alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaVersicherte Tätigkeiten, Neue Broschüre der UK RLP22 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz675002
Datum30.03.2011 11:539935 x gelesen
Hallo zusammen,

ich stelle hier mal den Link zu einer neuen Broschüre der UK RLP ein, in der es vor allem um die hier auch schon öfters diskutierten Fragen rund um den Versicherungsschutz geht.

Insgesamt ist die Broschüre sehr gut gemacht, ist informativ und auch gut zu verstehen.

"Interessant" finde ich die Aussage, dass mit einem Blutalkoholwert bis zu 1,1 Promille grundsätzlich Versicherungsschutz (auch im Einsatz) besteht, außer, die UK weist im Einzelfall gegenteiliges nach.

Diese Regelung ist zwar für den Einzelnen durchaus positiv, wenn er als Verletzter nicht alleine gelassen wird.
Allerdings habe ich Zweifel, ob es so klug ist, dies in einer Broschüre öffentlich in die einzelnen Wehren zu "transportieren".

Denn wenn in den Köpfen erst einmal drin ist, dass man "besoffen" zum FW-Dienst gehen kann und trotzdem versichert ist, waren die Bemühungen der letzten Jahre umsonst.

Wie ist die Meinung dazu ?


MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben675005
Datum30.03.2011 12:057874 x gelesen
Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas KleeDenn wenn in den Köpfen erst einmal drin ist, dass man "besoffen" zum FW-Dienst gehen kann und trotzdem versichert ist, waren die Bemühungen der letzten Jahre umsonst.i

ch denke mit 1,1 Promille erscheint niemand "besoffen" bei der Feuerwehr. Es gab mal Zeiten da galt man mit 1 Promill noch als fahrtüchtig! Eine 0-Promillegrenze zu verlangen erachte ich auch als illusorisch, dann werden die meisten Feuerwehren nur noch mit "Fensterbesatzung" ausrücken können. Bitte beachten, ich rede hier nicht von den Maschinisten! Man muss halt immer die Verhältnismäßigkeit sehen!

Ich selber genemige mir gerne ein bis zwei Biere am Abend, und leider müssen wir ja recht oft Abends raus... Da ich weiss das es viele meiner Kameraden so halten hätten wir bei 0,0 Promille ein echtes Personalproblem.

Die Broschüre finde ich im Gesamten sehr gut gemacht und hoffe es macht Schule.

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional675007
Datum30.03.2011 12:137798 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Knut Kobbech denke mit 1,1 Promille erscheint niemand "besoffen" bei der Feuerwehr. Es gab mal Zeiten da galt man mit 1 Promill noch als fahrtüchtig!

Wann und wo soll das gewesen sein?
Die 0,3 Promille-Grenze der relativen Fahruntüchtigkeit wird 2011 übrigens 50 Jahre alt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg675008
Datum30.03.2011 12:187863 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Knut Kobbech denke mit 1,1 Promille erscheint niemand "besoffen" bei der Feuerwehr. Es gab mal Zeiten da galt man mit 1 Promill noch als fahrtüchtig! Eine 0-Promillegrenze zu verlangen erachte ich auch als illusorisch, dann werden die meisten Feuerwehren nur noch mit "Fensterbesatzung" ausrücken können. Bitte beachten, ich rede hier nicht von den Maschinisten! Man muss halt immer die Verhältnismäßigkeit sehen!

Ich verkneife mir jetzt einen persönlichen Kommentar zu diesem Stuss und verweise stattdessen mal auf folgende Aufstellung:

Was bewirkt Alkohol beim Verkehrsteilnehmer?

Bereits ab 0,2 Promille wird das Wahrnehmungsvermögen für bewegliche Quellen herabgesetzt.
Ab 0,3 Promille wird die Entfernungseinschätzung beeinträchtigt.
Ab 0,4 Promille entsteht der "Tunnelblick" - das heißt das Blickfeld wird tunnelförmig eingeschränkt.
Ab 0,5 Promille lässt das Farbempfinden der Augen nach. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 8x so hoch.
Ab 0,6 Promille lässt das Reaktionsvermögen drastisch nach. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 16x so hoch.
Ab 0,7 Promille steigt die Risikobereitschaft, starke Abnahme der Selbstkontrolle. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 20x so hoch.
Ab 0,8 Promille sind die Lenkbewegungen gestört, Verkehrsschilder werden übersehen. Die Unfallwahrscheinlichkeit ist jetzt 34x so hoch.
Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille steigt die Unfallwahrscheinlichkeit auf das 115fache!
Quelle: http://www.a-connect.de/strasse.php

Wenn du meinst das ein Feuerwehrangehöriger mit Sprachstörungen, erhöhter Risikobereitschaft und lallender Aussprach im Einsatz tollerierbar ist dann kannst der meinentwegen an Einsätze alleine und ganz weit weg von mir teilnehmen. Aber nicht da wo ich in irgendeiner Form (Einsatzkraft, Führungskraft usw.) beteiligt bzw. betroffen bin.

Mit kopfschüttelnden Grüssen
Jürgen Mayer

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern675009
Datum30.03.2011 12:267578 x gelesen
Rofl:-)


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

„Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW675010
Datum30.03.2011 12:297656 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n Pannierich denke mit 1,1 Promille erscheint niemand "besoffen" bei der Feuerwehr. Es gab mal Zeiten da galt man mit 1 Promill noch als fahrtüchtig!

Wann und wo soll das gewesen sein?
Die 0,3 Promille-Grenze der relativen Fahruntüchtigkeit wird 2011 übrigens 50 Jahre alt.


Deutschland, 2011.

Ohne Ausfallerscheinungen gilt man als Autofahrer bis 1,1 Promille (und als Radfahrer vermutlich bis 1,6 Promille) als Fahrtüchtig.

Ab 0,5 Promille begeht man aber dabei schon eine OWi, die auch empfindlich bestraft wird!

Dass zwischen "alles ist schön" und "Strafverfahren wegen Ausfallerscheinung" ein sehr schmaler Grat ist, wurde hier ja schon besprochen. Dementsprechend ist die Empfehlung, nur unterhalb von 0,3 Promille ein Fahrzeug zu führen unbedingt eine gute Idee, aber die Rechtslage ist halt komplizierter.

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern675012
Datum30.03.2011 12:367540 x gelesen
Hi.

Alkohol hat im Einsatz wirklich nicht zu suchen.

Aber nach 2 Bier die jemand auf 3 Std. verteilt trinkt hat man im Regelfall keine solle Ausfallerscheinungen wie von dir beschrieben. Allerdings reagiert jeder anders auf Alkohol.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben675013
Datum30.03.2011 12:467687 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M@yerIch verkneife mir jetzt einen persönlichen Kommentar zu diesem Stuss und verweise stattdessen mal auf folgende Aufstellung:

So lange sowohl die Unfallkasse des Landes Rheinlandpfalz und andere Forenteilnehmer meine Meinung teilen:
Geschrieben von Henning KochDeutschland, 2011.

Ohne Ausfallerscheinungen gilt man als Autofahrer bis 1,1 Promille (und als Radfahrer vermutlich bis 1,6 Promille) als Fahrtüchtig.

Ab 0,5 Promille begeht man aber dabei schon eine OWi, die auch empfindlich bestraft wird!

Dass zwischen "alles ist schön" und "Strafverfahren wegen Ausfallerscheinung" ein sehr schmaler Grat ist, wurde hier ja schon besprochen. Dementsprechend ist die Empfehlung, nur unterhalb von 0,3 Promille ein Fahrzeug zu führen unbedingt eine gute Idee, aber die Rechtslage ist halt komplizierter.

Gruß,
Henning


... werde ich solchen "Stuss" wohl weiter verzapfen.

Geschrieben von Jürgen M@yerWenn du meinst das ein Feuerwehrangehöriger mit Sprachstörungen, erhöhter Risikobereitschaft und lallender Aussprach im Einsatz tollerierbar ist

Solch Zustand kann ich manchem Forumsteilnehmer Feuerwehrmann nach Alarmierung schon als Nüchternzustand diagnostizieren.

Geschrieben von Jürgen M@yerdann kannst der meinentwegen an Einsätze alleine und ganz weit weg von mir teilnehmen. Aber nicht da wo ich in irgendeiner Form (Einsatzkraft, Führungskraft usw.) beteiligt bzw. betroffen bin.

Keine Angst, nachdem ich nicht mehr bei einer TUIS-Feuerwehr angestellt bin, wird sich die Wahrscheinlichkeit wohl in Grenzen halten.

Gruß Knut


P.S.: Zu meiner Ausbildungszeit war es sogar bei der BF erlaubt Bier während des Dienstes zu trinken. Also, so ganz falsch kann ich doch nicht liegen, oder?


Nur weil ich paranoid bin heisst das nicht dass Sie nicht hinter mir her sind!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern675015
Datum30.03.2011 12:577597 x gelesen
Geschrieben von Knut Kobbe.. werde ich solchen "Stuss" wohl weiter verzapfen.
Ist zu vermuten, leider


Geschrieben von Knut KobbeSolch Zustand kann ich manchem Forumsteilnehmer Feuerwehrmann nach Alarmierung schon als Nüchternzustand diagnostizieren.


Einsicht ist der beste Weg zur Besserung

Geschrieben von Knut KobbeP.S.: Zu meiner Ausbildungszeit war es sogar bei der BF erlaubt Bier während des Dienstes zu trinken. Also, so ganz falsch kann ich doch nicht liegen, oder?


ups,du hast noch Kriegszeiten erlebt ?


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

„Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen675016
Datum30.03.2011 13:027501 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Wie ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn der Weg zum oder vom Dienst
nicht von der eigenen Wohnung, sondern von der Wohnung einer Bekannten
oder eines Bekannten zurückgelegt wird?
Hier besteht Versicherungsschutz, wenn der Aufenthalt in der anderen
Wohnung mindestens zwei Stunden beträgt und dieser Weg in einem
angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg von der eigenen Wohnung
steht.


Diesen Satz finde ich höchst bedenklich, d.h. ich habe nur Versicherungsschutz, wenn ich zu Hause alarmiert werde.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen675017
Datum30.03.2011 13:137525 x gelesen
Geschrieben von Knut Kobbech denke mit 1,1 Promille erscheint niemand "besoffen" bei der Feuerwehr.

Da würde nicht drauf wetten.

Geschrieben von Knut Kobbe Es gab mal Zeiten da galt man mit 1 Promill noch als fahrtüchtig! Eine 0-Promillegrenze zu verlangen erachte ich auch als illusorisch, dann werden die meisten Feuerwehren nur noch mit "Fensterbesatzung" ausrücken können.

Das ist kein Argument. Ich gebe Dir jedoch aus anderen Gründen recht. Eine leicht erhöhte BAK kannst Du auch durch andere Dinge als Alkohol bekommen. Es gibt Lebensmittel, die da durchaus eine Rolle spielen. Daher wäre eine fixe Grenze 0,0 Prom. nicht sinnvoll.

Geschrieben von Knut KobbeIch selber genemige mir gerne ein bis zwei Biere am Abend, und leider müssen wir ja recht oft Abends raus... Da ich weiss das es viele meiner Kameraden so halten hätten wir bei 0,0 Promille ein echtes Personalproblem.


Das würde zumindest schonmal dazu führen, dass man nicht mehr mit dem Auto zum GH fährt. Denn die 0,3, wahrscheinlich sogar 0,5 wirst Du damit reißen.


--

MfG

Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen675018
Datum30.03.2011 13:177585 x gelesen
Geschrieben von Knut Kobbe
So lange sowohl die Unfallkasse des Landes Rheinlandpfalz und andere Forenteilnehmer meine Meinung teilen:


Was bitte hat die Tatsache, dass grundsätzlich noch Versicherungsschutz besteht damit zu tun, ob es sinnvoll, gut und richtig ist, mit signifikanter Alkoholisierung zum Einsatz zu fahren/gehen?

Ab dem Moment, wo ich mir nicht mehr sicher bin, ob ich noch ein Auto fahren sollte/darf, ist für mich ein Einsatz gestorben.

Und dieser Punkt ist relativ schnell erreicht.


--

MfG

Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben675019
Datum30.03.2011 13:337558 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWas bitte hat die Tatsache, dass grundsätzlich noch Versicherungsschutz besteht damit zu tun, ob es sinnvoll, gut und richtig ist, mit signifikanter Alkoholisierung zum Einsatz zu fahren/gehen?

Na, ich denke die klugen Köpfe der FUK werden sich die 1,1 Promille nicht aus den Fingern gesaugt haben. Sicherlich ist es nicht Ihre Absicht gewesen landauf-landab nur noch völlig besoffene und unzurechnungsfähige Feuerwehrleute zu versichern.

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz675034
Datum30.03.2011 14:527544 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Knut Kobbedie klugen Köpfe der FUK werden sich die 1,1 Promille nicht aus den Fingern gesaugt haben

Vorweg, ich bin kein Freund von Alkohol im Dienst (Einsatz).
Ich habe nichts dagegen, wenn einer mit 2 - 3 Bier teilnimmt, vorausgesetzt er ist kein Fahrer, kein AGT und kein EL / GF.

Ich finde es auch i.O., dass die UK Versicherungsschutz bietet, wenn doch mal jemand MEHR getrunken hat, auch die BAK von 1,1 finde ich i.O.
Ich finde es gut, dass ein Kamerad im Falle eines Falles nicht "im Regen stehen bleibt", sondern dass ihm die UK (= die Gemeinschaft) hilft.

Hätte die UK in diesen Fälle einfach ohne große Worte "geleistet", o.k.

Nicht so glücklich bin ich mit dem Umstand, dass diese Regelung jetzt durch diese Broschüre quasi allen FWen zumindest in RLP bekannt gemacht wird.

Ob sich dies auf die Selbstdisziplin der jeweiligen Kameraden auswirkt, nach ein paar Bierchen oder Weinchen zuviel daheim zu bleiben, wird sich in nächster Zeit zeigen.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP675055
Datum30.03.2011 15:327322 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeNicht so glücklich bin ich mit dem Umstand, dass diese Regelung jetzt durch diese Broschüre quasi allen FWen zumindest in RLP bekannt gemacht wird.Die Broschüre wird nicht, wie frühere, den Feuerwehren bzw. Aufgabenträgern zugesandt, sondern ausschließlich zum Download angeboten. So lautet zumindest der letzte, diesbezügliche Newsletter.
Damit dürfte der Verbreitungsgrad, der bei der letzten sicher schon nicht bis zu jedem Versicherten ging, leider noch mehr sinken.


Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW675058
Datum30.03.2011 15:337421 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas KleeIch finde es auch i.O., dass die UK Versicherungsschutz bietet, wenn doch mal jemand MEHR getrunken hat, auch die BAK von 1,1 finde ich i.O.
Ich finde es gut, dass ein Kamerad im Falle eines Falles nicht "im Regen stehen bleibt", sondern dass ihm die UK (= die Gemeinschaft) hilft.

Hätte die UK in diesen Fälle einfach ohne große Worte "geleistet", o.k.

Nicht so glücklich bin ich mit dem Umstand, dass diese Regelung jetzt durch diese Broschüre quasi allen FWen zumindest in RLP bekannt gemacht wird.

Ob sich dies auf die Selbstdisziplin der jeweiligen Kameraden auswirkt, nach ein paar Bierchen oder Weinchen zuviel daheim zu bleiben, wird sich in nächster Zeit zeigen.


Das ist fast zu befürchten.

Deswegen vielleicht noch ein anderer Zusammenhang:
Die UK zahlt (u.U.) bis 1,1 Promille, genauso wie sie bei Unfällen im Verkehrsbereich ohne Warnweste zahlt, beim Innenangriff ohne Überbekleidung, beim Motorsägen ohne Schnittschutz und bei der Rauchvergiftung, die man bei der Brandbekämpfung ohne Atemschutz erlitten hat.

Das bedeutet aber _nicht_, dass in den genannten Beispielen das Verhalten so i.O. war, und es bedeutet auch nicht, dass nicht hinterher noch irgendjemand Ärger bekommt!

Letztlich sollte man für sein Handeln auch nicht die Grenzen des Versicherungsschutzes in den Vordergrund stellen, sondern die Sicherheit für sich selbst und für andere.

Deswegen bin ich persönlich auch ein Freund der ganz einfachen Regelung "sicher fahrtauglich = einsatztauglich = weniger als 0,3 Promille". (Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Patientenkontakt kann aber auch die leichte "Fahne" bei geringerer Alkoholkonzentration schon unangemessen sein)

Gruß,
Henning


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 675112
Datum31.03.2011 06:597555 x gelesen
Geschrieben von Knut Kobbe

P.S.: Zu meiner Ausbildungszeit war es sogar bei der BF erlaubt Bier während des Dienstes zu trinken. Also, so ganz falsch kann ich doch nicht liegen, oder?


Gnah..

Vergiss nicht das in Bayern Bier als Grundnahrungsmittel gilt und der Seehofer (?) gesagt hat das man mit 2 Maß noch Autofahren kann. Allerdings fängt dann der Flughafen am Bahnhof an.

Fakt: Alkohol im Einsatzdienst geht eigentlich gar nicht.
Als Zugeständnis an die Praxis und in der Annahme was bei Bundeswehrs gut ist kann hier nicht schlecht sein lasse ich mich für die die nicht fahren und kein PA anhaben auf die 1 Can Rule ein.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern675113
Datum31.03.2011 07:077232 x gelesen
Geschrieben von Florian Beschder Seehofer (?) gesagt hat das man mit 2 Maß noch Autofahren kann.

war Günther Beckstein :-)

Geschrieben von Florian BeschAllerdings fängt dann der Flughafen am Bahnhof an.


das war Edmund Stoiber im Zusammenhang mit Transrapid, ich hoffe da wird ihnen geholfen :-)


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

„Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben675114
Datum31.03.2011 07:357284 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschAls Zugeständnis an die Praxis und in der Annahme was bei Bundeswehrs gut ist kann hier nicht schlecht sein lasse ich mich für die die nicht fahren und kein PA anhaben auf die 1 Can Rule ein.

Hallo Florian,

ich weiss zwar nicht wie es bei Bundeswehrs läuft, aber ich denke genau o.g. wollte ich zum Ausdruck bringen! Eine o,o Promillegrenze ist einfach in der Praxis m.E. nicht umzusetzen!

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKatj8a R8., Köln / NRW675115
Datum31.03.2011 07:457398 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Knut KobbeNa, ich denke die klugen Köpfe der FUK werden sich die 1,1 Promille nicht aus den Fingern gesaugt haben. Sicherlich ist es nicht Ihre Absicht gewesen landauf-landab nur noch völlig besoffene und unzurechnungsfähige Feuerwehrleute zu versichern.

Naja, der Unfallversicherungsschutz wurde ja nicht für Feuerwehrleute geschaffen. Wir sind nur netterweise mit umfasst. Auch wenn ich mir bei genauer Betrachtung des versichterten Personenkreises nach § 2 SGB VII nicht viele Tätigkeiten vorstellen kann, mit denen 1,0 Promille noch gut geht. Aber da eben auch der Heimweg bis zu 2 Stunden nach Dienstende versichert ist und der ein oder andere Kamerad sich nach dem Dienst gerne mal ein Bierchen genehmigt ist es sicher nicht ganz verkehrt. Schließlich kann man auch als Fußgänger oder Radfahrer umgefahren werden, was nicht unbedingt mit Alkohol zu tun haben muss...

Letztlich ist es wie mit den Sonderrechten. Propagiere ich in der Ausbildung bewusst etwas falsches ("ihr habt keine Sonderrechte mit dem Privat-Pkw), um gar nicht erst Diskussionen aufkommen zu lassen oder unterrichte ich meine Kameraden nach der geltenden Gesetzeslage und appelliere gleichzeitig an deren Verantwortungsbewusstsein.

Ich bin eindeutig für letzteres, gepaart mit Führungskräften, die manns/frau genug sind, entsprechend alkoholisierte FA aussteigen zu lassen bzw. nach Hause zu schicken.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s S8., München / Bayern675116
Datum31.03.2011 07:497263 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyIch bin eindeutig für letzteres, gepaart mit Führungskräften, die manns/frau genug sind, entsprechend alkoholisierte FA aussteigen zu lassen bzw. nach Hause zu schicken.

Gruß


Das sind doch mal klare Aussagen,ohne wischi/waschi,
Danke Katja


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

„Alle angenehmen Dinge sind entweder unmoralisch, illegal oder machen dick.“ Alexander Woollcott

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen675121
Datum31.03.2011 08:567298 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyIch bin eindeutig für letzteres, gepaart mit Führungskräften, die manns/frau genug sind, entsprechend alkoholisierte FA aussteigen zu lassen bzw. nach Hause zu schicken.

Das kann aber nicht nur Sache der Führungskräfte sein, jedem FA sollte wegen der eigenen Gefährdung daran gelegen sein, dass nicht diensttaugliche FA sei es durch Alkohol oder aus anderen Gründen nicht zum Einsatz fahren und dies den Führungskräften auch mitteilen.


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 30.03.2011 11:53 Thom7as 7K., Hermeskeil
 30.03.2011 12:05 Knut7 K.7, Nordendorf
 30.03.2011 12:13 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 30.03.2011 12:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.03.2011 12:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.03.2011 12:26 ., München
 30.03.2011 12:36 Seba7sti7an 7H., Augsburg
 30.03.2011 12:46 Knut7 K.7, Nordendorf
 30.03.2011 12:57 ., München
 30.03.2011 13:17 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 30.03.2011 13:33 Knut7 K.7, Nordendorf
 30.03.2011 14:52 Thom7as 7K., Hermeskeil
 30.03.2011 15:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 30.03.2011 15:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 31.03.2011 07:45 Katj7a R7., Köln
 31.03.2011 07:49 ., München
 31.03.2011 08:56 ., Frankfurt
 31.03.2011 06:59 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 31.03.2011 07:07 ., München
 31.03.2011 07:35 Knut7 K.7, Nordendorf
 30.03.2011 13:13 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 30.03.2011 13:02 ., Frankfurt
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt