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Thema | Normfahrzeuge staatlich gefördert - wie lange gebunden ? | 8 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Domi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen | 675770 | |||
Datum | 05.04.2011 16:01 | 4174 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, habe eine Frage, gibt es eine Zeitliche Vorgabe,wie lange staatlich geförderte Fw Fahrzeuge der Norm entsprechend genutzt werden müssen/dürfen. Habe schon mehrfach Fahrzeuge gesehen, meist KLF (KLF Thüringen) die mit Fördermittel angeschafft worden und letztenendlich als VRW oder Hilfsrüstwagen umgenutzt worden. Teilweise schon kurz nach der Indienststellung. Also TS und Schläuche runter, Rettungssatz, Notstromer , Beleuchtungssatz und Werkzeug für THL drauf. Mit kameradschaftlichen Grüßen Dominic | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 675773 | |||
Datum | 05.04.2011 16:11 | 3111 x gelesen | |||
Hallo Dominic, Geschrieben von Dominic Wenkel gibt es eine Zeitliche Vorgabe,wie lange staatlich geförderte Fw Fahrzeuge der Norm entsprechend genutzt werden müssen/dürfen. das müsste eigentlich in den entsprechenden Förderrichtlinien stehen. Für das Land Thüringen sind mir diese aber leider nicht bekannt. In Bayern würde die Bindungsfrist in der Regel 20 Jahre betragen (Ausnahmen: MZF und TSF, wenn ich das so richtig in Erinnerung habe). Gruß Markus | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 675777 | |||
Datum | 05.04.2011 17:03 | 2723 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartIn Bayern würde die Bindungsfrist in der Regel 20 Jahre betragen (Ausnahmen: MZF und TSF, wenn ich das so richtig in Erinnerung habe). Richtig. Siehe href="http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/rechtl_grundlagen/2153_i_286_kf_002.pdf" target="_blank">hier. Jetzt habe ich aber auch noch drei Fragen: a) Wird das irgendwie kontrolliert? b) Was passiert, wenn man sich darüber hinwegsetzt? c) Was macht man, wenn man das Fahrzeug (maßgeblich) ändert oder gebraucht verkauft? MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 675778 | |||
Datum | 05.04.2011 17:04 | 2547 x gelesen | |||
Sorry, hier der Link: unter 6.4 MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Loth8ar 8G., Edertal / Hessen | 675779 | |||
Datum | 05.04.2011 17:05 | 2560 x gelesen | |||
Hallo, in Hessen gilt laut Brandschutzförderrichtlinie Absatz 6) Zeitliche Bindung, Rückforderung der Zuwendung Anlage 1 = Bauvorhaben / Anlage 2 = Fahrzeuge Mit kameradschaftlichen Grüßen vom schönen Edersee LOTHAR | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 675784 | |||
Datum | 05.04.2011 17:17 | 2509 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus Dreschera) Wird das irgendwie kontrolliert? Gute Frage. Sollte vom technischen Prüfdienst kontrolliert werden, aber der ist ja chronisch überlastet. Gruß Knut "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!" (J. Stiegel, 2009) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 675785 | |||
Datum | 05.04.2011 17:19 | 2510 x gelesen | |||
Geschrieben von Knut KobbeGute Frage. Sollte vom technischen Prüfdienst kontrolliert werden, aber der ist ja chronisch überlastet. Soweit ich weiß ist der nicht nur überbelastet, sondern deswegen auch vorerst ausgesetzt... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Heiligenhafen / Schleswig-Holstein | 681694 | |||
Datum | 20.05.2011 02:47 | 2286 x gelesen | |||
Soweit mir bekannt ist beträgt in S-H die Zeit 10 Jahre. Viele Grüsse von der Ostsee | |||||
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