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ThemaBlaulicht-Unfall: Jetzt ermittelt die Polizei29 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg676054
Datum06.04.2011 17:0511657 x gelesen
hallo,

jetzt wirds interessant:

Der Unfall, den Kreisbrandrat Thomas Loibl während einer Blaulichtfahrt vor eineinhalb Wochen auf der Wochenblatt-Kreuzung gebaut hat, er könnte jetzt unangenehme Folgen für den Feuerwehr-Chef haben. Jetzt ermittelt die Polizei in dem Fall. Die Frage, die sich stellt: War Loibl zu Recht mit Blaulicht unterwegs?
Blaulicht-Unfall: Jetzt ermittelt die Polizei


MkG Jürgen Mayer

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AutorAlbe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern676082
Datum06.04.2011 18:498587 x gelesen
Hallo zusammen,

auch auf die Gefahr mich jetzt in die Nesseln zu setzen...

Der KBR kommt aus Rottenburg und wird zu einem VU
am anderen Ende des Landkreises und rund 42 Kilometer von Rottenburg entfernt alarmiert.

Wie wichtet man denn da den Zeitvorteil von Blaulicht und Martinshorn gegenüber dem Risiko auf dieser Distanz irgendwo nen Unfall zu bauen?

Ich behaupte, dass es bei dieser Distanz nur einen minimalen Unterschied gemacht hätte, ob er mit oder ohne Sonderrechte gefahren wäre. Ganz abgesehen davon, dass er bei 42 km Distanz eh nicht der erste gewesen wäre (auch nicht mit nem BMW...)

Warum fragt er denn da nicht per Funk nach, was los ist und ob er überhaupt benötigt wird?

Grüße,

Albert


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676083
Datum06.04.2011 18:548238 x gelesen
Das wird's wohl ;)


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676091
Datum06.04.2011 19:548372 x gelesen
Wenn die Polizei ermittelt, wird wohl erst einmal überprüft, ob der KBR alarmiert wurde. Wenn ja, dann wird wohl geprüft, ob sein Einsatz an dieser Stelle als hoheitliche Aufgabe dringend geboten und erforderlich war. Spielt aber insgesamt keine wirklich große Rolle, da die missbräuchliche Verwendung von Blaulicht und Martinshorn nur eine Owi ist, welche mit einem geringen Bußgeld geahndet wird. Die Unfallschuld hat er ja ohnehin durch Abs. 8 des § 35 StVO, da er jemanden anderen geschädigt hat.

Von daher viel Lärm um nichts! Unfallschuld und die damit ggf. verbundene Verkehrsstraftat (wenn überhaupt) steht ohnehin fest und dazu muss er sich verantworten. Ob er das mit oder ohne Blaulicht gemacht hat ist eigentlich dabei unwichtig!

Interessant wäre zu wissen, ob er einer Straftat nach § 315c StGB beschuldigt ist oder ob es als Ordnungswidrigkeit aufgenommen worden ist.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676092
Datum06.04.2011 19:588088 x gelesen
Geschrieben von Albert KißlingerWarum fragt er denn da nicht per Funk nach, was los ist und ob er überhaupt benötigt wird?

Also bei uns wird der KBR erst ab einem gewissen Alarmstichwort alarmiert, d.h. er dürfte davon ausgehen, dass hier erhöhter Regelungsbedarf besteht. So etwas möchte wohl niemand nur am Funk erledigen wollen.

Da sich der Unfall ja in einer offensichtlich verkehrsreichen (1) Kommune ereignet hat, ist der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn doch zu rechtfertigen.

Geschrieben von Albert KißlingerIch behaupte, dass es bei dieser Distanz nur einen minimalen Unterschied gemacht hätte, ob er mit oder ohne Sonderrechte gefahren wäre

Mit Sonderrechten war er so oder so unterwegs, und da sich der Unfall beim Überfahren einer roten Ampel ereignete wird auch der Einsatz des Wegerechtes einen Zeitvorteil bringen.

Ich vermute, dass es im nachhinein geheißen hat, das der Unfall garnicht sooo schwer war, und der KBR garnicht benötigt wurde. Aber dass kann man in der ersten Zeit der Alarmierung nie wissen. Oder hatte der KBR eine entsprechende Lagemeldung erhalten und ist trotzdem weitergefahren? OK, das könnte Ärger geben!

Gruß Knut

(1) sont wäre es wohl kaum zum Unfall gekommen


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern676096
Datum06.04.2011 20:117970 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeDa sich der Unfall ja in einer offensichtlich verkehrsreichen (1) Kommune ereignet hat, ist der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn doch zu rechtfertigen.
(1) sont wäre es wohl kaum zum Unfall gekommen
Wie kommst du denn darauf? Ein Unfall kann immer und überall passieren, egal wie viel Verkehr.
Kurze Unaufmerksamkeit, kleine glatte Stelle und schon schepperts. Und das u.U. ziemlich deutlich! (Wenn ein Baum oder ein Haus im Weg war.)


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676097
Datum06.04.2011 20:187950 x gelesen
Hallo Linus,

das stimmt. Aber wenn ein Auto in ein anderes fährt, dann braucht es mindestens zwei. OK, das ist nicht "verkehrsreich", die Dimension der Straßenkreuzung (Unfallort) lässt diesen Schluss aber zu.

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorKlau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o)676107
Datum06.04.2011 21:127853 x gelesen
Guten abend.

Ob die Fahrt erforderlich war, und / oder wie es dazu kam, auch ob es rechtlich geahndet werden muß oder nicht, werden die Ermittlungen der dazu befähigten und bestallten Fachleute ergeben. Sofern sie sich nicht an Meinungen hier orientieren, ist das Ergebnis völlig offen. ;o)

Schönen Abend noch. :o)


Liebe Grüße

Klaus

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676162
Datum07.04.2011 10:177837 x gelesen
Hallo Jürgen,

mir ist da eine Frage gekommen:

Wenn eine fiktive Führungskraft der Feuerwehr, welche ein Fahrzeug mit SoSi-Anlage fährt, Kenntnis davon hat, das Ihr Einsatz nicht erforderlich ist (etwa durch eine Lagemeldung), nun aber weiter sowohl Sonderrechte als auch Wegerechte in Anspruch nimmt.

Könnte das nicht zu einer Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach sich ziehen? Evtl. wegen grober Fahrlässigkeit noch eins drauf? Gibt es so etwas überhaubt?

Freue mich auf Deine Antwort,

Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676168
Datum07.04.2011 10:277816 x gelesen
Das ist ganz klar möglich, weil das StGB auch hier in Form des § 315c StGB greifen kann.

Dazu müssen nur die Tatbestandsmerkmale erfüllt sein.

Rücksichtslos:

Von rücksichtslos im Sinne des § 315c StGB spricht man, wenn jemand sich aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten im Verkehr hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit keine Bedenken bezüglich seines Fahrverhaltens aufkommen lässt (BGH 5, 392)..

grob verkehrswidrig:

Grob verkehrswidrig ist ein Verkehrsverhalten, mit dem der Fahrzeugführer in einem
besonders hohen Maß gegen seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer verstößt.

7 Todsünden:

u. a. Rotlicht

Vorsatz: hier wohl in Form des bedingten Vorsatzes

Konkrete Gefahr für ein Rechtsgut:

Hier Gesundheit und Eigentum des Unfallgegners

Von daher jederzeit möglich und auch oft angewendet. Kenne einen Fall wo ein Polizeibeamter wegen so einem Delikt verurteilt wurde, weil er ohne Freigabe der Sonderrechte zu einem Einsatz fuhr und einen Unfall verursachte.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW676170
Datum07.04.2011 10:307516 x gelesen
Ach ja! Scheitern tut es oft daran, dass der Vorsatz nicht bejaht wird. In der Regel fehlt das "Wollenselement" im Vorsatz oder das "billigend in Kauf" nehmen. Das ist aber ein subjektives Tatbestandsmerkmal und daher wird hier wohl auch ermittelt!


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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben676171
Datum07.04.2011 10:307505 x gelesen
Danke!


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(J. Stiegel, 2009)

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AutorDan 8B., Grünwald b.München / Bayern676197
Datum07.04.2011 12:187529 x gelesen
wenn man nach dem Unfal googelt erscheint hin und wieder auch ein alter Link zu nem Unfall von nem KBM mit Musik und Reklame an genau der gleichen Kreuzung vor ein paar Jahren finde den Link grade nicht, war dem so?


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676218
Datum07.04.2011 13:517491 x gelesen
Ja, das stimmt. Auch bei diesem Unfall war ich dabei. Da war die Ursache des Alarms eine BMA-Alarm in einem Schwimmbad. Der KBM wurde dabei schwer verletzt.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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Autor ., / 676865
Datum12.04.2011 15:427459 x gelesen

Dieser Beitrag wurde gesperrt.

Der Verfasser hat zum Posten den Namen und die persönlichen Daten einer anderen Person verwendet.

Es wurden rechtliche Schritte eingeleitet.

Jürgen M@yer, Webmaster

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern676897
Datum12.04.2011 17:497414 x gelesen
Ist noch nix bekannt


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Autor ., / 678188
Datum20.04.2011 08:577305 x gelesen

Dieser Beitrag wurde gesperrt.

Der Verfasser hat zum Posten den Namen und die persönlichen Daten einer anderen Person verwendet.

Es wurden rechtliche Schritte eingeleitet.

Jürgen M@yer, Webmaster

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AutorHans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg678189
Datum20.04.2011 09:057269 x gelesen
Guten morgen...

Geschrieben von = Name aus rechtlcihen Gründen gesperrt = Guten Morgen,
gibt es schon neuere Erkenntnisse oder etwas neues?


innerhalb 2 Wochen...eher ned...oder?......Geduld ist bei sowas angesagt....damit auch ein gerechtes und _gutes_ REsultat/Ergebnis rauskommt....


Grüsse
Hansi


Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O)

Hier bin ich beschäftigt: http://www.blumen-stellmacher.de

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern678194
Datum20.04.2011 10:057147 x gelesen
Genau so sieht's aus. Gibt noch nix neues.

Grüßle


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg678195
Datum20.04.2011 10:097182 x gelesen
Hallo!
Geschrieben von = Name aus rechtlcihen Gründen gesperrt = gibt es schon neuere Erkenntnisse oder etwas neues?
In welche Richtung gehen denn deine Interessen in diesem Fall?
Grüße


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW678206
Datum20.04.2011 11:147089 x gelesen
Vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens und der Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft wird sich nicht viel ergeben. Das braucht Zeit und es ist ja bekannt, dass die Mühlen der Justiz sehr langsam aber gründlich mahlen.

Von daher wird wohl erst wirklich nach den Sommerferien mit einem eventuellen Ergebnis zu rechnen sein (wenn überhaupt).


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern688603
Datum14.07.2011 12:447208 x gelesen
Mahlzeit!

Die Ermittlungen gegen unseren KBR wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Zivilrechtlich läuft noch.


Link Artikel Wochenblatt

Viele Grüße
TB


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg688614
Datum14.07.2011 13:386821 x gelesen
hallo,

sehr interessant finde ich dieses Statement der Staatsanwaltschaft:

Er hatte sich quasi selber alarmiert, so der Sprecher der Landshuter Staatsanwaltschaft, RalphReiter, jetzt zu dem Fall und bestätigte damit, dass Loibl nicht von der Integrierten Rettungsleitstelle gerufen worden ist. Vielmehr habe Loibl über Funk von dem Unfall erfahren und sein Kommen dann angekündigt. Quelle: http://www.wochenblatt.de/nachrichten/landshut/regionales/Er-hat-sich-praktisch-selbst-alarmiert;art67,56941

gerade auch deswegen bin ich über die Einstellung des Verfahrens verwundert ...


MkG Jürgen Mayer

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern688615
Datum14.07.2011 13:476624 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jürgen M@yergerade auch deswegen bin ich über die Einstellung des Verfahrens verwundert ...

mich verwundert eher der Bericht als solches. Es scheint mir, als werden da ein paar Sachen verdreht. Vom darin "rasenden" und "donnernden" KBR mal ganz abgesehen.

Geschrieben von selbigem Artikel Aus juristischer Sicht hätte er damit das Blaulicht also nicht einschalten dürfen, an der roten Ampel hätte er stehen bleiben müssen.
m. W. ist die Leitstelle gegenüber der Feuerwehr nicht weisungsberechtigt und darf demnach weder eine Fahrt unter Inanspruchnahme von Sonder-/Wegerecht anordnen noch verbieten.

Geschrieben von s. o. Wer als Feuerwehrler mit Blaulicht und Martinshorn fahren will, der muss von der Einsatzzentrale alarmiert worden sein.
Ist das rechtlich wirklich so? Quelle?


Grüße
Magnus

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg688616
Datum14.07.2011 13:536658 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yer gerade auch deswegen bin ich über die Einstellung des Verfahrens verwundert ...

Als KBR bin ich in BY m.W.n. für die Leistungsfähigkeit der FF zuständig. Damit kann ich doch begründen wenn ich mir auch gerne mal die Anfangsphase der Arbeit von FF XY anschauen möchte.

Ansonsten gibt der Artikel nicht viel her, bzw. ich glaube nicht jedes Wort das darin steht. Der Schreiber scheint mir ein wenig Schaum vor dem Mund zu haben. Die Wortwahl lässt jedenfalls nicht auf eine sachlich-objektive Auseinandersetzung mit dem Thema schließen.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg688617
Datum14.07.2011 14:006658 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Markus WeberAls KBR bin ich in BY m.W.n. für die Leistungsfähigkeit der FF zuständig. Damit kann ich doch begründen wenn ich mir auch gerne mal die Anfangsphase der Arbeit von FF XY anschauen möchte.
ob eine solche Argumentation dann dem hier standhält:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. STVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

Ich hab da meine Zweifel - Unabhängig vom Schreibstil und der Intension die hinter dem Zeitungsartikel steht.


MkG Jürgen Mayer

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern688619
Datum14.07.2011 14:196581 x gelesen
Geschrieben von Markus Weberdie Anfangsphase der Arbeitist bei über 50km Anfahrt (davon einmal Quer durch die Stadt Landshut) etwas schwierig. Auch mit Sosi.


Wer einen Fehler gefunden hat, darf ihn behalten :-)

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern688623
Datum14.07.2011 14:316586 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerob eine solche Argumentation dann dem hier standhält:

"(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten."
STVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht


Dann wird aber ein Schuh daraus, weil damit die Sondersignal bei mehr oder weniger allen überörtlich tätigen Führungskräften in Frage gestellt wird...


Grüße
Magnus

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen688629
Datum14.07.2011 15:256536 x gelesen
Geschrieben von Magnus Hammerl Dann wird aber ein Schuh daraus, weil damit die Sondersignal bei mehr oder weniger allen überörtlich tätigen Führungskräften in Frage gestellt wird...

Was grundsätzlich auch sinnvoll ist.

In allen Brandschutzgesetzen wird die Kommunen verpflichtet eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Dazu gehören meines Erachtens auch ausreichend leistungsfähige Führungskräfte. Somit dürfte bis auf wenige Ausnahmen (besondere / umfangreiche Lagen) im Grundsatz kein akuter Bedarf an KBx an der Einsatzstelle bestehen und diese können somit auf Anfahrt mit SoSi getrost verzichten.


MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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 27.03.2011 18:44 Joha7nne7s H7., Dingolfing Schon wieder Unfall auf Einsatzfahrt
 06.04.2011 17:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 06.04.2011 18:49 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
 06.04.2011 19:54 ., Kirchheim unter Teck
 07.04.2011 10:17 Knut7 K.7, Nordendorf
 07.04.2011 10:27 ., Kirchheim unter Teck
 07.04.2011 10:30 ., Kirchheim unter Teck
 07.04.2011 10:30 Knut7 K.7, Nordendorf
 06.04.2011 19:58 Knut7 K.7, Nordendorf
 06.04.2011 20:11 ., Thierstein
 06.04.2011 20:18 Knut7 K.7, Nordendorf
 06.04.2011 18:54 ., Ergolding
 07.04.2011 12:18 Dan 7B., Grünwald b.München
 07.04.2011 13:51 ., Ergolding
 06.04.2011 21:12 ., Nürnberg
 12.04.2011 15:42 .
 12.04.2011 17:49 ., Ergolding
 20.04.2011 08:57 .
 20.04.2011 09:05 Hans7i S7., Korntal-Münchingen
 20.04.2011 10:05 ., Ergolding
 20.04.2011 10:09 Matt7hia7s M7., Stockach
 20.04.2011 11:14 ., Kirchheim unter Teck
 14.07.2011 12:44 ., Ergolding
 14.07.2011 13:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.07.2011 13:47 Magn7us 7H., Pöttmes
 14.07.2011 13:53 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 14.07.2011 14:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.07.2011 14:31 Magn7us 7H., Pöttmes
 14.07.2011 15:25 ., Bad Hersfeld
 14.07.2011 14:19 ., Ergolding
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