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Thema | Ölspurreinigung, war: Mal was neues - Vorsätzlich gelegte Ölspuren | 12 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 678026 | |||
Datum | 19.04.2011 10:19 | 6007 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWir wissen alle, dass das was wir mit unserem staub- oder granulatgebundenen Ölbinder fabrizieren die Straße nicht wirklich griffiger macht. In sofern haben die Motorradfahrer da nur bedingt Freude daran. das siehen manche irgendwie wieder ganz anders... (oder liegt die Sichtweise immer am "Absender" bzw. an dem der Lobbyarbeit für wen betreibt?) http://www.feuerwehrmagazin.de/magazin/nachrichten/news/olspuren-keine-zwingende-nachreinigung-mehr-17958 ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 678027 | |||
Datum | 19.04.2011 10:25 | 4254 x gelesen | |||
Hallo, gelesen. Es geht mir auch nicht um die Reinigung der Fahrbahn und schon gar nicht um deren Freigabe. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Feuerwehr immer alarmiert wird und auch sofort zur Ölspur ausrückt, um diese abzusichern und erste Maßnahmen (Ölbindemittel aufbringen) einzuleiten. Ölbindemittel, Warnschilder, teilweise auch Kehrmachinen sind vielerorts vorhanden. Eine so abgesichert Ölspur verträgt dann auch die Wartezeit, bis der Straßenbaulasträger kommt und die Straße freigibt bzw. eine weitere Reinigung veranlasst (Fremdfirma). Die sind Notfallleinsätze und dienen der Gefahrenabwehr, wie man bei diesem sehr tragischen Unfall unschwer erkennen kann. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 678037 | |||
Datum | 19.04.2011 12:17 | 4028 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KleeIch bin allerdings der Meinung, dass die Feuerwehr immer alarmiert wird und auch sofort zur Ölspur ausrückt, um diese abzusichern und erste Maßnahmen (Ölbindemittel aufbringen) einzuleiten. Nur jetzt sollten wir uns mal überlegen von wer i.d.R. diese Ölspuren an die Leitstelle weitermeldet. Ich wette darauf, daß es in einer Vielzahl der Fälle die Pol ist. MkG Marc | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 678051 | |||
Datum | 19.04.2011 13:42 | 4032 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNur jetzt sollten wir uns mal überlegen von wer i.d.R. diese Ölspuren an die Leitstelle weitermeldet. Ich wette darauf, daß es in einer Vielzahl der Fälle die Pol ist. Rechtlich ist die Zuständigkeit klar bei der Straßenbaubehörde angesiedelt. Selbst der Polizeivollzugsdienst wird nur subsidiär Zuständig, wenn die Behörde nicht erreichbar ist. Da der Polizeivollzugsdienst so gut wie keine Mittel zur Beseitigung einer Ölspur hat und die Sperrung oftmals aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht statthaft ist, wird eben die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe angefordert. Dort hat man die "nötigste" Ausrüstung und Manpowert zur Beseitigung dieser Schadenslage. Man sollte auch nicht vergessen, dass jede Ölspur auch eine Umweltgefahr darstellt die es natürlich auch originär durch die Feuerwehr zu beseitigen gilt. (Ein Tropfen Öl und 1000 Liter Wasser...) Die Problematik mit der passenden Beseitigung ist mir jedoch wohl bekannt und oftmals wird durch das Aufbringen und Abkehren der Ölspur die Gefahr nicht wirklich endgültig beseitigt. Aus diesem Grund stellen viele wohl noch die Hinweisschilder ACHTUNG ÖLSPUR auf, welche rechtlich übrigens auch nicht von der Feuerwehr gestellt werden dürften. Auch hier ist die Behörde und subsidiär die Polizei zuständig. Ich kann daher nur empfehlen die Fahrbahn nach deren Abstreuung durch die Polizei abnehmen und freigeben zu lassen. Erst dann hat die Feuerwehr den ihr zugewiesenen "Schwarzen Peter" wieder klar an die Polizei zurückgespielt und man ist im Falle eines Folgeunfalls aus dem Schneider. Es ist natürlich jahrelang gewachsen und die Straßenbaubehörden haben darin auch eine günstige Möglichkeit erkannt, wie sie einen teuren Bereitschaftsdienst umgehen können. Viele Feuerwehren wären ohne Ölspuren ja auch fast "arbeitslos" und machen sowas daher auch gerne um ihre Daseinsberechtigung gegenüber Dritten begründen zu können. Am Ende zählt eine Ölspur in der Statistik eben wie ein Großbrand mit einem Zähler ;-) Fakt ist, dass wir einfach zu billig für die Behörde sind und diese gerne die Kosten trägt, solange sie dadurch Geld sparen kann. Das spielt vor allem eine Rolle, wenn die Stadt als Träger der Feuerwehr gleichzeitig auch noch Straßenbaubehörde ist. Die Feuerwehr Aalen hat hierzu extra ein Fahrzeug, welches Ölspuren entsprechend beseitigt. Dort hat man wohl erkannt, dass die einmalige Beschaffung dieses Fahrzeuges mit der "kostengünstigen" Manpower der Feuerwehr wohl auf Dauer günstiger wie ein Bereitschaftsdienst bei der Straßenbaubehörde ist. Darauf hinzuwirken sollte Ziel aller Feuerwehren sein, die die Ölspurbeseitigung (die auch Umweltgefahr ist) weiterhin wahrnehmen wollen. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 678053 | |||
Datum | 19.04.2011 13:54 | 3793 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferIch kann daher nur empfehlen die Fahrbahn nach deren Abstreuung durch die Polizei abnehmen und freigeben zu lassen. Erst dann hat die Feuerwehr den ihr zugewiesenen "Schwarzen Peter" wieder klar an die Polizei zurückgespielt und man ist im Falle eines Folgeunfalls aus dem Schneider. Sehe ich auch so. Einem Bekannten ist es mal als Einsatzleiter bei einer Ölspur passiert, dass die Pol bei einer Ölspur meinte:"Ihr habt ja jetzt alles unter Kontrolle und habt schön abgesichert, dann können wir jetzt fahren!" Der Einsatzleiter war da anderer Ansicht und bat doch die Pol da zu bleiben. Die wollte nicht so recht, sodass er sich angeblich auf die Haube des Pol-Autos gesessen hat, bis die Abstreuarbeiten durchgeführt waren. Anschließend hat er dann die polizei aufgefordert, die Straße freizugeben. Welchen Wahrheitsgehalt die Geschichte hat, kann ich allerdings nicht sagen. Kenne sie nur vom Hören-Sagen. MkG Johannes Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 678054 | |||
Datum | 19.04.2011 13:56 | 3769 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Hinweisschilder ACHTUNG ÖLSPUR auf, welche rechtlich übrigens auch nicht von der Feuerwehr gestellt werden dürften Sicher ? Die FW darf keine verkehrsregelnden Schilder aufstellen, ein VZ 101 mit dem Hinweis "Ölspur" ist von der Reglungswirkung aber doch gleich wie ein Warndreieck - nur hat es mehr Aussagekraft als Info für die Verkehrsteilnehmer. Geschrieben von Jürgen Ringhofer durch die Polizei abnehmen und freigeben zu lassen Durch die Pol oder durch den Straßenbaulastträger. Ich denke letzterer ist wohl die Erste Wahl (wenn erreichbar), weil ja doch die Griffigkeit beurteilt werden muss. Auf KEINEN Fall darf das die Feuerwehr tun, das ist uns sicher allen klar. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Viele Feuerwehren wären ohne Ölspuren ja auch fast "arbeitslos" Richtig, und außerdem ist das eine schöne Einnahmequelle für die Kameradschaftskasse, zumindest wenn ein Verursacher ermittelt werden kann. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 678055 | |||
Datum | 19.04.2011 13:59 | 3755 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes MartinDie wollte nicht so recht, sodass er sich angeblich auf die Haube des Pol-Autos gesessen hat, bis die Abstreuarbeiten durchgeführt waren. Das wäre dann aber doch zu viel des Guten und würde m. E. sogar Straftatbestände mit sich bringen. Auf Anhieb fällt mir da die Nötigung oder die Beeinträchtigung von Nothilfemittel ein. Konsequent wäre es gewesen, wenn er die Straße nach der Abstreuung bis zur Abnahme durch die Polizei eben nicht freigegeben hätte. Ich selbst habe da aber schon über 1 Stunde darauf gewartet, weil die Polizei in ihrer Stärke eben auch noch andere Dinge zu erledigten hat, welche von höherer Dringlichkeit sind. Ein ganz lustiger Kollege der Polizei meinte mal, dass ich ja selbst Polizeibeamter bin und die Beurteilung der Freigabe dann ja selbst treffen könne. Ich habe ihm dann erklärt, dass es nicht um die Eigenschaft als Polizeibeamter, sondern um die Abgabe des "Schwarzen Peters" bei möglichen Folgeunfällen. Komischerweise wurde dann noch eine Spezialfirma zur Beseitigung der abgekehrten Fahrbahn angefordert ;-) Wahrscheinlich habe ich ihm damit ein wenig die Augen geöffnet. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 678056 | |||
Datum | 19.04.2011 14:02 | 3755 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KleeDie FW darf keine verkehrsregelnden Schilder aufstellen, ein VZ 101 mit dem Hinweis "Ölspur" ist von der Reglungswirkung aber doch gleich wie ein Warndreieck - nur hat es mehr Aussagekraft als Info für die Verkehrsteilnehmer. Nein ist es nicht! Das Zeichen 101 unterscheidet sich deutlich vom Warndreieck (Größe u. a.). Von daher darf die Feuerwehr alleine solche Schilder eigentlich nicht stellen. Geschrieben von Thomas Klee Durch die Pol oder durch den Straßenbaulastträger. Ich denke letzterer ist wohl die Erste Wahl (wenn erreichbar), weil ja doch die Griffigkeit beurteilt werden muss. Auch hier nein! Erste Wahl muss immer die Behörde sein, da die Polizei hier selbst subsidiär zuständig ist. Geschrieben von Thomas Klee Richtig, und außerdem ist das eine schöne Einnahmequelle für die Kameradschaftskasse, zumindest wenn ein Verursacher ermittelt werden kann. Die Einnahmen der Einsätze gehen doch nicht in die Kameradschaftskasse, sondern in das Stadtsäckel! Monitäre Gründe schließe ich daher klar aus. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 678059 | |||
Datum | 19.04.2011 14:22 | 3719 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Ringhoferdie Straßenbaubehörden haben darin auch eine günstige Möglichkeit erkannt, wie sie einen teuren Bereitschaftsdienst umgehen können Siehe hier. Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 678180 | |||
Datum | 19.04.2011 23:39 | 3783 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Thomas Klee Ich bin allerdings der Meinung, dass die Feuerwehr immer alarmiert wird und auch sofort zur Ölspur ausrückt, um diese abzusichern und erste Maßnahmen (Ölbindemittel aufbringen) einzuleiten. Gleiches gilt auch für verlorene Ladung (kann ja hinter einer Kurve liegen), freilaufende Tiere auf der BAB, überfrierendes Schmelzwasser im Winter, .... oder? Das ist IMNSHO ein sehr sensibles Thema, irgendwann müssen wir noch die Geiseln aus der Bank befreien, weil die ja ganz unstreitig auch irgendwie in Gefahr sind! Gruß, Henning | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 678181 | |||
Datum | 19.04.2011 23:46 | 3855 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Jürgen Ringhofer Man sollte auch nicht vergessen, dass jede Ölspur auch eine Umweltgefahr darstellt die es natürlich auch originär durch die Feuerwehr zu beseitigen gilt. (Ein Tropfen Öl und 1000 Liter Wasser...) Ich bitte dich. Hier mag die untere Umweltbehörde noch nichtmal benachrichtigt werden (auch nicht am nächsten Arbeitstag) wenn bis zu 5 Liter Öl punktuell ins Erdreich gelangt sind. Die große Mehrheit der Ölspuren sind doch eher kleinere Tropfmengen, und was wir da betreiben ist einfach nur Straßenkosmetik. Der Umwelt wird auch bestimmt nicht geholfen, wenn man die paar Kohlenwasserstoffe von der Fahrbahn dann mit noch mehr Chemie in den Kanal spült (oder die Emulsion dann noch groß durch die Gegend karrt und als Sondermüll behandelt). Für echte Ölspuren ist die Verkehrsgefährdung nicht zu bestreiten, ab einem gewissen Punkt kann man dann auch über Umweltgefahren nachdenken. Aber die meisten hier gemeldeten Ölspuren sind einfach nur bunte Kreise auf der (feuchten) Fahrbahn. Problem nur: wie soll die Leitstelle das bei der Meldung unterscheiden? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 678186 | |||
Datum | 20.04.2011 08:54 | 3686 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIch bitte dich. Das sehe ich gänzlich anders! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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