News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Thema | Förderverein Anschaffungen des Vereins | 17 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Fran8k S8., Nordheim / hesse | 665863 | |||
Datum | 06.02.2011 20:37 | 8694 x gelesen | |||
Hallo, Satzung: Anschaffungen des Vereins werden der Freiwilligen Feuerwehr zur uneingeschränkten und kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt, bleiben jedoch stets Eigentum des Vereins. Eine Weitergabe der Gegenstände an Dritte bedarf der Zustimmung des Vereins. Der Verein kann die Rückgabe der Gegenstände zu jeder Zeit fordern. Frage: ist dies so möglich??? oder gehen die Anschaffungen auf die Feuerwehr über??? oder sogar an eine VG??? (würde hier gerne Spenden aber nur wenn die Anschaffung beim Förderverein in Eigentum bleiben) Gruß | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 665864 | |||
Datum | 06.02.2011 20:45 | 6511 x gelesen | |||
Warum so was in der Satzung regeln? Die Mitnutzung von Vereinsmaterialien durch die Feuerwehr bzw. auch auch die Übergabe von Material sollte man in einer Vereinbarung zwischen dem Verein und der Stadt/Gemeinde regeln. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 665865 | |||
Datum | 06.02.2011 20:49 | 6377 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Schneider(würde hier gerne Spenden aber nur wenn die Anschaffung beim Förderverein in Eigentum bleiben) Um ein Druckmittel gegenüber dem Bürgermeister zu haben? Geschrieben von Frank Schneider Frage: ist dies so möglich? Nein. Die Feuerwehr ist keine Rechtspersönlichkeit, wenn dann werden sie der Gemeinde für die Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Die Phrase, dass die Ausrüstung Eigentum des Vereins bleibt ist m.M.n. nicht nur Schwachsinnig, sondern so auch nicht durchführbar. Der Verein übergibt sie der Gemeinde, dann geht es nicht nur in deren Besitz, sondern auch in deren Eigentum über. Die Rechtslage zu erklären überlasse ich Berufeneren. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 665866 | |||
Datum | 06.02.2011 20:53 | 6108 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Schneiderbleiben jedoch stets Eigentum des Vereins. Hm, bei uns werden sie bei Aufloesung des Vereins automatisch der Stadt uebereignet mit der Auflage sie fuer den Brandschutz zu verwenden. Ansonsten gehoeren Vereinsgegenstaende dem Verein und muessen auch vom Verein repariert bzw. gewartet werden. Ausnahme sind die MTW, die bei der Beschaffung durch den Verein gleich zur Stadt uebergehen und von dieser angemeldet und unterhalten werden. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 665867 | |||
Datum | 06.02.2011 20:54 | 6316 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Schneider(würde hier gerne Spenden aber nur wenn die Anschaffung beim Förderverein in Eigentum bleiben) ... beim THW gab es mal das Konstrukt der Nutzungsvereinbarung zwischen Helferverein und THW-Ortsverband. Das wurde so gemacht weil die Helfervereinigungen auch immer Angst hatten das das gespendete Material abgezogen würde. Das war beim THW immer sehr weit hergeholt und die Angst unbegründet, und bei Feuerwehrs wird es das auch sein. Um es besser verstehen zu können: Was veranlasst Dich das so zu wünschen? Freundliche Grüße Ralf Röhling | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 665868 | |||
Datum | 06.02.2011 20:57 | 6281 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDie Phrase, dass die Ausrüstung Eigentum des Vereins bleibt ist m.M.n. nicht nur Schwachsinnig, sondern so auch nicht durchführbar Kann fuer die Stadt extrem unguenstig werden, wenn Vereine allerhand tolles Geraet mit hohen Folgekosten beschaffen und die Stadt das automatisch uebernehmen muss. Deshalb gibt es das bei uns nicht mehr automatisch, zB. gibt es Rettungssaetze, fuer die die Vereine verantwortlich waren und sind. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 665869 | |||
Datum | 06.02.2011 21:01 | 6154 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottKann fuer die Stadt extrem unguenstig werden, wenn Vereine allerhand tolles Geraet mit hohen Folgekosten beschaffen und die Stadt das automatisch uebernehmen muss. Deshalb gibt es das bei uns nicht mehr automatisch, zB. gibt es Rettungssaetze, fuer die die Vereine verantwortlich waren und sind. Die Stadt muss der Eigentumsübertragung ja nicht zustimmen? Gibt da ja die tollsten Geschichten wo Vereine mal eben der Stadt einen RW schenken, und selbige weniger erfreut war. Davon ab, dass ich von dieser Vereinsgeschichte nichts halte sollte der Verein schon vorher anfragen, was die Stadt den bereit ist anzunehmen. Und dann hat sie auch die Folgekosten zu tragen. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 665871 | |||
Datum | 06.02.2011 21:05 | 6140 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberDie Stadt muss der Eigentumsübertragung ja nicht zustimmen? Eben, dann ist es simpler, wenn Vereinsdinge dem Verein bleiben und nur in besonderen Faellen eine Uebertragung stattfindet. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 665872 | |||
Datum | 06.02.2011 21:16 | 6114 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottEben, dann ist es simpler, wenn Vereinsdinge dem Verein bleiben und nur in besonderen Faellen eine Uebertragung stattfindet. Aber auch bei der Nutzung von Vereinsmaterialien durch die Fw ist Vorsicht geboten. Ohne entsprechende Nutzungvereinbarung sollte man (sofern nicht ein Lagebedingter Leidendruck herrscht) als Feuerwehr davon die Finger lassen. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 665873 | |||
Datum | 06.02.2011 21:17 | 6028 x gelesen | |||
Das Konstrukt gibt es heute noch Bsp1 : Tieflader eines Betriebes in der Gemeinde hier wurde zwischen dem THW und der Firma eine Nutzungsvereinbarung getroffen. Somit kann der OV jetzt den Hänger an ein THW Fahrzeug anhängen und wir mussten keinen beschaffen. Wir brauchen das Ding drei vier mal im Jahr um unseren Stapler zu verlasten Bsp2 : Föderverein hat einen Stapler beschafft, offiziell gibt es keinen STAN Platz für dieses Fahrzeug. Unterhalt und Wartung trägt der Föderverein. Durch eine Nutzungsvereinbarung mit dem THW dürfen wir aber hoch Offiziell das Fahrzeug auch im Brückenbau nutzen. Fahrzeug steht auf einer ÖGA Stelle Bsp3: Förderverein hat vor 3 Wochen für den OV einen PKW gekauft. STAN Platz vorhanden OV PKW Nutzungsvereinbarung mit dem THW. Alle laufenden Kosten werden vom THW übernommen. Fahrzeug bleibt aber im Besitz des Fördervereins Gerade bei Fahrzeugen ist aber Vorsicht geboten. Erst vorher sich erkundigen ob man ein THW Kennzeichen bekommt. Viele Helfervereine haben schon tolle Fahrzeuge beschafft und kein Kennzeichen bekommen, somit Wertlos Gunnar | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 665874 | |||
Datum | 06.02.2011 21:17 | 6038 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottEben, dann ist es simpler, wenn Vereinsdinge dem Verein bleiben und nur in besonderen Faellen eine Uebertragung stattfindet. Zumindest bis die immer beliebter werdenden Erpressungsgeschichten ins Spiel kommen. Als Leiter einer Feuerwehr will ich meinen Etat planen können und nicht mit einer Unbekannten rechnen müssen. Das führt in meinen Augen fast zwingend zum Streit... Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
| |||||
Autor | Fran8k S8., Nordheim / hesse | 665875 | |||
Datum | 06.02.2011 21:20 | 6088 x gelesen | |||
- Auflösung der Ortsfeuerwehr - beschaffte Gegenstände sonst wo in der VG verwenden, und nicht für die Bürger im Ort - .... | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 665877 | |||
Datum | 06.02.2011 21:23 | 6014 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyAber auch bei der Nutzung von Vereinsmaterialien durch die Fw ist Vorsicht geboten. Ohne entsprechende Nutzungvereinbarung sollte man (sofern nicht ein Lagebedingter Leidendruck herrscht) als Feuerwehr davon die Finger lassen. Kannst das mal genauer erläutern? Besucht unsere ganz neue Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de ES LOHNT SICH!!!! Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 665878 | |||
Datum | 06.02.2011 21:25 | 6038 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Schneiderbeschaffte Gegenstände sonst wo in der VG verwenden, und nicht für die Bürger im Ort Naja, wenn die Ortsfeuehr aufgeloest wird, muss ja eine andere Wehr deren Aufgaben abdecken. Die koennte dann ja diese Geraete weiterverwenden... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 665881 | |||
Datum | 06.02.2011 21:34 | 6018 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf RötterKannst das mal genauer erläutern? - Wer sagt, daß die Kommune dieses zur Verfügung gestellte Material nutzen will? - Wie sieht es hinsichtlich der Haftung bei Beschädigung / Verlust aus? - In welchem Zustand ist die vom Verein zur Verfügung gestellte Ausstattung? Ist diese Betriebssicher? - Wie sieht die Kostenregelung bei Verbrauchsartikeln aus? tbc. MkG Marc | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 665884 | |||
Datum | 06.02.2011 22:20 | 5964 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Markus Weber Die Feuerwehr ist keine Rechtspersönlichkeit, wenn dann werden sie der Gemeinde für die Feuerwehr zur Verfügung gestelltRichtig, da sollte man "Feuerwehr" durch "Gemeinde Nordheim" ersetzen. Ggf. ergänzt um "für die Freiwillige Feuerwehr Nordheim". Geschrieben von Markus Weber Die Phrase, dass die Ausrüstung Eigentum des Vereins bleibt ist m.M.n. nicht nur Schwachsinnig, sondern so auch nicht durchführbar. Der Verein übergibt sie der Gemeinde, dann geht es nicht nur in deren Besitz, sondern auch in deren Eigentum über.Nö. Der Verein kann die Sachen übergeben (was nicht dasselbe wie übereignen ist), damit die Gemeinde sie - durch die Feuerwehr - nutzen kann. Er bleibt aber Eigentümer und kann den Kram somit auch zurückfordern. Ginge z.B. im Wege der Leihe... aber man kann dank Vertragsfreiheit da auch was eigenes vereinbaren. Es gehört aber in der Tat nicht in die Vereinssatzung, sondern sollte im Einzelfall mit der Gemeinde geklärt und vereinbart werden. Ich finde es am korrektesten, wenn die Beschaffung mit der Gemeinde abgestimmt ist und das Gerät dann nach dem Kauf durch den Verein an die Gemeinde übereignet wird. Dann bekommt der Verein seinen lobenden Zeitungsartikel und ist danach komplett raus. Orte, in denen so etwas "unmöglich" ist, sind desöfteren solche, wo entweder der Verein Zeug mit erheblichen Unterhaltskosten der Gemeinde unterschieben wollte oder die Gemeinde gesponsortes Gerät kurz nach Übereignung in den Nachbarstadtteil versetzte... beides nicht die feine Art. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
| |||||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 665887 | |||
Datum | 06.02.2011 22:56 | 5994 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißNö. Der Verein kann die Sachen übergeben (was nicht dasselbe wie übereignen ist), damit die Gemeinde sie - durch die Feuerwehr - nutzen kann. Er bleibt aber Eigentümer und kann den Kram somit auch zurückfordern Das geht natürlich - aber dann haftet der Verein auch für alle Schäden, die sich aus ggf. mangelhaften Material etc. ergeben. Ob man das noch über die Normen zur Heranziehung von Personen/Gegenständen nach den jeweiligen Brandschutzgesetzen retten könnte, bezweifel ich auch, da diese Normen nicht für die planmäßige Überlassung von Gegenständen konzipiert sind. Geschrieben von Sebastian Weiß Ich finde es am korrektesten, wenn die Beschaffung mit der Gemeinde abgestimmt ist und das Gerät dann nach dem Kauf durch den Verein an die Gemeinde übereignet wird. Dann bekommt der Verein seinen lobenden Zeitungsartikel und ist danach komplett raus. Genau! Wenn die Gemeinde ein Interesse an der Anschaffung solcher Dinge durch einen Verein hat, wird sie die Sachen auch nicht weiter weiter veräußern oder an eine andere Wehr innerhalb der Gemeinde geben. Wenn, macht sie das einmal - und nie wieder. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | |||||
| |||||
|