News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaFortbildung Motorsägenbedienung4 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern683870
Datum04.06.2011 17:113588 x gelesen
Hi zusammen,

mal eine Frage an die Holzmach-Begeisterten ;-)

M.W. gilt ein einmal gemachter MKS-Führerschein (Modul 1 und 2 bzw. Wald 1 plus evtl. Modul 5 für DLK) unbegrenzt und verfällt nicht, ist das korrekt?

Führt dennoch jemand eine geordnete Fortbildung für Motorsägenbediener durch? Wenn ja, würde mich der jährliche Stundenansatz und wenn möglich etwas Schriftliches dazu interessieren...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland683871
Datum04.06.2011 19:301891 x gelesen
Hallo,

Bei uns gibt es auf Abschnittsebene einen Lehrgang Motorsägenauffrischung dieser richtet sich eben an diejenigen die schon einen Motorsägenlehrgang hinter sich haben. Dieser wird bei uns von einem Forstwirt gehalten insgesamt sind es 12 Stunden.

Gruß Jan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern683875
Datum04.06.2011 20:491803 x gelesen
Hi Jan,

Geschrieben von Jan MandernachBei uns gibt es auf Abschnittsebene einen Lehrgang Motorsägenauffrischung dieser richtet sich eben an diejenigen die schon einen Motorsägenlehrgang hinter sich haben. Dieser wird bei uns von einem Forstwirt gehalten insgesamt sind es 12 Stunden.


Merci für die Info, in welchen Abständen soll diese Auffrischung absolviert werden?


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern684273
Datum07.06.2011 18:401349 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Adrian Ridder
Geschrieben von Jan Mandernach"Bei uns gibt es auf Abschnittsebene einen Lehrgang Motorsägenauffrischung dieser richtet sich eben an diejenigen die schon einen Motorsägenlehrgang hinter sich haben. Dieser wird bei uns von einem Forstwirt gehalten insgesamt sind es 12 Stunden.
"

Merci für die Info, in welchen Abständen soll diese Auffrischung absolviert werden?


Hm, scheint so wie erwartet zu sein, scheinbar hat niemand was dahingehend...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

deutscher Teil von firetactics.com

atemschutzunfaelle.eu

"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 04.06.2011 17:11 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 04.06.2011 19:30 Jan 7M., Saarbrücken
 04.06.2011 20:49 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
 07.06.2011 18:40 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt