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ThemaArbeit als externer Brandschutzbeauftragter17 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorDenn8is 8R., Bochum / NRW686150
Datum23.06.2011 16:249479 x gelesen
Ich habe da mal eine Fachfrage, ich ziehe in Erwägung als Student des Bauingenieurwesen, mich als externer Brandschutzbeauftragter als Student selbstständig zu machen, nebenberuflich halt
Kann mir jemand sagen ob das möglich ist?
Die Ausbildung nach CFPA Europe und der vfdb-Richtlinie habe ich bereits an der DMT in Dortmund abgeschlossen.
Für Hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.


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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen686161
Datum23.06.2011 18:296931 x gelesen
Wenn du die Bescheinigung des VfdB hast ja.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü686165
Datum23.06.2011 18:436768 x gelesen
warum soll er eine Bescheinigung vom vfdb benötigen?

Gruß


Dies ist alles meine private und persönliche Meinung.
PS: Wer RechtsschreibFehler FindeT durF diesE beHeben :-)
Homepage: http://www.Feuerwehr-Bischweier.de

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW686178
Datum23.06.2011 20:236688 x gelesen
Hallo Dennis,

wenn Du die Ausbildung entsprechend den Vorgaben des VfdB etc. hast, kann ja nichts mehr passieren ;-)
Du kannst Dich selbstständig machen und dein Fachwissen Unternehmen anbieten - so dass Sie dich als externen Dienstleister beschäftigen. Vorteil ist sicherlich, das Du anders wahr genommen wirst, als jemand der schon jahrelang im eigenen Betrieb arbeitet. Nachteilig ist sicherlich, das man einen unbequemen Brandschutzbeauftragten auch schnell wieder los werden kann ;-)

Einer selbstständigen Tätigkeit dürfte entsprechend deiner Qualifikation nichts im Wege stehen - jetzt musst Du nur noch Werbung für dich machen und ein/mehrere Unternehmen finden.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorDenn8is 8R., Bochum / NRW686207
Datum24.06.2011 07:376470 x gelesen
Danke an alle für das Feedback.
Ich will es anfangs nur neben dem Studium machen und dann mal sehen was daraus wird.
Aber dann werde ich mein Glück mal versuchen.
Wenn noch jemand Tipps, Kritik oder Anmerkungen hat, bin ich jederzeit sehr dankbar dafür.


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AutorArmi8n B8., Bischweier / BaWü686242
Datum24.06.2011 12:186471 x gelesen
sehe ich so auch

Wäre das erste mal das man noch zusätzlich eine Bescheinigung vom Vfdb braucht, wenn man schon die Quali zum Brandschutzbeauftragter gemacht hat.

Du kannst den Firmen auch anbieten die jährlich wiederkehrenden BGVA1 unterweisungen zu machen, oder eben Brandschutz Unterweisungen, wird aus meiner Erfahrung raus gerne gemacht.

Viel Glück dabei

Gruß


Dies ist alles meine private und persönliche Meinung.
PS: Wer RechtsschreibFehler FindeT durF diesE beHeben :-)
Homepage: http://www.Feuerwehr-Bischweier.de

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW686243
Datum24.06.2011 12:316283 x gelesen
Hallo Armin,
er braucht keine Bescheinigung des VfdB. Der TO hat oben nur angegeben, das er die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten entsprechend den Empfehlungen der VfdB genossen hat.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern686251
Datum24.06.2011 14:066417 x gelesen
Die Randbedigungen des Brandschutzbeauftragten kennst Du ja. Es gibt keine gesetzlich verbindlich geregelte Ausbildung. daher ist die Ausbildung nach der vfdb-Richtlinie schon mal gut und sollte auch bei Deiner Eigenwerbung eingesetzt werden.

Bleiben zwei Fragen zur Bewertung der Selbstständigkeit:
a) wer braucht einen BSB?
b) warum einen Studenten als BSB nehmen, wenn man einen BSB braucht? Man kann ja auch BSB bekommen, die sind Dipl.-Ing. mit entsprechender Berufserfahrung.

Der Alibi-BSB der billig ist? Der ernsthafte BSB? Und bei dem Hintergrund der Selbstsständigkeit (klar etwad Geld nebenher ist immer willkommen) bitte auch nicht die Haftungsfragen im eigenen Interesse vergessen.


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorDenn8is 8R., Bochum / NRW686270
Datum24.06.2011 19:536247 x gelesen
Welche Haftungsfragen wären das bzw. wo kann ich dazu etwas nachlesen?


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional686272
Datum24.06.2011 20:256381 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dennis RohmannWelche Haftungsfragen wären das bzw. wo kann ich dazu etwas nachlesen?

Stichwort Beratungshaftung, 280 BGB


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorDenn8is 8R., Bochum / NRW686284
Datum25.06.2011 10:486152 x gelesen
Na ein bisschen Risiko ist immer dabei ;-)

Nee, Spaß bei Seite, damit habe ich mich schon beschäftigt und sehe das so, dass dieses Risiko natrülich auch immer besteht, denn wer macht keine Fehler?

Ich bin natrülich bestrebt dies zu vermeiden, möchte aber behaupten das durch die aktualität des Studiums ich immer auf dem neusten Stand bin und daher fasst behaupten möchte Fehler zu 99 % auszuschliessen.


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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern686287
Datum25.06.2011 12:056143 x gelesen
Hi,

ich kann es mir nun einfach nicht verkneifen, weil sich mir bei dem oft gemachten Fehler die Zehennägel kräuseln und es m.E. auch einfach keinen professionellen Eindruck macht, wenn man sich auf Organisationen bezieht, dabei aber offensichtliche Fehler macht.

Geschrieben von Gerrit Lamade Wenn du die Bescheinigung des VfdB hast ja.

es muss heißen "...der vfdb", denn das v steht für "Vereinigung".

In der Hoffnung, dem ein oder anderen einen peinlichen Moment in der Zukunft erspart zu haben...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern686288
Datum25.06.2011 12:196155 x gelesen
Studium ist das Eine - überwiegend mit Theorie gesättigt.
Die PRAXIS ist etwas ganz Anderes.

Eien gute Ausbildung ist die Basis - doch dann kommt die Praxis. Und da gilt: Berufserfahrung kann nur durch noch mehr Berufserfahrung erstetzt werden.

Faustregel nach frühenstens 5 Berufsjahren stellt sich so etwas wie erste Berufserfahrung ein. Nach 15 Jahren bist Du stattelfest.(Solltest es sein)


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorMich8ael8 H.8, Mühlacker / BW688908
Datum17.07.2011 21:525860 x gelesen
Hallo miteinander,

mein Studienkollege Christian hat vollkommen recht. Beratungshaftung.

Ich bilde selbst BSB aus. Jährlich min. 3 bis 4 Kurse plus einige Fortbildungen für BSB.
Verantwortung hat er für seine gemachte Aussage. Er muss Begehungen durchführen, Mängel finden, diese melden und auf deren Abstellung hinwirken. Die Hinwirkungsverpflichtung endet dann, wenn der Auftaggeber ganz klar sagt (am besten schriftlich) dass er den aufgefundenen Mangel so beläßt und die Verantwortung für dessen NICHTABSTELLUNG übernimmt.

Guter Tip: Nie zu einer Aussage vor Ort hinreissen lassen, wenn man sich nicht sicher ist. Da kommt die Aussage beim Kunden von mir: ".... muss ich mich erst kundig machen....."

Und noch was an euch Freelancer: Macht die Preise net kaputt..... Auch wenn Ihre keine direkte Verantwortung habt (klar die, über eine fachlich richtige Aussage schon) überlegt euch, was Ihr Wert seid.....


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AutorMart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg689002
Datum18.07.2011 13:405822 x gelesen
@Micha:
Ich glaub, viele sind sich nicht wirklich im klaren darüber, was man als BSB verlangen kann und muß!
Aber es gibt viele, die sich weit unter Wert verkaufen, nur damit Sie ihren Urlaub damit finanziert kriegen.


Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG

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AutorMich8ael8 H.8, Mühlacker / BW689044
Datum18.07.2011 16:245797 x gelesen
@ MArtin: da hast recht; einge der Preisliste im INternet sind aber auch der wahre knaller; kein Wunder der Preisverfall


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AutorSeba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW702511
Datum14.11.2011 16:145421 x gelesen
Wo finde ich denn eine angemessene Preisliste bzw. kann mir wer sagen was so der Regelsatz ist, gerne auch via PN.
Danke!


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 23.06.2011 16:24 Denn7is 7R., Bochum
 23.06.2011 18:29 ., Frankfurt
 23.06.2011 18:43 Armi7n B7., Bischweier
 25.06.2011 12:05 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 23.06.2011 20:23 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 24.06.2011 07:37 Denn7is 7R., Bochum
 24.06.2011 12:18 Armi7n B7., Bischweier
 24.06.2011 12:31 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 24.06.2011 14:06 Volk7er 7L., Erlangen
 24.06.2011 19:53 Denn7is 7R., Bochum
 24.06.2011 20:25 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 25.06.2011 10:48 Denn7is 7R., Bochum
 25.06.2011 12:19 Volk7er 7L., Erlangen
 17.07.2011 21:52 Mich7ael7 H.7, Mühlacker
 18.07.2011 13:40 Mart7in 7L., Illingen
 18.07.2011 16:24 Mich7ael7 H.7, Mühlacker
 14.11.2011 16:14 Seba7sti7an 7S., Recklinghausen
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