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ThemaMal ein paar Infos zum Thema EN 47123 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • HFUK Nord: Sicherheitsbrief Nr. 24 - PSA
  •  
    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional665594
    Datum04.02.2011 17:5618903 x gelesen
    Tach, Post!

    Nachfolgende mal ein paar Anmerkungen / Informationen zum Thema Warnkleidung nach EN 471. Hintergrund ist nicht nur die aktuelle diskussion zum Thema Schulterkoller, die auch in diesen Bereich abdriftet, sondern auch zahlreiche (An-)FRagen via E-Mail und PN, die mich diesbzgl. erreicht haben.

    Vorab ist festzustellen, dass bzgl. Warnkleidung nach EN 471 auf Seiten der Feuerwehren offenbar große Unkenntnis besteht. Das wird auch dadurch nicht besser, dass irgendwelche Salesheinis irgendwas (bewusst oder unbewusst) falsch erzählen, oder aber richtig erzählen, jedoch falsch verstanden werden, oder im schlimmsten Falle beides.

    EN 471 ist eine harmonisierte Norm zum Thema Warnkleidung, stammt in der aktuellen Ausgabe aus dem Jahr 2003 und wurde in 2007 letztmalig überarbeitet und um den Anhang A1 ergänzt.

    Um es gleich vorab zu sagen:
    Feuerwehr-Schutzkleidung nach EN 469 ist im Regelfall KEINE Warnkleidung nach EN 471!
    Es gibt einige wenige Ausnahmen, die man an den Fingern abzählen kann, die sind entweder schon am Markt verfügbar (u.a. HF, Lion) oder als Protoypen gezeigt worden (u.a. Isotemp, Sioen. Jeweils kein Anspruch auf Vollständigkeit)

    Feuerwehr-Schutzkleidung nach HuPF ist NIE Warnkleidung nach EN 471
    weil die HuPF und die EN 471 in einigen Punkten widersprüchliche Anforderungen stellen.

    Warnkleidung nach EN 471 erkennt man ganz einfach am Piktogramm, welches in der Bekleidung vorhanden sein muss.

    http://www.feuerwher.de/forum/EN471%202-2.jpg

    Die obere Zahl bedeutet die Kleidungskalsse gem. Tabelle 1, die untere Zahl gibt die Reflexionsstufe des retroreflektierenden Materials gem. Tabelle 5 bzw. 6 an. (EN 471, Pkt. 8 Kennzeichnung)

    Das bedeutet im Gegenzug: Ist das Piktogramm nicht enthalten, dann ist es auch keine Warnkleidung nach EN 471, ganz egal was irgendwer behauptet.

    Daneben gibt es in EN 471 einige Anforderungen, die - wenn man sie denn kennt - den Betrachter schnell eine Einschätzung ermöglichen, ob es sich um eine Warnkleidung nach EN 471 handelt:

    1. Das retroreflektierende Material muss mindestens 50 mm breit sein (EN 471, 4.2.2). Ausnahme sind Reflexgeschirre, hier gelten mind. 30 mm.
    Das retroreflektierende Material der häufig verwendeten TripleTrim-Streifen (gelb/silber/gelb) ist deutlich schmaler, im Regelfall 20 bzw. 25 mm, also deutlich weniger als in EN 471 gefordert.

    2. Der Anteil des Hintergrundmaterials auf Vorder- und Rückseite muss 50 +/- 10% betragen (EN 471, 4.1). Hintergrundmaterial ist definiert als "farbiges fluoreszierendes Material höchster Auffälligkeit, das nicht den Anforderungen dieser Norm für retroreflektierende Materialien entsprechen muss". (EN 471, 3.1.2)
    Das Hintergrundmaterial ist immer gelb, orange-rot oder rot, weil dies die einzig zulässigen Farben sind. Es ist allerdings kein beliegiges gelb, orange-rot order rot, sondern muss die Anforderungen an Normfarbwertanteile der Eckpunkte und Leuchtdichte gemäß Tabelle 2 erfüllen.
    Die ist beispielsweise ein Problem der Jacke 90 BaWü bzw der Einsatzjacke Niedersachsen, diese sind zwar orange, erfüllen aber im Regelfall NICHT die Anforderungen der Tabelle 2, spez. was die Leuchtdichte angeht.

    D.h. man kann auf den ersten Blick erkennen:
    - Wenn nicht große Teile der Jacke entweder gelb, orange-rot oder rot sind, dann kann es sich niemals um Warnkleidung nach EN 471 handeln, weil einfach die 50% Forderung in 4.1 nicht erfüllt wird.
    - Wenn die reflexstreifen nicht mindestens 50 mm breit sind, dann kann es sich auch nicht um Warnkleidung nach EN 471 handeln, weil die Forderung in 4.2.2 nicht erfüllt wird.

    Missverständnisse entstehen jetzt häufig dadurch, dass Begriffe falsch verwendet, oder aber falsch verstanden werden. Beispiele:

    "Unsere Jacke erfüllt die Anforderungen nach EN471, Tabelle 2"
    Die Aussage ist völlig witz- und sinnlos, weil ALLE EN 469-Jacken, die über fluoreszierendes Material verfügen, die Anforderungen der Tabelle 2 erfüllen (siehe unten). Wie bereits oben erläutert gibt Tabelle 2 der EN 471 lediglich die Anforderungen an Normfarbwertanteile der Eckpunkte und Leuchtdichte des Hintergrundmaterials an.
    Das ist auch vor dem Hintergrund wichtig, weil der Salesheini zwar "Tabelle 2" sagt, der Kunde aber "Klasse 2" glaubt verstanden zu haben, was ganz was anderes ist.

    "Die Reflexstreifen auf unserer Jacke erfüllt die Anforderungen der EN 471."

    Ist ebenfalls witz- und sinnlos, weil ALLE Reflexstreifen auf Feuerwehrkleidung nach EN 469 die Anforderungen nach EN 471 erfüllen. Der Grund ist ganz simpel, es ist eine Forderung in EN 469, Anhang B:
    Retro-reflektierende/fluoreszierende Materialien oder Materialien mit kombinierten Eigenschaften müssen den Anforderungen von EN 471 entsprechen.
    Wichtig ist, dass in diesem Satz ganz eindeutig von Anforderungen an das MATERIAL gesprochen wird und keinwegs von Anforderungen an das Kleidungsstück. Nur weil das Material die Anforderungen der EN 471 erfüllt (erfüllen muss) ist die fertige Bekleidung noch lange keine Warnkleidung nach EN 471.

    "Unsere Jacke erfüllt die Anforderungen an Klasse 2 gem. EN 471"
    Das besagt lediglich, dass die Mindestmengen an retroreflektierendem und fluoreszierendem Material für die Klasse 2 erreicht werden. Keineswegs handelt es sich damit um eine Warnkleidung irgendeiner Bekleidungsklasse nach EN 471. So wie sich EN 469 in ihren Anforderungen nicht nur auf die Flammfestigkeit beschränkt, beschränkt sich EN 471 auch nicht alleine auf die Mindestmengen, sonst könnte man die Norm locker 20 Seiten kürzer machen.

    Wichtig ist also, die Grundzüge der EN 471 zu kennen und im Zweifelsfall das Piktogramm zu suchen (und ruhig auch in der Konformitätserklärung zu schauen, ob das EN 471 erwähnt wird) und sich nicht auf nicht eindeutige oder gar falsche Aussagen zu verlassen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern665602
    Datum04.02.2011 18:3012630 x gelesen
    Servus,

    gute Zusammenfassung. Danke erstmal.

    Geschrieben von Christi@n PannierWichtig ist also, die Grundzüge der EN 471 zu kennen und im Zweifelsfall das Piktogramm zu suchen

    Aber auch dabei Vorsicht. Es gibt auch Piktogramme, die im Prinzip genauso so aussehen.
    Habe hier eine Kennzeichnungsweste, mit dem Piktogramm, allerdings mit nur einer 2 rechts (die untere) und ohne die Unterzeile.
    Dafür steht dann da, wie von dir als Beispiel gebracht: Reflexmaterial EN 471 Klasse 2


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen665604
    Datum04.02.2011 19:0012663 x gelesen
    Im hess. Erlass Feuerwehr-Bekelidungsrichtlinie wird zwar auch nicht geschrieben, das HuPF Warnkleidung nach EN 471 ist, allerdings steht bei Ziffer 5. das auf Tragen zusätzlicher Warnkleidung EN 471 verzichtet werden kann, wenn die Feuerwehrüberjacke mit Warnstreifen nach Vorgaben der HuPF1 ausgestattet ist.
    -
    Ich persönlich bin zwar der Meinung, das eine Warnweste nicht schadet, aber gerade dieser Punkt im Erlass wird von vielen als "Warnwestenbefreiung" angesehen..
    Also alles nur halb so wild?

    Gruß
    Ulli


    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer)
    -
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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW665608
    Datum04.02.2011 19:5813055 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich WolfIm hess. Erlass Feuerwehr-Bekelidungsrichtlinie wird zwar auch nicht geschrieben, das HuPF Warnkleidung nach EN 471 ist, allerdings steht bei Ziffer 5. das auf Tragen zusätzlicher Warnkleidung EN 471 verzichtet werden kann, wenn die Feuerwehrüberjacke mit Warnstreifen nach Vorgaben der HuPF1 ausgestattet ist.

    das nennt sich versicherungsdeutsch "Etwa-Wirkung" - und bei realistischer Betrachtung ist das genau das, was die normalen Einsatzkräfte brauchen, weil ich immer noch keine EN 471-Kleidung kenne, die das realistisch im Fw-Einsatz lange ist... (mit Verschmutzungen von Brandruß bis Ölflecken und n Wäschen/Reinigungen dazu).


    Geschrieben von Ulrich WolfIch persönlich bin zwar der Meinung, das eine Warnweste nicht schadet, aber gerade dieser Punkt im Erlass wird von vielen als "Warnwestenbefreiung" angesehen..

    Es ist nicht verboten, sondern mehr als sinnvoll, jemandem mit der Aufgabe "Verkehrsasicherung spezialisiert auszustatten. Da gehören dann zB. Warnwesten dazu.

    Es ist unfug, sowas an Führungskräftekennzeichnungswesten, Angriffstrupps/Rettungstrupps ovam zu diskutieren.

    Ich bin immer wieder fassungslos, wie lange und wie oft neu wieder über Dinge diskustiert wird, die n-fach durchgekaut wurden...

    Wie wäre es mit einer FAQ dazu? => Christian?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen665636
    Datum05.02.2011 00:3912448 x gelesen
    Ich gebe Dir in allen Punkten Recht. Und natürlich will ich das nicht erneut "durchkauen".
    Nur erlebe ich es immer wieder, wenn es um das Thema Warnkleidung geht, das es heißt: "Unsere Feuerwehrüberjacke reicht nach dem Erlass völlig aus"..."ihr braucht keine Warweste anziehen".
    Es wäre viel besser gewesen, im Erlass hätte gestanden: Bei Einsätzen im ungesicherten Verkehrsraum ist eine Warnweste zu tragen. Fertig aus..Keine Diskussion.
    Gruß Ulli


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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW665677
    Datum05.02.2011 14:4312096 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino weil ich immer noch keine EN 471-Kleidung kenne, die das realistisch im Fw-Einsatz lange ist... (mit Verschmutzungen von Brandruß bis Ölflecken und n Wäschen/Reinigungen dazu).
    [0]

    Für Rettungsdienstkleidung sehe ich das im Hinblick auf das ofte, desinfizierende Waschen übrigens ähnlich.
    Wenn der Hersteller angibt, dass die Jacke nach 100 Wasch-/Trockner-Zyklen (Weiß jemand auswendig, was momentan das höchste ist?) noch Warnkleidung ist, ist die Jacke ebend nach 100 SChichten keine Warnkleidung mehr.

    Da sich aber nunmehr die Meinung durchgesetzt hat [1], dass
    "Versicherte beim Einsatz im Verkehrsraum auch in ausreichender Entfernung und bei Dunkelheit erkannt werden" nur mit Warnkleidnung nach EN471 Kl. 2 gewährleistet ist und
    "Einsätzen im Straßenverkehr" auch der normale Einsatz ist, wo der RTW auf der Straße steht, und man aussteigt um zum Hauseingang zu gehen
    Kommt man im Rettungsdienst nicht umhin Kleidung zu beschaffen, die der EN471Kl.2 entspricht, Maßnahmen zu ergreifen womit man erkennen kann, wie oft die einzelne Jacke gewaschen wurde und die Jacke nach Erreichen der vom Hersteller garantierten Waschzyklen [IIRC sind 20 Waschzyklen norminative Pflichtanforderung?] ohne wenn/aber und Finanzen wegzuwerfen.


    Grüße

    Manuel

    [0]
    Vorteil einer Warnweste über einer HuPF1+4 ist:
    Ist sie dreckig kann man versuchen sie zu waschen oder wirft sie weg und holt sich eine neue aus dem Schrank.

    [1]
    Zu den Anfangszeiten der GUV-R2106 gab es ja mehrere RD-Bereiche, die die Ansicht vertraten, dass die grundlegende Sichtbarkeit durch rotes Material zusammen mit Reflexstreifen gewährleistet ist, und das normale "Ein- und Aussteigen" kein "Einsatz im Straßenverkehr" ist, so dass es reicht entsprechend Warnwesten mitzuführen und bei Bedarf anzuziehen [2]

    [2]
    Das klappt hier übrigens recht gut


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    AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW665792
    Datum06.02.2011 14:1011905 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierNachfolgende mal ein paar Anmerkungen / Informationen zum Thema Warnkleidung nach EN 471.
    Hallo, ich habe mich mal etwas intensiver mit diesem Thema befasst. Ich muß sagen, je mehr man als Laie darüber liest, desto undurchsichtiger / verwirrender wird die Sache.

    Z.B.:Geschrieben von Christi@n Pannier"Unsere Jacke erfüllt die Anforderungen nach EN471, Tabelle 2"

    oder:Geschrieben von Christi@n Pannier"Unsere Jacke erfüllt die Anforderungen an Klasse 2 gem. EN 471"

    denn:Geschrieben von Christi@n PannierFeuerwehr-Schutzkleidung nach HuPF ist NIE Warnkleidung nach EN 471

    Bei diesen ganzen (von Dir beschriebenen) Verwirrspielchen die einige Hersteller betreiben, frage ich mich, wenn ich bei der HuPF-Kleidung so oder so Warnwesten benötige, warum überhaupt die teueren Reflexstreifen aufgenäht werden ?


    Gruß,
    F.- G.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg665795
    Datum06.02.2011 14:3511815 x gelesen
    Geschrieben von Franz - Georg Brede Bei diesen ganzen (von Dir beschriebenen) Verwirrspielchen die einige Hersteller betreiben, frage ich mich, wenn ich bei der HuPF-Kleidung so oder so Warnwesten benötige, warum überhaupt die teueren Reflexstreifen aufgenäht werden ?

    Weil es eine "Quasi-Wirkung" gibt. Siehe GUV-V C53. Entweder DIN EN 471 Kl. 2, oder eine Jacke der der DGUV eine Wirkung wie einer EN471 Kl.2 bescheinigt. Darunter fallen z.B. die Jacken nach Hupf1 oder die alten BaWü-Jacken 90.

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen665805
    Datum06.02.2011 15:3011798 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich WolfEs wäre viel besser gewesen, im Erlass hätte gestanden: Bei Einsätzen im ungesicherten Verkehrsraum ist eine Warnweste zu tragen.

    Dann befiehlt das halt der Staffel-/Gruppenführer.


    Gruß Michael

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    AutorPhil8ipp8 E.8, Augsburg / Bayern665806
    Datum06.02.2011 15:3111670 x gelesen
    Hallo,

    bezüglich der Waschzyklen ist die Angabe der Wäschen eine Mindestzahl. Meine Erfahrung ist, dass die Reflexstreifen als erstes untauglich werden, bevor die Farbe versagt. Liegt vor allem da dran, dass in diesem Bereich sehr viel mit Kunstfasern gearbeitet wird, die weder eingehen, noch ausbleichen.
    Bei uns hatte die Kleidung anfangs 100% Polyester mit 100% Polyester Innenfutter. Inzwischen hat man auf mehr Textilanteil umgestellt, so dass nun eher auch ein Ausbleichen der Farbe zu beobachten ist. Aussonderungskriterium ist hier eine Farbschablone, nach der unser Mietwäschelieferant die Teile austauscht.


    Grüße aus Augsburg

    ESCHE

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW665811
    Datum06.02.2011 15:4412067 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich WolfEs wäre viel besser gewesen, im Erlass hätte gestanden: Bei Einsätzen im ungesicherten Verkehrsraum ist eine Warnweste zu tragen.

    Einsatz zum VU mit (möglicherweise) brennendem PKW.
    Gern auch zum Wohnhausbrand an einer Straße.

    Fragen:
    1. Hat die Warnweste der PA-Trupp dann unter oder über dem PA?
    2. Ziehen die Angriffs- oder Rettungstrupps am PKW die Warnwesten am Auto oder vor Betreten des Gebäudes wieder aus?
    3. Wenn der WT die Wasserversorgung aufbaut und die Westen vergisst auszuziehen, den PA dann drüber trägt ist das nicht grob fahrlässig und unzulässig in Bezug auf die vfdb RL?

    Komisch, bei den Holzkeilen in Nomextaschen oder gar Führungskräftekennzeichnungswesten gibts Aufschreie in der Fachöffentlichkeit und den Verbänden wie gefährlich das alles für den AGT ist, Bei in keinster Weise für die Feuerwehr geprüfte (schon gar nicht EN 469), vermutlich brennend abtropfenden Kunststoffleibchen stellt kaum einer die Frage, we. das sinnvollerweise an hat - und wer eben nicht...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP665812
    Datum06.02.2011 15:5311863 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoEinsatz zum VU mit (möglicherweise) brennendem PKW.
    Gern auch zum Wohnhausbrand an einer Straße.

    Fragen:
    1. Hat die Warnweste der PA-Trupp dann unter oder über dem PA?
    2. Ziehen die Angriffs- oder Rettungstrupps am PKW die Warnwesten am Auto oder vor Betreten des Gebäudes wieder aus?
    3. Wenn der WT die Wasserversorgung aufbaut und die Westen vergisst auszuziehen, den PA dann drüber trägt ist das nicht grob fahrlässig und unzulässig in Bezug auf die vfdb RL?
    4. Ab wann zählt ein Verkehrsraum als "unsicher"?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg665814
    Datum06.02.2011 16:1511919 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp4. Ab wann zählt ein Verkehrsraum als "unsicher"?

    Jeder selbstständig denkenden Löschknecht sollte doch erkennen können, wann eine Warnweste sinnvoll ist. Da gehört der AT unter PA auf dem Weg ins brennende Haus sicher nicht dazu. Wer das nicht auf die Reihe bekommt, der sollte sich einem für sich und seine Umwelt weniger gefährlichen Hobby zuwenden. Schachspielen beispielsweise oder Aquarellmalerei.

    Aber ich vergas, wir sind in Deutschland.

    Wenn der FA merkt, das eine PSA ihm hilft seine Aufgabe so zu erfü+llen, dass er gesund wieder heimkommt, dann wird er sie auch sinnvoll einsetzen. Leider ist das einem Großteil nicht bewusst, und das die Ausbilder darauf mit Ammenmärchen vom Versicherungsschutz reagieren macht die Sache insgesamt nicht besser. Dann kommen am Ende nämlich genau solche Geschichten wie Reflexstreifen auf BBK-Handschuhen heraus...

    Gruß,
    Markus


    Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

    J. Mäschle, Forums-Philosoph

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP665815
    Datum06.02.2011 16:1811646 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberJeder selbstständig denkenden Löschknecht sollte doch erkennen könnenWenn man hier so durchgeht, scheint es, als gäbe es davon zu wenige...


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein665817
    Datum06.02.2011 16:2611890 x gelesen
    Moin

    Geschrieben von Markus WeberJeder selbstständig denkenden Löschknecht sollte doch erkennen können, wann eine Warnweste sinnvoll ist.
    Ja aber dann kommt der geneigte "ich hab da was gehört" GF/WF um die Ecke und besteht darauf das Warnweste getragen wird, auf einer vollgesperrten Bundesstraße....

    Geschrieben von Markus WeberWenn der FA merkt, das eine PSA ihm hilft seine Aufgabe so zu erfüllen, dass er gesund wieder heimkommt, dann wird er sie auch sinnvoll einsetzen.
    Eben und dann muss ich auch keine komischen Versicherungsargumente anführen, das man Überjacke und Helm bei einer Ölspur braucht.

    Geschrieben von Markus WeberDann kommen am Ende nämlich genau solche Geschichten wie Reflexstreifen auf BBK-Handschuhen heraus...
    Sieht aber aus eigener Erfahrung eindrucksvoll aus, wenn die im Container in Flammen auf gehen ;)

    MkG Torben


    MkG Torben

    Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW665825
    Datum06.02.2011 16:3211865 x gelesen
    Geschrieben von Torben BenthienSieht aber aus eigener Erfahrung eindrucksvoll aus, wenn die im Container in Flammen auf gehen ;)

    Unfall-/Ereignismeldung an www.atemschutzunfaelle.eu abgeschickt?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein665826
    Datum06.02.2011 16:3411739 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoUnfall-/Ereignismeldung an www.atemschutzunfaelle.eu abgeschickt?

    Nö, kann ich aber die Tage mal machen.


    MkG Torben

    Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW665830
    Datum06.02.2011 16:5411840 x gelesen
    Geschrieben von Torben BenthienNö, kann ich aber die Tage mal machen.

    ich bitte darum... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 666546
    Datum10.02.2011 23:4111503 x gelesen
    Wenn es zur FAQ kommt - vielleicht kann man einen Hinweis auf die Sache mit den Waschzyklen geben..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
    Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg758894
    Datum08.04.2013 07:338171 x gelesen
    Hallo und guten Tag.

    Ich hole das Thema mal wieder nach oben, da in Bezug auf Warnschutzkleidung normative Änderungen zu erwarten sind.

    In verschiedenen Tätigkeitsbereichen sind die neue (DIN EN) ISO 20471 und die, laut diversen Bekleidungsherstellern, damit verbundenen notwendigen 'Neubeschaffungen' ein Thema.

    Ich habe mir schon einen Wolf im Netz gesucht, aber noch keine Übersicht oder vergleichbare Aufstellung über die zu erwartenden Änderungen, insbesondere im Bereich "Design", gefunden.
    Auch die genannten Hersteller halten sich auf genauere Nachfrage hin merkwürdigerweise (noch) bedeckt, obwohl teils Warnschutzkleidung nach neuer Norm bereits angeboten wird.

    Kann mir hier jemand gegebenenfalls mit einer Gegenüberstellung der relevanten Änderungen helfen?

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorDani8el 8R., Frechen / NRW784931
    Datum14.03.2014 06:546796 x gelesen
    Hallo und guten morgen,

    mir brennt derzeit gerade eine Fragestellung regelrecht auf der Zuunge und daher hätte ich gerne Eure Erfahrungen gehört.

    Die Folgenorm zur EN 471 ist in Form der DIN EN ISO 20471 im Sept 2013 in einer aktualisierten Fassung erschienen.

    Aktuell bearbeite ich gerade eine Beschaffung von Poolkleidung für den Bereich Rettungsdienst.

    Interessanterweise ist es lt. Aussagen der Hersteller aber so, dass die o.g. DIN EN ISO 20471 noch nicht erschienen ist. Da es auch für mich ein neues Terrain ist, stellt sich mir die Frage ob die DIN, die zunächst erstmal Hochsichtbare Warnkleidung; deren Prüfverfahren und Anforderungen festlegt, ggf. noch eine Erweiterung um die spezifische Kleidung für Rettungsdienste bekommen soll.


    Oder ist die eher zurückhaltende Haltung der Hersteller solcher Bekleidungen eher damit zu begründen, dass eine neue Baumusterprüfung noch nicht nachgewiesen werden kann und man infolgedessen den Kunden einfach "verkauft", dass die DIN EN ISO 20471 noch nicht gültig ist ????

    mit kameradschaftlichem Gruß
    D.Rau

    **Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
    **

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern784933
    Datum14.03.2014 08:186478 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Interessanterweise ist es lt. Aussagen der Hersteller aber so, dass die o.g. DIN EN ISO 20471 noch nicht erschienen ist. Da es auch für mich ein neues Terrain ist, stellt sich mir die Frage ob die DIN, die zunächst erstmal Hochsichtbare Warnkleidung; deren Prüfverfahren und Anforderungen festlegt, ggf. noch eine Erweiterung um die spezifische Kleidung für Rettungsdienste bekommen soll.

    Ich kann nicht ganz folgen, du meinst das in der neuen Norm Rettungsdienstaspekte berücksichtigt sind? Oder wie darf ich das verstehen?

    Weil die genannten Normen haben erstmal nichts mit Rettungsdienst zu tun, sondern ist eine Norm für Hochsichtbare Warnkleidung, egal ob die der Müllwerker, der Autobahnmeister oder der Rettungsdienst trägt.



    Gruß
    CS


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorRalf8 L.8, Pfungstadt / Hessen784936
    Datum14.03.2014 08:456543 x gelesen
    Der DIN gibt auf seiner Seite zur DIN EN 20471:2013 folgende INformationen:

    Titel (englisch): High visibility clothing - Test methods and requirements (ISO 20471:2013, Corrected version 2013-06-01); German version EN ISO 20471:2013

    Dokumentart: Norm

    Ausgabedatum: 2013-09

    Einführungsbeitrag:

    Diese Internationale Norm legt Anforderungen an Schutzkleidung fest, die die Anwesenheit des Trägers visuell signalisiert, mit der Absicht, ihn in gefährlichen Situationen bei allen möglichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen mit Fahrzeugscheinwerfern in der Dunkelheit auffällig zu machen. Auffälligkeit ist das Merkmal, das die visuelle Aufmerksamkeit, die ein Objekt auf sich zieht, beschreibt. Dies ist ein besonders wichtiges Charakteristikum in komplexen Umgebungen, die visuell konkurrierende Objekte aufweisen. Auffälligkeit ist bedingt durch den Kontrast der Leuchtdichte, den Kontrast der Farbe, Muster und Design sowie Bewegungscharakteristika eines Objektes bezüglich des Umgebungshintergrunds, gegen den dieses Objekt betrachtet wird. In dieser Internationalen Norm sind Leistungsanforderungen an die Farbe und die Retroreflexion festgelegt, wie auch an die Mindestflächen und die Anordnung der Materialien in der Schutzkleidung. Diese Norm gilt nicht für Warnkleidung aus dem Sport- und Freizeitbereich. Für diesen Bereich existieren andere Normen (siehe EN 1150:1999 und EN 13356:2001). Diese Norm gilt nicht für die klassische Arbeiterbekleidung, für die der Hersteller den Anspruch erhebt, dass sie keine Schutzkleidung ist und sie nicht in Übereinstimmung mit den wesentlichen Anforderungen ist, selbst wenn einige kleine auffälligkeitserhöhenden Materialien für einen anderen Zweck verwendet werden. Mögliche Anwender dieser Norm sind Prüfinstitute, Zertifizierungsstellen und Hersteller. Diese Norm wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 94 "Personal safety - Protective clothing and equipment" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 162 "Schutzkleidung einschließlich Hand- und Armschutz und Rettungswesten" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-07 AA "Spezielle Schutzkleidung (Warnkleidung und Zubehör)" im Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).

    Änderungsvermerk:

    Gegenüber DIN EN 471:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aufgrund der Übernahme als Internationale Norm angepasst; b) Abschnitt 4.2 "Spezifische Anforderungen an die Ausführung" vollständig überarbeitet; c) Reflexionsstufen für retroreflektierende Materialien entfernt. Die Mindestrückstrahlwerte aller Materialien mit einzelnen Eigenschaften müssen künftig der ehemaligen Stufe 2 entsprechen; d) Abschnitt 7.5 "Alterung" hinzugefügt; e) informativen Anhang A "Angaben zu Risikosituationen" aufgenommen; f) informativen Anhang D "Leitfaden für die Ausführung von Warnkleidung" aufgenommen; g) Dokument redaktionell überarbeitet.


    Sie ist dort auch käuflich zu erwerben..... somit ist diese Norm verfügbar.
    Gruß
    Ralf Leistner

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     04.02.2011 17:56 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     04.02.2011 18:30 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     04.02.2011 19:00 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     04.02.2011 19:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.02.2011 00:39 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     06.02.2011 15:30 Mich7ael7 T.7, Butzbach
     06.02.2011 15:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.02.2011 15:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2011 16:15 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     06.02.2011 16:18 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.02.2011 16:26 ., Kiel
     06.02.2011 16:32 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     06.02.2011 16:34 ., Kiel
     06.02.2011 16:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.02.2011 14:43 ., Dortmund
     06.02.2011 15:31 Phil7ipp7 E.7, Augsburg
     06.02.2011 14:10 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
     06.02.2011 14:35 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     10.02.2011 23:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     08.04.2013 07:33 Udo 7B., Aichhalden
     14.03.2014 06:54 Dani7el 7R., Frechen
     14.03.2014 08:18 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     14.03.2014 08:45 ., Pfungstadt
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