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Thema | Versicherungsschutz für Fördervereine | 10 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Klau8s W8., Herrstein / RLP | 675666 | |||
Datum | 04.04.2011 20:47 | 4772 x gelesen | |||
Hallo, mal meine Fragen bezüglich Fördervereine der Feuerwehr: Wer hat eine Rechtsschutzversicherung? Wer hat eine Haftpflichtversicherung u. a. auch für Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür usw.? Für Infos und Tipps wäre ich dankbar. Viele Grüsse aus dem Hunsrück Klaus | |||||
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Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 675670 | |||
Datum | 04.04.2011 21:48 | 3560 x gelesen | |||
Beide Versicherungen kann ich Dir nur empfehlen. Rechtschutz mussten wir schon mal in Anspruch nehmen und Veranstaltungshaftpflicht ist bei uns Voraussetzung für die Erteilung einer Veranstaltungsgenemigung durch die Stadt. Details kenn ich keine, aber wende Dich an die Versicherung Deines Vertrauens (gibts so was überhaupt ;-)?) und lasse Dir Angebote machen. Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haar / Bayern | 675674 | |||
Datum | 04.04.2011 22:40 | 3512 x gelesen | |||
Guten Abend, Geschrieben von Bernhard Glas Beide Versicherungen kann ich Dir nur empfehlen. Rechtschutz erscheint klar, da ja ein eigenständiger e.V. Geschrieben von Bernhard Glas Veranstaltungshaftpflicht ist bei uns Voraussetzung für die Erteilung einer Veranstaltungsgenemigung durch die Stadt. Sonstige reine Veranstaltungen des Vereins benötigen auch eine eigene Haftplichtversicherung, soweit auch logisch, nun bezog sich die Frage auch u.a. auf einen Tag der offenen Tür. Hier bin ich anderer Meinung, da ja die Verwaltungsbehörde (da für die Technik zuständig) dem Mitbürger die Ausstattung präsentiert und die Mitglieder des Vereins diese lediglich erklären bzw. demonstrieren, somit dürfte in diesem Fall doch die Haftpflicht der Stadt, Gemeinde o.ä. zuständig sein. Gibt es einen Juristen im Forum, der hier weiterhelfen kann? Grüße, BS "Dunkel die andere Seite ist, seehr dunkel"......"Yoda! Halt den Mund und iss dieses verdammte Toastbrot!" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 675690 | |||
Datum | 05.04.2011 09:16 | 3259 x gelesen | |||
In Hessen gibt es die "Sparkassen-Versicherung" dafür... Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz | |||||
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Autor | Klau8s W8., Herrstein / RLP | 675775 | |||
Datum | 05.04.2011 16:44 | 3126 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Sebastian Schöttner Sonstige reine Veranstaltungen des Vereins benötigen auch eine eigene Haftplichtversicherung, soweit auch logisch, nun bezog sich die Frage auch u.a. auf einen Tag der offenen Tür. Hier bin ich anderer Meinung, da ja die Verwaltungsbehörde (da für die Technik zuständig) dem Mitbürger die Ausstattung präsentiert und die Mitglieder des Vereins diese lediglich erklären bzw. demonstrieren, somit dürfte in diesem Fall doch die Haftpflicht der Stadt, Gemeinde o.ä. zuständig sein. Danke mal für die Infos. Uns ist klar, dass wir teilweise über die UK abgedeckt sind. Es gibt abe rimmer noch eine Grauzone, Und da ging es mir um Erfahrungswerte. Es gibt auch eine Broschüre dazu Viele Grüsse aus dem Hunsrück Klaus | |||||
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Autor | Klau8s W8., Herrstein / RLP | 675776 | |||
Datum | 05.04.2011 16:46 | 2987 x gelesen | |||
Hallo, der Link hat nicht geklappt. Hier nochmal der Versuch UK-RLP Viele Grüsse aus dem Hunsrück Klaus | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 675782 | |||
Datum | 05.04.2011 17:15 | 3014 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Sebastian Schöttner Rechtschutz erscheint klar, da ja ein eigenständiger e.V. ob das wirklich sinnvoll ist lasse ich mal dahingestellt. An was für Rechtstreitigkeiten denkt ihr? Ich sehe kaum Anwendungsbereiche, die die RS auch abdeckt. Und für etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Verein aus Veranstaltungen etc. besteht Rechtschutz über die Haftpflicht, die man in jedem Fall haben sollte. Für Veranstaltungen ganz wichtig. Bei uns ist beim letzten Tag der offenen Tür eine Frau über einen leuchtend gelben B-Schlauch gefallen, der extra am Rand lag. Ist nichts schlimmeres passiert, aber bei den heutigen Bürgern kann man nie wissen... Und da geht es mal schnell ist Geld. Für die Frage ob Absicherung über die Unfallkasse/Gemeinde kommt es vor allen Dingen darauf an, wer ist der Schäder bzw. Veranstalter bei der Frage der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Wenn der TdoT als Veranstaltung des Fördervereins läuft wird es schwierig mit Unfallkasse. Zwar sind gewisse Öffentlichkeitsveranstaltungen der Feuerwehr (!) mitversichert, aber im Förderverein sind ja ggf. auch nicht Feuerwehrangehörige. Und unter die Unfallkasse fallen ja auch nur die Feuerwehrangehörigen, nicht die Besucher, denen was passiert. Die müssen in jedem Fall über eine Haftpflichtversicherung - zumindest für Veranstaltungen - abgesichert werden. Die Gemeinde haftet m.E. nicht für reine Fördervereinveranstaltungen. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 675786 | |||
Datum | 05.04.2011 17:19 | 3022 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Wendel Wer hat eine Rechtsschutzversicherung? Hat unser Förderverein nicht. In erster Linie geht es ja bei einer Rechtsschutzversicherung auch um die Durchsetzung eigener Ansprüche gegenüber Dritten. Das ist ja beim Verein nicht immer so häufig der Fall. Und zumindest im unseren Fall geldmäßig vielleicht mal ärgerlich, aber nicht gravierend. Geschrieben von Klaus Wendel Wer hat eine Haftpflichtversicherung u. a. auch für Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür usw.? Haben wir. Darüber hinaus auch noch eine Vermögensschadenhaftpflicht. Falls also nach drei Jahren keine Anerkennung als Gemeinützig erfolgt, kommen die Zuwendungsbescheinigungen nicht als Bumerang auf den Vorstand zurück. Geschrieben von Klaus Wendel Für Infos und Tipps wäre ich dankbar. Anscheinend gibt es die Meinung, das Mitglieder eines Fördervereines über die FUK unfallversichert sind. Zumindest in Nds. sind sie es nicht. Alle Mitglieder die bei uns aktiv im Förderverein arbeiten, haben eine private Unfallversicherung. Ob der Verein überhaupt ein solche Einzelversicherung abschliessen kann, weiß ich nicht. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Pasc8al 8S., Wietmarschen / Niedersachsen | 675789 | |||
Datum | 05.04.2011 17:29 | 3027 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannOb der Verein überhaupt ein solche Einzelversicherung abschliessen kann, weiß ich nicht. Möglich ist es, eine Unfallversicherung für einen Verein abzuschließen. Der Beitrag ist jedoch enorm hoch. Hatte vor ca. 2 Monaten mal ein Angebot eingeholt. Bei einem anderen Verein: Kampfsport für Jugendkriminelle wurde mir dies letzte Woche nochmals bestätigt, der Beitrag ist extrem hoch. Ich würde es keinem empfehlen . Da ist der Weg der privaten Unfallversicherung doch sinnvoller, vorallem so ist man auch außerhalb der Tätigkeit im Förderverein abgesichert. Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Besucht unsere FW auf www.feuerwehr-wietmarschen.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 676001 | |||
Datum | 06.04.2011 14:10 | 3028 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich WolfIn Hessen gibt es die "Sparkassen-Versicherung" dafür... haben wir auch, scheint wohl sehr verbreitet zu sein. Kennt jemand vergleichbare Angebote in anderen Bundesländern oder von anderen Anbietern, die speziell auf die Feuerwehrvereine zugeschnitten sind? Gruß Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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