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Thema | mehrere Führungspositionen | 10 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Tim 8H., Alt Meteln / Mecklenburg Vorpommern | 679293 | |||
Datum | 28.04.2011 21:58 | 8018 x gelesen | |||
Hallo, Ich habe da mal eine Frage. Ich lebe in Mecklenburg Vorpommern und bin dort auch Wehrführer einer Gemeindefeuerwehr. Ich habe jetzt gerade von einer Feuerwehr im Umkreis gehört das dort der Wehrführer gleichzeitig Amtsjugendwart im gleichen Amt und Jugendwart in seiner Feuerwehr ist. Gibt es eine gesetzliche Beschränkung das er nur eine Funktion aus üben kann oder darf er überall mitwirken? Ich danke euch im Voraus für die Antworten | |||||
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Autor | Kars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 679294 | |||
Datum | 28.04.2011 22:06 | 5145 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Tim Hüber--- Gibt es eine gesetzliche Beschränkung das er nur eine Funktion aus üben kann oder darf er überall mitwirken? Soweit mir bekannt ist,gibt es da keine gesetzliche Beschränkung.Aber ein Blick in das Brandschutzgesetz könnte da vielleicht Klarheit bringen. Ich persönlich halte aber von dieser Ämterhäufung nichts,da doch nicht alle Ämter mit der gleichen Itensität ausgeführt werden und somit wird ein Bereich darunter leiden. Gruß Karsten Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!! | |||||
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Autor | Tim 8H., Alt Meteln / Mecklenburg Vorpommern | 679296 | |||
Datum | 28.04.2011 22:09 | 4858 x gelesen | |||
ja so sehe ich das auch, man kann nur auf einer Hochzeit tanzen. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 679299 | |||
Datum | 28.04.2011 22:14 | 4763 x gelesen | |||
Geschrieben von Karsten HamannIch persönlich halte aber von dieser Ämterhäufung nichts,da doch nicht alle Ämter mit der gleichen Itensität ausgeführt werden und somit wird ein Bereich darunter leiden. Kommt für mich drauf an a) welche Ämter vereinigt werden b) wie groß die Feuerwehr ist, bzw. wie fordernd das Amt im speziellen Fall ist. Dementsprechend fällt diese Entscheidung - sofern es gesetzlich möglich ist - unter "örtliche Gegebenheiten" und GMV. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Tim 8H., Alt Meteln / Mecklenburg Vorpommern | 679301 | |||
Datum | 28.04.2011 22:18 | 4703 x gelesen | |||
Ja gut das mit der Größe ist wohl wahr, aber es sind 3 Führungspositionen. Und eine davon ist der Jugendwart selbst, was aus meiner Sicht ziemlich anstrengend ist weil die Jugendlichen bei Laune gehalten werden müssen. | |||||
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Autor | Klau8s F8., Malchow / Mecklenburg | 679307 | |||
Datum | 28.04.2011 22:36 | 4764 x gelesen | |||
Im Land Brandenburg, gibt es ein Ort wo der Wehrführer gleichzeitig Stadtjugendwart und Kreisjugendwart ist. also ist das wohl kein problem | |||||
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Autor | Tim 8H., Alt Meteln / Mecklenburg Vorpommern | 679308 | |||
Datum | 28.04.2011 22:39 | 4643 x gelesen | |||
ja aber wie kann er alle Positionen gleich Ernst nehmen wenn er im Arbeitsverhältnis stehen sollte? | |||||
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Autor | Klau8s F8., Malchow / Mecklenburg | 679310 | |||
Datum | 28.04.2011 22:42 | 4639 x gelesen | |||
die frage war ja ob es möglich ist, das ja. Wie er sich nun darauf überall einbringt, hmm ist wohl seine sache | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 679329 | |||
Datum | 29.04.2011 01:20 | 4627 x gelesen | |||
Also bei uns ist der (Gesamt-)Kommandant ebenfalls noch (Abteilungs-)Kommandant einer Abteilungswehr, sein Stellvertreter ebenfalls. Das ist bei uns nach Satzung und FwG kein Problem. Und die von ihnen geleistete Arbeit leidet nicht unter der Doppelfunktion, denn es existiert ein gut funktionierender FW-Ausschuss, der hier unterstützend zur Seite steht, falls es irgendwo klemmen sollte. Und Doppelfunktionen dieser Art sind hier in der Umgebung keine Seltenheit. Bei der JF gibt es das auch. Unsere Kreisjugendfeuerwehr ist aufgrund der Größe des Rhein-Neckar-Kreises in mehrere (6) Bereiche aufgeteilt. In unserem Bereich ist der Bereichsleiter ebenfalls Jugendwart seiner Heimatwehr, sein Stellvertreter sogar Stadtjugendwart einer FW mit 13 Abteilungen. Ich denke, die Möglichkeit einer Doppelbelastung hängt auch immer von den jeweiligen Positionen ab, die zu besetzen sind. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
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Autor | Dani8el 8K., Wismar / Mecklenburg | 679388 | |||
Datum | 29.04.2011 16:35 | 4505 x gelesen | |||
Hallo Tim, Geschrieben von Tim Hübner Ich habe jetzt gerade von einer Feuerwehr im Umkreis gehört das dort der Wehrführer gleichzeitig Amtsjugendwart im gleichen Amt und Jugendwart in seiner Feuerwehr ist. Also laut Brandschutzgesetz MV sind lt §12 Abs 5 "Doppelfunktionen in Freiwilligen Feuerwehren grundsätzlich möglich, soweit die Gefahr einer Interessenkollision ausgeschlossen ist." Somit ist zumindest das Thema "Wehrführer" vs. "Jugendwart" wohl kein Problem. Eine Regelung bzgl. "Amtsjugendwart" ist mir nicht bekannt. Allerdings braucht es diese Regelung aufgrund des GMV wohl auch nicht wirklich... Geschrieben von Tim Hübner Ich danke euch im Voraus für die Antworten Gern geschehen... ;-) MFG Daniel Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter... | |||||
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