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ThemaNormfahrzeuge staatlich gefördert - wie lange gebunden ?8 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorDomi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen675770
Datum05.04.2011 16:014174 x gelesen
Hallo Zusammen,

habe eine Frage, gibt es eine Zeitliche Vorgabe,wie lange staatlich geförderte Fw Fahrzeuge der Norm entsprechend genutzt werden müssen/dürfen.

Habe schon mehrfach Fahrzeuge gesehen, meist KLF (KLF Thüringen) die mit Fördermittel angeschafft worden und letztenendlich als VRW oder Hilfsrüstwagen umgenutzt worden. Teilweise schon kurz nach der Indienststellung.
Also TS und Schläuche runter, Rettungssatz, Notstromer , Beleuchtungssatz und Werkzeug für THL drauf.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Dominic

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern675773
Datum05.04.2011 16:113111 x gelesen
Hallo Dominic,

Geschrieben von Dominic Wenkel
gibt es eine Zeitliche Vorgabe,wie lange staatlich geförderte Fw Fahrzeuge der Norm entsprechend genutzt werden müssen/dürfen.
das müsste eigentlich in den entsprechenden Förderrichtlinien stehen. Für das Land Thüringen sind mir diese aber leider nicht bekannt. In Bayern würde die Bindungsfrist in der Regel 20 Jahre betragen (Ausnahmen: MZF und TSF, wenn ich das so richtig in Erinnerung habe).

Gruß
Markus


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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern675777
Datum05.04.2011 17:032723 x gelesen
Geschrieben von Markus ReichartIn Bayern würde die Bindungsfrist in der Regel 20 Jahre betragen (Ausnahmen: MZF und TSF, wenn ich das so richtig in Erinnerung habe).
Richtig. Siehe href="http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/rechtl_grundlagen/2153_i_286_kf_002.pdf" target="_blank">hier.

Jetzt habe ich aber auch noch drei Fragen:

a) Wird das irgendwie kontrolliert?
b) Was passiert, wenn man sich darüber hinwegsetzt?
c) Was macht man, wenn man das Fahrzeug (maßgeblich) ändert oder gebraucht verkauft?


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern675778
Datum05.04.2011 17:042547 x gelesen
Sorry, hier der Link: unter 6.4


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorLoth8ar 8G., Edertal / Hessen675779
Datum05.04.2011 17:052560 x gelesen
Hallo,

in Hessen gilt laut Brandschutzförderrichtlinie Absatz 6)

Zeitliche Bindung, Rückforderung der Zuwendung
Wird eine aus Landesmitteln geförderte Maßnahme nicht dem Zuwendungszweck entsprechend
verwendet, wird die Bewilligung regelmäßig ganz oder teilweise widerrufen. Bei der Berechnung
der teilweisen Rückforderung wird bei Maßnahmen der Anlage 1 für eine Bindungsfrist von
25 Jahren eine einheitliche Wertminderung von 4 v.H. und bei Maßnahmen der Anlage 2 für eine
Bindungsfrist von 20 Jahren eine einheitliche Wertminderung von 5 v.H. jährlich zu Grunde
gelegt. Die Bindungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Anlage 1 = Bauvorhaben / Anlage 2 = Fahrzeuge


Mit kameradschaftlichen Grüßen
vom schönen Edersee
LOTHAR

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben675784
Datum05.04.2011 17:172509 x gelesen
Geschrieben von Linus Dreschera) Wird das irgendwie kontrolliert?

Gute Frage. Sollte vom technischen Prüfdienst kontrolliert werden, aber der ist ja chronisch überlastet.

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern675785
Datum05.04.2011 17:192510 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeGute Frage. Sollte vom technischen Prüfdienst kontrolliert werden, aber der ist ja chronisch überlastet.
Soweit ich weiß ist der nicht nur überbelastet, sondern deswegen auch vorerst ausgesetzt...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorManu8el 8S., Heiligenhafen / Schleswig-Holstein681694
Datum20.05.2011 02:472286 x gelesen
Soweit mir bekannt ist beträgt in S-H die Zeit 10 Jahre.
Viele Grüsse von der Ostsee


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 05.04.2011 16:01 Domi7nic7 W.7, Bad Berka, 99735 Nohra
 05.04.2011 16:11 Mark7us 7R., Höhenrain
 05.04.2011 17:03 ., Thierstein
 05.04.2011 17:04 ., Thierstein
 05.04.2011 17:17 Knut7 K.7, Nordendorf
 05.04.2011 17:19 ., Thierstein
 05.04.2011 17:05 Loth7ar 7G., Edertal
 20.05.2011 02:47 Manu7el 7S., Heiligenhafen
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