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Thema | TR HLF 10/10 RLP; war: Suche:Erfahrungen zu HLF20/16... | 21 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 667787 | |||
Datum | 18.02.2011 08:21 | 11210 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDas HLF 10/10 RP wurde zwar technische Richtlinie genannt, letztlich war es aber "nur" eine Ausführungsbestimmung zur E DIN 14 530-5 (HLF10/6). Somit kann man da schon von einem Normfahrzeug sprechen. Es spricht ja eher für meine obige Darstellung, aber hab ich was verpasst, oder wieso steht in der Auflistung unserer LFKS das HLF 10/10 (TR 10) nicht mehr drin? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz | 667806 | |||
Datum | 18.02.2011 11:23 | 8116 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Sebastian Krupp Es spricht ja eher für meine obige Darstellung, aber hab ich was verpasst, oder wieso steht in der Auflistung unserer LFKS das HLF 10/10 (TR 10) nicht mehr drin? Ich denke es kommt daher, dass all das was abweichend zur DIN war mittlerweile auch so und in der Norm steht und eine TR daher überflüssig ist. Die Richtlinie hat ja im Prinzip nur die 1000 L Tank, die Schiebleiter und die Masse von 12to geregelt, das ist so alles ja nun genormt. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung einer sonstigen Institution dar. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 667807 | |||
Datum | 18.02.2011 11:27 | 7907 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Daniel Balz Die Richtlinie hat ja im Prinzip nur die 1000 L Tank, die Schiebleiter und die Masse von 12to geregelt, das ist so alles ja nun genormt. Was ist da genormt? Dass 'nen HLF10 'ne SL braucht?!? Oder darf man in RLP nun urbane Fahrzeuge ohne SL und ohne Sprungretter als vollwertigen 16/12-Ersatz deklarieren? -.- Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 667808 | |||
Datum | 18.02.2011 11:35 | 7836 x gelesen | |||
Also ob auf nem HLF oder auch auf nem LF16/12 ein Sprungretter drauf muss das wage ich bei den meisten FF's in RLP zu bezweifeln. Und die Schiebleiter ist als Option da. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 667811 | |||
Datum | 18.02.2011 11:45 | 7797 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian WohlfahrtAlso ob auf nem HLF oder auch auf nem LF16/12 ein Sprungretter drauf muss das wage ich bei den meisten FF's in RLP zu bezweifeln. Warum? Beim Bungalow lasse ich mir es noch gefallen, aber wenn das Gebäude 2 Stockwerke hat kann er auch schon gute Dienste leisten. Auch aus dieser relativ geringen Höhe wäre mir dieser Anblick lieber als das blanke Pflaster. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 667821 | |||
Datum | 18.02.2011 13:14 | 7706 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Christian Fleschhut: Warum? Weil bei überwiegend dörflicher Bebauung die Kosten in keiner Relation zur zu erwartenden Einsatzhäufigkeit stehen, zumal der Sprungretter auch nur eine Ultima Ratio darstellt - 2. Stock, 4-tlg. Steckleiter? Oder andersherum: Dann doch bitte auf jedes Fahrzeug ein Sprungretter. Und auf häufig zuerst eintreffende RTW z.B. erst recht (hab da schon mal gestanden und nicht besonders schlau aus der Wäsche geguckt...). Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 667822 | |||
Datum | 18.02.2011 13:15 | 7684 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandWeil bei überwiegend dörflicher Bebauung die Kosten in keiner Relation zur zu erwartenden Einsatzhäufigkeit stehen, Und warum brauchts dann ein so großes LF? Auf solch ein LF gehrt ein Sprungretter. Egal wo es steht. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 667824 | |||
Datum | 18.02.2011 13:24 | 7647 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von -Christian F. Auf solch ein LF gehrt ein Sprungretter. Egal wo es steht. Wofür? Das HLF 10 ist die kleinste Möglichkeit, mit den aktuellen Normfahrzeugen einen Rettungssatz an die E-Stelle zu bringen und muß z.B. in RLP mindestens einmal pro Verbandsgemeinde vorgehalten werden. Wenn jetzt im Einsatzbereich des HLF nur Gebäude mit Rettungshöhe <8m = Steckleiterhöhe stehen, wofür soll dann ein SP 16 oder ne Schiebleiter damit rumgefahren werden? M.E. ist auch Katschutz/überörtlicher Einsatz in dem Moment keine Begründung, weil bis das Fahrzeug da ist, wo dieses Material gebraucht wird, ists eh zu spät. Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 667825 | |||
Datum | 18.02.2011 13:29 | 7585 x gelesen | |||
Wirst wohl einen Beschwerdebrief ans Innenmysterium Rheinland-Pfalz schicken müssen, wenn dir das so nicht gefällt. Mit der Diskussion hier kommt man nicht weit, weil das HLF 10/10 RLP nunmal lt. FwVO für jede Gemeinde vorgeschrieben ist. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 667826 | |||
Datum | 18.02.2011 13:30 | 7556 x gelesen | |||
So schaut's aus. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 667832 | |||
Datum | 18.02.2011 13:43 | 7765 x gelesen | |||
Hallo,Und warum brauchts dann ein so großes LF? Ging es hier nicht um HLF 10/10 - RLP? Das ist (war) per se kein "großes LF", auch wenn es hier grade im Zusammenhang mit dem LF 16/12 diskutiert wird. Manchmal dreht sich derlei hier ganz schön im Kreis. Aufgabenstellung TH für irgendeine eher ländliche Wehr. TSF-W, StLF oder LF 10/6 "alt" (meine die, die noch so ähnlich wie "alte" LF 8/6 aussahen...) mit TH-Ausstattung - "nee, geht nicht, Platz, Gewicht, Unterbaumaterial hmm, hah, usw. usf. ... nehmt doch ein HLF 10/xy!" Nun ist das HLF 10/10 da und wird aufgebohrt, verschiedentlich auch etwas ausufernd (wobei z.B. an der Sinnhaftigkeit von 1000 l für einen Erstangriff nie so richtig heftige Zweifel herrschten, oder?), kommen die nächsten um die Ecke und sagen "wenn das Ding nun aber schon in Richtung LF 16/12 geht, dann aber auch..." Auf solch ein LF gehört ein Sprungretter. Egal wo es steht. Genau, basta! Und genau hier sind wir bei einem (! - nicht dem alleinigen) der Probleme angelangt, mit denen wir uns aktuell rumschlagen. Warum hat denn das HLF 20/16 "plötzlich" oft eher Ähnlichkeit mit einem LF 24 als dem eigentlichen Vorgänger LF 16/12, da immerhin noch sichtbar in der Tradition des LF 16 -> LF 15 -> SLG mit 7.150 kg ! stand!? Warum mutieren bzw. migrieren in dieser Folge HLF 10 plötzlich in Richtung LF 16/12? Meiner Meinung nach trägt dazu auch die aktuelle / letzte Normung nach dem Motto "darfs ein bißchen mehr sein...; für jeden erdenklichen Erstangriff muß auch alles vorhanden sein, am besten doppelt" einen guten Teil dazu bei, gut gemeint ist nicht unbedingt immer auch gut gemacht. Bin inzwischen der Ansicht, bei der aktuellen Normung / Normvorhaben wäre ein Moratorium dringend angeraten. Sonst sind wir wirklich bald da, daß der Sprungretter zur Standardbeladung eines TSF gehört. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 667833 | |||
Datum | 18.02.2011 13:48 | 7593 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandGing es hier nicht um HLF 10/10 - RLP? Das ist (war) per se kein "großes LF", auch wenn es hier grade im Zusammenhang mit dem LF 16/12 diskutiert wird.Es war letztlich der Versuch, den irrsinnigen Normsprung LF 16/12 => HLF 20/16 gerade nicht mitzumachen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 667834 | |||
Datum | 18.02.2011 13:54 | 7493 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandSonst sind wir wirklich bald da, daß der Sprungretter zur Standardbeladung eines TSF gehört. Seitdem auf einem TSF 4 Steckleiterteile vorgesehen sind, dürfte das durchaus Forumskonform sein. Ja. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 667836 | |||
Datum | 18.02.2011 14:07 | 7568 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Sebastian Krupp: Es war letztlich der Versuch, den irrsinnigen Normsprung LF 16/12 => HLF 20/16 gerade nicht mitzumachen. Eben, "Normsrünge" (ob nun irsinnig... ;-) ) sind hier eben auch so ein Thema! Es sind ja häufig zunächst nur kleinere Sache, die sich dann allerdings summieren. Warum mußte zum Beispiel das LF 10 bei der Migration vom LF 8/6 plötzlich "die vollen" 120 l Schaummittel anstelle der vormals üblichen 60 l haben? Die Feuerwehren störten sich natürlich nicht groß daran ("wieso, ist doch gut..."), grade in der Übergangsphase machte dieses zusätzliche Gewicht aber mitunter echte Probleme. Und dieses Beispiel ist nur die Spitze des Eisbergs Gruß Daniel | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 667840 | |||
Datum | 18.02.2011 14:25 | 7598 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel Bildhauer Wofür? Das HLF 10 ist die kleinste Möglichkeit, mit den aktuellen Normfahrzeugen einen Rettungssatz an die E-Stelle zu bringen und muß z.B. in RLP mindestens einmal pro Verbandsgemeinde vorgehalten werden. Die Normen verbieten nicht, einen Rettungssatz auch mit kleineren Fahrzeugen zur Einsatzstelle zu bringen (LF10/6, StLF10/6, TSF-W). Zusatzbeladung im Rahmen der möglichen Gewichtsreserven ist normkonform. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 667849 | |||
Datum | 18.02.2011 15:25 | 7540 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Daniel Ruhland
Nein,natürlich brauch 10/6 in TH-Konfiguration keine SL und sprungretter. Nur RLP versuchte ja über ihre tollen Listen die HLF nach TR als 16/12-Ersatz zu verkaufen. und das passt nunmal nicht. Auf dem flachen dorf brauchts auch kein 16712, weil es es sich im wesentlichen nur durch die Rettungsmöglichkeiten jenseits der Steckleiter nennenswert utnerscheidet. rlp scheint aber nun die TRs zurückzuziehen, weil es ja nun ausreichend gelungen ist (wie schon beim StLF) die normen so hinzubiegen, dass diese Mischformen normkonform abzubilden sind. Oder zumindest die Norm auf dem Papier eine ausreichende ZB-Beladung für ein 16712-äquivalent ermöglicht, ohne dass mal wer auf die Gewichte un realisierbarkeit bei gleichzeitiger modull-Vollausrüstung schaut. Aber gut, wollten wir gewichtsklasse m nicht eh demnöchst um 2t anheben?... Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 667854 | |||
Datum | 18.02.2011 15:31 | 7478 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichDie Normen verbieten nicht, einen Rettungssatz auch mit kleineren Fahrzeugen zur Einsatzstelle zu bringen (LF10/6, StLF10/6, TSF-W). Zusatzbeladung im Rahmen der möglichen Gewichtsreserven ist normkonform.Wenn's ja nur der Rettungssatz wäre. Den kriegt man überall unter. Interessant wird es gewichts- und platzmäßig, wenn's ums Zubehör geht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 667855 | |||
Datum | 18.02.2011 15:36 | 7499 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlNur RLP versuchte ja über ihre tollen Listen die HLF nach TR als 16/12-Ersatz zu verkaufen.Unter anderem als Ersatz dafür, nicht ausschließlich. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 667867 | |||
Datum | 18.02.2011 16:47 | 7459 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichStLF10/6, TSF-W). Zusatzbeladung im Rahmen der möglichen Gewichtsreserven ist normkonform. Bei den Fahrzeugen sinnvoll beladen mit Zubehör kaum möglich, das ist Utopie! Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 667905 | |||
Datum | 18.02.2011 21:02 | 7448 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael WeyrichDie Normen verbieten nicht, einen Rettungssatz auch mit kleineren Fahrzeugen zur Einsatzstelle zu bringen (LF10/6, StLF10/6, TSF-W). Zusatzbeladung im Rahmen der möglichen Gewichtsreserven ist normkonform. Die Normen sollten ggf. wirklich noch mehr konkret verbieten, damit nicht noch mehr Unsinn gemacht wird! Beim StLF 10/6 führt der komplette Rettungssatz mit Sicherheit dazu, dass die 7,5 t gerissen werden, die DER Grund waren, warum gegen viele fachliche Widerstände das Fahrzeug um jeden Preis genormt werden musste... Das TSF-W mit Rettungssatz ist ein ganz anderes Fzg und sicherlich weit jenseits dem kostengünstigen TSF mit etwas Wasser, das es mal war... Und ein "Rettungssatz" ist hoffentlich auch bei Dir mehr, als nur Schere/Spreizer... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Worms / Rheinland-Pfalz | 667921 | |||
Datum | 18.02.2011 22:46 | 7440 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Thorben Gruhl Was ist da genormt? Dass 'nen HLF10 'ne SL braucht?!? Oder darf man in RLP nun urbane Fahrzeuge ohne SL und ohne Sprungretter als vollwertigen 16/12-Ersatz deklarieren? Von Sprungretter stand auch in der TR 10 nie was drin und zum Thema Schiebleiter: Geschrieben von ---TR10--- Tabelle 3 Beispiel 3 der E-DIN 14530-5 "Schiebleiter" soll verladen werden, wenn durch Bebauung erforderlich. Der Tankinhalt wird nun über die FwVO geregelt, diese besagt zum HLF 10/10: Normfahrzeug mit ergänzter Ausrüstung, insbesondere Löschwassermenge 1000 L Und ja, in RLP deklariert man das als vollwertigen LF 16/12 Ersatz bzw in Kombination mit einem MZF 2 auch als Ersatz von RW1 und LF 16/12. Meine Meinung dazu hab ich hier schon öfter geäußert... Die Dummen sind die, die versuchen sich daran zu halten. Ob die, die sich eine Ausnahmegenehmigung für ein HLF 20/16 besorgen und da dann 2400 L Wasser drauf packen jedoch inteligenter sind, bleibt noch zu beweißen. MfG Daniel Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung einer sonstigen Institution dar. | |||||
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