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ThemaKaution/Pfand für Funkmelder15 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 W.8, Bad Neustadt/S. / Bayern666595
Datum11.02.2011 10:248289 x gelesen
Hallo - Freunde der Brandbekämpfung!

Wollte mich mal erkundigen, ob es Feuerwehren gibt, die eine Kaution oder Pfand
für die Ausgabe eines Funkmelder verlangen.

Schönes Wochenende und Freundliche Grüße

Florian Wülk


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen666596
Datum11.02.2011 10:325632 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian WuelkWollte mich mal erkundigen, ob es Feuerwehren gibt, die eine Kaution oder Pfand für die Ausgabe eines Funkmelder verlangen.

das hoffe ich doch nicht. Natürlich muss jede Einsatzkraft das ihr zur Verfügung gestellte Equipment pfleglich behandeln, aber bei Beschädigung oder Verlust, die nicht vorsätzlich oder mit einem hohen Maß an Fahrlässigkeit herbei geführt wurde, hat doch für den Melder die Wehr einzutreten, und nicht die Einsatzkraft.

Es empfielt sich für die Kommunen eine entsprechende Versicherung für Elektronikgeräte abzuschließen und dabei auf die Funkmelder besonders zu achten, wenn man dass den unbedingt will. Oder man ist bzw. bleibt vernünftig und hakt einen kaputten Melder als allgemeines Lebensrisiko ab...

Ich persönlich würde mich weigern, ein entsprechendes Pfand zu hinterlegen. Ich glaube nicht, dass mein Dienstherr vermuten muss, dass ich den Melder meistbieten verhökere. Und für Verlust und/oder Beschädigung sehe ich mich, wie oben geschrieben, nicht in der Pflicht. Zudem wäre die Frage zu stellen, wie hoch dann das entsprechende Pfand ist. Preis eines neuen Melders? Selbstbehalt der Versicherung? Ich glaube es geht los...


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern666598
Datum11.02.2011 10:375263 x gelesen
Geschrieben von Florian WuelkWollte mich mal erkundigen, ob es Feuerwehren gibt, die eine Kaution oder Pfand
für die Ausgabe eines Funkmelder verlangen.

Nein, bei uns nicht. Gibt ja auch keine Kaution auf Jacke, Hose, Stiefel, Helm, ...


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorOliv8er 8I., Voerde / NRW666601
Datum11.02.2011 10:495129 x gelesen
Geschrieben von Florian Wuelk
Wollte mich mal erkundigen, ob es Feuerwehren gibt, die eine Kaution oder Pfand
für die Ausgabe eines Funkmelder verlangen.


Ich würde mich weigern, Kaution zu bezahlen. Dann sollte die Kommune sich halt überlegen, wie ich bei einem Einsatz informiert werden soll.

Außerdem würde ich das Gerät dann schön zuhause liegen lassen, bevor ich es verliere. Ich denke, das Risiko, das ein Melder verloren oder defekt geht, wird damit nicht wirklich geringer. Oder was soll damit erreicht werden?


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP666604
Datum11.02.2011 11:015045 x gelesen
Geschrieben von Florian WuelkWollte mich mal erkundigen, ob es Feuerwehren gibt, die eine Kaution oder Pfand
für die Ausgabe eines Funkmelder verlange
Ist mir nicht bekannt. Würde ich persönlich auch nicht mitmachen.

Allerdings könnte ich es angesichts des Spielzeug- und/oder Statussymbolcharakters, denn diese überwiegend häßlichen, nervigen, piependen Dinger für manche Feuerwehrangehörige haben, durchaus verstehen, wenn es irgendwo derartige Gedankenspiele gibt.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorGerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen666611
Datum11.02.2011 11:225136 x gelesen
Moin!

Nein gibt es bei uns nicht. Unsere Mitglieder unterschreiben beim Erhalt eines Melders einen Zettel, auf dem die genauen Gerätedaten (Typ, Seriennnummer, Schleifen) notiert sind. Darauf steht dann auch folgender Text, der mit quittiert wird:

Ich verpflichte mich den mir übergebenen Funkmeldeempfänger pfleglich zu behandeln. Defekte am Gerät sind unverzüglich dem Funkbeauftragtem zu melden. Bei Verlust des Funkmeldeempfängers ist sowohl der Ortsbrandmeister, als auch der Funkbeauftragte zu informieren. Einstellungen, Veränderungen, Reparaturen und Umbauten am Gerät dürfen nur vom Stadtfunkbeauftragtem oder einer von ihm ausgewählten Person oder Firma vorgenommen werden.

Gruß Gerrit


www.feuerwehr-buxtehude.de

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AutorFlor8ian8 W.8, Bad Neustadt/S. / Bayern666628
Datum11.02.2011 12:275038 x gelesen
Hi!

Ziel meiner Überlegung, dass evtl. Kameraden den Wohnort wechseln und
den FME vorher nicht an die FF zurückgeben.

Schon vorgekommen!

Sowas ist die absolute Ausnahme, aber dann steht man da.

Schäden bzw. unverschuldeter Verlust meine ich nicht.
Die FME sind bei uns sehr lange in Betrieb und da sind Schäden unausweichlich.

MFG Florian


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern666629
Datum11.02.2011 12:314846 x gelesen
Gut, 50€ Pfand. Das ist das Ding allemal noch wert. Nehm ich mit...
So wird das dann laufen. Ich denke das ist also eher kontraproduktiv. Der Melder muss einfach ebenso wie die Dienstkleidung eingezogen werden. Das erfolgt direkt nach der Austrittserklärung.


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AutorMike8 B.8, Helmstedt / Niedersachsen666630
Datum11.02.2011 12:454637 x gelesen
Hallo,

wo ist das Problem?

Geschrieben von Florian Wuelk
Ziel meiner Überlegung, dass evtl. Kameraden den Wohnort wechseln und den FME vorher nicht an die FF zurückgeben.


Der "Kamerad" hat doch unterschrieben, dass er den FME empfangen hat. Solange du also nicht unterschreibst, dass er dir den zurückgegeben hat, ist er nachweislich noch im Besitz desselben. Entsprechend kannst du den Rechtsweg beschreiten - dafür ist die ganze Unterschreiberei doch gedacht?

MfG Mike


Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider.

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AutorLudg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen666633
Datum11.02.2011 13:274627 x gelesen
Eine Gemeinde hat doch alle Möglichkeiten die Rückgabe oder den Gegenwert davon zu erzwingen.


Das ist viel erffektiver, falls überhaupt notwendig, als eine Pfand.


Liebe Grüße,

Ludger Kotulla


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen666647
Datum11.02.2011 16:494439 x gelesen
Geschrieben von Florian WuelkZiel meiner Überlegung, dass evtl. Kameraden den Wohnort wechseln und
den FME vorher nicht an die FF zurückgeben.


Willst du dann auch noch Pfand für die PSA nehmen? Die ist vielfach mehr Wert als der FME.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen666649
Datum11.02.2011 17:444258 x gelesen
Geschrieben von Florian WuelkWollte mich mal erkundigen, ob es Feuerwehren gibt, die eine Kaution oder Pfand
für die Ausgabe eines Funkmelder verlangen.


Bei uns nicht. Wenn die Gemeinde möchte, dass ich so ein Ding mit mir rumschleppe, dann sollte sie das auch nicht einführen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern666701
Datum12.02.2011 09:104047 x gelesen
Geschrieben von Ludger Kotulla Eine Gemeinde hat doch alle Möglichkeiten die Rückgabe oder den Gegenwert davon zu erzwingen.


Die Gemeinde hat genau die gleichen Möglichkeiten wie du als Privatperson.


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW667955
Datum19.02.2011 09:463655 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDie Gemeinde hat genau die gleichen Möglichkeiten wie du als Privatperson.

Die Gemeinde kann schneller/einfacher vollstrecken!

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg668011
Datum19.02.2011 13:293660 x gelesen
Stell dir vor du zahlst eine Kaution, und dan geht das Ding kaputt.
Die Gemeinde ist der Meinung du bist schuld und behält das Geld ein. Kann man ja so mal behaupten.
Du bist dir aber keiner Schuld bewusst, son Teil soll auch schon mal bei bestimmungsgemäßer Benutzung den Geist aufgeben.

Da hätte ich keinen Bock drauf mich mit der Gemeinde auf einen Rechtsstreit zu begeben.
Es gibt so viele Möglichkeiten das Teil zu schrotten. Sei es Runterfallen, Mitwaschen oder mit dem Rasenmäher überfahren. Wer will da schon eindeutig unterscheiden war das vorsätzlich, fahrlässig oder halt ein Versehen. Wenn die Kommune da Bauchschmerzen hat soll sie die Dinger halt versichern.

Gruß Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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 11.02.2011 10:24 Flor7ian7 W.7, Bad Neustadt/S.
 11.02.2011 10:32 Matt7hia7s O7., Waldems
 11.02.2011 10:37 ., Thierstein
 11.02.2011 10:49 Oliv7er 7I., Voerde
 11.02.2011 11:01 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.02.2011 11:22 Gerr7it 7P., Buxtehude
 11.02.2011 12:27 Flor7ian7 W.7, Bad Neustadt/S.
 11.02.2011 12:31 Adol7f H7., Rosenheim
 11.02.2011 12:45 Mike7 B.7, Helmstedt
 11.02.2011 13:27 Ludg7er 7K., Herten
 12.02.2011 09:10 ., Neuburg
 19.02.2011 09:46 Stef7an 7H., Essen
 11.02.2011 16:49 ., Bad Hersfeld
 11.02.2011 17:44 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 19.02.2011 13:29 Ralf7 H.7, Drebkau
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