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ThemaFritteusenbrand -> ein passender Löscher hätte Schaden vermindert87 Beträge
RubrikEinsatz
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  • Fritteusenbrand in Balkan-Imbiss
  • Bilderserie Friteusenbrand
  • Bilderserie Fritteusenbrand
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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg669135
    Datum26.02.2011 11:5328822 x gelesen
    Hallo,

    Geistesgegenwärtig holte ein Mitarbeiter einen Pulverlöscher und erstickte die Flammen. ... Der scharfe Pulverstrahl verteilte das Löschpulver im gesamten Gastraum, die Lebensmittel sind wohl nicht mehr zu gebrauchen
    Fritteusenbrand in Balkan-Imbiss

    Ein anderer Feuerlöscher hätte hier den Folgeschaden vermindert.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern669148
    Datum26.02.2011 12:3225582 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen Mayer--- Ein anderer Feuerlöscher hätte hier den Folgeschaden vermindert.

    Keine Frage. Immer noch besser als mit Wasser :-) So blieb es wenigestens nur beim Sachschaden.


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    AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen669152
    Datum26.02.2011 12:4425469 x gelesen
    Geschrieben von Markus Perschl
    Keine Frage. Immer noch besser als mit Wasser :-) So blieb es wenigestens nur beim Sachschaden.

    Keine Frage,
    aber daran putzt er noch die nächsten Monate.


    H3.


    Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
    und nicht die anderer !

    Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig !

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern669153
    Datum26.02.2011 12:4525508 x gelesen
    Lieber putzen als schwerste Brandverletzungen. Jetzt bist Du wieder dran... ;-)


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    AutorNiko8 B.8, Bad Emstal / Hessen669162
    Datum26.02.2011 13:2725278 x gelesen
    ich nehme an, mit einem Fettbrandlöscher für die Brandklasse F hätte er weder schwerste Brandverletzungen davongetragen noch putzen müssen!?


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg669164
    Datum26.02.2011 13:2825265 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Niko Bernhardt ich nehme an, mit einem Fettbrandlöscher für die Brandklasse F hätte er weder schwerste Brandverletzungen davongetragen noch putzen müssen!?

    Genau darauf wollte ich hinaus. Ungefährliches Löschen mit geringer Gefahr von Folgeschäden. Einfach eine Sache der richtigen Wahl des Löschmittels. Gilt für Feuerwehrs wie auch für den "Privatanwender".


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern669167
    Datum26.02.2011 13:3225203 x gelesen
    Müssen solche Buden nicht abgenommen werden bevor sie in Betrieb gehen? Ich meine auch in der Hinsicht Brandschutz. So das auch die richtigen Feuerlöscher zur Verfügung stehen.


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    AutorMarc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg669168
    Datum26.02.2011 13:3625115 x gelesen
    Der Feuerlöscher war ja in sofern richtig, als das er das Feuer gelöscht hat und dabei offensichtlich keine Gefährdung für den Anwender bestand. Minimalziel erfüllt.

    Klar wäre für solche Betriebe ein Fettbrandlöscher besser, aber hier hapert es wohl an der Aufklärung der Leute und das liegt schlicht und einfach am massiven Desinteresse in der Bevölkerung (ähnlich wie bei Rauchmeldern). Und gerade im Internetzeitalter gilt für mich die Ausrede "konnte man ja nicht wissen" nicht mehr.
    Wer nicht lernen will muss putzen ;)


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669170
    Datum26.02.2011 13:4025082 x gelesen
    Leider gibt es keine Vorschrift, das zu einer Friteuse auch ein Fettbrandlöscher gehört (Friteusen normaler Größe). Es heisst immer nur "geeignetes Löschgerät" und das ist eben auch ein Pulverlöscher.

    Hier hätte eine vernünftige Brandschutzunterweisung noch viel mehr gebracht als der richtige Löscher! Die Gastronomiefriteusen die ich kenne verfügen allesammt über a.) Deckel und b.) Ablasshähne. Beide in richtiger Kombination benutzt hätte auch der Gast etwas davon gehabt, nämlich Pommes aus frischem Fett. Schmecken viel besser!

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669171
    Datum26.02.2011 13:4324905 x gelesen
    Wir bekommen ja die Genehmigungen auch auf den Tisch und kontrollieren im Rahmen der Feuerbeschau,den Feuerlöscher bekommt er ja schon vorher auferlegt,ergo ist er schon vorhanden wenn wir kommen.
    Die Motivation des Einzelnen Betreibers ist ja immer verschieden:Billig, schon vom Vorgänger übernommen,Unwissenheit, nötigste Pflichterfüllung usw.
    Sicher legen wir dem Betreiber nahe ,wenn er einen Pulverlöscher hat ,einen anderen Löscher zu besorgen, aber zwingen kann man ihn nicht, sondern nur Vorteile und Nachteile erörtern.


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669172
    Datum26.02.2011 13:4524977 x gelesen
    Geschrieben von Knut KobbeDie Gastronomiefriteusen die ich kenne verfügen allesammt über a.) Deckel und b.) Ablasshähne.

    Keine Friteusenlöschanlage bei der Größe einer Gastronomiefriteuse ?


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern669173
    Datum26.02.2011 13:4524850 x gelesen
    Geschrieben von ---Knut Kobbe--- Leider gibt es keine Vorschrift, das zu einer Friteuse auch ein Fettbrandlöscher gehört (Friteusen normaler Größe). Es heisst immer nur "geeignetes Löschgerät" und das ist eben auch ein Pulverlöscher.

    Genau das wollte ich wissen. Dann kann man nur sagen ´Er hat zwar nicht das beste aber ein geeignetes Mittel genommen´. Dann muß er es halt putztechnisch ausbaden. Vielleicht hat er daraus gelernt.


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669174
    Datum26.02.2011 13:5224890 x gelesen
    Geschrieben von Klaus Schiller
    Keine Friteusenlöschanlage bei der Größe einer Gastronomiefriteuse ?


    Klar, hier sind die je auch wohl vorgeschrieben?! Ich schrieb ja eher von Friteusen "normaler" Größe!

    Servus,

    Knut


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    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP669175
    Datum26.02.2011 13:5424719 x gelesen
    Geschrieben von Markus PerschlMüssen solche Buden nicht abgenommen werden bevor sie in Betrieb gehen? Ich meine auch in der Hinsicht Brandschutz. So das auch die richtigen Feuerlöscher zur Verfügung stehen.Ob auch alle die, die sowas abnehmen, die "richtigen Feuerlöscher" kennen?
    Ich kenne Serverräume mit Technik im locker 5stelligen Eurobereich, da wurde völlig abnahme- und planungskonform ein Pulverlöscher vor die Tür gehangen. Wenn da der Papierkorb brennt, kannste die EDV auch in die Tonne kloppen. Völlig abnahmekonform.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669176
    Datum26.02.2011 13:5424826 x gelesen
    Geschrieben von Knut KobbeDie Gastronomiefriteusen die ich kenne

    Dann hab ich mich wohl verlesen, sorry :-)


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669177
    Datum26.02.2011 13:5924908 x gelesen
    Naja, stand auch weiter oben. Das kann man in unserem Alter schon mal wieder vergessen ;-).

    Wollte mit dem Begriff "Gastronomiefriteuse" auch nur verhindern, dass hunderte Forenleser in die Küche rennen und mir dann furchtbar böse antworten, ihre Friteuse hat keinen Ablauf...

    Servus, Knut


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    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669178
    Datum26.02.2011 13:5924772 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppOb auch alle die, die sowas abnehmen, die "richtigen Feuerlöscher" kennen?

    Sei froh wenn es nur um Feuerlöscher geht, da kenn ich mittlerweile 7 stellige Verfehlungen :-)


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669179
    Datum26.02.2011 14:0124773 x gelesen
    Yep, das hast du gut der Hinweis ,in einem anderen Forum würden Montag die Telefone bei uns heisslaufen :-)


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669181
    Datum26.02.2011 14:0225053 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Marc MaierKlar wäre für solche Betriebe ein Fettbrandlöscher besser,

    nicht nur besser, sondern durch die BGN sogar vorgeschrieben.

    Geschrieben von Marc Maieraber hier hapert es wohl an der Aufklärung der Leute

    sicherlich korrekt

    Geschrieben von Marc Maierund das liegt schlicht und einfach am massiven Desinteresse in der Bevölkerung

    bzw am mangeldem Verständniss von den Themen, die man z.B. im Grundlehrgang "Gastronomie" bei der IHK erzählt


    mkG
    Jörg Wißmann
    ___________________________________________________

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669182
    Datum26.02.2011 14:0424873 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Knut KobbeLeider gibt es keine Vorschrift, das zu einer Friteuse auch ein Fettbrandlöscher gehört (Friteusen normaler Größe). Es heisst immer nur "geeignetes Löschgerät" und das ist eben auch ein Pulverlöscher.

    Das stimmt so nicht, seit der Einführung der Brandklasse "F" ist dem nicht mehr so!


    mkG
    Jörg Wißmann
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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)669184
    Datum26.02.2011 14:0924830 x gelesen
    Mahlzeit,
    Was sollte Deiner Ansicht nach in der Bude in der Hinsicht Brandschutz alles abgenommen werden?
    Gut, dass wir im Land der Vorschriften und Kontrollen immer und jederzeit erwarten können, dass alles abgenommen ist. Und vor allem, dass man einen anderen für sein eigenes Unvermögen und seine eigene Unfähigkeit verantwortlich machen kann. Ich versteh nicht, dass jeder immer nach Selbstverantwortung schreit
    Wenns nicht grad im Sonderbau oder Gkl. 5 ist wird wohl ein Pfiffkas abgenommen, wenn's gut geht kommt vielleicht mal einer von der Lebensmittelkontrolle vorbei oder von der Gewerbeaufsicht. Ob der den Löscher zwingend kontrolliert ist fraglich.
    Aber vielleicht brauchen wir wirklich noch jemanden der kontrolliert, ob wir uns auch beim Hose anziehen den Reißverschluss zumachen.

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen669185
    Datum26.02.2011 14:1124795 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Geschrieben von Niko Bernhardt" ich nehme an, mit einem Fettbrandlöscher für die Brandklasse F hätte er weder schwerste Brandverletzungen davongetragen noch putzen müssen!?"

    Genau darauf wollte ich hinaus. Ungefährliches Löschen mit geringer Gefahr von Folgeschäden.

    Dann wäre aber doch auch eine Löschdecke das richtige Mittel der Wahl gewesen. Zum Beispiel.

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Einfach eine Sache der richtigen Wahl des Löschmittels. Gilt für Feuerwehrs wie auch für den "Privatanwender".
    Ja, nur daß der "Privatanwender" selten das Wissen von Feuerwehrs hat....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen669186
    Datum26.02.2011 14:1324855 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemann
    Dann wäre aber doch auch eine Löschdecke das richtige Mittel der Wahl gewesen. Zum Beispiel.
    Ok, bevor jemand schreit: ich nehme alles zurück. Löschdecken sind lt. BGN bei Fettbränden nur bedingt geeignet.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669187
    Datum26.02.2011 14:1924663 x gelesen
    Hallo Lars,
    dann mach mal hier Frage und Antwort,Frage 8:-) klicken


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)669188
    Datum26.02.2011 14:2124789 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Lars Tiedemann Dann wäre aber doch auch eine Löschdecke das richtige Mittel der Wahl gewesen. Zum Beispiel.
    Hm, Wohl nicht richtig, genau die waren früher vorgeschrieben und wurden von der BGN als völlig ungeeignet getestet. Deshalb ja auch die BG-Vorgabe F-Löscher.
    Grüßla,
    FP


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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern669190
    Datum26.02.2011 14:2524673 x gelesen
    Geschrieben von ---Franz-Peter Lössl--- Was sollte Deiner Ansicht nach in der Bude in der Hinsicht Brandschutz alles abgenommen werden?

    z.B. Aufstellort der Fritöse, Lagerung möglicher Gasflaschen, andere Gefahrenquellen

    Aber gut, wenn wir das in Frage stellen, warum dann überhaupt Brandschutzvorschriften?
    Brandschutz fängt auch in einer kleinen Dönerbude an.


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    AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW669191
    Datum26.02.2011 14:2924740 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Knut KobbeLeider gibt es keine Vorschrift, das zu einer Friteuse auch ein Fettbrandlöscher gehört (Friteusen normaler Größe). Es heisst immer nur "geeignetes Löschgerät" und das ist eben auch ein Pulverlöscher.

    Insofern nicht ganz richtig!

    Zitat BGR 111:" Seite 107f Pkt 3.2.6.20 :Zusätzlich zu der Grundausrüstung von Küchen mit Feuerlöschern müssen zur Bekämpfung von Fettbränden geeignete Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein, z. B.
    - Feuerlöscher mit nachgewiesener Eignung zum Löschen von Fettbränden"
    Zitat-Ende

    Und diese Eignung ist nachzuweisen und ist entsprechend am Feuerlöscher vermerkt.
    Also, weder Löschdecken, Co2 Löscher noch Pulverlöscher haben aktuell die Zulassung:" für Speisefette geeignet".

    Gruß

    Johannes


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669192
    Datum26.02.2011 14:3024729 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Peter Lösslwenn's gut geht kommt vielleicht mal einer von der Lebensmittelkontrolle vorbei oder von der Gewerbeaufsicht. Ob der den Löscher zwingend kontrolliert ist fraglich.

    Anzeigenbezogen werden wir sehr wohl tätig, wer Nachbarn hat braucht keine Feinde:-) Und es gibt viele viele Nachbarn in der Stadt.


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669195
    Datum26.02.2011 14:4524741 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Ciolkowski:" für Speisefette geeignet".

    Oh, ich wusste nicht, das es solch eine Zulassung gibt. Wo hat die sich den versteckt?

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669196
    Datum26.02.2011 14:4924751 x gelesen
    Kurzer Auszug aus der BGR 111: und hier der

    Die Eignung des Feuerlöschers und der ortsfesten Feuerlöscheinrichtung zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden muss durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein.

    Feuerlöscher nach DIN EN 3 mit einer Löschmittel-Füllmenge von 6 kg bzw. 6 l sind zu bevorzugen.

    Das Löschen von Öl- und Fettbränden mit Löschdecken kann nach den bisherigen Erfahrungen nicht mehr zugelassen werden, weil dies mit einem unakzeptablen Verbrennungsrisiko vfür den Benutzer verbunden ist.
    Link


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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669197
    Datum26.02.2011 14:5024609 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Knut KobbeOh, ich wusste nicht, das es solch eine Zulassung gibt. Wo hat die sich den versteckt?

    Brandklasse "F" :-)


    mkG
    Jörg Wißmann
    ___________________________________________________

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY669203
    Datum26.02.2011 15:1024599 x gelesen
    Hallo,

    meine Frau arbeitet in eine Großküche. Vor etlichen Jahren schon mußten die in der Arbeit auf Fettbrandlöscher umstellen. War eine Forderung der BG.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY669207
    Datum26.02.2011 15:1224705 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Franz-Peter LösslAber vielleicht brauchen wir wirklich noch jemanden der kontrolliert, ob wir uns auch beim Hose anziehen den Reißverschluss zumachen.

    aber grad an sölchternen hädde gestern nach´m B´such beim Doktor bracht.;-)


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg669210
    Datum26.02.2011 15:1424632 x gelesen
    Geschrieben von Markus Perschl z.B. Aufstellort der Fritöse, Lagerung möglicher Gasflaschen, andere Gefahrenquellen

    genau, dann noch einen Feuerwehrplan und einen Rettungswegplan sowie eine Brandschutzordnung in den Teilen A, B & C ;-)


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    AutorMark8us 8P., Traunstein / Bayern669225
    Datum26.02.2011 16:2424654 x gelesen
    Guckst Du PM :-)


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669238
    Datum26.02.2011 18:0924573 x gelesen
    Geschrieben von Jörg WißmannBrandklasse "F" :-)

    Ja? Und?


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    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669240
    Datum26.02.2011 18:1524566 x gelesen
    Aber Feuerlöscher nach DIN E 3 sind doch auch Pulverlöscher?! Oder hat sich im letzten Jahr etwas grundlegendes geändert?

    Gruß Knut


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669242
    Datum26.02.2011 18:2324637 x gelesen
    Nein,das ist ja der Widerspruch in sich und wir können nicht anordnen, das es Fettbrandlöscher sein müssen,solange in der BGR 111 dieser Zusatz drinsteht :" das der Hersteller dies Bescheinigen muss das das Löschmittel geeignet ist und direkt drunter muss es ein DIN EN 3 Löscher mit 6kg oder 6l sein, deswegen werden wir auch in Zukunft noch Pulverlöscher in Küchen finden,vor allem wenn sie der Baumarkt oder Einzelhandel günstig verkauft.

    sieheCheckliste Feuerlöscheinrichtungen


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

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    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669247
    Datum26.02.2011 18:3024586 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von ---Kurt Kobbe--- Oh, ich wusste nicht, das es solch eine Zulassung gibt. Wo hat die sich den versteckt?

    Verstecken tut sich die Zulassung in der Brandklasse F, ist doch ganz einfach :-) Anders geschrieben: Wenn ich eine gewerbliche Friteuse betreibe, muß ich einen Löscher installieren, der geeignet ist, Brände dieser Friteuse zu löschen. Ich brauche also einen Feuerlöscher, der die Zulassung der Brandklasse F besitzt.


    mkG
    Jörg Wißmann
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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern669248
    Datum26.02.2011 18:3324503 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannOk, bevor jemand schreit: ich nehme alles zurück. Löschdecken sind lt. BGN bei Fettbränden nur bedingt geeignet.

    Die sind nicht nur bedingt geeignet sondern völliger Quatsch und gefährlich für brennende Friteusen, das wurde ausgiebig getestet.
    Es sei mir gestattet darauf in diesem Fachforum hinzuweisen, der Tipp mit Löschdecken ist gefährlich.


    Gruß
    CS





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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669249
    Datum26.02.2011 18:3424526 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Knut KobbeAber Feuerlöscher nach DIN E 3 sind doch auch Pulverlöscher?!

    Das ist richtig, Pulverlöscher haben allerdings keine Zulassung für die Brandklasse "F", der Zusatz "geeignet zum Löschen von Speiseölen und -fetten" fehlt auf den Geräten. Demnach reicht nur ein Pulverlöscher nicht aus. Siehe BGR 134, BGR 111 usw.


    mkG
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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669250
    Datum26.02.2011 18:3724521 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Christian SchorerDie sind nicht nur bedingt geeignet sondern völliger Quatsch und gefährlich für brennende Friteusen, das wurde ausgiebig getestet.
    Es sei mir gestattet darauf in diesem Fachforum hinzuweisen, der Tipp mit Löschdecken ist gefährlich.


    Ich habe da noch ein Paar Bilder der FF Merzen im Landkreis Osnabrück, die zeigen, das eine LD trotz Trennung der Friteuse vom Spannungsnetz, fast durchgebrannt wäre. :-/


    mkG
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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669251
    Datum26.02.2011 18:3924454 x gelesen
    Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406-1…3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen. Das und das Wissen um die Brandklassen B,C werden sie uns noch einige Zeit erhalten bleiben.


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669252
    Datum26.02.2011 18:4024495 x gelesen
    Äh, nee. Das würde ja bedeuten, das Pulver- und CO-Löscher per Ausgabe der DIN EN 2 nicht mehr für Fettbrände zulässig wären. Das stimmt doch aber so nicht, oder?

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669253
    Datum26.02.2011 18:4524525 x gelesen
    Geschrieben von Knut KobbeÄh, nee. Das würde ja bedeuten, das Pulver- und CO-Löscher per Ausgabe der DIN EN 2 nicht mehr für Fettbrände zulässig wären. Das stimmt doch aber so nicht, oder?


    Prinzipiell stimmt das sehr wohl. Du kannst vorhandene Löscher auch hängen lassen, mußt aber um einen Löscher mit "F"-Zulassung ergänzen.


    mkG
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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü669254
    Datum26.02.2011 18:4624437 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von ---Jörg--- Wenn ich eine gewerbliche Friteuse betreibe, muß ich einen Löscher installieren, der geeignet ist, Brände dieser Friteuse zu löschen. Ich brauche also einen Feuerlöscher, der die Zulassung der Brandklasse F besitzt.
    Ergänzung: Für den Bereich der BG Nahrungsmittel und Gaststätten nachzulesen in der ASI 9.30, Seite 11.

    ASI 9.30

    Manfred


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern669255
    Datum26.02.2011 18:4824435 x gelesen
    jo des hab ich jetzt auch schon 3 mal verlinkt :-)


    Es kann sein, das ich was besonderes kann,aber deswegen bin ich nichts besonderes. Walter Röhrl

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669256
    Datum26.02.2011 18:5224454 x gelesen
    Also, mal ganz klar gesagt:

    Das Pulverlöscher (ABC, BC) und Gaslöscher plötzlich keine Fettbrände mehr löschen können halte ich für ein Gerücht... Die Erfahrung der vergangen Jahre zeigt uns doch, das diese Löscher für das Löschen von Fettbränden geeignet sind.

    Außerdem gibt es in dem Zitat dieses wunderschöne "z.B.". Somit ist alles was danach kommt doch eh etwas schwammig, oder? Für mich heisst das nur, das Löscher mit einer nachgewiesenen Eignung benutzt werden können, andere geeignete aber auch.

    Oder?

    Gruß Knut


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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669261
    Datum26.02.2011 19:0624568 x gelesen
    Hi,
    Geschrieben von Knut KobbeDas Pulverlöscher (ABC, BC) und Gaslöscher plötzlich keine Fettbrände mehr löschen können halte ich für ein Gerücht...

    Ich auch ;-)

    Geschrieben von Knut KobbeDie Erfahrung der vergangen Jahre zeigt uns doch, das diese Löscher für das Löschen von Fettbränden geeignet sind.

    Sagen wir es mal so, das Feuer wäre gelöscht.

    Geschrieben von Knut KobbeSomit ist alles was danach kommt doch eh etwas schwammig, oder?

    Nein, da ist gar nichts schwammig, die Vorschriften der BG'en sind da eindeutig!


    mkG
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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP669262
    Datum26.02.2011 19:1224488 x gelesen
    Hat die Feuerwehrgemeinde denn überhaupt Feuerlöscher für Brandklasse "F" auf ihren Fahrzeugen?
    Es macht ja mit unter nicht immer Sinn die Küche mit ABC-Pulver zu einzunebeln, wenns noch lokal auf einen Fettbrand zu identifizieren wäre...


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen669264
    Datum26.02.2011 19:1524409 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Knut KobbeDas Pulverlöscher (ABC, BC) und Gaslöscher plötzlich keine Fettbrände mehr löschen können halte ich für ein Gerücht... Die Erfahrung der vergangen Jahre zeigt uns doch, das diese Löscher für das Löschen von Fettbränden geeignet sind.

    wenn dem so wäre, könnte ich mir kaum erklären, warum kein Hersteller auf die Idee kommt, seine Pulverlöscher entsprechend zuzulassen?

    Zumindest in Bezug auf Pulver, dass CO2 NICHT nachhaltig und zuverlässig funktioniert, wird man bei entsprechendem Hintergrundwissen wohl kaum leugnen wollen... oder gibt es noch andere Gaslöscher, die an mir vorbeigegangen sind?


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW669274
    Datum26.02.2011 19:2924463 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von jürgen schmitzHat die Feuerwehrgemeinde denn überhaupt Feuerlöscher für Brandklasse "F" auf ihren Fahrzeugen?

    Braucht sie doch gar nicht, der Friteusenbetreiber muß diesen doch bevorraten.

    Alleine die Nichtbevorratung kann den Versicherungsschutz erheblich gefährden. Es wäre nicht der erste Fall, wo Versicherungen den Folgeschaden durch falsches Löschmittel nicht bezahlen. Kunden von mir haben diese schon am eigenen Leib erfahren, es war eine sehr schmerzhafte finanzielle Erfahrung.

    Und leider wird dieses m.E. noch viel zuwenig von den Sachversicheren angewendet, denn eine Akzeptans erfolgt erst, wenn es an den eigenen Geldbeutel geht.


    Johannes


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP669283
    Datum26.02.2011 20:5624431 x gelesen
    Seit wann nutzen Feuerwehr die Feuerlöscher ihrer "Kunden". Wenn Meister Fritt den Brand eben nicht selber gelöscht hat sollten wir das doch tun oder?


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg669290
    Datum26.02.2011 21:4624540 x gelesen
    Die BGN hat bereits in "akzente 2/2010, Seite 8 ff" auf ein bestehendes Problem mit Friteusen hingewiesen - 4 von 5 Friteusen defekt! - und Tipps zur Problemvermeidung gegeben.

    (hier die ensprechenden Hinweise für das DRK Baden-Württemberg).


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669291
    Datum26.02.2011 21:5024513 x gelesen
    Geschrieben von Mathias Zimmerwenn dem so wäre, könnte ich mir kaum erklären, warum kein Hersteller auf die Idee kommt, seine Pulverlöscher entsprechend zuzulassen?

    Ganz einfach: weil sie dann die Fettbrandlöscher nicht mehr verkaufen können!

    Geschrieben von Mathias Zimmer dass CO2 NICHT nachhaltig und zuverlässig funktioniert, wird man bei entsprechendem Hintergrundwissen wohl kaum leugnen wollen

    ... als Erstmaßnahme ist CO2 ein probate Mittel auch bei Fettbränden. Nach kappen der Stromversorgung sollte sich das Fett auch relativ rasch wieder abkühlen, so daß ein Löscherfolg auch gegeben ist. Evtl. kann mehrmaliges Einsetzen eines CO2-Löschers nötig sein.
    Es gibt aber Härteanlagen, und da habe ich gleiche Bedingungen, nämlich Öl dass sich erhitzt, die sind mit CO2-Löschanlagen ausgerüstet.

    Gruß Knut


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen669318
    Datum27.02.2011 00:2424408 x gelesen
    Geschrieben von Knut KobbeGanz einfach: weil sie dann die Fettbrandlöscher nicht mehr verkaufen können!

    Ja, genau auf die Antwort hätte ich gewettet - leider scheiterte es daran, dass keine dagegen halten wollte... ;)

    Alle Verschwörungstheoreien mal außen vor lassen - denkst Du wirklich, dass nicht irgendein Hersteller, und sei es ein kleiner, das ausnützen würde, um als erster damit anfänglich gerade deswegen sehr, sehr viel Geld zu verdienen?

    Geschrieben von Knut Kobbe... als Erstmaßnahme ist CO2 ein probate Mittel auch bei Fettbränden. Nach kappen der Stromversorgung sollte sich das Fett auch relativ rasch wieder abkühlen, so daß ein Löscherfolg auch gegeben ist. Evtl. kann mehrmaliges Einsetzen eines CO2-Löschers nötig sein.

    "sollte", "kann"... eben das sind die Rahmenbedingungen, die man im Brandschutz AFAIK eben nicht haben möchte. Natürlich KANN es so sein, oft WIRD es auch so sein, aber das ist eben nicht zuverlässig. Ich kann auch einige B-Brände mit Wasser löschen, kann auch viele Metallbrände mit Wasser ertränken, kann auch ausströmendes Gas in kleinerem Umfang meist mit einem CO2-Löscher ersticken - aber das sind eben alles glückliche Umstände. Ich mag es lieber zuverlässig und reproduzierbar...


    mfG

    Mathias Zimmer


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen669320
    Datum27.02.2011 00:4824393 x gelesen
    Geschrieben von Knut KobbeDas Pulverlöscher (ABC, BC) und Gaslöscher plötzlich keine Fettbrände mehr löschen können halte ich für ein Gerücht... Die Erfahrung der vergangen Jahre zeigt uns doch, das diese Löscher für das Löschen von Fettbränden geeignet sind.

    Hierauf gibt es en ganz klares Jein, Pulverlöscher können Fettbrände löschen auch Kochsalz kann Fettbrände löschen, das Problem ist dabei, dass sie das nicht dauerhaft tun.

    Das Problem dabei ist, das das Fett bei sehr hohen Temperaturen brennt, frisches Fett entzündet sich im Bereich von 340°C-360°C von alleine, verschmutztes Fett kann bereits bei 300°C sich entzünden. Pulverlöscher löschen zwar die Flammen, die Temperatur bleibt aber oberhalb des Brennpunktes des Fettes, da das Pulver keine Kühlwirkung hat. Damit entzündet sich das Fett nach einiger Zeit wieder von selbst, eine Rückbrandbeständigkeit ist nicht gegeben.

    Dies kann ich dir aus eigenen Löschversuchen definitiv sagen.

    Nur mit Fettbrandlöschmitteln ist man auf der sicheren Seite



    Gruß Gerrit Lamade
    Entwicklung Feuerlöschmittel


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669321
    Datum27.02.2011 00:4924473 x gelesen
    Geschrieben von Mathias ZimmerAlle Verschwörungstheoreien mal außen vor lassen - denkst Du wirklich, dass nicht irgendein Hersteller, und sei es ein kleiner, das ausnützen würde, um als erster damit anfänglich gerade deswegen sehr, sehr viel Geld zu verdienen?


    Hallo Mathias,

    Erstmal gibt es keine "kleinen Hersteller". Feuerlöschgeräte werden von einigen wenigen Firmen gebaut. Was Du wohl meinst, sind die vielen kleinen Firmen, die ihren Firmennamen auf solche Löscher pappen...

    Das Problem sehe ich folgendermaßen: Eine Zulassung als Löschgerät / Löschmittel ist unglaublich aufwendig und kostspielig. Wir reden hier nicht nur davon, einen Test am IdF zu machen, es müssen zig Unbedenklichkeitsüberprüfungen nachgewiesen werden, und jeder der etwas bescheinigt will ordentlich Geld haben.
    Die Gewinnspanne wäre also in dem von Dir skizzierten Fall wahrscheinlich äußerst mager, zumal Du den Vertrieb ja auch noch irgendwie finanzieren musst.
    Also tust Du als Feuerlöscher-Anbieter gut daran, das angebotene Sortiment so zu vertreiben wie bisher.

    Geschrieben von Mathias Zimmer"sollte", "kann"... eben das sind die Rahmenbedingungen, die man im Brandschutz AFAIK eben nicht haben möchte. Natürlich KANN es so sein, oft WIRD es auch so sein, aber das ist eben nicht zuverlässig. Ich kann auch einige B-Brände mit Wasser löschen, kann auch viele Metallbrände mit Wasser ertränken, kann auch ausströmendes Gas in kleinerem Umfang meist mit einem CO2-Löscher ersticken - aber das sind eben alles glückliche Umstände. Ich mag es lieber zuverlässig und reproduzierbar...

    Ich gebe Dir dahingehend recht, das die Anwendung eines CO2-Löschers für Laien meist zu speziell ist.
    Ich bezog mich mit meinen Äusserungen auf die von Dir aufgestellte These, Fettbrände wären garnicht oder nur insuffizient mit Gas zu löschen. Und das stimmt eben nicht, man muss nur wissen wie. Aber mit ein wenig Hintergrundwissen dürfte das ja kein Problem sein.

    Gruß Knut


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669322
    Datum27.02.2011 00:5724366 x gelesen
    Hallo Gerrit,

    ich sage ja nicht das Fettbrandlöschmittel sinnlos sind. Im Gegenteil, sollte ich einen solchen Löscher zur Hand haben werde ich ihn auch nutzen. Die Frage innerhalb dieser Diskussion ist ja auch gewesen: Habe ich denn den Fettbrandlöscher, bzw. muss der Dönerstandbetreiber diesen wirklich vorhalten.

    Mal im Ernst, vor 2005 wusste doch kein A... was ein Fettbrandlöscher überhaupt ist. Und selbst in der DIN EN 2 stehen bei der Brandklasse B noch die Fette... Ich meine mich sogar zu erinnern, das mal ein Kollege der BF einen Fettbrand mit einem M-Löscher ausgemacht hat. Klar besteht die Gefahr einer Wiederentzündung, aber wenn man das weiss... Gefahr erkannt - Gefahr gebannt!

    Gruß Knut
    Entwicklung Magengeschwüre


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen669323
    Datum27.02.2011 01:0024402 x gelesen
    Hierzu kann ich nur sagen, dass die BGN sehr viele Versuche mit unterschiedlichen Löschmitteln auch mit CO2, Pulver, Löschdecken durchgeführt hat und zum Ergebnis kam, dass nur Fettbrandlöschmittel eine ausreichende Sicherheit gewähren.


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen669324
    Datum27.02.2011 01:0224353 x gelesen
    Welche Ausgabe der DIN EN 2

    In der neuesten Ausgabe ist die Brandklasse F aufgeführt und die Fette ausdrücklich aus der Brandklasse B ausgegliedert


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen669325
    Datum27.02.2011 01:0424387 x gelesen
    BGN

    Hier noch ein paar Berichte dazu


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669326
    Datum27.02.2011 01:0724362 x gelesen
    Hallo Gerrit

    Ja, das ist ja auch so... Die BGN geht eben davon aus, das hier Laien die Löscher benutzen. Was mich aber wirklich brennend interessieren würde, und da dürftest Du ja nähere Infos haben, ist ob denn nun Fettbrandlöscher aufgehängt werden dürfen oder ob diese lediglich empfohlen werden. Die entsprechende BGN-Richtline ist m.E. nicht konkret genug.

    Das es sinnvoll ist den Betreiber auf den Fettbrandlöscher hinzuweisen steht und stand hier nie zur Frage. Meine bisherige Meinung war aber, das er trotzdem hinhängen kann was er will, es muß nur der BGR 111 entsprechen.

    Gruß Knut


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669327
    Datum27.02.2011 01:1124375 x gelesen
    Ich beziehe mich hier auf die ASI 9.30 der BGN. Hier wird die DIN EN 2 entsprechend zitiert.

    Gruß Knut


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen669328
    Datum27.02.2011 01:1224353 x gelesen
    Es wird in absehbarer Zeit vermutlich sogar eine Vorschrift für Löschanlagen auf der Basis von Fettbrandlöschmitteln geben. Außerdem ist es immer ausschlaggebend, was die Versicherungen zu dem Thema zu sagen haben. Unter Umständen kann es hier zu Problemen in der Schadensregulierung kommen, wenn festgestellt wird, das keine geeigneten Löschmittel vorhanden waren. Und die Versicherung wird sich hierbei immer auf die Empfehlung der BGN beziehen.


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen669329
    Datum27.02.2011 01:1724247 x gelesen
    Geschrieben von Knut KobbeIch beziehe mich hier auf die ASI 9.30 der BGN. Hier wird die DIN EN 2 entsprechend zitiert.

    In der 2004er-Version der EN2 gibt es zu keiner Brandklasse Stoffbeispiele. Ist auf wikipedia übrigens entsprechend zitiert...


    mfG

    Mathias Zimmer


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669330
    Datum27.02.2011 01:1824240 x gelesen
    .. und der Betreiber sagt dass ein pulverlöscher doch auch geht, weil Fette eben auch gelöscht werden. Er will halt gerne den 20,-€ Pulverlöscher aus dem Baumarkt kaufen, und nicht den teuren F-Löscher. Zumal er den BC-Löscher ja trotzdem noch vorhalten muss...

    Ich selber bin ja nicht (mehr) im VB, aber ich kann mir die Diskusionen vor Ort lebhaft vorstellen.

    Eine klare Vorschrift wie z.B. "ab 10 Liter bis 50 Liter Inhalt müssen Löscher der Klasse F in ausreichender Zahl vorgehalten werden. Damit wäre uns allen geholfen!

    Gruß Knut


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669331
    Datum27.02.2011 01:2224325 x gelesen
    Geschrieben von Mathias ZimmerIn der 2004er-Version der EN2 gibt es zu keiner Brandklasse Stoffbeispiele

    Das mag ja sein, die BGN gibt diese ihren Mitgliedern aber noch immer an die Hand.

    Geschrieben von Mathias ZimmerIst auf wikipedia übrigens entsprechend zitiert...

    Wiki ist ja nun für mich nicht unbedingt die verlässlichste Quelle ;-)

    Gruß Knut


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen669332
    Datum27.02.2011 01:2524450 x gelesen
    Hier ist doch die asi 9.30 sehr eindeutig

    Zitat:" Bei der Auswahl und Beschaffung von Feuerlöschmitteln ist darauf zu achten dass sie für die entsprechende Brandklasse geeignet und zugelassen"

    Nachfolgende Tabelle

    ABC-Pulver : Brandklasse F -
    BC-Pulver:Brandklasse F -
    Kohlendioxid: Brandklasse F -
    Fettbrandlöschmittel: Brandklasse F +

    Dadurch wird es zu einer Muss-Vorschrift


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    AutorHara8ld 8S., Köln / NRW669336
    Datum27.02.2011 08:0924505 x gelesen
    Mal wieder etwas gelernt:

    Ich war bisher davon augegangen, das die Fettbrandlöscher ausschließlich Fett brauchbar ablöschen können. in diesem Zusammenhang hielt ich den Pulverlöscher für vollkommen ausreichend. Die Sauerei sollte sich in einer Küche in 1-2 Tagen putzen auch erledigen und damit ist das Thema durch.

    Das das Öl sich bald wieder entzündet war bei meiner "Friteuseneinweisung" bereits 1989 bekannt. Daher wurde mir damals schon gesagt Feuerlöscher erst nach ausschalten einsetzen. Sobald das Feuer aus ist, muss sofort der (griffbereite) Deckel drauf. Die Feuerlöschdecke nur als Eigenschutz nutzen und niemals ins Fett werfen. Es kann nichts Schaden, die Decke auf den Deckel zu legen als zusätzliche Sauerstoffsperre.
    Der einzige Friteusenbrand den ich aus der Nähe erlebte wurde sogar nur mit dem Deckel erstickt.
    Das wichtigste ist aber die Sauberkeit der Abluftgitter. Wenn die voll Fett sind, dann hilft sicherlich auch kein Löscher mehr.


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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen669340
    Datum27.02.2011 08:4324209 x gelesen
    Geschrieben von Harald SchramkeIch war bisher davon augegangen, das die Fettbrandlöscher ausschließlich Fett brauchbar ablöschen können. in diesem Zusammenhang hielt ich den Pulverlöscher für vollkommen ausreichend. Die Sauerei sollte sich in einer Küche in 1-2 Tagen putzen auch erledigen und damit ist das Thema durch.


    Fettbrandlöschmittel sind wässrige Löschmittel und damit auch grundsätzlich für Brände der Brandklasse A geeignet, darüber hinaus gibt es inzwischen auch ABF Löschmittel, diese sind darüber hinaus auch für Brände der Brandklasse B geeignet


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorJoha8nne8s C8., Esslingen / BW669367
    Datum27.02.2011 11:2524208 x gelesen
    Richtig, nur wenn Meister Fritt es nicht getan hat (den Entstehungsbrand löschen) ist die Friteuse wohl unser kleinstes Problem.


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP669397
    Datum27.02.2011 13:0724309 x gelesen
    Das kann man so auch nicht sagen...
    Meine Frage war ja hat Feuerwehrdeutschland F-Löscher verlastet oder nicht?
    Die Versuche mit Löschdecke sind in der Bilderserie eindrucksvoll dokumentiert, auch der CO-Löscher scheint seine Wirkung zu verfehlen...


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen669713
    Datum28.02.2011 23:2924181 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Knut KobbeErstmal gibt es keine "kleinen Hersteller". Feuerlöschgeräte werden von einigen wenigen Firmen gebaut. Was Du wohl meinst, sind die vielen kleinen Firmen, die ihren Firmennamen auf solche Löscher pappen...

    Das Problem sehe ich folgendermaßen: Eine Zulassung als Löschgerät / Löschmittel ist unglaublich aufwendig und kostspielig. Wir reden hier nicht nur davon, einen Test am IdF zu machen, es müssen zig Unbedenklichkeitsüberprüfungen nachgewiesen werden, und jeder der etwas bescheinigt will ordentlich Geld haben.
    Die Gewinnspanne wäre also in dem von Dir skizzierten Fall wahrscheinlich äußerst mager, zumal Du den Vertrieb ja auch noch irgendwie finanzieren musst.
    Also tust Du als Feuerlöscher-Anbieter gut daran, das angebotene Sortiment so zu vertreiben wie bisher.


    den F-Löscher muss ich auch erst zulassen, daher bleibt sich das IMO doch ziemlich gleich?

    Geschrieben von Knut KobbeIch gebe Dir dahingehend recht, das die Anwendung eines CO2-Löschers für Laien meist zu speziell ist.
    Ich bezog mich mit meinen Äusserungen auf die von Dir aufgestellte These, Fettbrände wären garnicht oder nur insuffizient mit Gas zu löschen. Und das stimmt eben nicht, man muss nur wissen wie. Aber mit ein wenig Hintergrundwissen dürfte das ja kein Problem sein.


    Wir reden hier primär von Handfeuerlöschern - und die sind eben in erster Linie für Laien gedacht.

    Davon abgesehen vertrete ich trotzdem weiterhin die These, dass es unter Umständen möglich sein KANN, einen Fettbrand mit CO2-Schnee (nicht Gas...) zu löschen, aber das auch einem "Profi" nicht immer.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen669714
    Datum28.02.2011 23:3224029 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzMeine Frage war ja hat Feuerwehrdeutschland F-Löscher verlastet oder nicht?

    Normmäßig nicht, gesehen habe ich das im Einzelfall trotzdem schon.

    Ist aber auch nicht verwunderlich, dass das oft nicht als erforderlich angesehen wird, da immer noch sehr viele Feuerwehrleute der Meinung sind (respektive dem Irrglauben aufsitzen), dass man Fettbrände ohne weiteres mit den hier diskutierten pseudo-Alternativen Pulver, CO2 oder Decke problemlos bekämpfen könnte. "Feuerwehrleute" schließt hier übrigens beides ein - FF und BF...


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen669715
    Datum28.02.2011 23:3524048 x gelesen
    Geschrieben von Knut KobbeDas mag ja sein, die BGN gibt diese ihren Mitgliedern aber noch immer an die Hand.

    Dann wohl leider falsch. Aber nicht weiter wundern, damit sind die dann nämlich nicht alleine sondern in teilweise sehr prominenter Gesellschaft... ;)

    Geschrieben von Knut KobbeWiki ist ja nun für mich nicht unbedingt die verlässlichste Quelle ;-)


    Offenbar verlässlicher als die BGN, denn die zitiert im Gegensatz zur wikipedia ganz offenbar einfach falsch. Letztere stimmt hier definitv 100%.


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669734
    Datum01.03.2011 08:1524109 x gelesen
    Geschrieben von Mathias Zimmerden F-Löscher muss ich auch erst zulassen, daher bleibt sich das IMO doch ziemlich gleich?

    Genau, das haben die "großen" Hersteller schon getan... Die "kleinen" verkaufen diese unter eigenem Namen.

    Ich finde es nicht sonderlich verwunderlich das der F-Löscher nicht für B-Brände zugelassen und umgekehrt ein B-Löscher nicht für F-Brände zugelassen wird. Warum? Zwei Löscher kosten halt mehr als einer...

    Geschrieben von Mathias ZimmerDavon abgesehen vertrete ich trotzdem weiterhin die These, dass es unter Umständen möglich sein KANN, einen Fettbrand mit CO2-Schnee (nicht Gas...) zu löschen,

    Wo ist denn Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen CO2-Schnee und CO2-Gas?

    Geschrieben von Mathias Zimmeraber das auch einem "Profi" nicht immer.

    Ein Profi sollte das schon können. War übrigends eine Frage in meiner Grundausbildung. Wird also vom AGBF wohl so auch vertreten.

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW669786
    Datum01.03.2011 12:4124065 x gelesen
    Geschrieben von Mathias ZimmerIst aber auch nicht verwunderlich, dass das oft nicht als erforderlich angesehen wird, da immer noch sehr viele Feuerwehrleute der Meinung sind (respektive dem Irrglauben aufsitzen), dass man Fettbrände ohne weiteres mit den hier diskutierten pseudo-Alternativen Pulver, CO2 oder Decke problemlos bekämpfen könnte.

    Ich lese hier in diesem Thread doch, dass ein "Profi" einen Friteusenbrand mit CO2 löschen können muss.

    Aber unabhängig davon, halte ich F-Brand-Löscher auf einem Erstangreifer nicht für zwingend notwendig, da:

    Im Entstehnungsbrand:
    handelt es sich um eine große 'Industrie'-Friteuse hat der Betreiber einen entsprechenden Feuerlöscher vorzuhalten.
    Warum sollte man diesen als Feuerwehr nicht nutzen?
    Handelt sich um eine brennende Haushaltsfriteuse, also mit kleinem Volumen, hat man mit einer Löschecke (übereinander gelegt und straff gespannt) und CO2 durchaus eine Chance. Ansonsten kann man die Friteuse durchaus noch aus dem Fenster werfen :-)

    Sollte es sich nicht mehr um einen ausschlieslichen Entstehungsbrand der Friteuse handeln [1]:
    Hat man nur mit einem Fettbrandlöscher wenig Chancen den gesamten Brand zu löschen
    Halte ich es für keine gute Idee, den Angriffstrupp mit Fettbrandlöscher anstelle eines Rohres in eine Brennende Küche zu schicken
    Kann man, gerade bei kleineren Friteusen, diese sehr wohl mit Wasser löschen. Wenn die Küche eh schon brennt, verursacht die "Fettexplosion", zumal man sie direkt mit den Sprühstahl "niederschlagen" kann, auch keinen zusätzlichen Schaden.



    [1]
    Da der Notruf bei der Feuerwehr regulär erst dann eingehen wird, wenn die Friteuse bereits brennt, dürfte das der Regelfall sein


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    AutorJörg8 W.8, Dortmund / NRW669839
    Datum01.03.2011 16:2124149 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Knut KobbeIch finde es nicht sonderlich verwunderlich das der F-Löscher nicht für B-Brände zugelassen

    Das stimmt ja auch nicht, Fettbrandlöscher sind sehr wohl für A+B zugelassen.

    Da bei CO2 eine Rückzündung des Fettbrandes nicht ausgeschlossen werden kann, ist er für den Laien eher ungeeignet. Sicher kann man damit einen Fettbrand löschen, gar keine Frage. Aufgrund der Unfälle, die es im Bereich der BGN gegeben hat, ist die BGN an die Hersteller von Löschmittel und -geräten heran getreten, einen entsprechenden Löscher bzw ein entsprechendes Löschmittel zu entwickeln. Die Löscher waren ja vorhanden, die hat ja keiner neu erfunden.


    mkG
    Jörg Wißmann
    ___________________________________________________

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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    AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein669841
    Datum01.03.2011 16:2524068 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Knut Kobbe
    Ich finde es nicht sonderlich verwunderlich das der F-Löscher nicht für B-Brände zugelassen und umgekehrt ein B-Löscher nicht für F-Brände zugelassen wird. Warum? Zwei Löscher kosten halt mehr als einer...
    Es gibt auch ABF-Löscher, beispielsweise Jockel F 6 J Plus.


    Viele Grüße,
    Christian
    PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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    AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen669966
    Datum02.03.2011 10:3624158 x gelesen
    Um die Diskussion abzukürzen ein Auszug aus der din EN 3-7

    EN 3-7:2004+A1:2007 (D)
    45
    Anhang L
    (normativ)
    !Spezifische Anforderungen für Feuerlöscher der Brandklasse F

    L.1 Allgemeines
    Tragbare Feuerlöscher für den Einsatz bei Speiseölbränden müssen die Mindestanforderungen an das
    Löschvermögen für die Brandklasse F erfüllen.
    Pulver- und Kohlendioxid-Feuerlöscher sollten nicht bei Bränden der Klasse F eingesetzt werden, da ihr
    Einsatz bei dieser Art Brand als gefährlich erachtet wird. Aus diesem Grund dürfen Pulver- und Kohlendioxid-
    Feuerlöscher weder entsprechend dieses Anhangs geprüft noch mit dem Piktogramm „F“ gekennzeichnet
    werden.

    d.h. Pulver und Co2 Löscher fallen aus


    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern669977
    Datum02.03.2011 11:4524030 x gelesen
    Hallo Gerrit,

    das ist doch mal eine Aussage. Danke!

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen670485
    Datum06.03.2011 12:1724055 x gelesen
    Geschrieben von Knut KobbeGenau, das haben die "großen" Hersteller schon getan... Die "kleinen" verkaufen diese unter eigenem Namen.

    Um da etwas dazu sagen zu können, fehlen mir Deine tiefen Einblicke in die Strukturen der Feuerlöscherindustrie. Von daher enthalte ich mich mal jedes weiteren Kommentares.

    Geschrieben von Knut KobbeIch finde es nicht sonderlich verwunderlich das der F-Löscher nicht für B-Brände zugelassen und umgekehrt ein B-Löscher nicht für F-Brände zugelassen wird. Warum? Zwei Löscher kosten halt mehr als einer...

    Vielleicht fehlt es auch einfach am Bedarf? Wenn es auch sicher mit etwas AFFF zusätzlich getan wäre, fehlt es in Küchenbereichen doch meist einfach an größeren Mengen brennbarer Stoffe der Brandklasse B...

    Geschrieben von Knut KobbeWo ist denn Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen CO2-Schnee und CO2-Gas?

    Das hat nichts mit Meinung zu tun, sondern ist einfach nur Physik - Gas ist (wer hätte es gedacht) gasförmig, Schnee ist fest. Ich habe das auch nur so betont, weil Du immer von Gas schreibst und CO2-Löscher in aller Regel primär Schnee abgeben, kein Gas. CO2-Gaslöscher mit "scharfem Gasstrahl" muss es in grauer Feuerwehrvorzeit mal gegeben haben und waren für die Brandklasse C gedacht, nicht für B.

    Geschrieben von Knut KobbeEin Profi sollte das schon können.

    Ein Profi sollte vor allem auch die Grenzen und Risiken seines Handelns kennen.

    Geschrieben von Knut KobbeWar übrigends eine Frage in meiner Grundausbildung.

    Die war wann?


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern670491
    Datum06.03.2011 12:4523829 x gelesen
    Geschrieben von Mathias ZimmerDie war wann?

    2003

    Gruß Knut


    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern670494
    Datum06.03.2011 12:5824160 x gelesen
    Geschrieben von Mathias ZimmerDas hat nichts mit Meinung zu tun, sondern ist einfach nur Physik - Gas ist (wer hätte es gedacht) gasförmig, Schnee ist fest. Ich habe das auch nur so betont, weil Du immer von Gas schreibst und CO2-Löscher in aller Regel primär Schnee abgeben, kein Gas.

    Das ist so nicht richtig. Das CO2 ist gasförmig unter hohem Druck gespeichert und sublimiert erst bei der "Druckentlastung" zu CO2-Schnee. Tatsächlich, und wer einen CO2-Löscher schon mal angewendet hat weiss das, ist der Anteil des produzierten CO2-Schnees eher gering im Verhältnis zum freiwerdenden Gas. Je nach Scheerohr und Gasmenge ist dieses Verhältniss unterschiedlich, aber deutlich zugunsten des gasförmigen CO2. Der CO2-Schnee hat löschtechnisch so gut wie keine Relevanz, daher schreibe ich hauptsächlich von CO2-Gas, egal in welchem Aggregatzustand es sich befindet.

    Geschrieben von Mathias Zimmer CO2-Gaslöscher mit "scharfem Gasstrahl" muss es in grauer Feuerwehrvorzeit mal gegeben haben und waren für die Brandklasse C gedacht, nicht für B.

    Dann schaue Dir bitte mal eine CO2-Löschanlage an. Die Hersteller bieten nhierzu einige interessante Videos auf Ihren Webpages.

    Gruß Knut


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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen670500
    Datum06.03.2011 13:4123792 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Knut Kobbeb.) Ablasshähne.

    zum Ablassen beim Fettbrand - Fettbrände im gastronomischen Konxtext entstehen m.W. doch i.d.R. durch Selbstentzündung bei Überschreiten eben dieser Temperatur. Wenn nun das Fett erstmal 'ne Minute vor sich hinbrennt, bis wer den Entschluss zum Ablassen fasst... In dieser Zeit wird es von oben weiter aufgeheizt, ggf. zusätzlich noch durch defekte E-Beheizung etc, die erst diese Situatio herbeigeführt hat....
    Unterschiedliche Siedepunkte der Fettkomponenten führen zu einem Sprudeln/Kochen und damit Umwälzung und damit auch nur wenig ausgeprägte Temperaturschichtung innerhalb des Fetts. Also alles gleich heiß...
    Lässt man damit dann nicht Fett oberhalb seiner Selbstentzündungstemperatur ab? Besteht da dann nicht die Gefahr, dass sich das Fett am Auslauf bei Luftkontakt entzündet??

    Gruß,
    Thorben


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    AutorKnut8 K.8, Nordendorf / Bayern670502
    Datum06.03.2011 14:1023826 x gelesen
    Durch das günstigere Verhältnis Volumen - Oberfläche und durch die am Auslauf entstehende Verwirbelung sollte sich das Fett soweit abkühlen das es unter seinen Flammpunkt kommt. Sollte das nicht geschehen, so kann natürlich das Fett im Eimer weiterbrennen. Das könnte dann als Ausbreitung interpretiert werden, oder aber als Entfernen des brennenden Stoffes aus dem Gefahrenbereich...
    Ach ja, sollte man eine Küchencrew dahingehend schulen, bitte darauf hinweisen das Metalleimer verwendet werden!


    Gruß Knut


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    (J. Stiegel, 2009)

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     26.02.2011 11:53 Jürg7en 7M., Weinstadt
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