. Chlorgasaustritt im gemeindlichen Schwimmbad oder Ölspur auf Gemeindestraße oder VU verursacht durch gemeindliches KFZ usw.).

MfG


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AutorOlli8 K.8, Worms-Pfeddersheim / Rheinland-Pfalz686676
Datum28.06.2011 14:5112016 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeIch meine richtige Großeinsätze mit hunderten von FW.Kräften und vor allem einer richtigen Materialschlacht meist von Sonderlöschmitteln.

Nun, da wir beide ja wohl im gleichen Bundesland residieren, ist die Sachlage, wie bereits beschrieben wohl klar. (siehe Feuerwehrverordnung RLP usw. usw)

Wenn nun der von Dir beschriebene "Gau" mit dem dem Einsatz von hunderten von Feuerwehrleuten, Sonderlöschmitteln, usw. eintrifft, (z.B. Waldbrand, wobei man beim Waldbrand nicht unbedingt Sonderlöschmittel braucht, etc. ) übernimmt dann mit Sicherheit die ADD die Kosten, (sofern kein Verursacher wie z.B. Firma xyz bekannt ist), was anderes kann ich mir auf die Schnelle nicht vorstellen.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern686682
Datum28.06.2011 17:1511698 x gelesen
Geschrieben von Linus DrescherBrandeinsätze (für den [nicht mut- oder böswilligen] Verursacher) kostenlos sind?

So verallgemeinern darfst du das auch nicht.
Brennt ein KFZ, Flugzeug, Schienenfahrzeug, Boot oder Anhänger dürfen die Kosten auch weitergegeben werden.


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern686683
Datum28.06.2011 17:4211635 x gelesen
ja, diesen 15km Hilfsleistung kostenlos-Passus in Bayern meinte ich...


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern686706
Datum28.06.2011 22:1211665 x gelesen
Hallo Linus,

nach dem neuen BayFwG im Art. 28 geregelt:

Ich bin ein Link zu Art. 28

Demnach sind heute nur die reinen Maßnahmen zur Menschenrettung (egal ob Brand oder TH) kostenlos. Uns wurde in der Feuerwehrschule das ganze so erklärt dass bei einem Verkehrsunfall von 3h Dauer, bei dem 0,5h jemand rausgeschnitten wird, 2,5h abgerechnet werden dürfen.

Ich habe zwar das alte BayFwG nicht zur Hand, bin aber der Meinung die Aussage "Brandeinsätze sind kostenlos, THL kostet" entstammt aus dem alten BayFwG.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern686707
Datum28.06.2011 22:4311695 x gelesen
Geschrieben von Florian Heidenreichnach dem neuen BayFwG im Art. 28 geregelt:

Ich bin ein Link zu Art. 28

Demnach sind heute nur die reinen Maßnahmen zur Menschenrettung (egal ob Brand oder TH) kostenlos. Uns wurde in der Feuerwehrschule das ganze so erklärt dass bei einem Verkehrsunfall von 3h Dauer, bei dem 0,5h jemand rausgeschnitten wird, 2,5h abgerechnet werden dürfen.

Ich habe zwar das alte BayFwG nicht zur Hand, bin aber der Meinung die Aussage "Brandeinsätze sind kostenlos, THL kostet" entstammt aus dem alten BayFwG.

Ok, danke. :-)


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY686711
Datum29.06.2011 09:1011478 x gelesen
Servus,

also ich kenn´s so, dass ein Einsatz THL zur Personenrettung kostenfrei ist, bis der/ die Verletzte dem RD übergeben ist. Ab diesem Zeitpunkt kann die Gemeinde den (Rest)Einsatz abrechnen.
So wurde und wird es zumindest bei uns in der Gemeinde gehandhabt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern686807
Datum29.06.2011 19:2311300 x gelesen
Hallo Anton,

ich kann nur das wiedergeben, was ich vor noch nicht all zu langer Zeit (~1 Jahr) in der SFS gelernt habe. Ich kenne auch x anders lautende Aussagen, allerdings dürften die von früher geprägt sein und decken sich eben nicht mit der aktuellen Gesetzeslage. UND: Was die Gemeinden dann daraus machen ist wieder ein anderes Lied. Da fällt man teilweise noch mehr vom Glaube ab. Aber ich denke da erzähl ich dir nichts neues :)

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY686817
Datum29.06.2011 19:5911301 x gelesen
Servus Florian,

zumindest wird´s bei TH-Einsätzen in unserer Gemeinde so gehandhabt. In einer der Nachbargemeinden schaut´s da schon anders aus.
Da wurde vor einigen Jahren deren größte FF zu einem Unfall in unserer Gemeinde als 2. Schere alarmiert. Sie standen während des Einsatzes in Bereitschaft, das MZF leitete den Verkehr auf der B 299 um. Nachdem die Verletzte gerettet und dem RD übergeben war, wurde diese FF von uns entlassen. Auch die Verkehrssicherung wurde von uns übernommen. Kurz darauf, die Frau war kaum aus dem Krankenhaus entlassen, erhielt sie eine "gesalzene" Rechnung von unserer Nachbarkommune. Es dauerte einige Zeit, bis da die Wogen wieder geglättet waren und die Nachbargemeinde vom BayFwG überzeugt war.;-(


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern686818
Datum29.06.2011 20:0811278 x gelesen
Wie gesagt nach dem jetzigen BayFwG wäre die Zeit nach der Personenrettung abrechenbar. Ich weiß auch, dass das viele Kommunen bestimmt nicht machen, kenne aber Städte dort sieht das anders aus. Ich habe das Gefühl desto kleiner die Stadt/Gemeinde desto eher scheut man sich davor die Leistung geltend zu machen. Große Städte scheint das nicht zu kümmern wenn Herr X oder Frau Y eine Leistungsbescheid bekommt. Ob das nun gerecht oder ungerecht ist (das Stellen eines Leistungsbescheides) muss wohl jeder für sich entscheiden.

MFG Flo


Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg686822
Datum29.06.2011 20:3411320 x gelesen
Geschrieben von Florian HeidenreichWie gesagt nach dem jetzigen BayFwG wäre die Zeit nach der Personenrettung abrechenbar.

Noch besser in Ba-Wü. Nach der Novelle des FwG Ba-Wü ist auch die Menschenrettung nach VU kostenpflichtig.
§34 Abs. 1 Nr. 2 FwG Ba-WÜ sind auch Einsätze die die sog. Pflichtaufgaben nach §2 Abs. 1 FwG Ba-Wü dann kostenpflichtig, wenn "der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängerfahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen verursacht wurde".

Das Ergebnis ist, dass (wenn man nicht im Einzelfall nach §34 Abs. 4 FwG Ba-Wü die unbillige Härte feststellt) nach einem VU auch bei Lebensrettung Kostenersatz vom Verursacher zu verlangen ist.
Die Frage ist, ob die Haftpflichtversicherung zahlt. Das ist für die Mitfahrer des Verursachers oder die Insassen eines anderen beteiligten Fahrzeugs als das des Verursachers sicherlich unstrittig.
Spannen wird es für den Verursacher (=Fahrer) selbst. Hier hilft ggf. nur eine private Unfallversicherung die Rettungs-/ Bergungskosten nach einem Unfall abdeckt, sonst könnte es sein, dass ein Fahrer die Kosten der eigenen Rettung nach einem von ihm selbst verursachten Unfalls selbst tragen muß.

Ob das vom Gesetzgeber wirklich so gewollt war als man die Vorschrift geändert hat (oder ob man nur die Fahrzeugbrandeinsätze endlich wieder kostenpflichtig machen wollte) entzieht sich meiner Kenntnis. Aber die ersten Fälle sind wohl schon im Rechtsstreit vor Gericht gelandet.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg686865
Datum30.06.2011 03:0311316 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastneralso ich kenn´s so, dass ein Einsatz THL zur Personenrettung kostenfrei ist, bis der/ die Verletzte dem RD übergeben ist. Ab diesem Zeitpunkt kann die Gemeinde den (Rest)Einsatz abrechnen.

Wenn ich da mal verunfalle und noch ansprechbar bin. Dann werde ich die rumstehenden FM (SB) anweisen die Straße zu fegen und alles was nicht mehr gebraucht wird schon zurück zu räumen. Weil ich bin ja verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sorry das musste jetzt mal sein. Was bin ich froh das bei uns solche Einsätze generell kostenpflichtig sind.Wozu gibt es denn sonst die Haftpflichtversicherung.

Gruß Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY686869
Datum30.06.2011 08:0311236 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Ralf HauptvogelWenn ich da mal verunfalle und noch ansprechbar bin. Dann werde ich die rumstehenden FM (SB) anweisen die Straße zu fegen und alles was nicht mehr gebraucht wird schon zurück zu räumen.

entschuldige, aber das verstehe ich jetzt gerade nicht. Was macht das aus, ob du ansprechbar oder nicht bist? Bis zu dem Zeitpunkt, bis du dem RD übergeben bist, ist der Einsatz kostenfrei. Die restlichen , jetzt noch anfallenden Kosten, die durch den Einsatz der FF entstehen werden ja wohl durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wo ist da jetzt dein Problem?


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen686872
Datum30.06.2011 08:2311240 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerWo ist da jetzt dein Problem?

Als Versicherter ist man zur Schadensminimierung verpflichtet. Wird das meiste schon vor der Übergabe an den RD auf-/weggeräumt, dann sind das halt keine Kosten für die Versicherung.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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