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ThemaStützpunktfeuerwehr in BY, war: Sonderrechte von Feuerwehrleuten16 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern671064
Datum09.03.2011 14:229168 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeEine Stützpunktwehr aber,

Die Frage spalte ich einfach mal ab, was ist eine Stützpunktfeuerwehr in Bayern?


Gruß nach Nordschwaben
CS





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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen671067
Datum09.03.2011 14:287009 x gelesen
Ich denke mal das gleiche wie in BaWü, Bei Gemeinden mit mehreren Abteilungswehren in der Regel in der Größten Gemeinde, dort sind auch die Spezialfahrzeuge untergebracht, während in den kleinern Gemeinden nur Löschfahrzeuge: LF und TSF bzw. TSF-W untergebracht sind


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671070
Datum09.03.2011 14:316949 x gelesen
Hallo Gerrit,

worauf Christian hinaus wollte, das es offiziell keine Stützpunktwehren in Bayern gibt. Die tauchen in keiner Bayerischen Vorschrift auf. Geben tut es die nach Deinen Kriterien aber trotzdem...

Gruß Knut


"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg671081
Datum09.03.2011 14:396833 x gelesen
Geschrieben von Gerrit LamadeIch denke mal das gleiche wie in BaWü,

Also nicht mehr.
Die Kategorisierung "Stützpunktfeuerwehr" wurde mit der vorletzten Überarbeitung der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (ZFeu) abgeschafft.
Früher war es so, dass bei den "Stützpunktfeuerwehren" jedes Vorhaben mit einem höheren Förderungsbetrag bezuschußt wurde, als bei einer normalen Feuerwehr. Mit diesem höheren Zuschuss sollte dann die (finanzielle) Belastung die sich aus der unterstützenden Tätigkeit für umliegenden Gemeinden ergeben abgemildert werden.

Heute ist es so, dass nicht mehr alle Fahrzeuge bzw. Vorhaben einer bestimmten Wehr erhöht bezuschußt werden, sondern einzelne Maßnahmen verschiedener Wehren.
Es könnte also bei den benachbarten Wehren A, B und C die Wehr A für eine DLK mit überörtlichem Einsatzzweck einen erhöhten Zuschuß erhalten, Wehr B für einen RW mit überörtlichem Zweck und Wehr C für ein TLF 20/40Einsatzzweck jeweils erhöhte Zuschußbeträge erhalten.

Damit trägt die ZFeu der Tatsache Rechnung, dass auch die früheren Stützpunktwehren am Dienstag Vormittag um 10:30 Uhr ein Problem haben, alle Sonderfahrzeuge und die zugehörigen Lösch-/ Rüstzüge (unter Beibehaltung des Grundschutzes der eigenen Gemeinde) zeitnah qualifiziert zu besetzen und dass es deshalb Sinn machen kann, die Last auf mehrere Schultern zu verteilen.

In sofern hängt der höhere Zuschuß heute an einzelnen (überörtlich eingesetzten) Fahrzeugen (i.d.R. nur Sonderfahrzeuge, keine normalen (H)LF ), und nicht mehr an einer bestimmten Wehr.

Dennoch trägt die eine oder andere ehemalige Stützpunktfeuerwehr diesen (abgeschafften) Titel wie eine Monstranz vor sich her...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern671120
Datum09.03.2011 15:356935 x gelesen
Geschrieben von Knut Kobbeworauf Christian hinaus wollte, das es offiziell keine Stützpunktwehren in Bayern gibt. Die tauchen in keiner Bayerischen Vorschrift auf. Geben tut es die nach Deinen Kriterien aber trotzdem...

Ja was denn nun, ich kenne keine aber du hast den Begriff aufgebracht?


CS





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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671194
Datum10.03.2011 10:186579 x gelesen
Hallo Christian,

Geschrieben von Christian SchorerJa was denn nun, ich kenne keine aber du hast den Begriff aufgebracht?

Weil ich über meinen Tellerrand schaue und da kann es eben passieren, das ich vielleicht Begriffe benutze, die in Bayern nicht vorgesehen, in Restdeutschland aber gebräuchlich sind...

Gruß Knut


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(J. Stiegel, 2009)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen671199
Datum10.03.2011 10:236563 x gelesen
Das Bayern zu Dtld gehört halte ich für ein Gerücht.

**schnell weg**


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671201
Datum10.03.2011 10:246499 x gelesen
Hey Gerrit,

kein Salz in offene Wunden, gell!

Gruß Knut


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(J. Stiegel, 2009)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen671202
Datum10.03.2011 10:266492 x gelesen
Ich darf das als gebürtiger Franke ;-)


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern671204
Datum10.03.2011 10:276552 x gelesen
Geschrieben von Knut KobbeWeil ich über meinen Tellerrand schaue und da kann es eben passieren, das ich vielleicht Begriffe benutze, die in Bayern nicht vorgesehen, in Restdeutschland aber gebräuchlich sind...

Ich komm ja viel rum, aber gerade im Süddeutschen Bereich gibts das nicht mehr, und wenn jemand davon spricht meint jeder was anderes.
Da du das aber in Zusammenhang mit Bayern gebracht hast hätte mich das brennend interessiert, weil ich das immer wieder höre aber keiner kann sagen was es sein soll?
Ich kenne hier jedenfalls weit und breit keine Stützpunktfeuerwehr.


Gruß
CS





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AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern671205
Datum10.03.2011 10:286494 x gelesen
Und was haben Franken mit Bayern zu tun? Oder ist das die Hähme, weil Franken uns einverleibt wurde? ;-)

Gruß Knut


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(J. Stiegel, 2009)

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen671207
Datum10.03.2011 10:296465 x gelesen
Ist pure Hähme, aber mich habt ihr nicht gekriegt ich stamme aus dem freien Teil Frankens!


Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern671211
Datum10.03.2011 10:546523 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerDa du das aber in Zusammenhang mit Bayern gebracht hast hätte mich das brennend interessiert, weil ich das immer wieder höre aber keiner kann sagen was es sein soll?

Auch wenn nicht als solche definiert, sind Stützpunktfeuerwehren in Bayern für mich die meist etwas größeren Wehren von Marktgemeinden( oder einfache Gemeinden mit ähnlicher Größe und Struktur) und kreisangehörigen Städten. Diese haben doch meistens einen kompletten Löchzug und dazu noch ein oder mehrere Sonderfahrzeuge.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY671227
Datum10.03.2011 12:096372 x gelesen
Servus,

meines Wissens nach kommt der Begriff der Stützpunktwehr aus den 70er Jahren. Damals wurde in BY die Gebietsreform durchgezogen. Die Feuerwehren der "neuen" Hauptorte der Gemeinde bekamen damals eine "bessere" Ausstattung als die restlichen Feuerwhren. So wurden damals TLF 16/25 für solche FF obligatorisch. Da sie außer dem nach den damals geltenden Alarmierungsrichtlinien für alle Einsätze im Gemeindebereich alarmiert wurden, nannte man sie "Stützpunktfeuerwehren.
So die Definition, die ich von Führungskräften aus der damaligen Zeit erhielt. Und so hält sich dieser Name hartnäckig bis heute, obwohl er nirgends niedergeschrieben steht.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern671230
Datum10.03.2011 12:276360 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnermeines Wissens nach kommt der Begriff der Stützpunktwehr aus den 70er Jahren. Damals wurde in BY die Gebietsreform durchgezogen. Die Feuerwehren der "neuen" Hauptorte der Gemeinde bekamen damals eine "bessere" Ausstattung als die restlichen Feuerwhren.

In diesem Zusammenhang ist mir der Begriff der "federführenden Wehr" bzw. des "federführenden Kommandanten" bekannt.

Eine Definition der Stützpunktwehr, die immer wieder mal zu hören ist wäre die, daß dort ein kompletter Zug stationiert sein muß.

Gruß Harald


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY671267
Datum10.03.2011 14:506411 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Harald DoliwaEine Definition der Stützpunktwehr, die immer wieder mal zu hören ist wäre die, daß dort ein kompletter Zug stationiert sein muß.

das kann eigentlich nicht sein, bzw. kenne ich nicht so, denn wir wurden (und werden) als Stützpunktwehr bezeichnet und hatten bis 1987 "nur" ein TSF und ein TLF 16/25. Erst danach ging´s mit der Ausrüstung "bergauf".

Geschrieben von Harald DoliwaIn diesem Zusammenhang ist mir der Begriff der "federführenden Wehr" bzw. des "federführenden Kommandanten" bekannt.


Die federführende Wehr ist ja im BayFwG bezeichnet als Wehr, die im Gemeindebereich die beste Ausrüstung hat. Der Kommandant dieser Wehr wird dann vom BGM als federführender Kommandant eingesetzt. Er soll die Feuerwehren der Gemeinde koordinieren, v.a. im Bezug auf Beschaffung und auch Ausbildung. Auch kann er im Gemeindebereich die EL übernehmen. Das kann (und wird manchmal) aber ganz leicht ins Auge gehen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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 09.03.2011 13:48 Knut7 K.7, Nordendorf Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen
 09.03.2011 14:22 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 09.03.2011 14:28 ., Frankfurt
 09.03.2011 14:31 Knut7 K.7, Nordendorf
 09.03.2011 15:35 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 10.03.2011 10:18 Knut7 K.7, Nordendorf
 10.03.2011 10:23 ., Frankfurt
 10.03.2011 10:24 Knut7 K.7, Nordendorf
 10.03.2011 10:26 ., Frankfurt
 10.03.2011 10:28 Knut7 K.7, Nordendorf
 10.03.2011 10:29 ., Frankfurt
 10.03.2011 10:27 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 10.03.2011 10:54 Adol7f H7., Rosenheim
 10.03.2011 12:09 Anto7n K7., Mühlhausen
 10.03.2011 12:27 Hara7ld 7D., Edenstetten
 10.03.2011 14:50 Anto7n K7., Mühlhausen
 09.03.2011 14:39 Chri7sti7an 7F., Wernau
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