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ThemaBrandschutzbeauftragter - Pflicht?7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAndr8eas8 M.8, Trier / RLP665282
Datum02.02.2011 17:317838 x gelesen
Hallo,

ich habe die Forumssuche schon genutzt nur leider keine passende Antwort gegeben. Ich hatte heute mit meinem Chef ein Gespräch zum Thema Brandschutzbeauftragter.

Wir hatten bis vor kurzem einen Brandschutzbeauftragten der aber nun in Rente gegangen ist. Jetzt möchte mein Chef wissen ob wir überhaupt einen Brandschutzbeauftragten benötigen. Wenn ja wo das steht!

Hier vlt. ein paar kurze Infos:

- ca. 500 Mitarbeiter auf 3 Standorte
- Standort 1 ca. 400 Mitarbeiter ( 2 miteinander Verbundene Gebäude jeweils 4 Etagen, große Aktenlager im Keller sonst nur Büros)
- Standort 2 ca. 30 Mitarbeiter ( 2 Etagen nur Büros)
- Standort 3 ca. 70 Mitarbeiter (4 Etagen Büros + Medizinische Untersuchungsräume)
Das ganze findet in Rheinland-Pfalz statt.

Jetzt die frage: Wo steht das wir einen Brandschutzbeauftragten benötigen?

Vielen Dank für eure Mühe.

Gruß


Es handelt sich um meine PRIVATE MEINUNG!

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland665286
Datum02.02.2011 18:035391 x gelesen
Geschrieben von Andreas MüllerJetzt die frage: Wo steht das wir einen Brandschutzbeauftragten benötigen?

Richtlinie
über den baulichen Brandschutz im Industriebau
(Industriebaurichtlinie - IndBauRL -)
Fassung März 2000
Rheinland-Pfalz
5.12.3 Der Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt
mehr als 5 000 m² hat einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Der Brandschutzbeauftragte
hat die Aufgabe, die Einhaltung der betrieblichen Brandschutzanforderungen,
die sich insbesondere aus dieser Richtlinie sowie der Baugenehmigung
einschließlich der Bauunterlagen ergeben, zu überwachen und dem Betreiber festgestellte
Mängel zu melden. Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind im Einzelnen
schriftlich festzulegen.

Ggf. steht das auch in Eurem eigenen Brandschutzkonzept ;-)


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland665287
Datum02.02.2011 18:125144 x gelesen
Es kann prinzipiell eine

-bauaufsichtliche Forderung
beispielsweise als Auflage im Bauschein, der Baugenehmigung bzw. Bestandteil des Brandschutzkonzeptes als Teil der Baugenehmigung

-bauordnungsrechtliche Forderung
beispielsweise bei Sonderbauten wie Industriebetrieben mit einer Gebäudegrundfläche aller Etagen von mehr als 5000 m², Krankenhäusern, Verkaufstätten mit entspr. Grundfläche etc. (Fordeungsgrundlage sind die Forderungen in den jeweiligen Sonderbauverordnungen z.B. Muster-Industriebauverordnung, VerkStättV etc.)

oder aber versicherungsrechtliche Forderung als Bestandteil des Versicherungsvertrages mit Sach-bzw. Feuerversicherern sein.


Gruß, Tim

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AutorTim 8B., Blieskastel / Saarland665288
Datum02.02.2011 18:154997 x gelesen
korrigiere mich... ...Muster-Industriebaurichtlinie, M-IndBauR


Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987

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AutorAndr8eas8 M.8, Trier / RLP665341
Datum02.02.2011 22:354950 x gelesen
Vielen Dank für eure Antworten. Dann schau ich mal was er morgen sagt.

Aber da wir nur eine Verwaltung sind weiß ich nicht ob bei uns die Industrie sache greift!


Es handelt sich um meine PRIVATE MEINUNG!

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland665345
Datum02.02.2011 22:445470 x gelesen
Was steht in Eurem Brandschutzkonzept?

Was steht in Eurer Baugenehmigung?

Was steht in Euren Brandschauprotokollen?

Erst nachlesen, vielleicht erledigt sich die Diskussion dann ganz von selbst.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorManu8el 8B., Bad Kreuznach / Rheinland Pfalz669372
Datum27.02.2011 11:385480 x gelesen
Hallo,

viele Feuerversicherer gewähren einen Nachlass wenn ein betrieblicher Brandschutzbeauftragter benannt ist Infos könnt ihr da bei eurem Versicherer einholen.

Brandschutzbeauftrage können laut vfdb-Richtlinie 12-09/01 in jedem Betrieb eingesetzt werden besonderst notwendig sind sie jedoch in Betrieben in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht.

Nachzulesen ist dies alles unter folgenden Seiten http://www.sicherheitserziehung-nrw.de/uploads/media/Brandschutzbeauftragte_vfdb12_09-01.pdf oder http://minimax.de/de/dienstleist/schulungen/brandschutzbeauftragte/

Gruß


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 02.02.2011 17:31 Andr7eas7 M.7, Trier
 02.02.2011 18:03 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 02.02.2011 18:12 Tim 7B., Blieskastel
 02.02.2011 18:15 Tim 7B., Blieskastel
 02.02.2011 22:35 Andr7eas7 M.7, Trier
 02.02.2011 22:44 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 27.02.2011 11:38 Manu7el 7B., Bad Kreuznach
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