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ThemaRS Ausbildungs Zeitspanne7 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern675634
Datum04.04.2011 14:043951 x gelesen
Hallo

Bei uns in Bayern muss (soweit ich weiß) die Ausbildung zum RS innehab von 2 Jahren abgeschlossen sein.

Jetzt hab ich erfahren dass das nicht überall so ist. Macht da jede Organisation was sie möchte. Ist das irgendwo geregelt. Wo sind den die fristen länger. Oder existieren gar keine Auflagen zur Zeitspanne?

Danke

Sascha


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AutorStef8an 8S., Hambergen / Niedersachsen675635
Datum04.04.2011 14:182392 x gelesen
Meines Wissens:in Niedersachsen für Ehrenamtliche auf Antrag max 3 Jahre.


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675636
Datum04.04.2011 14:352400 x gelesen
Geschrieben von Sascha HeinrichJetzt hab ich erfahren dass das nicht überall so ist. Macht da jede Organisation was sie möchte. Ist das irgendwo geregelt. Wo sind den die fristen länger. Oder existieren gar keine Auflagen zur Zeitspanne?

Tja, es macht nicht jede Organisation was sie will, sondern im Endeffekt jedes Bundesland und ggf. jede zuständige Behörde :-)

Kurzer Exkurs:
Die Ausbildung zum Rettungssanitäter ist Ländersache und dort vom entsprechenden Ministerium (das dürfte i.d.R. das gleiche sein, dass auch für Gesundheit zuständig ist) per Verordnung geregelt.
Das ist aber glücklicherweise deutschlandweit ziemlich ähnlich, da sich alle Bundesländer vor vielen Jahren mal zusammen setzten und sich auf etwas gemeinsames einigen konnten.

Soweit mir bekannt [1] sehen alle diesbezüglichen Verordnungen eine Ausbildungsdauer von maximal 2 Jahren, also vom ersten Tag des RettSankurses bis zum letzten Tag der Abschlusswoche, vor. In Ausnahmefällen [2] kann die zuständige Behörde [3] einer verlängerung zustimmen. Das sind dann in NRW (Siehe RettAPO NRW §5) 3 Jahre. IIRC sind die bestimmungen in anderen Bundesländern gleichbedeutend.

Egal wie man es macht:
Frühzeitig kümmern!
I.d.R. hat die eigene Ausbildungsstelle mit soetwas eine ausreichende Erfahrung. So etwas gibt es öfters.


Grüße

Manuel

[1]
Wirklich sicher kenne ich den aktuellen Sachstand nur als NRW. Zumindest in RLP, Sachsen und HEssen war es vor einigen Jahren genauso. Das bedeutet aber längst nicht, dass es jetzt auch noch so ist. Anderslautende Regelungen sind mir bislang keine bekannt.
[2]
Was jetzt ein Ausnahmefall ist, beurteilt die ersuchte Behörde i.d.R. nach "PFlichtgemäßem Ermessen". Eine Ausbildung neben dem normalen Beruf halten diverse Genehmigungsstellen für grundsätzlich in 2 Jahren leistbar, so dass dies kein Ausnahmefall ist. Wenn jetzt da noch andere Umstände dazu kommen (Beruflicher Auslandsaufenthalt, Kindererziehung, längere Krankheit o.ä.) sieht das anders aus. Andere Genehmigungsbehörden scheinen sich die Begründung in dem Antrag nur bis zur Kopfzeile durchzulesen... .
[3]
Was die "zuständige Behörde" ist sollte aus der jeweiligen Verordnung ersichtlich sein. Von Bundesland zu Bundesland gibt es da die
verschiedensten Variationen (vom Innenministerium selbst bis hin zum HVB der es innerhalb seiner Behörde an seine Feuerwehr deligiert soll es da alles mögliche geben).


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AutorKnut8 V.8, Bad Fallingbostel / Niedersachsen675637
Datum04.04.2011 15:092232 x gelesen
Tach !

Also meine Internet-Recherche kommt zu folgendem Ergebnis:

Für Bayern: normal max. DREI Jahre ! In „besonderen Fällen“ 3,5 Jahre

Quelle:

Verordnung über die Tätigkeit als Rettungssanitäter
(RsanV)
Vom 26. Oktober 1978 (GVBI 8.780, BayRS 215-5-1-3-1), zuletzt geändert durch Verordnung vom
4. Dezember 1990 (GVBI 8.532)

>
...
§ 2 Ausbildung
...
(5) Der Zeitraum, in dem die Ausbildung einschließlich der Prüfung abzuleisten ist, darf drei Jahre
nicht überschreiten. In besonderen Fällen kann dieser Zeitraum um ein haIbes Jahr verlängert
werden.
...
<



Übersicht der Rechtsgrundlagen der Ausbildung zum Rettungssanitäter in den verschiedenen Bundesländern :
http://www.notfallrettung.com/recht/rettsan/index.htm


Niedersachsen:
>
...
(2) Die Ausbildung soll innerhalb von zwei Jahren, bei nebenberuflich Auszubildenden innerhalb von
drei Jahren abgeschlossen werden.
...
<

Also sogar ohne Antrag für „nebenberufliche Auszubildende“ : max. drei Jahre




Gruß

Knut



Alle Angaben ohne Gewähr .


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AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern675642
Datum04.04.2011 15:422158 x gelesen
Hi

Danke für eure Antworten. Muss man zwar nicht Verstehen. Aber gut.


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW675645
Datum04.04.2011 15:572111 x gelesen
Geschrieben von Sascha HeinrichDanke für eure Antworten. Muss man zwar nicht Verstehen. Aber gut.

Was genau muss man nicht verstehen?
Weshalb das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist?

Dafür dass diese Regelungen nicht Bundeseinheitlich sind?
Ja, schön wäre das.

Die RettSan-Ausbildung ist relativ alt.
Das war quasi die erste, geregelte Ausbildung für Rettungsdienstpersonal.
Die Regelungskompetenz lag im Bereich der Länder. Man hat sich sogar zusammengesetzt und sich auf eine gemeinsame Empfehlung geeinigt und die umgesetzt. Das ist quasi heute nach so vielen Jahren noch einheitlich. Da darf man IMO schon positiv überrascht sein wie ich finde :-)


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AutorFlor8ian8 F.8, Nittenau / Bayern675658
Datum04.04.2011 18:442061 x gelesen
Servus.

Kurz und knapp: Auch für Bayern gilt normal 2 Jahre und auf Antrag 3 Jahre.

Gruß Flo


Das ist meine Meinung. Nicht die meiner Feuerwehr, meiner Organisation oder sonstigen Dritten.

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 04.04.2011 14:04 Seba7sti7an 7H., Augsburg
 04.04.2011 14:18 Stef7an 7S., Hambergen
 04.04.2011 14:35 ., Dortmund
 04.04.2011 15:09 Knut7 V.7, Bad Fallingbostel
 04.04.2011 15:42 Seba7sti7an 7H., Augsburg
 04.04.2011 15:57 ., Dortmund
 04.04.2011 18:44 Flor7ian7 F.7, Nittenau
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