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Thema | St.Wolfgang: Freibrief für flotte Feuerwehrler | 30 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 686110 | |||
Datum | 23.06.2011 10:02 | 12803 x gelesen | |||
hallo, da entscheidet der Gemeinderat über Strafzettel: Letztendlich beschloss der Gemeinderat, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis 30 Kilometer pro Stunde das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt wird - solange kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde, die Überschreitung nicht länger als zehn Minuten nach der Alarmierung passiert und der Feuerwehrkommandant in jedem Einzelfall schriftlich nachweist, dass der Geblitzte tatsächlich zum Einsatz gefahren ist.Quelle: Artikel auf OVB online :-() MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 686114 | |||
Datum | 23.06.2011 10:10 | 9386 x gelesen | |||
Derjenige, der diesen Blödsinn losgetreten hat, sitzt nicht nur im Gemeinderat, er ist KBM. Leute gibt's... Wenn man fies wäre, müsste man fragen, wieviele Strafzettel der gute Mann denn schon erhalten hat. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 686117 | |||
Datum | 23.06.2011 11:04 | 8220 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer:-() Na gut, das ist tatsächlich schlecht, dass der Gemeinderat seinem Ordnungsamt eine Richtlinie an die Hand gibt, wie bei bestimmten OWi-Verfahren in Zukunft verfahren werden sollte. Kann ja auch nicht angehen, dass ein OWi-Verfahren wegen erhöhter Geschwindigkeit unter den Vorausetzungen des §35StVO ohne gerichtsvefahren bis mind. in die zweite Instanz eingestellt wird. Anderswo ist das ohne den Gemeinderat oder eine anderweitige ähnliche Empfehlung doch auch üblich: FA wird auf dem Weg zum FwGH mit vertretbar überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Er bekommt den Anhöhrungsbogen und gibt an, dass er Sonderrecht nach §35(1) StVO in Anspruch genommen hat und legt einen entsprechenden Beleg bei, und legt somit Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Die Ordnungsbehrde entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen, ob sie dem Widerspruch statt gibt und das OWi-Verfahren einstellt (Begründung ist plausibel oder man hat gar (als Stichprobe) nachgeprüft, man geht davon aus, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung im konkreten Fall gebührend berücksichtigt wurde) oder die Sache vor's Amtsgericht treibt. Verwaltungsinterne Richtlinien, wie in welchem Fall zu verfahren ist, ob man 30km/h pauschal (wobei das sicherlich nur verkürzt und vereinfacht in der Presse landete [1]) gut finden sollte ist eine andere Frage, sind zur sicherung eines einheitlichen Handelns verschiedener Sachbeabeiter doch nix neues. [1] ggf. hat der Gemeinderat auch nur den HVB aufgefordert, eine solche Anweisung zu erlassen. Man weis es nicht | |||||
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Autor | Jan 8B., Neuss / NRW | 686118 | |||
Datum | 23.06.2011 11:04 | 7958 x gelesen | |||
Hallo Zusammen. Vor zwei Jahren gab es in Castrop-Rauxel einen Fall in dem ein Feuerwehrmann zuschnellgefahren ist. Dort wurde berichtet das es in der Stadt ein 20km/h Regelung gibt. Also sind solche Geschwindigkeits Regelungen nicht unüblich. Hier der Bericht aus Castrop-Rauxel: http://www.derwesten.de/staedte/castrop-rauxel/Schnelle-Fahrt-zur-Feuerwache-280-Euro-und-Fahrverbot-id399288.html Ich finde nicht, dass man damit einen Freibrief erhält. Denn man darf ja nicht vergessen, wenn doch was passiert ist man voll verantwortlich und voll Strafbar. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 686124 | |||
Datum | 23.06.2011 11:33 | 7913 x gelesen | |||
Hallo, und da ist sie wieder, unsere digitale Welt, in der es nur einen "Freibrief" oder eine "Verurteilung" gibt. Irgendwas scheint es ja da noch dazwischen zu geben, denn - solange kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde - die Überschreitung nicht länger als zehn Minuten nach der Alarmierung passiert - der Feuerwehrkommandant in jedem Einzelfall schriftlich nachweist, dass der Geblitzte tatsächlich zum Einsatz gefahren ist hört sich schon mal nicht nach "Freibrief" an. Ich möchte auch nicht wissen, was das eigentlich beschlossene ist und was man in der Presse draus macht, da hab ich schon genügend Pressedarstellungen gelesen, die was komplett anderes widergaben oder die wesentliche Dinge (die der Presse meist aus Unwissenheit eben nicht wesentlich erschienen) nicht dargestellt haben. Wird ein Feuerwehrmann verurteilt, weil er unter gebührender Rücksicht seine Sonderrechte wahrnimmt, ist das Geschrei groß. Versucht man hier, eine Leitlinie zu schaffen, ist das Geschrei auch groß. Irgendwie fehlt heutzutage doch überall mal das "erst Hirn an und drüber nachdenken", also der berühmte gesunde Menschenverstand (hier auch öfter mal GMV genannt). Man kann auch nicht alles auf "richtig" oder "falsch" herunterbrechen. Für dieses Beispiel trifft dies insbesondere auf die pauschalen 30km/h zu. Während dies in einer Spielstraße, einer bewohnten Gegend am Tage (evtl. noch zu Zeiten, zu denen viele Kinder draußen sind), in der Nähe von Schulen usw. viel zu viel ist, mag des nachts auf einer unbewohnten 4-spurigen Ausfallstraße oder einer breiten Straße in einem Industriegebiet, in dem nachts nicht gearbeitet wird, sogar noch mehr als 30km/h zu viel gerechtfertigt sein. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 686125 | |||
Datum | 23.06.2011 11:39 | 7819 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Manuel Schmidt FA wird auf dem Weg zum FwGH mit vertretbar überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. die Frage ist halt: was (bzw. wie viel km/h zu schnell) ist "noch vertretbar überhöhte Geschwindigkeit"? Da gilt ohne irgendwelche Vorgaben immer der übliche Spruch "3 Juristen, 4 Meinungen"... Ich kenne einen Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung, der gewährt erstmal gar keine Toleranzen, und legt es in jedem Fall auf ein Gerichtsverfahren an. Das kann auch nicht im Sinne der Feuerwehrangehörigen sein, ist aber in dessen Zuständigkeitsberich leider Realität. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 686126 | |||
Datum | 23.06.2011 11:43 | 7811 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Jan Boßems Vor zwei Jahren gab es in Castrop-Rauxel einen Fall in dem ein Feuerwehrmann zuschnellgefahren ist. wir hatten dieses Jahr eine Woche den Sondersignal-Fahrtrainer aus Steinfurt bei uns. Aussage war hier, dass dort Überschreitungen bis max. 50 % über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit toleriert werden. Das macht meines Erachtens auch Sinn, weil es schon einen Unterschied macht, ob man - 20 km/h zu schnell innerorts bei erlaubten 50 oder 60 km/h - 20 km/h zu schnell in einer Tempo 30-Zone fährt. Insofern finde ich die Steinfurter Aussage auch plausibel. Gruß Markus | |||||
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Autor | Olaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg | 686127 | |||
Datum | 23.06.2011 11:52 | 8706 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDerjenige, der diesen Blödsinn losgetreten hat, sitzt nicht nur im Gemeinderat, er ist KBM. Leute gibt's... Pardon, aber deine pauschale Verurteilung ist genauso Blödsinn. Hier ist meines Erachtens nichts anderes geschehen, als dass die Regelung wie sie vielerorts "im stillen Amtskämmerlein" bereits erfolgt nun eben den Weg in die Presse gefunden hat. Ich finde daran nichts verwerfliches. Gruß Olaf | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 686128 | |||
Datum | 23.06.2011 12:29 | 8329 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf SebastianHier ist meines Erachtens nichts anderes geschehen, als dass die Regelung wie sie vielerorts "im stillen Amtskämmerlein" bereits erfolgt nun eben den Weg in die Presse gefunden hat.Soweit richtig. Geschrieben von Olaf Sebastian Ich finde daran nichts verwerfliches.Solche überflüssigen Beschlüsse, die lediglich Man könnte genauso gut beschließen "Die Gemeinde X spricht sich für die Ansicht aus, dass die Erde keine Scheibe ist". Würde genauso viel bringen. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 686129 | |||
Datum | 23.06.2011 12:53 | 7953 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf SebastianHier ist meines Erachtens nichts anderes geschehen, als dass die Regelung wie sie vielerorts "im stillen Amtskämmerlein" bereits erfolgt nun eben den Weg in die Presse gefunden hat Und wer weiß wie viele es (noch) gibt die nicht darüber reden sollen. lesen ist gut, verstehen besser ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 686134 | |||
Datum | 23.06.2011 13:49 | 7515 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichartwir hatten dieses Jahr eine Woche den Sondersignal-Fahrtrainer aus Steinfurt bei uns. Aussage war hier, dass dort Überschreitungen bis max. 50 % über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit toleriert werden Haha. Was 'ne Pfeife. Er sollte sich mal auch nur ansatzweise mit Gerichtsurteilen zu dem Thema auseinandersetzen, dann wird er merken, wie individuell solche Entscheidungen sind. Oder er ist Leiter des/ Eures Ordnungsamtes - dann sieht die Sache anders aus. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 686135 | |||
Datum | 23.06.2011 14:18 | 7529 x gelesen | |||
Wie bist Du denn drauf? Geschrieben von Frank Eisenblaetter Haha. Was 'ne Pfeife. Könnte man von Dir auch behaupten... Geschrieben von Frank Eisenblaetter Er sollte sich mal auch nur ansatzweise mit Gerichtsurteilen zu dem Thema auseinandersetzen, dann wird er merken, wie individuell solche Entscheidungen sind. Nachdem der Unterricht dort Teil der jährlichen Pflichtfortbildung ist, gehe ich davon aus, dass er - bzw. der Ersteller der Präsentation, und da war das Kreis-Ordnungsamt mit dabei - das getan hat. Im übrigen ist es mir bedeutend lieber eine flexible - wie offenbar in Steinfurt gelebte - Überschreitungsregelung zu haben, als pauschal zu sagen "30 km/h drüber ist in Ordnung". Denn in einer Tempo 30-Zone bedeutet das halt mals das Doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Geschrieben von Frank Eisenblaetter Oder er ist Leiter des/ Eures Ordnungsamtes - dann sieht die Sache anders aus. Du hast aber schon auch gelesen, was ich zuvor schrieb? Ich sagte eindeutig "DORT"! Somit als Beispiel, wie es in EINEM Landkreis in NRW gehandhabt wird bzw. offenbar geregelt ist. Und damit ist es halt noch nicht einmal für ganz NRW gültig, geschweige denn irgendwo bei uns in BY... | |||||
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Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 686137 | |||
Datum | 23.06.2011 15:38 | 7283 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Markus Reichart [...] Sondersignal-Fahrtrainer [...] Überschreitungen bis max. 50 % über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit toleriert werden. Hat er denn bewusst von Fahrten ohne Sondersignal zum Feuerwehrhaus, oder doch eher von Fahrten zum Einsatzort mit Sondersignal geredet? Weil es kann auch durchaus sein, dass wenn man mit dem Feuerwehrauto (mit eingeschaltetem SoSi) geblitzt wird, das Einsatzstichwort und die Geschwindigkeitsübertretung nicht zusammen passt, trotzdem eine Strafe drohen kann? MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 686151 | |||
Datum | 23.06.2011 16:43 | 7386 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartKönnte man von Dir auch behaupten... Klar, ich gestehe, dass ich im Einsatzfalle zum Langsam/ Normalfahrer mutiert bin und dieses missionarisch vertrete. Ich bin ABSOLUT GEGEN Leute, die Übertretungen auch im gewissen Rahmen gut heißen. Ich bezweifle nämlich stark, dass die Hirne ALLER Empfänger solcher Botschaften die Inhalte 100%ig speichern könne. Meist bleibt nach Filterung nur ein "Ich darf schneller fahren" übrig. Leider. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 686162 | |||
Datum | 23.06.2011 18:31 | 7146 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank EisenblaetterKlar, ich gestehe, dass ich im Einsatzfalle zum Langsam/ Normalfahrer mutiert bin und dieses missionarisch vertrete. Ich bin ABSOLUT GEGEN Leute, die Übertretungen auch im gewissen Rahmen gut heißen. Ich bezweifle nämlich stark, dass die Hirne ALLER Empfänger solcher Botschaften die Inhalte 100%ig speichern könne. Meist bleibt nach Filterung nur ein "Ich darf schneller fahren" übrig. Leider. Darf ich Deiner "Mission" beitreten? ;-) Ich kenne auch kein Beispiel, wo die Gefährdung Unbeteiligter, die "Rettung" maßgeblich verbessert hat. Meist war es Sch...! mkg hwk | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 686169 | |||
Datum | 23.06.2011 19:29 | 6989 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerDarf ich Deiner "Mission" beitreten? ;-) Klar. Aufkleber und T-Shirts "Normal - auch im Einsatzfall" drucken wir später. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 686172 | |||
Datum | 23.06.2011 19:38 | 7026 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartIch kenne einen Zweckverband für kommunale Verkehrsüberwachung, der gewährt erstmal gar keine Toleranzen, und legt es in jedem Fall auf ein Gerichtsverfahren an. Das kann auch nicht im Sinne der Feuerwehrangehörigen sein, ist aber in dessen Zuständigkeitsberich leider Realität. Ja, ich kenne durchaus auch eine Ordnungsbehörde, die jede Geschwindigkeitsübertretung, auch mit Einsatzfahrzeugen mit erkennbar eingeschaltetem Blaulicht und überprüfbarem Auftrag, nicht einstellt, sondern bis zumindest vor's Amtsgericht treibt. Da mag eine Verfahrensanweisung "von oben" durchaus helfen. nochwas zu: Geschrieben von Markus Reichart die Frage ist halt: was (bzw. wie viel km/h zu schnell) ist "noch vertretbar überhöhte Geschwindigkeit"? Da gilt ohne irgendwelche Vorgaben immer der übliche Spruch "3 Juristen, 4 Meinungen"... Man wird in meinem Posting erkannt haben, dass ich von pauschalen Angaben alla "30km/h" oder auch "20km/h" nix halte. Allerdings wird eine interne Regelung nicht ohne eine solche Richtschnur auskommen. Der Artikel sagte ja auch etwas von "in der nähe der Schule darf auch im Einsatz nicht zu schnell gefahren werden". Von daher scheint man es da doch differenziert zu sehen. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 686173 | |||
Datum | 23.06.2011 19:57 | 6959 x gelesen | |||
Hallo! Hier mal meine völlig unqualifizierte und unbeliebte Meinung zu dem Thema. Man suggeriert hier den FA, dass man ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit unter fest umrissenen Vorbedingungen duldet. Nun gut, wie auch immer. Leider wird dann verdrängt, dass die „Toleranz“ dann endet, wenn etwas passiert. Ich finde es ganz schön dreist, wenn jemand wegen der Alarmierung zu einer Ölspur dann mit 60 km/h durch die Tempo 30 Zone am Kita vorbeisemmelt. Eine gelungene Öffentlichkeitsarbeit! Was ist denn nun wenn was passiert? Richtig! Dann steht der „flotte“ FA mit heruntergelassener Hose vorm Staatsanwalt und stammelt: „Ich dachte, ich dürfte doch….wurde mir so gesagt…habe ich so verstanden.“ Stehen dann auch die Räte hinter dem FA und helfen ihm? Stellen sie ihm eine Rechtsbeistand? Leute, lasst Euch nicht auf etwas ein, aus dem Ihr unter Umständen nicht mehr herauskommt. Eile mit Weile! Bei Alarm, vor dem Einschalten des Motors, das Hirn einschalten und den GMV gebrauchen!! Übrigens, bei uns im Ort würde sich das von selbst erledigen. Fahr da mal zu schnell durch, und ein besorgter Familienvater erteilt Dir bei der nächsten Gelegenheit einen körperlichen Verweis in Form eines Veilchens. ;) (und das nach meiner Meinung mit Recht!) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz << | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 686174 | |||
Datum | 23.06.2011 20:04 | 6953 x gelesen | |||
Ja da hast Du aber dem Falschen geantwortet. Wie ich schrieb: Im Einsatzfall fahr ich normal! Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 686175 | |||
Datum | 23.06.2011 20:08 | 6996 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Frank Eisenblaetter Ja da hast Du aber dem Falschen geantwortet. Wie ich schrieb: Im Einsatzfall fahr ich normal! Sorry, war nicht auf Dich bezogen. Ich hab mich nur über den Antwort-Button eingeklingt. :-) Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz << | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 686186 | |||
Datum | 23.06.2011 21:26 | 6982 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Johannes Martin Hat er denn bewusst von Fahrten ohne Sondersignal zum Feuerwehrhaus, oder doch eher von Fahrten zum Einsatzort mit Sondersignal geredet? bewusst erstmal von Fahrten MIT Sondersignal, dort gilt wohl (wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe), dass alles, was über den 50 % liegt, ohnehin im Bereich der groben Fahrlässigkeit liegt. Bei Fahrten OHNE Sondersignal (also auch die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus) ist bei uns im Kreis ohnehin Lehrmeinung und Aussage im TM/ TF-Lehrgang, dass die FA von Überschreitungen der Geschwindigkeit oder sogar Rotlichtverstößen unbedingt Abstand nehmen sollen, weil eben Anzeige erstattet wird und wegen der fehlenden Erkennbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer die Inanspruchnahme von Sonderrechten keinen wirklichen Sinn macht. Abgesehen von der (möglichen) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer! Gruß Markus | |||||
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Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 686187 | |||
Datum | 23.06.2011 21:36 | 6928 x gelesen | |||
So wie ich das hier nämlich verstehe, geht es darum, dass es legitim ist 30 km/h innerorts zu schnell zu fahren, wenn man ohne Sondersignal auf dem Weg ins Feuerwehrhaus ist. ...nicht, dass wir hier am Thema vorbei reden ;) MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 686189 | |||
Datum | 23.06.2011 21:41 | 6913 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes MartinSo wie ich das hier nämlich verstehe, geht es darum, dass es legitim ist 30 km/h innerorts zu schnell zu fahren, wenn man ohne Sondersignal auf dem Weg ins Feuerwehrhaus ist. So lese ich den Ursprungspost auch... hätte gleich dazuschreiben sollen, dass ich bei meinem Vergleich mit Steinfurt Fahrten mit SoSi meinte (mea culpa). | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 686200 | |||
Datum | 24.06.2011 00:38 | 6805 x gelesen | |||
Ja "Fit for Firefighting" sollte sich halt nicht nur auf die physische Leistung beschränken. Ich denke da gibt es mindestens genauso, wenn nicht noch mehr, Bedarf. Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 686215 | |||
Datum | 24.06.2011 08:30 | 6861 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank Eisenblaetter Klar, ich gestehe, dass ich im Einsatzfalle zum Langsam/ Normalfahrer mutiert bin und dieses missionarisch vertrete. Ich bin ABSOLUT GEGEN Leute, die Übertretungen auch im gewissen Rahmen gut heißen. Ich bezweifle nämlich stark, dass die Hirne ALLER Empfänger solcher Botschaften die Inhalte 100%ig speichern könne. Meist bleibt nach Filterung nur ein "Ich darf schneller fahren" übrig. Leider. Genau. Bei manchen "Heissdüssen" wird es dazu führen, dass sie zur Ölspur mit 40 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich fliegen, weil wir dürfen das ja. Gruß Thorsten P.S. abgesehen davon sind wir ehrenamtlich und dürfen deshalb alles. :-( Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 686218 | |||
Datum | 24.06.2011 08:46 | 6873 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Michael Weyrich Wird ein Feuerwehrmann verurteilt, weil er unter gebührender Rücksicht seine Sonderrechte wahrnimmt, ist das Geschrei groß. Bei mir nicht. Jeder Fahrer ist für sich selbst verantwortlich. Und verurteilt werden kann man nur nach den geltenden Gesetzen. Wer die eben "zu weit auslegt" hat nicht mein Mitleid. Manche begreifen nicht, wie hoch das Risiko schon bei einer Fahrt mit Sondersignal ist, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer unvorhergesehen/ falsch verhält. Da kann auch bei geringen Geschwindigkeitsübertretungen schon was am Maschinisten hängenbleiben, je nachdem wie die Situation war. Mir wurde mal bei einer Ausbildung gesagt: "Wir stehen bei jeder Signaldfahrt mit einem Bein im Knast." Wenn sich das jeder Fahrer (auch bei der Fahrt zum GH) vergegenwärtigt könnte man sich viele Diskussionen sparen. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 686231 | |||
Datum | 24.06.2011 10:29 | 6972 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDerjenige, der diesen Blödsinn losgetreten hat Ich kenne mich im bayerischen Kommunalrecht nicht sonderlich aus, aber zumindest in Baden-Württemberg ist der Gemeinderat befugt innerhalb des Ermessensspielraums des Ordnungsamts diesem Vorgaben zu machen. Ich gehe mal davon aus, dass es mehr als genug Kommunen gibt, bei denen es eine interne DA des Leiters Hauptamt / Leiters Ordnungsamt / Bürgermeister gibt, die genau das gleiche beschreibt. Wenn nun also der Rat als höhergestelltes Organ den Ermessensspielraum des Sachbearbeiters eingrenzt, dann dürfte das auch in Bayern rechtswirksam sein. Bevor man also von Blödsinn redet wäre es interessant zu wissen, wie das Ordnungsamt das bisher geregelt hat und ob die Entscheidung wirklich so Pauschal getroffen wurde, wie die Medien das darstellen. Sicherlich wäre es auch nicht schlecht, den FA darauf hinzuweisen, dass auch die Landespolizei "blitzt" und denen diese DA ziemlich egal ist... Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 686234 | |||
Datum | 24.06.2011 11:02 | 6785 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Frank Eisenblaetter Ich bezweifle nämlich stark, dass die Hirne ALLER Empfänger solcher Botschaften die Inhalte 100%ig speichern könne. Meist bleibt nach Filterung nur ein "Ich darf schneller fahren" übrig. ...und die gleichen Leute sollen dann aber unter PA (fast) auf sich allein gestellt im brennenden Haus plötzlich vernünftige Entscheidungen treffen können, was du ihnen im Auto nich zutraust? Geschrieben von Frank Eisenblaetter Klar, ich gestehe, dass ich im Einsatzfalle zum Langsam/ Normalfahrer mutiert bin und dieses missionarisch vertrete. Ich bin ABSOLUT GEGEN Leute, die Übertretungen auch im gewissen Rahmen gut heißen. Geschwindigkeit oder Sonderrechte jeglicher Art? Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 686245 | |||
Datum | 24.06.2011 12:52 | 6744 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Markus Weber dass auch die Landespolizei "blitzt" und denen diese DA ziemlich egal ist... Öhm, wer ist gleich noch der Chef der Ortspolizeibehörde? ;-) Wird gern vergessen wer das Sagen hat.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 686253 | |||
Datum | 24.06.2011 14:50 | 6697 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben Gruhl.und die gleichen Leute sollen dann aber unter PA (fast) auf sich allein gestellt im brennenden Haus plötzlich vernünftige Entscheidungen treffen können, was du ihnen im Auto nich zutraust? Das ist die gleiche Diskussion wie mit dem Wärmefenster. Ein normal intelligenter Mensch versteht in unter 5 Minuten, warum nasse Kleidung beim Innenangriff Mist ist. Was kommt raus? Als Forum Leser kannst Du es alle 4 Wochen hier nachlesen. An das Thema Drehleiter wage ich mich erst gar nicht. Und jetzt sitzt plötzlich ein 20jähriger am Steuer des MTW und darf zum VU fahren. Vergiss es - ich war selbst mal jung und durfte Blaulicht fahren. Hätte mir gewünscht, meinen jetzigen Wissensstand damals gehabt zu haben - oder Ausbilder mit diesem. Geschrieben von Thorben Gruhl Geschwindigkeit oder Sonderrechte jeglicher Art? Nein, wir haben nie mit dem NEF an einer roten Ampel gewartet - ich habe aber konsequent bei allen Fahrern gerufen: Fahr langsamer, fahr langsamer, fahr langsamer. Das 14 Tonnen LF war sowieso in den fränkischen Gefilden untermotorisiert und ich saß nicht auf der 2. Position. Ein Rot-Weiß Auto auf der Seite oder ein Kind darunter macht sich nicht gut in der Zeitung. Diese Berühmtheit gönne ich anderen. Ich brauche das nicht mehr. Wenn ich wirklich Zeit gewinnen will, dann durch bessere Ausbildung und Routine, Routine, Routine.null Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
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