alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaStromaggregat im Mehrfamilienhaus- wo lagern?9 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAlex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken670736
Datum07.03.2011 20:288621 x gelesen
Hallo

Nachdem ich hier schon sehr lang mitlese (und schon ewig nichts mehr gepostet hab) heute mal wieder eine Frage an die Fachleute

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 25 Parteien sowie Tiefgarage.
Für den Fall eines längeren Stromausfalls (siehe Parallethread) würde ich gerne ein Stromaggregat kaufen um vorallem die Heizungsanlage betreiben zu können.
Jetzt stellt sich allerdings die Frage wo ich das Aggregat samt zugehörigem Treibstoff (Benzin) lagern könnte.
Tiefgarage scheidet ja eigentlich aus. Ich halte das aber prinzipiell trotzdem für sinnvoller als im Mieterkeller, Anschlußraum oder gar im Heizraum- schließlich ist schon genug Treibstoff in den Fahrzeugen vorhanden außerdem ist die Garage wesentlich besser belüftet als die anderen Räume.

Was meint Ihr dazu? Wo wäre eine Lagerung zulässig / sinnvoller?

mit kameradschaftlichen Grüßen

Alex


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland670739
Datum07.03.2011 20:596679 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alex Koppetzt stellt sich allerdings die Frage wo ich das Aggregat samt zugehörigem Treibstoff (Benzin) lagern könnte.
Tiefgarage scheidet ja eigentlich aus. Ich halte das aber prinzipiell trotzdem für sinnvoller als im Mieterkeller, Anschlußraum oder gar im Heizraum- schließlich ist schon genug Treibstoff in den Fahrzeugen vorhanden außerdem ist die Garage wesentlich besser belüftet als die anderen Räume.


§17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. ²In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.


Weitere Lagerorte verbeiten sich aus anderen Rechtsvorschriften (hier ist eine Zusammenstellung, ich habe nicht auf Aktualität geprüft)

Vorschlag: Aggregat im Heizraum unbefüllt.

Kanister im Gefahrstofflagerschrank (Bauform Hundezwinger mit Dach) außen am Haus unter Berücksichtigung der anderen Vorgaben (i.d.R. abgeschlosssen, Löschgerät in der Nähe, gut durchlüftet, nur an Fassade aus nicht brennbaren Baustoffen, abstand zu Öffnungen / Fenstern mindestens 5m)

Im Detail bitte im Zweifelsfall die örtliche Brandschutzdienststelle / VB kontaktieren.


Gruß aus dem Saarland

Jo



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW670747
Datum07.03.2011 21:546244 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle§17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen ...bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

Jetzt bleibt die Frage wie lange die Anlage mit 20L. Benzin läuft.

Mal so über meinen Daumen geschätzt <1L./Std = min. 20 Std. im Dauerbetrieb.
(lege den max.Verbrauch an da plötzlich alle Bewohner und Nachbarn mit ans Netz möchten müssen.)

Davon ausgehend das man keinen 3. Weltkrieg oder sonstige Worst Case - Szenarien absichern möchte darf man davon ausgehen das sich in den 25 Wohnungen ein heldenhafter Bewohner finden der zur nächsten (geöffneten) Tanke fährt um den Kanister wieder zu füllen.
Ggf. ist es auch möglich direkt einen Bewohner/ Nachbarn ect.pp (zB auf der Arbeit) anzurufen er möge bitte einen Kanister bei der Heimfahrt mitbringen.
Im Worst Case kann man die Heizung auch temporär abschalten um die Laufzeit zu verlängern, dabei aber immer bedenken das es noch warm genug ist wenn die Leute meckern ;)

Also ggf. einen Notfallplan vorab veröffentlichen, zB;
Stromlieferung unterbrochen durch:
a) Bauarbeiten = Heizung läuft durch
b) Lokale Schadenlage = Heizung läuft durch, Benzin muß geholt werden
c) Überörtliche Schadenlage = Heizung läuft im Notbetrieb (zB 6-9Uhr u. 15-22Uhr, Benzin muß geholt werden.

In meinem 20L.=20Std. Beispiel wären im Fall c) also 48Std. Zeit um an frischen Sprit zu kommen.

Frischer Sprit,
das Benzin nicht unbegrenzt lagerfähig ist sollte man auch im Hinterkopf haben.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland670750
Datum07.03.2011 22:076337 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas MiddekeGeschrieben von Josef Mäschle"§17 GaragenVO Bayern: (4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen ...bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden."

Bitte zitier mich oder die Rechtsquellen so, dass der Sinn nicht völlig verfälscht wird...

Damit wird dein Rechenbeispiel leider überflüssig, denn:

Die brennbaren Flüssigkeiten dürfen nur in Kleingaragen gelagert werden.

Kleingaragen sind solche mit einer Fläche bis 100m².

Die Mindestparkplatzfläche beträgt 2,3 * 5 m = 11,5 m².

Bereits die Fläche von 9 Parkplätzen ohne Bewegungsflächen macht die Sache zur Mittelgarage.

Bei 25 Mietparteien kann ich sicherlich von mindestens einem Stellplatz für die Hälfte der Mietparteien ausgehen, damit ist die Sache durch und die minimalistischen 20 Liter Sprit darfst Du in der Mittelgarage auch nicht lagern.

Deshalb habe ich gleich die andere Lösung vorgeschlagen.


Gruß aus dem Saarland

Jo



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW670761
Datum07.03.2011 23:206001 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle
Bitte zitier mich oder die Rechtsquellen so, dass der Sinn nicht völlig verfälscht wird...


Ja, ein böser Fehler von mir!


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen670764
Datum08.03.2011 00:216108 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alex KoppFür den Fall eines längeren Stromausfalls (siehe Parallethread) würde ich gerne ein Stromaggregat kaufen um vorallem die Heizungsanlage betreiben zu können.
Jetzt stellt sich allerdings die Frage wo ich das Aggregat samt zugehörigem Treibstoff (Benzin) lagern könnte.


Warum packst Du die Sache nicht etwas anders an: Nimm doch ein stationäres Dieselaggregat, das darf man ja jetzt auch mit Heizöl betreiben.....und die Lagerung größerer Mengen Heizöl ist unproblematisch, zumindest im Vergleich zu Benzin.

Es würde ohnehin Sinn machen Treibstoff für eine längere Aggregatslaufzeit zu bevorraten.....so mal eben an der Tanke Nachschub holen (wie in einem anderen Beitrag vorgeschlagen) dürfte bei einem flächendeckenden Stromausfall schwierig sein: Die Pumpen brauchen auch Strom.....evtl. gibt es Nachschubprobleme usw. usf.

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder.

Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW670765
Datum08.03.2011 00:396074 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckNimm doch ein stationäres Dieselaggregat,

Ein Dieselaggregat darf durchaus auch transportabel sein. Im stationären Betrieb verwendet darf man dann auch Heizöl verwenden.

Da man im Regelfall einen solchen Stromerzeuger nicht sehr oft braucht, würde ich ihn in der Regel mit normalem Diesel betreiben und auf Heizöl, ggf. aus dem Heizungstank abgezweigt, dann im Kriesenfall ausweichen.

Gegen die Anschaffung eines Diesel-Stromerzeuger spricht meist, dass sie bei gleicher Leistung meist deutlich teurer sind. Ebend keine Massenware aus dem Baumarkt.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern670767
Datum08.03.2011 00:456258 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtEin Dieselaggregat darf durchaus auch transportabel sein. Im stationären Betrieb verwendet darf man dann auch Heizöl verwenden.
Versteh ich das richtig: Man darf das Aggregat nur nicht mit Diesel betreiben, wenn man es im Betrieb durch die Gegend fährt oder trägt? *schmunzel*


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 H8., Bad Vilbel / Hessen670772
Datum08.03.2011 07:375894 x gelesen
Geschrieben von ---Energiesteuergesetz--- (1) Begünstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
1.
deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient oder
2.
die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und nicht von Nummer 1 erfasst werden oder
3.
die ausschließlich dem leitungsgebundenen Gastransport oder der Gasspeicherung dienen.
Im Falle der Nummer 2 ist weitere Voraussetzung, dass ein Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreicht wird.
(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
(3) Jahresnutzungsgrad im Sinne dieses Gesetzes ist der Quotient aus der Summe der genutzten erzeugten mechanischen und thermischen Energie in einem Kalenderjahr und der Summe der zugeführten Energie aus Energieerzeugnissen in derselben Berichtszeitspanne.
(4) Wer Anlagen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 betreiben will, hat sie vor der erstmaligen Inbetriebnahme dem zuständigen Hauptzollamt anzumelden.



Grüße, der Steffen!

Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(OVG NRW)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 07.03.2011 20:28 Alex7 K.7, Nürnberg
 07.03.2011 20:59 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 07.03.2011 21:54 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 07.03.2011 22:07 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 07.03.2011 23:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 08.03.2011 00:21 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
 08.03.2011 00:39 ., Dortmund
 08.03.2011 00:45 ., Thierstein
 08.03.2011 07:37 Stef7fen7 H7., Bad Vilbel
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt