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ThemaGF in NRW (war: Kommandant ohne GF-Lehrgang?)1 Betrag
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW682166
Datum23.05.2011 16:072505 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Markus MiddelVoraussetzung für den Besuch des GF-Lehrgangs in NRW ist die Beförderung zum Unterbrandmeister.
http://www.idf.nrw.de/ausbildung/katalog/lehrgaenge_details.php?l_id=116

Selbst wenn jemand alle Voraussetzungslehrgänge besucht hat, aber aus welchen Gründen auch immer noch nicht befördert wurde (Umzug in eine neue Wehr, JHV ist erst wieder in 11 Monaten, oder vergessen, soll ja auch vorkommen) kann er den Lehrgang nicht besuchen.


Irgendwie kann ich da kein Problem erkennen.

Selbst wenn der Feuerwehrchef am Freitag Nachmittag noch einen Platz in der Restplatzbörse für Montag gesichert hat, dann muss er halt die freudige Mitteilung "Du gehst ab Montag zum FIII!" noch ergänzen um "und hier ist deine Beförderung zum UBM!".

Eine Beförderung ist (wenn die Voraussetzung vorliegen) nun wirklich die am leichtesen zu erfüllende Bedingung. Dabei ist es aber einfacher, bei den Lehrgangsvoraussetzungen hinzuschreiben "Beförderung zum UBM" als "Absolvierter TF-Lehrgang und entweder HFM oder mindestens ein Jahr OFM". Letztlich erreicht man doch mit solchen Regelungen, dass ein FM(SB) vor dem Besuch des nächsten Lehrgangs ein gewisses Maß an Erfahrung in der vorhergehenden Funktion sammeln kann.

Gruß,
Henning


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 23.05.2011 13:57 Mark7us 7M., Idstein Kommandant ohne GF-Lehrgang?
 23.05.2011 16:07 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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